1217/2025
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Alternative Varianten können nicht aufgezeigt werden. Eine Verbreiterung des Radweges ist nur durch eine Reduzierung der Verkehrsfläche für den MIV möglich, da die zu überplanende Verkehrsfläche sowohl links als auch rechts durch Zwangspunkte eingegrenzt wird. Da somit jeglicher Handlungsspielraum entfällt, wird von einer Bürgerbeteiligung abgesehen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 9 - Stellungnahme zum Ratsprotokoll 04.09.2025
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Anlage 9 Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1217/2025 Die Verwaltung nimmt zu den mündlichen Fragen von RM De Bellis- Olinger (CDU) in der Stadtratssitzung vom 04.09.2025 wie folgt die Stellung: 1. Warum kommt der Baubeschluss erst jetzt, fünf Jahre nach der ursprünglichen Ankündigung? Die Umsetzung des Projektes erfordert eine umfassende planerische Betrachtung und Koordination. Aufgrund der angespannten personellen Situation sowie anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen mit höherer Priorität und Dringlichkeit war der Verwaltung eine direkte Weiterbearbeitung im Jahre 2020 (Mitteilung 0518/2020) nicht möglich. Die Verwaltung hat 2024 die Planung wiederaufgenommen. 2. Woraus ergibt sich die angebliche Eilbedürftigkeit, die laut RPA nicht schlüssig dargelegt wurde? Grundlegend für die Beantwortung der Frage ist der Zeitpunkt der Fragestellung. Ziel der Verwaltung war immer ein nahtloser Übergang vom Provisorium zur baulichen Neugestaltung. Das Provisorium erzeugte Vorhaltekosten, die bei aktueller Haushaltslage aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar sind. Um einen kurzfristigen, nahtlosen Übergang zu gewährleisten, wäre eine kurzfristige Beschlussfassung (Baubeschluss) erforderlich gewesen. Zwischenzeitlich wurde das Provisorium am 06. November 2025 zurückgebaut und der Bereich damit in den Ursprungszustand zurückversetzt. Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der endgültigen Trennung des Fuß- und Radverkehrs entlang des stark frequentierten Rheinboulevards. Hierdurch steigert die Umsetzung der Maßnahme die Verkehrssicherheit im betreffenden Bereich deutlich. Im Umkehrschluss würde ein Nichtausbau dazu führen, dass für die Fahrtrichtung Süden keine sichere und getrennte Führung des Radverkehrs entlang des Rheinboulevards mehr gegeben ist und in diesem hochfrequentierten Bereich weiterhin Konflikte mit dem Fußverkehr zu erwarten sind. 3. Wurden Fördermöglichkeiten geprüft und beantragt, um die hohen Kosten abzufedern? Die Möglichkeiten einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) werden bei der Bezirksregierung Köln zeitnah geprüft. 4. Ist die Versorgungssituation der Flusskreuzfahrtschiffe und der Touristen an der KVB-Haltestelle zwischenzeitlich geklärt? - Dies ist alles nicht nachlesbar. Nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Versorgungssituation an der KVB-Haltestelle für Flusskreuzfahrtschiffe und T ouristen ordnungsgemäß Anlage 9 sichergestellt. Es sind keine Mängel oder Versorgungsengpässe bekannt. Aus diesem Grund wurde diese Thematik nicht erfasst. 5. Wie hoch sind die Kosten der provisorischen Verkehrsführung, und warum fehlen diese Angaben in der Vorlage? Die Vorlage konzentriert sich auf die inhaltliche Darstellung des Projekts. Die konsumtiven Kosten sind in Bezug auf die Eilbedürftigkeit des Beschlusses ohne Benennung deren Höhe erwähnt worden. Die bisherigen Kosten (Stand:31.08.2025) der Vorhaltung belaufen sich in der Summe auf 130.000 €. Die weiteren monatlichen Kosten bis zum Abbau des Provisoriums am 06. November 2025 betrugen ca. 4.000,00 €. 6. Sind diese Zwischenkosten in Zeiten knapper Haushaltsmittel überhaupt vertretbar? Die laufenden Kosten für den bislang als Provisorium eingerichteten Radweg sind bei der derzeitigen Haushaltslage nicht tragbar. Deshalb wurde der provisorische Radweg am Donnerstag, den 06. November 2025 zurückgebaut. Der Bereich wird damit vorübergehend wieder in den Ursprungszustand versetzt und die rechte Fahrspur (Richtung Zoobrücke) vorübergehend wieder für Kfz freigegeben. 7. Welche Veränderungen gab es im Verkehrsablauf, in der Unfallhäufigkeit und der Verkehrsqualität während der Interimsphase? In der ‘Anlage 7- Stellungnahme zu Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025‘ wird zu diesem Thema Stellung genommen. 8. Welche verkehrlichen Qualitäten werden nach Bauausführung erwartet, dokumentiert nach HBS-Standard? In der ‘Anlage 7- Stellungnahme zu Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025‘ wird zu diesem Thema Stellung genommen.
