2006/0227
Brandschutzkonzept Funktions- und Betriebssicherheit des Bürgermeister-Pohl-Hauses Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat vom 02. Februar 2006
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. Eigenbetriebe ‘ Bürger- und Kongreßhäuser 9 Luisenplatz 5 ö Frau Büttner 63- Bü/Str. = 2895 64283 Darmstadt 28838 10. 04. 1995 _ Wiederkehrende bauaufsichtliche Überprüfung von baulichen Anlagen “und Räumen besonderer Art und Nutzung gem. $ 53 der Hessischen Bau- ; oränung - HBO - vom 20. 12. 1993 (GVBl. IS. 361-97); . hier: Überprüfung der Versammlungsstätte nach den Versammlungs- stättenrichtlinien - VSR - vom 18. 12. 1990 (St.Anz. 1991 S. 311) auf dem Anwesen Im Appensee 26 in Wixhausen Schr geehrte Damen und Herren, | “ im Rahmen der dem Bauaufsichtsamt gem. $ 61 HEO in Verbindung mit „8 124 der VSR obliegenden Aufgaben, fand am 06. 04. 1995 eine ‚Überprüfung der 0.9. Versammlungsstätte durch das Bauaufsichtsamt, | gemeinsam mit dem Brandschutzamt, statt. 1| h Diese Begehung ist gleichzeitig als Brandverhütungsschau gem. $ 26 © Brandschutzhilfeleistungsgesetz - BrSHG - vom 5. 10. 1970 (GVBl. 8. 585) in der derzeit gültigen Fassung anzusehen. ‚Zu diesem Termin waren anwesend: ' Herr Iorenz — Hochbau- u. Maschinenant Herr Bock u " Kerr Erzgräber - Brandschutzamt ‚Frau Büttner - Bauaufsichtsamt Im Zuge der Begehung wurde folgendes festgestellt: sie : Aus früheren Ortsterminen und Protokollen sind noch folgende Punkte unerledigt: I. 1: Schreiben vom 19. 5.: 1991 ziffer 1: Der schriftliche REN über die B1-Impregnierung der Holzverkleidungen im Bereich der Kegelbahn (UG) und dem Ausschank (Saal, EG) liegt beim Bauaufsichtsamt nicht vor. .I. 2: Schreiben vom.19. 5. 1991 Ziffer 2.3 und Schreiben vom 17. 05. 1989 Ziffer 04 : Die Gaststätte ist gegen das Treppenhaus (Fluchtweg aus Versanmmlungsstätte) nicht in F 90/T 30 abgetrennt. -I 3: Schreiben vom 19. 5. 1991 Ziffer 10: Der Notausgang aus dem Heizungsraum im Untergeschoß aus dem Werkstattbereich heraus, ist gem. DIN 4844 zu beschildern. SIT. Hinsichtlich des gesamten Gebäudes wurde folgendes fest- 8 gestellt: E11. 1: Alle im Bereich von Flucht- und Rettungswegen befindli- : chen Brandschutztüren und RD-Türen sind geschlossen zu halten. Zusätzliche Maßnahmen, diese Türen am Schließvoryang zu hindern (z.B. Keile) sind zu unterlassen. Sollten Türen aus betrieblichen Gründen offen bleiben, sind diese mit zugelassenen Schließmagneten auszurüsten und über Rauchmelder an die Brandmeldeanlage anzuschlies- sen. 2° Brandschutztüren und RD-Türen sind auf ihre Gangbarkeit und den selbsttätigen Schließvorgang zu überprüfen und ggf. wieder als solche instand zu setzen (z.B. Notaus- gang Kegelbahn). 3: Alle Rauchabzugsbedienstellen sind hinsichtlich der je- weiligen Einbaustelle der RWA zu kennzeichnen. III. III. 218 Erdgeschoß Im Bereich des durch Faltwände von der Versammlungs- stätte abgetrennten Stuhl- und Gerätelagers zwischen Ausschank (und Nebenraum) und Küchenbereich, wurde zum Zeitpunkt der Begehung folgende Nutzung festgestellt; Der gesamte Bereich ist durch eine Holztrennwand geteilt. Im linken Bereich befindet sich ein Sportgerätelager. Der rechte Bereich, in den auch der Ausschank und der Nebenraum integriert sind, wird als Abstellraum diverser Gegenstände genutzt. Dieser Raum beinhaltet außerdem eine Regiekabine (brennbar) mit Stromanschluß, die als Lager- raım für 2.B. Elektrokabel genutzt wird und eine Tank- kabine (brennbar) mit