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A-W/0038/2005

Verkehrssituation Rüschhausweg/Ahausweg in Gievenbeck

Antrag an die BV West 05.09.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.09.2005, TOP 6.11

Originalantrag

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Originalantrag

5310 Zeichen

WE MS Die Inabhangigan

UWG-MS
Junkerstr. 3
48183 Münster

Bezirksvertretung Münster-West
«io Frau Elisabeih
Schelmenstiege 1-3

Bezirksvertretung West
Ursula Blankenstein

Tel: 0261-6887 513
Fax: 0851-6867 515

-W [0038 12005°  oensuiegmn.c

48161 Münster

Ant
Zu: Verkehrseituation Rüsch Rüschhausweg/Ahausweg in Gievenbeck
Bezug: Antrag der UWG-MS Nr. 0252/2004, Antwort der Verwaltung vom 08.07.2004, Amt 6160

Duos ‚Antrag der UWG-MS wurde seinerzeit von der Verwaltung abgelehnt (siehe Anlagen).

biegen ae ern enralt "vom-Stein-Gymnasiums nach Gievenbeck ergibi sich
nunmehr der Schulkinder eine veränderte Situation, insbesondere dadurch,
dass de Schaeinnen. Se mi er Lne 8 us Nenerge kommend Sam Ohne umangen zu munen
tußlaufig das Gymnasium erreichen können.

Die Bezirksvertretung möge daher beschließen:

Shirley running neh sor manga un rechnen
erneut zu prüfen und zur Sicherheit unserer Schüler/innen entsprechendes zu veranlassen.

UNABHÄNGIGE WÄHLERGEM FÜR MÜNSTER

Ursula Blankenstein, be] D

A-w /0252 [200%

61.3.222 08.07.2004
Herr Wittkamp 61 60

STADT MÜNSTER
13. JULI 200

4
- Amt für Bürgerangeregenkej \ -
Bezirksverwaltung lest

Amt für Bürgerangelegenheiten
Bezirksvertretung Münster-West
Bezirksverwaltung West

über Herrn Sttirein 5eni

Antrag eines Mitgliedes der UWG-Münster in der Bezirksvertretung Münster-West vom
24.05.2004, Ifd. Nr. 252/2004
Verkehrssituation Rüschhausweg/Ahausweg in Gievenbeck

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone Rüschhausweg im Bereich Enschedeweg und Hen-
senstraße wurde seitens der Verwaltung bereits im Jahr 1999 abschließend überprüft. Die
Bezirksvertretung Münster-West und der Planungsausschuss haben sich damals der Emp-
fehlung der Verwaltung angeschlossen, den Rüschhausweg in den Grenzen Enschedeweg
und Hensenstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen

(s. a. Vorlage Nr. 248/99). Der Planungsausschuss hat jedoch am 17.02.2000 auf der
Grundlage eines Änderungsantrages diesen Beschluss in Teilen mit dem Ergebnis wieder
aufgehoben, lediglich einen Teilbereich des Rüschhausweges zwischen dem Enschedeweg
und dem Einmündungsbereich Laukamp als Tempo-30-Zone einzurichten. Auf dem übrigen
Teilstück sollte die 50 km/h-Regelung unverändert beibehalten werden.

Da sich die heutigen Verkehrsverhältnisse im Vergleich zum damaligen Zeitpunkt nicht
grundlegend geändert haben und die Beschlusslage eindeutig ist, wird seitens der Verwal-
tung kein Handlungsbedarf gesehen.

Verkehrsunfälle mit beteiligten Kindern wurden von der Polizei in den letzten drei Jahren im
Einmündungsbereich Rüschhausweg/Ahausweg nicht registriert. Ebenso wurden keine Un-
fälle verzeichnet, die auf überhöhte Kfz-Geschwindigkeiten zurückzuführen gewesen wären
oder die sich beim Überschreiten der Fahrbahn ereignet haben. Demnach muss auch die
beantragte Fußgängerlichtzeichenanlage kritisch hinterfragt werden. Die heutige Kfz-
Verkehrsbelastung von 3.700 Kfz/Tag wird sich perspektivisch mit der geplanten Umgestal-
tung der Ortsmitte Gievenbeck und dem geplanten Lückenschluss zwischen der Busso-
Peus-Straße und Steinfurter Straße auf 2.500 Kfz/Tag reduzieren. Diese Verkehrsbelastun-
gen lassen immer wieder Zeitlücken im fließenden Verkehr entstehen, die für ein sicheres
Queren genutzt werden können. Eine zwingende Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fuß-
gängerlichtzeichenanlage kann demnach aus Gründen einer unzureichenden Verkehrssi-
cherheit regelmäßig nicht abgeleitet werden. Die Verträglichkeit aller Nutzungsansprüche ist
vom Grundsatz her als gesichert anzusehen.

x

Dr.-Ing’Karliczek

UWG-MS - Hägerfeld 4 - 48161 Münster

—
[777

Bezirksvertretung Münster-West
c/o Frau Ursula Möllers

Schelmenstiege 1 DIE UNABHÄNGIGEN

48161 Münster Unabhängige
Wählergemeinschaft
für Münster

Ursula Blankenstein
Vertreterin in der BV West

24.05.2004

Antrag zu:
Verkehrssituation Rüschhausweg/Ahausweg in Gievenbeck

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

im Bereich Rüschhausweg/Ahausweg in Gievenbeck werden
Verkehrssicherungsmaßnahmen insbesondere zum Schutz von querenden
Schul- und Kindergartenkindern wie folgt durchgeführt:

1. Tempo 30-Zone für den Abschnitt Rüschhausweg ab Ahausweg bis zur
bestehenden Tempo 30-Zone in Höhe Laukamp
2. Fußgängerampel in diesem Bereich

Begründung:

Der Rüschhausweg wird in dem hier genannten Bereich verhältnismäßig stark befahren, eine
Tempo 30-Zone befindet sich in diesem Straßenabschnitt des Rüschhausweges nicht.
Insbesondere von Kindergarten- und Grundschulkindern und demnächst sicherlich auch von
Schülern des Stein-Gymnasiums aus den nahegelegenen zahlreichen Wohngetbieten ist in
diesem Bereich der Rüschhausweg zu überqueren, ebenso von den Fahrgästen der
Bushaltestelle Ahausweg, die in unmittelbarer Nähe liegt.

Eine besondere Gefahrensituation ergibt sich hier durch den (von der Kreuzung Hensen-
straße/Dieckmannstraße kommend) anschließenden Kurvenbereich, der beim Überqueren
aus dem Grüngürtel am Gievenbach nicht einzusehen ist.

UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER

Vorstandssprecher: Tel 025, Geschäftsstelle Internet: www.uwg-ms!de Bankverbindung:
Hannelore Wiesenack-Hauss Fax 02533-39 08 Hägerfeld 4 e-mail: uwg-ms@t-online.de Sparkasse Münsterland Ost
Winfried Kuhlmann 48161 Münster Konto-Nr. 50 008457
Fritz Pfau BLZ 400 50150

Beratungsverlauf (1)

08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Junkerstraße 3
  • Rüschhausweg
  • Enschedeweg
  • Ahausweg
  • Busso-Peus-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Schelmenstiege 1
  • Dieckmannstraße
  • Hensenstraße
  • Am Gievenbach
  • Hägerfeld 4
  • Laukamp 2

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0038/2005
Typ
Antrag an die BV West
Datum
05.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37