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1605/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des BV8 vom 11.05.2023 (AN/0614/2023) betreffend des "Projektes der KVB-Bahnlinie nach Neubrück"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2360 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1605/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des BV8 
vom 11.05.2023 (AN/0614/2023) betreffend des "Projektes der KVB-Bahnlinie nach 
Neubrück" 
 
 
Fragen: 
 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projektes der KVB-Bahnlinie nach Neu-
brück? 
2. Welche Schritte sind von Seiten der Verwaltung oder der KVB notwendig, um 
eine möglichst schnelle Realisierung zu ermöglichen? 
3. Wie soll die Strecke verlaufen, welche Haltestellen sollen angefahren werden 
und welches Betriebssystem (welche Linie von wo nach wo) ist denkbar? 
4. Wie viele Fahrgäste können durch den Bahnanschluss gewonnen werden? 
5. Welchen aktuellen Zeitplan gibt es für den Bau der neuen Bahnstrecke und 
wann ist mit einer Fertigstellung und der Inbetriebnahme dieser zu rechnen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die vorliegenden Fragen werden der Einfachheit halber zusammengefasst beantwor-
tet.  
 
Derzeit wird die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnanbindung Neubrück 
vorbereitet (vgl. Vorlagen-Nr. 1199/2023).  
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen die technische, die verkehrliche und die 
wirtschaftliche Machbarkeit untersucht werden. Dabei sollen u. a. die Anzahl und die 
Lage der Haltestellen, das Fahrgastpotential und das geeignete Betriebskonzept er-
mittelt werden.  
 
Die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie soll bis Ende 2023 veröffentlicht werden. 
Nach Auftragsvergabe beträgt die Bearbeitungszeit voraussichtlich 12 Monate. Erst 
mit den daraus resultierenden Ergebnissen können genauere Aussagen zum Projekt 
getroffen werden.  
 
Für einen möglichen Verlauf wurde bereits ein Korridor in den vorhandenen Bebau-
ungsplänen berücksichtigt (vgl. Vorlagen-Nr. 0575/2020). Hieran orientiert sich auch

2 
 
der Untersuchungsraum der Studie. Der Korridor schließt im Süden, östlich der Auto-
bahn A3, an die Bestandstrecke der Linie 9 an, verläuft parallel zum Neubrücker Ring 
in Richtung Norden, verschwenkt dann auf Höhe des Rather Kirchwegs in Richtung 
Nord-Westen und schließt nach der Querung der Olpener Straße im Bereich des 
Gleisanschlusses des Betriebshofs Merheim an die Bestandsstrecke der Linie 1 an.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neubrücker Ring
  • Olpener Straße

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Details

Aktenzeichen
1605/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.05.2023
Erstellt
11.05.2023 16:29