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Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln

Mitteilung BV 0844/2019 vom 07.03.2019

Stand: Am 18.03.2019 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 0844/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln mit der Bitte um Kenntnisnahme.
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    LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW Beratung . Mitwirkung . Koordination Landesbüro der Naturschutzverbände NRW · Ripshorster Str. 306 · 46117 Oberhausen Seite 1 von 15 Träger des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen (Bitte unbedingt angeben) 0 6 .0 2 . 2018 32/6 2 .6 - 1.13.02 K 30 - 02.19 GEP Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG i.V.m. § 16 Abs. 3 LplG NRW für die 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln Erweiterung RheinEnergie Sportpark in Köln - Sülz Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht der anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Naturschutzbund NRW (NABU NRW) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) nehme ich zu m oben ge nannten Z ielabweichungsverfahren wie folgt Stellung. Zunächst wenden sich die Naturschutzverbände entschieden gegen die hier vorliegende Praxis der nachträglichen Legalisierung von schrittweise erfolgten Bauvorhaben zur Ausweitung des RheinEnergie Sportpar ks des FC Köln , die weder dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln, noch den Vorgaben des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Köln , entsprechen. Die hier vorgesehene 209. FNP - Änderung sieht die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche mit den Zweckbindungen Fußballplätze, Fußballstadion und Kleinspielfelder sowie zwei Sonderbauflächen für das Clubhaus und das neue Leistungszentrum vor. Mit ihrem Schreiben vom 12. 0 7.2018 zur Beantragung des Zielabweichungsverfahrens hat die Stadt Köln letztendlich d en Widerspruch der Planung zu den rechtlich bindenden Vorgaben der vorgelagerten Planungsebenen konstatiert. Unzureichende Transparenz des Verfahrensganges Folgen de Anlagen sind dem Schreiben angehängt: (1) Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 (Frau Müller) (2) „Anlage 2“ Zeichnerische Darstellung und Begründung der 209. FNP - Änderung (3) „Anlage 3“ Begründung der Zielabweichung der Regionalplanungs - behörde (Dez ernat 32 Feldmann 32/62.6 - 1.03) (4) „Anlage 4“ 1997/2015 – Entwurf der Begründung für die 209. Änderung des FNP aus dem Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2019 (siehe oben (1)) LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen T 0208 880 59 - 12 F 0208 880 59 - 29 E info@lb - naturschutz - nrw.de I www.lb - naturschutz - nrw.de Sie erreichen uns Mo - Fr 9.00 bis 13.00 Uhr Mo - Do 13.30 bis 16.00 Uhr Auskunft erteilt: Simone von Kampen Datum 01.03.2019 Bezirksregierung Köln Dez. 32 / Regionalplanung Zeughausstraße 2 - 10 50667 Köln Seite 2 von 15 Die Anlagen zum Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 wurden nicht vollständi g weitergeleitet. Es wurden aus dem Schreiben der Stadt Köln zwei von drei Anlagen den Naturschutzverbänden zur Herstellung des Benehmens zur Verfügung gestellt. Das in dem Schreiben vom 12.07.2018 in der Anlagenliste erwähnte Rechtsgutachten wurde mit den Planunterlagen nicht versandt. Zum Dokument „Anlage 4“ ist hinzuweisen, dass es sich nicht um die originale „Anlage 4“ (Begründungstext) der Beschlussvorlage 1997/2015 handelt, die zwischen dem 03.09.2015 und dem 03.12.2015 in den Ausschüssen des Rates de r Stadt Köln beraten wurde. Es handelt sich um ein abgeändertes Schriftstück. Die Änderung ist nicht gekennzeichnet. Die Flächen, die in diesem Zielabweichungsverfahren bezeichnet sind, stimmen in dem Ausmaß nicht mit den Flächen überein, auf die sich die Beschlussvorlagen 1997/2015 und 3209 /2016 beziehen und die in den Ausschüssen des Rat e s der Stadt Köln beraten wurden. Der als Anlage 2 bezeichnete Plan ist ebenfalls abgeändert und wurde in der nun vorliegenden Form nicht in den Ausschüssen des Rates der Stadt Köln beraten. Die Planung, die nunmehr in diesem Zielabweichungsverfahren des Regionalplans beschlossen werden soll, geht über die Beschlusslage des Rates und der Bezirksvertretung Lindenthal hinaus. Letztere forderte insbesondere die Fläche „ moderat er zu entwickeln “ und die Belange dieses sensiblen Bereiches zu berücksichtigen (Niederschrift BV 1729/2016 vom 20.06.2016). Als weiterer entschieden zu kritisierender Beteiligungsaspekt wird hier auf die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Naturschutzbei rates bei der Erstellung der FNP - Änderung hingewiesen. Zeitlich wurde die Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nach dem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 209. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt (1997/2015) und der Beirat wur de vor dieser wichtigen Entscheidung und Maßnahme von der Unteren Naturschutzbehörde nicht in angemessener Form und Frist gehört. Das Verfahren zur 209. Flächennutzungsplanänderung stellt gemäß des NRW Runderlasses vom 11.04.1990 eine wichtige Entscheidung und Maßnahme der U nteren Naturschutzbehörde dar. Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan und aktuelle Nutzung In der „Anlage 3“ der Begründung der Zielabweichung durch das Dezernat 32 vom 24.01.2019 wird im zweiten Absatz zum Anlass der Zielabweichung F olgendes ausgeführt: „Der gültige FNP stellt das Plangebiet als öffentliche Grünfläche gemäß Baunutzungsverordnun g mit der Zweckbindung „Sportplatz“ dar. “ Eine Zweckbindung „Sportplatz“ entlang der Militärringstraße, wie später noch in der Begründung des Dezernats 32 ergänzt wird, ist im aktuellen FNP nicht enthalten. Vielmehr sind die Signets Grünfläche und Parkanla ge für den Bereich der Gleueler Wiese im Plangebiet verzeichnet. Der Begriff Sportband wird hier intentional verwendet, obwohl er nicht der ursprünglichen planerischen Konzeption des äußeren Grüngürtels entspricht. Der Begriff Sportband wird vielmehr seit 2012 durch die Vorhabenträgerin (GmbH & Co KGaG), durch die Verwaltung der Stadt Köln, sowie durch die Kölner Grünstiftung verwendet. Die irreführende Seite 3 von 15 Formulierung wird aus der „Anlage 4“ Abs. 4 (Seite 7) übernommen. Das Signet „Sportplatz“ in der obigen Abbildung des FNP bezeichnet nur das Franz - Kremer - Stadion. Dementsprechend ist in der Darstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Planbereich das Signet für einen Sportplatz mit bestimmtem Standort gewählt. Abbildung aus: https://www.stadt - koeln.de/leben - in - koeln/planen - bauen/suche - im - flaechennutzungsplan mit al - len Einrichtungen und Zweckbestimmungen (Abzug vom 20/02/19) In dem Gebiet, auf das sich dieses Zielabweichungsverfahren bezieht (ca. 23 ha), liegt der Bereich der Gleueler Wiese (ca. 8,5 ha) , der im Flächennutzungsplan der Stadt Köln mit „Grünfläche und Parkanlage“ festgelegt ist. Aus den im FNP der Stadt Köln eingezeichneten Sportplätzen (mit festen Standorten) lässt sich kein so bezeichnetes „Sportband“ im Äußeren Grüngürtel herleiten. In der folgenden Abbildung sind die Gleueler Wiese und die Fläche des Zielabweichungsverfahrens dargestellt. Seite 4 von 15 Geänderte Abbildung aus: Bing© 2019 Microsoft Corporation, © 2019 DigitalGlobe, ©CNES (2019) Distribution Airbus DS – htt ps://www.openstreetmap.org/edit?editor=id#map=16/50.9107/6.9088 Darüber hinaus greif en auch d ie Hinweis e der Stadt Köln auf die traditionelle Errichtung von Sportanlagen i n Regionalen Grünz ü g en und das städtebauliche Entwicklungskonzept „Grüngürtel: Impuls 2012“ der Stadt Köln mit dem sogenannten Sportband nicht . In den Dokumentationen zur Bürgerbeteiligung „Grüngürtel: Impuls 2012“ finden sich weder bei der Abschlussveranstaltung linksrheinisch am 22.5 .2012, noch bei den Zwischenergebnissen und Diskussionen in den Bezirken Rodenkirchen und Lindenthal am 8.3.2012, noch bei der Information und Diskussion in den Bezirken Rodenkirchen und Lindenthal am 6.12.2011 konkrete Hinweise auf eine Erweiterung des Rh einEnergieSportparks. In der genannten Abschlussveranstaltung vom 22.5.2012 heißt es dagegen: „Freisportanlagen haben stets eine große Rolle im Äußeren Grüngürtel gespielt. Der Äußere Grüngürtel wurde nicht für repräsentative Zwecke geschaffen, sondern sol lte für die Nutzung durch die Bevölkerung da sein. So entstanden die Freisportanlagen, die heute noch wichtige Aufgaben übernehmen“. Nach den Vorgaben des Stadtplaners Fritz Schumacher aus den 1920er Jahren sollten im Äußeren Grüngürtel Grünanlagen mit „Sp ort - und Spielwiesen, Schulgärten, Waldschulen, Luftbädern und Blumengärten“ entstehen. Die geplante Erweiterung des RheinEnergieSportparks über die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA hat mit diesen der B evölkerung dienenden Planungsansätzen nichts gemein und kann weder aus dem „Grüngürtel: Impuls 2012“, noch aus der traditionellen Nutzung des Regionalen Grünzugs abgeleitet werden. Bedarfsdarstellung und Alternativenprüfung Der Anlass der Zielabweichung ist die Schaffung von Sportplätzen und eines Leistungszentru ms. Gemäß der bei der Bezirksregierung beantragten Planung soll auf einem bestehenden Fußballplatz die Sonderbaufläche SO1 festgesetzt werden. Damit entfällt ein bestehender Sportplatz. Weiter soll der Seite 5 von 15 Sportplatz 2 (Anhang 4 Seite 45 Abb.26) am „Clubhaus“ zurückgebaut werden. Damit entfällt ein zweiter Sportplatz. Ein weiterer Sportplatz am Haus am See soll ebenfalls zurückgebaut werden. Dadurch entfällt ein dritter Sportlatz im Bestand. Es werden also in der Summe keine neuen Sportplätze geschaffen. Es fin det ein Flächentausch mit dem Ergebnis statt, dass hochwertiges Grünland und ein abgeschlossener Teilraum des äußeren Grüngürtels durch drei Kunstrasenplätze versiegelt wird. Bereits durch Sportplätze in Anspruch genommene Flächen sollen in Grünflächen zur ück gewandelt werden. In der Summe werden keine neuen Sportplatzkapazitäten geschaffen , aber wertvoller Boden abgewertet und versiegelt. Um die bestehenden Sportplätze zu ersetzen und Fläche für das „Leistungszentrum“ zu schaffen , ist also die Inanspruchna hme von Fläche in der Größe von einem Fußballfeld erforderlich. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen wird durch den Tausch der Flächen erforderlich. Durch die Planung wird neben den Kleinspielfeldern kein neuer Sportplatz geschaffen. Es kann auch n icht von einer Intensivierung gesprochen werden. Die Notwendigkeit , Kleinspielfelder in diesem Bereich anzulegen , besteht nicht. Der Bedarf an öffentlichen Sportplätzen wird im Rahmen des Sportentwicklungsplans 2019 für die Stadt Köln berücksichtigt und s ollte im Sinne der Kongruenz auf diese Planungen beschränkt werden. Die informelle Planungsgrundlage „Grüngürtel: Impuls 2012“ beruht nicht auf einer nachvollziehbaren Bedarfsanalys e und seit 2012 sind eine Vielzahl von öffentlich geförderter neuer Kleinsp ielfelder mit Kunstrasenbelag geschaffen worden und weitere sind in der Planung und Umsetzung. Die Kleinspielfelder tragen nicht zu der Bedarfsdeckung des Vorhabenträgers bei. Da drei Sportplatzflächen in der Planung entfallen und drei hinzukommen, gibt es keinen neuen zu deckenden Bedarf an Sportplatzflächen. Im Rahmen der Alternativenprüfung ist nachzuweisen , dass der Bedarf an zusätzlichen Sportplatzflächen nicht an anderer Stelle realisiert werden kann. Bei der Suche nach einem Alternativstandort für d as Leistungszentrum ist die Möglichkeit der Nutzung der Flächen innerhalb des RheinEnergie Stadions zu betrachten. Die Gebäude des Stadions werden vielfältig genutzt und ein Großteil der Nutzungen dort steh t offensichtlich nicht unbedingt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang der sportlichen Nutzung (z.B. Räumlichkeiten des Sportamtes der Stadt Köln). Hier ergeben sich ev. auch weitere Potenziale. So wird die tatsächlich erforderliche Geschossfläche im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens nicht genannt. Es wird lediglich eine Größe der Sonderbaufläche „Leistungszentrum Fußball“ genannt: 8700m². Den einzelnen Nutzungen wird kein Flächenbedarf zugeordnet. In der Anlage 4 Seite 49 wurde schließlich die Tiefgarage ebenfalls den sportlichen Funktionsräumen zug eordnet. Bereits in seiner Stellungnahme vom 1.4.2016 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln - Sülz ist der BUND ausführlich auf die mangelhafte Alternativenprüfung eingegange n. Bei der ersten Standortalternativenprüfung kam Marsdorf auf den zweiten Platz. Dabei wurden mangelnder Flächenbedarf und Flächenverfügbarkeit negativ bewertet. Allerdings steh t in Marsdorf für ein Nachwuchsleistungszentrum des FC Köln ausreichend Fläche zur Verfügung, selbst wenn es zu einer Seite 6 von 15 inzwischen eher unwahrscheinlichen Umsiedelung des bisherigen Kölner Großmarkts hierhin käme. Nach Angaben der Stadt Köln sei die Frage alternativer Standorte frühzeitig im Verfahren „gutachterlich“ untersucht worden mit dem Ergebnis, dass aufgrund der engen funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich entferntere Standorte nicht in Frage kämen. Die fußläufige Erreichbarkeit zu Sportschulen, mit denen der FC Köln eine Kooperation pflege, sei beim RheinEnergieSp ortpark am ehesten gewährleistet. Genannt werden die bisherige Realschule und durch Beschluss des Rates der Stadt Köln in eine neue Gesamtschule mit zwei Standorten umgewandelte Elsa - Brandström - Schule an der Berrenrather Straße, die derzeit auch als Stando rt der sogenannten Geißbockakademie dient, das Alfred - Müller - Armack Berufskolleg, das Hildegard - von - Bingen Gymnasium sowie das Apostelgymnasium. Die Stufen 5 - 7 der Elsa - Brandström Gesamtschule verbleiben an der Berrenrather Straße in der Nähe des Geißbockh eims, die Stufen 8 - 13 werden aber an den Standort Köln - Müngersdorf/Alter Militärring verlagert. Für diese Schülerinnen und Schüler entfallen damit die engen funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich. Diese hat sich mit den schulischen Entwicklung en stark verändert. Es ergeben sich neue Alternativen, die nicht geprüft wurden. Den 11 Nachwuchsmannschaften des FC Köln gehören über 200 Jugendliche und Kinder an. 77 davon kommen aus Kölner Vereinen. 15 Fußballer sind im Sportinternat Müngersdorf und dü rften ebenfalls dem FC Köln angehören. Es ist nicht bekannt, wieviel Spieler des FC Köln von den vier genannten Kölner Sportschulen kommen. Zusammen mit den Veränderungen an der neuen Elsa - Brandström - Gesamtschule erscheint es daher nicht mehr zwingend, an diesem Standort als Sitz der Geißbockakademie festzuhalten. Der zum RheinEnergieSportpark alternative Standort Marsdorf ist durch die Straßenbahnlinie 7 Richtung Frechen gut angeschlossen und weist eine Haltestelle direkt am möglichen alternativen Standor t auf. Die geplante Erweiterung des RheinEnergieSportparks bzw. ein Nachwuchsleistungs - zentrum des FC Köln kann aus den genannten Gründen in Marsdorf außerhalb des Regionalen Grünzugs verwirklicht werden! Regionalplanerische Betroffenheit - Zielvorgaben Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Planbereich der 209. FNP - Änderung als Waldbereich, überlagert mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ (Vorranggebiet - Zielcharakter ) , „ Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte n Erholung“ (Vorbehaltsgebiet) und als „Bereich zum Grundwasser - und Gewässerschutz“ (Vorranggebiet - Zielcharakter ) dar. Nach der Planzeichendefinition ( Anlage 3 zur LPlG DVO , Planzeichenver - zeichnis der Regionalpläne ) sind Regional e