Stromanschluß für Mischpult etc., die von der Versammlungsstätte durch eine Glasscheibe ab- getrennt ist. Der Lagerraum ist von der Versammlungsstätte in F 90/T 30 abzutrennen. Wir bitten um Vorlage von folgenden Unterlagen beim Bau- aufsichtsamt: - Bestuhlungsplan der Versanmlungsstätte - Fluchtwegpläne für das gesamte Gebäude. Die Notausgänge des Kollegs sind gem. DIN 4844. zu kenn- zeichnen Untergeschoß Die Lüftungszentraie ist umgehend von sämtlicher dort gelagerter Brandlast freizuräumen und künftig freizuhal- ten Das im Flucht- und Rettungswegbereich von Heizraum und Lüftungszentrale befindliche Lager unterhalb der Treppe ist in F 90/T30 abzutrennen. Auf Rauchverbot und das Ver- bot offenen Feuers ist in diesem Bereich deutlich sicht- bar und dauerhaft hinzuweisen. Prüfung haustechnischer Anlagen Folgende Prüfberichte über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen im Altbau sind gem. der Haus- prüfverordnung vom 12. 08. 1981 (GVBl. S. 267) beim Bau- aufsichtsamt vorzulegen: - Feuerlöscheinrichtungen - selbsttätige Brandschutztüren BE zz ee Unter Hinweis auf $ 3 HBO und $ 7 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG - vom 26. 06. 1990 (GVBl. s. 197) in der derzeit gültigen Fassung, bitten wir, die vorge- nannten Mängel kurzfristig zu beheben. Das Bauaufsichtsamt ist schriftlich über die durchgeführten Maß- nahmen zu informieren. Um weitere Mißverständnisse bei der Versendung von Begehungsein- ladungen zu vermeiden, wären wir Ihnen für eine Auflistung der . Versammlungsstätten und ggf. anderen Sonderbauten dankbar, deren . Eigentümer Sie sind. .Mit freundlichem Gruß im Auftrag
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.03.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat IV Amt: Eigenbetrieb Bürger- häuser- und Märkte zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0227 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Brandschutzkonzept Funktions- und Betriebssicherheit des Bürgermeister-Pohl-Hauses Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat vom 02. Februar 2006 Vorlage vom: 22.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis. Anlagen: Anlage 1 - Schreiben Bauaufsichtsamt vom 28.04.2003 Anlage 2 - Schreiben Bauaufsichtsamt vom 10.04.1995 Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 22. März 2006 Begründung: Am 21. Oktober 2005 wurde vom beauftragten Architekturbüro Pätzold das Brandschutzkonzept für das Bürgermeister-Pohl-Haus den städti- schen Fachämtern vorgelegt und die Notwendigkeit der Ausführung der Maßnahme in vollem Umfang von deren Seite am 22. November 2005 be- stätigt. Die konkreten Zahlen der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes von 1.970.000 € sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten der Dachsanierung von 490.000 € lie- gen seit dem 31. Januar 2006 vor. Die anschließend zu ermittelnden Gesamtkosten für die Erstellung einer Entwurfsplanung, einer Bauan- tragsplanung sowie einer Kostenermittlung, die dann die Baumaßnahme in Teilabschnitten darstellt, liegt seit dem 22 Februar 2006 vor. Der Magistrat hat von dem bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden und ermittelten Sachverhalt am 8. März 2006 Kenntnis genommen und die Bereitstellung der für die Beauftragung der Ablaufplanung der Brand- schutzmaßnahmen erforderlichen Kosten von 60.000 € beschlossen. Die Vorlage der umfassenden Bauablaufplanung durch das Architektur- büro Pätzold wird für