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1217/2025

Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 02.12.2025, TOP 4.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 9 - Stellungnahme zum Ratsprotokoll 04.09.2025

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Anlage 8 - Stellungnahme zum Änderungsantrag

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Anlage 3 - Lageplan 02 - Abschnitt Mitte

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Anlage 6 - Stellungnahme zum Prüfbericht RPA

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Anlage 10 - Änderungen Vorlage und Beschlusstext

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Anlage 2 - Lageplan 02 - Abschnitt Nord

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Anlage 7 - Stellungnahme zu Fragen aus FA 01.09.2025

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Anlage 4 - Lageplan 03 - Abschnitt Süd

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Anlage 5 - Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1188 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Alternative Varianten können nicht aufgezeigt werden. Eine Verbreiterung des Radweges ist nur durch 
eine Reduzierung der Verkehrsfläche für den MIV möglich, da die zu überplanende Verkehrsfläche 
sowohl links als auch rechts durch Zwangspunkte eingegrenzt wird. Da somit jeglicher 
Handlungsspielraum entfällt, wird von einer Bürgerbeteiligung abgesehen.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 9 - Stellungnahme zum Ratsprotokoll 04.09.2025

4277 Zeichen

Anlage 9 
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 
1217/2025 
 
Die Verwaltung nimmt zu den mündlichen Fragen von RM De Bellis- Olinger 
(CDU) in der Stadtratssitzung vom 04.09.2025 wie folgt die Stellung: 
 
1. Warum kommt der Baubeschluss erst jetzt, fünf Jahre nach der 
ursprünglichen Ankündigung? 
Die Umsetzung des Projektes erfordert eine umfassende planerische Betrachtung 
und Koordination. Aufgrund der angespannten personellen Situation sowie anderer 
zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen mit höherer Priorität und Dringlichkeit 
war der Verwaltung eine direkte Weiterbearbeitung im Jahre 2020 (Mitteilung 
0518/2020) nicht möglich. Die Verwaltung hat 2024 die Planung 
wiederaufgenommen. 
2. Woraus ergibt sich die angebliche Eilbedürftigkeit, die laut RPA nicht 
schlüssig dargelegt wurde? 
Grundlegend für die Beantwortung der Frage ist der Zeitpunkt der Fragestellung. Ziel 
der Verwaltung war immer ein nahtloser Übergang vom Provisorium zur baulichen 
Neugestaltung. Das Provisorium erzeugte Vorhaltekosten, die bei aktueller 
Haushaltslage aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar sind. Um einen kurzfristigen, 
nahtlosen Übergang zu gewährleisten, wäre eine kurzfristige Beschlussfassung 
(Baubeschluss) erforderlich gewesen. Zwischenzeitlich wurde das Provisorium am 
06. November 2025 zurückgebaut und der Bereich damit in den Ursprungszustand 
zurückversetzt. 
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der endgültigen Trennung des Fuß- 
und Radverkehrs entlang des stark frequentierten Rheinboulevards. Hierdurch 
steigert die Umsetzung der Maßnahme die Verkehrssicherheit im betreffenden 
Bereich deutlich. Im Umkehrschluss würde ein Nichtausbau dazu führen, dass für die 
Fahrtrichtung Süden keine sichere und getrennte Führung des Radverkehrs entlang 
des Rheinboulevards mehr gegeben ist und in diesem hochfrequentierten Bereich 
weiterhin Konflikte mit dem Fußverkehr zu erwarten sind.  
3. Wurden Fördermöglichkeiten geprüft und beantragt, um die hohen 
Kosten abzufedern?  
Die Möglichkeiten einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der 
Nahmobilität (FöRi-Nah) werden bei der Bezirksregierung Köln zeitnah geprüft. 
4. Ist die Versorgungssituation der Flusskreuzfahrtschiffe und der 
Touristen an der KVB-Haltestelle zwischenzeitlich geklärt? - Dies ist alles 
nicht nachlesbar. 
Nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Versorgungssituation an der 
KVB-Haltestelle für Flusskreuzfahrtschiffe und T ouristen ordnungsgemäß

Anlage 9 
sichergestellt. Es sind keine Mängel oder Versorgungsengpässe bekannt. Aus 
diesem Grund wurde diese Thematik nicht erfasst. 
5. Wie hoch sind die Kosten der provisorischen Verkehrsführung, und 
warum fehlen diese Angaben in der Vorlage? 
Die Vorlage konzentriert sich auf die inhaltliche Darstellung des Projekts. Die 
konsumtiven Kosten sind in Bezug auf die Eilbedürftigkeit des Beschlusses ohne 
Benennung deren Höhe erwähnt worden. 
Die bisherigen Kosten (Stand:31.08.2025) der Vorhaltung belaufen sich in der 
Summe auf 130.000 €. 
Die weiteren monatlichen Kosten bis zum Abbau des Provisoriums am 06. November 
2025 betrugen ca. 4.000,00 €. 
6. Sind diese Zwischenkosten in Zeiten knapper Haushaltsmittel überhaupt 
vertretbar? 
Die laufenden Kosten für den bislang als Provisorium eingerichteten Radweg sind bei 
der derzeitigen Haushaltslage nicht tragbar. Deshalb wurde der provisorische 
Radweg am Donnerstag, den 06. November 2025 zurückgebaut. Der Bereich wird 
damit vorübergehend wieder in den Ursprungszustand versetzt und die rechte 
Fahrspur (Richtung Zoobrücke) vorübergehend wieder für Kfz freigegeben. 
7. Welche Veränderungen gab es im Verkehrsablauf, in der Unfallhäufigkeit 
und der Verkehrsqualität während der Interimsphase? 
In der ‘Anlage 7- Stellungnahme zu Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses 
am 01.09.2025‘ wird zu diesem Thema Stellung genommen. 
8. Welche verkehrlichen Qualitäten werden nach Bauausführung erwartet, 
dokumentiert nach HBS-Standard? 
In der ‘Anlage 7- Stellungnahme zu Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses 
am 01.09.2025‘ wird zu diesem Thema Stellung genommen.

