V/0003/2019/1
Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße
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Anlage 1 Blatt 1
654 Zeichen
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Anlage 2
1670 Zeichen
1
7. Februar 2019
Protokoll-Notiz
Vorlage V/003/2019
Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und
Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im
Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
stimmt der Ausweisung der Wilhelmstraße im Grundsatz zu.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzungskette eine
kostenreduzierte Alternativvariante vorzustellen, bei der insbesondere die
aufwendigen Umbaumaßnahmen durch alternative Maßnahmen ersetzt
werden.
3. Der östliche Netzanschluss Wilhelmstraße/Einsteinstraße (s. Abb. 1) ist derart
zu überarbeiten, dass stadteinwärts fahrende Radfahrer die sehr breite
Kreuzung sicher und leicht überqueren können. Hierzu ist u.a. die Aufhebung
der Linksabbiegespur auf der Einsteinstraße sowie die Errichtung einer
Mittelinsel zu prüfen.
4. Für den westlichen Netzanschluss an das naturwissenschaftliche
Universitätsviertel (s. Abb. 2) ist ein besserer Übergang für die Radfahrer zu
planen, die von der Wilhelmstraße in die Corrensstraße fahren möchten.
gez. Carsten Peters gez. Walter von Göwels
und Fraktion und Fraktion
2
Abb. 1: Östlicher Anschluss
Abb. 2: Westlicher Anschluss
Anlage 3
21917 Zeichen
Weseler Str. 19-21 48151 Münster Tel. 0251 76026743 Fax 0251 76023830 gruppe@orange-ratms.de Protokollnotiz Münster, den 06.02.2019 Öffentliche Vorlage V/0003/2019 Stellungnahme der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße Basis dieser Stellungnahme ist die Stellungnahme des ADFC Münsterland zur gleichen Vorlage Zum Einstieg: Die Ratsgruppe findet die Einrichtung von Fahrradstraßen immer gut. Die Ratsgruppe findet gut geplante und vernetzte Fahrradstraßen besser! Politik und Verwaltung hätten am Beispiel (des Teilabschnitts) Wilhelmstraße die Chance zu zeigen, dass es in Münster mit einer vorbildlichen Umsetzung wieder gelingen kann • ein Zeichen für den Alltagsradverkehr – entsprechend seiner quantitativen und ökologischen Bedeutung – zu setzen; • endlich einen positiven Einstieg in das ambitionierte Radverkehrskonzept 2025 zu schaffen; • den Netzgedanken zu stärken und damit auch das Veloroutenkonzept; • zukunftsorientierte Radverkehrspolitik zu gestalten. Nachdem aus Kostengründen eine – ohnehin umstrittene – Roteinfärbung in Münster bislang nicht umgesetzt wird, empfiehlt die Ratsgruppe auch hier auf diese zu verzichten und die Mittel besser in flankierende bauliche Maßnahmen sowie ernsthafte Öffentlichkeitsarbeit und Verkehrserziehung für das bislang – vor allem bei Autofahrenden – unklare Konzept der Fahrradstraße zu investieren. Farbe ist das „Sahnehäubchen“, wenn alle wesentlichen infrastrukturellen Maßnahmen umgesetzt sind. Die Ratsgruppe begrüßt, dass PKW-Parkplätze reduziert werden und drängt auf weitere Maßnahmen, die den Durchgangsverkehr einschränken und Fahrradstraßen für den motorisierten Verkehr weniger attraktiv machen – für Radfahrende aber erhöhen. Das Mindeste wäre (endlich) eine „Anlieger frei“-Regelung. Polizei und Ordnungsamt sollten durch Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Repression den „Charakter“ einer Fahrradstraße im Stadtbewusstsein generell verankern. Da wir vermuten, dass in der politischen und vor allem öffentlichen Diskussion eher die – relativ einfach zu lösenden – Aspekte der Fahrradstraße „an sich“ im Vordergrund stehen, haben wir zudem die beiden Einmündungssituationen Einsteinstraße bzw. Orléans-Ring näher betrachtet. Hier können flankierende Maßnahmen eine verminderte Attraktivität für den Kfz-(Durchgangs)Verkehr bewirken. Zugleich werden damit Bequemlichkeit, Reisegeschwindigkeit und Sicherheit für Radfahrende gesteigert. Leider wird mit dem geplanten Teilstück – 500 Meter Straße in einem Wohngebiet, schon jetzt Tempo 30 – nicht berücksichtigt, wie Radfahrende zügig und sicher über die großen (Auto)Verkehrsadern gelangen: über den Ring und durchaus mitzudenken – am Neutor! Bei näherer