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V/0003/2019/1

Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße

Vorlagen 25.02.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.1

Anlage 1 Blatt 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1 Blatt 2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1 Blatt 1

654 Zeichen

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Anlage 2

1670 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
      
                                                                                                                    7. Februar 2019 
                                                                                                             
 
Protokoll-Notiz  
 
Vorlage V/003/2019  
 
Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und 
Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im 
Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße  
 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
stimmt der Ausweisung der Wilhelmstraße im Grundsatz zu. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzungskette eine 
kostenreduzierte Alternativvariante vorzustellen, bei der insbesondere die 
aufwendigen Umbaumaßnahmen durch alternative Maßnahmen ersetzt 
werden. 
 
3. Der östliche Netzanschluss Wilhelmstraße/Einsteinstraße (s. Abb. 1) ist derart 
zu überarbeiten, dass stadteinwärts fahrende Radfahrer die sehr breite 
Kreuzung sicher und leicht überqueren können. Hierzu ist u.a. die Aufhebung 
der Linksabbiegespur auf der Einsteinstraße sowie die Errichtung einer 
Mittelinsel zu prüfen.  
 
4. Für den westlichen Netzanschluss an das naturwissenschaftliche 
Universitätsviertel (s. Abb. 2) ist ein besserer Übergang für die Radfahrer zu 
planen, die von der Wilhelmstraße in die Corrensstraße fahren möchten.  
 
 
 
 
gez. Carsten Peters                                                         gez. Walter von Göwels 
und Fraktion                                                                     und Fraktion

2 
 
 
Abb. 1: Östlicher Anschluss 
 
 
Abb. 2: Westlicher Anschluss

Anlage 3

21917 Zeichen

Weseler Str. 19-21
48151 Münster
Tel. 0251 76026743
Fax 0251 76023830
gruppe@orange-ratms.de
Protokollnotiz
Münster, den 06.02.2019
Öffentliche Vorlage V/0003/2019 Stellungnahme der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und 
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße 
Basis dieser Stellungnahme ist die Stellungnahme des ADFC Münsterland zur gleichen Vorlage
Zum Einstieg: 
 
Die Ratsgruppe findet die Einrichtung von Fahrradstraßen immer gut. 
Die Ratsgruppe findet gut geplante und vernetzte Fahrradstraßen besser! 
Politik und Verwaltung hätten am Beispiel (des Teilabschnitts) Wilhelmstraße die Chance zu zeigen, 
dass es in Münster mit einer vorbildlichen Umsetzung wieder gelingen kann 
• ein Zeichen für den Alltagsradverkehr – entsprechend seiner quantitativen und ökologischen 
Bedeutung – zu setzen; 
• endlich einen positiven Einstieg in das ambitionierte Radverkehrskonzept 2025 zu schaffen; 
• den Netzgedanken zu stärken und damit auch das Veloroutenkonzept; 
• zukunftsorientierte Radverkehrspolitik zu gestalten. 
Nachdem aus Kostengründen eine – ohnehin umstrittene – Roteinfärbung in Münster bislang nicht 
umgesetzt wird, empfiehlt die Ratsgruppe auch hier auf diese zu verzichten und die Mittel 
besser in flankierende bauliche Maßnahmen sowie ernsthafte Öffentlichkeitsarbeit und 
Verkehrserziehung für das bislang – vor allem bei Autofahrenden – unklare Konzept der

Fahrradstraße zu investieren. Farbe ist das „Sahnehäubchen“, wenn alle wesentlichen 
infrastrukturellen Maßnahmen umgesetzt sind. 
Die Ratsgruppe begrüßt, dass PKW-Parkplätze reduziert werden und drängt auf weitere 
Maßnahmen, die den Durchgangsverkehr einschränken und Fahrradstraßen für den motorisierten 
Verkehr weniger attraktiv machen – für Radfahrende aber erhöhen. Das Mindeste wäre (endlich) 
eine „Anlieger frei“-Regelung. Polizei und Ordnungsamt sollten durch Öffentlichkeitsarbeit, 
Prävention und Repression den „Charakter“ einer Fahrradstraße im Stadtbewusstsein generell 
verankern. 
Da wir vermuten, dass in der politischen und vor allem öffentlichen Diskussion eher die – relativ 
einfach zu lösenden – Aspekte der Fahrradstraße „an sich“ im Vordergrund stehen, haben wir zudem 
die beiden Einmündungssituationen Einsteinstraße bzw. Orléans-Ring näher betrachtet. Hier 
können flankierende Maßnahmen eine verminderte Attraktivität für den Kfz-(Durchgangs)Verkehr 
bewirken. Zugleich werden damit Bequemlichkeit, Reisegeschwindigkeit und Sicherheit für 
Radfahrende gesteigert. Leider wird mit dem geplanten Teilstück – 500 Meter Straße in einem 
Wohngebiet, schon jetzt Tempo 30 – nicht berücksichtigt, wie Radfahrende zügig und sicher über die 
großen (Auto)Verkehrsadern gelangen: über den Ring und durchaus mitzudenken – am Neutor! 
Bei näherer Betrachtung greift die Planung deutlich zu kurz. Eine mutige Gesamtlösung würde am 
Neutor beginnen und im Idealfall die gesamte Wilhelmstraße als Fahrradstraße ausweisen. Eine 
„Reduktionsvariante“ sollte den Fuß-und Radverkehr auf dem engen ersten Teilstück Wilhelmstraße 
entflechten und – selbstverständlich auf Kosten von Parkplätzen und Autoverkehr – einen 
Radfahrstreifen einrichten. Das Minimum wäre auch hier Tempo 30, durchgehend für die Wilhelm- 
und Einsteinstraße; idealerweise wäre die Bevorrechtigung der Wilhelm- vor der Einsteinstraße. 
Auch die Verbindung zum Veloroutenkonzept und der Bezug zur (potenziellen) Fahrradstraße 
Hüfferstraße sollte gesehen werden. Aktuell erkennen wir einen eher einfach umzusetzenden, relativ
teuren „Solitär“ Fahrradstraße Teilstück (!) Wilhelmstraße, dessen Motivation möglicherweise 
stärker in Verbindung mit der Kanalsanierung steht, als mit einer zukunftsorientierten 
Radverkehrsförderung. Die naheliegende Schlussfolgerung aus dem nun vorliegenden Plan 
Wilhelmstraße lautet: Münster braucht schleunigst einen Netzplan der vorhandenen und 
projektierten Fahrradstraßen, um die (Planungs)Lücken deutlich zu machen. 
Hintergrund und Details
Nachdem die Vorlage am 15.01.2019 bei den Beratungen in der Bezirksvertretung-Mitte keine 
Mehrheit fand, geht sie am 7.02.2019 in den Planungsausschuss (Ausschuss für Stadtplanung,

Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, ASSVW). Dort soll über sie entschieden werden. Aktuell 
liegen zwei alternative Versionen vor. Darunter eine Reduktionsvariante – die im Kern auf eine 
bauliche Veränderung von Zufahrtstrassen verzichtet, nicht aber auf Rotmarkierung und 
Fahrradpiktogramme. Diese Variante wäre vermutlich rund 350.000 € günstiger. 
Auch wenn die älteste Fahrradstraße Deutschlands nicht – wie oft behauptet – die Schillerstraße in 
Münster ist (vielmehr findet sich diese in Bremen), so ist die Idee und das Konzept „Fahrradstraße“ 
fast drei Jahrzehnte alt. Vor diesem Hintergrund muss verwundern, dass Fahrradstraßen – vielleicht 
mit Ausnahme der Kanalpromenade – geradezu grotesk gegen ihre Bezeichnung, den gesunden 
Menschenverstand und die Intention der StVO verstoßen. 
Dies zeigt sich, geradezu exemplarisch an der Schillerstraße, die in den ermüdenden Zyklen von 
Protest – öffentlicher Aufmerksamkeit – Ankündigung von Konzepten – Erörterung von Vorschlägen 
Ermattung – abflauendes Interesse in periodischen Abständen abgehandelt werden.
Es gibt in Münster aktuell 19 Straßen, die 12 Fahrradstraßen (also Achsen) bilden. Es ist hinlänglich 
bekannt, dass es sich hier um einen Flickenteppich handelt. Gewachsenes Stückwerk, das den 
Netzcharakter und zusammenhängende Planung vermissen lässt. Hier reiht sich die Wilhelmstraße 
nun bruchstückhaft ein. 
Aus der Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2018 („Einrichtung/ Rotmarkierung von Fahrradstraßen“) wird 
deutlich, dass 19 weitere Straßen zu 10 Fahrradstraßen (zum Teil als Achsen) umgewidmet werden 
sollen. Mit der Nummer 19 der Vorlage V/0125/2018 soll nun ein Teilstück (!) der Wilhelmstraße das 
„Patchwork“ der Fahrradstraßen ergänzen. Die nachvollziehbare und in der Öffentlichkeit geäußerte 
Kritik, dass hier wieder eine beliebige, singuläre Maßnahme umgesetzt werden soll, ist zutreffend.
 Die Frage bleibt, warum Fahrradstraßen im Bestand (etwa Schillerstraße, Hittorfstraße oder – wie 
zwischenzeitlich angekündigt – Bismarckallee) nicht zunächst auf einen „fahrradstraßenwürdigen“ 
Standard gebracht werden, um die Idee und das Konzept (endlich) im Bewusstsein der 
Autofahrenden, aber auch der Fahrradfahrenden zu verankern. Warum schafft es die Stadt Münster 
nicht, vorbildhaft zu demonstrieren, wie ein „gute“ Fahrradstraße aussehen muss, und allen am 
Straßenverkehr Teilnehmenden deutlich zu machen, welche Verhaltensregeln dort gelten? 
Der Anspruch der Stadt Münster kann nicht sein, dass in periodischen Abständen und 
Medienberichten das Thema schulterzuckend und schlussendlich folgenlos abgehandelt wird. Und 
hie und da ein neuer Flicken hinzugefügt wird. 
Der Anspruch an eine Fahrradstraße muss sein, eine sichere, Reisezeit sparende, komfortable und 
kommunikative Hauptverbindung für Fahrradfahrende zu schaffen.

