0844/2019
Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln
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Mitteilung BV
457 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 0844/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln mit der Bitte um Kenntnisnahme.
STN_K30-02.19GEP_ZielabweichungFNPKöln_Farbe
42871 Zeichen
LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
Beratung . Mitwirkung . Koordination
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW · Ripshorster Str. 306 · 46117 Oberhausen
Seite
1
von
15
Träger des
Landesbüros der
Naturschutzverbände NRW
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
(Bitte unbedingt angeben)
0
6
.0
2
.
2018
32/6
2
.6
-
1.13.02
K
30
-
02.19 GEP
Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG i.V.m. § 16 Abs. 3 LplG NRW
für die 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln
Erweiterung RheinEnergie Sportpark in Köln
-
Sülz
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht der anerkannten Naturschutzverbände Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND),
Naturschutzbund
NRW (NABU NRW) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
NRW (LNU)
nehme
ich
zu
m oben ge
nannten
Z
ielabweichungsverfahren
wie folgt Stellung.
Zunächst wenden sich die Naturschutzverbände entschieden gegen die hier
vorliegende Praxis der nachträglichen Legalisierung von
schrittweise
erfolgten
Bauvorhaben
zur Ausweitung des RheinEnergie Sportpar
ks des FC
Köln
, die weder dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln, noch den
Vorgaben des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Köln
,
entsprechen.
Die
hier
vorgesehene 209. FNP
-
Änderung sieht die Darstellung einer öffentlichen
Grünfläche mit den Zweckbindungen Fußballplätze, Fußballstadion und
Kleinspielfelder sowie zwei Sonderbauflächen für das Clubhaus und das
neue Leistungszentrum vor.
Mit
ihrem
Schreiben
vom 12.
0
7.2018
zur
Beantragung des Zielabweichungsverfahrens
hat die Stadt Köln
letztendlich
d
en Widerspruch der Planung zu den rechtlich bindenden Vorgaben der
vorgelagerten Planungsebenen
konstatiert.
Unzureichende Transparenz des Verfahrensganges
Folgen
de Anlagen sind dem Schreiben angehängt:
(1) Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 (Frau Müller)
(2) „Anlage 2“ Zeichnerische Darstellung und Begründung der 209. FNP
-
Änderung
(3)
„Anlage 3“
Begründung der Zielabweichung der Regionalplanungs
-
behörde (Dez
ernat 32 Feldmann 32/62.6
-
1.03)
(4) „Anlage 4“ 1997/2015
–
Entwurf der Begründung für die 209. Änderung
des FNP aus dem Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2019 (siehe oben (1))
LANDESBÜRO DER
NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
Ripshorster Str. 306
46117 Oberhausen
T
0208 880 59
-
12
F
0208 880 59
-
29
E
info@lb
-
naturschutz
-
nrw.de
I
www.lb
-
naturschutz
-
nrw.de
Sie erreichen uns
Mo
-
Fr
9.00
bis
13.00 Uhr
Mo
-
Do
13.30
bis
16.00 Uhr
Auskunft erteilt:
Simone von Kampen
Datum
01.03.2019
Bezirksregierung Köln
Dez. 32 / Regionalplanung
Zeughausstraße 2
-
10
50667 Köln
Seite
2
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Die Anlagen zum Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 wurden nicht
vollständi
g weitergeleitet. Es wurden aus dem Schreiben der Stadt Köln zwei
von drei Anlagen
den
Naturschutzverbänden zur Herstellung des
Benehmens zur Verfügung gestellt. Das
in dem Schreiben vom 12.07.2018
in der Anlagenliste erwähnte Rechtsgutachten wurde mit den
Planunterlagen
nicht
versandt.
Zum Dokument „Anlage 4“ ist hinzuweisen, dass es sich
nicht
um die
originale „Anlage 4“ (Begründungstext) der Beschlussvorlage 1997/2015
handelt, die zwischen dem 03.09.2015 und dem 03.12.2015 in den
Ausschüssen des Rates de
r Stadt Köln beraten wurde. Es handelt sich um
ein abgeändertes Schriftstück. Die Änderung ist
nicht
gekennzeichnet.
Die Flächen, die in diesem Zielabweichungsverfahren bezeichnet sind,
stimmen in dem Ausmaß
nicht
mit den Flächen überein, auf die sich die
Beschlussvorlagen
1997/2015
und 3209
/2016
beziehen und die in den
Ausschüssen des Rat
e
s der Stadt Köln beraten wurden. Der als Anlage 2
bezeichnete Plan ist ebenfalls abgeändert und wurde in der nun
vorliegenden Form
nicht
in den Ausschüssen des Rates der
Stadt Köln
beraten.
Die Planung, die nunmehr in diesem Zielabweichungsverfahren des
Regionalplans beschlossen werden soll, geht über die Beschlusslage des
Rates und der Bezirksvertretung Lindenthal hinaus. Letztere forderte
insbesondere die Fläche „
moderat
er zu entwickeln
“ und die Belange dieses
sensiblen Bereiches zu berücksichtigen (Niederschrift BV 1729/2016 vom
20.06.2016).
Als weiterer entschieden zu kritisierender Beteiligungsaspekt wird hier auf
die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Naturschutzbei
rates bei der
Erstellung der FNP
-
Änderung hingewiesen.
Zeitlich wurde die
Dienststellenbeteiligung gemäß §
4 Abs. 1 BauGB nach dem Beschluss über
die Einleitung des Verfahrens zur 209. Flächennutzungsplanänderung
durchgeführt (1997/2015) und der Beirat wur
de vor dieser wichtigen
Entscheidung und Maßnahme von der Unteren Naturschutzbehörde nicht in
angemessener Form und Frist gehört. Das Verfahren zur 209.
Flächennutzungsplanänderung stellt gemäß des NRW Runderlasses vom
11.04.1990 eine wichtige Entscheidung
und Maßnahme der
U
nteren
Naturschutzbehörde dar.
Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan und
aktuelle
Nutzung
In der „Anlage 3“ der Begründung der Zielabweichung durch das Dezernat
32 vom 24.01.2019 wird im zweiten Absatz zum Anlass der Zielabweichung
F
olgendes ausgeführt: „Der gültige FNP stellt das Plangebiet als öffentliche
Grünfläche gemäß Baunutzungsverordnun
g mit der Zweckbindung
„Sportplatz“ dar.
