1173/2022
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THCG) in der Stadtverwaltung und der KGAB
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4963 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 29.04.2022 1173/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (THCG) in der Stadtverwaltung und der KGAB Beantwortung von Nachfragen zum TOP 4.4 in der Sitzung des AVR am 07.03.2022 In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wurden verschiedene Fragen gestellt, die die Verwaltung mit Unterstützung der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) wie folgt beantwortet: Frage: Ratsmitglied Manfred Richter fragt nach dem Qualifizierungskonzept im Rahmen der Serviceoffen- sive. Der erfolgreiche Übergang auf Planstellen bei der Stadt Köln sieht einen entsprechenden Nachweis von Kompetenzen und Know-how gerade im Bereich Sicherheit vor. Wie gelingt das? Antwort der Verwaltung: Die Serviceoffensive Sauberkeit und Sicherheit in Köln bietet einen spürbaren Mehrwert für die Bürger*innen. Nach den Erfahrungen der ersten drei Jahre unterstützt die geförderte Beschäftigung die städtischen Dienststellen in ihrer Aufgabenwahrnehmung sehr erfolgreich. Dabei ist das Anforderungsprofil für die über die KGAB beschäftigten Ordnungshelfer*innen zwar deutlich geringer als bei den Fachkräften im Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung. Die Kombination aus Fachkräften und Helferkräften führt aber zu einer deutlichen Entlastung der Fach- kräfte von einfachen Aufgaben. In der Serviceoffensive für Sauberkeit und Sicherheit wurde diese Idee pilotweise getestet und im Auftrag des Ordnungsdienstes Aufgaben wie das Öffnen und Schließen von Zufahrten in der Altstadt, die Kontrolle in Landschaftsschutzgebieten wie dem Pe- scher See oder die Kontrolle von Fahrradleichen im Stadtgebiet übernommen. Darüber hinaus können mehr Stellen im Ordnungsdienst besetzt werden, wenn nach einer Aufga- bentrennung Helferstellen mit geringerem Anforderungsprofil eingerichtet werden und Fachkräfte wie bisher bedarfsgerecht ausgebildet werden. In den Stadtbezirken besteht über die Ordnungshel- fer-Teams die Möglichkeit, die Rolle „Stadtteilkümmerer*in“ einzurichten, um Missstände im Stadt- bild aufzunehmen, weiterzuleiten und das subjektive Sicherheitsempfinden zu erhöhen. Immer wenn Fachkräfte des Ordnungsamtes und der Polizei erforderlich sind, ziehen sich die Helfer- Teams zurück und verständigen die Fachkräfte, ohne sich selbst zu gefährden. Auch hier gibt es erfolgversprechende Erfahrungswerte, die dafür sprechen, dass sich die Ordnungshelfer-Teams bei entsprechender Anleitung und Qualifizierung nicht selbstüberschätzen und kein Risiko eingehen. In der Perspektive sollten bei der Stadt Köln weitere Stellen geschaffen und jedem Veedel ein Ord- nungshelfer-Team zugewiesen werden. Hier wird auch im Rahmen der Qualifizierung sichergestellt, 2 dass der angestrebte Wechsel auf städtische Stellen im Ordnungsdienst übergangslos zum Ende der Beschäftigung bei der KGAB gelingt. Frage: Ratsmitglied Volker Görzel möchte wissen, ob der Film über den Sachstand zur Serviceoffensive am 10.02.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und im Wirtschaftsausschuss gezeigt wurde. Antwort der Verwaltung: Im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde der Film in der Sitzung am 24.03.2022 auf Wunsch der Ausschussmitglieder gezeigt. Der Wirtschaftsausschuss hat die Mitteilung der Ver- waltung in der Sitzung am 10.02.2022 zur Kenntnis genommen. Bei Bedarf kann der Film sehr ger- ne auch dort gezeigt werden. Frage: Stellvertretendes beratendes Mitglied Dr. Martin Theisohn fragt, ob nicht auch der Seniorenbereich durch das Teilhabechancengesetz profitieren kann. Er sieht Möglichkeiten zur Unterstützung von Senior*innen durch gefördert Beschäftigte mit geringer beruflicher Qualifikation. Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung bestehen in der Tat besondere Bedarfe für die Unterstützung von Seni- or*innen wie zum Beispiel eine Begleitung bei Einkäufen, Freizeitaktivitäten oder ähnlichem. Die SBK Sozial-Betriebe Köln gGmbH als Beteiligungsgesellschaft der Stadt Köln beschäftigt be- reits in diesem Zusammenhang Mitarbeiter*innen über das Teilhabechancengesetz. Im Übrigen bestehen vielfältige Angebote für Senior*innen bei den freien Trägern der Wohlfahrtspflege. Eine Förderung von Beschäftigungen nach dem Teilhabechancengesetz ist auch bei gemeinnützi- gen Trägern möglich. Das Jobcenter Köln wird für 2022 die Förderungen hälftig in der Privatwirt- schaft und hälftig bei Beschäftigungsträgern / Wohlfahrtverbänden vornehmen. Ausdrücklich gefördert werden Erziehende und schwerbehinderte Menschen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1173/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.04.2022
- Erstellt
- 05.04.2022 17:22