Anlage 8 - Stellungnahme zum Änderungsantrag

2390 Zeichen

Anlage 8 
 
Die Verwaltung nimmt Stellung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag 
(AN/1257/2025) der FDP-Fraktion vom 04.09.2025: 
 
 
1. Auf der Straße „Holzmarkt“ bleibt der linke Fahrstreifen in nördlicher 
Richtung erhalten und wird dann zur Linksabbiegespur.  
 
Wie in der Beschlussvorlage (1217/2025), unter dem Punkt ‚2. Entwurfsplanung‘ 
beschrieben, dient der Verzug der Verkehrssicherheit. Hier soll eine 
Zangenbewegung von den außenliegenden Fahrbahnen auf die mittlere Spur 
verhindert werden, um keinen Kollisionspunkt auf der mittleren Fahrbahn zu kreieren. 
 
Im Rahmen der Planung wurde eine Variante untersucht, bei der der linke 
Fahrstreifen automatisch zur 2. Linksabbiegespur in den Filzengraben umfunktioniert 
wird (Fangspur). Bei diesem Szenario ist davon auszugehen, dass die Fangspur 
nicht nur von Linksabbiegern befahren wird. Sowohl Ortskundige als auch 
Ortsunkundige, die erst auf Höhe der Fahrbahnrandhaltestelle auf die mittlere Bahn 
ziehen, um weiter geradeaus zu fahren, werden diese Spur nutzen und erst im 
letzten Augenblick den Fahrstreifen wechseln. 
Sollte zu diesem Zeitpunkt der Bus auf dem rechten Fahrstreifen an der Haltestelle 
halten, ist wiederum davon auszugehen, dass die dahinterfahrenden Fahrzeuge 
ebenfalls auf den mittleren Fahrstreifen wechseln. 
Sollte dies zum gleichen Zeitpunkt passieren, kann dies Unfälle begünstigen. 
Um dies zu verhindern wird der Verkehr durch die dargestellte Entwurfsplanung 
entflochten. Diese Variante wird seitens der Verwaltung nachdrücklich befürwortet. 
 
2. Die Bushaltestelle wird von dem Abschnitt nördlich der Drehbrücke in 
den Bereich südlich der Drehbrücke verlegt.“ 
 
Diese Situation wurde ebenfalls als Variantenentwurf angedacht und abschließend 
verworfen. Der Linienbus muss zum Abbiegen in den Filzengraben alle Spuren 
queren. Durch die Positionierung der Bushaltestelle hinter der Lichtsignalanlage 
(LSA) kann auf Anforderung die LSA das Signal für den nachfolgenden Kfz-Verkehr 
auf Rot schalten. Dies ermöglicht dem ÖPNV eine zügige Weiterfahrt und sichere 
Querung der Rheinuferstraße. Bei einer Haltestelle im Bereich südlich der 
Drehbrücke ist dies nicht möglich. Der Bereich zwischen der Busbucht für die 
Touristenbusse und der Zufahrt zur Drehbrücke ist ohnehin zu klein, um hier jeweils 
eine Haltestelle für den Linienverkehr und die „Kölner Bimmelbahn“ zu 
berücksichtigen.

