3602/2023
Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen Gewerbegebieten
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Anlage 1, Verkaufspreise
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Anlage 2 Kaufpreise in großflächigen Gewerbegebieten Auf Grundlage der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte erfolgt der Verkauf ab dem 01.01.2024 erschließungsbeitrags- und grünausgleichskostenpflichtig: Gewerbegebiet (GE) Bodenrichtwert -zone / Lage- bezeichnung Bodenrichtwert, erschließungs- beitragsfrei (ef) und Grünausgleichs -kostenfrei (gf) Alter Verkaufs- preis, ef + gf Neuer Verkaufspreis, erschließungs- beitragspflichtig und grünausgleichs- kostenpflichtig (ep + gp)1 Immendorf Nr. 212005 Im Giesdorfer Grund 215 €/m² 215 €/m² 195 €/m² Godorf Nr. 211005 Pierstr. 170 €/m² 170 €/m² 150 €/m² Marsdorf 2 Nr. 306016 Max-Planck-Str. 190 €/m² 200 €/m² 185 €/m² Lövenich Nr. 308015 Dieselstr. 185 €/m² 185 €/m² 165 €/m² Ossendorf Nr. 406019 Richard-Byrd- Str. 200 €/m² 200 €/m² 180 €/m² Venloer Str. Nord Nr. 405009 Venloer Str./ Spenrather Weg 195 €/m² 195 €/m² 175 €/m² Industriepark Köln-Nord Nr. 504019 Industriestr. 155 €/m² 155 €/m² 135 €/m² Causemann- str./Merkenich Nr. 601006 Rudi-Jaehne-Str. 155 €/m² 155 €/m² 135 €/m² Feldkassel Nr. 601016 Robert-Bosch- Str. 145 €/m² 145 €/m² 125 €/m² Nr. 601014 Marconistr. 145 €/m² 145 €/m² 125 €/m² Brasseur/West- hoven Nr. 702007 Stollwerckstr. 185 €/m² 185 €/m² 165 €/m² AirportBusinessP ark/Grem- berghoven Nr. 704006 August-Horch- Str. 195 €/m² 195 €/m² 175 €/m² Wahn-Süd Nr. 711004 Albin-Köbis-Str. 180 €/m² 180 €/m² 160 €/m² Linder Kreuz Nord Nr. 712003 Niederkasseler Str. 140 €/m² 140 €/m² 120 €/m² Herkenrathweg/O stheim Nr. 805006 Herkenrathweg 165 €/m² 165 €/m² 145 €/m² Kalk-Süd Dillenburger Str. Nr. 802030 Dillenburger Str. 180 €/m² 180 €/m² 160 €/m² Dünnwalder Kommunalweg Nr. 901027 Mülheim-Nord 175 €/m² 175 €/m² 155 €/m² Buchheim Nr. 903001 Piccoloministr. 175 €/m² 175 €/m² 155 €/m² Rösrather Str./Rath-Heumar3 Nr. 808015 Pauline- Christmann-Str. 195 €/m² 175 €/m² ep 175 €/m² 1 Für den Fall, dass die Stadt Köln bereits eine Vorausleistung beziehungsweise Erschließungsbeiträge und/oder Grünausgleichskosten für das Kaufgrundstück geleistet hat, sind die dafür entstandenen Kosten von den Kaufenden zu erstatten. Diese Regelung trifft auf zukünftige Grundstücksverkäufe zu, die nach Entstehung der Beitragspflichten erfolgen. Die Erschließungsanlagen und Grünausgleichsmaßnahmen wurden in den derzeit in der Vermarkung befindlichen großflächigen Gewerbegebiete bisher noch nicht fertiggestellt und somit auch noch nicht abgerechnet. 2 Im Bereich Marsdorf wird über den zonalen Bodenrichtwert hinaus ein Zuschlag von 15 €/m² festgesetzt, da hierdurch die Kosten für die notwendige Brücke über den südlichen Randkanal zur Horbeller Straße, welche n icht durch den Erschließungsbeitrag abgerechnet werden können, refinanziert werden sollen. 3 Im Gewerbegebiet Rösrather Str./Rath-Heumar stehen seit jeher große Flächenanteile im Eigentum privater Dritter. Daher erfolgte bereits in der Vergangenheit der Ve rkauf erschließungsbeitragspflichtig. Die vorgenannten Preise gelten bei einer überwiegenden Bebauung des Grundstücks mit Hallenflächen (Produktion, Großhandel, Lagerhaltung etc.) gegenüber Büro -, Ausstellungs- und/oder Einzelhandelsflächen. Bei einer fläc henmäßig überwiegenden höherwertigen Nutzung (Büro/Verwaltung , Gastronomie ) in großflächigen Gewerbegebieten wird im gesamten Stadtgebiet ein Zuschlag von 70 % erhoben. Sofern Einzelhandels- und/ oder Ausstellungsflächen vorgesehen sind und die Auswahlkrit erien erfüllt werden , erfolgt eine projektbezogene individuelle Wertermittlung. Bei Verkäufen an Investorinnen und Investoren, die für Nutzende bauen, wird wie bisher ein Aufschlag von 15 % erhoben. Die Anzahl der Unternehmen, die während des Kaufverfahrens vom Kaufinteresse Abstand nehmen oder sich sehr viel Zeit nehmen bevor der Kaufvertrag beurkundet wird, ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Um die Ernsthaftigkeit des Verkaufsprozesses zu unterstreichen, erhebt die Verwaltung bei Angebotsann ahme durch den/die Käufer*in ein pauschales Reservierungsentgelt in Höhe von 5.000,00 €. Dieses wird auf den Kaufpreis angerechnet, wenn die Beurkundung des Kaufvertrages innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Beauftragung des Notariats erfolgt. Bei Verstreichen der Frist oder Rücktritt der Kaufinteressentin/des Kaufinteressenten erfolgt keine Erstattung des Reservierungsentgeltes. Dieses Instrument hat sich bewährt. Die Kaufpreise werden zum Beginn eines jeden Jahres überprüft und ab 01.05. an die vom Gutachterausschuss beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte angepasst.
Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen Gewerbegebieten, 3602/2023 Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund eines intensiven Prüf- und Abstimmungsprozesses konnte die Vorlage erst jetzt erstellt werden. Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um zu gewährleisten, dass die neuen Preise und Konditionen ab sofort bei Verkäufen Berücksichtigung finden können und die Stadt die entsprechenden Mehreinnahmen erzielen kann.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/23 Vorlagen-Nummer 3602/2023 Freigabedatum 15.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung der Kaufpreise und Verkaufskonditionen in großflächigen Gewerbegebieten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Vergabe von Grundstücken in großflächigen Ge- werbegebieten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu den in Anlage 1 genannten Preisen. 2. Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Vergabe nicht mehr zum voller- schlossenen Endkaufpreis, sondern erschließungsbeitrags- und grünausgleichs- kostenpflichtig. Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu 1.: Grundstückskaufpreise (Anlage 1) Die Kaufpreise für Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten werden jährlich überprüft und jeweils zum 01.05. an die vom Gutachterausschuss für Grundstücks- werte in der Stadt Köln beschlossenen zonalen Bodenrichtwerte angepasst. Diese An- passung ist mit der Beschlussvorlage 1211/2023 für das Jahr 2023 bereits erfolgt. Zu 2. Änderung der Verfahrenspraxis Die Verwaltung ist seitens der Notariate darauf hingewiesen worden, dass aus rechtli- chen Gründen eine Abänderung der bisherigen Praxis erforderlich ist. Gemäß Ratsbe- schlusses vom 10.09.1996 (Vorlagen Nr. 1103/09, Anlage 2) wurden städtische Ge- werbegrundstücke bislang zu einem voll erschlossenen Endkaufpreis, der sowohl die Erschließungsbeiträge als auch die Grünausgleichskosten beinhaltete, veräußert. Die Notariate haben darauf hingewiesen, dass ein solcher Endkaufpreis nur dann zulässig sei, wenn er den Erschließungsbeitrag und die Grünausgleichskosten jeweils anteilig beziffert. Dadurch soll die erforderliche Kostentransparenz gewährleistet werden. Im Rahmen des Kaufvertrages müsste eine sog. Ablösungsvereinbarung abgeschlossen werden (§ 133 Abs. 3 S. 5 BauGB). Diese setzt voraus, dass die Kommune wirksame