Grünzüge festgelegt als „ Freiraumbereiche – insbesondere in Verdichtungsgebieten – , die als Grün - verbindung oder Grüngürtel wegen ihrer freiraum - und siedlungsbezogenen Funktionen (insb. räumliche Gliederung und klimaökologischer Ausgleich, Erholung, Bio topvernetzung) zu erhalten, zu entwickeln oder zu sanieren und vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen sind. “ Als regionalplanerische Ziele für die „Regionalen Grünzüge“ in diesem Bereich stellt der Regionalplan fest: Seite 7 von 15  „Die Regionale n Grünzü ge sind als wesentliche Bestandteile des regionalen Freiflächensystems im Sinne der notwendigen Ausgleichsfunktionen insbesondere in den Verdichtungsgebieten gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen. “ (Ziel 1)  „Die Regionale n Grü nzüge sollen insbesondere die siedlungsräumliche Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und - vernetzung sowie die freiraumgebundene Erholung sichern. (…) Neue Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben und Funktionen beeinträchti gen, sind auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen können Einrichtungen der Infrastruktur und Nutzungen, die von der Sache her ihren Standort im Freiraum haben und nicht außerhalb des Regionalen Grünzugs verwirklicht werden können, auch in Regionalen Grünzügen unter Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen werden. “ (Ziel2)  „Die Regionalen Grünzüge sollen durch eine qualitative, ökologische Aufwertung des Freiraumes, … sowie durch die Verknüpfung vorhandener ökologischer Potenziale entwickelt und verbessert werden.“ (Ziel 3) E rläuterung: „In diesem Sinne sollen die städtebaul ichen Planungen auch die Ziele für die regionalen Grünzüge berücksichtigen, indem … die Durchgängigkeit der Regionalen Grünzüge gesichert wird.“ Nach den Erläuterungen zum Regionalplan dienen die R egionalen Grünzüge u.a. der Erholung, die näher beschrieben wird als landschaftsorientierte siedlungsnahe Erholung, wobei die Durchgängigkeit besondere Bedeutung für die Erlebbarkeit der Erholungsräume hat. D ie freiraumgebundene Erholung wird hier auf das Landschaftserleben ausgerichtet, eine Fokussierung auf eine sportliche Nutzung ist nicht erkennbar. Die Maßnahmenbeschreibung in der Erläuterung zielt eindeutig auf eine naturschutzfachliche Aufwertung der Regionalen Grünzüge ab. Für die Bereiche mit Grundwasser - und Gewässerschutzfunktionen (BGG) gelten folgende Ziele:  „ Die zeichnerisch dargestellten BGG sind auf Dauer vor allen Nutzungen zu bewahren, die zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) und damit ihrer Nutzbarke it für die öffentliche Wasserversorgung führen können. Bei Nutzungskonflikten ist den Erfordernissen des Gewässerschutzes Vorrang einzuräumen .“ (Ziel 1)  … „ Die auf der Basis von geplanten Schutzgebieten für Grundwasser und Trinkwassertalsperren dargestellten BGG (s. BGG - Tabelle) sollen vor störender anderweitiger Inanspruchnahme geschützt und von solchen Nutzungen freigehalten werden, die dem Planungsziel entgegenstehen. “ (Ziel 2) In den Erläuterung en heißt es dazu: „ Über Neuplanungen für gewässerschutzgefährdende Anlagen und Nutzungen wird im Einzelfall ebenfalls auf fachplanerischer Ebene entschieden. Dabei sind bestimmte Anlagen und Nutzungen, deren wassergefährdende Emissio nen nicht ausreichend begrenzbar sind, nicht zulassungsfähig. In anderen Fällen können besondere Sicherheitsvorkehrungen zur Zulassung führen. “ Seite 8 von 15 Nach der Planzeichendefinition ( Anlage 3 zur LPlG DVO , Planzeichenver - zeichnis der Regionalpläne ) sind die Vorranggebiete zum Grundwasser - und Gewässerschutz bestimmt als  „ Vorhandene, geplante oder in Aussicht genommene Einzugsgebiete (i.S. der Wasserschutzzone I – III A) öffentlicher Trinkwasser - gewinnungsanlagen,  Grundwasservorkommen und E inzugsgebiete von Talsperren, die ­ der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, ­ in absehbarer Zeit dafür herangezogen werden sollen oder ­ für eine entsprechende Nutzung langfristig vorgehalten werden (konkret abgegrenzte Wasserreservege biete i.S. der Wasserschutzzone I – III A) . “ Dazu zählen also eindeutig auch geplante Trinkwasserschutzgebiete. Die regionalplanerisch festgesetzten Zielsetzungen für die (a) Regionalen Grünzüge und (b) die Bereiche mit Grundwasser - und Gewässerschutzfu nktionen werden durch die Planung erheblich beeinträchtigt. Dadurch wird die Planung in ihren Grundzügen berührt und die materiell - rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung liegen aus Sicht der Naturschutzverbände nicht vor! Dazu im Einzelnen: (a) Regionale Grünzüge: Funktion der siedlungsräumlichen Gliederung Die Gleueler Wiese ist raumplanerisch zwischen dem Decksteiner Weiher, ausgedehnten Kleingartenanlagen sowie dem Beethoven Park angelegt. Eine Versiegelung der Gleueler Wiese gemäß der Zielplanänderung zerteilt diesen zusammenhängenden Grünzug und beeinträchtigt die Funktion der siedlungsräumlichen Gliederung ; dies auch vor dem Hintergrund der vorgesehenen Ausmaße des Neubaus für das Leistungszentrum : Der Bebauungsplan s ieht eine überbaubare Grundstücksfläche mit einem Ausmaß von 92x51,5 m vor. Die geplante Höhe beträgt maximal 62,5 m