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0844/2019

Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der Stadt Köln

Mitteilung BV 07.03.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 18.03.2019, TOP 7.1

Mitteilung BV

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STN_K30-02.19GEP_ZielabweichungFNPKöln_Farbe

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Mitteilung BV

457 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 0844/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 
 
Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. Änderung des FNPs der 
Stadt Köln 
In der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände zur 209. 
Änderung des FNPs der Stadt Köln mit der Bitte um Kenntnisnahme.

STN_K30-02.19GEP_ZielabweichungFNPKöln_Farbe

42871 Zeichen

LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
 
Beratung . Mitwirkung . Koordination
 
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW · Ripshorster Str. 306 · 46117 Oberhausen
 
 
Seite 
1
 
von 
15
 
 
Träger des 
Landesbüros der 
Naturschutzverbände NRW
 
 
 
 
 
 
Ihr Schreiben vom
 
Ihr Zeichen
 
Unser Zeichen
 
(Bitte unbedingt angeben)
 
0
6
.0
2
.
2018
 
32/6
2
.6
-
1.13.02
 
K 
30
-
02.19 GEP
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG i.V.m. § 16 Abs. 3 LplG NRW 
für die 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln
 
Erweiterung RheinEnergie Sportpark in Köln
-
Sülz
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
namens und in Vollmacht der anerkannten Naturschutzverbände Bund für 
Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND),
 
Naturschutzbund 
NRW (NABU NRW) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt 
NRW (LNU)
 
nehme
 
ich
 
zu
m oben ge
nannten 
Z
ielabweichungsverfahren 
wie folgt Stellung.
 
Zunächst wenden sich die Naturschutzverbände entschieden gegen die hier 
vorliegende Praxis der nachträglichen Legalisierung von 
schrittweise 
erfolgten 
Bauvorhaben
 
zur Ausweitung des RheinEnergie Sportpar
ks des FC 
Köln
, die weder dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln, noch den 
Vorgaben des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Köln 
,
entsprechen.
 
Die 
hier 
vorgesehene 209. FNP
-
Änderung sieht die Darstellung einer öffentlichen 
Grünfläche mit den Zweckbindungen Fußballplätze, Fußballstadion und 
Kleinspielfelder sowie zwei Sonderbauflächen für das Clubhaus und das 
neue Leistungszentrum vor. 
Mit 
ihrem 
Schreiben 
vom 12.
0
7.2018 
zur 
Beantragung des Zielabweichungsverfahrens 
hat die Stadt Köln 
letztendlich 
d
en Widerspruch der Planung zu den rechtlich bindenden Vorgaben der 
vorgelagerten Planungsebenen 
konstatiert.
 
Unzureichende Transparenz des Verfahrensganges
 
Folgen
de Anlagen sind dem Schreiben angehängt:
 
(1) Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 (Frau Müller)
 
(2) „Anlage 2“ Zeichnerische Darstellung und Begründung der 209. FNP
-
Änderung 
 
(3) 
„Anlage 3“ 
Begründung der Zielabweichung der Regionalplanungs
-
behörde (Dez
ernat 32 Feldmann 32/62.6
-
1.03)
 
(4) „Anlage 4“ 1997/2015 
–
 
Entwurf der Begründung für die 209. Änderung 
des FNP aus dem Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2019 (siehe oben (1))
 
LANDESBÜRO DER
 
NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
 
Ripshorster Str. 306
 
46117 Oberhausen
 
T
 
0208  880  59
-
12
 
F
 
0208  880  59
-
29
 
E
 
info@lb
-
naturschutz
-
nrw.de
 
I
 
www.lb
-
naturschutz
-
nrw.de
 
Sie erreichen uns
 
Mo 
-
 
Fr
 
9.00
 
bis
 
13.00 Uhr
 
Mo 
-
 
Do
 
13.30
 
bis
 
16.00 Uhr
 
Auskunft erteilt:
 
Simone von Kampen 
 
 
 
Datum
 
01.03.2019
 
 
Bezirksregierung Köln
 
Dez. 32 / Regionalplanung
 
Zeughausstraße 2
-
10
 
50667 Köln

Seite 
2
 
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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anlagen zum Schreiben der Stadt Köln vom 12.07.2018 wurden nicht 
vollständi
g weitergeleitet. Es wurden aus dem Schreiben der Stadt Köln zwei 
von drei Anlagen 
den 
Naturschutzverbänden zur Herstellung des 
Benehmens zur Verfügung gestellt. Das 
in dem Schreiben vom 12.07.2018 
in der Anlagenliste erwähnte Rechtsgutachten wurde mit den
 
Planunterlagen 
nicht 
versandt.
 
Zum Dokument „Anlage 4“ ist hinzuweisen, dass es sich 
nicht
 
um die 
originale „Anlage 4“ (Begründungstext) der Beschlussvorlage 1997/2015 
handelt, die zwischen dem 03.09.2015 und dem 03.12.2015 in den 
Ausschüssen des Rates de
r Stadt Köln beraten wurde. Es handelt sich um 
ein abgeändertes Schriftstück. Die Änderung ist 
nicht
 
gekennzeichnet.
 
Die Flächen, die in diesem Zielabweichungsverfahren bezeichnet sind, 
stimmen in dem Ausmaß 
nicht
 
mit den Flächen überein, auf die sich die 
Beschlussvorlagen 
1997/2015 
und 3209
/2016
 
beziehen und die in den 
Ausschüssen des Rat
e
s der Stadt Köln beraten wurden. Der als Anlage 2 
bezeichnete Plan ist ebenfalls abgeändert und wurde in der nun 
vorliegenden Form 
nicht
 
in den Ausschüssen des Rates der 
Stadt Köln 
beraten.
 
Die Planung, die nunmehr in diesem Zielabweichungsverfahren des 
Regionalplans beschlossen werden soll, geht über die Beschlusslage des 
Rates und der Bezirksvertretung Lindenthal hinaus. Letztere forderte 
insbesondere die Fläche „
moderat
er zu entwickeln
“ und die Belange dieses 
sensiblen Bereiches zu berücksichtigen (Niederschrift BV 1729/2016 vom 
20.06.2016).
 
Als weiterer entschieden zu kritisierender Beteiligungsaspekt wird hier auf 
die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Naturschutzbei
rates bei der 
Erstellung der FNP
-
Änderung hingewiesen. 
Zeitlich wurde die 
Dienststellenbeteiligung gemäß §
 
4 Abs. 1 BauGB nach dem Beschluss über 
die Einleitung des Verfahrens zur 209. Flächennutzungsplanänderung 
durchgeführt (1997/2015) und der Beirat wur
de vor dieser wichtigen 
Entscheidung und Maßnahme von der Unteren Naturschutzbehörde nicht in 
angemessener Form und Frist gehört. Das Verfahren zur 209. 
Flächennutzungsplanänderung stellt gemäß des NRW Runderlasses vom 
11.04.1990 eine wichtige Entscheidung
 
und Maßnahme der 
U
nteren 
Naturschutzbehörde dar.
 