Ablösungsbestimmungen festgelegt hat, ein Ablösebetrag nach Maßgabe dieser Best- immungen für das konkrete Grundstück ermittelt wurde und diese Ablösebetrag im Kaufvertrag offengelegt wird. Nach interner rechtlicher Bewertung durch das Amt für Recht, Vergabe und Versiche- rungen ist diese Rechtsauffassung zutreffend. Eine Änderung der Verfahren ist not- wendig, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass die Notariate die Beurkundung ab- lehnen. Der rechtlich mögliche Weg über eine Ablösevereinbarung ist aus Sicht der Veraltung aktuell nicht zu empfehlen. Die nach § 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Köln notwendige Berechnung des Ablösebetrages erfordert einen sehr hohen Auf- wand. Zwischen dem Grundstücksverkauf und dem Endausbau der Erschließungsan- lage nach vollständiger Gewerbeansiedlung vergeht häufig ein Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Hier besteht das erhebliche Risiko für die Stadt, auf der Grund der Steige- rung der Herstellungskosten, die Erschließungsanlagen nicht refinanzieren zu können. Zudem wird die Höhe des Ablösebetrags von den Grundstückszuschnitten zum Zeit- punkt der Ermittlung mitbestimmt. Weist ein Gewerbegebiet z.B. mehrere Erschlie- ßungsanlagen auf, kann vor der endgültigen Parzellierung sämtlicher Flächen auch keine realistische Verteilung des Aufwands erfolgen. Auch die alternativ zulässige Be- rechnung der Ablösebeträge auf der Grundlage von Einheitssätzen wäre aufgrund des Berechnungsaufwands mit dem verfügbaren Personal nicht leistbar. Die Änderung der Verfahrenspraxis führt aus Sicht der Verwaltung nicht zu relevanten 3 Nachteilen bei Unternehmen. Der Verkauf erfolgt zu einem geringeren Kaufpreis und die Belastung mit Erschließungsbeiträgen und Grünausgleichskosten zu einem späte- ren Zeitpunkt und erst dann ein, wenn das Unternehmen die Leistungen auch nutzen kann. Für die Stadt bleibt die Situation unverändert. Die Erwerber*in bleibt verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für Erschließung und Grünausgleich zu zahlen. Anlagen Anlage 1 Verkaufspreise für Grundstücke in Gewerbegebieten für kleine und mitt- lere Unternehmen ab dem 01.01.2024 Anlage 2 Ratsbeschluss 1103/096 - Sonderstandortprogramm KMU
Anlage 2, Ratsbeschluss vom 10.09.2026 - Vorlage 1103/096
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3./O' Stadt Köln Der 0be<5ta<j(dtrekrcx Dczem«. IX/63/6C2 - 070192 Beschlußvorlage V Be treff RAT 70 03. Druck Sachen-Nf Datum der Scfiluttzeichnung .Z/' z??. zur Behandlung in [x] offentl;cher >—> nichtöffentlicher Sitzung ’—- Sitzung Sandeistandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ für die Bereit stellung von Flächen für diese Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe innerhalb des Gewer beflächenbereitstellungskonzeptes (GFBK) RAT ^Abstimmungsergebnis’f Beratungsfolge Ausschuß Datum zugestimmt Änderungen 5 Anlage Nr - abge- fehnt zu rück- ge stellt verwiesen tn em- stirn- m>g mehr- beitncfri gegen Wirtschaftsausschuß CU.öO. o_ — Ergebnis mündlich — Liegenschaftsausschuß (29.09 — Ergebnis mündlich — Stadtentwicklung ^.C-5. X — — — — — — n — — v Beschlußvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Rat nimmt das Sonderatandortprogramm .Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMUf für die Bereitstellung von Flächen für diese Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Der Rat beschließt: 1. Die in Anlage 3 aufgeführten städtischen Flächen werden im Rahmen eines Sonderatandortprogramms ausschließlich zur Ansiedlung von Handwerk, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bereitgestellt. 