Anlage 8 - Stellungnahme zum Änderungsantrag
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Anlage 8 Die Verwaltung nimmt Stellung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag (AN/1257/2025) der FDP-Fraktion vom 04.09.2025: 1. Auf der Straße „Holzmarkt“ bleibt der linke Fahrstreifen in nördlicher Richtung erhalten und wird dann zur Linksabbiegespur. Wie in der Beschlussvorlage (1217/2025), unter dem Punkt ‚2. Entwurfsplanung‘ beschrieben, dient der Verzug der Verkehrssicherheit. Hier soll eine Zangenbewegung von den außenliegenden Fahrbahnen auf die mittlere Spur verhindert werden, um keinen Kollisionspunkt auf der mittleren Fahrbahn zu kreieren. Im Rahmen der Planung wurde eine Variante untersucht, bei der der linke Fahrstreifen automatisch zur 2. Linksabbiegespur in den Filzengraben umfunktioniert wird (Fangspur). Bei diesem Szenario ist davon auszugehen, dass die Fangspur nicht nur von Linksabbiegern befahren wird. Sowohl Ortskundige als auch Ortsunkundige, die erst auf Höhe der Fahrbahnrandhaltestelle auf die mittlere Bahn ziehen, um weiter geradeaus zu fahren, werden diese Spur nutzen und erst im letzten Augenblick den Fahrstreifen wechseln. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Bus auf dem rechten Fahrstreifen an der Haltestelle halten, ist wiederum davon auszugehen, dass die dahinterfahrenden Fahrzeuge ebenfalls auf den mittleren Fahrstreifen wechseln. Sollte dies zum gleichen Zeitpunkt passieren, kann dies Unfälle begünstigen. Um dies zu verhindern wird der Verkehr durch die dargestellte Entwurfsplanung entflochten. Diese Variante wird seitens der Verwaltung nachdrücklich befürwortet. 2. Die Bushaltestelle wird von dem Abschnitt nördlich der Drehbrücke in den Bereich südlich der Drehbrücke verlegt.“ Diese Situation wurde ebenfalls als Variantenentwurf angedacht und abschließend verworfen. Der Linienbus muss zum Abbiegen in den Filzengraben alle Spuren queren. Durch die Positionierung der Bushaltestelle hinter der Lichtsignalanlage (LSA) kann auf Anforderung die LSA das Signal für den nachfolgenden Kfz-Verkehr auf Rot schalten. Dies ermöglicht dem ÖPNV eine zügige Weiterfahrt und sichere Querung der Rheinuferstraße. Bei einer Haltestelle im Bereich südlich der Drehbrücke ist dies nicht möglich. Der Bereich zwischen der Busbucht für die Touristenbusse und der Zufahrt zur Drehbrücke ist ohnehin zu klein, um hier jeweils eine Haltestelle für den Linienverkehr und die „Kölner Bimmelbahn“ zu berücksichtigen.
Anlage 3 - Lageplan 02 - Abschnitt Mitte
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T. MBankM M MM MM M M WT 10 II 12 II FD 13-19 III SDA I FD III SDA28-32 III WDA Erker 14 IV FD IV WD ab I. OG II SD 43 II SDA III SD IV SDA 77 IV SDA 79-81 60 IV SD 83 IV SD I I WD Malakoffturm XXXXXX XHB +12HB +12 HB +12HB +12Ausbaugrenzegepl. Markierung Schmalstrichgepl. Markierung Breitstrichgepl. VZ 237gepl. VZ 1000-31gepl. VZ 237gepl. VZ 1000-31XXXXXXXXX XXX XXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXgepl. VZ 240gepl. VZ 1000-31gepl. VZ 240gepl. VZ 1000-31XX AusbaugrenzeFB +8, weißXXgepl. VZ 605-10Gr. 1XXXXXXX+-0XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX5.602.600.602.40TBTB3.503.50Touristenbus10-17 Uhrvorh. VZ 220-10 XX XX1.005.601.00 XXXX 2.00 XXXXXXXXXXX Rinnenstein HB +12 Pfl. Pfl. Pfl. Pl. Pl. Grünanlage Auflage für offene Drehbrücke Pl. Pfl. Pl. Pfl. Schotter Tor Pl. Pfl. 0.5/10 0.5/10 0.5/100.5/10 0.15/6 0.3/8 0.3/80.6/100.5/8 0.1/2 0.2/5 0.4/8 0.5/8 0.5/10 0.5/12 0.4/6 0.7/12 0.7/12 0.7/12 0.7/12 1.0/18 687.6 Km 0.7/12 0.7/15 0.6/12 0.8/12 0.9/24 Plattenumlage BFR BFR BFR BFR AP AP Anlegepoller An Lyskirchen BFST BFR 43.99 BFR BFR BFSTBFR 43.96 BFR BFRBFR BFSTBFSTBFR BFR BFR BFRBFRBFRBFR BFSTBFRBFRBFR BFR BFR BFSTBFSTBFRBFRBFRBFST BFR Filzengraben HsNr. 12HsNr. 5HsNr. 10 HsNr. 2 HsNr. 601-3 HsNr. 7532 7-11 Am Tauzieher 26-32HsNr. 1479-83HsNr. 14 56-5813-19HsNr. 43 HsNr. 5HsNr. 77 Holzwerft HsNr. 54 Drehbrücke Auf Rheinberg Am Leystapel Hochwasserschutz -I Stufe Kirche ST.Maria in Lyskirchen 11101057 138 867 12 1130 1192 119383611291177 149912 680/1756461147432680 137 1335/1381146 11/4 793 136 1148 433 Flur 39 SIA STEB Lüftervorh. Zufahrtvorh. VZ 237 entfälltvorh. VZ 1000-31 