Anfang/Mitte Juni 2006 erwartet und im Rahmen der Beauftragung eingefordert. Die Ergebnisse der Bauablaufplanung werden in die Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushaltswirtschafts- plan 2006 zur Prüfung und Beschlussfassung eingebracht. Im Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhausen gibt es nach eigens ausgeführ- ter Überprüfung keine Probleme mit der Elektrik und auch keine Über- hitzung des Hauptschaltkastens. In Ausführung einer Stellungnahme des Amtes für Brand- und Katastro- phenschutz sind für Brandsicherheitsdienste aufgrund der Satzung über den Brandschutz und die allgemeine Hilfe in Darmstadt vom 14. Dezember 2000, geändert am 14. Dezember 2005, in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis entsprechende Gebühren zu berechnen. Anträge auf Niederschlagung bspw. durch die betroffenen Vereine können ge- stellt werden an den zuständigen Fachdezernenten VI, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel. Dieser Sachverhalt wurde den betroffenen Vereinen in Wixhausen bereits mitgeteilt. Gemäß Mitteilung des Be- zirksverwalters in Wixhausen stellen diese Vereine ihre Anträge di- rekt an den Fachdezernenten. Gemäß den weiteren Ausführungen des Amtes für Brand- und Katastro- phenschutz stehen die notwendigen Brandschutzsanierungsmaßnahmen nicht im Zusammenhang mit einer Verschärfung der Brandschutzbestim- mungen. Bei den vorhandenen Brandschutzmängeln handelt es sich dem- nach überwiegend um versteckte bauliche Mängel, die im Zuge der Er- stellung eines Brandschutzkonzeptes durch das Architekturbüro Pät- zold festgestellt wurden. Erst durch die eingehende Untersuchung der Bausubstanz sowie der haustechnischen Einrichtungen (Elektro und Lüftung) durch das Architekturbüro wurde dies festgestellt. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist gemäß seinen Ausfüh- rungen in regelmäßigen Zeitabständen zur Durchführung von Gefahren- verhütungsschauen in Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten) ver- pflichtet. Die Gefahrenverhütungsschau diene hierbei insbesondere der Überprüfung der anlagentechnischen und betrieblich/organisatori- 3 ... schen Brandschutzmaßnahmen. Im Rahmen der stichprobenhaft durchge- führten Begehungen könnten jedoch nur augenfällige bauliche Brand- schutzmängel erkannt werden. Auch das Bauaufsichtsamt bestätigt in einer Stellungnahme zum Sach- verhalt, dass sich die Brandschutzbestimmungen seit der vorletzten Begehung am 6. April 1995 und der letzten Begehung am 17. April 2003 nicht wesentlich verschärft haben. Auch das Bauaufsichtsamt führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass die vom Amt für Brand- und Ka- tastrophenschutz und Bauaufsichtsamt gemeinsam in Sonderbauten durchgeführten Gefahrenverhütungsschauen nur als Sichtkontrollen durchgeführt werden und demnach bei diesen Begehungen auch nur au- genscheinliche Mängel festgestellt werden könnten. Die vom Bauaufsichtsamt gefertigten Begehungsprotokolle der beiden letzten Begehungen am 6. April 1995 sowie am 17. April 2003 liegen dem Bericht als Anlage bei. Darmstadt, 22. März 2006 80 30 00 19 br-dr Cornelia Diekmann Dieter Wenzel Stadträtin Stadtrat Anlagen
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Wissenschaftsstadt
Darmstadt EINFÜGENGRAFIK \\\\baaserv\\baugen\\63-graph\\turm.bmp \d \* FORMATVERBINDEN DATEINAME \p K:\stroeher\Büttner\VS 82 Appensee 26.doc
BauaufsichtsamtPostfach 11 10 61
D- 64225 Darmstadt
Der Magistrat