2. Gleichzeitig werden weitere Bereiche - vorrangig zentrennahe und insbesondere vormals gewerblich oder industriell genutzte Flächen (Recyclingbereiche) - untersucht und ggf. in das Sonderstandortprogramm aufgencmmen. 3. Je nach Lage sind die Grundstücke zu einem Endkaufpreis voll erschlossen incl. Grünausgleich zwischen 190,- DM bis max. 250,- DM/qm interessierten Handwerks- und Gewerbebetrieben anzubieten: die Verkaufspreise sind alle 2 Jahre dem Markt anzupassen und dem Rat zu Entscheidung vorzulegen. 4. Die aufgeführten Flächen sind entsprechend den dargestellten Jahresprogrammen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufzubereiten; in den Bebauungsplänen sind Grundstücke bedarfsgerecht zwischen 1.000 m* und 3.000 mJ vorzusehen. . Awler-xslive j weitere Erläuterungen. Pläne. Übersichten siebe Anlagefn) Nr. Anlage 3 r Problemstellung des Beschlußvorschlages, Begründung, ggf Auswirkungen Auftrag, Begründung und Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Darstellung des Sonderstandortprogrammes. | | weitere Erläuterungen. Pläne. Übersichten siehe Anlagen) Nr Der Inhalt des Beschlußvorschlages stimmt mil den Aussagen | x~| des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsptanung i~*~i überein des Fachennutzungsptanes k Haushaltsmäßige Auswirkungen □ ne'n ~x~~j ja. Kosten de< Maßnann>e nicht bezifferbar 0M Zuscbußfan<ge Maßnahme ggf Hone Oes Zuschusses % | | nicht überein, siehe Anlage(n) Nr. i | nicht überein, siehe Antagetri) Nr. Janriicne Fogekosten al Personalkosten keine rw b) Sacnkosien ' keine Du Jährliche Folgeeinnahmen (Art. DM) Einsparungen (DM) S onderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unterneh men (KMU)“ für die Bereitstellung von Flächen für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ Bereitstellung von Gewerbeflächen in Köln 1. Das Gewerbeflachenbereitsteliungskonzept (GFBK) Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ 1. Bedarf/Notwendigkeit • 2. Handlungskonzept 2.1. Bedarfsorientierte Mobilisierung aller Flächenreserven und Festlegung in Jahresprogramme, kontiniuierliche Fortschreibung , 2.2. Verkaufspreise.' Angebot der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht 2.3. Organisation/Öfifentlichkeitsarbeit 2.3.1 Flächenbereitst ■‘Uung 2.3.2 Akquisition, Betriebsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit 2.33 Grundstücksverkäufe 2.4. Kooperation mit den Kammern 2.5 Förderprogramme I. Bereitstellung von Gewerbefiächen in Köln 1. Das Gewcrhenächenbereitstcllungskonzcpt Grundlage für die Bereitstellung von Gewerbe flächen ist das vom Rat der Stadt Köln am 6.12.1990 beschlossene Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK). In dem Konzept sind alle in Köln festgestellten Gewerbe- und Recyclingflächen dargestellt, die unter Ausräumung aller Hemmnisse bis zum Jahr 2000 ff entspre chend den Jahresprogrammen bereitgestellt werden sollen, um die unterschiedli chen Flächenbedarfe der Wirtschaft langfristig zu decken. Die erste Fortschreibung der Reserven an Gewerbe- und Recyclingfläclien mit einer Zeit-,Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsplanung wurde vom Rat in seiner Sitzung am 18.10.1993 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung , mit der weiteren Umsetzung beauftragt. Da bei der Umsetzung des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes die vielfältigen Belange der Fachämter bertihrt werden, w'urdc mit der laufenden Fortschreibung des Konzeptes und der zentralen Koordinierung und Steuerung bei der Baureiftna- chung der Reserven an Gewerbe- und Recyclingflächen das Bauverwaltungsamt beauftragt. Entsprechend den Jahresprogrammen werden die Flächen baureif aufbe reitet. Das Gewerbeflächenbereitstellungskonzept wird z.Zt. überarbeitet. II. Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ 1. Bedarf/Notwendigkeit Das Oberzentrum Köln befindet sich in einer arbeitsteiligen Kooperation mit den anderen Kommunen in der Region bei der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit technischer Infrastruktur, den sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie den Arbeitsplätzen. Bei der Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen und der Bereitstellung von Flächen für notwendige Erweiterungen und Verlagerungen steht die Stadt Köln je doch im Wettbewerb mit ihrer Region. Können die Anforderungen der gewerbli chen Wirtschaft nicht erfüllt werden, schwächt dies den Wirtschaftsstandort Köln mit den bekannten Folgen für das Aufkommen an Gewerbesteuer und den Arbeits markt. Im Rahmen der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft haben vor dem Hinter grund des Arbeitsplatzabbaues in Kölner Großunternehmen (1993/ 1994 über 10.000 Arbeitsplätze) kleine und mittlere Unternehmen, hiervon insbesondere Handwerksbetriebe, eine überaus große Bedeutung für Wachstum. Beschäftigung und Innovation. Sie tragen wesentlich zu einer ausgewogenen Arbeitsplatz- und Betriebsgrößenstruktur bei. In den über 600.000 kleinen und mittleren Unterneh men des Landes NRW arbeiten rd. 4,2 Mio. Beschäftigte, in diesen Betrieben be stehen mehr als 2'3 der Arbeitsplätze und rd. 80 % der Ausbildungsplätze. Wurden in den vergangenen Jahren in größeren Betrieben Arbeitsplätze in hohem Umfang abgebaut, wurden in der mittelständischen Wirtschaft hohe Beschäfti -4 gungseffekte errcichi: Zwischen 1987 und 1992 sind rd. eine halbe Million neuer Arbeitsplätze im Mittelstand entstanden. Arbeitsplatzzuwächse haben sich nahezu ausschließlich dort vollzogen. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, daß neue Arbeitsplätze in größerer Zahl vor allem in kleinen und mittleren Betrieben entstehen werden. Für die Flächennachtrage von kleinen und mittleren Betrieben wegen Verlagerung und Erweiterung ist davon auszugehen, daß nach den beim Amt für Wirtschafts und Beschäftigungstörderung vorliegenden Grundstücksgesuchen (Anlage 1 - Beachte: Da dem Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsforderung nicht alle grundstücksuchenden Betriebe bekannt sind, handelt es sich hier nicht um eine ab schließende Auswahl. Dennoch läßt diese repräsentative Aufzählung einen deutli chen Trend erkennen.) eine hohe Nachfrage nach preisgünstigen Grundstücken (ca. • 200,- DM/qm) in einer Größenordnung von 1000 - 3000 qm besteht. Diese Flächen müssen nach Möglichkeit Zentren- bzw. quartiemah liegen, da gerade Handwerks betriebe (z.B. Sanitär, Elektro) den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu ih rer potentiellen Kundschaft suchen. Diesem Bedarf steht kein ausreichendes Angebot an vermarktungsreifen, städti schen Baugrundstücken für gewerblicl Zwecke gegenüber. Handwerksbetriebe qnd sonstige KMU stellen besondere Forderungen an Grundstücksgröße und - zuschnitt sowie an im Vergleich mit den Umlandgemeinden wettbewerbsfähige Preise. Weiden diese Anforderungen auf längere Sicht nicht erfüllt, kommt es zu einem Mangel an wohnortnaher Versorgung für die Bevölkerung mit Handwerks und anderen gewerblichen Leistungen. Wichtige Betriebstypen werden zunehmend in Umlandkreise wie z.B. den Rhein-Sieg-Kreis oder den Erftkreis