über NHN. Dies bedeutet 8 bis 8,5 m über dem natürlichen Gelände! In der Anlage 11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 verweist die Ver waltung der Stadt Köln auf die Festsetzung, dass die Grundfläche des zukünftigen Gebäudes 4.500 m ² und die Geschossfläche 6.000 m ² nicht überschreiten darf. Zusätzlich dürfen die zulässigen Dachaufbauten die festgesetzte Höhe maximal um 2,5 m auf maximal 1 0% der gesamten Dachfläche überschreiten. Zusätzlich zum Neubau des Leistungszentrums werden in der Anlage 11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 die Grundflächen für ein neues Infrastrukturgebäude zwischen Waldparkplatz und einem neuen geplanten Train ingsplatz 7 mit 25x15 m oder 375 m ² sowie ein neues Greenkeeper - Häuschen westlich des Franz - Kremer - Stadions mit 155 m ² aufgeführt. Die Der Einschätzung der Stadt Köln , dass es sich hier um eine „relativ kleine bauliche Inanspruchnahme“ handelt, wird nicht gefolgt. Das Gebiet wird durch die Neubauten erheblich verändert und zusammen mit den weiteren Inanspruchnahmen von Flächen und deren Abzäunung der Funktion für die freiraumgebundene Erholung entzogen. Aufrechterhaltung des klimaökologischen Ausgleichs Di e Umwandlung von 35.633 m ² Waldwiese in Kunstrasenplätze verschlechtert die Frischluftproduktionsfunktion dieser Fläche erheblich. Bei Seite 9 von 15 Kunstrasen kann Wasser nicht verdunsten und die Luft nicht abkühlen. Zudem beeinträchtigen der Neubau des Leistungszentru ms und weiterer Funktionsgebäude die Wirkung von Frischluftschneisen. Die Klima - Planungshinweiskarte der Stadt Köln im Maßstab 1:35000 weist für die für die Grünlandbereiche im Bereich des Decksteiner Weihers und der Gleueler Wiese stark klimaaktive Freif lächen und Grünzüge aus. Die zeichnerische Darstellung der Kaltluft 4h (Stunden) nach Sonnenuntergang zeigt Kaltluftströme mit Ausrichtung in die thermisch sehr hoch belasteten Siedlungsflächen von Lindenthal, Sülz und Klettenberg. Hierbei bewegen sich die kühlenden Ströme entlang der verbindenden radialen Grünzüge in die Stadtmitte. Eine durch die Zielabweichung verursachte Schwächung der klimaaktiven Flächen im Bereich des Decksteiner Weihers und der Gleueler Wiese wird zwangsläufig auch zu einer Schwächu ng der Effektivität der Kaltluftströme in die bevölkerungsdichten Stadtviertel Lindenthal, Sülz und Klettenberg führen. Darüber hinaus hat die Zielabweichung Bedeutung für das gesamte Stadtklima , da sie klimarelevante Radialen betrifft . Die Radialen und de r Rhein sind die zentralen Säulen für die Kaltluftströme aus den klimaaktiven Bereichen des äußeren Grüngürtels und des Umlands. Sie wirken der sich aufheizende n Stadt entgegen. Die Durchgängigkeit der grünen Radialen und der rheinangrenzenden Flächen ist maßgeblich für die notwendige Kühlung der hitzeintensiven Siedlungsflächen in der Stadt (Hitzeinseln). Die Fragmentierung des Grünzuges, wie in dem Zielabweichungsplanung vorgesehen, führt durch die Ablenkung der Kaltluftströme saisonal zu gesundheitlichen Hitzebelastungen in der sich aufheizenden Stadt. Biotoperhaltung und - vernetzung Durch die Neuversiegelung von drei Kunstrasenplätzen werden die Lebenssituation von Arten und der Zustand von Biotopen beeinträchtigt. Der landschaftlich reizvolle Wechsel zwischen den alten Baumbeständen und freien Wiesenflächen bietet einen optimalen Lebensraum (Habitat) für zahlreiche Greifvögel, die insbesondere die 'Gleueler Wiesen' Tag und Nacht bejagen. Sowohl die Anzahl der Individuen, als auch der Artenreichtum des Bestandes an Greifvögeln in dem Plangebiet ist besonders hervorzuheben. Die geplante Versiegelung der Flächen durch Kunstrasenplätze würde dagegen die Nahrungskette zerstören und so den Greifvogelbestand am Decksteiner Weiher gefährden. Es wird an dieser S telle darauf hingewiesen, dass sich in dem lokalen Bestand auch planungsrelevante Greifvogelarten befinden, die die weitläufigen Wiesenflächen im Ä u ß eren Grüngürtel bejagen und als Nahrungsquelle nutzen. Die Anlage der Sportplätze und der Zugangswege führt zu einer großflächigen Zerstörung der Wiese. Als direkte Folge des Baus von drei Kunstrasenplätzen entfällt auf etwa 40.000 m ² die Nutzung dieser Fläche in Form von Beuteinsekten als Fortpflanzungs - und Lebensraum verschiedener geschützter Fledermausarten wie Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr. Zudem wird das anliegende Ökosystem aus verbleibenden Wiesenresten, Strauchriegeln und Waldrändern durch die Bebauung grundlegend verändert. Die für den Äu ß eren Grüngürtel charakteristische Säumung der freien Wiesenflächen mit waldartigen Baumbeständen bietet auch urbanen Fledermausarten Orientierung und optimale Jagdgebiete. Eine gartenbaulich angelegte Vernetzung der Landschaftsbestandteile sorgt hier vorbildlich für die lebensnotwendige Seite 10 von 15 Vernetzung der Habitate der Fledermäuse. Die im Bereich der 'Gleueler Wiesen' geplanten Kunstrasenplätze mit Ballfangzäunen und Flutlichtmasten haben dagegen eine Barrierewirkung und zerschneiden sowohl das Grünsystem als auch die Lebensräume der Wildtiere. Die näch tliche Barrierewirkung von Licht manifestiert sich bereits ab einer Beleuchtungsstärke von 3,6 Lux (Stone