 
Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan und 
aktuelle 
Nutzung
 
In der „Anlage 3“ der Begründung der Zielabweichung durch das Dezernat 
32 vom 24.01.2019 wird im zweiten Absatz zum Anlass der Zielabweichung 
F
olgendes ausgeführt: „Der gültige FNP stellt das Plangebiet als öffentliche 
Grünfläche gemäß Baunutzungsverordnun
g mit der Zweckbindung 
„Sportplatz“ dar.
“
 
Eine Zweckbindung „Sportplatz“ entlang der 
Militärringstraße, wie später noch in der Begründung des Dezernats 32 
ergänzt wird, ist im aktuellen FNP nicht enthalten. Vielmehr sind die Signets 
Grünfläche und Parkanla
ge für den Bereich der Gleueler Wiese im 
Plangebiet verzeichnet. 
 
Der Begriff Sportband wird hier intentional verwendet, obwohl er nicht der 
ursprünglichen planerischen Konzeption des äußeren Grüngürtels 
entspricht. Der Begriff Sportband wird vielmehr seit
 
2012 durch die 
Vorhabenträgerin (GmbH & Co KGaG), durch die Verwaltung der Stadt Köln, 
sowie durch die Kölner Grünstiftung verwendet. Die irreführende

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Formulierung wird aus der „Anlage 4“ Abs. 4 (Seite 7) übernommen. Das 
Signet „Sportplatz“ in der obigen 
Abbildung des FNP bezeichnet nur das 
Franz
-
Kremer
-
Stadion.
 
Dementsprechend ist in der Darstellung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Köln im Planbereich das Signet für einen 
Sportplatz mit bestimmtem Standort gewählt. 
 
 
 
   
 
Abbildung aus: 
 
https://www.stadt
-
koeln.de/leben
-
in
-
koeln/planen
-
bauen/suche
-
im
-
flaechennutzungsplan mit 
al
-
len Einrichtungen und Zweckbestimmungen (Abzug vom 20/02/19)
 
In dem Gebiet, auf das sich dieses Zielabweichungsverfahren bezieht (ca. 
23 ha), liegt der Bereich der 
Gleueler Wiese (ca. 8,5 ha)
,
 
der im 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln mit „Grünfläche und Parkanlage“ 
festgelegt ist. Aus den im FNP der Stadt Köln eingezeichneten Sportplätzen 
(mit festen Standorten) lässt sich kein so bezeichnetes „Sportband“ im 
Äußeren
 
Grüngürtel herleiten. In der folgenden Abbildung sind die Gleueler 
Wiese und die Fläche des Zielabweichungsverfahrens dargestellt.

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Geänderte Abbildung aus: Bing© 2019 Microsoft Corporation, © 2019 DigitalGlobe, ©CNES 
(2019) Distribution Airbus DS 
–
 
htt
ps://www.openstreetmap.org/edit?editor=id#map=16/50.9107/6.9088 
 
Darüber hinaus greif
en
 
auch d
ie
 
Hinweis
e
 
der Stadt Köln auf die traditionelle 
Errichtung von 
Sportanlagen i
n
 
Regionalen Grünz
ü
g
en
 
und 
das
 
städtebauliche Entwicklungskonzept „Grüngürtel: Impuls 2012“ der Stadt 
Köln mit dem sogenannten Sportband 
nicht
. In den Dokumentationen zur 
Bürgerbeteiligung „Grüngürtel: Impuls 2012“ finden sich weder bei der 
Abschlussveranstaltung linksrheinisch am 22.5
.2012, noch bei den 
Zwischenergebnissen und Diskussionen in den Bezirken Rodenkirchen und 
Lindenthal am 8.3.2012, noch bei der Information und Diskussion in den 
Bezirken Rodenkirchen und Lindenthal am 6.12.2011 konkrete Hinweise auf 
eine Erweiterung des Rh
einEnergieSportparks. In der genannten 
Abschlussveranstaltung vom 22.5.2012 heißt es dagegen: 
„Freisportanlagen haben stets eine große Rolle im Äußeren Grüngürtel 
gespielt. Der Äußere Grüngürtel wurde nicht für repräsentative Zwecke 
geschaffen, sondern sol
lte für die Nutzung durch die Bevölkerung da sein. 
So entstanden die Freisportanlagen, die heute noch wichtige Aufgaben 
übernehmen“. Nach den Vorgaben des Stadtplaners Fritz Schumacher aus 
den 1920er Jahren sollten im Äußeren Grüngürtel Grünanlagen mit „Sp
ort
-
 
und Spielwiesen, Schulgärten, Waldschulen, Luftbädern und Blumengärten“ 
entstehen.
 
Die geplante Erweiterung des RheinEnergieSportparks
 
über die 
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
 
hat mit diesen der 
B
evölkerung dienenden 
Planungsansätzen nichts gemein und 
kann
 
weder aus dem „Grüngürtel: 
Impuls 2012“, noch aus der traditionellen Nutzung des Regionalen Grünzugs 
abgeleitet werden. 
 
 
Bedarfsdarstellung und Alternativenprüfung
 
Der Anlass der Zielabweichung ist die Schaffung von Sportplätzen und eines 
Leistungszentru
ms. Gemäß der bei der Bezirksregierung beantragten 
Planung soll auf einem bestehenden Fußballplatz die Sonderbaufläche SO1 
festgesetzt werden. Damit entfällt ein bestehender Sportplatz. Weiter soll der

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Sportplatz 2 (Anhang 4 Seite 45 Abb.26) am „Clubhaus“ 
zurückgebaut 
werden. Damit entfällt ein zweiter Sportplatz. Ein weiterer Sportplatz am 
Haus am See soll ebenfalls zurückgebaut werden. Dadurch entfällt ein dritter 
Sportlatz im Bestand. Es werden also in der Summe keine neuen 
Sportplätze geschaffen. Es fin
det ein Flächentausch mit dem Ergebnis statt, 
dass hochwertiges Grünland und ein abgeschlossener Teilraum des 
äußeren Grüngürtels durch drei Kunstrasenplätze versiegelt wird. Bereits 
durch Sportplätze in Anspruch genommene Flächen sollen in Grünflächen 
zur
ück gewandelt werden. In der Summe werden keine neuen 
Sportplatzkapazitäten geschaffen
,
 
aber wertvoller Boden abgewertet und 
versiegelt.
 
