0755/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden (Az.: 02-1600-172/17)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3213 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 0755/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden (Az.: 02-1600-172/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen ein Fahrverbot auf dem Kalkweg aus. Die Bezirksvertretung spricht sich darüber hinaus für eine verstärk- te Kontrolle durch die Polizei aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt ein Fahrverbot auf dem Kalkweg an Samstagen und Sonntagen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen werden in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Für Geräusche durch überhöhte Geschwindigkeit (hier ggf. Überschreitung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit) und für Geräusche durch unsachgemäße Nutzung (hier ggf. überflüssiges Beschleuni- gen) ist die Polizei zuständig. Bei der Beurteilung der vom Verkehr auf öffentlichen Straßen verursachten Geräusche gemäß den geltenden Regelwerken zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (siehe hierzu 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)) wird grundsätzlich der gemittelte Lärmpegel und nicht die Geräuschspitze einzelner Vorbeifahrten beurteilt. Daher liegt der durch den gesamten Verkehr auf dem Kalkweg verursachte rechtlich relevante Beur- teilungspegel am Gebäude Kalkweg Nr. 2 nach hiesigen Erkenntnissen in der Größenordnung am Tage bei ca. 65 dB(A) und in der Nacht bei ca. 55 dB(A). Die in der zum § 45 Straßenverkehrsord- nung (StVO) erlassenen Lärmschutz-Richtlinien-StV genannten Richtwerte für Wohngebiete in Höhe von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht, oberhalb derer lärmmindernde verkehrsrechtliche oder andere Maßnahmen zu erwägen sind, werden in der Größenordnung um ca. 5 Dezibel unter- schritten. Insofern können aufgrund des § 45 StVO und der hierzu erlassenen Lärmschutz-Richtlinien-StV we- der verkehrsrechtliche noch andere Maßnahmen begründet werden. In Bezug auf den Hinweis zur Raserei wurde die Beschwerde an die Polizei mit der Bitte um verstärk- te Kontrolle weitergeleitet. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur ange- ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs erheblich übersteigt. Nach Mitteilung der Polizei wurde innerhalb der letzten drei Jahre auf dem Kalkweg zwischen dem Kreis- verkehr und Kalkweg 2 nur ein Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Es ist daher nicht von einer besonderen Gefahrenlage auszugehen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu treffen. Die Errichtung einer baulichen Einengung ist aufgrund der vorhandenen Busführung nicht möglich. Anlage Eingabe
Anlage 1 Eingabe
5935 Zeichen
Von: Betreff: WG: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden Datum: 20. November 2017 um 15:14:06 MEZ An: "'norbert.fuchs@stadt-koeln.de'" <'norbert.fuchs@stadt-koeln.de'> Umgeleitet von: <norbert.fuchs@stadt-koeln.de> Sehr geehrter Herr Fuchs, auch zu diesem Thema habe ich nie wieder etwas gehört. Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 08:33 An: ' Betreff: AW: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden Sehr geehrte Frau vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich jedoch inhaltlich als sachlich nicht korrekt erachten kann. Sehr wohl gibt es überall in Deutschland Fahrverbote für Motorräder an Samstagen und Sonntagen; das Internet ist voll mit entsprechenden Meldungen, z.B. http://www.badische-zeitung.de/freiburg/schauinsland-motorradfahrer-ignorieren-fahrverbot- radler-in-angst--32673594.html https://www.tvo.de/wuergauer-berg-fahrverbot-fuer-motorraeder-283680/ http://www.motorradundreisen.de/motorrad_forum/t902-streckensperrung-rursee-eifel-rurber- l128.html?page=1 An manchen Stellen (z.B. im Bergischen Kreis bei Lindlar) beginnt das Fahrverbot bereits am Freitag Nachmittag. Ich bitte Sie daher vor diesem Hintergrund nochmals um eine Prüfung Ihrer Aussage. Sehr gerne können Sie meine Bitte auch an die Polizei weitergeben. Der Kalkweg führt neben einem Wohngebiet im weiteren Verlauf der Straße durch ein Wald- und Naherholungsgebiet. Zumindest Geschwindigkeitskontrollen