Betrachtung greift die Planung deutlich zu kurz. Eine mutige Gesamtlösung würde am Neutor beginnen und im Idealfall die gesamte Wilhelmstraße als Fahrradstraße ausweisen. Eine „Reduktionsvariante“ sollte den Fuß-und Radverkehr auf dem engen ersten Teilstück Wilhelmstraße entflechten und – selbstverständlich auf Kosten von Parkplätzen und Autoverkehr – einen Radfahrstreifen einrichten. Das Minimum wäre auch hier Tempo 30, durchgehend für die Wilhelm- und Einsteinstraße; idealerweise wäre die Bevorrechtigung der Wilhelm- vor der Einsteinstraße. Auch die Verbindung zum Veloroutenkonzept und der Bezug zur (potenziellen) Fahrradstraße Hüfferstraße sollte gesehen werden. Aktuell erkennen wir einen eher einfach umzusetzenden, relativ teuren „Solitär“ Fahrradstraße Teilstück (!) Wilhelmstraße, dessen Motivation möglicherweise stärker in Verbindung mit der Kanalsanierung steht, als mit einer zukunftsorientierten Radverkehrsförderung. Die naheliegende Schlussfolgerung aus dem nun vorliegenden Plan Wilhelmstraße lautet: Münster braucht schleunigst einen Netzplan der vorhandenen und projektierten Fahrradstraßen, um die (Planungs)Lücken deutlich zu machen. Hintergrund und Details Nachdem die Vorlage am 15.01.2019 bei den Beratungen in der Bezirksvertretung-Mitte keine Mehrheit fand, geht sie am 7.02.2019 in den Planungsausschuss (Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, ASSVW). Dort soll über sie entschieden werden. Aktuell liegen zwei alternative Versionen vor. Darunter eine Reduktionsvariante – die im Kern auf eine bauliche Veränderung von Zufahrtstrassen verzichtet, nicht aber auf Rotmarkierung und Fahrradpiktogramme. Diese Variante wäre vermutlich rund 350.000 € günstiger. Auch wenn die älteste Fahrradstraße Deutschlands nicht – wie oft behauptet – die Schillerstraße in Münster ist (vielmehr findet sich diese in Bremen), so ist die Idee und das Konzept „Fahrradstraße“ fast drei Jahrzehnte alt. Vor diesem Hintergrund muss verwundern, dass Fahrradstraßen – vielleicht mit Ausnahme der Kanalpromenade – geradezu grotesk gegen ihre Bezeichnung, den gesunden Menschenverstand und die Intention der StVO verstoßen. Dies zeigt sich, geradezu exemplarisch an der Schillerstraße, die in den ermüdenden Zyklen von Protest – öffentlicher Aufmerksamkeit – Ankündigung von Konzepten – Erörterung von Vorschlägen Ermattung – abflauendes Interesse in periodischen Abständen abgehandelt werden. Es gibt in Münster aktuell 19 Straßen, die 12 Fahrradstraßen (also Achsen) bilden. Es ist hinlänglich bekannt, dass es sich hier um einen Flickenteppich handelt. Gewachsenes Stückwerk, das den Netzcharakter und zusammenhängende Planung vermissen lässt. Hier reiht sich die Wilhelmstraße nun bruchstückhaft ein. Aus der Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2018 („Einrichtung/ Rotmarkierung von Fahrradstraßen“) wird deutlich, dass 19 weitere Straßen zu 10 Fahrradstraßen (zum Teil als Achsen) umgewidmet werden sollen. Mit der Nummer 19 der Vorlage V/0125/2018 soll nun ein Teilstück (!) der Wilhelmstraße das „Patchwork“ der Fahrradstraßen ergänzen. Die nachvollziehbare und in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik, dass hier wieder eine beliebige, singuläre Maßnahme umgesetzt werden soll, ist zutreffend. Die Frage bleibt, warum Fahrradstraßen im Bestand (etwa Schillerstraße, Hittorfstraße oder – wie zwischenzeitlich angekündigt – Bismarckallee) nicht zunächst auf einen „fahrradstraßenwürdigen“ Standard gebracht werden, um die Idee und das Konzept (endlich) im Bewusstsein der Autofahrenden, aber auch der Fahrradfahrenden zu verankern. Warum schafft es die Stadt Münster nicht, vorbildhaft zu demonstrieren, wie ein „gute“ Fahrradstraße aussehen muss, und allen am Straßenverkehr Teilnehmenden deutlich zu machen, welche Verhaltensregeln dort gelten? Der Anspruch der Stadt Münster kann nicht sein, dass in periodischen Abständen und Medienberichten das Thema schulterzuckend und schlussendlich folgenlos abgehandelt wird. Und hie und da ein neuer Flicken hinzugefügt wird. Der Anspruch an eine Fahrradstraße muss sein, eine sichere, Reisezeit sparende, komfortable