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0755/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden (Az.: 02-1600-172/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.04.2018, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0755/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden 
(Az.: 02-1600-172/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen ein 
Fahrverbot auf dem Kalkweg aus. Die Bezirksvertretung spricht sich darüber hinaus für eine verstärk-
te Kontrolle durch die Polizei aus.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt ein Fahrverbot auf dem Kalkweg an Samstagen und Sonntagen (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen werden in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. 
Für Geräusche durch überhöhte Geschwindigkeit (hier ggf. Überschreitung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit) und für Geräusche durch unsachgemäße Nutzung (hier ggf. überflüssiges Beschleuni-
gen) ist die Polizei zuständig.  
 
Bei der Beurteilung der vom Verkehr auf öffentlichen Straßen verursachten Geräusche gemäß den 
geltenden Regelwerken zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (siehe hierzu 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz 
der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)) wird grundsätzlich der gemittelte Lärmpegel 
und nicht die Geräuschspitze einzelner Vorbeifahrten beurteilt.  
 
Daher liegt der durch den gesamten Verkehr auf dem Kalkweg verursachte rechtlich relevante Beur-
teilungspegel am Gebäude Kalkweg Nr. 2 nach hiesigen Erkenntnissen in der Größenordnung am 
Tage bei ca. 65 dB(A) und in der Nacht bei ca. 55 dB(A). Die in der zum § 45 Straßenverkehrsord-
nung (StVO) erlassenen Lärmschutz-Richtlinien-StV genannten Richtwerte für Wohngebiete in Höhe 
von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht, oberhalb derer lärmmindernde verkehrsrechtliche 
oder andere Maßnahmen zu erwägen sind, werden in der Größenordnung um ca. 5 Dezibel unter-
schritten.  
 
Insofern können aufgrund des § 45 StVO und der hierzu erlassenen Lärmschutz-Richtlinien-StV we-
der verkehrsrechtliche noch andere Maßnahmen begründet werden. 
 
In Bezug auf den Hinweis zur Raserei wurde die Beschwerde an die Polizei mit der Bitte um verstärk-
te Kontrolle weitergeleitet. 
 
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur ange-
ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die 
das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs erheblich übersteigt. Nach 
Mitteilung der Polizei wurde innerhalb der letzten drei Jahre auf dem Kalkweg zwischen dem Kreis-
verkehr und Kalkweg 2 nur ein Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Es ist daher nicht von 
einer besonderen Gefahrenlage auszugehen. 
 
Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, Maßnahmen zur 
Geschwindigkeitsreduzierung zu treffen. 
 
Die Errichtung einer baulichen Einengung ist aufgrund der vorhandenen Busführung nicht möglich. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 Eingabe

5935 Zeichen

Von:  
Betreff: WG: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an 
Wochenenden 
Datum: 20. November 2017 um 15:14:06 MEZ 
An: "'norbert.fuchs@stadt-koeln.de'" <'norbert.fuchs@stadt-koeln.de'> 
Umgeleitet von: <norbert.fuchs@stadt-koeln.de> 
 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
  
auch zu diesem Thema habe ich nie wieder etwas gehört. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
  
Von:   
Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 08:33 
An: '  
Betreff: AW: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden 
  
Sehr geehrte Frau  
  
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich jedoch inhaltlich als sachlich nicht korrekt erachten 
kann. 
Sehr wohl gibt es überall in Deutschland Fahrverbote für Motorräder an Samstagen und 
Sonntagen; das Internet ist voll mit 
entsprechenden Meldungen, z.B. 
  
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/schauinsland-motorradfahrer-ignorieren-fahrverbot-
radler-in-angst--32673594.html 
  
https://www.tvo.de/wuergauer-berg-fahrverbot-fuer-motorraeder-283680/ 
  
http://www.motorradundreisen.de/motorrad_forum/t902-streckensperrung-rursee-eifel-rurber-
l128.html?page=1 
  
An manchen Stellen (z.B. im Bergischen Kreis bei Lindlar) beginnt das Fahrverbot bereits am 
Freitag Nachmittag. 
Ich bitte Sie daher vor diesem Hintergrund nochmals um eine Prüfung Ihrer Aussage. 
  
Sehr gerne können Sie meine Bitte auch an die Polizei weitergeben. Der Kalkweg führt 
neben einem Wohngebiet im weiteren 
Verlauf der Straße durch ein Wald- und Naherholungsgebiet. Zumindest 
Geschwindigkeitskontrollen sind hier aus meiner 
Sicht dringend angebracht. Ich empfehle aber, dies erst im Frühjahr 2018 durchzuführen, da 
aufgrund der aktuellen Wetterlage und dem
 
Umstand, daß viele Motorradfahrer Saisonkennzeichen haben, eine Kontrolle in den 
nächsten Wochen und Monaten wenig Sinn macht
 
da derzeit kaum (noch) Motorradfahrer unterwegs sind. Aber sobald die Sonne wieder 
herauskommt…
 
  
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und verbleibe 
  
Mit freundlichen Grüßen

Von:   
Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 06:39 
An:  
Betreff: AW: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden 
  
Sehr geehrter Herr  
  
Sie weisen auf Lärmbelästigung und Raserei durch Motorradfahrer im Kalkweg hin. 
  
