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2803/2021

AN/1294/2021 Schulplatzentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim - Anfrage SPD

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

10649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2803/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
 
AN/1294/2021 Schulplatzentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim - Anfrage SPD 
AN/1294/2021 Schulplatzentwicklung im Stadtteil Köln-Buchheim – Anfrage SPD 
 
Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim hat folgende Anfrage gestellt: 
 
Der Stadtteil Köln-Buchheim ist ein Stadtteil, der für hohe Wohnqualität steht. Er bietet Nähe zu Nah-
erholungsgebieten und zu städtischen Zentren, hochwertige Angebote für Jugendliche und ein gutes 
Netz an Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind gegeben. 
 
Aktuell entstehen im Stadtteil Köln-Buchheim zwei Neubaugebiete. Diese liegen an der Bergisch-
Gladbacher Straße/Mülheimer Ring und an der Wuppertaler Straße/ Herler Straße. Im Stadtteil befin-
den sich drei Grundschulen: GGS Ahlwipp, KGS St. Mauritius und GGS An St. Theresia. Die erstge-
nannten Schulen sind in ihren Klassenstärken voll besetzt, die Grundschule An St. Theresia kann 
aktuell noch max. 8 Kinder aufnehmen (Klassenstärke 27 Kinder/Klasse – Klassen im gemeinsamen 
Lernen 25 Kinder/Klasse). 
Durch die Neubaugebiete, die bevorzugt für Familien mit Kindern geplant sind, werden weitere Kinder 
und Jugendliche nach Köln-Buchheim ziehen. Sie benötigen im Primarbereich fußläufig Schulplätze. 
Die Schulen befinden sich jetzt aber schon an ihren Leistungsgrenzen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Fragen: 
 
1. Wie viele Kinder und Jugendliche, in welchen Alterskohorten werden nach Planung der Ver-
waltung in den Neubaugebieten einziehen und einen Schulplatz benötigen? 
2. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass genügend Schulplätze für die Kinder und Jugendli-
chen in den oben genannten Neubaugebieten vorhanden sind, ohne dass die Klassenstärke 
angehoben werden muss oder Räume für Personal, den Ganztag oder Fachräume als Klas-
senräume umgenutzt werden müssen? 
3. Die Neubaugebiete werden spätestens 2022 bezogen. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass 
ab dem Schuljahr 2022/2023 genügend Schulplätze (Initiative „Kurze Beine–kurze Wege“) für 
die Kinder fußläufig vorhanden sind? 
4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zusätzlich benötigtes Personal für den Ganztag und die 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2022/2023 an den Schulen vorhanden sein wird? 
5. Wie stellt die Verwaltung die Beschulung im Bereich der Sekundarstufe 1 für die neu zugezo-
genen Kinder und Jugendlichen sicher? 
 
Antwort der Verwaltung 
Zu Frage 1) 
 
Für die Ermittlung der Schulplatzbedarfe in den jeweiligen Stadtteilen der Stadtbezirke wird die klein-
räumige Einwohnerprognose (aktuell 2018) zugrunde gelegt. Zukünftige Wohnbauprojekte werden in 
diese eingebunden und fließen somit in die Einwohnererwartung mit ein. Eine gesonderte Darstel-

2 
 
lung, wie viele Kinder und Jugendlichen sortiert nach Alterskohorte in die Neubaugebiete einziehen, 
erfolgt dabei nicht. 
 
Für die kommenden Einschulungsjahre geht die die kleinräumige Einwohnerprognose von folgender 
Anzahl an Schulkindern im Alter von 6 Jahren im Stadtteil Köln-Buchheim aus: 
 
 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 
903 / Buchheim  139 147 149 133 137 
 
 
Ein Neubaugebiet der GAG Immobilien AG am Mülheimer Ring mit 86 Wohneinheiten, welches der-
zeit noch nicht in die Prognose eingeflossen ist, bietet potenziell Platz für ca. 191 Bewohner*innen. 
Nach stadtinternen Berechnungsschlüssel geht man in dieser Größenordnung im Schnitt von ca. 2-4 
mehr Schüler*innen im Grundschulalter aus, die durch den Zuzug in dieses Wohngebiet zukünftig 
eine Grundschule im Stadtteil besuchen. Betroffen wäre dadurch insbesondere die GGS An St. The-
resia, die fußläufig zum Wohngebiet liegt. 
 