und kommunikative Hauptverbindung für Fahrradfahrende zu schaffen. Einbindung in vorhandene Konzepte In Anlage 1: Radverkehrskonzept– Münster 2025 (S. 9 f.) werden Konzept und Anspruch der Fahrradstraße explizit ausgeführt: Um die Qualität für Radfahrende zu steigern und den Radverkehr zu bündeln, sollen im Verlauf aufkommensstarker Radverkehrs-Verbindungen bzw. -Achsen weitere, deutlich wahrnehmbare Fahrradstraßen ausgewiesen werden (z.B. Südstraße, Achse Hermannstraße/Dahlweg, Achse Prinz-Eugen-Straße/Weißenburgstraße). Sofern der Radverkehr aktuell noch nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellt und durch die Ausweisung als Fahrradstraße ein wichtiger Netzschluss, z. B. im Verlauf einer stadtregionalen Veloroute geschaffen werden soll, ist von der Einrichtungsermächtigung Gebrauch zu machen, dass der Radverkehr alsbald die ‚vorherrschende Verkehrsart werden soll‘, damit so weiterer Radverkehr generiert werden kann (siehe Kapitel 3: Übergeordnete Zielsetzung). Hinsichtlich der Erkennbarkeit und somit der Akzeptanz von Fahrradstraßen werden zukünftig und rückwirkend alle Fahrradstraßen im Stadtgebiet durchgängig bevorrechtigt, auch sofern sie in Tempo 30-Zonen verlaufen, und erhalten ein einheitliches Design. So soll die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt werden (s.o.). Vorbild sind die Fahrradstraßen in den Niederlanden. Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung an beiden Fahrradbahnrädern vorgesehen, die an den Knoten und Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung unterbrochen wird. Da auf Fahrradstraßen der Kfz-Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand durch die Hervorhebung als Bestandteil der Fahrradinfrastruktur Rechnung getragen werden, vergleichbar zur Markierung von Radfahrstreifen. So heben sich Fahrradstraßen von anderen Straßen in Tempo 30-Zonen deutlich ab und die Aufmerksamkeit wird auf den Radverkehr gelenkt. Daran muss sich das Vorhaben an der „Wilhelmstraße“ messen lassen. Verwiesen sei auch auf das Veloroutenkonzept; denn auch wenn das nun geplante Teilstück der Wilhelmstraße nicht direkt an den „Grünen Verteiler“ Promenade angebunden ist und eine geplante Veloroute aus dem wachsenden Stadtteil Gievenbeck weiter südlich verläuft, muss dieser Netz- Zusammenhang selbstverständlich beachtet werden. Eine "potenzielle Veloroute" nach Gievenbeck/ Roxel soll über Hüfferstraße / Waldeyerstraße/ Schmeddingstraße führen. Eine in der Theorie wunderbare Fahrradstraße (zudem mit dem Abzweig in die Fahrradstraße Hittorfstraße) bei der Notwendigkeit und Netzwerkgedanke sicherlich nachvollziehbarer wären. So aber wird aus gegebenem Anlass (umfangreiche Kanalbauarbeiten, hydraulische Sanierung des Regenwasserkanals) ein weiterer Flicken zum vorhandenen Teppich hinzugefügt, bei dem relativ hohe Kosten und tatsächlicher Nutzen zumindest auf den ersten Blick unklar sind. Unklar scheint auch der zeitliche Horizont – Münster und seine Radfahrenden im Alltag brauchen jetzt und sofort Lösungen. Und nicht ab ca. 2020. Im Übrigen wäre auch die Achse Einsteinstraße und Von-Esmarch-Straße eine wohl sinnvollere und eher zukunftsorientierte Variante. Ein erweiterter Blick muss die gesamte Wilhelmstraße, beginnend am Hotspot Neutor, ins Auge fassen. Hier handelt es sich um eine der wichtigsten „Universitätsrouten“ zu den weit nach Westen ausgreifenden WWU-Instituten, der Fachhochschule und der Mensa am Coesfelder Kreuz. Diese werden aber nicht direkt – also in gerader Linie über die Einsteinstraße – sondern verschwenkt und auf Umwegen erreicht. Sicherlich ein wichtiger Aspekt, der Einfluss auf die Akzeptanz und Nutzung und einer neuen Fahrradstraße haben kann. Das Teilstück Fahrradstraße Wilhelmstraße muss selbstverständlich über den Einmündungsbereich Einsteinstraße weitergedacht (und geplant) werden: Von der Innenstadt Richtung Coesfelder Kreuz müssen diese Überlegungen an der unterdimensionierten Aufstellfläche Lazarettstraße/ Neutor Innenstadt beginnen, die nicht ungefährliche Konstellation an der Tankstelle und vor allem den viel zu schmalen Radweg berücksichtigen. Hier