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3602/2023

Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen Gewerbegebieten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.01.2024

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Anlage 1, Verkaufspreise

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Ansehen

Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2, Ratsbeschluss vom 10.09.2026 - Vorlage 1103/096

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Ansehen

Anlage 1, Verkaufspreise

4696 Zeichen

Anlage 2 
Kaufpreise in großflächigen Gewerbegebieten 
Auf Grundlage der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln 
beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte erfolgt der Verkauf ab dem 01.01.2024 
erschließungsbeitrags- und grünausgleichskostenpflichtig: 
 
Gewerbegebiet 
(GE) 
Bodenrichtwert
-zone / Lage-
bezeichnung 
Bodenrichtwert,  
erschließungs-
beitragsfrei (ef) 
und 
Grünausgleichs
-kostenfrei (gf) 
Alter 
Verkaufs-
preis,  
ef + gf 
Neuer 
Verkaufspreis, 
erschließungs-
beitragspflichtig  
und 
grünausgleichs-
kostenpflichtig 
(ep + gp)1 
Immendorf 
Nr. 212005 
Im Giesdorfer 
Grund 
215 €/m² 215 €/m² 195 €/m² 
Godorf Nr. 211005 
Pierstr. 170 €/m² 170 €/m² 150 €/m² 
Marsdorf 2 Nr. 306016 
Max-Planck-Str. 190 €/m² 200 €/m² 185 €/m² 
Lövenich Nr. 308015 
Dieselstr. 185 €/m² 185 €/m² 165 €/m² 
Ossendorf 
Nr. 406019 
Richard-Byrd-
Str.  
200 €/m² 200 €/m² 180 €/m² 
Venloer Str. Nord 
Nr. 405009 
Venloer Str./ 
Spenrather Weg 
195 €/m² 195 €/m² 175 €/m² 
Industriepark 
Köln-Nord 
Nr. 504019 
Industriestr. 155 €/m² 155 €/m² 135 €/m² 
Causemann-
str./Merkenich 
Nr. 601006 
Rudi-Jaehne-Str. 155 €/m² 155 €/m² 135 €/m² 
Feldkassel 
Nr. 601016 
Robert-Bosch-
Str.  
145 €/m² 145 €/m² 125 €/m² 
Nr. 601014 
Marconistr. 145 €/m² 145 €/m² 125 €/m² 
Brasseur/West- 
hoven 
Nr. 702007 
Stollwerckstr. 185 €/m² 185 €/m² 165 €/m² 
AirportBusinessP
ark/Grem-
berghoven 
Nr. 704006 
August-Horch-
Str. 
195 €/m² 195 €/m² 175 €/m²

Wahn-Süd Nr. 711004  
Albin-Köbis-Str. 
180 €/m² 180 €/m² 160 €/m² 
Linder Kreuz 
Nord 
Nr. 712003 
Niederkasseler 
Str. 
140 €/m² 140 €/m² 120 €/m² 
Herkenrathweg/O
stheim 
Nr. 805006 
Herkenrathweg 165 €/m² 165 €/m² 145 €/m² 
Kalk-Süd  
Dillenburger Str. 
Nr. 802030 
Dillenburger Str. 180 €/m² 180 €/m² 160 €/m² 
Dünnwalder 
Kommunalweg 
Nr. 901027 
Mülheim-Nord 
175 €/m² 175 €/m² 155 €/m² 
Buchheim  
 
Nr. 903001 
Piccoloministr. 175 €/m² 175 €/m² 155 €/m² 
Rösrather 
Str./Rath-Heumar3 
Nr. 808015 
Pauline-
Christmann-Str. 
195 €/m² 175 €/m² 
ep 175 €/m² 
 
1 Für den Fall, dass die Stadt Köln bereits eine Vorausleistung beziehungsweise 
Erschließungsbeiträge und/oder Grünausgleichskosten für das Kaufgrundstück geleistet hat, 
sind die dafür entstandenen Kosten von den Kaufenden zu erstatten. Diese Regelung trifft auf 
zukünftige Grundstücksverkäufe zu, die nach Entstehung der Beitragspflichten erfolgen. Die 
Erschließungsanlagen und Grünausgleichsmaßnahmen wurden in den derzeit in der 
Vermarkung befindlichen großflächigen Gewerbegebiete bisher noch nicht fertiggestellt und 
somit auch noch nicht abgerechnet. 
2 Im Bereich Marsdorf wird über den zonalen Bodenrichtwert hinaus ein Zuschlag von 15 €/m² 
festgesetzt, da hierdurch die Kosten für die notwendige Brücke über den südlichen Randkanal 
zur Horbeller Straße, welche n icht durch den Erschließungsbeitrag abgerechnet werden 
können, refinanziert werden sollen. 
3 Im Gewerbegebiet Rösrather Str./Rath-Heumar stehen seit jeher große Flächenanteile im 
Eigentum privater Dritter. Daher erfolgte bereits in der Vergangenheit der Ve rkauf 
erschließungsbeitragspflichtig. 
Die vorgenannten Preise gelten bei einer überwiegenden Bebauung des Grundstücks mit 
Hallenflächen (Produktion, Großhandel, Lagerhaltung etc.) gegenüber Büro -, Ausstellungs- 
und/oder Einzelhandelsflächen. Bei einer fläc henmäßig überwiegenden höherwertigen 
Nutzung (Büro/Verwaltung , Gastronomie ) in großflächigen Gewerbegebieten wird im 
gesamten Stadtgebiet ein Zuschlag von 70 % erhoben. Sofern Einzelhandels- und/ oder 
Ausstellungsflächen vorgesehen sind und die Auswahlkrit erien erfüllt werden , erfolgt eine 
projektbezogene individuelle Wertermittlung. 
Bei Verkäufen an Investorinnen und Investoren, die für Nutzende bauen, wird wie bisher ein 
Aufschlag von 15 % erhoben. 
Die Anzahl der Unternehmen, die während des Kaufverfahrens vom Kaufinteresse Abstand 
nehmen oder sich sehr viel Zeit nehmen bevor der Kaufvertrag beurkundet wird, ist in den 
letzten Jahren immer größer geworden. Um die Ernsthaftigkeit des Verkaufsprozesses zu 
unterstreichen, erhebt die Verwaltung bei Angebotsann ahme durch den/die Käufer*in ein 
pauschales Reservierungsentgelt in Höhe von 5.000,00 €. Dieses wird auf den Kaufpreis 
angerechnet, wenn die Beurkundung des Kaufvertrages innerhalb einer Frist von sechs 
Monaten ab Beauftragung des Notariats erfolgt. Bei Verstreichen der Frist oder Rücktritt der