entfälltvorh. VZ 242.1vorh. VZ 1022-10M1M2M3M4M5M6M7 1Bus/P 2Bus/P SteuergerätM1M2M3M8 XX vorh. VZ 283-20vorh. VZ 220-20vorh. VZ 205vorh. VZ 306vorh. VZ 267vorh. VZ 209-30 vorh. VZ 209-20vorh. VZ 301vorh. VZ 267XXXXX gepl. VZgemäß Darstellung(siehe Detail) 3,003,003,252,6020,003,002,703,003,103,506,350,303,003,103,500,753,053,203,153,504,950,300,753,153,501,25 3,253,253,004,20 1,751,701,503,253,500,754,351,50 vorh. Wegweis-beschilderungXX 51.21Verziehungslänge ca. 51 m 3.00 XX 3,80 M 8157896781745785421133135767985 7248167881109173778451 124 1616VIVVIIIV F67V SD157171aHolzgassePfl.Pfl.TorPfl. Pfl.Pl.Pl. Str.begr.li. lt. -Std.pl.amt- Str.begr.li. lt. -Std.pl.amt- vorh. VZ 531-11vorh. VZ 306vorh. VZ 209-30entfälltWTSTEB Lüftervorh. Hinweis-beschilderungXXX3,253,00XXXXXX1.00 Blatt 1Blatt 2Blatt 2Blatt 3 III SD2 S 0,5/0,2S 0,5/0,2B BS1/1SS 0,5/0,2S 0,5/0,2SSS 1/1S 1/1SSBBS S 3/3SSS 3/3B 1/1B 1/1S 0,5/0,2S 0,5/0,2SSS S 3/3B 3/3S 3/3B 3/3S S S S SK neu0,75+-01,501,85+6 weißDSK neuSK neuSK neuSK neuDSK neuDSK neu DetailzeichnungBauart: Flachform 3 mmReflexionklasse RA 2Größe: 1600 x 1250 mm (HxB)gepl. VZ wie VZ 521-31nur der linke Pfeil zeigtnach links anstatt geradeausLeistungsphase 3 20.11.2025G:\CAD(K00287)\664-1\Bezirk-1\Innenstadt\Am Leystapel\Planung-25-02-18-aktuell-gez-250422-AP-06-06-25.dwg Übersichtsplan Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN (HS160) MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/ )Sachgebietsleiter-/in (664/ )Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)600x970Ausführungsplanungx xBezirk 1/ InnenstadtLage- und MarkierungsplanRadwegsverbreiterung Am Leystapel1-00149-2024-EP_LP_02_V0_-_gezBlatt 2GrafLübeck13.11.20241:250gez. Frau Stach-Reinartz11.02.2025gez. Herr Zwiener06.02.2025gez. Herr Kozubski04.02.20251gez. Herr Lübeck04.02.20251 Legende PlanungRundbord 15/22, +3Tiefbord T 8/20, +3Hochbord 12/15/25, +12Gussasphaltrinne b=20AusbaugrenzeBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten15/30/8 anthrazitAsphaltBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitWassergebundene DeckeKleinpflaster 9/9GrünflächeBetonsteinpflaster10/20/8 grauStandort fürVZ-PfostenStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Kastenrinne b=10Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Fahrradpikrogram mitPfeilen, weißSchmalstrich-Markierungen, weißBreitstrich-Markierungen, weißSBPlattenumlageTiefbord T 8/20, +/-0Flachbord T 8/20, +8weißAbbruch /DemarkierungXBetonsteinpflaster10/20/8 weiß Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift DatumKVB ÖPNVHerr Tils10.12.202464 Lichtsignalanlagen / SVB642/11 Duwenhögger11.11.202467 Baumangelegenheiten673/12 Wachsmuth (mit Auflagen)29.07.2024682/2 Radverkehr682/2 Weischet31.07.2024 Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr / 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag Anlage 3 - Abschnitt 2 - Mitte Blatt 2
Anlage 10 - Änderungen Vorlage und Beschlusstext
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Anlage 10 Änderungen zur Beschlussvorlage Aufgrund der am 04.09.2025 im Rat vertagten Entscheidung und dem zwischenzeitlichen zurückgebauten Provisorium ergibt sich eine geänderte Ausgangssituation: 1. Geänderte Ausgangssituation: Nach dem Rückbau der vorgehaltenen provisorischen Radverkehrsführung für den Radverkehr am 06.11.2025 wurde der Bereich in den Ursprungszustand versetzt und die rechte Fahrspur, auf der bislang der provisorische Zweirichtungsradweg geführt wurde, wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben. Somit ergeben sich in Fahrtrichtung Norden drei Fahrstreifen mit einer jeweiligen Breite von ca. 3,25 m. Die Richtungsfahrbahnen (Nord – Süd) werden durch einen 2,00 bis 7,50 m breiten Grünstreifen voneinander getrennt. Angrenzend an die Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord, grenzt der ursprüngliche Radweg in Richtung Norden. Dieser weist eine Breite von 1,80 m bis 2,80 m auf. Die Radverkehrsanbindung Richtung Süden wird wieder über den Rheinboulevard durch die Fußgängerzone geführt. 