“
Eine Zweckbindung „Sportplatz“ entlang der
Militärringstraße, wie später noch in der Begründung des Dezernats 32
ergänzt wird, ist im aktuellen FNP nicht enthalten. Vielmehr sind die Signets
Grünfläche und Parkanla
ge für den Bereich der Gleueler Wiese im
Plangebiet verzeichnet.
Der Begriff Sportband wird hier intentional verwendet, obwohl er nicht der
ursprünglichen planerischen Konzeption des äußeren Grüngürtels
entspricht. Der Begriff Sportband wird vielmehr seit
2012 durch die
Vorhabenträgerin (GmbH & Co KGaG), durch die Verwaltung der Stadt Köln,
sowie durch die Kölner Grünstiftung verwendet. Die irreführende
Seite
3
von
15
Formulierung wird aus der „Anlage 4“ Abs. 4 (Seite 7) übernommen. Das
Signet „Sportplatz“ in der obigen
Abbildung des FNP bezeichnet nur das
Franz
-
Kremer
-
Stadion.
Dementsprechend ist in der Darstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Planbereich das Signet für einen
Sportplatz mit bestimmtem Standort gewählt.
Abbildung aus:
https://www.stadt
-
koeln.de/leben
-
in
-
koeln/planen
-
bauen/suche
-
im
-
flaechennutzungsplan mit
al
-
len Einrichtungen und Zweckbestimmungen (Abzug vom 20/02/19)
In dem Gebiet, auf das sich dieses Zielabweichungsverfahren bezieht (ca.
23 ha), liegt der Bereich der
Gleueler Wiese (ca. 8,5 ha)
,
der im
Flächennutzungsplan der Stadt Köln mit „Grünfläche und Parkanlage“
festgelegt ist. Aus den im FNP der Stadt Köln eingezeichneten Sportplätzen
(mit festen Standorten) lässt sich kein so bezeichnetes „Sportband“ im
Äußeren
Grüngürtel herleiten. In der folgenden Abbildung sind die Gleueler
Wiese und die Fläche des Zielabweichungsverfahrens dargestellt.
Seite
4
von
15
Geänderte Abbildung aus: Bing© 2019 Microsoft Corporation, © 2019 DigitalGlobe, ©CNES
(2019) Distribution Airbus DS
–
htt
ps://www.openstreetmap.org/edit?editor=id#map=16/50.9107/6.9088
Darüber hinaus greif
en
auch d
ie
Hinweis
e
der Stadt Köln auf die traditionelle
Errichtung von
Sportanlagen i
n
Regionalen Grünz
ü
g
en
und
das
städtebauliche Entwicklungskonzept „Grüngürtel: Impuls 2012“ der Stadt
Köln mit dem sogenannten Sportband
nicht
. In den Dokumentationen zur
Bürgerbeteiligung „Grüngürtel: Impuls 2012“ finden sich weder bei der
Abschlussveranstaltung linksrheinisch am 22.5
.2012, noch bei den
Zwischenergebnissen und Diskussionen in den Bezirken Rodenkirchen und
Lindenthal am 8.3.2012, noch bei der Information und Diskussion in den
Bezirken Rodenkirchen und Lindenthal am 6.12.2011 konkrete Hinweise auf
eine Erweiterung des Rh
einEnergieSportparks. In der genannten
Abschlussveranstaltung vom 22.5.2012 heißt es dagegen:
„Freisportanlagen haben stets eine große Rolle im Äußeren Grüngürtel
gespielt. Der Äußere Grüngürtel wurde nicht für repräsentative Zwecke
geschaffen, sondern sol
lte für die Nutzung durch die Bevölkerung da sein.
So entstanden die Freisportanlagen, die heute noch wichtige Aufgaben
übernehmen“. Nach den Vorgaben des Stadtplaners Fritz Schumacher aus
den 1920er Jahren sollten im Äußeren Grüngürtel Grünanlagen mit „Sp
ort
-
und Spielwiesen, Schulgärten, Waldschulen, Luftbädern und Blumengärten“
entstehen.
Die geplante Erweiterung des RheinEnergieSportparks
über die
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
hat mit diesen der
B
evölkerung dienenden
Planungsansätzen nichts gemein und
kann
weder aus dem „Grüngürtel:
Impuls 2012“, noch aus der traditionellen Nutzung des Regionalen Grünzugs
abgeleitet werden.
Bedarfsdarstellung und Alternativenprüfung
Der Anlass der Zielabweichung ist die Schaffung von Sportplätzen und eines
Leistungszentru
ms. Gemäß der bei der Bezirksregierung beantragten
Planung soll auf einem bestehenden Fußballplatz die Sonderbaufläche SO1
festgesetzt werden. Damit entfällt ein bestehender Sportplatz. Weiter soll der
Seite
5
von
15
Sportplatz 2 (Anhang 4 Seite 45 Abb.26) am „Clubhaus“
zurückgebaut
werden. Damit entfällt ein zweiter Sportplatz. Ein weiterer Sportplatz am
Haus am See soll ebenfalls zurückgebaut werden. Dadurch entfällt ein dritter
Sportlatz im Bestand. Es werden also in der Summe keine neuen
Sportplätze geschaffen. Es fin
det ein Flächentausch mit dem Ergebnis statt,
dass hochwertiges Grünland und ein abgeschlossener Teilraum des
äußeren Grüngürtels durch drei Kunstrasenplätze versiegelt wird. Bereits
durch Sportplätze in Anspruch genommene Flächen sollen in Grünflächen
zur
ück gewandelt werden. In der Summe werden keine neuen
Sportplatzkapazitäten geschaffen
,
aber wertvoller Boden abgewertet und
versiegelt.
Um die bestehenden Sportplätze zu ersetzen und Fläche für das
„Leistungszentrum“ zu schaffen
,
ist also die Inanspruchna
hme von Fläche in
der Größe von einem Fußballfeld erforderlich. Eine zusätzliche
Inanspruchnahme von Flächen wird durch den Tausch der Flächen
erforderlich. Durch die Planung wird neben den Kleinspielfeldern kein neuer
Sportplatz geschaffen. Es kann auch n
icht von einer Intensivierung
gesprochen werden.