abwandem. hi der Aufstellung 2 sind exemplarisch Betriebe aufgeführt, die in der Vergangen heit ins Umland abgewandert sind. Vorrangiger Grund war das nicht vorhandene Angebot von für die Unternehmen geeigneten und bezahlbaren Flächen. Auch Existenzgründer bevorzugen in zunehmendem Maße das Umland. Dies geht aus einer Studie des Institutes für Mittelstandsforschung in Bonn hervor, die diese im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und Ver kehr zum Gründungsgeschehen in NRW aus Anlaß der „Gründungsoffensive NRW“ erstellt hat. Danach zählt die Stadt Köln im Vergleich der nordrhein-westfä lischen Verwaltungsbezirke zu dem Bezirk mit den niedrigsten Gewerbeanmeldc- saldoquotcn. Die Umlandkreisc hingegen zählen zu den Bezirken mit den höchsten Quoten. Neben dem bereits beim Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsforderung beste henden Angebot der umfassenden Betriebsbetreuung, das Hilfe bei Existenzgrün dungen, Neuansiedlungen, Betriebserweitcrungen und -Verlagerungen sowie allge meinen Standortproblemen anbietet, ist über das Sonderstandortprogramm daher die zeitnahe zur Verfugurigstellung von geeigneten, preisgünstigen Gewerbegrundstücken sicherzustellen. 2. Handlungskonzept Die Ziele können nur erreicht werden, wenn alle für die Flächennachfrage von klei nen und mittleren Unternehmen geeigneten Reserven an Gewerbeflächen mobili siert werden und zu einem mit den Umlandgemeinden wettbewerbsfähigen Preis angeboten werden. 5 Das Sonderstandortprogramm beinhaltet deswegen alle in Köln feslgestcllteii Ge- werbellächen im Eigentum der Stadt Köln sowie sonstige Potentiale, die sieh naeh einer entspreehenden Prüfung hierfür eignen. Das Sonderstandortprogramm „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)’* ist integraler Bestandteil der Umsetzung des Gewerbeflächenbercitstel- lungskonzeptes und der vorgesehenen Baureifmachung von städtischen Flächen entsprechend den Jahresprogrammen. Durch die unterschiedlichen Anforderungen kleiner und mittlerer Betriebe werden jedoch spezifische Maßnahmen bei der Flä chenaufbereitung, der Projektentwicklung und der Vermarktung erforderlich, die ein gebündeltes Verwaltungshandeln bei der Realisierung erfordern. Darüber hinaus gibt es spezifische Projekte wie z.B. den Gewerbe- und Handwer kerhof Kapcllenstraße in Köln-Kalk, die kleineren und mittleren Betrieben zur Ver fügung stehen sollen. 2,1. Bedarfsorientierte Mobilisierung aller Flächenreserven und Festlegung in Jahresprogramme; kontinuierliche Fortschreibung Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept sind die verfügbaren Flächen im einzelnen auf die Jahre 1990 - 2000 aufgeteilt worden. Die Aufteilung er folgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der wahrscheinlichen Reali sierbarkeit von Bauvorhaben (Baubeginn/ Baugenehmigung). Für die Bereitstellung von Flächen für mittlere und kleine Unternehmen aus Handwerk und Gewerbe ist analog zu verfahren. Die Nachfrage dieser Betriebe richtet sich insbesondere nach Grundstücken, die an für sie geeigneten Standorten liegen und zwischen 1000 - 3000 qm groß sind. Entsprechend dieser Anforderungen an die Grundstückszuschnitte wurden alle städtischen Flächen des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes auf ihre Eignung überprüft. Zusätzlich wurden alle sonstigen in Betracht kom menden Flächen erfaßt und bewertet. Diese Flächen werden bei der anste henden Überarbeitung ebenfalls ins GFBK aufgenommen und bei der kom menden Fortschreibung berücksichtigt. Auch weiterhin werden zukünftig zentrennahe, verfügbare