Anlage 3 - Lageplan 02 - Abschnitt Mitte

4798 Zeichen

T.
MBankM
M
MM
MM
M
M
WT
10
II
12
II FD
13-19
III SDA
I FD
III SDA28-32
III WDA
Erker
14
IV FD
IV WD
ab I. OG
II SD
43
II SDA
III SD
IV SDA
77
IV SDA
79-81
60
IV SD
83
IV SD
I
I WD
Malakoffturm
XXXXXX XHB +12HB +12 HB +12HB +12Ausbaugrenzegepl. Markierung Schmalstrichgepl. Markierung Breitstrichgepl. VZ 237gepl. VZ 1000-31gepl. VZ 237gepl. VZ 1000-31XXXXXXXXX XXX XXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXgepl. VZ 240gepl. VZ 1000-31gepl. VZ 240gepl. VZ 1000-31XX
AusbaugrenzeFB +8, weißXXgepl. VZ 605-10Gr. 1XXXXXXX+-0XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX5.602.600.602.40TBTB3.503.50Touristenbus10-17 Uhrvorh. VZ 220-10
XX XX1.005.601.00
XXXX
2.00 XXXXXXXXXXX
Rinnenstein
HB +12
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pl.
Grünanlage
Auflage für offene Drehbrücke
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Schotter
Tor
Pl.
Pfl.
0.5/10
0.5/10
0.5/100.5/10
0.15/6
0.3/8
0.3/80.6/100.5/8
0.1/2
0.2/5
0.4/8
0.5/8
0.5/10
0.5/12
0.4/6
0.7/12
0.7/12 0.7/12
0.7/12
1.0/18
687.6 Km
0.7/12
0.7/15
0.6/12
0.8/12
0.9/24
Plattenumlage
BFR
BFR
BFR BFR
AP
AP
Anlegepoller
An Lyskirchen
BFST BFR 43.99
BFR BFR
BFSTBFR 43.96
BFR
BFRBFR
BFSTBFSTBFR
BFR BFR
BFRBFRBFRBFR
BFSTBFRBFRBFR BFR
BFR BFSTBFSTBFRBFRBFRBFST BFR
Filzengraben
HsNr. 12HsNr. 5HsNr. 10
HsNr. 2
HsNr. 601-3 HsNr. 7532 7-11
Am Tauzieher
26-32HsNr. 1479-83HsNr. 14
56-5813-19HsNr. 43
HsNr. 5HsNr. 77
Holzwerft
HsNr. 54
Drehbrücke
Auf Rheinberg
Am Leystapel
Hochwasserschutz
-I
Stufe
Kirche
ST.Maria in Lyskirchen
11101057
138
867
12
1130
1192
119383611291177 149912
680/1756461147432680
137
1335/1381146
11/4
793 136
1148 433
Flur 39
SIA STEB Lüftervorh. Zufahrtvorh. VZ 237 entfälltvorh. VZ 1000-31 entfälltvorh. VZ 242.1vorh. VZ 1022-10M1M2M3M4M5M6M7
1Bus/P
2Bus/P
SteuergerätM1M2M3M8 XX
vorh. VZ 283-20vorh. VZ 220-20vorh. VZ 205vorh. VZ 306vorh. VZ 267vorh. VZ 209-30
vorh. VZ 209-20vorh. VZ 301vorh. VZ 267XXXXX
gepl. VZgemäß Darstellung(siehe Detail)
3,003,003,252,6020,003,002,703,003,103,506,350,303,003,103,500,753,053,203,153,504,950,300,753,153,501,25
3,253,253,004,20
1,751,701,503,253,500,754,351,50 vorh. Wegweis-beschilderungXX 51.21Verziehungslänge ca. 51 m
3.00
XX
3,80
M
8157896781745785421133135767985 7248167881109173778451
124
1616VIVVIIIV F67V SD157171aHolzgassePfl.Pfl.TorPfl. Pfl.Pl.Pl.
Str.begr.li. lt. -Std.pl.amt-
Str.begr.li. lt. -Std.pl.amt-
vorh. VZ 531-11vorh. VZ 306vorh. VZ 209-30entfälltWTSTEB Lüftervorh. Hinweis-beschilderungXXX3,253,00XXXXXX1.00
Blatt 1Blatt 2Blatt 2Blatt 3
III SD2
S 0,5/0,2S 0,5/0,2B
BS1/1SS 0,5/0,2S 0,5/0,2SSS 1/1S 1/1SSBBS S 3/3SSS 3/3B 1/1B 1/1S 0,5/0,2S 0,5/0,2SSS S 3/3B 3/3S 3/3B 3/3S S S S
SK neu0,75+-01,501,85+6 weißDSK neuSK neuSK neuSK neuDSK neuDSK neu
DetailzeichnungBauart: Flachform 3 mmReflexionklasse RA 2Größe: 1600 x 1250 mm (HxB)gepl. VZ wie VZ 521-31nur der linke Pfeil zeigtnach links anstatt geradeausLeistungsphase 3
20.11.2025G:\CAD(K00287)\664-1\Bezirk-1\Innenstadt\Am Leystapel\Planung-25-02-18-aktuell-gez-250422-AP-06-06-25.dwg
Übersichtsplan
Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN (HS160)
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/  )Sachgebietsleiter-/in (664/  )Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)600x970Ausführungsplanungx xBezirk 1/ InnenstadtLage- und MarkierungsplanRadwegsverbreiterung Am Leystapel1-00149-2024-EP_LP_02_V0_-_gezBlatt 2GrafLübeck13.11.20241:250gez. Frau Stach-Reinartz11.02.2025gez. Herr Zwiener06.02.2025gez. Herr Kozubski04.02.20251gez. Herr Lübeck04.02.20251
Legende PlanungRundbord 15/22, +3Tiefbord T 8/20, +3Hochbord 12/15/25, +12Gussasphaltrinne b=20AusbaugrenzeBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten15/30/8 anthrazitAsphaltBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitWassergebundene DeckeKleinpflaster 9/9GrünflächeBetonsteinpflaster10/20/8 grauStandort fürVZ-PfostenStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Kastenrinne b=10Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Fahrradpikrogram mitPfeilen, weißSchmalstrich-Markierungen, weißBreitstrich-Markierungen, weißSBPlattenumlageTiefbord T 8/20, +/-0Flachbord T 8/20, +8weißAbbruch /DemarkierungXBetonsteinpflaster10/20/8 weiß
   Dienststelle                          Art der Abstimmung                                         Unterschrift                          DatumKVB  ÖPNVHerr Tils10.12.202464  Lichtsignalanlagen / SVB642/11 Duwenhögger11.11.202467  Baumangelegenheiten673/12 Wachsmuth (mit Auflagen)29.07.2024682/2  Radverkehr682/2  Weischet31.07.2024
Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr / 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag
Anlage 3 - Abschnitt 2 - Mitte
Blatt 2