Die Notwendigkeit
,
Kleinspielfelder in diesem Bereich anzulegen
,
besteht
nicht. Der Bedarf an öffentlichen Sportplätzen wird im Rahmen des
Sportentwicklungsplans 2019 für die Stadt Köln berücksichtigt und s
ollte im
Sinne der Kongruenz auf diese Planungen beschränkt werden. Die
informelle Planungsgrundlage „Grüngürtel: Impuls 2012“ beruht
nicht auf
einer nachvollziehbaren Bedarfsanalys
e und seit 2012 sind eine Vielzahl von
öffentlich geförderter neuer Kleinsp
ielfelder mit Kunstrasenbelag geschaffen
worden und weitere sind in der Planung und Umsetzung.
Die Kleinspielfelder
tragen nicht zu der Bedarfsdeckung des Vorhabenträgers bei. Da drei
Sportplatzflächen in der Planung entfallen und drei hinzukommen, gibt es
keinen neuen zu deckenden Bedarf an Sportplatzflächen.
Im Rahmen der Alternativenprüfung ist nachzuweisen
, dass der Bedarf an
zusätzlichen Sportplatzflächen nicht an anderer Stelle realisiert werden
kann.
Bei der Suche nach einem Alternativstandort für d
as Leistungszentrum
ist die Möglichkeit der Nutzung der Flächen innerhalb des RheinEnergie
Stadions zu betrachten. Die Gebäude des Stadions werden vielfältig genutzt
und ein Großteil der Nutzungen dort steh
t
offensichtlich nicht unbedingt im
unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang der sportlichen Nutzung (z.B.
Räumlichkeiten des Sportamtes der Stadt Köln).
Hier ergeben sich ev. auch
weitere Potenziale. So
wird die tatsächlich erforderliche Geschossfläche im
Rahmen des Zielabweichungsverfahrens nicht genannt.
Es wird lediglich
eine Größe der Sonderbaufläche „Leistungszentrum Fußball“ genannt:
8700m². Den einzelnen Nutzungen wird kein Flächenbedarf zugeordnet. In
der Anlage 4 Seite 49 wurde schließlich die Tiefgarage
ebenfalls
den
sportlichen Funktionsräumen zug
eordnet.
Bereits in seiner Stellungnahme vom 1.4.2016 zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Erweiterung des
RheinEnergieSportparks in Köln
-
Sülz ist der BUND ausführlich auf die
mangelhafte Alternativenprüfung eingegange
n. Bei der ersten
Standortalternativenprüfung kam Marsdorf auf den zweiten Platz. Dabei
wurden mangelnder Flächenbedarf und Flächenverfügbarkeit negativ
bewertet. Allerdings steh
t
in Marsdorf für ein Nachwuchsleistungszentrum
des FC Köln ausreichend Fläche
zur Verfügung, selbst wenn es zu einer
Seite
6
von
15
inzwischen eher unwahrscheinlichen Umsiedelung des bisherigen Kölner
Großmarkts hierhin käme.
Nach Angaben der Stadt Köln sei die Frage alternativer Standorte frühzeitig
im Verfahren „gutachterlich“ untersucht worden
mit dem Ergebnis, dass
aufgrund der engen funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich
entferntere Standorte nicht in Frage kämen. Die fußläufige Erreichbarkeit zu
Sportschulen, mit denen der FC Köln eine Kooperation pflege, sei beim
RheinEnergieSp
ortpark am ehesten gewährleistet. Genannt werden die
bisherige Realschule und durch Beschluss des Rates der Stadt Köln in eine
neue Gesamtschule mit zwei Standorten umgewandelte Elsa
-
Brandström
-
Schule an der Berrenrather Straße, die derzeit auch als Stando
rt der
sogenannten Geißbockakademie dient, das Alfred
-
Müller
-
Armack
Berufskolleg, das Hildegard
-
von
-
Bingen Gymnasium sowie das
Apostelgymnasium. Die Stufen 5
-
7 der Elsa
-
Brandström Gesamtschule
verbleiben an der Berrenrather Straße in der Nähe des Geißbockh
eims, die
Stufen 8
-
13 werden aber an den Standort Köln
-
Müngersdorf/Alter Militärring
verlagert. Für diese Schülerinnen und Schüler entfallen damit die engen
funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich. Diese hat sich mit den
schulischen Entwicklung
en stark verändert. Es ergeben sich neue
Alternativen, die nicht geprüft wurden.
Den 11 Nachwuchsmannschaften des FC Köln gehören über 200
Jugendliche und Kinder an. 77 davon kommen aus Kölner Vereinen. 15
Fußballer sind im Sportinternat Müngersdorf und dü
rften ebenfalls dem FC
Köln angehören. Es ist nicht bekannt, wieviel Spieler des FC Köln von den
vier genannten Kölner Sportschulen kommen. Zusammen mit den
Veränderungen an der neuen Elsa
-
Brandström
-
Gesamtschule erscheint es
daher nicht mehr zwingend, an
diesem Standort als Sitz der
Geißbockakademie festzuhalten.
Der zum RheinEnergieSportpark alternative Standort Marsdorf ist durch die
Straßenbahnlinie 7 Richtung Frechen gut angeschlossen und weist eine
Haltestelle direkt am möglichen alternativen Standor
t auf. Die geplante
Erweiterung des RheinEnergieSportparks bzw. ein Nachwuchsleistungs
-
zentrum des FC Köln kann
aus den genannten Gründen
in Marsdorf
außerhalb des Regionalen Grünzugs verwirklicht werden!
Regionalplanerische Betroffenheit
-
Zielvorgaben
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Planbereich der 209.
FNP
-
Änderung als Waldbereich, überlagert mit den Freiraumfunktionen
„Regionaler Grünzug“
(Vorranggebiet
-
Zielcharakter
)
, „
Bereich zum
Schutz
der Landschaft und
landschaftsorientierte
n
Erholung“
(Vorbehaltsgebiet)
und
als
„Bereich
zum
Grundwasser
-
und Gewässerschutz“
(Vorranggebiet
-
Zielcharakter
)
dar.