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Technisches Rathaus Bessunger Straße
Eigenbetrieb
Bürger- und Kongreßhäuser
der Stadt Darmstadt
vertr. d. Herrn Breidert
Frankfurter Straße 71
64293 DarmstadtBessunger Straße 125
64295 Darmstadt
Ansprechpartner/in:
Zimmer-Nr.:
Telefon:
Telefax:
e-mail:
Internet: r 0 61 51 13- 0 61 51 13-
bauaufsichtsamt@stadt.darmstadt.de
http://www.darmstadt.deAktenzeichen:63- VS 82 Bü/Str.Datum:28.04.03
Wiederkehrende bauaufsichtliche Überprüfung von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung gem. § 53 der Hessischen Bauordnung HBO vom
18.06.2002 (GVBl. I S. 530);
hier: Überprüfung der Versammlungsstätten nach der Muster-Versammlungs-
stättenverordnung (Erlass vom 25.06.2002) auf dem Anwesen
Im Appensee 26
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der dem Bauaufsichtsamt gem. § 53 HBO in Verbindung mit § 46 (3) der MVStätt obliegenden Aufgaben fand am 17.04.03 eine Überprüfung der o.g. Versammlungsstätte durch das Bauaufsichtsamt, gemeinsam mit dem Brandschutzamt, statt.
Die Begehung ist gleichzeitig als Gefahrenverhütungsschau gem. § 15 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 530) in der derzeit gültigen Fassung anzusehen.
Zu diesem Termin waren anwesend:
Herr Henske - Bezirksverwaltung
Herr Breidert - Eigenbetrieb Bürger- und Kongresshäuser
Herr Frey - Hallenwart
Herr Schmalz - Hallenwart
Herr Köhler - Hochbau- und Maschinenamt
Herr Benz - Hochbau- und Maschinenamt
Herr Erzgräber - Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Herr Weigandt - Amt für Brand-und Katastrophenschutz
Frau Milosic - Bauaufsichtsamt
Frau Büttner - Bauaufsichtsamt
I. Aus dem Begehungsbericht vom 10.04.1995 sind noch folgende Punkte
Unerledigt. Wir bitten um entsprechende zeitnahe Erledigung:
I.1 Der Nachweis über die B 1-Imprägnierung der Holzverkleidungen liegt
beim Bauaufsichtsamt nicht vor.
I.2 Brand- und Rauchschutztüren sind entsprechend ihrer amtlichen
Zulassung einzubauen und instand zu halten.
Erneut wurden Türen angetroffen, die durch zusätzliche Maßnahmen am selbsttätigen Schließvorgang gehindert werden (z.B. Tür zur Lüftungsanlage).
Wir weisen nochmals nachdrücklich auf die Unzulässigkeit dieser Maßnahmen hin. Die Bodenfeststeller sind zu entfernen.
Auch ergaben stichprobenhafte Kontrollen, dass Brandschutztüren teilweise nicht gemäß der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse eingebaut wurden (z.B. Tür vom Treppenraum zur Bühne, sowie Rauchschutztür für diesen Treppenraum zum Flur ohne Anschluss an die Rohdecke und Tür zu Lager im UG).
Wir bitten daher, die Türen mit Brandschutzanforderungen auf den ordnungsgemäßen Einbau zu überprüfen und ggf. entsprechend nachzuarbeiten.
Lagerräume sind grundsätzlich in F 90/T 30 RS-Bauweise abzutrennen. Die entsprechende Nachrüstung (z.B. Tür zu Lager im UG) wird für erforderlich gehalten.
II. Im Rahmen des o.g. Ortstermins wurde ergänzend folgendes festgestellt:
II.1 Die Rauch- und Wärmeabzugsanlage verfügt nicht im Bereich der Haupt-
zugänge der Halle über die notwendigen manuellen Ansteuerungen. Diese ist in Absprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz nachzurüsten.
II.2 Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen in Fluchtrichtung nicht
abgeschlossen sein (z.B. Rettungsweg aus der Halle durch gastronomischen Bereich und Lager).
Diese Türen sind so lange betrieblich sichergestellt aufgeschlossen zu halten bis die Panikverriegelungen nachgerüstet sind.