Anlage 10 - Änderungen Vorlage und Beschlusstext

3081 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage  
Aufgrund der am 04.09.2025 im Rat vertagten Entscheidung und dem 
zwischenzeitlichen zurückgebauten Provisorium ergibt sich eine geänderte 
Ausgangssituation: 
 
 
1. Geänderte Ausgangssituation: 
 
Nach dem Rückbau der vorgehaltenen provisorischen Radverkehrsführung für den 
Radverkehr am 06.11.2025 wurde der Bereich in den Ursprungszustand versetzt und 
die rechte Fahrspur, auf der bislang der provisorische Zweirichtungsradweg geführt 
wurde, wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben. Somit ergeben sich in Fahrtrichtung 
Norden drei Fahrstreifen mit einer jeweiligen Breite von ca. 3,25 m. Die 
Richtungsfahrbahnen (Nord – Süd) werden durch einen 2,00 bis 7,50 m breiten 
Grünstreifen voneinander getrennt. 
Angrenzend an die Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord, grenzt der ursprüngliche 
Radweg in Richtung Norden. Dieser weist eine Breite von 1,80 m bis 2,80 m auf. Die 
Radverkehrsanbindung Richtung Süden wird wieder über den Rheinboulevard durch 
die Fußgängerzone geführt. 
 
 
2. Entwurfsplanung 
 
Die Entwurfsplanung hat sich durch die geänderte Ausgangssituation nicht geändert. 
Die Planung sieht vor, den Radweg auf gesamter Länge auf bis zu 5,00 m Breite 
auszubauen und somit ausreichend Platz zu generieren, um den Radweg in beide 
Richtungen laufen zu lassen. Dies soll bewirken, dass der Radfahrer Richtung Süden 
fahrend so vom Rheinboulevard und somit von den Fußgängern getrennt wird. Die 
Beschreibung der Entwurfsplanung kann der ursprünglichen Vorlage detailliert 
entnommen werden.  
 
 
3. Anpassung bei Zeitplan und Finanzierung 
 
Der Beginn der baulichen Umsetzung ist nach jetzigem Stand im 3. Quartal 2027 
vorgesehen, statt wie ursprünglich geplant im 3. Quartal 2026. Die haushaltsmäßigen 
Auswirkungen verschieben sich demnach ebenfalls um ein Jahr (z.B. statt 2026 wird 
2027, etc.).  
 
Die Möglichkeiten einer Förderung werden im Rahmen der Förderrichtlinie der 
Nahmobilität (FöRi-Nah) bei der Bezirksregierung Köln zeitnah geprüft.

Anlage 10 
 
Aufgrund der geänderten Ausgangssituation schlägt die Verwaltung vor, folgende 
Punkte im Beschlusstext anzupassen: 
 Konkretisierung, dass es sich bei den Baukosten um Bruttokosten handelt 
 Aktualisierung des Haushaltsjahres von 2025 auf 2026 
 
Die vorgeschlagenen Änderungen im Beschlusstext sind in fett dargestellt.  
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der 
baulichen Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘ vom Malakoffturm bis zur 
Deutzer Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € brutto entsprechend 
der als Anlagen 2-4 beigefügten Planung. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven 
Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 70.000 € für die 
bauliche Verbreiterung des Radweges „Am Leystapel“ im Teilfinanzplan des Amtes 
für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in 
der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege.

Anlage 7 - Stellungnahme zu Fragen aus FA 01.09.2025

4471 Zeichen

Anlage 7 
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 
1217/2025 
 
In der Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025 wurden seitens der SPD-
Fraktion Fragen aufgeworfen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1) Der betroffene Streckenabschnitt ist Teil des MIV-Grundnetzes und Teil der 
Lkw-Routen durch Köln. Ist die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben? 
 
Bei der Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung wurde eine Umlegung des 
Verkehrs untersucht und eine Prognose der Verkehrszahlen für 2021 aufgestellt. 
Die Messungen der Verkehrsstärke ließ eine Spurreduktion zu, ohne dass 
Rückstauerscheinungen wahrscheinlich waren (vgl. Mitteilung 1753/2020). Diese 
Prognose hat sich in den vergangenen fünf Jahren, in welchen diese 
Verkehrsführung besteht, bestätigt. Die Leistungsfähigkeit dieses Abschnittes der 
Rheinuferstraße ist weiterhin über zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden 
gegeben. 
 
