Mandari Insight

2011/0173

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Modaugebiet

Magistratsvorlage 21.04.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2011/0173

13.5 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0173

1946 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0173 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Besetzung der Gremien d es Wasserverbandes Modaugebiet 
 
Vorlage vom: 21.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung und im 
Verbandsvorstand des Wasserverbandes Modaugebiet neu zu wählen. Hierzu werden folgende 
Beschlüsse gefasst: 
 
1. Der Magistrat wählt 1 Vertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in in die Verbandsversamml ung. 
 
2. Der Magistrat benennt 1 Vertreter/in zur Wahl durch die Verbandsversammlung in den 
Verbandsvorstand. 
  
 
Anlagen:

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2011  
 
Nach §§ 9, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Modaugebiet gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied des Magistrats und  
 
dem Verbandsvorstand  
 
je Mitglied vorgeschlagen durch den Magistrat an.  
 
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die Wahl in 
den Verbandsvorstand durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch den Magistrat als Teil 
der Mitgliedsgruppe gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversamml ung sein. 
 
Darmstadt, 21.04.2011 
100/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 329

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00