vormals gewerblich oder industriell genutzte Bereiche (Recyclingbereiche) untersucht und bei Eignung in das Son derstandortprogramm aufgenommen. Gerade diese Recyclingbereiche bieten häufig die unbedingt gewünschte Zentrennähe. Bei der Umsetzung ist hier - ebenso wie im Wohnungsbau - auf flächensparendes Bauen zu achten. Die Nutzung der infrage kommenden Grundstücke mit verschiedenen Betrieben auf mehreren Etagen ist hier als Beispiel zu nennen. Nach der wahrscheinlichen Realisierbarkeit sind die verfügbaren Flächen jeweils auf die Jahresprogramme 1996 - 2000 aufgeteilt worden. Die Über sicht über die angestrebte Verfügbarkeit und die entsprechenden Planunter lagen sind diesem Programm als Anlage 3 beigefügt. Um der Zielgruppe ein entsprechendes Angebot machen zu können, sind die städtischen Flächen im Rahmen des Sonderprogramms ausschließlich zur Ansiedlung von Handwerksbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen bereitzustellen. Die Flächen sind entsprechend der angestrebten Verfügbar keil forciert aufzubereiten. Soweit für die Flächen noch Bebauungspläne aufzustellen sind, sind die für die Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben notwendigen Grundstückszuschnitte und Erschließungsflächen zu berücksichtigen. Die Zusammenstellung der Flächen wird alle 2 Jahre kontinuierlich fortge schrieben. 2,2. Verkaufspreise/ Angebot der Vergabe von Grundstücken in Erbpacht Gewerbegrundstücke der Stadt Köln wurden bisher zu Kaufpreisen von 190,- DM bis 250;- DM/qm erschlieöungsbeitragsfrei veräußert. Gewerbe flächen der Umlandstädte (z.B. Brühl, Hürth, Wesseling. Troisdorf und Le verkusen) werden aktuell und auch mittelfristig zu Preisen von 130,- DM bis 160,- DM/qm erschließungsbeitrags- und grünausgleichsfrei veräußert; unter Berücksichtigung der Erschließungs- und Grünausgleichskosten ist dabei der eigentliche Grundstückskaufpreis variabel und ggfs. sehr gering. Seit Beginn diesen Jahres werden städtische Liegenschaften durch das Liegenschaftsamt unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nur noch erschließungsbeitrags pflichtig veräußert, d.h., der Erwerber finanziert zusätzlich zum Grundstückspreis die Erschließungskosten und Grünausgleichsbeträge. Um konkurrenzfähige Angebote an kleine und mittlere Betriebe machen zu können, ist die Festsetzung eines wettbewerbsfähigen Komplettpreises (Grundstückspreis + Erschließungsbeitrag + Kosten für Grünausgleich) zwingend erforderlich. Als konkurrenzfähig werden je nach Lage des Grundstückes Komplettpreisc wischen 190,- DM und 250,- DM/qm (Stand 1996) angesehen. (Entsprechend der Marktentwicklung sollten diese Preise alle zwei Jahre angepaßt werden.) . Es ist also notwendig, einen Komplettpreis festzusetzen und damit die Ge werbeflächen wieder einschließlich Erschließungskosten und einschließlich Kosten für den Grünausgleich zu veräußern. Dies ist nach der oben erwähn ten Entscheidung des BVerwG jedoch nur dann möglich, wenn die jeweils anfallenden Erschließungskosten und Grünausgleichskosten im Vertragstext fixiert und separat ausgewiesen werden oder dem Grundstückskäufer vor Abschluß des Vertrages anderweitig mitgeteilt werden. Sofern Komplettpreise gebildet werden und die Erschließungskosten und Grünausgleichskosten nach den tatsächlich entstehenden Kosten berechnet werden, verbleibt für den reinen Grundstückskaufpreisanteil kalkulatorisch demnach nur der Dift’eren/hetrag zu 190,- DM bis 250,- DM des Komplett preises. Die Umsetzung ist für die jeweiligen Projekte entsprechend der jahresbezogenen Verfügbarkeit (Anlage 3) /.wischen