Nach der Planzeichendefinition (
Anlage 3 zur LPlG DVO
,
Planzeichenver
-
zeichnis der Regionalpläne
) sind Regional
e Grünzüge festgelegt als
„
Freiraumbereiche
–
insbesondere in Verdichtungsgebieten
–
, die als Grün
-
verbindung oder Grüngürtel wegen ihrer freiraum
-
und siedlungsbezogenen
Funktionen (insb. räumliche Gliederung und klimaökologischer Ausgleich,
Erholung, Bio
topvernetzung) zu erhalten, zu entwickeln oder zu sanieren
und
vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen sind.
“
Als
regionalplanerische
Ziele für die „Regionalen Grünzüge“ in diesem
Bereich stellt der Regionalplan fest:
Seite
7
von
15
„Die
Regionale
n
Grünzü
ge sind als wesentliche Bestandteile des
regionalen Freiflächensystems im Sinne der notwendigen
Ausgleichsfunktionen insbesondere in den Verdichtungsgebieten gegen
die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen.
“
(Ziel 1)
„Die
Regionale
n
Grü
nzüge sollen
insbesondere
die siedlungsräumliche
Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und
-
vernetzung sowie die freiraumgebundene Erholung sichern. (…) Neue
Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben und Funktionen
beeinträchti
gen, sind auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen
können Einrichtungen der Infrastruktur und Nutzungen, die von der
Sache her ihren Standort im Freiraum haben und nicht außerhalb des
Regionalen Grünzugs verwirklicht werden können, auch in Regionalen
Grünzügen unter Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen
werden.
“ (Ziel2)
„Die Regionalen Grünzüge sollen durch eine qualitative, ökologische
Aufwertung des Freiraumes, … sowie durch die Verknüpfung
vorhandener ökologischer Potenziale entwickelt und verbessert
werden.“ (Ziel 3)
E
rläuterung: „In diesem Sinne sollen die
städtebaul
ichen Planungen auch die Ziele für die regionalen Grünzüge
berücksichtigen, indem … die Durchgängigkeit der Regionalen
Grünzüge gesichert wird.“
Nach den Erläuterungen zum Regionalplan dienen die
R
egionalen
Grünzüge u.a. der Erholung, die näher beschrieben
wird als
landschaftsorientierte siedlungsnahe Erholung, wobei die Durchgängigkeit
besondere Bedeutung für die Erlebbarkeit der Erholungsräume hat. D
ie
freiraumgebundene Erholung
wird hier auf das Landschaftserleben
ausgerichtet, eine Fokussierung auf eine
sportliche Nutzung ist nicht
erkennbar. Die Maßnahmenbeschreibung in der Erläuterung zielt eindeutig
auf eine naturschutzfachliche Aufwertung der Regionalen Grünzüge ab.
Für die
Bereiche mit Grundwasser
-
und Gewässerschutzfunktionen (BGG)
gelten folgende
Ziele:
„
Die zeichnerisch dargestellten BGG sind auf Dauer vor allen
Nutzungen zu bewahren, die zu Beeinträchtigungen oder
Gefährdungen der Gewässer (Grundwasser und oberirdische
Gewässer) und damit ihrer Nutzbarke
it für die öffentliche
Wasserversorgung führen können. Bei Nutzungskonflikten ist den
Erfordernissen des Gewässerschutzes Vorrang einzuräumen
.“ (Ziel 1)
… „
Die auf der Basis von geplanten
Schutzgebieten für
Grundwasser und
Trinkwassertalsperren dargestellten BGG
(s. BGG
-
Tabelle) sollen vor störender anderweitiger
Inanspruchnahme geschützt und von solchen Nutzungen freigehalten
werden, die dem Planungsziel entgegenstehen.
“ (Ziel 2) In den
Erläuterung
en heißt es dazu: „
Über Neuplanungen für
gewässerschutzgefährdende Anlagen und Nutzungen wird im
Einzelfall ebenfalls auf fachplanerischer Ebene entschieden. Dabei
sind bestimmte Anlagen und Nutzungen, deren wassergefährdende
Emissio
nen nicht ausreichend begrenzbar sind, nicht zulassungsfähig.
In anderen Fällen können besondere Sicherheitsvorkehrungen zur
Zulassung führen.
“
Seite
8
von
15
Nach der Planzeichendefinition (
Anlage 3 zur LPlG DVO
,
Planzeichenver
-
zeichnis der Regionalpläne
) sind
die Vorranggebiete zum
Grundwasser
-
und
Gewässerschutz
bestimmt als
„
Vorhandene, geplante oder in Aussicht genommene Einzugsgebiete
(i.S. der Wasserschutzzone I
–
III A) öffentlicher Trinkwasser
-
gewinnungsanlagen,
Grundwasservorkommen und E
inzugsgebiete von Talsperren, die
der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen,
in absehbarer Zeit dafür herangezogen werden sollen oder
für eine entsprechende Nutzung langfristig vorgehalten werden
(konkret abgegrenzte Wasserreservege
biete i.S. der
Wasserschutzzone I
–
III A)
.
“
Dazu zählen also eindeutig auch geplante Trinkwasserschutzgebiete.
Die
regionalplanerisch festgesetzten Zielsetzungen für die (a) Regionalen
Grünzüge und (b) die Bereiche mit Grundwasser
-
und
Gewässerschutzfu
nktionen werden durch die Planung erheblich
beeinträchtigt.
Dadurch
wird
die Planung
in ihren Grundzügen berührt
und
die materiell
-
rechtlichen Voraussetzungen
für eine
Zielabweichung
liegen
aus Sicht der Naturschutzverbände
nicht vor!
Dazu im Einzelnen:
(a)
Regionale Grünzüge:
Funktion der siedlungsräumlichen Gliederung
Die Gleueler Wiese ist raumplanerisch zwischen dem Decksteiner Weiher,
ausgedehnten
Kleingartenanlagen sowie dem Beethoven Park angelegt.
