Mandari Insight

0609/2021

Herrichtung von Trendsportangeboten für Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln-Finkenberg

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 7.2.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5741 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 15.04.2021 
 0609/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021 
 
Herrichtung von Trendsportangeboten für Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln-
Finkenberg 
hier: Kostenerhöhung 
 Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Grem-
berghoven und Eil“ 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif-
fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Herrichtung von Trendsportangeboten für 
Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln-Finkenberg“ in Köln-Porz in Höhe von rund 
352.065 € zur Kenntnis. 
Begründung 
Der Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße in Köln-Finkenberg verfügt nur über einen geringen 
Spielwert. Gerade für Kinder und Jugendliche im dicht bebauten Stadtteil Finkenberg sollen im 
unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ge-
schaffen werden. Er wurde deshalb als Maßnahme in das ISEK „Porz-Ost, Finkenberg, Grem-
berghoven und Eil“ aufgenommen, das am 04.04.2019 vom Rat beschlossen wurde.  
Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde nach einer Beteiligung von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Ort im Jahr 2019 ein Garten- und Landschaftsarchi-
tekt mit der Planung einer Neugestaltung beauftragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden 
mit 668.890 € kalkuliert. 
Auf Grundlage der Kalkulation wurde ein Förderantrag (EFRE und Städtebauförderung) am 
19.07.2019 gestellt. Mit Bescheid vom 05.06.2020 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung 
sowie Städtebauförderung in Höhe von 568.556 € (85 %) zu den förderfähigen Gesamtkosten in 
Höhe von 668.890 € bewilligt. Gemäß des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 
04.12.2022 durchzuführen.

2 
 
Der Finanzausschuss beschloss am 15. Juni 2020 die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 670.000 Euro (brutto) im Teilfinanzplan 0902 (Stadtentwicklung). Am 
16.06.2020 wurde seitens der Bezirksvertretung Porz die Verwaltung beauftragt, die Errichtung 
einer Trendsportanlage auf dem Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße in Köln-Finkenberg mit 
Gesamtkosten in Höhe von 670.000 Euro (Brutto) durchzuführen (Vorlage Nr. 1150/2020). 
 
Mit Änderungsbescheid vom 29.10.2020 wurde die Höhe der Zuwendung der Städtebauförde-
rung von rund 35% auf 50% angehoben, so dass  eine 100%-Förderung von 668.890 aus der 
EFRE-Förderung und der Städtebauförderung beschieden wurde. Die Änderung ergab sich auf-
grund des Erlasses des MHKBG NRW (Ergänzung Mittelbereitstellungserlass Städtebauförder-
programm NRW 2020, alle Programme) vom 30.09.2020. 
Nach Mitteilung des Fachamtes vom 14.01.2021 erhöhen sich die Kosten für die Trendsportanla-
ge um rund 352.065 €. Die Kostenerhöhungen resultieren aus den Erkenntnissen der Bodenun-
tersuchungen, den Auflagen an Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet sowie der allgemeinen 
Baukostensteigerung. Im Einzelnen sind dies: 
1. nicht ausreichende Tragfähigkeit des Untergrunds und daraus erforderliche Sohlprofilierungen, 
2. nicht ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Bodens und dadurch größere Dimensionierung 
der Drän- und Rigolenanlage,  
3. bisher nicht kalkulierte Kosten für Bauschild, Öffentlichkeitsarbeit, Baugrundgutachten 
4. Kostenerhöhungen aus den Preisanpassungen von 2019 auf 2020 sowie Annahme, dass bis 
zur Ausschreibung der Trendsportanlage die Baukosten um weitere 10% steigen. 
 
Die Maßnahme wird aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von 1.020.955 € kalkuliert.  
Die Mehrkosten sind dem Fördergeber als Änderungsantrag eingereicht worden. Eine Nachför-
dermöglichkeit durch den Zuwendungsgeber wird zurzeit geprüft. Der Eigenanteil der Stadt Köln 
für die Maßnahme erhöht sich ohne Förderung der Mehrkosten von 0 € auf 352.065 € und würde 
sich im Falle einer Nachfinanzierung durch den Zuschussgeber entsprechend reduzieren.  
 
Zusammenfassung 
Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be-
rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 1.020.955 €. 
Finanzierung 
Die benötigten zusätzlichen Finanzmittel i.H.v. 352.065 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadt-
entwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden 
im Rahmen der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bilanzielle Abschreibun-
gen in Höhe von zusätzlich 35.206,50 €/p.a. (alt: 67.000 € p.a. neu: 102.095,50 €/p.a.) ab der 
Fertigstellung des Projektes an. Die bilanziellen Abschreibungen werden über den Teilergebnis-
plan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen finanziert. 
Ein zusätzlicher Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten steht derzeit noch nicht fest und 
wird ggf. auch im TP 0604, Teilplanzeile 2-Zuwendungen und allg. Umlagen abgebildet. 
Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen 
 wird das Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er-
forderlichen Mittel ab dem Jahr 2022 ggfs. durch Umschichtungen vorsehen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0609/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.04.2021
Erstellt
18.02.2021 09:52