2) Gab es durch die provisorische Umleitung zusätzliche Stauungen, wenn ja 
an wie vielen Tagen und wie sieht die Stadtverwaltung das? 
 
Der Stadtverwaltung sind keine Rückstauerscheinungen bekannt, die auf die 
Einrichtung des aktuellen Provisoriums zurückzuführen sind. Daher ist auch bei 
einer baulichen Verstetigung nicht mit vermehrten Rückstauerscheinungen zu 
rechnen. Durch die bereits mehrjährige provisorische Anlage ist zudem nicht mit 
neuen Stauerscheinungen zu rechnen, da die Verkehrsfläche des Kfz-Verkehrs 
unverändert bleibt.   
 
 
3) Inwiefern gab es eine Mikrosimulation und wie wurde das Verkehrsmodell 
der Stadt Köln einbezogen?  
 
Im Jahr 2020 war eine Mikrosimulation nicht erforderlich, um die Einrichtung der 
baustellenbedingten Verkehrsführung vorzunehmen.  
Dies ist darauf zurückzuführen, dass Prognosemessungen der Verkehrsstärke für 
das Jahr 2021 und gewonnene Erfahrungen über Rückstauerscheinungen gezeigt 
haben, dass sich die bisherige Verkehrsführung zu Gunsten des 
Umweltverbundes bestätigt. 
 
Aufgrund der vorliegenden realbasierten Erfahrungswerte liegt eine auskömmliche 
Datenlage vor, die eine Verstetigung der Verkehrsführung ermöglicht. Eine

Mikrosimulation ist immer dann erforderlich, wenn die Auswirkungen von 
Verkehrsführungen bestimmt werden sollen, die noch nicht durch realbasierte 
Erfahrungswerte verifizierbar sind.  
 
Gibt es Erkenntnisse zur Anzahl des Fahrradverkehrs und wie diese Zahlen 
gesteigert werden können? Welche Ziele verfolgt die Stadt beim Ausbau des 
Radverkehrs und wie beurteilt die Stadtverwaltung den bestehenden 
Radverehr am Rheinufer? 
 
Bei einer im Jahr 2022 durchgeführten Zählung wurden 5.000 Radfahrende 
ermittelt. Auf Grund des allgemein zunehmenden Radverkehrsaufkommens (vgl. 
Mitteilung 1716/2025) geht die Verwaltung aktuell von etwa 6.000 Radfahrenden 
pro Tag auf diesem Abschnitt aus. Grundsätzlich lassen sich Radverkehrszahlen 
durch eine Angebotsplanung, also die Herstellung von guter, sicherer und 
komfortabler Radverkehrsinfrastruktur, steigern. In diesem Fall stellt den 
deutlichen Mehrwert die Trennung des Rad- und Fußverkehrs dar, da der 
Radverkehr sonst Richtung Norden durch die Fußgängerzone (Rad frei) geführt 
worden ist. Dieser Abschnitt zwischen Altstadt und 
Rheinauhafen/Schokoladenmuseum ist insbesondere vom Fußverkehr sehr stark 
frequentiert, sodass eine Trennung von Rad- und Fußverkehr auch für den 
Fußverkehr einen deutlichen Sicherheits- und Komfortgewinn darstellt.  
 
Bei dem Radweg an der Rheinuferstraße handelt es sich zudem um eine Strecke 
des Radroutennetzes NRW, der Rad Region Rheinland und um den 
internationalen Rheinradweg. Daher hat diese Strecke eine hohe Bedeutung für 
den Radtourismus. Als Teil des Gelben Netzes (also einer separaten 
Radverkehrsführung, vgl. Radverkehrshauptnetz für alle Stadtbezirke - Stadt Köln) 
erfüllt es zudem eine wichtige Funktion für den alltäglichen Radverkehr.  
 
Langfristig ist gemäß des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (vgl. 1171/2016) 
angedacht, den Rheinufertunnel in der Art zu ertüchtigen, dass dort eine 
Radverkehrsspur als Verlängerung des Radweges Am Leystapel eingerichtet 
werden kann, um auch die Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr in Höhe der 
Altstadt zu reduzieren. Im Vorfeld dazu sind allerdings noch weitere 
Untersuchungen und Planungen, insbesondere am nördlichen Tunnelende 
erforderlich.

