2928/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 (2622/2023) betreffend Kulturförderabgabe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2272 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/21/213 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 2928/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 (2622/2023) betreffend Kulturförderabgabe - Zusätzliche Veranlagungen Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 -Öffentlicher Teil- hier: TOP 15.5 Kulturförderabgabe – Zusätzliche Veranlagungen 2622/2023 Unter TOP 15.5 hat Frau Hölzer (Bündnis 90/Die Grünen) angefragt, ob bei der Kulturförder- abgabe ein Prozess der Digitalisierung geplant sei. Derzeit müssten Gäste pdf-Dokumente ausfüllen und abgaben. Sie fragte, ob es Pläne gebe, das Verfahren digitaler zu gestalten. Antwort der Verwaltung: Die Gästeerklärungen für berufsbedingte Übernachtungen können bereits jetzt auf der Inter- netseite der Stadt Köln (Stichwort Kulturförderabgabe) aufgerufen und digital ausgefüllt wer- den. Inwieweit die Erklärungen und dazugehörigen Arbeitgeberbescheinigungen von den Beher- bergungsbetrieben für etwaige Belegprüfungen elektronisch oder in Papierform aufbewahrt werden, liegt in der Entscheidung der einzelnen Beherbergungsbetriebe. In diesem Bereich bestehen für die Stadt Köln keine weiteren Möglichkeiten, das digitale Serviceangebot kun- denorientiert auszubauen, da die Kommunikation nicht über die Stadt, sondern zwischen den Gästen und den Beherbergungsbetrieben geführt wird. Sollte die Kulturförderabgabe auf die berufsbedingten Übernachtungen ausgedehnt werden, entfällt die Notwendigkeit der soge- nannten Gästeerklärung und der damit einhergehende Aufwand für Gäste und Beherber- gungsbetriebe. Die Anmeldung der Kulturförderabgabe durch die Beherbergungsbetriebe beim Steueramt wird momentan noch in Papierform realisiert. Die Stadt Köln entwickelt derzeit allerdings eine Online-Lösung für die Steueranmeldung. Durch das neue digitale Angebot sollen die Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei den quar- talsweise abzugebenden Steueranmeldungen entlastet werden. Die Online-Lösung wird spätestens im ersten Quartal 2024 zur Verfügung gestellt. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2928/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 08.09.2023 11:57