II.3 Flure, die als Rettungswege dienen, sind von Brandlast frei zu halten
(z.B. EG: Flur hinter der Bühne, UG: Flur vor Lüftungszentrale).
II.4 Vorhandene Fluchtwegkennzeichen sind auf Funktionstüchtigkeit zu
überprüfen bzw. instand zu setzen oder gar zu ergänzen, damit auch ortsunkundigen Personen die Verfolgung des ersten Rettungsweges ermöglicht wird.
II.4.1 Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beurteilung des Verlaufes aller Rettungswege (und deren ordnungsgemäße Kennzeichnung) durch die Behörden erst im Rahmen einer Vorlage des Fluchtwegkonzeptes möglich ist. Wir bitten daher um Vorlage zusammenhängender Fluchtwegpläne für das gesamte Gebäude.
Sollten genehmigungspflichtige Baumaßnahmen beabsichtigt sein, empfehlen wir, auf diese skizzenhaft im Rahmen des Fluchtwegkonzeptes hinzuweisen. (Dies ersetzt den Bauantrag jedoch nicht!)
II.5 Das Lager und der Arbeitsbereich im Flur vor der Lüftungszentrale (unter der Treppe) sind in der zum Ortstermin angetroffenen Form unzulässig.
Dieser Bereich ist frei zu räumen oder kurzfristig in Absprache mit dem Bauaufsichtsamt für die gewünschte Nutzung herzurichten.
Hinweis: Feuergefährliche Handlungen dürfen hier nicht ausgeführt werden
II.6 Der Treppenraum (2. Rettungsweg für den Gaststättenbereich und die Kegelbahn im UG) ist von jeglicher Brandlast (z.B. Leergut) frei zu halten. Die Aufbewahrung bzw. der Einsatz von Gasflaschen ist im Treppenraum unzulässig.
Zu den festen Installationen im Flur bzw. Treppenraum des UG bitten wir um Mitteilung, um was es sich handelt.
II.7 Wir bitten um Vorlage folgender Unterlagen:
Fluchtwegpläne,
Bestuhlungspläne der Versammlungsstätte,
Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C (in Absprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz),
aktuelle Bestandspläne mit Angabe von Brandschutzqualifikationen der Bauteile (insbesondere Rauch- und Brandschutztüren),
Lüftungspläne mit Eintragung der Brandschutzklappen.
Unter Hinweis auf § 3 HBO und § 7 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HSOG vom 26.06.1990 (GVBl. S. 197) in der derzeit gültigen Fassung, bitten wir,
die unter den Ziffern I.1 bis II.7 aufgeführten Mängel kurzfristig zu beheben,
die in der Anlage zu diesem Schreiben genannten Prüfberichte vorzulegen und
die in den Prüfberichten aufgeführten Beanstandungspunkte kurzfristig zu beheben.
Das Bauaufsichtsamt ist schriftlich über die durchgeführten Maßnahmen zu informieren.
Der durchgeführte Ortstermin unterliegt der Gebührenpflicht. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit gesonderter Post.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
(Büttner)
Technische Angestellte
Anlage: aktueller Stand gem. HausprüfVO
Nachrichtlich:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz Herrn Erzgräber
Hochbau- und Maschinenamt Herrn Köhler
Bürgermeister-Pohl-Haus
Hausverwaltung
Im Appensee 26
64291 Darmstadt
Bezirksverwaltung Darmstadt-Wixhausen
vertr. d. Herrn Henske
Falltorstraße 11
64291 Darmstadt
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Postgirokonto
des Kassen- und Steueramtes
Ffm 2612-601 BLZ 500 100 60Konto bei der Stadt- und
Kreissparkasse Darmstadt
544 000 BLZ 508 501 50Telefonzentrale
der Stadtverwaltung
(0 61 51) 13-1Sprechzeiten:
di. u. fr. von 8.00 - 12.00 Uhr, mi. von 14.00 - 16.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Luisenplatz 5
- Im Appensee 26
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0227
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00