Eine Versiegelung der Gleueler
Wiese gemäß der Zielplanänderung zerteilt
diesen zusammenhängenden Grünzug
und beeinträchtigt die Funktion
der
siedlungsräumlichen Gliederung
; dies auch vor dem Hintergrund der
vorgesehenen Ausmaße des Neubaus
für das
Leistungszentrum
:
Der
Bebauungsplan s
ieht eine überbaubare Grundstücksfläche mit einem
Ausmaß von 92x51,5 m vor. Die geplante Höhe beträgt maximal 62,5 m über
NHN. Dies bedeutet 8 bis 8,5 m über dem natürlichen Gelände! In der Anlage
11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 verweist die Ver
waltung der
Stadt Köln auf die Festsetzung, dass die Grundfläche des zukünftigen
Gebäudes 4.500 m
²
und die Geschossfläche 6.000 m
²
nicht überschreiten
darf. Zusätzlich dürfen die zulässigen Dachaufbauten die festgesetzte Höhe
maximal um 2,5 m auf maximal 1
0% der gesamten Dachfläche
überschreiten. Zusätzlich zum Neubau des Leistungszentrums werden in der
Anlage 11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 die Grundflächen für
ein neues Infrastrukturgebäude zwischen Waldparkplatz und einem neuen
geplanten Train
ingsplatz 7 mit 25x15 m oder 375 m
²
sowie ein neues
Greenkeeper
-
Häuschen westlich des Franz
-
Kremer
-
Stadions mit 155 m
²
aufgeführt.
Die
Der Einschätzung der
Stadt Köln
, dass es sich hier um eine
„relativ kleine bauliche Inanspruchnahme“ handelt, wird nicht
gefolgt.
Das
Gebiet wird durch die Neubauten erheblich verändert und zusammen mit
den weiteren Inanspruchnahmen von Flächen
und deren Abzäunung der
Funktion für die freiraumgebundene Erholung entzogen.
Aufrechterhaltung des klimaökologischen Ausgleichs
Di
e Umwandlung von 35.633 m
²
Waldwiese in Kunstrasenplätze
verschlechtert die Frischluftproduktionsfunktion dieser Fläche erheblich. Bei
Seite
9
von
15
Kunstrasen kann Wasser nicht verdunsten und die Luft nicht abkühlen.
Zudem beeinträchtigen der Neubau des Leistungszentru
ms und weiterer
Funktionsgebäude die Wirkung von Frischluftschneisen.
Die Klima
-
Planungshinweiskarte der Stadt Köln im Maßstab 1:35000 weist
für die für die Grünlandbereiche im Bereich des Decksteiner Weihers und
der Gleueler Wiese stark klimaaktive Freif
lächen und Grünzüge aus. Die
zeichnerische Darstellung der Kaltluft 4h (Stunden) nach Sonnenuntergang
zeigt Kaltluftströme
mit Ausrichtung
in die thermisch sehr hoch belasteten
Siedlungsflächen von Lindenthal, Sülz und Klettenberg.
Hierbei bewegen
sich die
kühlenden Ströme entlang der verbindenden radialen Grünzüge in
die Stadtmitte. Eine
durch die Zielabweichung verursachte Schwächung
der
klimaaktiven Flächen im Bereich des Decksteiner Weihers und der Gleueler
Wiese wird zwangsläufig auch zu einer Schwächu
ng der Effektivität der
Kaltluftströme in die bevölkerungsdichten Stadtviertel Lindenthal, Sülz und
Klettenberg führen.
Darüber hinaus hat die Zielabweichung
Bedeutung für das
gesamte
Stadtklima
, da sie klimarelevante Radialen betrifft
. Die Radialen und de
r
Rhein sind die zentralen Säulen für die Kaltluftströme aus den klimaaktiven
Bereichen des äußeren Grüngürtels und des Umlands. Sie wirken der sich
aufheizende
n
Stadt entgegen. Die Durchgängigkeit der grünen Radialen und
der rheinangrenzenden Flächen ist
maßgeblich für die notwendige Kühlung
der hitzeintensiven Siedlungsflächen in der Stadt (Hitzeinseln).
Die
Fragmentierung
des Grünzuges,
wie in
dem
Zielabweichungsplanung
vorgesehen, führt durch die Ablenkung der Kaltluftströme saisonal zu
gesundheitlichen
Hitzebelastungen in der sich aufheizenden Stadt.
Biotoperhaltung und
-
vernetzung
Durch die Neuversiegelung von drei Kunstrasenplätzen werden die
Lebenssituation von Arten und der Zustand von Biotopen beeinträchtigt.
Der
landschaftlich reizvolle
Wechsel
zwischen den alten Baumbeständen und
freien Wiesenflächen bietet
einen optimalen Lebensraum (Habitat) für
zahlreiche Greifvögel, die
insbesondere die 'Gleueler Wiesen' Tag und Nacht
bejagen. Sowohl die
Anzahl der
Individuen, als auch der Artenreichtum des
Bestandes an Greifvögeln
in dem Plangebiet ist besonders hervorzuheben.
Die geplante Versiegelung
der Flächen durch Kunstrasenplätze würde
dagegen die Nahrungskette
zerstören und so den Greifvogelbestand am
Decksteiner Weiher gefährden.
Es wird an dieser S
telle darauf hingewiesen,
dass sich in dem lokalen
Bestand auch planungsrelevante Greifvogelarten
befinden, die die
weitläufigen Wiesenflächen im
Ä
u
ß
eren Grüngürtel
bejagen und als
Nahrungsquelle nutzen.
Die Anlage der Sportplätze und der Zugangswege führt
zu einer
großflächigen Zerstörung der Wiese. Als direkte Folge des Baus von drei
Kunstrasenplätzen entfällt auf etwa 40.000 m
²
die Nutzung dieser Fläche in
Form von Beuteinsekten als Fortpflanzungs
-
und Lebensraum
verschiedener geschützter Fledermausarten
wie Zwergfledermaus, Großer
Abendsegler, Großes Mausohr. Zudem wird das anliegende Ökosystem aus
verbleibenden Wiesenresten, Strauchriegeln und Waldrändern durch die
Bebauung grundlegend verändert.