Einbindung in vorhandene Konzepte 
In Anlage 1: Radverkehrskonzept– Münster 2025 (S. 9 f.) werden Konzept und Anspruch der 
Fahrradstraße explizit ausgeführt: 
Um die Qualität für Radfahrende zu steigern und den Radverkehr zu bündeln, sollen im 
Verlauf aufkommensstarker Radverkehrs-Verbindungen bzw. -Achsen weitere, deutlich 
wahrnehmbare Fahrradstraßen ausgewiesen werden (z.B. Südstraße, Achse 
Hermannstraße/Dahlweg, Achse Prinz-Eugen-Straße/Weißenburgstraße). Sofern der 
Radverkehr aktuell noch nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellt und durch die 
Ausweisung als Fahrradstraße ein wichtiger Netzschluss, z. B. im Verlauf einer 
stadtregionalen Veloroute geschaffen werden soll, ist von der Einrichtungsermächtigung 
Gebrauch zu machen, dass der Radverkehr alsbald die ‚vorherrschende Verkehrsart werden 
soll‘, damit so weiterer Radverkehr generiert werden kann (siehe Kapitel 3: Übergeordnete 
Zielsetzung). Hinsichtlich der Erkennbarkeit und somit der Akzeptanz von Fahrradstraßen 
werden zukünftig und rückwirkend alle Fahrradstraßen im Stadtgebiet durchgängig 
bevorrechtigt, auch sofern sie in Tempo 30-Zonen verlaufen, und erhalten ein einheitliches 
Design. So soll die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt werden (s.o.). Vorbild sind 
die Fahrradstraßen in den Niederlanden. Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung an 
beiden Fahrradbahnrädern vorgesehen, die an den Knoten und Grundstückseinmündungen 
als Furtmarkierung unterbrochen wird. Da auf Fahrradstraßen der Kfz-Verkehr nur nachrangig 
zugelassen ist, soll diesem Umstand durch die Hervorhebung als Bestandteil der 
Fahrradinfrastruktur Rechnung getragen werden, vergleichbar zur Markierung von 
Radfahrstreifen. So heben sich Fahrradstraßen von anderen Straßen in Tempo 30-Zonen 
deutlich ab und die Aufmerksamkeit wird auf den Radverkehr gelenkt. 
Daran muss sich das Vorhaben an der „Wilhelmstraße“ messen lassen. 
Verwiesen sei auch auf das Veloroutenkonzept; denn auch wenn das nun geplante Teilstück der 
Wilhelmstraße nicht direkt an den „Grünen Verteiler“ Promenade angebunden ist und eine geplante 
Veloroute aus dem wachsenden Stadtteil Gievenbeck weiter südlich verläuft, muss dieser Netz- 
Zusammenhang selbstverständlich beachtet werden. Eine "potenzielle Veloroute" nach 
Gievenbeck/ Roxel soll über Hüfferstraße / Waldeyerstraße/ Schmeddingstraße führen. Eine in der 
Theorie wunderbare Fahrradstraße (zudem mit dem Abzweig in die Fahrradstraße Hittorfstraße) bei

der Notwendigkeit und Netzwerkgedanke sicherlich nachvollziehbarer wären. 
So aber wird aus gegebenem Anlass (umfangreiche Kanalbauarbeiten, hydraulische Sanierung des 
Regenwasserkanals) ein weiterer Flicken zum vorhandenen Teppich hinzugefügt, bei dem relativ 
hohe Kosten und tatsächlicher Nutzen zumindest auf den ersten Blick unklar sind. Unklar scheint 
auch der zeitliche Horizont – Münster und seine Radfahrenden im Alltag brauchen jetzt und sofort 
Lösungen. Und nicht ab ca. 2020. 
Im Übrigen wäre auch die Achse Einsteinstraße und Von-Esmarch-Straße eine wohl sinnvollere und 
eher zukunftsorientierte Variante. 
 