sind hier aus meiner Sicht dringend angebracht. Ich empfehle aber, dies erst im Frühjahr 2018 durchzuführen, da aufgrund der aktuellen Wetterlage und dem Umstand, daß viele Motorradfahrer Saisonkennzeichen haben, eine Kontrolle in den nächsten Wochen und Monaten wenig Sinn macht da derzeit kaum (noch) Motorradfahrer unterwegs sind. Aber sobald die Sonne wieder herauskommt… Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 06:39 An: Betreff: AW: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden Sehr geehrter Herr Sie weisen auf Lärmbelästigung und Raserei durch Motorradfahrer im Kalkweg hin. Ein Fahrverbot für Motorräder an Samstagen und Sonntagen ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und kann somit nicht angeordnet werden. In Bezug auf Ihren Hinweis auf die Raserei leite ich ihr Schreiben, ihr Einverständnis vorausgesetzt, mit der Bitte um Kontrolle im Rahmen der personellen Möglichkeiten, an die Polizei weiter. Ich hoffe Sie ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663-35 StVO-Anordnungen/ Baustellengenehmigungen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Internet: www.stadt-koeln.de Von: Gesendet: Mittwoch, 30. August 2017 10:47 An: 'vorschlaege_geschwindigkeitskontrollen@stadt-koeln.de'; 66-Poststelle Amt für Strassen + Verkehrstechnik Betreff: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit hatte ich Sie bereits kontaktiert zum Thema „unzumutbare Lärmbelästigung, auch am Wochenende, durch Motorradfahrer (knatternde Harley-Davidson etc.)“, siehe unten. Das Thema ist nach wie vor akut und schlimmer denn je. Die Raserei und der Lärm durch Motorradfahrer im Kalkweg in Köln-Dellbrück ist kaum noch ertragbar und für uns eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität. Sicherlich werden mir die zukünftigen Bewohner der neugebauten Häuser im Kalkweg und im Dellbrücker Steinweg hierbei zustimmen, für die es ebenfalls ein Thema sein oder werden dürfte. Ich möchte mich daher heute nochmals und ausdrücklich für ein Fahrverbot für Motorräder an Samstagen und Sonntagen auf dem Kalkweg aussprechen und wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie dies aufgreifen würden. Als Ansprechpartner stehe ich gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Dienstag, 25. August 2015 11:10 An: 'strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de' Betreff: AW: Eingangsbestätigung / Antrag auf Verkehrsüberwachung bzw. Geschwindingkeitskontrolle/-reduzierung Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch keine Reaktion auf mein Anliegen erhalten. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wer die „zuständige Stelle“ ist. Ich nehme gerne den Kontakt dorthin auf. Es ging um Folgendes: Von: Gesendet: Mittwoch, 12. August 2015 10:40 An: 'strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de' Betreff: Antrag auf Verkehrsüberwachung bzw. Geschwindingkeitskontrolle/-reduzierung Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Anwohner in Köln-Dellbrück im Kalkweg …. Der Kalkweg wird in der letzten Zeit immer häufiger als "Rennstrecke" genutzt mit dem Kreisverkehr vor unserem Haus als Wendepunkt. In Folge bedeutet dies eine erheblich Lärmbelästigung, vor allem Nachts. Da es im Bereich unseres Hauses keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, sorgt auch der "reguläre" Straßenverkehr mit überhöhten Geschwindigkeiten an dieser Stelle und im weiteren Verlauf des Kalkwegs für inzwischen unzumutbare Lärmbelästigung, auch am Wochenende durch Motorradfahrer (knatternde Harley- Davidson etc.). Mein Anliegen ist daher letztendlich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Kalkweg … auf 30 km/h zu beantragen sowie ein Fahrverbot für Motorräder und LKW an Samstagen und Sonntagen. Mobile oder sogar stationäre Geschwindigkeits- überwachungen sind meiner Meinung nach im Kalkweg unbedingt verstärkt erforderlich. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie der offizielle Weg für eine Beantragung der entsprechenden Maßnahmen ist und was ich entsprechend wie bei wem veranlassen muss/kann. Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0755/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 07.03.2018 15:15