Die für den Äu
ß
eren Grüngürtel
charakteristische Säumung
der
freien Wiesenflächen mit waldartigen
Baumbeständen bietet auch urbanen
Fledermausarten Orientierung und
optimale Jagdgebiete. Eine gartenbaulich
angelegte Vernetzung der
Landschaftsbestandteile sorgt hier vorbildlich für
die lebensnotwendige
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Vernetzung
der Habitate der Fledermäuse. Die im
Bereich der 'Gleueler
Wiesen' geplanten Kunstrasenplätze mit Ballfangzäunen
und
Flutlichtmasten haben dagegen eine Barrierewirkung und zerschneiden
sowohl das Grünsystem als auch die Lebensräume der Wildtiere. Die
näch
tliche Barrierewirkung von Licht manifestiert sich bereits ab einer
Beleuchtungsstärke von 3,6 Lux (Stone et al., 2012). Im Vergleich dazu weist
ein sternenklarer Nachthimmel bei Neumond lediglich eine Lichtstärke von
0,001 Lux auf. Hier wird auf die ausfü
hrliche Stellungnahme zu der
Fragmentierung von Habitaten durch Lichtemission am Beispiel des
Adenauer
Weiher hingewiesen (Risch und von Mikecz, 201
5).
Flutl
icht und Ballfangzäune führen zu einer
F
ragmentier
u
ng
der
Lebensräume (Habitate)
von nachtaktiven V
ögeln und Fledermäusen. So
wirkt sich künstliche Außenbeleuchtung als Barriere für die Fortbewegung
von Fledermäusen aus und zerschneidet deren Lebensräume.
D
ie meisten
Tierarten reagieren empfindlich auf den natürlichen Tag
und Nacht Zyklus.
Bei einigen A
rten wirkt sich die Störung dieses Zyklus durch künstliche
Beleuchtung negativ auf Fre
ss
verhalten, Wachstum, Fortbewegung und
Fortpflanzung aus. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen
bestätigen,
dass dieser Barriereeffekt
auch Arten wie die Zwergfledermaus (
Pipistrellus
pipistrellus
) beeinträchtigt, die aufgrund der Konzentrierung von Futtertieren
(Insekten) bislang
als Profiteure von künstlicher Außenbeleuchtung galten
(Hale et al., 2015).
Eine Außenbeleuchtung
hat
auch
Auswirkungen auf den
Nachwuchs der
Fledermäuse. Die Populationen sind so empfindlich, da die europäischen
Fledermausarten nur ein Junges pro Jahr aufziehen. Zudem wurde gezeigt,
dass sich der
Fledermausnachwuchs in Häusern oder Monumenten mit
Außenbeleucht
ung schlechter und
langsamer entwickelt als die jungen
Fledermäuse in unbeleuchteten Quartieren. Da die
Elterntiere später
ausfliegen, wenn die Ausflugöffnungen beleuchtet werden, haben sie
weniger
Zeit für die Futtersuche und können ihren Nachwuchs nicht
ausreichend versorgen (Downs et al.,2003). In diesem Fall tritt die
Barrierewirkung der künstlichen Beleuchtung bereits direkt an den
Schlafplätzen der Fledermäuse auf.
Im Regionalplan ist der Äußere Grüngürtel
zudem
zwischen Braunsfeld und
Rodenkirchen (V
B
-
K
-
5007
-
005) als bewaldete Parkanlage mit
strukturreichen Grünanlagen und Biotopverbund mit besonderer Bedeutung
festgelegt. Als Schutzziele werden (a) der Erhalt und die Entwicklung einer
reich gegliederten stadtnahen Erholungslandschaft, (b) der Erhalt
und die
Entwicklung einer vielfältigen Stadtwaldfläche und (c) die Erhaltung und
Optimierung von diversen Grünlandbereichen definiert. Im Sinne der
Definition des Biotopverbundes ist der Planbereich der Gleueler Wiese als
Grünlandbereich anzusehen.
Zusamm
enfassend ist d
ie
in den Voraussetzungen der Zielabweichung
formulierte
Darstellung
,
die geplanten Kunstrasenplätze
hätten
keinen
Einfluss auf das Ökosystem der Umgebung
fachlich nicht haltbar.
Sicherung der freiraumgebundenen Erholung
Die Erholungseignun
g der bisher unberührten Waldwiese wird durch die
Anlage von drei eingezäunten Trainingsplätzen mit Ballfangzäunen hinter
den Toren und einem Flächenbedarf von 35.633 m2 ohne Wege durch die
Veränderung des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt. Ein fr
eier
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Zugang zu diesen Flächen ist für Erholungssuchende nicht mehr möglich.
Dies ist umso erschwerender, da die Stadt Köln in ihrer Beschreibung der
Standortsituation die Erholungseignung dieses Teils des Grüngürtels durch
die stark frequentierten Sportanl
agen des FC Köln schon heute als
eingeschränkt ansieht.
Ein zentraler Funktionsbestandteil dieses
Teilbereiches des Regionalen Grünzuges geht damit vollständig verloren
und wird im Zusammenhang mit dem in diesem Bereich nur ca. 350 m
breiten begehbaren Grü
ngürtel (vom Decksteiner Weiher aus) erheblich
eingeschränkt.
Weitere betroffene Funktionen im Rahmen der Zielerläuterungen:
Boden
Dadurch, dass die Gleueler
Wiese extensiv gepflegt wird und durch die
angrenzenden waldartigen Baumbestände vor der Verwehung von
Pestiziden aus der Landwirtschaft geschützt ist, konnte sich dort über viele
Jahrzehnte ein ökologisch hochwertiger Boden entwickeln. Studien zeigen,
da
ss gerade in städtisch geprägten Grünlandbereichen, die über Jahrzehnte
nicht umgebrochen wurden, der Boden eine artenreiche Bodenökologie
entwickelt. Solche urbanen Grünlandflächen zeichnen sich durch eine
besonders hohe Kühlleistung, hohe Kapazität der C
O2 Speicherung und
Luftschadstoffbindung aus (CO2
-
und Schadstoffsenke).
Aus naturschutzfachlicher Betrachtungsweise entspricht die Bebauung von
Boden mit einer Kunstrasenfläche außerdem einer Versiegelung des
Bodens.
Durch eine Versiegelung gehen die w
e
se
ntlichen
Ökosystemleistungen eines Bodens, wie er heute auf der Gleueler Wiese
vo
rhanden ist,
verloren. Die Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft
insbesondere die Verschlechterung der
Artenvielfalt (
Biodiversität
)
,
Bodenbildung, Bodenfauna, CO
2
-
Speicherung, Regulation des Mikroklimas,
Regulation des Wasserhaushalts, Evapotranspiration bzw. Kühlung,
Versickerung und Grundwasserbildung.
