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AN/0246/2017

Mehr artenreiche Wiesen in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 07.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 16.03.2017, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

7445 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden 
des Ausschusses für Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.02.2017 
 
AN/0246/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 
 
Mehr artenreiche Wiesen in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Struwe, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsteller bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schusses für Umwelt und Grün am 16.03.2017 zu nehmen: 
 
Präambel: 
 
In unserer stark wachsenden Stadt steigt die Konkurrenz um die Inanspruchnahme und Nut-
zung der verfügbaren Flächen Kölns. Immer mehr Menschen wollen hier wohnen und arbei-
ten, aber natürlich auch ihre Freizeit gestalten und die Natur genießen. Im Zuge der weiteren 
Entwicklung unserer Stadt müssen wir auch deshalb ein besonderes Augenmerk auf den 
Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt – also die Vielfalt der Tiere und Pflanzen 
in unseren urbanen Räumen – legen.  
Eine strukturreiche Großstadt bietet vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebens- und Rück-
zugsraum, bedeutet aber auch Lebensqualität und eine erlebbare Stadtnatur für unsere Ein-
wohnerinnen und Einwohner. Ein Handlungsfeld von vielen stellt die ökologische Aufwertung 
unserer Wiesen in Köln dar, um die Vielfalt der Tiere und Pflanzen und damit den ökologi-
schen Wert unserer Grünflächen zu steigern. 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch ge-
zielte Maßnahmen sukzessive zu erhöhen.  
 
Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen:

- 2 - 
 
 
a. Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime 
(Häufigkeit, Zeitpunkte, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle 
der Mahd auch Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Po-
tenzial aufweisen (noch vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene 
(Rest-)Bestände artenreicher Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu 
anderen naturnahen Wiesen). 
b. Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte 
Pflanzengesellschaften aufweisen und isoliert liegen, sowie anschließende natur-
schutzfachliche dauerhafte Pflege. 
 
2. Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen: 
 
a. Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen 
und faunistischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NA-
BU-Naturschutzstation Leverkusen – Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Be-
weidung der als entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen. 
b. Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch 
Wanderschäfer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen). 
c. Für Punkt 1.b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind. 0,25ha ar-
tenarme Wiesen im oben beschriebenen Sinne aufzuwerten.  
d. Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht 
vorzulegen und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundier-
ten Betreuung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zu-
nächst durch Beauftragung Dritter zu erwerben. 
 
4. Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden 
– die teilweise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich 
durchführen –  anstreben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kom-
petenz und Erfahrung zu nutzen. 
 
5. Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer Ver-
wertung des Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen. 
 
6. Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die 
Maßnahmen nicht eingeschränkt werden. 
 
 
  
 
Begründung: 
 
Spätestens seit der Veröffentlichung der Biodiversitätsstrategie des Landes Nordrhein-
Westfalen im Jahr 2015 ist es amtlich: Das weltweite Artensterben ist auch hierzulande 
längst angekommen und hat dramatische Ausmaße angenommen. 45% aller in Nordrhein-
Westfalen heimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind aus unserem Bundesland bereits 
verschwunden oder drohen zu verschwinden.  
Insbesondere solche Vögel, Insekten und Pflanzen, die auf Wiesen als Lebensräume ange-
wiesen sind, gelten als besonders gefährdet. Dazu trägt der massive Rückgang von Grün-
land in unserer Landschaft (seit 1970 um über 40% im Tiefland) genauso bei, wie eine er-
hebliche qualitative Verschlechterung des noch vorhandenen Grünlands (93% gelten als

- 3 - 
 
artenarm). Kein Wunder, dass Studien inzwischen einen Rückgang des für das gesamte 
Ökosystem und unsere eigene Ernährung essentiellen Insektenbestandes um bis zu 80% 
allein von 1990 an nachgewiesen haben. 
 
Stabile Ökosysteme, die sich durch eine komplexe und vielfältige Artenzusammensetzung 
auszeichnen, übernehmen lebenswichtige Funktionen für unsere Gesellschaft (sog. Ökosys-
temleistungen): Vom allseits bekannten Bestäuben unserer Nahrungspflanzen, über wichtige 
Regenerations-, Regulierungs- und Reinigungsfunktionen für Wasser, Boden und Luft, bis 
hin zu positiven Effekten auf unser Wohlbefinden und als Genpool für die Forschung. Durch 
mehr Biomasse und Fläche zur Photosynthese sind artenreiche, extensiv bewirtschaftete 
Wiesen einem Vielschnittrasen gegenüber in diesen Ökosystemleistungen deutlich überle-
gen. 
Selbst eine wachsende Großstadt wie Köln besitzt große Potenziale, um ihren Beitrag zum 
Erhalt und zur Regeneration unserer heimischen Flora und Fauna zu leisten.  
Eine ökologische Aufwertung von Wiesen stellt einen guten und vergleichsweise kosten-
günstigen Baustein unter vielen dar. 
 
Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung sollte vor allem auch den Beitrag der Wiesen zu brandak-
tuellen Themen unserer Stadtgesellschaft berücksichtigen:  
Sie leisten ihren Beitrag zum Ausgleich von Stickoxidbelastung, Klimaerwärmung und 
Starkregenereignissen. Dabei sollen die Wiesen natürlich auch künftig den Einwohnerinnen 
und Einwohnern unserer Stadt im bisherigen Umfang für Freizeit, Spiel und Sport zur Verfü-
gung stehen. 
Es sind zudem zusätzliche positive Effekte aufgrund eines reicheren Landschaftsbildes zu 
erwarten.  
 
Für beiden unter 1. genannten Methoden gibt es bereits sowohl wissenschaftliche Vorleis-
tungen, als auch praktische Beispiele und Initiativen der Naturschutzverbände und der Biolo-
gischen Station (NABU-Naturschutzstation Leverkusen – Köln) in Köln.  
Die Nutzung der vorhandenen Informationen und die Einbindung des ehrenamtlichen Enga-
gements der Naturschutzverbände können zu einer Reduktion der Kosten führen. 
 
Beide genannten Methoden haben spezifische Vorteile. Die Entwicklung von potenziell 
hochwertigen Wiesen durch die Anpassung von Mahd und Beweidung ist eine einfache, kos-
tengünstige und großflächig umsetzbare Maßnahme. Da viele Wiesen im Stadtraum aber 
teilweise seit mehreren Jahrzehnten artenarm sind und zudem isoliert liegen, können diese 
Wiesen nur durch gezielte Ansaat wieder zu artenreichen Lebensräumen entwickelt werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke    gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

16.03.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0246/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
07.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27