gibt es erhebliches Konfliktpotenzial mit dem ebenfalls viel zu schmalen Fußweg, der in Tankstellennähe zudem gern zugeparkt wird. Im weiteren Verlauf der Wilhelmstraße gibt es weitere Konfliktpotenziale mit dem Fußverkehr; etwa an der Bushaltestelle. Zudem gibt es hier – je nach Saison – Außengastronomie die üblichen Begleiterscheinungen eines Pizzadienstes. Die Einmündung an der (kleinen) Grevener Straße ist sehr unübersichtlich. Die Ratsgruppe sähe hier drei Varianten: eine mutige, eine ambitionierte und eine einfach umsetzbare. Die mutige Variante wäre die Verlängerung der Fahrradstraße bis zum Neutor. Die ambitionierte: der Radweg auf der nördlichen Seite (Aral-Tankstelle) wird durch einen durchgehenden Radfahrstreifen ersetzt werden, der bis zur Abzweigung Einsteinstraße/Wilhelmstraße führt. Schließlich: Über eine Tempo 30-Regelung könnte schon zeitnah nachgedacht werden. Etwas ausführlicher noch zum Radfahrstreifen, dessen Platzbedarf geprüft werden sollte. Hier schlägt die Ratsgruppe vor, die sieben (?) Parkplätze ersatzlos zu streichen. Diese Maßnahme begründen wir mit Hinweis auf das Radverkehrskonzept 2025 (S. 8.): "Wie bereits erwähnt, ist der Verkehrsraum für Radfahrende entsprechend der ambitionierten Zielsetzung und des hohen Radverkehrsaufkommens auszubauen. Im begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen." Einmündung Einsteinstraße/ Wilhelmstraße In der geplanten Variante der Beschlussvorlage verschlechtert sich die Führung der Radfahrenden an der Einmündung zur Einsteinstraße erheblich (siehe blaue Linien, oben). Bisher kann man, vom Ring kommend, die Einsteinstraße direkt queren. Zukünftig müssten seitlich liegende Querungshilfen genutzt werden. Diese stellen einen Umweg dar und bieten keine Aufstellflächen für Radfahrende. Da Fahrradstraßen mehr Radverkehr generieren, bremsen fehlende Aufstellflächen den Radverkehr aus, verlängern die Reisezeit und sind konfliktträchtig. Denkbar wäre zudem, die Querungshilfen zu verlängern; zu bevorzugen wäre eine direkte Querung der Einsteinstraße (siehe grüne Linie). Die Verkehrsinsel sollte als Querungshilfe über die gesamte Länge (siehe rote Fläche) durchgezogen werden, um die Sicherheit Radfahrender beim Queren zu erhöhen; als erwünschter Nebeneffekt würde wahrscheinlich der Kfz-Verkehr in die Wilhelmstraße reduziert. Einmündung Wilhelmstraße/ Orléans-Ring Die drei Autospuren an der Einmündung Wilhelmstraße /Orléansring erscheinen ausgangs der Fahrradstraße ebenfalls überdimensioniert. Sollen die Radfahrenden sich hier wieder auf schmale Radwege einfädeln? Unklar ist auch, welchem Zweck die sehr großzügig dimensionierte Mittelinsel dienen soll. Verbesserungspotenzial für Radfahrende ist gegeben. Für Linksabbiegende Richtung Mensa/ Aasee sollte auf einer der drei Kfz-Spuren eine Radfahrspur mit Schleuse und eigener Ampelschaltung eingerichtet werden (siehe Abbildung), sodass hier direkt abgebogen werden kann. Radfahrende, die in Gegenrichtung von der Stichstraße (kleine Corrensstraße) kommen und in die Wilhelmstraße fahren, würden künftig von der geplanten Verkehrsführung profitieren, da eine neue Querung über den Orléansring geplant ist. Bislang sind Radfahrende gezwungen, gegen die Fahrtrichtung bis zur Kreuzung Apfelstaedtstraße/ Wilhelmstraße zu "schieben", um in die Wilhelmstraße zu gelangen. Da dies häufig – aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen eines zügigen Vorankommens – unterlassen wird, hat sich diese Stelle als gute Einnahmequelle für die Polizei erwiesen. Ein kleiner Exkurs, der den Netzgedanken fortspinnt: Radfahrende, die aus der Wilhelmstraße direkt links abbiegen und vom Orléans-Ring schräg links in die "kleine" Corrensstraße fahren, kommen am MEET vorbei, gelangen Richtung Geographie/FH weiter in die Fahrradstraßenachse Heisenbergstraße/ Busso-Peus-Straße, selbstverständlich mit Vorrang bei der Querung der "großen" Corrensstraße. Und schon bald ist man zügig, sicher und komfortabel in Gievenbeck. Selbstverständlich wäre dann mehr umzubauen, vor allem vor dem MEET, Ampeln wären anzupassen und einiges an Rotfärbung aufzubringen (Querung