 
Zu Frage 2) 
 
Im Stadtgebiet Köln-Buchheim befinden sich drei städtische Grundschulen, die GGS Ahlwipp (2-
zügig), die KGS St. Mauritius (2-zügig) in der Alten Wipperfürther Straße und die GGS An St. The-
resia (2,5-zügig). Zudem befindet sich im Stadtteil Buchheim eine nicht-städtische Bekenntnisschule 
in der Ansberger Str., welche jedoch in der Gesamtbetrachtung außer Acht gelassen wird. 
Bei der GGS Ahlwipp und der KGS St. Mauritius handelt es sich um Schulen des Gemeinsamen Ler-
nens, weshalb eine Klassengröße von 25 Schüler*innen nicht überschritten werden sollte. Wir gehen 
daher von einer Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen von max. 50 Schüler*innen an den bei-
den Schulen aus. Die GGS An St. Theresia ist 2,5-zügig und kann bei Bedarf drei Züge in den Ein-
gangsklassen aufnehmen. Sie ist keine Schule des Gemeinsamen Lernens und hat daher eine maxi-
male Kapazität von 81 Schüler*innen pro Jahrgang. Während die beiden Grundschulen in der Alten 
Wipperführter Str. an Ihre Kapazitätsgrenzen kommen, wird die GGS An St. Theresia im Schuljahr 
2021/22, wie bereits im letzten Jahr, lediglich eine Eingangsklasse mit 26 Schüler*innen bilden.  
 
Die drei städtischen Grundschulen verfügen infolgedessen über eine Aufnahmekapazität in den Ein-
gangsklassen von insgesamt 181 Schüler*innen und sind demnach nach kleinräumiger Einwohner-
prognose für das Schuljahr 2022/2023 (s.o.) auskömmlich.  
 
Die aktuelle Schüler*innenzahl an den städtischen Schulen im Stadtteil Buchheim für das Schuljahr 
2021/2022 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Auffallend bei der GGS An St. Theresia ist der längere Verbleib der Schüler*innen in der Eingangs-
phase 3, wodurch sich die Schüler*innenzahl in den Eingangsphasen auf insgesamt 83 Schüler*innen 
addiert. Dadurch bildet die GGS An St. Theresia jeweils eine Klasse in der Eingangsphase 1 und 3 
und zwei Klassen in der Eingangsphase 2. Ungeachtet dessen besteht an der Grundschule An St. 
Theresia ein hohes Potenzial, weitere Schüler*innen aufzunehmen. Mögliche Nachfrageüberhänge 
an den Schulen in der Alten Wipperfürther Str. können somit durch diese Grundschule kompensiert 
werden. 
Schülerzahlen Eingangs- 
phase 1 
Eingangs- 
phase 2 
Eingangs- 
phase 3 
Klasse 
3 
Klasse 
4 
Gesamtergebnis Zügigkeit 
Köln, GG Alte 
WipperfürtherStr. 
50 46 2 48 56 202 Max. 
200 
2-zügig 
Köln, GG An St. 
Theresia 
26 40 17 40 48 171 Max. 
324 
2,5-zügig 
Köln, KG Sankt-
Mauritius 
50 52  52 50 204 Max. 
200 
2 zügig

3 
 
 
Um die Einschätzung zu komplementieren, betrachten wir unabhängig von der kleinräumigen Ein-
wohner*innenprognose die Grundschuleinschulungserwartung der Kinder im Einschulungsalter (6 
Jahre), welche aktuell im Stadtteil Buchheim leben. In diesem Beispiel wurde eine Aufnahmequote 
von 1,06 einkalkuliert, um die Anmeldungen von Schüler*innen aus benachbarten Stadtteilen zu be-
rücksichtigen. 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
Auch hier zeigt sich, dass für die kommenden Schuljahre der Schulplatzbedarf durch die drei städti-
schen Grundschulen gedeckt ist. Lediglich eine Garantie für den Besuch der „Wunschgrundschule“ 
kann nicht ausgesprochen werden. Eine Umverteilung von Neuanmeldungen an den Grundschulen 
im Stadtteil Buchheim könnte die Folge sein. Eine Anhebung der Klassenstärke sowie die Umnutzung 
von Räumen erscheinen anhand der dargelegten Schülerprognose für die kommenden Jahre nicht 
erforderlich. 
 