Ein Fahrverbot für Motorräder an Samstagen und Sonntagen ist in der 
Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und kann somit nicht angeordnet werden. 
  
In Bezug auf Ihren Hinweis auf die Raserei leite ich ihr Schreiben, ihr Einverständnis 
vorausgesetzt, mit der Bitte um Kontrolle im Rahmen der personellen Möglichkeiten, an die 
Polizei weiter.
 
  
Ich hoffe Sie ausreichend informiert zu haben. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
  
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
663-35 StVO-Anordnungen/ Baustellengenehmigungen 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
  
Internet: www.stadt-koeln.de 
  
  
  
Von:   
Gesendet: Mittwoch, 30. August 2017 10:47 
An: 'vorschlaege_geschwindigkeitskontrollen@stadt-koeln.de'; 66-Poststelle Amt für Strassen + 
Verkehrstechnik 
Betreff: Antrag auf Fahrverbot für Motorräder im Kalkweg an Wochenenden 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
vor einiger Zeit hatte ich Sie bereits kontaktiert zum Thema „unzumutbare Lärmbelästigung, 
auch am Wochenende, durch Motorradfahrer (knatternde Harley-Davidson etc.)“, siehe 
unten.
 
  
Das Thema ist nach wie vor akut und schlimmer denn je. Die Raserei und der Lärm durch 
Motorradfahrer im Kalkweg in Köln-Dellbrück ist kaum noch ertragbar und für uns eine 
erhebliche
 
Einschränkung der Wohnqualität. Sicherlich werden mir die zukünftigen Bewohner der 
neugebauten Häuser im Kalkweg und im Dellbrücker Steinweg hierbei zustimmen, für die es 
ebenfalls ein
 
Thema sein oder werden dürfte. 
  
Ich möchte mich daher heute nochmals und ausdrücklich für ein Fahrverbot für Motorräder 
an Samstagen und Sonntagen auf dem Kalkweg aussprechen und wäre Ihnen sehr dankbar 
wenn

Sie dies aufgreifen würden. Als Ansprechpartner stehe ich gerne zur Verfügung. Ich freue 
mich auf eine Antwort und verbleibe 
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
  
 
Von:  
Gesendet: Dienstag, 25. August 2015 11:10 
An: 'strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de' 
Betreff: AW: Eingangsbestätigung / Antrag auf Verkehrsüberwachung bzw. 
Geschwindingkeitskontrolle/-reduzierung 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
leider habe ich noch keine Reaktion auf mein Anliegen erhalten. 
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wer die „zuständige Stelle“ ist. Ich nehme gerne den Kontakt 
dorthin auf. 
Es ging um Folgendes: 
  
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 12. August 2015 10:40 
An: 'strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de' 
Betreff: Antrag auf Verkehrsüberwachung bzw. Geschwindingkeitskontrolle/-reduzierung 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
Ich bin Anwohner in Köln-Dellbrück im Kalkweg …. Der Kalkweg wird in der letzten 
Zeit immer häufiger als "Rennstrecke" genutzt mit dem Kreisverkehr vor unserem 
Haus als Wendepunkt. In Folge bedeutet dies eine erheblich Lärmbelästigung, vor 
allem Nachts. Da es im Bereich unseres Hauses keine Geschwindigkeitsbegrenzung 
gibt, sorgt auch der "reguläre" Straßenverkehr mit überhöhten Geschwindigkeiten an 
dieser Stelle und im weiteren Verlauf des Kalkwegs für inzwischen unzumutbare 
Lärmbelästigung, auch am Wochenende durch Motorradfahrer (knatternde Harley-
Davidson etc.). 
Mein Anliegen ist daher letztendlich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich 
Kalkweg … auf 30 km/h zu beantragen sowie ein Fahrverbot für Motorräder und LKW 
an Samstagen und Sonntagen. Mobile oder sogar stationäre Geschwindigkeits-
überwachungen sind meiner Meinung nach im Kalkweg unbedingt verstärkt 
erforderlich. 
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie der offizielle 
Weg für eine Beantragung der entsprechenden Maßnahmen ist und was ich 
entsprechend wie bei wem veranlassen muss/kann. 
  
Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

16.04.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0755/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2018
Erstellt
07.03.2018 15:15