von Ring und großer Corrensstraße). Aber es wäre endlich einmal der oft beschworene „Große Wurf“, der zeigte, dass es der Fahrrad- und Wissenschaftsstadt Münster tatsächlich ernst ist mit der Förderung und Beschleunigung des Radverkehrs. Eine weitere, einfache Anregung: Durch den Rückbau der separaten Kfz-Abbiegespur vom Ring in die Wilhelmstraße entfiele nicht nur eine Querung; auch der Weg durch die Wilhelmstraße würde für Autofahrende weniger attraktiv, was zur Reduzierung des Autoverkehrs und für mehr Platz und Komfort im Sinne einer Fahrradstraße sorgen wird. Die Fahrradstraße – keine Reduktionsvariante! Angesichts der übergeordneten Fragen, mit dem Blick auf vorhandene Konzepte sowie auf die dargestellten Situationen im Einmündungsbereich ist die Einrichtung von ca. 500 Meter Fahrradstraße – nach erfolgter Kanalsanierung – sicherlich Routine für die Verwaltung einer Fahrradstadt. Wir sprechen uns – auch aus symbolischen Gründen – gegen eine Reduktionsvariante aus. In den letzten Monaten haben wir häufig genug gehört, dass ausreichend Mittel für Maßnahmen der Fahrradförderung vorhanden sind. Nachdem in Münster aus Kostengründen eine – ohnehin umstrittene Roteinfärbung – nach knapp einem Jahr in keinem einzigen Fall umgesetzt wurde, kann auf diese an der Wilhelmstraße definitiv verzichtet werden. Piktogramme sind selbstverständlich. Aus der Vorlage geht nicht hervor, ob die weiteren Vorgaben des Radverkehrskonzepts 2025 berücksichtigt sind. „Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung an beiden Fahrradbahnrädern vorgesehen, die an den Knoten und Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung unterbrochen wird. Da auf Fahrradstraßen der Kfz- Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand durch die Hervorhebung als Bestandteil der Fahrradinfrastruktur Rechnung getragen werden, vergleichbar zur Markierung von Radfahrstreifen. So heben sich Fahrradstraßen von anderen Straßen in Tempo 30-Zonen deutlich ab und die Aufmerksamkeit wird auf den Radverkehr gelenkt.“ Investiert werden sollte statt einer Rotfärbung besser in flankierende bauliche Maßnahmen sowie nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und „Verkehrserziehung“ – mit dem Ziel besserer Erkennbarkeit, höherer Akzeptanz und nachhaltiger Verhaltensänderung. Vor allem für Autofahrende scheint das „Konzept Fahrradstraße“ unklar. Diese Vorschläge steht im Einklang mit der Stellungnahme des ADFC Münsterland zur Rotmarkierung (vom März 2018), deren Kernpunkte wir hier nochmals aufzählen, da wir einige Elemente nicht in der Vorlage wiederfinden. • Der Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen muss deutlich verringert werden. Es sind lediglich Anwohner und Anlieger zuzulassen; zu überlegen sind grundsätzlich folgende ergänzende Maßnahmen, die auch in der Wilhelmstraße umgesetzt werden können: Durchgangsverkehr ist durch Einbahnstraßenschlaufen, gegenläufige Einbahnstraßen, Sackgassen mit Durchfahrt für Radfahrende, Ableitung auf Parallelstraßen, u. a. zu verhindern. • Verkehrs- und Einfahrtskontrollen müssen dies sicherstellen. • Mindestbreite von 4,00 m, mit zusätzlichen Sicherheitsabständen von 0,75 m zu parkenden Kfz, gem. RAST 2006 und der Empfehlung der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) sind durchgehend einzuhalten. Dafür ist ggf. Kfz-Parken einzuschränken, z. B. durch nur einseitiges / alternierendes Parken. Die Sicherheitsabstände sind durch Breitstriche klar zu markieren. • Vorfahrt gegenüber einmündenden Straßen. Die Vorfahrt ist durch Markierungen, oder besser bauliche Gestaltung, wie z. B. Aufpflasterungen, mit vergleichbar hoher Qualität anzubinden. • Fahrradabstellanlagen sind zu integrieren. • Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Infrastrukturelements Fahrradstraße sind zu evaluieren. Die Ratsgruppe begrüßt die begründete Einrichtung einer Fahrradstraße, wundert sich indes über die geringe Datengrundlage: In der Spitzenstunde (16:00-17:00 Uhr) befahren ca. 200 Kraftfahrzeuge und 580 Radfahrer diesen Straßenabschnitt (Verkehrszählung vom 18.10.2017). Ist diese Verkehrszählung im Oktober