3391/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bahnübergang für Fußgänger Buchheimer Ring (Az.: 02-1600-104-22)
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Anlage - Eingabe
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An die Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln Bürgereingabe gem. 824 GO NRW Köln, 20. Juni 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt den Bahnüberweg für Fußgänger im Verlauf des Buchheimer Ring zurückzubauen, die nördlich angrenzende Lärmschutzwand entsprechend zu schließen und den querverlaufenden Fuß-/Radweg auszubauen. Begründung: Der Bahnüberweg für Fußgänger im Verlauf des Buchheimer Ring hat nach meiner Beobachtung einen Verkehrswert, der gegen Null tendiert. Die Querung der Gleise ist zudem hochgefährlich. Bedingt durch die dort abgestellten KVB- Bahnen ist das Blickfeld Richtung Innenstadt extrem eingeschränkt. Die Bahnen aus der Haltestelle Herler Straße kommend haben hier aber bereits eine hohe Geschwindigkeit. Die Haltestelle selbst bietet dabei einen alternativen Überweg in nur 180m Entfernung. Durch den Entfall des Überwegs kann die nördlich angrenzende Lärmschutzwand entlang der Gleise linear geschlossen und der so gewonnene Raum dem daneben verlaufenden Fuß-/Radweg zugeschlagen und dieser entsprechend ausgebaut werden. Südlich des Überwegs kann die asphaltierte Fläche (ca. 900 bis 1.700m2) bis zum Schützengildeweg abgebrochen und renaturiert werden (z.B. als Blühstreifen oder Zuschlag zur benachbarten Ackerfläche). Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3391/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bahnübergang für Fußgänger Buchheimer Ring (Az.: 02- 1600-104-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe, schließt sich aber der Stellungnah- me der Verwaltung an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, den Bahnüberweg für Fußgänger im Verlauf des Buchheimer Ring zurückzubauen, die nördlich angrenzende Lärmschutzwand entsprechend zu schließen und den querverlaufenden Fuß- /Radweg auszubauen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Gleisquerung Buchheimer Ring/Elisabeth-Schäfer-Weg in Buchheim fällt in den Zuständigkeitsbe- reich der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Auf Nachfrage teilt die KVB mit, dass eine Überplanung der Querung im Rahmen des Projektes Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 vorge- nommen werden soll, um die Querung für zu Fuß Gehende noch sicherer zu gestalten. Sofern die Platz- verhältnisse ausreichen und keine betrieblichen sicherheitsrelevanten Belange dagegen sprechen, sol- len auch die Belange des Radverkehrs berücksichtigt werden. Die Verwaltung strebt – sofern Sicherheitsbedenken nicht entgegenstehen – einen Erhalt der Gleisque- rung an, da sie Teil des von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossenen Radverkehrshauptnetzes Mülheim ist. Das Radverkehrshauptnetz bildet die konzeptionelle Grundlage für die Radverkehrsförde- rung der nächsten Jahre. Es dient als Grundlage für zukünftige Planungen und bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radhauptrouten ab. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Rad- verkehrsnetz, das den Bezirk Mülheim mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Die Entscheidung über einen potentiellen Rückbau der Querung wird Teil des Planungsprozesses sein. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3391/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 13.10.2022 12:42