2. Entwurfsplanung Die Entwurfsplanung hat sich durch die geänderte Ausgangssituation nicht geändert. Die Planung sieht vor, den Radweg auf gesamter Länge auf bis zu 5,00 m Breite auszubauen und somit ausreichend Platz zu generieren, um den Radweg in beide Richtungen laufen zu lassen. Dies soll bewirken, dass der Radfahrer Richtung Süden fahrend so vom Rheinboulevard und somit von den Fußgängern getrennt wird. Die Beschreibung der Entwurfsplanung kann der ursprünglichen Vorlage detailliert entnommen werden. 3. Anpassung bei Zeitplan und Finanzierung Der Beginn der baulichen Umsetzung ist nach jetzigem Stand im 3. Quartal 2027 vorgesehen, statt wie ursprünglich geplant im 3. Quartal 2026. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen verschieben sich demnach ebenfalls um ein Jahr (z.B. statt 2026 wird 2027, etc.). Die Möglichkeiten einer Förderung werden im Rahmen der Förderrichtlinie der Nahmobilität (FöRi-Nah) bei der Bezirksregierung Köln zeitnah geprüft. Anlage 10 Aufgrund der geänderten Ausgangssituation schlägt die Verwaltung vor, folgende Punkte im Beschlusstext anzupassen: Konkretisierung, dass es sich bei den Baukosten um Bruttokosten handelt Aktualisierung des Haushaltsjahres von 2025 auf 2026 Die vorgeschlagenen Änderungen im Beschlusstext sind in fett dargestellt. Beschluss: 1. Der Rat stimmt der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘ vom Malakoffturm bis zur Deutzer Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € brutto entsprechend der als Anlagen 2-4 beigefügten Planung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 70.000 € für die bauliche Verbreiterung des Radweges „Am Leystapel“ im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege.
Anlage 7 - Stellungnahme zu Fragen aus FA 01.09.2025
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Anlage 7 Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege 1217/2025 In der Sitzung des Finanzausschusses am 01.09.2025 wurden seitens der SPD- Fraktion Fragen aufgeworfen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1) Der betroffene Streckenabschnitt ist Teil des MIV-Grundnetzes und Teil der Lkw-Routen durch Köln. Ist die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben? Bei der Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung wurde eine Umlegung des Verkehrs untersucht und eine Prognose der Verkehrszahlen für 2021 aufgestellt. Die Messungen der Verkehrsstärke ließ eine Spurreduktion zu, ohne dass Rückstauerscheinungen wahrscheinlich waren (vgl. Mitteilung 1753/2020). Diese Prognose hat sich in den vergangenen fünf Jahren, in welchen diese Verkehrsführung besteht, bestätigt. Die Leistungsfähigkeit dieses Abschnittes der Rheinuferstraße ist weiterhin über zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Norden gegeben. 2) Gab es durch die provisorische Umleitung zusätzliche Stauungen, wenn ja an wie vielen Tagen und wie sieht die Stadtverwaltung das? Der Stadtverwaltung sind keine Rückstauerscheinungen bekannt, die auf die Einrichtung des aktuellen Provisoriums zurückzuführen sind. Daher ist auch bei einer baulichen Verstetigung nicht mit vermehrten Rückstauerscheinungen zu rechnen. Durch die bereits mehrjährige provisorische Anlage ist zudem nicht mit neuen Stauerscheinungen zu rechnen, da die Verkehrsfläche des Kfz-Verkehrs unverändert bleibt. 3) Inwiefern gab es eine Mikrosimulation und wie wurde das Verkehrsmodell der Stadt Köln einbezogen? Im Jahr 2020 war eine Mikrosimulation nicht erforderlich, um die Einrichtung der baustellenbedingten Verkehrsführung vorzunehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Prognosemessungen der Verkehrsstärke für das Jahr 2021 und gewonnene Erfahrungen über Rückstauerscheinungen gezeigt haben, dass sich die bisherige Verkehrsführung zu Gunsten des Umweltverbundes bestätigt. Aufgrund der vorliegenden realbasierten Erfahrungswerte liegt eine auskömmliche Datenlage vor, die eine Verstetigung der Verkehrsführung ermöglicht. Eine Mikrosimulation ist immer dann erforderlich, wenn die Auswirkungen von Verkehrsführungen bestimmt werden sollen, die noch nicht durch realbasierte Erfahrungswerte verifizierbar sind. Gibt es Erkenntnisse zur Anzahl des Fahrradverkehrs und wie diese Zahlen gesteigert werden können? Welche Ziele verfolgt die Stadt beim Ausbau des Radverkehrs und wie beurteilt die Stadtverwaltung den bestehenden Radverehr am Rheinufer? Bei