et al., 2012). Im Vergleich dazu weist ein sternenklarer Nachthimmel bei Neumond lediglich eine Lichtstärke von 0,001 Lux auf. Hier wird auf die ausfü hrliche Stellungnahme zu der Fragmentierung von Habitaten durch Lichtemission am Beispiel des Adenauer Weiher hingewiesen (Risch und von Mikecz, 201 5). Flutl icht und Ballfangzäune führen zu einer F ragmentier u ng der Lebensräume (Habitate) von nachtaktiven V ögeln und Fledermäusen. So wirkt sich künstliche Außenbeleuchtung als Barriere für die Fortbewegung von Fledermäusen aus und zerschneidet deren Lebensräume. D ie meisten Tierarten reagieren empfindlich auf den natürlichen Tag und Nacht Zyklus. Bei einigen A rten wirkt sich die Störung dieses Zyklus durch künstliche Beleuchtung negativ auf Fre ss verhalten, Wachstum, Fortbewegung und Fortpflanzung aus. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass dieser Barriereeffekt auch Arten wie die Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) beeinträchtigt, die aufgrund der Konzentrierung von Futtertieren (Insekten) bislang als Profiteure von künstlicher Außenbeleuchtung galten (Hale et al., 2015). Eine Außenbeleuchtung hat auch Auswirkungen auf den Nachwuchs der Fledermäuse. Die Populationen sind so empfindlich, da die europäischen Fledermausarten nur ein Junges pro Jahr aufziehen. Zudem wurde gezeigt, dass sich der Fledermausnachwuchs in Häusern oder Monumenten mit Außenbeleucht ung schlechter und langsamer entwickelt als die jungen Fledermäuse in unbeleuchteten Quartieren. Da die Elterntiere später ausfliegen, wenn die Ausflugöffnungen beleuchtet werden, haben sie weniger Zeit für die Futtersuche und können ihren Nachwuchs nicht ausreichend versorgen (Downs et al.,2003). In diesem Fall tritt die Barrierewirkung der künstlichen Beleuchtung bereits direkt an den Schlafplätzen der Fledermäuse auf. Im Regionalplan ist der Äußere Grüngürtel zudem zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen (V B - K - 5007 - 005) als bewaldete Parkanlage mit strukturreichen Grünanlagen und Biotopverbund mit besonderer Bedeutung festgelegt. Als Schutzziele werden (a) der Erhalt und die Entwicklung einer reich gegliederten stadtnahen Erholungslandschaft, (b) der Erhalt und die Entwicklung einer vielfältigen Stadtwaldfläche und (c) die Erhaltung und Optimierung von diversen Grünlandbereichen definiert. Im Sinne der Definition des Biotopverbundes ist der Planbereich der Gleueler Wiese als Grünlandbereich anzusehen. Zusamm enfassend ist d ie in den Voraussetzungen der Zielabweichung formulierte Darstellung , die geplanten Kunstrasenplätze hätten keinen Einfluss auf das Ökosystem der Umgebung fachlich nicht haltbar. Sicherung der freiraumgebundenen Erholung Die Erholungseignun g der bisher unberührten Waldwiese wird durch die Anlage von drei eingezäunten Trainingsplätzen mit Ballfangzäunen hinter den Toren und einem Flächenbedarf von 35.633 m2 ohne Wege durch die Veränderung des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt. Ein fr eier Seite 11 von 15 Zugang zu diesen Flächen ist für Erholungssuchende nicht mehr möglich. Dies ist umso erschwerender, da die Stadt Köln in ihrer Beschreibung der Standortsituation die Erholungseignung dieses Teils des Grüngürtels durch die stark frequentierten Sportanl agen des FC Köln schon heute als eingeschränkt ansieht. Ein zentraler Funktionsbestandteil dieses Teilbereiches des Regionalen Grünzuges geht damit vollständig verloren und wird im Zusammenhang mit dem in diesem Bereich nur ca. 350 m breiten begehbaren Grü ngürtel (vom Decksteiner Weiher aus) erheblich eingeschränkt. Weitere betroffene Funktionen im Rahmen der Zielerläuterungen: Boden Dadurch, dass die Gleueler Wiese extensiv gepflegt wird und durch die angrenzenden waldartigen Baumbestände vor der Verwehung von Pestiziden aus der Landwirtschaft geschützt ist, konnte sich dort über viele Jahrzehnte ein ökologisch hochwertiger Boden entwickeln. Studien zeigen, da ss gerade in städtisch geprägten Grünlandbereichen, die über Jahrzehnte nicht umgebrochen wurden, der Boden eine artenreiche Bodenökologie entwickelt. Solche urbanen Grünlandflächen zeichnen sich durch eine besonders hohe Kühlleistung, hohe Kapazität der C O2 Speicherung und Luftschadstoffbindung aus (CO2 - und Schadstoffsenke). Aus naturschutzfachlicher Betrachtungsweise entspricht die Bebauung von Boden mit einer Kunstrasenfläche außerdem einer Versiegelung des Bodens. Durch eine Versiegelung gehen die w e se ntlichen Ökosystemleistungen eines Bodens, wie er heute auf der Gleueler Wiese vo rhanden ist, verloren. Die Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft insbesondere die Verschlechterung der Artenvielfalt ( Biodiversität ) , Bodenbildung, Bodenfauna, CO 2 - Speicherung, Regulation des Mikroklimas, Regulation des Wasserhaushalts, Evapotranspiration bzw. Kühlung, Versickerung und Grundwasserbildung. Die Versiegelung von urbanem Dauergrünland durch Kunstrasenflächen oder Bebauung beeinträchtigt zudem das lokale Ökosystem. Unzählige Bodenorganismen lockern und durchlüften den Boden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bodenqualität. Im Bereich der Gleueler Wiese handelt es sich vorwiegend um Parabraunerden aus