Kaufinteressentin/des Kaufinteressenten erfolgt keine Erstattung des Reservierungsentgeltes. 
Dieses Instrument hat sich bewährt. 
Die Kaufpreise werden zum Beginn eines jeden Jahres überprüft und ab 01.05. an die vom 
Gutachterausschuss beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte angepasst.

Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit

514 Zeichen

Anlage 0 
 
Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen 
Gewerbegebieten, 3602/2023 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
 
Aufgrund eines intensiven Prüf- und Abstimmungsprozesses konnte die Vorlage erst 
jetzt erstellt werden.  
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um 
zu gewährleisten, dass die neuen Preise und Konditionen ab sofort bei Verkäufen 
Berücksichtigung finden können und die Stadt die entsprechenden Mehreinnahmen 
erzielen kann.

Beschlussvorlage Rat

4370 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 3602/2023 
Freigabedatum 
15.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen Gewerbegebieten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Vergabe von Grundstücken in großflächigen Ge-
werbegebieten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu den in Anlage 1 
genannten Preisen. 
2. Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Vergabe nicht mehr zum voller-
schlossenen Endkaufpreis, sondern erschließungsbeitrags- und grünausgleichs-
kostenpflichtig.   
 
 
Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 
Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu 1.: Grundstückskaufpreise (Anlage 1) 
Die Kaufpreise für Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten werden jährlich 
überprüft und jeweils zum 01.05. an die vom Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte in der Stadt Köln beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte angepasst. Diese An-
passung ist mit der Beschlussvorlage 1211/2023 für das Jahr 2023 bereits erfolgt. 
Zu 2. Änderung der Verfahrenspraxis 
Die Verwaltung ist seitens der Notariate darauf hingewiesen worden, dass aus rechtli-
chen Gründen eine Abänderung der bisherigen Praxis erforderlich ist. Gemäß Ratsbe-
schlusses vom 10.09.1996 (Vorlagen Nr. 1103/09, Anlage 2) wurden städtische Ge-
werbegrundstücke bislang zu einem voll erschlossenen Endkaufpreis, der sowohl die 
Erschließungsbeiträge als auch die Grünausgleichskosten beinhaltete, veräußert. Die 
Notariate haben darauf hingewiesen, dass ein solcher Endkaufpreis nur dann zulässig 
sei, wenn er den Erschließungsbeitrag und die Grünausgleichskosten jeweils anteilig 
beziffert. Dadurch soll die erforderliche Kostentransparenz gewährleistet werden. Im 
Rahmen des Kaufvertrages müsste eine sog. Ablösungsvereinbarung abgeschlossen 
werden (§ 133 Abs. 3 S. 5 BauGB). Diese setzt voraus, dass die Kommune wirksame 
Ablösungsbestimmungen festgelegt hat, ein Ablösebetrag nach Maßgabe dieser Best-
immungen für das konkrete Grundstück ermittelt wurde und diese Ablösebetrag im 
Kaufvertrag offengelegt wird. 
 
Nach interner rechtlicher Bewertung durch das Amt für Recht, Vergabe und Versiche-
rungen ist diese Rechtsauffassung zutreffend. Eine Änderung der Verfahren ist not-
wendig, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass die Notariate die Beurkundung ab-
lehnen.  
Der rechtlich mögliche Weg über eine Ablösevereinbarung ist aus Sicht der Veraltung 
aktuell nicht zu empfehlen. Die nach § 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt 
Köln notwendige Berechnung des Ablösebetrages erfordert einen sehr hohen Auf-
wand. Zwischen dem Grundstücksverkauf und dem Endausbau der Erschließungsan-
lage nach vollständiger Gewerbeansiedlung vergeht häufig ein Zeitraum von mehr als 
10 Jahren. Hier besteht das erhebliche Risiko für die Stadt, auf der Grund der Steige-
rung der Herstellungskosten, die Erschließungsanlagen nicht refinanzieren zu können. 
Zudem wird die Höhe des Ablösebetrags von den Grundstückszuschnitten zum Zeit-
punkt der Ermittlung mitbestimmt. Weist ein Gewerbegebiet z.B. mehrere Erschlie-
ßungsanlagen auf, kann vor der endgültigen Parzellierung sämtlicher Flächen auch 
keine realistische Verteilung des Aufwands erfolgen. Auch die alternativ zulässige Be-
rechnung der Ablösebeträge auf der Grundlage von Einheitssätzen wäre aufgrund des 
Berechnungsaufwands mit dem verfügbaren Personal nicht leistbar. 
Die Änderung der Verfahrenspraxis führt aus Sicht der Verwaltung nicht zu relevanten