der einzig verfügbare Wert? Gerade die Wilhelmstraße nimmt insbesondere zu morgendlichen Spitzenzeiten enorm viel Radverkehr auf. Studierende und Arbeitende in den zahlreichen naturwissenschaftlichen Einrichtungen nutzen die Wilhelmstraße. Eine zukunftsgerichtete professionelle Radverkehrsplanung muss auf einer verbesserten Datengrundlage (Simulationsmodelle auch für den Radverkehr) endlich ein valides Gesamtkonzept vorlegen können. Das verweist erneut auf eine notwendige Anbindung der Innenstadt an den „universitären“ Westen der Stadt. Bei der vorliegenden Minimal-Planung ist nicht zu erkennen, welchen Nutzen das ca. 500 m lange Teilstück der Wilhelmstraße haben soll. Das Gesamtsystem (Netzplan) muss im Blick bleiben: Die auf der anderen Seite des Schlosses parallel verlaufende Hüfferstraße als mögliche, durchgehende Fahrradstraße, die im Zweifel einer „großen Lösung“ Wilhelmstraße vorzuziehen ist. Vor allem, weil die Hüfferstraße auf einer Veloroute liegt; die Wilhelmstraße aber nur auf einer Route des Sekundärnetzes. Eine Nachbemerkung zur Anlage A Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Die Aspekte Mobilität und Nachhaltigkeit (Klima, Staureduzierung etc.) werden nicht direkt angesprochen und sind allenfalls hinter „höchster Lebens- und Erlebnisqualität“ zu vermuten. Damit fehlt aber die Klammer zum Teilziel – so drängt sich die Vermutung auf, dass die Fahrradstraße ein (willkommener) aber solitärer Nachläufer zum unerlässlichen Kanalausbau ist. Eine grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema „Klimaschutz“ wird sogar explizit nicht gesehen. Das Teilziel lautet: „Wilhelmstraße – Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße“ Die Einrichtung von 500 Metern unverbundener Fahrradstraße darf kein Selbstzweck sein. Eine Fahrradstraße ist dann gut, wenn Quantität in Qualität umschlägt. Franz Pohlmann
Anlage 4
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Fahrradstraße Wilhelmstraße: Lückenschlüsse Gegenstand dieser Vorlage 0 200 400 600100 Meter ¯ Legende bestehende Fahrradstraße notwendige Lückenschlüsse geplanter Abschnitt Fahrradstraße Wilhelmstraße Promenade © Stadt Münster Bearbeitung: Phillip Oeinck, Annika Schröder Stand: 19.02.2019
Anlage 1 Blatt 2
74 Zeichen
zz Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V/0003/2019/1 Burg-suepno >= tzB1 Bm.
Anlage A
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Anlage A zur V/0003/2019/1 Kurzüberblick Aufgrund von umfangreichen Kanalbauarbeiten (hydraulische Sanierung des Regenwasserka- nals) auf der Wilhelmstraße zwischen der Einsteinstraße und dem Orléans-Ring ist die Fahrbahn auf der gesamten Länge zu erneuern. Geplant ist hier eine Fahrradstraße als Teilabschnitt der Fahrradstraßenachse Corrensstraße / Wilhelmstraße / Lazarettstraße / Studtstraße einzurichten. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Entschleunigung soll der Einmündungsbereich Wilhelmstraße / Einsteinstraße umgebaut / eingeengt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radver- kehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei konsequenter Netzplanung und wahrnehmbarem Design die Radverkehrsströme, erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, gelten darüber hinaus als Imagefaktor und stellen eine attraktive Alternative zu Radverkehrsanlagen an Haupt- verkehrsstraßen dar. Somit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen generell hilfreich, um das städtische Leitziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ (vgl. Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig verbessert eine fahrradfreundlich gestaltete Straße die Lebens- und Aufenthaltsqualität signifikant. Das Teilziel lautet: „Wilhelmstraße – Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße / Einsteinstraße“. Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von 1.550.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthema Klimaschutz ist durch die Einrichtung einer Fahrradstraße maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundli- cher Mobilität. Der Einmündungsbereich der Wilhelmstraße/ Einsteinstraße wird barrierefrei ausgebaut.