tonigem Schluff, die auf Kiessanden der Mitt elterrasse des Rheins aufgelagert und wegen ihrer Bodenfruchtbarkeit als besonders schützenswert eingestuft sind (Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW). Die hier lebenden Bodenorganismen stehen am Anfang einer Nahrungskette, die über Insekten, kleinere Säugetiere und Vögel bis zu einer artenreichen Population von Greifvögeln reicht. Wasser bzw. (b) Bereiche mit Grundwasser - und Gewässerschutzfunktionen Sicherung des geplanten Trinkwasserschutzgebietes für das Wasserwerk Hürth Aufgrund der Anlage neuer Sportplätze und Funktionsbauten geht eine Versickerungsfläche von über 40.000 m ² verloren. Zwar soll das Niederschlagswasser auf diesen Flächen durch geeignete Maßnahmen durch Versickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Ob damit aber eine Grundwasserneu bildung im bisherigen Umfang aufrechterhalten bleiben kann, erscheint fraglich. Besonders problematisch ist aber die Aussage der Stadt Köln, wonach grundwassergefährdende Stoffe bei den Seite 12 von 15 Nutzungen im Änderungsbereich nicht verwendet würden. Nach Studien des niedersächsischen Umweltministeriums zählen Kunstrasenplätze mit Gummigranulat aus Autoreifen aber zu den größten Verschmutzern der Umwelt mit Plastikartikeln . Die Kunststoffteilchen werden ausgeschwemmt und gelangen ins Grundwasser. Vor diesem Hintergrun d erscheint eine Untersuchung, inwiefern durch den Bau und die Nutzung der geplanten Kunstrasenplätze das zukünftige Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Hürth beeinträchtigt wird, dringend erforderlich . Hinweise zur Berücksichtigung für die Baulei t p lanung: Wahrnehmung und Beteiligungsverfahren Die Bevölkerung aus dem gesamten Stadtgebiet und besonders aus Lindenthal hat sich sehr intensiv an der Diskussion über die Ausbaupläne auf der Gleueler Wiese beteiligt. Bereits im Jahr 2016 haben sich in Onlinepetitionen 14.372 Bürger aus Köln gegen die Pläne ausgesprochen. Es wurden mehr als 500 Anregungen und Stellungnahmen im Bezirksrathaus Lindenthal von der Bevölkerung abgegeben (Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11. 2016 Anlage 1). In einer 4,5 stündigen Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 07.04.2016 waren mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger sehr engagiert beteiligt. Die mehrheitlichen Äußerungen der Kölner Bürger in den Petitionen, den A nregungen und Stellungnahmen sowie der Abendveranstaltung wendeten sich gegen die Ausbaupläne des Sportgeländes im Bereich der Gleueler Wiese. Es hat sich eine Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ gegen die Planung gebildet und die lokalen Bürgervereine Müngersdorf, Junkersdorf und Belvedere haben sich ebenfalls gegen die Planung ausgesprochen. Kölner Bürger initiierten am 02.09.2016 einen offenen Brief ( http://gruensystem.koeln/services/off ener - brief/ ) an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, in dem sie sich für den Erhalt und den Ausbau der klimatische n und ökologische n Funktionen des Kölner Grünsystems und gegen Versiegelung, Bebauung und Privatisierung ausgesprochen haben. Bis heute hab en 43 Organisationen mit 170‘000 Mitgliedern und Unterstützern diesen offenen Brief mitgezeichnet. Die Wahrnehmung der Kölner Bürger deckt sich mit den bestehenden regional - und landschaftsplanerischen Festsetzungen. Die c harakter bildenden Festsetzungen u nd das Zusammenwirken natürlicher und anthropogener Faktoren machen die Besonderheit dieses abgeschlossenen Teilraumes aus. Die Wahrnehmung deckt sich auch mit den Festsetzungen im bestehenden FNP ( Grünfläche und Parkanlage ) für die einer abgeschlossenen W aldlichtung ähnlichen Gleueler Wiese. Die Aufarbeitung der Resultate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab als vorrangigen Einwand, die Vereinbarkeit mit den Regelungen des Landschaftsschutzes (Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11.2016 Anlage 1 ). Die Kölner Bürger nehmen die Gleueler Wiese als abgeschlossenen, einzigartigen und erhaltenswerten Teilraum war, der in das großräumig übergreifende, ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem des Kölner Grünsystems mit seinen vielfältigen Nutzungs - und Erholung sfunktionen eingebettet ist. Auch die sehr grobe Darstellung des LEP NRW vom 1.1.2016 setzt den äußeren Grüngürtel als Grünzug und Gebiet für den Schutz des Wassers fest. Zu den weiteren Festsetzungen zählt die f lächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz, die Seite 13 von 15 Siedlungsbereiche bedarfsgerecht und angepasst an die zentralörtliche Gliederung mit möglichst vielfältig zu nutzenden Bewegungsräumen für Erholungs - , Sport - , Freizeit - und Tourismuseinrichtungen auszustatten. Für den Planungsbereich gilt das Ziel , die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Boden - und Grundwasserschutzes, des Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes und die natürliche Eigenart der Landschaft einschließlich des Orts - und Landscha ftsbildes sowie ihr Erholungswert zu berücksichtigen . Der Wert von semi - natürlichen Bestandteilen in Städten wie Grünanlagen, Friedhöfen, Alleebäumen und Privatgärten erfährt eine zunehmende Wertschätzung