3 
Nachteilen bei Unternehmen. Der Verkauf erfolgt zu einem geringeren Kaufpreis und 
die Belastung mit Erschließungsbeiträgen und Grünausgleichskosten zu einem späte-
ren Zeitpunkt und erst dann ein, wenn das Unternehmen die Leistungen auch nutzen 
kann.  
Für die Stadt bleibt die Situation unverändert. Die Erwerber*in bleibt verpflichtet, die 
tatsächlichen Kosten für Erschließung und Grünausgleich zu zahlen. 
Anlagen 
Anlage 1 Verkaufspreise für Grundstücke in Gewerbegebieten für kleine und mitt-
lere Unternehmen ab dem 01.01.2024 
Anlage 2 Ratsbeschluss 1103/096 - Sonderstandortprogramm KMU

Anlage 2, Ratsbeschluss vom 10.09.2026 - Vorlage 1103/096

23545 Zeichen

3./O'
Stadt Köln
Der 0be<5ta<j(dtrekrcx
Dczem«.
IX/63/6C2 - 070192
Beschlußvorlage
V Be treff
RAT
70 03.
Druck Sachen-Nf
Datum der Scfiluttzeichnung
.Z/' z??.
zur Behandlung in [x] offentl;cher >—> nichtöffentlicher 
Sitzung ’—- Sitzung
Sandeistandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ für die Bereit­
stellung von Flächen für diese Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe innerhalb des Gewer­
beflächenbereitstellungskonzeptes (GFBK)
RAT
^Abstimmungsergebnis’f Beratungsfolge
Ausschuß Datum
zugestimmt
Änderungen
5 Anlage
Nr -
abge- 
fehnt
zu­
rück-
ge­
stellt
verwiesen tn
em- 
stirn- 
m>g
mehr- 
beitncfri 
gegen
Wirtschaftsausschuß CU.öO.
o_ — Ergebnis 
mündlich —
Liegenschaftsausschuß (29.09 — Ergebnis 
mündlich —
Stadtentwicklung ^.C-5.
X —
— —
— — —
n — —
v Beschlußvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Rat nimmt das Sonderatandortprogramm .Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMUf für die Bereitstellung 
von Flächen für diese Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung.
Der Rat beschließt:
1. Die in Anlage 3 aufgeführten städtischen Flächen werden im Rahmen eines Sonderatandortprogramms 
ausschließlich zur Ansiedlung von Handwerk, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bereitgestellt.
2. Gleichzeitig werden weitere Bereiche - vorrangig zentrennahe und insbesondere vormals gewerblich oder industriell 
genutzte Flächen (Recyclingbereiche) - untersucht und ggf. in das Sonderstandortprogramm aufgencmmen.
3. Je nach Lage sind die Grundstücke zu einem Endkaufpreis voll erschlossen incl. Grünausgleich zwischen 190,- DM 
bis max. 250,- DM/qm interessierten Handwerks- und Gewerbebetrieben anzubieten: die Verkaufspreise sind alle 2 
Jahre dem Markt anzupassen und dem Rat zu Entscheidung vorzulegen.
4. Die aufgeführten Flächen sind entsprechend den dargestellten Jahresprogrammen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel aufzubereiten; in den Bebauungsplänen sind Grundstücke bedarfsgerecht zwischen 1.000 m* und 
3.000 mJ vorzusehen. .
Awler-xslive
j weitere Erläuterungen. Pläne. Übersichten siebe Anlagefn) Nr.
Anlage 3

r Problemstellung des Beschlußvorschlages, Begründung, ggf Auswirkungen
Auftrag, Begründung und Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten 
Darstellung des Sonderstandortprogrammes.
| | weitere Erläuterungen. Pläne. Übersichten siehe Anlagen) Nr
Der Inhalt des Beschlußvorschlages stimmt mil den Aussagen
| x~| des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsptanung i~*~i überein
des Fachennutzungsptanes
k Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ ne'n ~x~~j ja. Kosten de< Maßnann>e
nicht bezifferbar 0M
Zuscbußfan<ge Maßnahme 
ggf Hone Oes Zuschusses
%
| | nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.
i | nicht überein, siehe Antagetri) Nr.
Janriicne Fogekosten 
al Personalkosten
 keine rw
b) Sacnkosien '
keine Du
Jährliche Folgeeinnahmen (Art. DM) Einsparungen (DM)

S onderstandortprogramm
„Handwerk, kleine und mittlere Unterneh­
men (KMU)“
für die Bereitstellung von Flächen für kleine und 
mittlere Unternehmen aus Handwerk und 
Gewerbe

Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine 
und mittlere Unternehmen (KMU)“
Bereitstellung von Gewerbeflächen in Köln
1. Das Gewerbeflachenbereitsteliungskonzept (GFBK)
Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU)“
1. Bedarf/Notwendigkeit •
2. Handlungskonzept
2.1. Bedarfsorientierte Mobilisierung aller Flächenreserven und Festlegung 
in Jahresprogramme, kontiniuierliche Fortschreibung
, 2.2. Verkaufspreise.' Angebot der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht
2.3. Organisation/Öfifentlichkeitsarbeit
2.3.1 Flächenbereitst ■‘Uung
2.3.2 Akquisition, Betriebsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
2.33 Grundstücksverkäufe
2.4. Kooperation mit den Kammern
2.5 Förderprogramme

I. Bereitstellung von Gewerbefiächen in Köln
1. Das Gewcrhenächenbereitstcllungskonzcpt
Grundlage für die Bereitstellung von Gewerbe flächen ist das vom Rat der Stadt 
Köln am 6.12.1990 beschlossene Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK). 
In dem Konzept sind alle in Köln festgestellten Gewerbe- und Recyclingflächen 
dargestellt, die unter Ausräumung aller Hemmnisse bis zum Jahr 2000 ff entspre­
chend den Jahresprogrammen bereitgestellt werden sollen, um die unterschiedli­
chen Flächenbedarfe der Wirtschaft langfristig zu decken.
Die erste Fortschreibung der Reserven an Gewerbe- und Recyclingfläclien mit einer 
Zeit-,Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsplanung wurde vom Rat in seiner 
Sitzung am 18.10.1993 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung 
, mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
Da bei der Umsetzung des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes die vielfältigen 
Belange der Fachämter bertihrt werden, w'urdc mit der laufenden Fortschreibung 
des Konzeptes und der zentralen Koordinierung und Steuerung bei der Baureiftna- 
chung der Reserven an Gewerbe- und Recyclingflächen das Bauverwaltungsamt 
beauftragt. Entsprechend den Jahresprogrammen werden die Flächen baureif aufbe­
reitet.
Das Gewerbeflächenbereitstellungskonzept wird z.Zt. überarbeitet.
II. Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU)“
1. Bedarf/Notwendigkeit
Das Oberzentrum Köln befindet sich in einer arbeitsteiligen Kooperation mit den 
anderen Kommunen in der Region bei der Versorgung der Bevölkerung und der 
Wirtschaft mit technischer Infrastruktur, den sozialen und kulturellen Einrichtungen 
sowie den Arbeitsplätzen.
Bei der Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen und der Bereitstellung von 
Flächen für notwendige Erweiterungen und Verlagerungen steht die Stadt Köln je­
doch im Wettbewerb mit ihrer Region. Können die Anforderungen der gewerbli­
chen Wirtschaft nicht erfüllt werden, schwächt dies den Wirtschaftsstandort Köln 
mit den bekannten Folgen für das Aufkommen an Gewerbesteuer und den Arbeits­
markt.
Im Rahmen der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft haben vor dem Hinter­
grund des Arbeitsplatzabbaues in Kölner Großunternehmen (1993/ 1994 über 
10.000 Arbeitsplätze) kleine und mittlere Unternehmen, hiervon insbesondere 
Handwerksbetriebe, eine überaus große Bedeutung für Wachstum. Beschäftigung 
und Innovation. Sie tragen wesentlich zu einer ausgewogenen Arbeitsplatz- und 
Betriebsgrößenstruktur bei. In den über 600.000 kleinen und mittleren Unterneh­
men des Landes NRW arbeiten rd. 4,2 Mio. Beschäftigte, in diesen Betrieben be­
stehen mehr als 2'3 der Arbeitsplätze und rd. 80 % der Ausbildungsplätze. 
Wurden in den vergangenen Jahren in größeren Betrieben Arbeitsplätze in hohem 
Umfang abgebaut, wurden in der mittelständischen Wirtschaft hohe Beschäfti­

