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2928/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 (2622/2023) betreffend Kulturförderabgabe

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.11.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.11.2023, TOP 3.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2272 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/213 
 
Vorlagen-Nummer  14.11.2023 
 2928/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus 
der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 (2622/2023) betreffend 
Kulturförderabgabe - Zusätzliche Veranlagungen 
 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 
-Öffentlicher Teil- 
hier: TOP 15.5 Kulturförderabgabe – Zusätzliche Veranlagungen 2622/2023 
 
 
Unter TOP 15.5 hat Frau Hölzer (Bündnis 90/Die Grünen) angefragt, ob bei der Kulturförder-
abgabe ein Prozess der Digitalisierung geplant sei. Derzeit müssten Gäste pdf-Dokumente 
ausfüllen und abgaben. Sie fragte, ob es Pläne gebe, das Verfahren digitaler zu gestalten.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Gästeerklärungen für berufsbedingte Übernachtungen können bereits jetzt auf der Inter-
netseite der Stadt Köln (Stichwort Kulturförderabgabe) aufgerufen und digital ausgefüllt wer-
den.  
 
Inwieweit die Erklärungen und dazugehörigen Arbeitgeberbescheinigungen von den Beher-
bergungsbetrieben für etwaige Belegprüfungen elektronisch oder in Papierform aufbewahrt 
werden, liegt in der Entscheidung der einzelnen Beherbergungsbetriebe. In diesem Bereich 
bestehen für die Stadt Köln keine weiteren Möglichkeiten, das digitale Serviceangebot kun-
denorientiert auszubauen, da die Kommunikation nicht über die Stadt, sondern zwischen den 
Gästen und den Beherbergungsbetrieben geführt wird. Sollte die Kulturförderabgabe auf die 
berufsbedingten Übernachtungen ausgedehnt werden, entfällt die Notwendigkeit der soge-
nannten Gästeerklärung und der damit einhergehende Aufwand für Gäste und Beherber-
gungsbetriebe.  
 
Die Anmeldung der Kulturförderabgabe durch die Beherbergungsbetriebe beim Steueramt 
wird momentan noch in Papierform realisiert.  
 
Die Stadt Köln entwickelt derzeit allerdings eine Online-Lösung für die Steueranmeldung. 
Durch das neue digitale Angebot sollen die Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei den quar-
talsweise abzugebenden Steueranmeldungen entlastet werden. 
 
Die Online-Lösung wird spätestens im ersten Quartal 2024 zur Verfügung gestellt. 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2928/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.11.2023
Erstellt
08.09.2023 11:57