Anlage 4 - Lageplan 03 - Abschnitt Süd

3075 Zeichen

MM
Pfl.
Pfl.
Auflage für offene Drehbrücke
0.15/6
0.3/8
0.3/8
Am TauzieherHolzwerft149gepl. VZgemäß Darstellung(siehe Detail)
T
M
M
M
650593
Fl.4
835651775591592741815742789 836740724816788173778451 653661135137
AIIGaTrafoIV SD23 FDVIIHotelI FD4919V SD1616VI VI65-59VVVIIIV F V SD67V SD157171a
GehwegKleine Witschgasseim WeichserhofAbflussrinneRampe zur TiefgarageLaderampeFeuerwehrzufahrtTiefgarageFeuerwehrzufahrtRadwegRheinaustraße
Pl.Holzmarkt B51Pfl.Pl.HolzgasseTerrassePl.Pfl.Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl.Pfl.
Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl.Pfl.Pl.Pl. Pfl.Pl.Pfl. Pl.Pfl.Pfl.Baustellenbereich, Aufnahme nur beschränkt möglich!Pl.Pl.Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl. W.T.ReklamePl.
0.1/2
1.7/12
0.7/7
0.7/7
1.0/8
1.0/8
1.0/8
0.6/200.7/20
0.7/18
vorh. VZ 306vorh. VZ 209-30vorh. VZ 222-20vorh. VZ 241-30vorh. VZ 1000-31vorh. VZMülheimer BrückeBeschränkungenvorh. VZ 531-11XXXX
gepl. VZ 531-21gepl. VZ 1004-30 (50m)gepl. VZ 531-21gepl. VZ 1004-30 (130m)
Blatt 2Blatt 3Blatt 3Ausbau EndeDetailzeichnungBauart: Flachform 3 mmReflexionklasse RA 2Größe: 1600 x 1250 mm (HxB)gepl. VZ wie VZ 521-31nur der linke Pfeil zeigtnach links anstatt geradeausLeistungsphase 3
17.04.2025G:\CAD(K00287)\664-1\Bezirk-1\Innenstadt\Am Leystapel\Planung-25-02-18-aktuell-gez-250417.dwg
Übersichtsplan
Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN (HS160)
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/  )Sachgebietsleiter-/in (664/  )Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)600x970Entwurfsplanungx xBezirk 1/ InnenstadtLage- und MarkierungsplanRadwegsverbreiterung Am Laystapel1-00149-2024-EP_LP_03_V0_-_gezBlatt 3GrafLübeck13.11.20241:250gez. Frau Stach-Reinartz11.02.2025gez. Herr Zwiener06.02.2025gez. Herr Kozubski04.02.20251gez. Herr Lübeck04.02.20251
Legende PlanungRundbord 15/22, +3Tiefbord T 8/20, +3Hochbord 12/15/25, +12Gussasphaltrinne b=20AusbaugrenzeBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten15/30/8 anthrazitAsphaltBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitWassergebundene DeckeKleinpflaster 9/9GrünflächeBetonsteinpflaster10/20/8 grauStandort fürVZ-PfostenStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Kastenrinne b=10Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Fahrradpikrogram mitPfeilen, weißSchmalstrich-Markierungen, weißBreitstrich-Markierungen, weißSBPlattenumlageTiefbord T 8/20, +/-0Flachbord T 8/20, +8weißAbbruch /DemarkierungXBetonsteinpflaster10/20/8 weiß
   Dienststelle                          Art der Abstimmung                                         Unterschrift                          DatumKVB  ÖPNVHerr Tils10.12.202464  Lichtsignalanlagen / SVB642/11 Duwenhögger11.11.202467  Baumangelegenheiten682/2  Radverkehr
Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr / 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag
Anlage 4 - Abschnitt 3 - Süd
Blatt 1Blatt 2Blatt 3

Anlage 5 - Stellungnahme RPA

3098 Zeichen

/ 2 
14     .06.2025 
143 
Dezernat III, 
Amt 66 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1217/2025, Stand 06.06.2025 
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, 
sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
RPA-Nr.: 143/15/08/25 
Eingereichte Kosten: ca. 1.345.000 € (netto) bzw. ca. 1.600.000 € (brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit o. g. Vorlage beabsichtigt 66 - Amt für Straßen und Radwegebau, den Bedarfs-
feststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. 
Bei der Durchsicht der vorgelegten Unterlagen sind folgende Punkte aufgefallen: 
Der Erläuterungsbericht wurde nicht entsprechend der Vorlage des Amtes 66 erstellt. 
Es fehlen Nachweise und Angaben, wie beispielsweise die Leistungsfähigkeitsnach-
weise der Verkehrsanlage, ein Baugrundgutachten, die Bemessung des Oberbaus 
oder die Verkehrsführung im Hochwasserfall. Die Kostenaufstellung zu den LSA-
Leistungen wurde in Teilüberschriften als Kostenschätzung betitelt. 
Die Teil-Kostenberechnung des Amtes 66 ist teilweise nicht schlüssig, so werden 
z B. Großschachtabdeckungen abgebrochen, aber nicht wiederhergestellt. Es wird 
davon ausgegangen, dass die vorgelegten Unterlagen der Ämter 66 und 64 aufei-
nander abgestimmt sind.  
Den Unterlagen liegen neben den „Massenplänen“ keine nachvollziehbaren Men-
genberechnungen bei. Insofern können die angegebenen Mengen derzeit nicht be-
stätigt werden. 
Die Gesamtkosten wurden aus mehreren Berechnungen zusammengestellt, was die 
Nachvollziehbarkeit erschwert. Es ist unklar, wie die einzelnen Kosten aufeinander 
abgestimmt sind. Zudem wurden teils nicht erklärte Zuschläge von bis zu 40,8 % für 
Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen und weitere „Faktoren“ hinzugefügt. Ohne 
diese Zuschläge liegt die Summe bei etwa 1,4 Millionen Euro brutto. Ferner wurden 
Planungsleistungen der KG 700 abweichend den Kostengruppen 200-500 zugeord-
net. 
Die Verwaltung beabsichtigt die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen Gre-
mien einzubringen. Insofern konnten keine weiteren Unterlagen mehr angefragt bzw. 
von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. 
16