einer im Jahr 2022 durchgeführten Zählung wurden 5.000 Radfahrende ermittelt. Auf Grund des allgemein zunehmenden Radverkehrsaufkommens (vgl. Mitteilung 1716/2025) geht die Verwaltung aktuell von etwa 6.000 Radfahrenden pro Tag auf diesem Abschnitt aus. Grundsätzlich lassen sich Radverkehrszahlen durch eine Angebotsplanung, also die Herstellung von guter, sicherer und komfortabler Radverkehrsinfrastruktur, steigern. In diesem Fall stellt den deutlichen Mehrwert die Trennung des Rad- und Fußverkehrs dar, da der Radverkehr sonst Richtung Norden durch die Fußgängerzone (Rad frei) geführt worden ist. Dieser Abschnitt zwischen Altstadt und Rheinauhafen/Schokoladenmuseum ist insbesondere vom Fußverkehr sehr stark frequentiert, sodass eine Trennung von Rad- und Fußverkehr auch für den Fußverkehr einen deutlichen Sicherheits- und Komfortgewinn darstellt. Bei dem Radweg an der Rheinuferstraße handelt es sich zudem um eine Strecke des Radroutennetzes NRW, der Rad Region Rheinland und um den internationalen Rheinradweg. Daher hat diese Strecke eine hohe Bedeutung für den Radtourismus. Als Teil des Gelben Netzes (also einer separaten Radverkehrsführung, vgl. Radverkehrshauptnetz für alle Stadtbezirke - Stadt Köln) erfüllt es zudem eine wichtige Funktion für den alltäglichen Radverkehr. Langfristig ist gemäß des Radverkehrskonzeptes Innenstadt (vgl. 1171/2016) angedacht, den Rheinufertunnel in der Art zu ertüchtigen, dass dort eine Radverkehrsspur als Verlängerung des Radweges Am Leystapel eingerichtet werden kann, um auch die Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr in Höhe der Altstadt zu reduzieren. Im Vorfeld dazu sind allerdings noch weitere Untersuchungen und Planungen, insbesondere am nördlichen Tunnelende erforderlich.
Anlage 4 - Lageplan 03 - Abschnitt Süd
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MM Pfl. Pfl. Auflage für offene Drehbrücke 0.15/6 0.3/8 0.3/8 Am TauzieherHolzwerft149gepl. VZgemäß Darstellung(siehe Detail) T M M M 650593 Fl.4 835651775591592741815742789 836740724816788173778451 653661135137 AIIGaTrafoIV SD23 FDVIIHotelI FD4919V SD1616VI VI65-59VVVIIIV F V SD67V SD157171a GehwegKleine Witschgasseim WeichserhofAbflussrinneRampe zur TiefgarageLaderampeFeuerwehrzufahrtTiefgarageFeuerwehrzufahrtRadwegRheinaustraße Pl.Holzmarkt B51Pfl.Pl.HolzgasseTerrassePl.Pfl.Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl.Pfl. Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl.Pfl.Pl.Pl. Pfl.Pl.Pfl. Pl.Pfl.Pfl.Baustellenbereich, Aufnahme nur beschränkt möglich!Pl.Pl.Pfl.Pfl.Pl.Pfl.Pfl. W.T.ReklamePl. 0.1/2 1.7/12 0.7/7 0.7/7 1.0/8 1.0/8 1.0/8 0.6/200.7/20 0.7/18 vorh. VZ 306vorh. VZ 209-30vorh. VZ 222-20vorh. VZ 241-30vorh. VZ 1000-31vorh. VZMülheimer BrückeBeschränkungenvorh. VZ 531-11XXXX gepl. VZ 531-21gepl. VZ 1004-30 (50m)gepl. VZ 531-21gepl. VZ 1004-30 (130m) Blatt 2Blatt 3Blatt 3Ausbau EndeDetailzeichnungBauart: Flachform 3 mmReflexionklasse RA 2Größe: 1600 x 1250 mm (HxB)gepl. VZ wie VZ 521-31nur der linke Pfeil zeigtnach links anstatt geradeausLeistungsphase 3 17.04.2025G:\CAD(K00287)\664-1\Bezirk-1\Innenstadt\Am Leystapel\Planung-25-02-18-aktuell-gez-250417.dwg Übersichtsplan Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN (HS160) MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/ )Sachgebietsleiter-/in (664/ )Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)600x970Entwurfsplanungx xBezirk 1/ InnenstadtLage- und MarkierungsplanRadwegsverbreiterung Am Laystapel1-00149-2024-EP_LP_03_V0_-_gezBlatt 3GrafLübeck13.11.20241:250gez. Frau Stach-Reinartz11.02.2025gez. Herr Zwiener06.02.2025gez. Herr Kozubski04.02.20251gez. Herr Lübeck04.02.20251 Legende PlanungRundbord 15/22, +3Tiefbord T 8/20, +3Hochbord 12/15/25, +12Gussasphaltrinne b=20AusbaugrenzeBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten15/30/8 anthrazitAsphaltBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitWassergebundene DeckeKleinpflaster 9/9GrünflächeBetonsteinpflaster10/20/8 grauStandort fürVZ-PfostenStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Kastenrinne b=10Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Fahrradpikrogram mitPfeilen, weißSchmalstrich-Markierungen, weißBreitstrich-Markierungen, weißSBPlattenumlageTiefbord T 8/20, +/-0Flachbord T 8/20, +8weißAbbruch /DemarkierungXBetonsteinpflaster10/20/8 weiß Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift DatumKVB ÖPNVHerr Tils10.12.202464 Lichtsignalanlagen / SVB642/11 Duwenhögger11.11.202467 Baumangelegenheiten682/2 Radverkehr Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr / 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag Anlage 4 - Abschnitt 3 - Süd Blatt 1Blatt 2Blatt 3