Um die bestehenden Sportplätze zu ersetzen und Fläche für das 
„Leistungszentrum“ zu schaffen
,
 
ist also die Inanspruchna
hme von Fläche in 
der Größe von einem Fußballfeld erforderlich. Eine zusätzliche 
Inanspruchnahme von Flächen wird durch den Tausch der Flächen 
erforderlich. Durch die Planung wird neben den Kleinspielfeldern kein neuer 
Sportplatz geschaffen. Es kann auch n
icht von einer Intensivierung 
gesprochen werden. 
 
Die Notwendigkeit
,
 
Kleinspielfelder in diesem Bereich anzulegen
,
 
besteht 
nicht. Der Bedarf an öffentlichen Sportplätzen wird im Rahmen des 
Sportentwicklungsplans 2019 für die Stadt Köln berücksichtigt und s
ollte im 
Sinne der Kongruenz auf diese Planungen beschränkt werden. Die 
informelle Planungsgrundlage „Grüngürtel: Impuls 2012“ beruht 
nicht auf 
einer nachvollziehbaren Bedarfsanalys
e und seit 2012 sind eine Vielzahl von 
öffentlich geförderter neuer Kleinsp
ielfelder mit Kunstrasenbelag geschaffen 
worden und weitere sind in der Planung und Umsetzung.
 
Die Kleinspielfelder 
tragen nicht zu der Bedarfsdeckung des Vorhabenträgers bei. Da drei 
Sportplatzflächen in der Planung entfallen und drei hinzukommen, gibt es
 
keinen neuen zu deckenden Bedarf an Sportplatzflächen. 
 
Im Rahmen der Alternativenprüfung ist nachzuweisen
, dass der Bedarf an 
zusätzlichen Sportplatzflächen nicht an anderer Stelle realisiert werden 
kann.
 
Bei der Suche nach einem Alternativstandort für d
as Leistungszentrum 
ist die Möglichkeit der Nutzung der Flächen innerhalb des RheinEnergie 
Stadions zu betrachten. Die Gebäude des Stadions werden vielfältig genutzt 
und ein Großteil der Nutzungen dort steh
t
 
offensichtlich nicht unbedingt im 
unmittelbaren 
räumlichen Zusammenhang der sportlichen Nutzung (z.B. 
Räumlichkeiten des Sportamtes der Stadt Köln).
 
Hier ergeben sich ev. auch 
weitere Potenziale. So 
wird die tatsächlich erforderliche Geschossfläche im 
Rahmen des Zielabweichungsverfahrens nicht genannt. 
Es wird lediglich 
eine Größe der Sonderbaufläche „Leistungszentrum Fußball“ genannt: 
8700m². Den einzelnen Nutzungen wird kein Flächenbedarf zugeordnet. In 
der Anlage 4 Seite 49 wurde schließlich die Tiefgarage 
ebenfalls 
den 
sportlichen Funktionsräumen zug
eordnet. 
 
Bereits in seiner Stellungnahme vom 1.4.2016 zur frühzeitigen Beteiligung 
der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Erweiterung des 
RheinEnergieSportparks in Köln
-
Sülz ist der BUND ausführlich auf die 
mangelhafte Alternativenprüfung eingegange
n. Bei der ersten 
Standortalternativenprüfung kam Marsdorf auf den zweiten Platz. Dabei 
wurden mangelnder Flächenbedarf und Flächenverfügbarkeit negativ 
bewertet. Allerdings steh
t
 
in Marsdorf für ein Nachwuchsleistungszentrum 
des FC Köln ausreichend Fläche
 
zur Verfügung, selbst wenn es zu einer

Seite 
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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
inzwischen eher unwahrscheinlichen Umsiedelung des bisherigen Kölner 
Großmarkts hierhin käme.
 
Nach Angaben der Stadt Köln sei die Frage alternativer Standorte frühzeitig 
im Verfahren „gutachterlich“ untersucht worden
 
mit dem Ergebnis, dass 
aufgrund der engen funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich 
entferntere Standorte nicht in Frage kämen. Die fußläufige Erreichbarkeit zu 
Sportschulen, mit denen der FC Köln eine Kooperation pflege, sei beim 
RheinEnergieSp
ortpark am ehesten gewährleistet. Genannt werden die 
bisherige Realschule und durch Beschluss des Rates der Stadt Köln in eine 
neue Gesamtschule mit zwei Standorten umgewandelte Elsa
-
Brandström
-
Schule an der Berrenrather Straße, die derzeit auch als Stando
rt der 
sogenannten Geißbockakademie dient, das Alfred
-
Müller
-
Armack 
Berufskolleg, das Hildegard
-
von
-
Bingen Gymnasium sowie das 
Apostelgymnasium. Die Stufen 5
-
7 der Elsa
-
Brandström Gesamtschule 
verbleiben an der Berrenrather Straße in der Nähe des Geißbockh
eims, die 
Stufen 8
-
13 werden aber an den Standort Köln
-
Müngersdorf/Alter Militärring 
verlagert. Für diese Schülerinnen und Schüler entfallen damit die engen 
funktionalen Verflechtungen im Jugendfußballbereich. Diese hat sich mit den 
schulischen Entwicklung
en stark verändert. Es ergeben sich neue 
Alternativen, die nicht geprüft wurden.
 
Den 11 Nachwuchsmannschaften des FC Köln gehören über 200 
Jugendliche und Kinder an. 77 davon kommen aus Kölner Vereinen. 15 
Fußballer sind im Sportinternat Müngersdorf und dü
rften ebenfalls dem FC 
Köln angehören. Es ist nicht bekannt, wieviel Spieler des FC Köln von den 
vier genannten Kölner Sportschulen kommen. Zusammen mit den 
Veränderungen an der neuen Elsa
-
Brandström
-
Gesamtschule erscheint es 
daher nicht mehr zwingend, an 
diesem Standort als Sitz der 
Geißbockakademie festzuhalten. 
 
Der zum RheinEnergieSportpark alternative Standort Marsdorf ist durch die 
Straßenbahnlinie 7 Richtung Frechen gut angeschlossen und weist eine 
Haltestelle direkt am möglichen alternativen Standor
t auf. Die geplante 
Erweiterung des RheinEnergieSportparks bzw. ein Nachwuchsleistungs
-
zentrum des FC Köln kann
 
aus den genannten Gründen
 
in Marsdorf 
außerhalb des Regionalen Grünzugs verwirklicht werden! 
 
 
Regionalplanerische Betroffenheit
 
-
 
Zielvorgaben
 
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Planbereich der 209. 
FNP
-
Änderung als Waldbereich, überlagert mit den Freiraumfunktionen 
„Regionaler Grünzug“
 
(Vorranggebiet
 
-
 
Zielcharakter
)
, „
Bereich zum 
Schutz 
der Landschaft und 
landschaftsorientierte
n
 
Erholung“
 
(Vorbehaltsgebiet)
 
und 
als 
„Bereich
 
zum 
Grundwasser
-
 
und Gewässerschutz“ 
(Vorranggebiet
 
-
 
Zielcharakter
) 
dar. 
 