Ein erweiterter Blick muss die gesamte Wilhelmstraße, beginnend am Hotspot Neutor, ins Auge 
fassen. Hier handelt es sich um eine der wichtigsten „Universitätsrouten“ zu den weit nach Westen 
ausgreifenden WWU-Instituten, der Fachhochschule und der Mensa am Coesfelder Kreuz. Diese 
werden aber nicht direkt – also in gerader Linie über die Einsteinstraße – sondern verschwenkt und 
auf Umwegen erreicht. Sicherlich ein wichtiger Aspekt, der Einfluss auf die Akzeptanz und Nutzung 
und einer neuen Fahrradstraße haben kann. 
Das Teilstück Fahrradstraße Wilhelmstraße muss selbstverständlich über den Einmündungsbereich 
Einsteinstraße weitergedacht (und geplant) werden: Von der Innenstadt Richtung Coesfelder Kreuz 
müssen diese Überlegungen an der unterdimensionierten Aufstellfläche Lazarettstraße/ Neutor 
Innenstadt beginnen, die nicht ungefährliche Konstellation an der Tankstelle und vor allem den viel 
zu schmalen Radweg berücksichtigen. Hier gibt es erhebliches Konfliktpotenzial mit dem ebenfalls 
viel zu schmalen Fußweg, der in Tankstellennähe zudem gern zugeparkt wird. 
Im weiteren Verlauf der Wilhelmstraße gibt es weitere Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr; etwa 
an der Bushaltestelle. Zudem gibt es hier – je nach Saison – Außengastronomie die üblichen 
Begleiterscheinungen eines Pizzadienstes. Die Einmündung an der (kleinen) Grevener Straße ist sehr 
unübersichtlich. Die Ratsgruppe sähe hier drei Varianten: eine mutige, eine ambitionierte und 
eine einfach umsetzbare. 
Die mutige Variante wäre die Verlängerung der Fahrradstraße bis zum Neutor. Die ambitionierte: 
der Radweg auf der nördlichen Seite (Aral-Tankstelle) wird durch einen durchgehenden 
Radfahrstreifen ersetzt werden, der bis zur Abzweigung Einsteinstraße/Wilhelmstraße führt. 
Schließlich: Über eine Tempo 30-Regelung könnte schon zeitnah nachgedacht werden. 
Etwas ausführlicher noch zum Radfahrstreifen, dessen Platzbedarf geprüft werden sollte. Hier schlägt
die Ratsgruppe vor, die sieben (?) Parkplätze ersatzlos zu streichen. 
Diese Maßnahme begründen wir mit Hinweis auf das Radverkehrskonzept 2025 (S. 8.):

"Wie bereits erwähnt, ist der Verkehrsraum für Radfahrende entsprechend der 
ambitionierten Zielsetzung und des hohen Radverkehrsaufkommens auszubauen. Im 
begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung 
der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung 
vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu 
prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie 
Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen." 
Einmündung Einsteinstraße/ Wilhelmstraße 
 
In der geplanten Variante der Beschlussvorlage verschlechtert sich die Führung der 
Radfahrenden an der Einmündung zur Einsteinstraße erheblich (siehe blaue Linien, oben). Bisher 
kann man, vom Ring kommend, die Einsteinstraße direkt queren. Zukünftig müssten seitlich liegende 
Querungshilfen genutzt werden. Diese stellen einen Umweg dar und bieten keine Aufstellflächen für

Radfahrende. Da Fahrradstraßen mehr Radverkehr generieren, bremsen fehlende Aufstellflächen 
den Radverkehr aus, verlängern die Reisezeit und sind konfliktträchtig. 
Denkbar wäre zudem, die Querungshilfen zu verlängern; zu bevorzugen wäre eine direkte Querung 
der Einsteinstraße (siehe grüne Linie). Die Verkehrsinsel sollte als Querungshilfe über die gesamte 
Länge (siehe rote Fläche) durchgezogen werden, um die Sicherheit Radfahrender beim Queren zu 
erhöhen; als erwünschter Nebeneffekt würde wahrscheinlich der Kfz-Verkehr in die Wilhelmstraße 
reduziert. 
Einmündung Wilhelmstraße/ Orléans-Ring 
Die drei Autospuren an der Einmündung Wilhelmstraße /Orléansring erscheinen ausgangs der 
Fahrradstraße ebenfalls überdimensioniert. Sollen die Radfahrenden sich hier wieder auf schmale 
Radwege einfädeln? Unklar ist auch, welchem Zweck die sehr großzügig dimensionierte Mittelinsel 
dienen soll. Verbesserungspotenzial für Radfahrende ist gegeben. 
Für Linksabbiegende Richtung Mensa/ Aasee sollte auf einer der drei Kfz-Spuren eine Radfahrspur 
mit Schleuse und eigener Ampelschaltung eingerichtet werden (siehe Abbildung), sodass hier

direkt abgebogen werden kann. Radfahrende, die in Gegenrichtung von der Stichstraße (kleine 
Corrensstraße) kommen und in die Wilhelmstraße fahren, würden künftig von der geplanten 
Verkehrsführung profitieren, da eine neue Querung über den Orléansring geplant ist. Bislang sind 
Radfahrende gezwungen, gegen die Fahrtrichtung bis zur Kreuzung Apfelstaedtstraße/ 
Wilhelmstraße zu "schieben", um in die Wilhelmstraße zu gelangen. Da dies häufig – aus vielleicht 
nachvollziehbaren Gründen eines zügigen Vorankommens – unterlassen wird, hat sich diese Stelle als
gute Einnahmequelle für die Polizei erwiesen.
 
