0609/2021
Herrichtung von Trendsportangeboten für Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln-Finkenberg
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 15.04.2021 0609/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 Herrichtung von Trendsportangeboten für Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln- Finkenberg hier: Kostenerhöhung Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ist der Rat über die Kostenerhöhung zu informieren: Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Grem- berghoven und Eil“ hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i. V. m. § 8 Zif- fer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Maßnahme „Herrichtung von Trendsportangeboten für Kinder und Jugendliche, Stresemannstraße in Köln-Finkenberg“ in Köln-Porz in Höhe von rund 352.065 € zur Kenntnis. Begründung Der Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße in Köln-Finkenberg verfügt nur über einen geringen Spielwert. Gerade für Kinder und Jugendliche im dicht bebauten Stadtteil Finkenberg sollen im unmittelbaren Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ge- schaffen werden. Er wurde deshalb als Maßnahme in das ISEK „Porz-Ost, Finkenberg, Grem- berghoven und Eil“ aufgenommen, das am 04.04.2019 vom Rat beschlossen wurde. Seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wurde nach einer Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Ort im Jahr 2019 ein Garten- und Landschaftsarchi- tekt mit der Planung einer Neugestaltung beauftragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden mit 668.890 € kalkuliert. Auf Grundlage der Kalkulation wurde ein Förderantrag (EFRE und Städtebauförderung) am 19.07.2019 gestellt. Mit Bescheid vom 05.06.2020 wurde der Stadt Köln eine EFRE-Förderung sowie Städtebauförderung in Höhe von 568.556 € (85 %) zu den förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 668.890 € bewilligt. Gemäß des Förderbescheides ist die Maßnahme bis zum 04.12.2022 durchzuführen. 2 Der Finanzausschuss beschloss am 15. Juni 2020 die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 670.000 Euro (brutto) im Teilfinanzplan 0902 (Stadtentwicklung). Am 16.06.2020 wurde seitens der Bezirksvertretung Porz die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer Trendsportanlage auf dem Spiel- und Bolzplatz Stresemannstraße in Köln-Finkenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 670.000 Euro (Brutto) durchzuführen (Vorlage Nr. 1150/2020). Mit Änderungsbescheid vom 29.10.2020 wurde die Höhe der Zuwendung der Städtebauförde- rung von rund 35% auf 50% angehoben, so dass eine 100%-Förderung von 668.890 aus der EFRE-Förderung und der Städtebauförderung beschieden wurde. Die Änderung ergab sich auf- grund des Erlasses des MHKBG NRW (Ergänzung Mittelbereitstellungserlass Städtebauförder- programm NRW 2020, alle Programme) vom 30.09.2020. Nach Mitteilung des Fachamtes vom 14.01.2021 erhöhen sich die Kosten für die Trendsportanla- ge um rund 352.065 €. Die Kostenerhöhungen resultieren aus den Erkenntnissen der Bodenun- tersuchungen, den Auflagen an Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet sowie der allgemeinen Baukostensteigerung. Im Einzelnen sind dies: 1. nicht ausreichende Tragfähigkeit des Untergrunds und daraus erforderliche Sohlprofilierungen, 2. nicht ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Bodens und dadurch größere Dimensionierung der Drän- und Rigolenanlage, 3. bisher nicht kalkulierte Kosten für Bauschild, Öffentlichkeitsarbeit, Baugrundgutachten 4. Kostenerhöhungen aus den Preisanpassungen von 2019 auf 2020 sowie Annahme, dass bis zur Ausschreibung der Trendsportanlage die Baukosten um weitere 10% steigen. Die Maßnahme wird aktuell mit Gesamtkosten in Höhe von 1.020.955 € kalkuliert. Die Mehrkosten sind dem Fördergeber als Änderungsantrag eingereicht worden. Eine Nachför- dermöglichkeit durch den Zuwendungsgeber wird zurzeit geprüft. Der Eigenanteil der Stadt Köln für die Maßnahme erhöht sich ohne Förderung der Mehrkosten von 0 € auf 352.065 € und würde sich im Falle einer Nachfinanzierung durch den Zuschussgeber entsprechend reduzieren. Zusammenfassung Die Gesamtkosten für das im städtischen Haushalt zu veranschlagende Projekt liegen unter Be- rücksichtigung der Mehrkosten bei rund 1.020.955 €. Finanzierung Die benötigten zusätzlichen Finanzmittel i.H.v. 352.065 € stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadt- entwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung entsprechend umgeschichtet. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bilanzielle Abschreibun- gen in Höhe von zusätzlich 35.206,50 €/p.a. (alt: 67.000 € p.a. neu: 102.095,50 €/p.a.) ab der Fertigstellung des Projektes an. Die bilanziellen Abschreibungen werden über den Teilergebnis- plan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen finanziert. Ein zusätzlicher Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten steht derzeit noch nicht fest und wird ggf. auch im TP 0604, Teilplanzeile 2-Zuwendungen und allg. Umlagen abgebildet. Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wird das Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er- forderlichen Mittel ab dem Jahr 2022 ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0609/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 18.02.2021 09:52