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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des BV8 vom 11.05.2023 (AN/0614/2023) betreffend des "Projektes der KVB-Bahnlinie nach Neubrück"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1605/2023 vom 22.05.2023

Stand: Am 24.08.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 1605/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des BV8 vom 11.05.2023 (AN/0614/2023) betreffend des "Projektes der KVB-Bahnlinie nach Neubrück" Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projektes der KVB-Bahnlinie nach Neu- brück? 2. Welche Schritte sind von Seiten der Verwaltung oder der KVB notwendig, um eine möglichst schnelle Realisierung zu ermöglichen? 3. Wie soll die Strecke verlaufen, welche Haltestellen sollen angefahren werden und welches Betriebssystem (welche Linie von wo nach wo) ist denkbar? 4. Wie viele Fahrgäste können durch den Bahnanschluss gewonnen werden? 5. Welchen aktuellen Zeitplan gibt es für den Bau der neuen Bahnstrecke und wann ist mit einer Fertigstellung und der Inbetriebnahme dieser zu rechnen? Stellungnahme der Verwaltung Die vorliegenden Fragen werden der Einfachheit halber zusammengefasst beantwor- tet. Derzeit wird die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnanbindung Neubrück vorbereitet (vgl. Vorlagen-Nr. 1199/2023). Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen die technische, die verkehrliche und die wirtschaftliche Machbarkeit untersucht werden. Dabei sollen u. a. die Anzahl und die Lage der Haltestellen, das Fahrgastpotential und das geeignete Betriebskonzept er- mittelt werden. Die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2023 veröffentlicht werden. Nach Auftragsvergabe beträgt die Bearbeitungszeit voraussichtlich 12 Monate. Erst mit den daraus resultierenden Ergebnissen können genauere Aussagen zum Projekt getroffen werden. Für einen möglichen Verlauf wurde bereits ein Korridor in den vorhandenen Bebau- ungsplänen berücksichtigt (vgl. Vorlagen-Nr. 0575/2020). Hieran orientiert sich auch 2 der Untersuchungsraum der Studie. Der Korridor schließt im Süden, östlich der Auto- bahn A3, an die Bestandstrecke der Linie 9 an, verläuft parallel zum Neubrücker Ring in Richtung Norden, verschwenkt dann auf Höhe des Rather Kirchwegs in Richtung Nord-Westen und schließt nach der Querung der Olpener Straße im Bereich des Gleisanschlusses des Betriebshofs Merheim an die Bestandsstrecke der Linie 1 an.

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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