Ein kleiner Exkurs, der den Netzgedanken fortspinnt: Radfahrende, die aus der Wilhelmstraße direkt 
links abbiegen und vom Orléans-Ring schräg links in die "kleine" Corrensstraße fahren, kommen am 
MEET vorbei, gelangen Richtung Geographie/FH weiter in die Fahrradstraßenachse 
Heisenbergstraße/ Busso-Peus-Straße, selbstverständlich mit Vorrang bei der Querung der 
"großen" Corrensstraße. Und schon bald ist man zügig, sicher und komfortabel in Gievenbeck. 
Selbstverständlich wäre dann mehr umzubauen, vor allem vor dem MEET, Ampeln wären anzupassen
und einiges an Rotfärbung aufzubringen (Querung von Ring und großer Corrensstraße). Aber es wäre 
endlich einmal der oft beschworene „Große Wurf“, der zeigte, dass es der Fahrrad- und 
Wissenschaftsstadt Münster tatsächlich ernst ist mit der Förderung und Beschleunigung des 
Radverkehrs. 
Eine weitere, einfache Anregung: Durch den Rückbau der separaten Kfz-Abbiegespur vom Ring in 
die Wilhelmstraße entfiele nicht nur eine Querung; auch der Weg durch die Wilhelmstraße würde für
Autofahrende weniger attraktiv, was zur Reduzierung des Autoverkehrs und für mehr Platz und 
Komfort im Sinne einer Fahrradstraße sorgen wird. 
Die Fahrradstraße – keine Reduktionsvariante! 
Angesichts der übergeordneten Fragen, mit dem Blick auf vorhandene Konzepte sowie auf die 
dargestellten Situationen im Einmündungsbereich ist die Einrichtung von ca. 500 Meter 
Fahrradstraße – nach erfolgter Kanalsanierung – sicherlich Routine für die Verwaltung einer 
Fahrradstadt. 
Wir sprechen uns – auch aus symbolischen Gründen – gegen eine Reduktionsvariante aus. In den 
letzten Monaten haben wir häufig genug gehört, dass ausreichend Mittel für Maßnahmen der 
Fahrradförderung vorhanden sind. 
Nachdem in Münster aus Kostengründen eine – ohnehin umstrittene Roteinfärbung – nach knapp 
einem Jahr in keinem einzigen Fall umgesetzt wurde, kann auf diese an der Wilhelmstraße definitiv 
verzichtet werden. Piktogramme sind selbstverständlich. Aus der Vorlage geht nicht hervor, ob die 
weiteren Vorgaben des Radverkehrskonzepts 2025 berücksichtigt sind. „Ergänzend ist eine weiße 
Breitstrichmarkierung an beiden Fahrradbahnrädern vorgesehen, die an den Knoten und

Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung unterbrochen wird. Da auf Fahrradstraßen der Kfz- 
Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand durch die Hervorhebung als Bestandteil 
der Fahrradinfrastruktur Rechnung getragen werden, vergleichbar zur Markierung von 
Radfahrstreifen. So heben sich Fahrradstraßen von anderen Straßen in Tempo 30-Zonen deutlich ab 
und die Aufmerksamkeit wird auf den Radverkehr gelenkt.“ 
Investiert werden sollte statt einer Rotfärbung besser in flankierende bauliche Maßnahmen sowie 
nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und „Verkehrserziehung“ – mit dem Ziel besserer Erkennbarkeit, 
höherer Akzeptanz und nachhaltiger Verhaltensänderung. Vor allem für Autofahrende scheint das 
„Konzept Fahrradstraße“ unklar. Diese Vorschläge steht im Einklang mit der Stellungnahme des ADFC
Münsterland zur Rotmarkierung (vom März 2018), deren Kernpunkte wir hier nochmals aufzählen, da
wir einige Elemente nicht in der Vorlage wiederfinden. 
• Der Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen muss deutlich verringert werden. Es sind lediglich 
Anwohner und Anlieger zuzulassen; zu überlegen sind grundsätzlich folgende ergänzende 
Maßnahmen, die auch in der Wilhelmstraße umgesetzt werden können: Durchgangsverkehr 
ist durch Einbahnstraßenschlaufen, gegenläufige Einbahnstraßen, Sackgassen mit 
Durchfahrt für Radfahrende, Ableitung auf Parallelstraßen, u. a. zu verhindern. 
• Verkehrs- und Einfahrtskontrollen müssen dies sicherstellen. 
• Mindestbreite von 4,00 m, mit zusätzlichen Sicherheitsabständen von 0,75 m zu parkenden 
Kfz, gem. RAST 2006 und der Empfehlung der GDV (Gesamtverband der deutschen 
Versicherungswirtschaft e. V.) sind durchgehend einzuhalten. Dafür ist ggf. Kfz-Parken 
einzuschränken, z. B. durch nur einseitiges / alternierendes Parken. Die Sicherheitsabstände 
sind durch Breitstriche klar zu markieren. 
• Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen. Die Vorfahrt ist durch Markierungen, oder besser 
bauliche Gestaltung, wie z. B. Aufpflasterungen, mit vergleichbar hoher Qualität anzubinden. 
• Fahrradabstellanlagen sind zu integrieren. 
• Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Infrastrukturelements Fahrradstraße sind zu 
evaluieren. 
Die Ratsgruppe begrüßt die begründete Einrichtung einer Fahrradstraße, wundert sich indes 
über die geringe Datengrundlage: In der Spitzenstunde (16:00-17:00 Uhr) befahren ca. 200 
Kraftfahrzeuge und 580 Radfahrer diesen Straßenabschnitt (Verkehrszählung vom 18.10.2017). Ist 
diese Verkehrszählung im Oktober der einzig verfügbare Wert? Gerade die Wilhelmstraße nimmt 
insbesondere zu morgendlichen Spitzenzeiten enorm viel Radverkehr auf. Studierende und