Zu Frage 3) 
 
Die beiden benannten Neubaugebiete liegen an der Bergisch-Gladbacher Straße/Mülheimer Ring und 
an der Wuppertaler Straße/ Herler Straße. Das Wohnbaugebiet an der Bergisch-Gladbacher Stra-
ße/Mülheimer Ring befindet sich ca. 300 m von der GGS An St. Theresia entfernt und bieten somit 
gemäß der Initiative „Kurze Beine–kurze Wege“ eine gute Erreichbarkeit. Das Neubaugebiet an der 
Wuppertaler Straße/ Herler Str. befindet sich zwischen den beiden Grundschulen in der Alten Wipper-
fürther Str. und der GGS An St. Theresia. Beide Schulstandorte sind ca. 600 m Luftlinie von dem 
Wohngebiet entfernt.  
 
Betrachtet man die Schülerprognose der kommenden 5 Jahre (ohne Einbezug der Neubaugebiete) 
für An St. Theresia wird der Schulplatzbedarf auch in den Folgejahren nicht den Schulplatzbestand 
überschreiten.  
 
An St. Theresia 
 
Schüler-Vorausberechnung 2022 / 23 2023 / 24 2024 / 25 2025 / 26 2026 / 27 
Jahrgang 1   34 36 37 33 33 
Jahrgang 2   26 34 36 37 33 
Jahrgang 3   23 26 34 36 37 
Jahrgang 4   56 23 26 34 36 
gesamt   139 119 133 140 139 
 
Ggf. wird die Grundschule in der An St. Theresia zukünftig Schulplatzbedarfe an den beiden Schulen 
in der Alten Wipperfürther Str. kompensieren. Eine Erweiterung des Raumbedarfes im Einzugsgebiet 
Köln-Buchheim wird jedoch nicht erforderlich. 
 
 
 
 
Zu Frage 4)  
 
Mit den Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/2023 werden seitens der Schulleitungen auch die 
Anmeldungen für die Offene Ganztagschule (OGS) entgegengenommen. Durch den Schulträger er-
folgt anschließend im November/Dezember 2021 bei den Schulleitungen eine Abfrage der Betreu-
Einschulungs-
Vorausberechnung 
ohne Verände-
rungsquote 
mit Veränderungs-
quote 
2022/2023   147 146 
2023/2024   156 154 
2024/2025   158 156 
2025/2026   141 138 
2026/2027   145 142

4 
 
ungsbedarfe für die Offenen Ganztagschulen im Schuljahr 2022/2023. Dies geschieht in enger Ab-
stimmung sowohl mit den Schulleitungen als auch mit den Ganztagsträgern. Die Gesamtheit der für 
das kommende Schuljahr benötigten OGS-Plätze wird dann im März 2022 bei der Bezirksregierung 
beantragt. 
 
Die Verantwortung für die Einstellung des dann gegebenenfalls zusätzlich benötigten OGS-Personals 
liegt bei den Ganztagsträgern. 
Diese haben nach der Bedarfsermittlung insgesamt länger als ein halbes Jahr Vorlaufzeit, um sich auf 
steigende OGS-Bedarfe und damit einhergehende zusätzliche Personalbedarfe einzustellen. In der 
Vergangenheit haben die verantwortlichen Ganztagsträger stets zuverlässig dafür gesorgt, dass be-
nötigtes Personal ausreichend vorhanden ist. Dies wird auch für die Zukunft erwartet. 
 
Die gennannten Schulen GGS An St. Theresia, GGS Alte Wipperfürther Str. und GGS St. Mauritius 
verfügen jeweils über eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit. Bei neu zugesetzten Stellen wird die 
Verteilung über den Schulsozialindex geregelt. 
 
 
Zu Frage 5) 
 
Die Verwaltung verweist an dieser Stelle auf ihre Ausführungen in der „Fortschreibung der Schulent-
wicklungsplanung Köln 2020“ (0418/2020) und hier insbesondere auf die stadtbezirkliche Maßmah-
menplanung auf den Seiten 117-123, die nach wie vor Gültigkeit haben. Im Jahresverlauf 2022 plant 
die Verwaltung, die Ergebnisse einer neuen bzw. aktualisierten, kleinräumigen städtischen Bevölke-
rungsprognose vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird die Schulverwaltung ihre Planungen bei 
Bedarf anpassen.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Gladbacher Straße
  • Wuppertaler Straße
  • Herler Straße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Alte Wipperfürther Straße
  • Mülheimer Ring
  • Wipperfürther Straße
  • An St. Theresia 26

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Details

Aktenzeichen
2803/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.08.2021
Erstellt
06.08.2021 08:43