Anlage 5 - Stellungnahme RPA
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/ 2 14 .06.2025 143 Dezernat III, Amt 66 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1217/2025, Stand 06.06.2025 Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen RPA-Nr.: 143/15/08/25 Eingereichte Kosten: ca. 1.345.000 € (netto) bzw. ca. 1.600.000 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Vorlage beabsichtigt 66 - Amt für Straßen und Radwegebau, den Bedarfs- feststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. Bei der Durchsicht der vorgelegten Unterlagen sind folgende Punkte aufgefallen: Der Erläuterungsbericht wurde nicht entsprechend der Vorlage des Amtes 66 erstellt. Es fehlen Nachweise und Angaben, wie beispielsweise die Leistungsfähigkeitsnach- weise der Verkehrsanlage, ein Baugrundgutachten, die Bemessung des Oberbaus oder die Verkehrsführung im Hochwasserfall. Die Kostenaufstellung zu den LSA- Leistungen wurde in Teilüberschriften als Kostenschätzung betitelt. Die Teil-Kostenberechnung des Amtes 66 ist teilweise nicht schlüssig, so werden z B. Großschachtabdeckungen abgebrochen, aber nicht wiederhergestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgelegten Unterlagen der Ämter 66 und 64 aufei- nander abgestimmt sind. Den Unterlagen liegen neben den „Massenplänen“ keine nachvollziehbaren Men- genberechnungen bei. Insofern können die angegebenen Mengen derzeit nicht be- stätigt werden. Die Gesamtkosten wurden aus mehreren Berechnungen zusammengestellt, was die Nachvollziehbarkeit erschwert. Es ist unklar, wie die einzelnen Kosten aufeinander abgestimmt sind. Zudem wurden teils nicht erklärte Zuschläge von bis zu 40,8 % für Tiefbauarbeiten an Lichtsignalanlagen und weitere „Faktoren“ hinzugefügt. Ohne diese Zuschläge liegt die Summe bei etwa 1,4 Millionen Euro brutto. Ferner wurden Planungsleistungen der KG 700 abweichend den Kostengruppen 200-500 zugeord- net. Die Verwaltung beabsichtigt die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen Gre- mien einzubringen. Insofern konnten keine weiteren Unterlagen mehr angefragt bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. 16 - 2 - Vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben ist eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt nur eingeschränkt möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik daher nicht vollständig nachkommen. Gemäß § 7 (2) der Rechnungsprüfungs- ordnung sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungs- amt eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenbe- rechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise ein Monat (siehe Wertgren- zenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungs- prüfungsamt, Stand: 01.05.2025). Die Aussagen in der Beschlussvorlage bezüglich der Verfügung der Kämmerei vom 23. April 2025 zur Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 können derzeit nicht verifiziert werden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
Vorlagen-Nummer
1217/2025
Freigabedatum
21.08.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die bauliche Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘, sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsanierung Radwege
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stimmt der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der bauli-
chen Verbreiterung des Radweges ‚Am Leystapel‘ vom Malakoffturm bis zur Deutzer
Brücke mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.600.000 € entsprechend der als Anlagen
2-4 beigefügten Planung.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 70.000 € für die bauliche Verbrei-
terung des Radweges „Am Leystapel“ im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Gene-
ralsanierung Radwege.