Arbeitende in den zahlreichen naturwissenschaftlichen Einrichtungen nutzen die Wilhelmstraße. 
Eine zukunftsgerichtete professionelle Radverkehrsplanung muss auf einer verbesserten 
Datengrundlage (Simulationsmodelle auch für den Radverkehr) endlich ein valides Gesamtkonzept 
vorlegen können. 
Das verweist erneut auf eine notwendige Anbindung der Innenstadt an den „universitären“ Westen 
der Stadt. Bei der vorliegenden Minimal-Planung ist nicht zu erkennen, welchen Nutzen das ca. 500 
m lange Teilstück der Wilhelmstraße haben soll. Das Gesamtsystem (Netzplan) muss im Blick 
bleiben: Die auf der anderen Seite des Schlosses parallel verlaufende Hüfferstraße als 
mögliche, durchgehende Fahrradstraße, die im Zweifel einer „großen Lösung“ Wilhelmstraße 
vorzuziehen ist. Vor allem, weil die Hüfferstraße auf einer Veloroute liegt; die Wilhelmstraße aber 
nur auf einer Route des Sekundärnetzes. 
Eine Nachbemerkung zur Anlage A 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer 
Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Die Aspekte Mobilität und Nachhaltigkeit (Klima, Staureduzierung etc.) werden nicht direkt 
angesprochen und sind allenfalls hinter „höchster Lebens- und Erlebnisqualität“ zu vermuten. Damit 
fehlt aber die Klammer zum Teilziel – so drängt sich die Vermutung auf, dass die Fahrradstraße ein 
(willkommener) aber solitärer Nachläufer zum unerlässlichen Kanalausbau ist. Eine grundsätzliche 
Relevanz für das Querschnittsthema „Klimaschutz“ wird sogar explizit nicht gesehen. 
Das Teilziel lautet: „Wilhelmstraße – Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und 
Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ 
Einsteinstraße“ 
Die Einrichtung von 500 Metern unverbundener Fahrradstraße darf kein Selbstzweck sein. Eine 
Fahrradstraße ist dann gut, wenn Quantität in Qualität umschlägt. 
Franz Pohlmann

Anlage 4

290 Zeichen

Fahrradstraße Wilhelmstraße: Lückenschlüsse
Gegenstand dieser Vorlage
0 200 400 600100
Meter
¯
Legende
bestehende Fahrradstraße
notwendige Lückenschlüsse
geplanter Abschnitt Fahrradstraße Wilhelmstraße
Promenade
© Stadt Münster
Bearbeitung:
Phillip Oeinck, Annika Schröder
Stand: 19.02.2019

Anlage 1 Blatt 2

74 Zeichen

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Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V/0003/2019/1

Burg-suepno

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tzB1

Bm.

Anlage A

2877 Zeichen

Anlage A zur V/0003/2019/1 
Kurzüberblick 
Aufgrund von umfangreichen Kanalbauarbeiten (hydraulische Sanierung des Regenwasserka-
nals) auf der Wilhelmstraße zwischen der Einsteinstraße und dem Orléans-Ring ist die Fahrbahn 
auf der gesamten Länge zu erneuern. Geplant ist hier eine Fahrradstraße als Teilabschnitt der 
Fahrradstraßenachse Corrensstraße / Wilhelmstraße / Lazarettstraße / Studtstraße einzurichten. 
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Entschleunigung soll der Einmündungsbereich 
Wilhelmstraße / Einsteinstraße umgebaut / eingeengt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radver-
kehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei konsequenter Netzplanung und wahrnehmbarem 
Design die Radverkehrsströme, erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, gelten darüber 
hinaus als Imagefaktor und stellen eine attraktive Alternative zu Radverkehrsanlagen an Haupt-
verkehrsstraßen dar. Somit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen generell hilfreich, um das 
städtische Leitziel  „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ 
(vgl. Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig verbessert 
eine fahrradfreundlich gestaltete Straße die Lebens- und Aufenthaltsqualität signifikant. 
 
Das Teilziel lautet: „Wilhelmstraße – Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und 
Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße 
/ Einsteinstraße“. 
 
Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 
2020 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von 1.550.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x
  
überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Querschnittsthema Klimaschutz ist durch die Einrichtung einer Fahrradstraße maßgeblich 
berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundli-
cher Mobilität.  
Der Einmündungsbereich der Wilhelmstraße/ Einsteinstraße wird barrierefrei ausgebaut.

Ergänzungsvorlage Beschluss

9870 Zeichen

V/0003/2019/1 
V/0003/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und 
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der geänderten Planung vom Februar 2019 (Anlage 1) für den Umbau und die Ausweisung der 
Wilhelmstraße zur Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße wird zugestimmt. 
Die Wilhelmstraße soll künftig Teilstück attraktiver Radverkehrsverbindungen zur Anbindung der 
Kernstadt an die universitären Einrichtungen und Studentenwohnheime sein. Dazu sind weitere 
Lückenschlüsse und Ergänzungen des Fahrradstraßennetzes nötig (Horstmarer Landweg, Cor-
rensstraße, Wilhelmstraße zwischen Einsteinstraße und Steinfurter Straße, Lazarettstraße und 
Studtstraße, Anlage 4). 
 