-4
gungseffekte errcichi: Zwischen 1987 und 1992 sind rd. eine halbe Million neuer 
Arbeitsplätze im Mittelstand entstanden. Arbeitsplatzzuwächse haben sich nahezu 
ausschließlich dort vollzogen.
Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, daß neue Arbeitsplätze in größerer 
Zahl vor allem in kleinen und mittleren Betrieben entstehen werden.
Für die Flächennachtrage von kleinen und mittleren Betrieben wegen Verlagerung 
und Erweiterung ist davon auszugehen, daß nach den beim Amt für Wirtschafts­
und Beschäftigungstörderung vorliegenden Grundstücksgesuchen (Anlage 1 - 
Beachte: Da dem Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsforderung nicht alle 
grundstücksuchenden Betriebe bekannt sind, handelt es sich hier nicht um eine ab­
schließende Auswahl. Dennoch läßt diese repräsentative Aufzählung einen deutli­
chen Trend erkennen.) eine hohe Nachfrage nach preisgünstigen Grundstücken (ca.
• 200,- DM/qm) in einer Größenordnung von 1000 - 3000 qm besteht. Diese Flächen
müssen nach Möglichkeit Zentren- bzw. quartiemah liegen, da gerade Handwerks­
betriebe (z.B. Sanitär, Elektro) den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu ih­
rer potentiellen Kundschaft suchen.
Diesem Bedarf steht kein ausreichendes Angebot an vermarktungsreifen, städti­
schen Baugrundstücken für gewerblicl Zwecke gegenüber. Handwerksbetriebe 
qnd sonstige KMU stellen besondere Forderungen an Grundstücksgröße und - 
zuschnitt sowie an im Vergleich mit den Umlandgemeinden wettbewerbsfähige 
Preise. Weiden diese Anforderungen auf längere Sicht nicht erfüllt, kommt es zu 
einem Mangel an wohnortnaher Versorgung für die Bevölkerung mit Handwerks­
und anderen gewerblichen Leistungen. Wichtige Betriebstypen werden zunehmend 
in Umlandkreise wie z.B. den Rhein-Sieg-Kreis oder den Erftkreis abwandem.
hi der Aufstellung 2 sind exemplarisch Betriebe aufgeführt, die in der Vergangen­
heit ins Umland abgewandert sind. Vorrangiger Grund war das nicht vorhandene 
Angebot von für die Unternehmen geeigneten und bezahlbaren Flächen. 
Auch Existenzgründer bevorzugen in zunehmendem Maße das Umland. Dies geht 
aus einer Studie des Institutes für Mittelstandsforschung in Bonn hervor, die diese 
im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und Ver­
kehr zum Gründungsgeschehen in NRW aus Anlaß der „Gründungsoffensive 
NRW“ erstellt hat. Danach zählt die Stadt Köln im Vergleich der nordrhein-westfä­
lischen Verwaltungsbezirke zu dem Bezirk mit den niedrigsten Gewerbeanmeldc- 
saldoquotcn. Die Umlandkreisc hingegen zählen zu den Bezirken mit den höchsten 
Quoten.
Neben dem bereits beim Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsforderung beste­
henden Angebot der umfassenden Betriebsbetreuung, das Hilfe bei Existenzgrün­
dungen, Neuansiedlungen, Betriebserweitcrungen und -Verlagerungen sowie allge­
meinen Standortproblemen anbietet, ist über das Sonderstandortprogramm daher 
die zeitnahe zur Verfugurigstellung von geeigneten, preisgünstigen 
Gewerbegrundstücken sicherzustellen.
2. Handlungskonzept
Die Ziele können nur erreicht werden, wenn alle für die Flächennachfrage von klei­
nen und mittleren Unternehmen geeigneten Reserven an Gewerbeflächen mobili­
siert werden und zu einem mit den Umlandgemeinden wettbewerbsfähigen Preis 
angeboten werden.

5
Das Sonderstandortprogramm beinhaltet deswegen alle in Köln feslgestcllteii Ge- 
werbellächen im Eigentum der Stadt Köln sowie sonstige Potentiale, die sieh naeh 
einer entspreehenden Prüfung hierfür eignen.
Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen 
(KMU)’* ist integraler Bestandteil der Umsetzung des Gewerbeflächenbercitstel- 
lungskonzeptes und der vorgesehenen Baureifmachung von städtischen Flächen 
entsprechend den Jahresprogrammen. Durch die unterschiedlichen Anforderungen 
kleiner und mittlerer Betriebe werden jedoch spezifische Maßnahmen bei der Flä­
chenaufbereitung, der Projektentwicklung und der Vermarktung erforderlich, die 
ein gebündeltes Verwaltungshandeln bei der Realisierung erfordern.
Darüber hinaus gibt es spezifische Projekte wie z.B. den Gewerbe- und Handwer­
kerhof Kapcllenstraße in Köln-Kalk, die kleineren und mittleren Betrieben zur Ver­
fügung stehen sollen.
2,1. Bedarfsorientierte Mobilisierung aller Flächenreserven und Festlegung 
in Jahresprogramme; kontinuierliche Fortschreibung
Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept sind die verfügbaren Flächen im 
einzelnen auf die Jahre 1990 - 2000 aufgeteilt worden. Die Aufteilung er­
folgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der wahrscheinlichen Reali­
sierbarkeit von Bauvorhaben (Baubeginn/ Baugenehmigung).
Für die Bereitstellung von Flächen für mittlere und kleine Unternehmen aus 
Handwerk und Gewerbe ist analog zu verfahren.
Die Nachfrage dieser Betriebe richtet sich insbesondere nach Grundstücken, 
die an für sie geeigneten Standorten liegen und zwischen 1000 - 3000 qm 
groß sind.
Entsprechend dieser Anforderungen an die Grundstückszuschnitte wurden 
alle städtischen Flächen des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes auf 
ihre Eignung überprüft. Zusätzlich wurden alle sonstigen in Betracht kom­
menden Flächen erfaßt und bewertet. Diese Flächen werden bei der anste­
henden Überarbeitung ebenfalls ins GFBK aufgenommen und bei der kom­
menden Fortschreibung berücksichtigt. Auch weiterhin werden zukünftig 
zentrennahe, verfügbare vormals gewerblich oder industriell genutzte 
Bereiche (Recyclingbereiche) untersucht und bei Eignung in das Son­
derstandortprogramm aufgenommen. Gerade diese Recyclingbereiche 
bieten häufig die unbedingt gewünschte Zentrennähe. Bei der Umsetzung ist 
hier - ebenso wie im Wohnungsbau - auf flächensparendes Bauen zu achten. 
Die Nutzung der infrage kommenden Grundstücke mit verschiedenen 
Betrieben auf mehreren Etagen ist hier als Beispiel zu nennen.
Nach der wahrscheinlichen Realisierbarkeit sind die verfügbaren Flächen 
jeweils auf die Jahresprogramme 1996 - 2000 aufgeteilt worden. Die Über­
sicht über die angestrebte Verfügbarkeit und die entsprechenden Planunter­
lagen sind diesem Programm als Anlage 3 beigefügt.
Um der Zielgruppe ein entsprechendes Angebot machen zu können, sind die 
städtischen Flächen im Rahmen des Sonderprogramms ausschließlich zur 
Ansiedlung von Handwerksbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen 
bereitzustellen. Die Flächen sind entsprechend der angestrebten Verfügbar­