Die Versiegelung von urbanem
Dauergrünland durch
Kunstrasenflächen oder Bebauung beeinträchtigt
zudem das lokale
Ökosystem. Unzählige Bodenorganismen lockern und
durchlüften den Boden
und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Bodenqualität. Im Bereich der
Gleueler Wiese
handelt es sich vorwiegend
um Parabraunerden aus
tonigem Schluff, die auf Kiessanden der
Mitt
elterrasse des Rheins aufgelagert
und wegen ihrer Bodenfruchtbarkeit
als besonders schützenswert eingestuft
sind (Bodenkarte des Geologischen
Dienstes NRW).
Die hier lebenden Bodenorganismen stehen am Anfang
einer
Nahrungskette, die über Insekten, kleinere
Säugetiere und Vögel bis
zu einer
artenreichen Population von Greifvögeln reicht.
Wasser bzw.
(b)
Bereiche mit Grundwasser
-
und Gewässerschutzfunktionen
Sicherung des geplanten Trinkwasserschutzgebietes für
das
Wasserwerk Hürth
Aufgrund der Anlage neuer
Sportplätze und Funktionsbauten geht eine
Versickerungsfläche von über 40.000 m
²
verloren. Zwar soll das
Niederschlagswasser auf diesen Flächen durch geeignete Maßnahmen
durch Versickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Ob damit aber
eine Grundwasserneu
bildung im bisherigen Umfang aufrechterhalten
bleiben kann, erscheint fraglich. Besonders problematisch ist aber die
Aussage der Stadt Köln, wonach grundwassergefährdende Stoffe bei den
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Nutzungen im Änderungsbereich nicht verwendet würden. Nach Studien des
niedersächsischen Umweltministeriums zählen Kunstrasenplätze mit
Gummigranulat aus Autoreifen aber zu den größten Verschmutzern der
Umwelt mit Plastikartikeln
.
Die Kunststoffteilchen werden
ausgeschwemmt
und gelangen ins Grundwasser. Vor diesem Hintergrun
d erscheint eine
Untersuchung, inwiefern durch den Bau und die Nutzung der geplanten
Kunstrasenplätze das zukünftige Trinkwasserschutzgebiet für das
Wasserwerk Hürth beeinträchtigt wird, dringend erforderlich
.
Hinweise zur Berücksichtigung für die Baulei
t
p
lanung:
Wahrnehmung und Beteiligungsverfahren
Die Bevölkerung aus dem gesamten Stadtgebiet und besonders aus
Lindenthal hat sich sehr intensiv an der Diskussion über die Ausbaupläne
auf der Gleueler Wiese beteiligt.
Bereits im Jahr 2016 haben sich in
Onlinepetitionen 14.372 Bürger aus Köln gegen die Pläne ausgesprochen.
Es wurden mehr als 500
Anregungen und Stellungnahmen
im
Bezirksrathaus Lindenthal von der Bevölkerung abgegeben
(Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11.
2016 Anlage 1). In einer 4,5
stündigen
Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am
07.04.2016
waren mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger sehr engagiert
beteiligt. Die mehrheitlichen Äußerungen der Kölner Bürger in den
Petitionen, den
A
nregungen und Stellungnahmen
sowie der
Abendveranstaltung
wendeten sich gegen die Ausbaupläne des
Sportgeländes im Bereich der Gleueler Wiese. Es hat sich eine
Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ gegen die Planung gebildet und die
lokalen Bürgervereine
Müngersdorf, Junkersdorf und Belvedere haben sich
ebenfalls gegen die Planung ausgesprochen. Kölner Bürger initiierten am
02.09.2016 einen offenen Brief (
http://gruensystem.koeln/services/off
ener
-
brief/
) an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, in dem sie sich für den
Erhalt und den Ausbau der
klimatische
n
und ökologische
n
Funktionen
des
Kölner Grünsystems und gegen
Versiegelung, Bebauung und Privatisierung
ausgesprochen haben. Bis heute hab
en 43 Organisationen mit 170‘000
Mitgliedern und Unterstützern diesen offenen Brief mitgezeichnet.
Die Wahrnehmung der Kölner Bürger deckt sich mit den bestehenden
regional
-
und landschaftsplanerischen Festsetzungen. Die
c
harakter
bildenden
Festsetzungen u
nd das
Zusammenwirken natürlicher
und anthropogener Faktoren
machen die Besonderheit dieses
abgeschlossenen Teilraumes aus. Die Wahrnehmung deckt sich auch mit
den Festsetzungen im bestehenden FNP (
Grünfläche und Parkanlage
) für
die einer abgeschlossenen W
aldlichtung ähnlichen Gleueler Wiese.
Die
Aufarbeitung der Resultate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab
als vorrangigen Einwand, die Vereinbarkeit mit den Regelungen des
Landschaftsschutzes (Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11.2016 Anlage
1
).
Die Kölner Bürger nehmen die Gleueler Wiese als abgeschlossenen,
einzigartigen und erhaltenswerten Teilraum war, der in das
großräumig
übergreifende, ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem
des Kölner
Grünsystems mit seinen
vielfältigen Nutzungs
-
und
Erholung
sfunktionen
eingebettet ist.
Auch die sehr grobe Darstellung des LEP
NRW
vom 1.1.2016 setzt den
äußeren Grüngürtel als
Grünzug und Gebiet für den Schutz des Wassers
fest.
Zu den weiteren Festsetzungen zählt die f
lächensparende und
bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz, die
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Siedlungsbereiche bedarfsgerecht und angepasst an die zentralörtliche
Gliederung mit möglichst vielfältig zu nutzenden Bewegungsräumen
für
Erholungs
-
, Sport
-
, Freizeit
-
und Tourismuseinrichtungen auszustatten.
Für den Planungsbereich gilt das
Ziel
,
die Belange des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, des Boden
-
und Grundwasserschutzes, des
Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes und die natürliche Eigenart der
Landschaft einschließlich des Orts
-
und Landscha
ftsbildes sowie ihr
Erholungswert
zu berücksichtigen
.