Nach der Planzeichendefinition (
Anlage 3 zur LPlG DVO
, 
Planzeichenver
-
zeichnis der Regionalpläne
) sind Regional
e Grünzüge festgelegt als 
„
Freiraumbereiche 
–
 
insbesondere in Verdichtungsgebieten 
–
, die als Grün
-
verbindung oder Grüngürtel wegen ihrer freiraum
-
 
und siedlungsbezogenen
 
Funktionen (insb. räumliche Gliederung und klimaökologischer Ausgleich,
 
Erholung, Bio
topvernetzung) zu erhalten, zu entwickeln oder zu sanieren 
und
 
vor anderweitiger Inanspruchnahme besonders zu schützen sind.
“
 
Als 
regionalplanerische 
Ziele für die „Regionalen Grünzüge“ in diesem 
Bereich stellt der Regionalplan fest:

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
„Die 
Regionale
n
 
Grünzü
ge sind als wesentliche Bestandteile des 
regionalen Freiflächensystems im Sinne der notwendigen 
Ausgleichsfunktionen insbesondere in den Verdichtungsgebieten gegen 
die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen.
“ 
(Ziel 1)
 

 
„Die 
Regionale
n
 
Grü
nzüge sollen 
insbesondere 
die siedlungsräumliche 
Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und 
-
vernetzung sowie die freiraumgebundene Erholung sichern. (…) Neue 
Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben und Funktionen 
beeinträchti
gen, sind auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen 
können Einrichtungen der Infrastruktur und Nutzungen, die von der 
Sache her ihren Standort im Freiraum haben und nicht außerhalb des 
Regionalen Grünzugs verwirklicht werden können, auch in Regionalen 
Grünzügen unter Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen 
werden.
“ (Ziel2)
 

 
„Die Regionalen Grünzüge sollen durch eine qualitative, ökologische 
Aufwertung des Freiraumes, … sowie durch die Verknüpfung 
vorhandener ökologischer Potenziale entwickelt und verbessert 
werden.“ (Ziel 3) 
E
rläuterung: „In diesem Sinne sollen die 
städtebaul
ichen Planungen auch die Ziele für die regionalen Grünzüge 
berücksichtigen, indem … die Durchgängigkeit der Regionalen 
Grünzüge gesichert wird.“
 
Nach den Erläuterungen zum Regionalplan dienen die 
R
egionalen 
Grünzüge u.a. der Erholung, die näher beschrieben
 
wird als 
landschaftsorientierte siedlungsnahe Erholung, wobei die Durchgängigkeit 
besondere Bedeutung für die Erlebbarkeit der Erholungsräume hat. D
ie 
freiraumgebundene Erholung 
wird hier auf das Landschaftserleben 
ausgerichtet, eine Fokussierung auf eine
 
sportliche Nutzung ist nicht 
erkennbar. Die Maßnahmenbeschreibung in der Erläuterung zielt eindeutig 
auf eine naturschutzfachliche Aufwertung der Regionalen Grünzüge ab. 
 
Für die 
Bereiche mit Grundwasser
-
 
und Gewässerschutzfunktionen (BGG)
 
gelten folgende
 
Ziele:
 

 
„
Die  zeichnerisch  dargestellten  BGG  sind  auf  Dauer  vor  allen  
Nutzungen  zu  bewahren,    die    zu    Beeinträchtigungen    oder    
Gefährdungen    der    Gewässer    (Grundwasser  und  oberirdische  
Gewässer)  und  damit  ihrer  Nutzbarke
it  für  die  öffentliche  
Wasserversorgung  führen  können.  Bei  Nutzungskonflikten  ist  den  
Erfordernissen des Gewässerschutzes Vorrang einzuräumen
.“ (Ziel 1)
 

 
… „
Die   auf   der   Basis   von   geplanten
 
Schutzgebieten     für     
Grundwasser     und 
    
Trinkwassertalsperren     dargestellten    BGG    
(s.    BGG
-
Tabelle) sollen    vor    störender    anderweitiger 
Inanspruchnahme geschützt und von solchen Nutzungen freigehalten 
werden, die dem Planungsziel entgegenstehen.
“ (Ziel 2) In den 
Erläuterung
en heißt es dazu: „
Über    Neuplanungen    für    
gewässerschutzgefährdende  Anlagen  und  Nutzungen  wird  im  
Einzelfall  ebenfalls  auf  fachplanerischer Ebene entschieden. Dabei 
sind bestimmte  Anlagen  und  Nutzungen,  deren  wassergefährdende 
Emissio
nen nicht ausreichend begrenzbar sind, nicht zulassungsfähig. 
In anderen  Fällen  können  besondere  Sicherheitsvorkehrungen  zur  
Zulassung  führen.
“

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Nach der Planzeichendefinition (
Anlage 3 zur LPlG DVO
, 
Planzeichenver
-
zeichnis der Regionalpläne
) sind
 
die Vorranggebiete zum 
Grundwasser
-
 
und 
Gewässerschutz
 
bestimmt als
 

 
„
Vorhandene, geplante  oder  in  Aussicht  genommene  Einzugsgebiete  
(i.S.  der  Wasserschutzzone  I  
–
  
III  A)  öffentlicher  Trinkwasser
-
gewinnungsanlagen, 
 

 
Grundwasservorkommen und E
inzugsgebiete von Talsperren, die  
 
­
 
der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, 
 
­
 
in absehbarer Zeit dafür herangezogen werden sollen oder 
 
­
 
für   eine   entsprechende   Nutzung   langfristig   vorgehalten   werden   
(konkret  abgegrenzte  Wasserreservege
biete  i.S.  der 
Wasserschutzzone  I 
–
 
III A)
.
“
 
Dazu zählen also eindeutig auch geplante Trinkwasserschutzgebiete.
 
Die 
regionalplanerisch festgesetzten Zielsetzungen für die (a) Regionalen 
Grünzüge und (b) die Bereiche mit Grundwasser
-
 
und 
Gewässerschutzfu
nktionen werden durch die Planung erheblich 
beeinträchtigt. 
Dadurch 
wird
 
die Planung
 
in ihren Grundzügen berührt
 
und
 
die materiell
-
rechtlichen Voraussetzungen 
für eine
 
Zielabweichung 
liegen 
aus Sicht der Naturschutzverbände 
nicht vor!
 