Ergänzungsvorlage Beschluss
9870 Zeichen
V/0003/2019/1 V/0003/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wilhelmstraße - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße und Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich Wilhelmstraße/ Einsteinstraße Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der geänderten Planung vom Februar 2019 (Anlage 1) für den Umbau und die Ausweisung der Wilhelmstraße zur Fahrradstraße zwischen Orléans-Ring und Einsteinstraße wird zugestimmt. Die Wilhelmstraße soll künftig Teilstück attraktiver Radverkehrsverbindungen zur Anbindung der Kernstadt an die universitären Einrichtungen und Studentenwohnheime sein. Dazu sind weitere Lückenschlüsse und Ergänzungen des Fahrradstraßennetzes nötig (Horstmarer Landweg, Cor- rensstraße, Wilhelmstraße zwischen Einsteinstraße und Steinfurter Straße, Lazarettstraße und Studtstraße, Anlage 4). 2. Für die westlich der Wilhelmstraße liegenden Teilabschnitte (Horstmarer Landweg und Correns- straße) der unter Beschlusspunkt 1 genannten Radverkehrsverbindung wird dem zuständigen Gremium eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. 3. Für den östlichen Teilabschnitt (Wilhelmstraße / Lazarettstraße / Studtstraße) der unter Be- schlusspunkt 1 genannten Radverkehrsverbindung wird dem zuständigen Gremium eine geson- derte Beschlussvorlage vorgelegt. 4. Die gemeinsame Anregung der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen GAL sowie die Anregung der Ratsgruppe ÖDP/ Piraten (Protokoll-Notizen zum TOP 7.2) der Sit- zung des ASSVW vom 07.02.2019 gelten hiermit als erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten für den Umbau der Wilhelmstraße in Höhe von 1.550.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 310.000 €. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 01.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0003/2019/1 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 wie folgt veran- schlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 750.000 2021 800.000 Einzahlungen 2021 310.000 Förderung Straßenbau Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.240.000 Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Begründung: Die Ausweisung der Wilhelmstraße zur Fahrradstraße ist nicht losgelöst, sondern perspektivisch in einem Netzzusammenhang zu betrachten. Denn, die im Rahmen dieser Beschlussvorlage geplante Einrichtung der Wilhelmstraße als Fahrradstraße kann nur ein erstes Teilstück einer künftig attraktive- ren Radverkehrsverbindung sein und ist zeitnah um weitere Abschnitte zu ergänzen. Hierbei ist der Anspruch zu verfolgen, das Kreuzviertel sowie die Promenade in ihrer Verteilerfunktion mit den uni- versitären Einrichtungen und Studentenwohnheimen im Westen der Stadt zu verbinden. So ist östlich der Wilhelmstraße eine Fortführung bis zum Knotenpunkt Steinfurter Straße / Neutor sowie anschlie- ßend weiter über die Lazarett- und Studtstraße sinnvoll. In westlicher Richtung sollte die Corrensstra- ße als Fahrradstraße ausgewiesen werden, um die Netzlücke zu den bestehenden Fahrradstraßen Busso-Peus-Straße und Heisenbergstraße zu schließen. Außerdem sollte der Horstmarer Landweg, zumindest abschnittsweise zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße als Fahrradstraße eingerichtet werden, um eine bessere Radverkehrsanbindung der Studentenwohnheime, Sportanlagen etc. si- cherzustellen. Dies ist hier nicht als Fragmentlösung, sondern in Verbindung mit der Wilhelmstraße zu sehen (Anbindung über den 2-Richtungs-Radweg am Orléans-Ring; siehe Anlage 4). Die Verwaltung bereitet entsprechende Planungsbeschlüsse vor. Um den Anforderungen einer qualifizierten Fahrradstraße gerecht zu werden, ist ausschließlich eine Rotmarkierung als auch die zugehörige Beschilderung nicht ausreichend / zielführend. Die Wilhelm- straße ist so auszugestalten, dass sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit besonders im Hinblick auf den Radverkehr gewährleistet ist, sowie der Fahrkomfort für die Radfahrer spürbar gesteigert wird. So wird die Fahrgasse der zukünftigen Fahrradstraße mit einer Breite von 4,50 m die neuen qualifi- zierten Standards erfüllen. Ausschließlich die Fahrgasse wird eine rote Einfärbung erhalten. Die Si- cherheitsstreifen links und rechts neben der Fahrgasse werden nicht eingefärbt. Dies soll bewirken, dass die Kfz-Geschwindigkeiten durch eine optisch eingeengte Fahrbahn gering bleiben. Die Kosten für die Rotmarkierung der Fahrgasse belaufen sich auf ca. 155.000 €. Die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen (Veghestraße, Röschweg, Jessingstaße und Peter- Wust-Straße) werden baulich verändert/ eingeengt. Mit dieser Maßnahme werden die Sichtbeziehun- gen der einbiegenden Kraftfahrzeuge auf den querenden Verkehr auf der Wilhelmstraße nicht durch - 3 - V/0003/2019/1 parkende Kraftfahrzeuge eingeschränkt, die Abbiegevorgänge der Kraftfahrzeuge verlaufen nicht mehr so zügig und Fußgänger können bequemer/ komfortabler die Wilhelmstraße sowie die Neben- straßen