- 2 - 
 
 
Vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben ist eine Prüfung der 
Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt nur eingeschränkt 
möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann seiner Verpflichtung zur Beratung der 
Politik daher nicht vollständig nachkommen. Gemäß § 7 (2) der Rechnungsprüfungs-
ordnung sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungs-
amt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenbe-
rechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat (siehe Wertgren-
zenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungs-
prüfungsamt, Stand: 01.05.2025). 
Die Aussagen in der Beschlussvorlage bezüglich der Verfügung der Kämmerei vom 
23. April 2025 zur Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 können derzeit nicht 
verifiziert werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beschlussvorlage Rat

11561 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1217/2025 
Freigabedatum 
 21.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der bauli-
chen Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘ vom Malakoffturm bis zur Deutzer 
Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € entsprechend der als Anlagen 
2-4 beigefügten Planung. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 70.000 € für die bauliche Verbrei-
terung des Radweges „Am Leystapel“ im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Gene-
ralsanierung Radwege. 
 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen  
      21.680 €+25.800 € = 47.480 € € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation  
 
Die Straße ‚Am Leystapel‘ führt entlang der linksrheinischen Uferpromenade (Stadtteile Alt-
stadt-Süd und Altstadt-Nord) und hat als Teil der Rheinuferstraße eine überbezirkliche und 
stadtweite Bedeutung. Der zu betrachtende Abschnitt beginnt am Malakoffturm und geht bis 
zur Einmündung Heumarkt. 
 
In Richtung Norden führt die Straße zwei Fahrstreifen mit einer jeweiligen Breite von ca. 
3,25 m. Die Richtungsfahrbahnen (Nord – Süd) werden durch einen 2,00 bis 7,50 m breiten 
Grünstreifen voneinander getrennt. 
 
Entsprechend der Mitteilung vom 26.05.2020, TOP 7.2.7 (Vorlagen-Nr. 0518/2020), wird der 
Radverkehr seit der Baumaßnahme zur Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade 
als Zweirichtungsradweg neben der Fahrtrichtung Nord mit einer Breite von 5,00 m auf der 
Fahrbahn geführt. Hieran angrenzend befindet sich der Rheinboulevard. In der o.g. Mitteilung

3 
hat die Verwaltung mitgeteilt, den bauzeitlichen Radweg als endgültige Radverkehrsführung 
baulich herzustellen. 
 
2. Entwurfsplanung 
 
Die Planung sieht vor, den Radweg auf gesamter Länge auf bis zu 5,00 m Breite auszubauen. 
Im Rahmen dessen soll die Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs in Fahrtrichtung Norden auf 
zwei Fahrstreifen reduziert werden. Dadurch wird der rechte Fahrstreifen nicht mehr im Be-
reich der Bushaltestelle enden, sondern wird wie der Mittelstreifen weiter als ein durchgehen-
der Fahrstreifen geführt (siehe Anlage 3). Dafür wird der linke geradeaus Fahrstreifen einge-
zogen (siehe Anlage 4). Dies erfolgt bereits zwischen der Rheinaustraße und der Holzgasse 
und dient der Verkehrssicherheit. Somit kann der Kfz-Verkehr frühzeitig vom linken Fahrstrei-
fen in die Mitte wechseln.  
 
Im Rahmen der Maßnahme wird an der Fußgängerquerung ‚Große Witschgasse‘ die Lichtsig-
nalanlage (LSA) erneuert. Hierbei wird eine Bevorrechtigung des ÖPNV berücksichtigt. Auf 
Anforderung kann die LSA das Signal für den nachfolgenden Kfz-Verkehr auf Rot schalten, 
damit der Bus alle Spuren zum Abbiegen in den Filzengraben queren kann. 
 
Im Knotenpunkt Filzengraben / Am Leystapel wird die gesamte Fußgängerquerung optimiert 
und für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlicher gestaltet (siehe Anlage 3). Dabei wird der 
freilaufende Rechtsabbieger entfernt. Die Verwaltung folgt hier dem Beschluss zum Rückbau 
der freilaufenden Rechtsabbieger (Vorlagen-Nr. 0913/2018). Die LSA im Knotenpunkt Filzen-
graben / Am Leystapel wird aufgrund der optimierten Führung ebenfalls erneuert.  
 
Auf Höhe des Knotenpunktes Heumarkt / Am Leystapel werden die Räume auf der platzähnli-
chen Fläche über dem Rheinboulevard übersichtlicher gestaltet und rechtlich geregelt. Es ist 
vorgesehen, dass im Rahmen des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln alle Räume materi-
altechnisch den Nutzungseigenschaften angepasst und begreiflicherweise auch klar visuell 
abgegrenzt werden. Alle Bereiche werden so beschildert, dass sie übersichtlich und klar defi-
niert sind. 
 