 
Dazu im Einzelnen:
 
(a) 
Regionale Grünzüge:
 
Funktion der siedlungsräumlichen Gliederung
 
Die Gleueler Wiese ist raumplanerisch zwischen dem Decksteiner Weiher, 
ausgedehnten
 
Kleingartenanlagen sowie dem Beethoven Park angelegt. 
Eine Versiegelung der Gleueler
 
Wiese gemäß der Zielplanänderung zerteilt 
diesen zusammenhängenden Grünzug
 
und beeinträchtigt die Funktion 
der 
siedlungsräumlichen Gliederung
; dies auch vor dem Hintergrund der
 
vorgesehenen Ausmaße des Neubaus 
für das 
Leistungszentrum
:
 
Der 
Bebauungsplan s
ieht eine überbaubare Grundstücksfläche mit einem 
Ausmaß von 92x51,5 m vor. Die geplante Höhe beträgt maximal 62,5 m über 
NHN. Dies bedeutet 8 bis 8,5 m über dem natürlichen Gelände! In der Anlage 
11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 verweist die Ver
waltung der 
Stadt Köln auf die Festsetzung, dass die Grundfläche des zukünftigen 
Gebäudes 4.500 m
²
 
und die Geschossfläche 6.000 m
²
 
nicht überschreiten 
darf. Zusätzlich dürfen die zulässigen Dachaufbauten die festgesetzte Höhe 
maximal um 2,5 m auf maximal 1
0% der gesamten Dachfläche 
überschreiten. Zusätzlich zum Neubau des Leistungszentrums werden in der 
Anlage 11 zu den Vorlagen 1997/2015 und 2026/2015 die Grundflächen für 
ein neues Infrastrukturgebäude zwischen Waldparkplatz und einem neuen 
geplanten Train
ingsplatz 7 mit 25x15 m oder 375 m
²
 
sowie ein neues 
Greenkeeper
-
Häuschen westlich des Franz
-
Kremer
-
Stadions mit 155 m
²
 
aufgeführt.
 
Die 
Der Einschätzung der 
Stadt Köln
, dass es sich hier um eine 
„relativ kleine bauliche Inanspruchnahme“ handelt, wird nicht 
gefolgt.
 
Das 
Gebiet wird durch die Neubauten erheblich verändert und zusammen mit 
den weiteren Inanspruchnahmen von Flächen 
und deren Abzäunung der 
Funktion für die freiraumgebundene Erholung entzogen.
 
 
Aufrechterhaltung des klimaökologischen Ausgleichs
 
Di
e Umwandlung von 35.633 m
²
 
Waldwiese in Kunstrasenplätze 
verschlechtert die Frischluftproduktionsfunktion dieser Fläche erheblich. Bei

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Kunstrasen kann Wasser nicht verdunsten und die Luft nicht abkühlen. 
Zudem beeinträchtigen der Neubau des Leistungszentru
ms und weiterer 
Funktionsgebäude die Wirkung von Frischluftschneisen. 
 
Die Klima
-
Planungshinweiskarte der Stadt Köln im Maßstab 1:35000 weist 
für die für die Grünlandbereiche im Bereich des Decksteiner Weihers und 
der Gleueler Wiese stark klimaaktive Freif
lächen und Grünzüge aus. Die 
zeichnerische Darstellung der Kaltluft 4h (Stunden) nach Sonnenuntergang 
zeigt Kaltluftströme
 
mit Ausrichtung
 
in die thermisch sehr hoch belasteten 
Siedlungsflächen von Lindenthal, Sülz und Klettenberg. 
Hierbei bewegen
 
sich die
 
kühlenden Ströme entlang der verbindenden radialen Grünzüge in 
die Stadtmitte. Eine 
durch die Zielabweichung verursachte Schwächung
 
der 
klimaaktiven Flächen im Bereich des Decksteiner Weihers und der Gleueler 
Wiese wird zwangsläufig auch zu einer Schwächu
ng der Effektivität der 
Kaltluftströme in die bevölkerungsdichten Stadtviertel Lindenthal, Sülz und 
Klettenberg führen.
 
Darüber hinaus hat die Zielabweichung
 
Bedeutung für das
 
gesamte
 
Stadtklima
, da sie klimarelevante Radialen betrifft
. Die Radialen und de
r 
Rhein sind die zentralen Säulen für die Kaltluftströme aus den klimaaktiven 
Bereichen des äußeren Grüngürtels und des Umlands. Sie wirken der sich 
aufheizende
n
 
Stadt entgegen. Die Durchgängigkeit der grünen Radialen und 
der rheinangrenzenden Flächen ist 
maßgeblich für die notwendige Kühlung 
der hitzeintensiven Siedlungsflächen in der Stadt (Hitzeinseln). 
Die 
Fragmentierung 
des Grünzuges,
 
wie in 
dem 
Zielabweichungsplanung 
vorgesehen, führt durch die Ablenkung der Kaltluftströme saisonal zu 
gesundheitlichen
 
Hitzebelastungen in der sich aufheizenden Stadt.
 
 
Biotoperhaltung und 
-
vernetzung
 
Durch die Neuversiegelung von drei Kunstrasenplätzen werden die 
Lebenssituation von Arten und der Zustand von Biotopen beeinträchtigt. 
Der 
landschaftlich reizvolle
 
Wechsel 
zwischen den alten Baumbeständen und 
freien Wiesenflächen bietet
 
einen optimalen Lebensraum (Habitat) für 
zahlreiche Greifvögel, die
 
insbesondere die 'Gleueler Wiesen' Tag und Nacht 
bejagen. Sowohl die
 
Anzahl der
 
Individuen, als auch der Artenreichtum des 
Bestandes an Greifvögeln
 
in dem Plangebiet ist besonders hervorzuheben. 
Die geplante Versiegelung
 
der Flächen durch Kunstrasenplätze würde 
dagegen die Nahrungskette
 
zerstören und so den Greifvogelbestand am 
Decksteiner Weiher gefährden.
 
Es wird an dieser S
telle darauf hingewiesen, 
dass sich in dem lokalen
 
Bestand auch planungsrelevante Greifvogelarten 
befinden, die die
 
weitläufigen Wiesenflächen im 
Ä
u
ß
eren Grüngürtel 
bejagen und als
 
Nahrungsquelle nutzen.
 