Finanzausschuss 01.09.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025
Rat 04.09.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.600.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 ff
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen
21.680 €+25.800 € = 47.480 € €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Ausgangssituation
Die Straße ‚Am Leystapel‘ führt entlang der linksrheinischen Uferpromenade (Stadtteile Alt-
stadt-Süd und Altstadt-Nord) und hat als Teil der Rheinuferstraße eine überbezirkliche und
stadtweite Bedeutung. Der zu betrachtende Abschnitt beginnt am Malakoffturm und geht bis
zur Einmündung Heumarkt.
In Richtung Norden führt die Straße zwei Fahrstreifen mit einer jeweiligen Breite von ca.
3,25 m. Die Richtungsfahrbahnen (Nord – Süd) werden durch einen 2,00 bis 7,50 m breiten
Grünstreifen voneinander getrennt.
Entsprechend der Mitteilung vom 26.05.2020, TOP 7.2.7 (Vorlagen-Nr. 0518/2020), wird der
Radverkehr seit der Baumaßnahme zur Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade
als Zweirichtungsradweg neben der Fahrtrichtung Nord mit einer Breite von 5,00 m auf der
Fahrbahn geführt. Hieran angrenzend befindet sich der Rheinboulevard. In der o.g. Mitteilung
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hat die Verwaltung mitgeteilt, den bauzeitlichen Radweg als endgültige Radverkehrsführung
baulich herzustellen.
2. Entwurfsplanung
Die Planung sieht vor, den Radweg auf gesamter Länge auf bis zu 5,00 m Breite auszubauen.
Im Rahmen dessen soll die Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs in Fahrtrichtung Norden auf
zwei Fahrstreifen reduziert werden. Dadurch wird der rechte Fahrstreifen nicht mehr im Be-
reich der Bushaltestelle enden, sondern wird wie der Mittelstreifen weiter als ein durchgehen-
der Fahrstreifen geführt (siehe Anlage 3). Dafür wird der linke geradeaus Fahrstreifen einge-
zogen (siehe Anlage 4). Dies erfolgt bereits zwischen der Rheinaustraße und der Holzgasse
und dient der Verkehrssicherheit. Somit kann der Kfz-Verkehr frühzeitig vom linken Fahrstrei-
fen in die Mitte wechseln.
Im Rahmen der Maßnahme wird an der Fußgängerquerung ‚Große Witschgasse‘ die Lichtsig-
nalanlage (LSA) erneuert. Hierbei wird eine Bevorrechtigung des ÖPNV berücksichtigt. Auf
Anforderung kann die LSA das Signal für den nachfolgenden Kfz-Verkehr auf Rot schalten,
damit der Bus alle Spuren zum Abbiegen in den Filzengraben queren kann.
Im Knotenpunkt Filzengraben / Am Leystapel wird die gesamte Fußgängerquerung optimiert
und für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlicher gestaltet (siehe Anlage 3). Dabei wird der
freilaufende Rechtsabbieger entfernt. Die Verwaltung folgt hier dem Beschluss zum Rückbau
der freilaufenden Rechtsabbieger (Vorlagen-Nr. 0913/2018). Die LSA im Knotenpunkt Filzen-
graben / Am Leystapel wird aufgrund der optimierten Führung ebenfalls erneuert.
Auf Höhe des Knotenpunktes Heumarkt / Am Leystapel werden die Räume auf der platzähnli-
chen Fläche über dem Rheinboulevard übersichtlicher gestaltet und rechtlich geregelt. Es ist
vorgesehen, dass im Rahmen des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln alle Räume materi-
altechnisch den Nutzungseigenschaften angepasst und begreiflicherweise auch klar visuell
abgegrenzt werden. Alle Bereiche werden so beschildert, dass sie übersichtlich und klar defi-
niert sind.
Die Beleuchtung ist im Rahmen der Umgestaltung nicht betroffen.
3. Zeitplan
Der Beginn der baulichen Umsetzung ist nach jetzigem Stand im 3. Quartal 2026 vorgesehen,
wobei der genaue Baubeginn im Rahmen der Bauvorbereitung noch weiter konkretisiert wird.
Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Die nächsten Schritte bis zum Baubeginn sind die Erstel-
lung der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen und die
Vergabe der Bauleistungen sowie die daran anschließende Planung des Bauablaufs und der
bauzeitlichen Verkehrsführung.
4. Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 1.600.000 € und setzten sich zusammen aus
Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1.084.000 €, für die bauliche Verbreiterung des
Radweges „Am Leystapel“ sowie rd. 516.000 € für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen.
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 wie Baugrunduntersuchung sowie die Kosten für die
Vorbereitung der Vergabe etc. (Leistungsphasen 6-9 der HOAI) in Höhe von rd. 70.000 € steht
im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 - Generalsanierung Radwege eine entspre-
chende Auszahlungsermächtigung bereit. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven
Mittel für die Verbreiterung des Radweges in Höhe von rd. 1.014.000 € sind im Hpl.
2025/2026 an gleicher Stelle vorgesehen.
Die im Haushaltsjahr 2026 für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen benötigten investiven
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Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.000 € stehen im Teilfinanzplan des mit der Um-
setzung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen,
Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) bei der Finanzstelle 6400-
1201-0-0020 – Neubau u. projektbez. Änderung von LSA, im Haushaltsplan 2025/2026 zur
Verfügung.
Ab dem Jahr 2027 fallen für die Verbreiterung des Radweges jährliche bilanzielle Abschrei-
bungen in Höhe von 21.680 € an. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2027 erfor-
derlichen Aufwendungen für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027 ff. im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14
- Bilanzielle Abschreibungen) in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Die ab dem Jahr 2027 erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 25.800 € für die
jährlichen bilanziellen Abschreibungen für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen werden
ebenfalls durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse
2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 -
Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen innerhalb des dann
jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen.
Wie in der Vorlage und in dem beschlossenen Radverkehrskonzept dargestellt, ist eine sepa-
rate Führung des Radverkehrs folgerichtig. Mit der baulichen Maßnahme soll eine endgültige
Trennung des Fuß- und Radverkehrs entlang des stark frequentierten und prestigeträchtigen
Rheinboulevards einhergehen. Somit trägt die Umsetzung der Maßnahme zur Steigerung der
Verkehrssicherheit bei. Im Umkehrschluss würden eine Verschiebung der baulichen Maß-
nahme und ein vorzeitiger Rückbau der vorhandenen Verkehrseinrichtung dazu führen, dass
in Fahrtrichtung Süden keine sichere und getrennte Führung des Radverkehrs mehr gegeben
ist. Des Weiteren verursacht die aktuelle Verkehrseinrichtung laufende Vorhaltekosten. Eine
zeitnahe bauliche Umsetzung gemäß der Vorlage führt zu einer investiven Maßnahme.
Wie im Abschnitt „Erläuterungen zum Klimaschutz“ beschrieben, wird die Maßnahme im Zu-
sammenhang mit der Stärkung des Radverkehrs und den Auswirkungen auf den Klimaschutz
als positiv eingeschätzt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 den Klimanotstand aus-
gerufen (2081/2019). Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten ne-
gativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.
Insofern ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 23.04.2025 in Bezug auf die hier thematisierte Baumaßnahme berücksichtigt wur-
den.
5. Erläuterungen zum Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet
werden.
6. Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss
Die Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss ergibt sich aus den
zwei Hauptaspekten der Verkehrssicherheit und der laufenden Vorhaltekosten.
Erstens soll die bauliche Maßnahme eine endgültige Trennung des Fuß- und Radverkehrs
entlang des stark frequentierten und prestigeträchtigen Rheinboulevards einhergehen. Somit
trägt die Umsetzung der Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei. Im Umkehr-
schluss würde eine Verschiebung der baulichen Maßnahme und ein vorzeitiger Rückbau der
vorhandenen Verkehrseinrichtung dazu führen, dass in Fahrtrichtung Süden keine sichere und
getrennte Führung des Radverkehrs mehr gegeben ist. Wenn kein Beschluss gefasst wird,
verschiebt sich die Baumaßnahme wegen Ferien, Weihnachtsverkehr und Karneval von
5
Q3/2026 auf Q2/2027.
Zweitens verursacht die aktuelle Verkehrseinrichtung laufende Vorhaltekosten. Eine zeitnahe
bauliche Umsetzung gemäß der Vorlage führt zur Einsparung dieser konsumtiven Kosten.
Eine Verzögerung des Beschlusses führt wie oben begründet sogleich zu einer deutlichen
Verzögerung in der Umsetzung und damit zu einem weiteren Anstieg der Kosten.
Anlagen
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Lageplan 01 - Abschnitt Nord
Anlage 3 – Lageplan 02 – Abschnitt Mitte
Anlage 4 – Lageplan 03 – Abschnitt Süd
Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 6 – Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1217/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2025
- Erstellt
- 23.04.2025 07:29