Die Beleuchtung ist im Rahmen der Umgestaltung nicht betroffen. 
 
 
3. Zeitplan 
 
Der Beginn der baulichen Umsetzung ist nach jetzigem Stand im 3. Quartal 2026 vorgesehen, 
wobei der genaue Baubeginn im Rahmen der Bauvorbereitung noch weiter konkretisiert wird. 
Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Die nächsten Schritte bis zum Baubeginn sind die Erstel-
lung der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und die 
Vergabe der Bauleistungen sowie die daran anschließende Planung des Bauablaufs und der 
bauzeitlichen Verkehrsführung. 
 
4. Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 1.600.000 € und setzten sich zusammen aus 
Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1.084.000 €, für die bauliche Verbreiterung des 
Radweges „Am Leystapel“ sowie rd. 516.000 € für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen. 
 
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 wie Baugrunduntersuchung sowie die Kosten für die 
Vorbereitung der Vergabe etc. (Leistungsphasen 6-9 der HOAI) in Höhe von rd. 70.000 € steht 
im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege eine entspre-
chende Auszahlungsermächtigung bereit. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven 
Mittel für die Verbreiterung des Radweges in Höhe von rd. 1.014.000 € sind im Hpl. 
2025/2026 an gleicher Stelle vorgesehen.  
 
Die im Haushaltsjahr 2026 für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen benötigten investiven

4 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.000 € stehen im Teilfinanzplan des mit der Um-
setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400-
1201-0-0020 – Neubau u. projektbez. Änderung von LSA, im Haushaltsplan 2025/2026 zur 
Verfügung. 
 
Ab dem Jahr 2027 fallen für die Verbreiterung des Radweges jährliche bilanzielle Abschrei-
bungen in Höhe von 21.680 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2027 erfor-
derlichen Aufwendungen für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027 ff. im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 
- Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die ab dem Jahr 2027 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 25.800 € für die 
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen werden 
ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 
2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - 
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen innerhalb des dann 
jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
Wie in der Vorlage und in dem beschlossenen Radverkehrskonzept dargestellt, ist eine sepa-
rate Führung des Radverkehrs folgerichtig. Mit der baulichen Maßnahme soll eine endgültige 
Trennung des Fuß- und Radverkehrs entlang des stark frequentierten und prestigeträchtigen 
Rheinboulevards einhergehen. Somit trägt die Umsetzung der Maßnahme zur Steigerung der 
Verkehrssicherheit bei. Im Umkehrschluss würden eine Verschiebung der baulichen Maß-
nahme und ein vorzeitiger Rückbau der vorhandenen Verkehrseinrichtung dazu führen, dass 
in Fahrtrichtung Süden keine sichere und getrennte Führung des Radverkehrs mehr gegeben 
ist. Des Weiteren verursacht die aktuelle Verkehrseinrichtung laufende Vorhaltekosten. Eine 
zeitnahe bauliche Umsetzung gemäß der Vorlage führt zu einer investiven Maßnahme.  
Wie im Abschnitt „Erläuterungen zum Klimaschutz“ beschrieben, wird die Maßnahme im Zu-
sammenhang mit der Stärkung des Radverkehrs und den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
als positiv eingeschätzt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 den Klimanotstand aus-
gerufen (2081/2019). Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten ne-
gativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. 
Insofern ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 23.04.2025 in Bezug auf die hier thematisierte Baumaßnahme berücksichtigt wur-
den. 
 
 
5. Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
6. Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss 
 
Die Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss ergibt sich aus den 
zwei Hauptaspekten der Verkehrssicherheit und der laufenden Vorhaltekosten. 
 
Erstens soll die bauliche Maßnahme eine endgültige Trennung des Fuß- und Radverkehrs 
entlang des stark frequentierten und prestigeträchtigen Rheinboulevards einhergehen. Somit 
trägt die Umsetzung der Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei. Im Umkehr-
schluss würde eine Verschiebung der baulichen Maßnahme und ein vorzeitiger Rückbau der 
vorhandenen Verkehrseinrichtung dazu führen, dass in Fahrtrichtung Süden keine sichere und 
getrennte Führung des Radverkehrs mehr gegeben ist. Wenn kein Beschluss gefasst wird, 
verschiebt sich die Baumaßnahme wegen Ferien, Weihnachtsverkehr und Karneval von

5 
Q3/2026 auf Q2/2027. 
 
 
Zweitens verursacht die aktuelle Verkehrseinrichtung laufende Vorhaltekosten. Eine zeitnahe 
bauliche Umsetzung gemäß der Vorlage führt zur Einsparung dieser konsumtiven Kosten. 
Eine Verzögerung des Beschlusses führt wie oben begründet sogleich zu einer deutlichen 
Verzögerung in der Umsetzung und damit zu einem weiteren Anstieg der Kosten. 
 
 
Anlagen 
 Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Anlage 2 – Lageplan 01 - Abschnitt Nord 
 Anlage 3 – Lageplan 02 – Abschnitt Mitte 
 Anlage 4 – Lageplan 03 – Abschnitt Süd 
 Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 
 Anlage 6 – Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (4)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1217/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2025
Erstellt
23.04.2025 07:29