Die Anlage der Sportplätze und der Zugangswege führt
 
zu einer 
großflächigen Zerstörung der Wiese. Als direkte Folge des Baus von drei 
Kunstrasenplätzen entfällt auf etwa 40.000 m
²
 
die Nutzung dieser Fläche in 
Form von Beuteinsekten als Fortpflanzungs
-
 
und Lebensraum 
verschiedener geschützter Fledermausarten
 
wie Zwergfledermaus, Großer 
Abendsegler, Großes Mausohr. Zudem wird das anliegende Ökosystem aus 
verbleibenden Wiesenresten, Strauchriegeln und Waldrändern durch die 
Bebauung grundlegend verändert. 
Die für den Äu
ß
eren Grüngürtel 
charakteristische Säumung 
der
 
freien Wiesenflächen mit waldartigen 
Baumbeständen bietet auch urbanen
 
Fledermausarten Orientierung und 
optimale Jagdgebiete. Eine gartenbaulich
 
angelegte Vernetzung der 
Landschaftsbestandteile sorgt hier vorbildlich für
 
die lebensnotwendige

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Vernetzung
 
der Habitate der Fledermäuse. Die im
 
Bereich der 'Gleueler 
Wiesen' geplanten Kunstrasenplätze mit Ballfangzäunen
 
und 
Flutlichtmasten haben dagegen eine Barrierewirkung und zerschneiden
 
sowohl das Grünsystem als auch die Lebensräume der Wildtiere. Die
 
näch
tliche Barrierewirkung von Licht manifestiert sich bereits ab einer
 
Beleuchtungsstärke von 3,6 Lux (Stone et al., 2012). Im Vergleich dazu weist
 
ein sternenklarer Nachthimmel bei Neumond lediglich eine Lichtstärke von
 
0,001 Lux auf. Hier wird auf die ausfü
hrliche Stellungnahme zu der
 
Fragmentierung von Habitaten durch Lichtemission am Beispiel des 
Adenauer
 
Weiher hingewiesen (Risch und von Mikecz, 201
5).
 
Flutl
icht und Ballfangzäune führen zu einer 
F
ragmentier
u
ng 
der 
Lebensräume (Habitate) 
von nachtaktiven V
ögeln und Fledermäusen. So 
wirkt sich künstliche Außenbeleuchtung als Barriere für die Fortbewegung 
von Fledermäusen aus und zerschneidet deren Lebensräume.
 
D
ie meisten 
Tierarten reagieren empfindlich auf den natürlichen Tag
 
und Nacht Zyklus. 
Bei einigen A
rten wirkt sich die Störung dieses Zyklus durch künstliche
 
Beleuchtung negativ auf Fre
ss
verhalten, Wachstum, Fortbewegung und 
Fortpflanzung aus. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen
 
bestätigen, 
dass dieser Barriereeffekt
 
auch Arten wie die Zwergfledermaus (
Pipistrellus 
pipistrellus
) beeinträchtigt, die aufgrund der Konzentrierung von Futtertieren 
(Insekten) bislang
 
als Profiteure von künstlicher Außenbeleuchtung galten 
(Hale et al., 2015).
 
 
Eine Außenbeleuchtung
 
hat
 
auch 
Auswirkungen auf den
 
Nachwuchs der 
Fledermäuse. Die Populationen sind so empfindlich, da die europäischen
 
Fledermausarten nur ein Junges pro Jahr aufziehen. Zudem wurde gezeigt, 
dass sich der
 
Fledermausnachwuchs in Häusern oder Monumenten mit 
Außenbeleucht
ung schlechter und
 
langsamer entwickelt als die jungen 
Fledermäuse in unbeleuchteten Quartieren. Da die
 
Elterntiere später 
ausfliegen, wenn die Ausflugöffnungen beleuchtet werden, haben sie 
weniger
 
Zeit für die Futtersuche und können ihren Nachwuchs nicht 
ausreichend versorgen (Downs et al.,2003). In diesem Fall tritt die 
Barrierewirkung der künstlichen Beleuchtung bereits direkt an den
 
Schlafplätzen der Fledermäuse auf.
 
Im Regionalplan ist der Äußere Grüngürtel 
zudem 
zwischen Braunsfeld und 
Rodenkirchen (V
B
-
K
-
5007
-
005) als bewaldete Parkanlage mit 
strukturreichen Grünanlagen und Biotopverbund mit besonderer Bedeutung 
festgelegt. Als Schutzziele werden (a) der Erhalt und die Entwicklung einer 
reich gegliederten stadtnahen Erholungslandschaft, (b) der Erhalt 
und die 
Entwicklung einer vielfältigen Stadtwaldfläche und (c) die Erhaltung und 
Optimierung von diversen Grünlandbereichen definiert. Im Sinne der 
Definition des Biotopverbundes ist der Planbereich der Gleueler Wiese als 
Grünlandbereich anzusehen. 
 
Zusamm
enfassend ist d
ie 
in den Voraussetzungen der Zielabweichung 
formulierte 
Darstellung
, 
die geplanten Kunstrasenplätze
 
hätten
 
keinen
 
Einfluss auf das Ökosystem der Umgebung
 
fachlich nicht haltbar.
 
 
Sicherung der freiraumgebundenen Erholung
 
Die Erholungseignun
g der bisher unberührten Waldwiese wird durch die 
Anlage von drei eingezäunten Trainingsplätzen mit Ballfangzäunen hinter 
den Toren und einem Flächenbedarf von 35.633 m2 ohne Wege durch die 
Veränderung des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt. Ein fr
eier

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zugang zu diesen Flächen ist für Erholungssuchende nicht mehr möglich. 
Dies ist umso erschwerender, da die Stadt Köln in ihrer Beschreibung der 
Standortsituation die Erholungseignung dieses Teils des Grüngürtels durch 
die stark frequentierten Sportanl
agen des FC Köln schon heute als 
eingeschränkt ansieht. 
Ein zentraler Funktionsbestandteil dieses 
Teilbereiches des Regionalen Grünzuges geht damit vollständig verloren 
und wird im Zusammenhang mit dem in diesem Bereich nur ca. 350 m 
breiten begehbaren Grü
ngürtel (vom Decksteiner Weiher aus) erheblich 
eingeschränkt. 
 
 
Weitere betroffene Funktionen im Rahmen der Zielerläuterungen:
 
Boden
 
Dadurch, dass die Gleueler
 
Wiese extensiv gepflegt wird und durch die 
angrenzenden waldartigen Baumbestände vor der Verwehung von 
Pestiziden aus der Landwirtschaft geschützt ist, konnte sich dort über viele 
Jahrzehnte ein ökologisch hochwertiger Boden entwickeln. Studien zeigen, 
da
ss gerade in städtisch geprägten Grünlandbereichen, die über Jahrzehnte 
nicht umgebrochen wurden, der Boden eine artenreiche Bodenökologie 
entwickelt. Solche urbanen Grünlandflächen zeichnen sich durch eine 
besonders hohe Kühlleistung, hohe Kapazität der C
O2 Speicherung und 
Luftschadstoffbindung aus (CO2
-
 
und Schadstoffsenke).
 