keil forciert aufzubereiten. Soweit für die Flächen noch Bebauungspläne 
aufzustellen sind, sind die für die Ansiedlung von kleinen und mittleren 
Betrieben notwendigen Grundstückszuschnitte und Erschließungsflächen zu 
berücksichtigen.
Die Zusammenstellung der Flächen wird alle 2 Jahre kontinuierlich fortge­
schrieben.
2,2. Verkaufspreise/ Angebot der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht
Gewerbegrundstücke der Stadt Köln wurden bisher zu Kaufpreisen von 
190,- DM bis 250;- DM/qm erschlieöungsbeitragsfrei veräußert. Gewerbe­
flächen der Umlandstädte (z.B. Brühl, Hürth, Wesseling. Troisdorf und Le­
verkusen) werden aktuell und auch mittelfristig zu Preisen von 130,- DM 
bis 160,- DM/qm erschließungsbeitrags- und grünausgleichsfrei veräußert; 
unter Berücksichtigung der Erschließungs- und Grünausgleichskosten ist 
dabei der eigentliche Grundstückskaufpreis variabel und ggfs. sehr gering.
Seit Beginn diesen Jahres werden städtische Liegenschaften durch das 
Liegenschaftsamt unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung des 
Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nur noch erschließungsbeitrags­
pflichtig veräußert, d.h., der Erwerber finanziert zusätzlich zum 
Grundstückspreis die Erschließungskosten und Grünausgleichsbeträge.
Um konkurrenzfähige Angebote an kleine und mittlere Betriebe machen zu 
können, ist die Festsetzung eines wettbewerbsfähigen Komplettpreises 
(Grundstückspreis + Erschließungsbeitrag + Kosten für Grünausgleich) 
zwingend erforderlich. Als konkurrenzfähig werden je nach Lage des 
Grundstückes Komplettpreisc wischen 190,- DM und 250,- DM/qm (Stand 
1996) angesehen. (Entsprechend der Marktentwicklung sollten diese Preise 
alle zwei Jahre angepaßt werden.) .
Es ist also notwendig, einen Komplettpreis festzusetzen und damit die Ge­
werbeflächen wieder einschließlich Erschließungskosten und einschließlich 
Kosten für den Grünausgleich zu veräußern. Dies ist nach der oben erwähn­
ten Entscheidung des BVerwG jedoch nur dann möglich, wenn die jeweils 
anfallenden Erschließungskosten und Grünausgleichskosten im Vertragstext 
fixiert und separat ausgewiesen werden oder dem Grundstückskäufer vor 
Abschluß des Vertrages anderweitig mitgeteilt werden.
Sofern Komplettpreise gebildet werden und die Erschließungskosten und 
Grünausgleichskosten nach den tatsächlich entstehenden Kosten berechnet 
werden, verbleibt für den reinen Grundstückskaufpreisanteil kalkulatorisch 
demnach nur der Dift’eren/hetrag zu 190,- DM bis 250,- DM des Komplett­
preises.
Die Umsetzung ist für die jeweiligen Projekte entsprechend der 
jahresbezogenen Verfügbarkeit (Anlage 3) /.wischen IX/60, VII1/80, 011/23, 
X/62 und 111/67 abzustimmen.
Zur Gesamtproblematik des erschließungsbeitrags- und grünausgleichs­
freien Verkaufs zu einem annehmbaren Komplettpreis wird auf den politi­
schen Willen der Ratsffaktionen verwiesen, die sich in der Sitzung des