Der Wert von semi
-
natürlichen
Bestandteilen in Städten wie Grünanlagen, Friedhöfen,
Alleebäumen und
Privatgärten erfährt eine zunehmende Wertschätzung durch die Tatsache,
dass sich diese urbanen Ökosyst
eme positiv auf das Wohlbefinden der
Stadtbewohner
auswirken. Sie erzeugen ein angenehmes Mikroklima.
Durch die Behörde (Dezernat 32
–
Feldmann) wird aus der Perspektive
eines erdachten Sportbandes argumentiert. Außer Acht gelassen wird dabei
jedoch, dass
regional
-
und landschaftsplanerisch das Kölner Grünsystem als
Freiraum aus den Grüngürteln mit den verbindenden Radialen aufgebaut ist.
Charakteristisch für die Radialen ist, der Übergang von dichter Bebauung im
Zentrum der Stadt bzw. am inneren Grüngürtel
nach Außen über eine
gartenstadtähnliche Bebauung (Lindenthal) und über Bereiche mit
Gartennutzungen (Kleingartenkolonien) und Parkanlagen (Beethoven Park)
und über einer naturraumähnlich gestaltete Lichtung (Gleueler Wiese) mit
naturnah gestaltetem Waldr
and weiter bis schließlich zu den großzügigen
Freiflächen mit ausdehnten Wasserflächen und mächtigen Waldflächen.
Dieser charakteristische Aufbau ist Teil des stadtplanerischen Konzepts von
Fritz Schumacher aus den 1920ger Jahren und ist in der Vollständig
keit an
keiner anderen Stelle in Köln so erhalten geblieben. Durch die 209. FNP
Änderung würde dieser Aufbau zerstört. Der Begriff „Sportstättenband“, wie
er im Abschnitt 6.4.2 in der Anlage 4 Seite 31 steht, kommt in historischen
Originalbeschreibungen ni
cht vor.
Selbstverständlich ist die sportliche Nutzung auf den Grünflächen der Kölner
Grüngürteln und deren Radialen ein wichtiger Nutzungsaspekt. Aber nur ein
Nutzungsaspekt unter vielen. Die organisierte sportliche Nutzung der
Grünflächen durch Fußballve
reine ist wiederum ein Teil der sportlichen
Nutzung durch die Bevölkerung im Allgemeinen. Das geplante mehrheitlich
gewerbliche sportliche Angebot durch Personen des Privatrechts bedeutet,
dass zukünftig keine vielfältigen Nutzungen für die Gesellschaft do
rt erfüllt
werden können.
Kunstrasenplätze
Bei einer Umwandlung von einer grünlandähnlichen Wiese sind neben der
Reduzierung der Ökosystemleistungen auch die gesundheitlichen Aspekte
der Sportler bzw. der Nutzer der Kunstrasenanlage zu berücksichtigen.
Di
e Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft insbesondere die
Verschlechterung der Artenvielfalt (
Biodiversität
),
Bodenbildung
,
Bodenfauna
,
CO
2
-
Speicher
ung,
Regulation
des
Mikroklima
s,
Regulation
des
Wasserhaushalt
s, Evapotranspiration bzw.
Kühlung
,
Vers
ickerung
und
der
Grundwasserbildung
.
Negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Sportler haben das
Inhalieren von Ausdunstungen und von Zersetzungsprodukten der
eingesetzten Kunststoffe und Materialien. Die eingesetzten Kunststoffe und
Materialien alter
n und zersetzen sich durch kontinuierliche UV
-
Bestrahlung
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und durch Abrieb der verschiedenen Komponenten der
Kunstrasenoberfläche (Kunstrasen, Füllmaterial und Untergrund)
untereinander. Die Folge ist, dass Nutzer und die Umgebung mit Partikeln,
Staub bis
hin zu Nanopartikeln ausgesetzt werden. Luftschadstoffe aus der
Umgebung lagern sich leicht an die freigesetzten Partikel an. Dadurch
werden die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch die Exposition
der freigesetzten Partikel noch verstärkt. Schließ
lich ist ein für die Sportler in
höheres Verletzungs
-
und Belastungsprofil des Bewegungsapparates zu
berücksichtigen. Es ist von schweren Schürf
-
und
Verbrennungsverletzungen auszugehen.
(Foto: Messung am 01/07/2018 um 14:15Uhr am Kunstrasenplatz Zülpiche
r Wall in Köln)
Negativ wirken sich die extrem hohe Oberflächentemperaturen oberhalb der
Schmerzgrenze von über 62°C bei Sonneneinstrahlung und trotz moderater
Umgebungstemperaturen auf die Gesundheit der Sportler aus.
Die optimale Nutzung und Gestaltung d
er vorhandenen Sportflächen ist
durch den erheblichen Nutzungsdruck erforderlich. Auf den bestehenden
Sportflächen ist die Vielfältigkeit der Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Die
beste multifunktionale Fläche ist eine Rasenfläche, da sie kaum eine
spezif
ische Nutzung durch eine Sportart ausschließt. Die geplanten
privaten
Sportflächen mit Kunstrasen eignen sich zwar für Fußball, aber nur sehr
eingeschränkt für andere Sportarten wie Leichtathletik oder auch nur sehr
eingeschränkt für andere Mannschaftsport
arten.
Kunstrasenplätze werden
mit dem Wunsch angelegt
, die Nutzungsintensität
zu steigern
und
flächensparende Lösungen zu finden.
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist in speziellen Fällen eine
Umwandlung eines Tennenplatzes
im Rahmen einer Sanierung in einen
Kunstrasenplatz mit verbesserter Nutzungsintensität anstatt einer
Erneuerung eines Tennenplatz nur vertretbar, wenn die negativen
Auswirkungen der Kunstrasenfläche berücksichtigt werden und dadurch
die
Inanspruchnahme vo
n Freifläche vermieden wird
.
Mit freundlichen Grüßen
Simone von Kampen
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Anlage(n): Henriette Meynen, Anna von Mikecz und Eugen Moll: Die Köln
-
Gleueler
Wiese
-
Ein einzigartiger Naturraum im Äußeren Grüngürtel;
Rheinische Heimatpflege
–
55. Jahrgang
–
4/2018 Seite 293ff
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0844/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.03.2019
- Erstellt
- 06.03.2019 14:05