2. Für die westlich der Wilhelmstraße liegenden Teilabschnitte (Horstmarer Landweg und Correns-
straße) der unter Beschlusspunkt 1 genannten Radverkehrsverbindung wird dem zuständigen 
Gremium eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. 
 
3. Für den östlichen Teilabschnitt (Wilhelmstraße / Lazarettstraße / Studtstraße) der unter Be-
schlusspunkt 1 genannten Radverkehrsverbindung wird dem zuständigen Gremium eine geson-
derte Beschlussvorlage vorgelegt. 
 
4. Die gemeinsame Anregung der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen 
GAL sowie die Anregung der Ratsgruppe ÖDP/ Piraten (Protokoll-Notizen zum TOP 7.2) der Sit-
zung des ASSVW vom 07.02.2019 gelten hiermit als erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten für den Umbau der Wilhelmstraße in Höhe von 
1.550.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 310.000 €. 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
01.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

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V/0003/2019/1 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 wie folgt veran-
schlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2020 750.000  
   2021 800.000  
Einzahlungen   2021 310.000 Förderung 
Straßenbau 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.240.000  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Ausweisung der Wilhelmstraße zur Fahrradstraße ist nicht losgelöst, sondern perspektivisch in 
einem Netzzusammenhang zu betrachten. Denn, die im Rahmen dieser Beschlussvorlage geplante 
Einrichtung der Wilhelmstraße als Fahrradstraße kann nur ein erstes Teilstück einer künftig attraktive-
ren Radverkehrsverbindung sein und ist zeitnah um weitere Abschnitte zu ergänzen. Hierbei ist der 
Anspruch zu verfolgen, das Kreuzviertel sowie die Promenade in ihrer Verteilerfunktion mit den uni-
versitären Einrichtungen und Studentenwohnheimen im Westen der Stadt zu verbinden. So ist östlich 
der Wilhelmstraße eine Fortführung bis zum Knotenpunkt Steinfurter Straße / Neutor sowie anschlie-
ßend weiter über die Lazarett- und Studtstraße sinnvoll. In westlicher Richtung sollte die Corrensstra-
ße als Fahrradstraße ausgewiesen werden, um die Netzlücke zu den bestehenden Fahrradstraßen 
Busso-Peus-Straße und Heisenbergstraße zu schließen. Außerdem sollte der Horstmarer Landweg, 
zumindest abschnittsweise zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße als Fahrradstraße eingerichtet 
werden, um eine bessere Radverkehrsanbindung der Studentenwohnheime, Sportanlagen etc. si-
cherzustellen. Dies ist hier nicht als Fragmentlösung, sondern in Verbindung mit der Wilhelmstraße zu 
sehen (Anbindung über den 2-Richtungs-Radweg am Orléans-Ring; siehe Anlage 4). Die Verwaltung 
bereitet entsprechende Planungsbeschlüsse vor. 
 
Um den Anforderungen einer qualifizierten Fahrradstraße gerecht zu werden, ist ausschließlich eine 
Rotmarkierung als auch die zugehörige Beschilderung nicht ausreichend / zielführend. Die Wilhelm-
straße ist so auszugestalten, dass sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit besonders 
im Hinblick auf den Radverkehr gewährleistet ist, sowie der Fahrkomfort für die Radfahrer spürbar 
gesteigert wird. 
So wird die Fahrgasse der zukünftigen Fahrradstraße mit einer Breite von 4,50 m die neuen qualifi-
zierten Standards erfüllen. Ausschließlich die Fahrgasse wird eine rote Einfärbung erhalten. Die Si-
cherheitsstreifen links und rechts neben der Fahrgasse werden nicht eingefärbt. Dies soll bewirken, 
dass die Kfz-Geschwindigkeiten durch eine optisch eingeengte Fahrbahn gering bleiben. Die Kosten 
für die Rotmarkierung der Fahrgasse belaufen sich auf ca. 155.000 €. 
Die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen (Veghestraße, Röschweg, Jessingstaße und Peter-
Wust-Straße) werden baulich verändert/ eingeengt. Mit dieser Maßnahme werden die Sichtbeziehun-
gen der einbiegenden Kraftfahrzeuge auf den querenden Verkehr auf der Wilhelmstraße nicht durch