Wirtschaftsausschusses vom 13.05.1996 sowie der Ratssitzung vom 
30.05,1996 auf die Festlegung eines wettbewerbsfähigen Komplettpreises 
für die Veräußerung städtischer Liegenschaften verständigt haben.
Nach den vorliegenden Anfragen sind die nachfragenden Betriebe bisher im 
wesentlichen an einem Kauf der Grundstücke interessiert. Für die Ziel­
gruppe kleine und mittlere Unternehmen könnte der Grundstückskaufpreis 
bzw. dessen Finanzierung (Verzinsung und Tilgung) in der Anfangsphase 
eine besondere Erschwernis darstellen. Deswegen ist zu prüfen, interessier­
ten Betrieben alternativ zum Ankauf die Möglichkeit des Erwerbs von 
Grundstücken in Erbpacht einzuräumen, um die finanzielle Belastung der 
Betriebe zu senken und einen zusätzlichen Anreiz für eine schnelle Ansied­
lung zu geben.
2.3. Organisation, Öffentlichkeitsarbeit
2.3.1 Fiächenbereitstellung
Bei der Umsetzung des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes 
wurde das Bauverwaltungsamt mit der Aufgabe betraut, sämtliche
• Maßnahmen zur Baureifmachung zu koordinieren und zu steuern. 
Auch bei der Fiächenbereitstellung für kleine und mittlere Betriebe 
aus Handwerk und Gewerbe bleibt das Bauverwaltungsamt interne 
Koordinationsstelle zur Steuerung des Gesamtverfahrens beim Son- 
derstandortprogramm..Handwerk. kleine und mittlere Unternehmen 
(KMU)".
2.3.2 Akquisition, Betriebsbetreuung’und Öffentlichkeitsarbeit
Der Betriebsservice beim Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungs­
förderung ist Ansprechpartner für alle flächensuchenden Betriebe, 
akquiriert die Unternehmen und prüft die betrieblichen 
Voraussetzungen für den Verkauf bzw. die Einräumung eines 
Erbbaurechtes.
Die Abteilung Köln-Promotion des Amtes für Wirtschafts- und Be­
schäftigungsforderung übernimmt - wie bisher - die Werbe- und 
Promotionmaßnahmen einschließlich der Gestaltung von V . kaufs­
broschüren.
2.3.3 Grundstücksverkäufe
Die Abwicklung der Grundstücks verkaufe erfolgt - wie bisher - 
durch das Liegenschaftsamt.
2.4. Kooperation mit den Kammern
Die Umsetzung des Sonderstandortprcgrammes „Handwerk, kleine und 
mittlere Unternehmen (KMU)“ sollte in enger Zusammenarbeit mit der IHK 
und der Handwerkskammer erfolgen. Die Unterstützung der Handwerks­
kammer bei der Formulierung des gemeinsamen Antrages der drei 
Ratsfraktionen ist hierfür ein deutliches Signal.
2.5 Förderprogramme

Die Verwaitung prüft inwieweit die Förderprogrannne des Landes, des 
Bundes und der EU zur Finanzierung dieses Sonderprogrammes herangezo­
gen werden können.

Datenverarbeitungsgeräten und
y
Grundstücksgesuche in Köln mit Größe < 3001 qm •
72. Jun. 96 •
Branche Anzahl Größe in qm Mittelwert in qm
2 3100 1550
Ausbaugewerbe 64 81540 1274
Bauhauptgewsrbe 13 24550 1888
Bildung, Wissenschaft, Kultur und 
Unterhaltung
15 26000 1733
ehern. Industrie, Herstellung und 
Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen,
5 12500 2500
Dienstleistungen a.n.g. (z.B. Autoverieih, 
Makler, Beteiligungsgesellschaften)
14 23100 1650
Dienstleistungen für Unternehmen (z.B. 
EDV, Personalleasing etc.)
14 27000 1929
Einzelhandel 18 30771 1710
Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und 
Wasserversorgung
1 1500 1500
Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik;
Herstellung von EBM-Waren, Foto- und
16 25300 1581
Emährungsgewerbe, Tabakverarbeitung 12 7100 592
"'□rstwirtschaft , 1 1000 1000
Gastgewerbe 2 3000 1500
Gebäudereinigung, Abfallbeseitigung 
und andere hygienische Einrichtungen
3 5000 1667
Gesundheits- und Veterinärwesen 3 6500 2167
gewerbl. Gärtnerei, gewerbl. Tierhaltung,- 
zücht und -pflege
6 6850 1142
Gewinnung und Verarbeitung von 
Steinen und Erden; Feinkeramik,
5 3600 720
Großhandel 27 46000 1704
Herstellung von Büromaschinen, 6 11300 1883

Branche Anzahl Größe in qm Mittelwert In qm
Herstellung von Kunststoff- und 
Gummiwaren
4 4500 •, 1125
Holz-, Papier- und Druckgewerbe 26 29622 1139
Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe 4 ’ 4200 1050
Maschinenbau 1 800 800
Metallerzeugung und Bearbeitung 11 11850 1077
Organisationen ohne Erwerbszweck, für 
Unternehmen tätig
2 3000 1500
lechtsberatung, Steuerberatung, 
■'Wirtschaftsprüfung und -beratung
2 1500 750
Reparatur von Kraftfahrzeugen, 
Fahrrädern und Haushaltsgeräten
11 14000 1273
Spedition, Lagerei, Verkehrsvermittiung 17 25700 1512
technische Beratung und Planung .25 43700 1748
Verlagsgewerbe 1 2000 2000
Versicherungsgewerbe 1 2000 2000
Wäscherei, Körperpflege, Fotoateliers 
jd andere persönliche Dienstleistungen
6 6300 1050
Werbung, Grafik 7 7400 1057
Gesamtsumme: 345 502283

GeweriMgebtot Hörth
Breuer Schwertransporte u. F'rtmstudtoprojektentwicWer 
für Hörth/KaJscheuren
Greven Druck Vertag
Krautkrfimar
Rucanor Sportartkel
ZOndorf Defikatessen
Schmitz & Sohn Tiefbau
Gottschalk Bed ach ungsartikei
Funtools Surfboardproduktion
Aiwa ♦
Galtiöfer
Vollrath
Schoeiter + Wessmann Kunststoffe
Gedo
Jean Esser Presse-Grosso GmbH & Co.
IMB Wasseraufbereitung
Hatdy Remagen Fteischwaren
Rausch Design Möbelhaus