Aus naturschutzfachlicher Betrachtungsweise entspricht die Bebauung von 
Boden mit einer Kunstrasenfläche außerdem einer Versiegelung des 
Bodens. 
Durch eine Versiegelung gehen die w
e
se
ntlichen 
Ökosystemleistungen eines Bodens, wie er heute auf der Gleueler Wiese 
vo
rhanden ist,
 
verloren. Die Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft 
insbesondere die Verschlechterung der 
Artenvielfalt (
Biodiversität
)
, 
Bodenbildung, Bodenfauna, CO
2
-
Speicherung, Regulation des Mikroklimas, 
Regulation des Wasserhaushalts, Evapotranspiration bzw. Kühlung, 
Versickerung und Grundwasserbildung. 
Die Versiegelung von urbanem 
Dauergrünland durch
 
Kunstrasenflächen oder Bebauung beeinträchtigt 
zudem das lokale
 
Ökosystem. Unzählige Bodenorganismen lockern und 
durchlüften den Boden
 
und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur 
Bodenqualität. Im Bereich der
 
Gleueler Wiese
 
handelt es sich vorwiegend 
um Parabraunerden aus
 
tonigem Schluff, die auf Kiessanden der 
Mitt
elterrasse des Rheins aufgelagert
 
und wegen ihrer Bodenfruchtbarkeit 
als besonders schützenswert eingestuft
 
sind (Bodenkarte des Geologischen 
Dienstes NRW).
 
Die hier lebenden Bodenorganismen stehen am Anfang 
einer
 
Nahrungskette, die über Insekten, kleinere
 
Säugetiere und Vögel bis 
zu einer
 
artenreichen Population von Greifvögeln reicht. 
 
Wasser bzw.
 
(b) 
Bereiche mit Grundwasser
-
 
und Gewässerschutzfunktionen
 
Sicherung des geplanten Trinkwasserschutzgebietes für 
das 
Wasserwerk Hürth
 
Aufgrund der Anlage neuer 
Sportplätze und Funktionsbauten geht eine 
Versickerungsfläche von über 40.000 m
²
 
verloren. Zwar soll das 
Niederschlagswasser auf diesen Flächen durch geeignete Maßnahmen 
durch Versickerung dem Grundwasser zugeführt werden. Ob damit aber 
eine Grundwasserneu
bildung im bisherigen Umfang aufrechterhalten 
bleiben kann, erscheint fraglich. Besonders problematisch ist aber die 
Aussage der Stadt Köln, wonach grundwassergefährdende Stoffe bei den

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungen im Änderungsbereich nicht verwendet würden. Nach Studien des
 
niedersächsischen Umweltministeriums zählen Kunstrasenplätze mit 
Gummigranulat aus Autoreifen aber zu den größten Verschmutzern der 
Umwelt mit Plastikartikeln
.
 
Die Kunststoffteilchen werden
 
ausgeschwemmt 
und gelangen ins Grundwasser. Vor diesem Hintergrun
d erscheint eine 
Untersuchung, inwiefern durch den Bau und die Nutzung der geplanten 
Kunstrasenplätze das zukünftige Trinkwasserschutzgebiet für das 
Wasserwerk Hürth beeinträchtigt wird, dringend erforderlich
. 
 
 
Hinweise zur Berücksichtigung für die Baulei
t
p
lanung:
 
Wahrnehmung und Beteiligungsverfahren
 
Die Bevölkerung aus dem gesamten Stadtgebiet und besonders aus 
Lindenthal hat sich sehr intensiv an der Diskussion über die Ausbaupläne 
auf der Gleueler Wiese beteiligt. 
Bereits im Jahr 2016 haben sich in 
Onlinepetitionen 14.372 Bürger aus Köln gegen die Pläne ausgesprochen. 
Es wurden mehr als 500 
Anregungen und Stellungnahmen
 
im 
Bezirksrathaus Lindenthal von der Bevölkerung abgegeben 
(Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11.
2016 Anlage 1). In einer 4,5 
stündigen 
Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 
07.04.2016
 
waren mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger sehr engagiert 
beteiligt. Die mehrheitlichen Äußerungen der Kölner Bürger in den 
Petitionen, den 
A
nregungen und Stellungnahmen
 
sowie der 
Abendveranstaltung
 
wendeten sich gegen die Ausbaupläne des 
Sportgeländes im Bereich der Gleueler Wiese. Es hat sich eine 
Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ gegen die Planung gebildet und die 
lokalen Bürgervereine 
Müngersdorf, Junkersdorf und Belvedere haben sich 
ebenfalls gegen die Planung ausgesprochen. Kölner Bürger initiierten am 
02.09.2016 einen offenen Brief (
http://gruensystem.koeln/services/off
ener
-
brief/
) an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, in dem sie sich für den 
Erhalt und den Ausbau der 
klimatische
n
 
und ökologische
n
 
Funktionen
 
des 
Kölner Grünsystems und gegen 
Versiegelung, Bebauung und Privatisierung 
ausgesprochen haben. Bis heute hab
en 43 Organisationen mit 170‘000 
Mitgliedern und Unterstützern diesen offenen Brief mitgezeichnet. 
 
Die Wahrnehmung der Kölner Bürger deckt sich mit den bestehenden 
regional
-
 
und landschaftsplanerischen Festsetzungen. Die 
c
harakter
bildenden
 
Festsetzungen u
nd das 
Zusammenwirken natürlicher 
und anthropogener Faktoren
 
machen die Besonderheit dieses 
abgeschlossenen Teilraumes aus. Die Wahrnehmung deckt sich auch mit 
den Festsetzungen im bestehenden FNP (
Grünfläche und Parkanlage
) für 
die einer abgeschlossenen W
aldlichtung ähnlichen Gleueler Wiese. 
Die 
Aufarbeitung der Resultate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab 
als vorrangigen Einwand, die Vereinbarkeit mit den Regelungen des 
Landschaftsschutzes (Beschlussvorlage 3209/2016 vom 03.11.2016 Anlage 
1
). 
Die Kölner Bürger nehmen die Gleueler Wiese als abgeschlossenen, 
einzigartigen und erhaltenswerten Teilraum war, der in das
 
großräumig 
übergreifende, ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem
 
des Kölner 
Grünsystems mit seinen 
vielfältigen Nutzungs
-
 
und 
Erholung
sfunktionen 
eingebettet ist. 
 
Auch die sehr grobe Darstellung des LEP 
NRW 
vom 1.1.2016 setzt den 
äußeren Grüngürtel als
 
Grünzug und Gebiet für den Schutz des Wassers 
fest. 
Zu den weiteren Festsetzungen zählt die f
lächensparende und 
bedarfsgerechte 
Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz, die

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siedlungsbereiche bedarfsgerecht und angepasst an die zentralörtliche 
Gliederung mit möglichst vielfältig zu nutzenden Bewegungsräumen 
für
 
Erholungs
-
, Sport
-
, Freizeit
-
 
und Tourismuseinrichtungen auszustatten. 
 
Für den Planungsbereich gilt das
 
Ziel
,
 
die Belange des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege, des Boden
-
 
und Grundwasserschutzes, des 
Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes und die natürliche Eigenart der 
Landschaft einschließlich des Orts
-
 
und Landscha
ftsbildes sowie ihr 
Erholungswert 
zu berücksichtigen
.
 