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parkende Kraftfahrzeuge eingeschränkt, die Abbiegevorgänge der Kraftfahrzeuge verlaufen nicht 
mehr so zügig und Fußgänger können bequemer/ komfortabler die Wilhelmstraße sowie die Neben-
straßen queren. Hier ist noch zu berücksichtigen, dass die Fahrbahn nach umfangreichen Kanalarbei-
ten auf der gesamten Länge erneuert wird und somit entsprechend geändert werden sollte. 
Um die Verkehrssicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr im Einmündungsbereich Wilhelm-
straße/ Einsteinstraße deutlich zu erhöhen und komfortable Querungsmöglichkeiten zu schaffen, wird 
auch dieser Einmündungsbereich besonders für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich eingeengt. Die 
überbreite Fahrbahn auf der Wilhelmstraße/ Einsteinstraße wird am Einmündungsbereich jeweils auf 
eine Breite von 3,50 m pro Fahrstreifen eingeengt. Hier erleichtern zwei möglichst nah an den Ein-
mündungsbereich platzierte Mittelinseln für Fußgänger das Queren der Fahrbahn. Zwischen diesen 
Mittelinseln wird ein Mehrzweckstreifen angeboten. Dieser wird durch einen Materialwechsel optisch 
von der Fahrbahn abgegrenzt und soll in erster Linie den Radfahrern das Queren der Fahrbahn er-
leichtern. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Herausnahme des Linksabbiegerstroms (13 Kfz in 
der Spitzenstunde) von der Einsteinstraße in die Wilhelmstraße nicht zweckmäßig. Es ist anzuneh-
men, dass sich die Ziele dieser Verkehre im süd-östlichen Bereich der Wilhelmstraße befinden. Bei 
Umleitung über die Einmündung Wilhelmstraße/ Orléans-Ring entstehen demnach längere Fahrtwe-
ge, die auf einer Fahrradstraße vermieden werden sollten. Die drei Mittelinseln im Bereich Wilhelm-
straße/ Einsteinstraße werden für den Fußgänger barrierefrei ausgebaut. 
Der Einmündungsbereich Orléans-Ring/ Wilhelmstraße wird ebenfalls für den Radfahrer attraktiver/ 
komfortabler und verkehrssicherer gestaltet. Für den Kraftfahrzeugverkehr wird die Wilhelmstraße am 
Beginn durch die Markierung einer zusätzlichen Sperrfläche optisch eingeengt. So sollen im Einfäde-
lungsbereich geringere Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs erzielt werden. Der Be-
reich auf der stadtauswärtigen Seite ist für den eher geringen Kraftfahrzeugverkehr sehr großzügig 
ausgebaut. Hier wird auf eine Kfz-Streifen zugunsten des Radverkehrs verzichtet und eine kombinier-
te Geradeaus-Rechtsabbiegestreifen angeboten. Der linksabbiegende Radverkehr wird über einen 
Schutzstreifen in eine Radfahrschleuse geleitet. Somit kann direkt auf den Orléans-Ring bzw. die Cor-
rensstraße abgebogen werden. Der geradeaus- und rechtsabbiegende Radverkehr wird ERA (Emp-
fehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010) konform über einen Radfahrstreifen an den Kno-
tenpunkt herangeführt.  
Zukünftig soll die Wilhelmstraße als Fahrradstraße nicht wie in Münster üblich für den kompletten 
motorisierten Verkehr freigegeben werden. Deshalb soll die rechtliche Möglichkeit einer „Anlieger 
frei“- Regelung genutzt werden und so zu einer Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs führen.  
 
In der Reduktionsvariante wird auf die Erneuerung der Gehwege verzichtet. 
Eine weitere Reduzierung ist unter Beibehalt der verkehrsfachlichen Zielsetzung und Erfordernisse 
nicht möglich.  
Für diese Maßnahme entstehen Baukosten in Höhe von 1.100.000 € gegenüber 1.550.000 €. Die 
Einnahmen betragen ebenfalls wie bei der Planung ca. 310.000 €. 
Die Verwaltung empfiehlt den Vollausbau der Wilhelmstraße und rät von der Reduktionsvariante ab, 
um den neuen qualitativen Standards einer Fahrradstraße gerecht zu werden und die Verkehrssi-
cherheit in allen Bereichen gewährleisten sowie den Fahrkomfort erhöhen zu können. 
 
Kosten/ Finanzierung/ Umsetzung: 
Die Kosten für den Ausbau der Wilhelmstraße belaufen sich auf 1.550.000 €. 
Nach Auswertung der vorliegenden Bodengutachten liegt eine beitragsrelevante Erneuerung bzw. 
Verbesserung der Wilhelmstraße nicht vor. Auch das erstmalige Anlegen von insgesamt 5 Kfz-
Stellplätzen ist bei einer Gesamtlänge der Straße von ca. 500 m nicht beitragsauslösend. Eine Refi-
nanzierung über das Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kommt 
daher nicht in Betracht. 
 
 
 
 
I.V. 
gez.

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V/0003/2019/1 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
1. Planung Wilhelmstraße – Fahrradstraße (Februar 2019) 
2. Protokoll-Notiz zur Vorlage V/0003/2019 der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 
Die Grünen GAL 
3. Protokoll-Notiz zur Vorlage V/0003/2019 der Ratsgruppe Piraten / ÖDP 
4. Karte – Lückenschluss Wilhelmstraße

Beratungsverlauf (2)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (30)

  • Wilhelmstraße
  • Einsteinstraße 1
  • Corrensstraße
  • Lazarettstraße
  • Studtstraße
  • Weseler Straße 19
  • Hüfferstraße
  • Schillerstraße
  • Hittorfstraße
  • Bismarckallee
  • Südstraße
  • Hermannstraße
  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Grevener Straße
  • Heisenbergstraße
  • Busso-Peus-Straße
  • Veghestraße
  • Horstmarer Landweg
  • Röschweg
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Weißenburgstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Peter-Wust-Straße
  • Kanalpromenade
  • Orléans-Ring
  • Promenade
  • Neutor
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0003/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37