G«w»i beg®biet Frechen
Caren Pfleger '.
Spedit ion Hasenkamp
Estäe Lauder Cosmetics
Scbrerfc - Miefes Bauunternehmung
Klöckner Stahlhandel
AAG z.T.
Briefvfirteitzentnjm Post AG
von Damiels
Fa. Silbach Oberflächentechnfc
Fritz Koch Köln
Polster Trösser z.T.
Gewerbegebiet BrauwnHer
Fa. Vierkronen Papiargroßhandlung
Mercedes-Benz LKW-Service + Ersatzteillager
Magnat
Müller + Jenniges Kälte- u. Klimatechnik
Uncle Sam Sportswear Company
Wilhelm Droemont Papier Entsorgung + Receycling
Kinks Maschinenbau
Fleischmann GmbH Bühnenbau
Schiessl Kälte- und Kl'tmabedarf
Westendorf Kfz.-Reparatur

Gtwvrtogebiet Pulheim
Albrecht Automatic
Dipl.-Ing. Weber Rohrleitungsbau
Gewerbegebiet Tnoledorf-Spkh/Niederkaaee!
Containerdienst Hamacher
Granulat 2000
Riffi Wferk
■SB Schumacher
Hinze Büroorganisation
Aufzugbau Eggert
Schüring
Formica Schichtstoff
Monz Kunststoff Fenstc.bau
Schomsteinfegerinnung Köln
Esco Druckerei
Bfickerei heister (Zentratoackstube)
Bäckerei Willnauer (Zentralbackstube)
Kosmalla Kfz.-Reparaturen
Metallbau Doufrain .
AKS
Gswertsegebiet Bergholm
Naumann + Goebel (Lager)
Paffenhotz Großbuchbinderei
Compunet

Gewcritegcbfot Erftstadt
Quest International
IHV Industrieböden
Breuer Karosseriebau
Geworbegobtot BröN
Dom Schließtechnk
Feinkost Meri
Mauser

Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
/9. Jnn. 95
angestreb(e
Verfügbarfccjt
Projektbez-cichnung • Projektnurnmer 
aus GFBK
Stadtteil Gesamtfläche in qm Fläche aus GFBK
1996 R obe n - Perthei-S t raße G 507-001 Bilderstöckchen 20000 Ja
1996 Gewerbepark Horbell G 306-005 Marsdorf 28000 Ja
1997 ) Jerkenraih'Aeg G 805-001 Ostheim 42000 Ja
1997 An der Linder Gasse G 712-001 Lind 30000 Ja
1997 Kaserne Mwrslede. Höhen G 905-002 Dcllbrück 30000 Ja
1998 Bunsenstraße G 211-001 Godorf 24000 Ja
1999 Buizweilerhof. östl. Von-H G 406-005 Ossendorf 20000 Ja
1999 ESSO-Gelände G 504-001 Niehl 20000 Ja
1999 Buizweilerhof. uesl). Von- G 406-006 Ossendorf 50000 Ja
2000 Causemannstraße G 601-005 Merkenich 30000 Ja
2000 Kaserne Brasseur Westhoven 60000 Nein
354000
1

uewerperiacnenreserven pvotn

ÜberiiJchtoptxn Stadtb»zlri(:4 Stadtt«ii-Ossendorf 406
Stadt^KöJn Der Oberetadtdirektor • Stadlplanungsemt M.1' 10000

Gewerbeflächenreserven Köln
Üb«rsfchtsptan StadtbazHe.5 Stadtteil: Bilderstöckchen 507

Überslchtaplan Stadtbailrtc. 6 Stadtteil: Mer kenich 601

ß»wsfb«f|»ch9nf»i»fv«n i
Übsf*leht(t>l4n St«<ftb«i1rk:8 St«dtt«ll:M»rkflfl!Ch601 *

Geworbeflächonreserven Köln
Ütoer»ichtsplan Stadtbezirk:? Stadtteil:Westhoven 702
Stadt0KDin Oer Oberstadtdirektor • Stadtplanungsamt M.lr tOOOO

Gewarbeflechenrwaervon Köln
Üb«r*4cht>ptan Stadtbezirk;? Stadtteil: Lind 712

G&tv«rbeflächenres0rven Köln
Üb«rsichtsplan Sta<ftbezkk:8 . SudttelltOstheim 805

Gew»rbeflMch®nres«rven Köln
Übarslchtsplan St»dtb«zirk:9 Stadtt»il:DollbrüCk 905

Beratungsverlauf (3)

18.01.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.01.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (29)

  • Pierstraße 170
  • Max-Planck-Straße 190
  • Dieselstraße 185
  • Venloer Straße
  • Industriestraße 155
  • Rudi-Jaehne-Straße 155
  • Marconistraße 145
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  • Niederkasseler Straße 140
  • Dünnwalder Kommunalweg
  • Pauline-Christmann-Straße 195
  • Richard-Byrd-Straße 200
  • Robert-Bosch-Straße 145
  • August-Horch-Straße 195
  • Im Giesdorfer Grund 215
  • Albin-Köbis-Straße 180
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  • Straße 19
  • Straße 20
  • Straße 15
  • Straße 14
  • Straße 18
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3602/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.01.2024
Erstellt
06.11.2023 14:27