Der Wert von semi
-
natürlichen 
Bestandteilen in Städten wie Grünanlagen, Friedhöfen,
 
Alleebäumen und 
Privatgärten erfährt eine zunehmende Wertschätzung durch die Tatsache,
 
dass sich diese urbanen Ökosyst
eme positiv auf das Wohlbefinden der 
Stadtbewohner
 
auswirken. Sie erzeugen ein angenehmes Mikroklima.
 
Durch die Behörde (Dezernat 32 
–
 
Feldmann) wird aus der Perspektive 
eines erdachten Sportbandes argumentiert. Außer Acht gelassen wird dabei 
jedoch, dass 
regional
-
 
und landschaftsplanerisch das Kölner Grünsystem als 
Freiraum aus den Grüngürteln mit den verbindenden Radialen aufgebaut ist. 
Charakteristisch für die Radialen ist, der Übergang von dichter Bebauung im 
Zentrum der Stadt bzw. am inneren Grüngürtel
 
nach Außen über eine 
gartenstadtähnliche Bebauung (Lindenthal) und über Bereiche mit 
Gartennutzungen (Kleingartenkolonien) und Parkanlagen (Beethoven Park) 
und über einer naturraumähnlich gestaltete Lichtung (Gleueler Wiese) mit 
naturnah gestaltetem Waldr
and weiter bis schließlich zu den großzügigen 
Freiflächen mit ausdehnten Wasserflächen und mächtigen Waldflächen. 
Dieser charakteristische Aufbau ist Teil des stadtplanerischen Konzepts von 
Fritz Schumacher aus den 1920ger Jahren und ist in der Vollständig
keit an 
keiner anderen Stelle in Köln so erhalten geblieben. Durch die 209. FNP 
Änderung würde dieser Aufbau zerstört. Der Begriff „Sportstättenband“, wie 
er im Abschnitt 6.4.2 in der Anlage 4 Seite 31 steht, kommt in historischen 
Originalbeschreibungen ni
cht vor.
 
Selbstverständlich ist die sportliche Nutzung auf den Grünflächen der Kölner 
Grüngürteln und deren Radialen ein wichtiger Nutzungsaspekt. Aber nur ein 
Nutzungsaspekt unter vielen. Die organisierte sportliche Nutzung der 
Grünflächen durch Fußballve
reine ist wiederum ein Teil der sportlichen 
Nutzung durch die Bevölkerung im Allgemeinen. Das geplante mehrheitlich 
gewerbliche sportliche Angebot durch Personen des Privatrechts bedeutet, 
dass zukünftig keine vielfältigen Nutzungen für die Gesellschaft do
rt erfüllt 
werden können.
 
 
Kunstrasenplätze
 
Bei einer Umwandlung von einer grünlandähnlichen Wiese sind neben der 
Reduzierung der Ökosystemleistungen auch die gesundheitlichen Aspekte 
der Sportler bzw. der Nutzer der Kunstrasenanlage zu berücksichtigen.
 
Di
e Reduzierung der Ökosystemleistungen betrifft insbesondere die 
Verschlechterung der Artenvielfalt (
Biodiversität
), 
Bodenbildung
, 
Bodenfauna
, 
CO
2
-
Speicher
ung, 
Regulation 
des 
Mikroklima
s, 
Regulation 
des 
Wasserhaushalt
s, Evapotranspiration bzw. 
Kühlung
, 
Vers
ickerung
 
und 
der 
Grundwasserbildung
. 
 
Negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Sportler haben das 
Inhalieren von Ausdunstungen und von Zersetzungsprodukten der 
eingesetzten Kunststoffe und Materialien. Die eingesetzten Kunststoffe und 
Materialien alter
n und zersetzen sich durch kontinuierliche UV
-
Bestrahlung

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
und durch Abrieb der verschiedenen Komponenten der 
Kunstrasenoberfläche (Kunstrasen, Füllmaterial und Untergrund) 
untereinander. Die Folge ist, dass Nutzer und die Umgebung mit Partikeln, 
Staub bis 
hin zu Nanopartikeln ausgesetzt werden. Luftschadstoffe aus der 
Umgebung lagern sich leicht an die freigesetzten Partikel an. Dadurch 
werden die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch die Exposition 
der freigesetzten Partikel noch verstärkt. Schließ
lich ist ein für die Sportler in 
höheres Verletzungs
-
 
und Belastungsprofil des Bewegungsapparates zu 
berücksichtigen. Es ist von schweren Schürf
-
 
und 
Verbrennungsverletzungen auszugehen.
 
(Foto: Messung am 01/07/2018 um 14:15Uhr am Kunstrasenplatz Zülpiche
r Wall in Köln)
 
Negativ wirken sich die extrem hohe Oberflächentemperaturen oberhalb der 
Schmerzgrenze von über 62°C bei Sonneneinstrahlung und trotz moderater 
Umgebungstemperaturen auf die Gesundheit der Sportler aus.
 
Die optimale Nutzung und Gestaltung d
er vorhandenen Sportflächen ist 
durch den erheblichen Nutzungsdruck erforderlich. Auf den bestehenden 
Sportflächen ist die Vielfältigkeit der Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Die 
beste multifunktionale Fläche ist eine Rasenfläche, da sie kaum eine 
spezif
ische Nutzung durch eine Sportart ausschließt. Die geplanten 
privaten 
Sportflächen mit Kunstrasen eignen sich zwar für Fußball, aber nur sehr 
eingeschränkt für andere Sportarten wie Leichtathletik oder auch nur sehr 
eingeschränkt für andere Mannschaftsport
arten. 
Kunstrasenplätze werden 
mit dem Wunsch angelegt
, die Nutzungsintensität 
zu steigern
 
und 
flächensparende Lösungen zu finden. 
 
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist in speziellen Fällen eine 
Umwandlung eines Tennenplatzes
 
im Rahmen einer Sanierung in einen 
Kunstrasenplatz mit verbesserter Nutzungsintensität anstatt einer 
Erneuerung eines Tennenplatz nur vertretbar, wenn die negativen 
Auswirkungen der Kunstrasenfläche berücksichtigt werden und dadurch 
die 
Inanspruchnahme vo
n Freifläche vermieden wird
.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Simone von Kampen

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15
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage(n):  Henriette Meynen, Anna von Mikecz und Eugen Moll: Die Köln
-
Gleueler
 
Wiese 
-
 
Ein einzigartiger Naturraum im Äußeren Grüngürtel; 
Rheinische Heimatpflege 
–
 
55. Jahrgang 
–
 
4/2018 Seite 293ff

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0844/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.03.2019
Erstellt
06.03.2019 14:05