durch die Tatsache, dass sich diese urbanen Ökosyst eme positiv auf das Wohlbefinden der Stadtbewohner auswirken. Sie erzeugen ein angenehmes Mikroklima. Durch die Behörde (Dezernat 32 – Feldmann) wird aus der Perspektive eines erdachten Sportbandes argumentiert. Außer Acht gelassen wird dabei jedoch, dass regional - und landschaftsplanerisch das Kölner Grünsystem als Freiraum aus den Grüngürteln mit den verbindenden Radialen aufgebaut ist. Charakteristisch für die Radialen ist, der Übergang von dichter Bebauung im Zentrum der Stadt bzw. am inneren Grüngürtel nach Außen über eine gartenstadtähnliche Bebauung (Lindenthal) und über Bereiche mit Gartennutzungen (Kleingartenkolonien) und Parkanlagen (Beethoven Park) und über einer naturraumähnlich gestaltete Lichtung (Gleueler Wiese) mit naturnah gestaltetem Waldr and weiter bis schließlich zu den großzügigen Freiflächen mit ausdehnten Wasserflächen und mächtigen Waldflächen. Dieser charakteristische Aufbau ist Teil des stadtplanerischen Konzepts von Fritz Schumacher aus den 1920ger Jahren und ist in der Vollständig keit an keiner anderen Stelle in Köln so erhalten geblieben. Durch die 209. FNP Änderung würde dieser Aufbau zerstört. Der Begriff „Sportstättenband“, wie er im Abschnitt 6.4.2 in der Anlage 4 Seite 31 steht, kommt in historischen Originalbeschreibungen ni cht vor. Selbstverständlich ist die sportliche Nutzung auf den Grünflächen der Kölner Grüngürteln und deren Radialen ein wichtiger Nutzungsaspekt. Aber nur ein Nutzungsaspekt unter vielen. Die organisierte sportliche Nutzung der Grünflächen durch Fußballve reine ist wiederum ein Teil der sportlichen Nutzung durch die Bevölkerung im Allgemeinen. Das geplante mehrheitlich gewerbliche sportliche Angebot durch Personen des Privatrechts bedeutet, dass zukünftig keine vielfältigen Nutzungen für die Gesellschaft do rt erfüllt werden können. Kunstrasenplätze Bei einer Umwandlung von einer grünlandähnlichen Wiese sind neben der Reduzierung der Ökosystemleistungen auch die gesundheitlichen Aspekte der Sportler bzw. der Nutzer der Kunstrasenanlage zu berücksichtigen. Di e Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft insbesondere die Verschlechterung der Artenvielfalt ( Biodiversität ), Bodenbildung , Bodenfauna , CO 2 - Speicher ung, Regulation des Mikroklima s, Regulation des Wasserhaushalt s, Evapotranspiration bzw. Kühlung , Vers ickerung und der Grundwasserbildung . Negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Sportler haben das Inhalieren von Ausdunstungen und von Zersetzungsprodukten der eingesetzten Kunststoffe und Materialien. Die eingesetzten Kunststoffe und Materialien alter n und zersetzen sich durch kontinuierliche UV - Bestrahlung Seite 14 von 15 und durch Abrieb der verschiedenen Komponenten der Kunstrasenoberfläche (Kunstrasen, Füllmaterial und Untergrund) untereinander. Die Folge ist, dass Nutzer und die Umgebung mit Partikeln, Staub bis hin zu Nanopartikeln ausgesetzt werden. Luftschadstoffe aus der Umgebung lagern sich leicht an die freigesetzten Partikel an. Dadurch werden die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch die Exposition der freigesetzten Partikel noch verstärkt. Schließ lich ist ein für die Sportler in höheres Verletzungs - und Belastungsprofil des Bewegungsapparates zu berücksichtigen. Es ist von schweren Schürf - und Verbrennungsverletzungen auszugehen. (Foto: Messung am 01/07/2018 um 14:15Uhr am Kunstrasenplatz Zülpiche r Wall in Köln) Negativ wirken sich die extrem hohe Oberflächentemperaturen oberhalb der Schmerzgrenze von über 62°C bei Sonneneinstrahlung und trotz moderater Umgebungstemperaturen auf die Gesundheit der Sportler aus. Die optimale Nutzung und Gestaltung d er vorhandenen Sportflächen ist durch den erheblichen Nutzungsdruck erforderlich. Auf den bestehenden Sportflächen ist die Vielfältigkeit der Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Die beste multifunktionale Fläche ist eine Rasenfläche, da sie kaum eine spezif ische Nutzung durch eine Sportart ausschließt. Die geplanten privaten Sportflächen mit Kunstrasen eignen sich zwar für Fußball, aber nur sehr eingeschränkt für andere Sportarten wie Leichtathletik oder auch nur sehr eingeschränkt für andere Mannschaftsport arten. Kunstrasenplätze werden mit dem Wunsch angelegt , die Nutzungsintensität zu steigern und flächensparende Lösungen zu finden. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist in speziellen Fällen eine Umwandlung eines Tennenplatzes im Rahmen einer Sanierung in einen Kunstrasenplatz mit verbesserter Nutzungsintensität anstatt einer Erneuerung eines Tennenplatz nur vertretbar, wenn die negativen Auswirkungen der Kunstrasenfläche berücksichtigt werden und dadurch die Inanspruchnahme vo n Freifläche vermieden wird . Mit freundlichen Grüßen Simone von Kampen Seite 15 von 15 Anlage(n): Henriette Meynen, Anna von Mikecz und Eugen Moll: Die Köln - Gleueler Wiese - Ein einzigartiger Naturraum im Äußeren Grüngürtel; Rheinische Heimatpflege – 55. Jahrgang – 4/2018 Seite 293ff

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2019

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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