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Entzug des Koordinationsauftrag urbane Seilbahnen

Die PARTEI Antrag nach § 3 AN/1893/2022 vom 27.10.2022

Stand: Am 10.11.2022 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Die FRAKTION Antrag nach § 3

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.10.2022 AN/1893/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.11.202 Entzug des Koordinationsauftrag urbane Seilbahnen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Kölner Stadtrates am 10. No- vember 2022. Beschluss: Der KVB wird der Koordinationsauftrag für die Prüfung neuer urbaner Seilbahnstrecken für das Kölner ÖPNV-Netz entzogen. Die Koordination soll in einem vom Verkehrsdezernat vorgeschlagenen Amt transparent weitergeführt werden. Die bisherigen Ergebnisse werden in geeigneter Form einem externen Dienstleister vermittelt. Dem Verkehrsausschuss ist dazu jedes Quartal Mitteilung zu leisten. Rathaus An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Zwölf gute Gründe vorab: 1. Es gibt nach 3,5 Jahren und einem einstimmigen Beschluss des Verkehrsausschusses im März 2019 keine nennenswerten Ergebnisse (z.B. 30-50 DIN-A 4 Seiten mit solidem Inhalt). 2. In der Zwischenzeit gab es die Entscheidung, den Betrachtungsraum für eine technische Machbar- keitsprüfung auf die Innenstadt zu begrenzen. Eine ausführlich dargelegte Potenzialabschätzung inkl. Methodenerklärung für die Stadtbezirke nördlich der Mülheimer Brücke und südlich der Südbrü- cke liegen nicht vor. 3. Die KVB erwähnt in ihren Mitteilungen einen eigenen Vorschlag für eine mögliche Streckenführung. Eine ausführliche Darlegung und Erläuterung für diesen eigenen Streckenvorschlag gibt es ebenfalls nicht - einzig und alleine eine zweiseitige Skizze. 4. Die Entscheidung für die Begrenzung des Betrachtungsraumes wurde in einem einstündigen Video- call mit den verkehrspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen dargelegt. Manche Vertreter*innen waren über ihr Handy aus einem fahrenden Auto zugeschaltet. Die Sichtung von Plänen, Skizzen und Tabellen ist so nicht möglich - war womöglich auch nicht erwünscht. 5. Alle beauftragten Zweitdienstleister wurden ohne Ausschreibung beauftragt. Art, Umfang und Kos- tenrahmen der Aufträge sind dem Verkehrsausschuss nicht bekannt. 6. Die Beauftragung des Büros Spiekermann aus Düsseldorf wurde nur aufgrund einer Pressemittei- lung des Büros selbst bekannt. 7. Der Zweitdienstleister MRK aus München hat sich dem Vernehmen nach mit „ausschreibungsähnli- chen Anfragen“ unter Marktkonkurrenten um die Akquise von Drittdienstleistern bemüht. Ein Vorge- hen, das im Sinne marktüblicher Szenarios für Irritationen sorgt. Eine Projektreferenz, dass der Di- mension des Kölner Prüfauftrages im Ansatz ähnelt, kann das Büro MRK selbst nicht vorweisen. 8. Als Drittdienstleister für eine technische Machbarkeitsstudie wurde die Ropes GmbH beauftragt. Ein Zwei-Mann-Büro, welches unter seinen Referenzen die Sanierung von Second-Hand-Sesselliften und die Konzeptionierung von Bungee-Jumping-Anlagen aufführt. Eine Referenz, die auch nur an- satzweise der Prüfung eines gesamtstädtischen Verkehrsträgers nahekommt, fehlt gänzlich. 9. In einer in diesem Sommer veröffentlichten PwC-Studie zum Einsatz urbaner Seilbahnen findet sich der Hinweis auf den Gebrauch öffentlicher Fördermittel für den Prüfvorgang in Köln. Es gab zu kei- nem Zeitpunkt eine eigeninitiative Mitteilung an den Verkehrsausschuss, um welche Fördermittel es sich handelt, wer sie beantragt hat und welche Förderkriterien hiermit verbunden sind. 10. Informationen zu dem Prüfvorgang an den beauftragenden Verkehrsausschuss mussten bislang stets über Anfragen erbeten werden. Die Beantwortung erfolgt zuverlässig schmallippig und in der Regel unmittelbar vor Tagungsbeginn des jeweiligen Gremiums. Mündliche Nachfragen konnten nie spontan beantwortet werden. 11. Es gibt keine öffentlichen Informationen zu dem Prüfvorgang für Bürger:innen, weder auf der Home- page der KVB noch auf der Homepage der Stadt Köln. 12. Eine unabhängige Potenzialermittlung, z.B. durch Studierende der Technischen Hochschule Köln, ist nicht möglich, da die Kölner Verkehrsbetriebe die Herausgabe der hierfür notwendigen ÖPNV- Nutzerzahlen von Köln für Forschungszwecke grundsätzlich und trotz Nachfrage verweigern. Gez. Karina Syndicus Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 10.11.2022

    Rat

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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