queren. Hier ist noch zu berücksichtigen, dass die Fahrbahn nach umfangreichen Kanalarbei- ten auf der gesamten Länge erneuert wird und somit entsprechend geändert werden sollte. Um die Verkehrssicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr im Einmündungsbereich Wilhelm- straße/ Einsteinstraße deutlich zu erhöhen und komfortable Querungsmöglichkeiten zu schaffen, wird auch dieser Einmündungsbereich besonders für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich eingeengt. Die überbreite Fahrbahn auf der Wilhelmstraße/ Einsteinstraße wird am Einmündungsbereich jeweils auf eine Breite von 3,50 m pro Fahrstreifen eingeengt. Hier erleichtern zwei möglichst nah an den Ein- mündungsbereich platzierte Mittelinseln für Fußgänger das Queren der Fahrbahn. Zwischen diesen Mittelinseln wird ein Mehrzweckstreifen angeboten. Dieser wird durch einen Materialwechsel optisch von der Fahrbahn abgegrenzt und soll in erster Linie den Radfahrern das Queren der Fahrbahn er- leichtern. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Herausnahme des Linksabbiegerstroms (13 Kfz in der Spitzenstunde) von der Einsteinstraße in die Wilhelmstraße nicht zweckmäßig. Es ist anzuneh- men, dass sich die Ziele dieser Verkehre im süd-östlichen Bereich der Wilhelmstraße befinden. Bei Umleitung über die Einmündung Wilhelmstraße/ Orléans-Ring entstehen demnach längere Fahrtwe- ge, die auf einer Fahrradstraße vermieden werden sollten. Die drei Mittelinseln im Bereich Wilhelm- straße/ Einsteinstraße werden für den Fußgänger barrierefrei ausgebaut. Der Einmündungsbereich Orléans-Ring/ Wilhelmstraße wird ebenfalls für den Radfahrer attraktiver/ komfortabler und verkehrssicherer gestaltet. Für den Kraftfahrzeugverkehr wird die Wilhelmstraße am Beginn durch die Markierung einer zusätzlichen Sperrfläche optisch eingeengt. So sollen im Einfäde- lungsbereich geringere Fahrgeschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs erzielt werden. Der Be- reich auf der stadtauswärtigen Seite ist für den eher geringen Kraftfahrzeugverkehr sehr großzügig ausgebaut. Hier wird auf eine Kfz-Streifen zugunsten des Radverkehrs verzichtet und eine kombinier- te Geradeaus-Rechtsabbiegestreifen angeboten. Der linksabbiegende Radverkehr wird über einen Schutzstreifen in eine Radfahrschleuse geleitet. Somit kann direkt auf den Orléans-Ring bzw. die Cor- rensstraße abgebogen werden. Der geradeaus- und rechtsabbiegende Radverkehr wird ERA (Emp- fehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010) konform über einen Radfahrstreifen an den Kno- tenpunkt herangeführt. Zukünftig soll die Wilhelmstraße als Fahrradstraße nicht wie in Münster üblich für den kompletten motorisierten Verkehr freigegeben werden. Deshalb soll die rechtliche Möglichkeit einer „Anlieger frei“- Regelung genutzt werden und so zu einer Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs führen. In der Reduktionsvariante wird auf die Erneuerung der Gehwege verzichtet. Eine weitere Reduzierung ist unter Beibehalt der verkehrsfachlichen Zielsetzung und Erfordernisse nicht möglich. Für diese Maßnahme entstehen Baukosten in Höhe von 1.100.000 € gegenüber 1.550.000 €. Die Einnahmen betragen ebenfalls wie bei der Planung ca. 310.000 €. Die Verwaltung empfiehlt den Vollausbau der Wilhelmstraße und rät von der Reduktionsvariante ab, um den neuen qualitativen Standards einer Fahrradstraße gerecht zu werden und die Verkehrssi- cherheit in allen Bereichen gewährleisten sowie den Fahrkomfort erhöhen zu können. Kosten/ Finanzierung/ Umsetzung: Die Kosten für den Ausbau der Wilhelmstraße belaufen sich auf 1.550.000 €. Nach Auswertung der vorliegenden Bodengutachten liegt eine beitragsrelevante Erneuerung bzw. Verbesserung der Wilhelmstraße nicht vor. Auch das erstmalige Anlegen von insgesamt 5 Kfz- Stellplätzen ist bei einer Gesamtlänge der Straße von ca. 500 m nicht beitragsauslösend. Eine Refi- nanzierung über das Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kommt daher nicht in Betracht. I.V. gez. - 4 - V/0003/2019/1 Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Planung Wilhelmstraße – Fahrradstraße (Februar 2019) 2. Protokoll-Notiz zur Vorlage V/0003/2019 der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen GAL 3. Protokoll-Notiz zur Vorlage V/0003/2019 der Ratsgruppe Piraten / ÖDP 4. Karte – Lückenschluss Wilhelmstraße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (30)
- Wilhelmstraße
- Einsteinstraße 1
- Corrensstraße
- Lazarettstraße
- Studtstraße
- Weseler Straße 19
- Hüfferstraße
- Schillerstraße
- Hittorfstraße
- Bismarckallee
- Südstraße
- Hermannstraße
- Waldeyerstraße
- Schmeddingstraße
- Grevener Straße
- Heisenbergstraße
- Busso-Peus-Straße
- Veghestraße
- Horstmarer Landweg
- Röschweg
- Prinz-Eugen-Straße
- Weißenburgstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Steinfurter Straße
- Peter-Wust-Straße
- Kanalpromenade
- Orléans-Ring
- Promenade
- Neutor
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0003/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37