A-W/0006/2017
Verbesserung Gehwegsituation Kösters Kämpken
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 25.01.2017 Verbesserung Gehwegsituation Kösters Kämpken Die Verwaltung wird aufgefordert eine Verbesserung der Gehwegsi tuation an der Straße „Kösters Kämpken“ z. B. durch Markierung eines farblich gekennzeichneten Gehweges herbeizuführen. Begründung: Die Pflasterung des Gehwegs ist nahezu identisch mit der Pflas terung der Garagenzufahrt und somit vom Straßenbereich schwer zu unterscheiden. Durch ein e deutliche farbliche Markierung des Gehweges oder durch Aufzeichnen von Trennlinien oder durch aufmalen entsprechende Verkehrssymbole wird die Gefahr von Ausweichmanöv ern im Begegnungsverkehr durch Nutzung des Gehwegs durch PKW gemindert . Das Sicherheitsgefühl der Fußgänger, als schwächster Verkehrsteilnehmer, wird hiermit gestärkt. gezeichnet: B e r n d K r e k e l e r P e t e r H a m a n n Christian Hinzmann T h o m a s B a r t l e t T h o m a s L i l g e Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten Nils Schappler
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2018
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A- WJooo</204F . 32.23.0012 - . 09.08.2018 Frau Krieger 3211 Stadt Münster Dageyda III 14. AUG\ 2018 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer o. V.. über 33.24 - Frau Remmers 17.26. 2018 | Ami für Bürger- u. Ratsseryice Bezirksvenwaltung West Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, eine ‘Verbesserung der Gehwegsituation an der Straße „Kösters Kämpken‘, z. B. durch Markie- rung eines farblich gekennzeichneten Gehweges herbeizuführen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kraftfahrer oftmals im Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausweichen. Die Straße „Kösters Kämpken“ ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Markierungen, wie z. B. Längsmarkierungen (Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien) widersprechen bereits dem Charakter von Tempo 30-Zonen. Die vorgeschlagene Markierung des Gehweges ist zudem keine nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässige Markierung für öffentliche Ver- kehrsflächen. Bei einer Fahrbahnbreite von etwa 4,20 bis 4,50 Meter an.der Straße „Kösters Kämpken“ ist der Begegnungsverkehr auch ohne Ausweichen auf den Gehweg möglich. Darüber hinaus weisen andere Straßen, die ebenfalls Bestandteil der Tempo 30-Zone sind, eine geringere Fahrbahnbreite auf. Eine Unfalllage liegt für diesen Bereich nicht vor. Somit besteht seitens der Straßenver- kehrsbehörde derzeit kein Handlungsbedarf. NR Schulze- er
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kösters Kämpken
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0006/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37