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4092/2019

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorsorgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren gegen die erfolgte Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.14

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

388 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Begründung der Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, für die Bürgerinnen und 
Bürger der Stadt Köln auch im unwahrscheinlichen Fall der Unwirksamkeit der Direktvergabe 
einen unterbrechungsfreien Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu 
erhalten. Im Übrigen wird auf die Begründung der Beschlussvorlage verwiesen.

Beschlussvorlage Rat

4797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4092/2019 
Freigabedatum 
28.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorsorgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem 
Nachprüfungsverfahren gegen die erfolgte Direktvergabe von öffentlichen 
Personenverkehrsdiensten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorsorglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ab 
dem 01.01.2020 einen unterbrechungsfreien Betrieb des Stadtverkehrs gemäß den Vorgaben des 
Ratsbeschlusses vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) einschließlich nachfolgender Verkehrs-
ausweitungen und des aktuellen Nahverkehrsplans durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
auch für den Fall eines etwaigen Unterliegens im anhängigen Nachprüfungsverfahren gegen die Di-
rektvergabe an die KVB zu gewährleisten. Im Falle des Unterliegens sollen die Maßnahmen bis zu 
einer ordnungsgemäßen Vergabe der Personenverkehrsdienste an einen Betreiber greifen. 
 
 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Begründung 
 
Die KVB betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen derzeit 
noch aufgrund einer Betrauung vom 04.09.2008. Diese Betrauung endet unwiderruflich am 
31.12.2019. Um eine ausreichende Verkehrsbedienung entsprechend den Anforderungen des Nah-
verkehrsplans der Stadt Köln über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen, hat der Rat am 04.04.2019 
(Vorlagen-Nr.: 4240/2018) beschlossen, an die KVB einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) 
über die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen 
Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörper-
schaften über eine Laufzeit von 22,5 Jahren direkt zu vergeben. Dieser Ratsbeschluss ist durch ge-
sellschaftsrechtliche Weisung an die KVB am 15.04.2019 umgesetzt worden. Seitdem sind die Anfor-
derungen an den Stadtverkehr der KVB durch weitere Ratsbeschlüsse im Detail fortentwickelt und 
erhöht worden. 
Gegen die Direktvergabe an die KVB ist ein Nachprüfungsverfahren eines privaten Verkehrsunter-
nehmens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig (Az. VII-Verg 27/19). Die Verwaltung so-
wie die von ihr beauftragten spezialisierten Rechtsberater gehen davon aus, dass der Nachprüfungs-
antrag unzulässig und unbegründet ist. Sollten die Stadt Köln und die KVB wider Erwarten im Nach-
prüfungsverfahren unterliegen, besteht die Gefahr, dass der ÖDLA von Anfang an (d.h. rückwirkend 
ab dem 01.01.2020) unwirksam ist. Der öffentliche Personennahverkehr in Köln müsste jedoch auch 
in diesem Fall sichergestellt sein.  
Da die Entscheidung des OLG jedoch frühestens für Mitte Februar 2020 terminiert ist, während die 
neue Direktvergabe bereits ab dem 01.01.2020 in Kraft tritt, wird mit dieser Beschlussvorlage der Be-
trieb des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln ab dem 01.01.2020 unabhängig vom laufenden 
Verfahren abgesichert. 
Der KVB soll damit auferlegt werden, in jedem Fall, auch im Falle der Unwirksamkeit des streitigen 
ÖDLA, ab dem 01.01.2020 einen unterbrechungsfreien Betrieb gemäß den Vorgaben des Ratsbe-
schlusses vom 04.04.2019 (Vorlagen-Nr.: 4240/2018) einschließlich nachfolgender Verkehrsauswei-
tungen und des aktuellen Nahverkehrsplans sicherzustellen. Dadurch besteht weiterhin eine gemein-
wirtschaftliche Verpflichtung seitens der Stadt Köln, die in den beihilfenrechtlich zulässigen Grenzen 
ausgeglichen wird.   
Ferner können nach Vorliegen der verfahrensabschließenden Gerichtsentscheidung unverzügliche 
Notmaßnahmen der Verwaltung erforderlich sein, um einen unterbrechungsfreien Weiterbetrieb und 
eine Finanzierung der Verkehrsbedienung durch die KVB für einen rechtlich zulässigen Übergangs-
zeitraum bis zu einer ordnungsgemäßen Vergabe des ÖDLA an einen Betreiber zu gewährleisten.  
Die Umsetzung kann in beiden Fällen durch gesellschaftsrechtliche Weisung oder jede andere 
zweckmäßige und rechtlich zulässige Handlungsform der Verwaltung (z. B. Verwaltungsakt) erfolgen. 
Mit dem vorgenannten Beschluss vom 04.04.2019 hat der Rat die Verwaltung bzw. den Vertreter oder 
die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) beauf-
tragt, die Geschäftsführung der SWK anzuweisen, die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Ver-
pflichtungen gegenüber der KVB auf Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 
sicherzustellen. Der vorliegende Beschluss dient dazu, diesen Auftrag in Anbetracht des anhängigen 
Nachprüfungsverfahrens sicherzustellen.  
Die Verwaltung wird den Rat über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten und erneut be-
fassen, soweit dies erforderlich ist.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.41 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4092/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.11.2019
Erstellt
22.11.2019 09:18