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A-W/0006/2017

Verbesserung Gehwegsituation Kösters Kämpken

Antrag an die BV West 26.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 06.09.2018, TOP 9.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018

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Originalantrag

1197 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
	
	
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
Münster, den 25.01.2017 
 
 
 
 
 
 
Verbesserung Gehwegsituation Kösters Kämpken 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Verbesserung der Gehwegsi tuation an der Straße „Kösters 
Kämpken“ z. B. durch Markierung eines farblich gekennzeichneten Gehweges herbeizuführen. 
 
 
Begründung:
 
 Die Pflasterung des Gehwegs ist nahezu identisch mit der Pflas terung der Garagenzufahrt 
und somit vom Straßenbereich schwer zu unterscheiden. Durch ein e deutliche farbliche 
Markierung des Gehweges oder durch Aufzeichnen von Trennlinien oder durch aufmalen 
entsprechende Verkehrssymbole wird die Gefahr von Ausweichmanöv ern im 
Begegnungsverkehr durch Nutzung des Gehwegs durch PKW gemindert . Das 
Sicherheitsgefühl der Fußgänger, als schwächster Verkehrsteilnehmer, wird hiermit gestärkt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
B e r n d  K r e k e l e r         
P e t e r  H a m a n n        
Christian Hinzmann      
T h o m a s  B a r t l e t       
T h o m a s  L i l g e       
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten  
Nils Schappler

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018

1414 Zeichen

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. 32.23.0012 - . 09.08.2018
Frau Krieger 3211

Stadt Münster
Dageyda III

14. AUG\ 2018

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer o. V..

über
33.24 - Frau Remmers

17.26. 2018 |

Ami für Bürger- u. Ratsseryice
Bezirksvenwaltung West

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, eine
‘Verbesserung der Gehwegsituation an der Straße „Kösters Kämpken‘, z. B. durch Markie-
rung eines farblich gekennzeichneten Gehweges herbeizuführen. Begründet wird der Antrag
damit, dass die Kraftfahrer oftmals im Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausweichen.

Die Straße „Kösters Kämpken“ ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Markierungen, wie z. B.
Längsmarkierungen (Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien) widersprechen bereits dem
Charakter von Tempo 30-Zonen. Die vorgeschlagene Markierung des Gehweges ist zudem
keine nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässige Markierung für öffentliche Ver-
kehrsflächen.

Bei einer Fahrbahnbreite von etwa 4,20 bis 4,50 Meter an.der Straße „Kösters Kämpken“ ist
der Begegnungsverkehr auch ohne Ausweichen auf den Gehweg möglich. Darüber hinaus
weisen andere Straßen, die ebenfalls Bestandteil der Tempo 30-Zone sind, eine geringere
Fahrbahnbreite auf.

Eine Unfalllage liegt für diesen Bereich nicht vor. Somit besteht seitens der Straßenver-
kehrsbehörde derzeit kein Handlungsbedarf.

NR

Schulze- er

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kösters Kämpken

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Details

Aktenzeichen
A-W/0006/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37