IX/60, VII1/80, 011/23, X/62 und 111/67 abzustimmen. Zur Gesamtproblematik des erschließungsbeitrags- und grünausgleichs freien Verkaufs zu einem annehmbaren Komplettpreis wird auf den politi schen Willen der Ratsffaktionen verwiesen, die sich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 13.05.1996 sowie der Ratssitzung vom 30.05,1996 auf die Festlegung eines wettbewerbsfähigen Komplettpreises für die Veräußerung städtischer Liegenschaften verständigt haben. Nach den vorliegenden Anfragen sind die nachfragenden Betriebe bisher im wesentlichen an einem Kauf der Grundstücke interessiert. Für die Ziel gruppe kleine und mittlere Unternehmen könnte der Grundstückskaufpreis bzw. dessen Finanzierung (Verzinsung und Tilgung) in der Anfangsphase eine besondere Erschwernis darstellen. Deswegen ist zu prüfen, interessier ten Betrieben alternativ zum Ankauf die Möglichkeit des Erwerbs von Grundstücken in Erbpacht einzuräumen, um die finanzielle Belastung der Betriebe zu senken und einen zusätzlichen Anreiz für eine schnelle Ansied lung zu geben. 2.3. Organisation, Öffentlichkeitsarbeit 2.3.1 Fiächenbereitstellung Bei der Umsetzung des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes wurde das Bauverwaltungsamt mit der Aufgabe betraut, sämtliche • Maßnahmen zur Baureifmachung zu koordinieren und zu steuern. Auch bei der Fiächenbereitstellung für kleine und mittlere Betriebe aus Handwerk und Gewerbe bleibt das Bauverwaltungsamt interne Koordinationsstelle zur Steuerung des Gesamtverfahrens beim Son- derstandortprogramm..Handwerk. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)". 2.3.2 Akquisition, Betriebsbetreuung’und Öffentlichkeitsarbeit Der Betriebsservice beim Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungs förderung ist Ansprechpartner für alle flächensuchenden Betriebe, akquiriert die Unternehmen und prüft die betrieblichen Voraussetzungen für den Verkauf bzw. die Einräumung eines Erbbaurechtes. Die Abteilung Köln-Promotion des Amtes für Wirtschafts- und Be schäftigungsforderung übernimmt - wie bisher - die Werbe- und Promotionmaßnahmen einschließlich der Gestaltung von V . kaufs broschüren. 2.3.3 Grundstücksverkäufe Die Abwicklung der Grundstücks verkaufe erfolgt - wie bisher - durch das Liegenschaftsamt. 2.4. Kooperation mit den Kammern Die Umsetzung des Sonderstandortprcgrammes „Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ sollte in enger Zusammenarbeit mit der IHK und der Handwerkskammer erfolgen. Die Unterstützung der Handwerks kammer bei der Formulierung des gemeinsamen Antrages der drei Ratsfraktionen ist hierfür ein deutliches Signal. 2.5 Förderprogramme Die Verwaitung prüft inwieweit die Förderprogrannne des Landes, des Bundes und der EU zur Finanzierung dieses Sonderprogrammes herangezo gen werden können. Datenverarbeitungsgeräten und y Grundstücksgesuche in Köln mit Größe < 3001 qm • 72. Jun. 96 • Branche Anzahl Größe in qm Mittelwert in qm 2 3100 1550 Ausbaugewerbe 64 81540 1274 Bauhauptgewsrbe 13 24550 1888 Bildung, Wissenschaft, Kultur und Unterhaltung 15 26000 1733 ehern. Industrie, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen, 5 12500 2500 Dienstleistungen a.n.g. (z.B. Autoverieih, Makler, Beteiligungsgesellschaften) 14 23100 1650 Dienstleistungen für Unternehmen (z.B. EDV, Personalleasing etc.) 14 27000 1929 Einzelhandel 18 30771 1710 Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung 1 1500 1500 Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik; Herstellung von EBM-Waren, Foto- und 16 25300 1581 Emährungsgewerbe, Tabakverarbeitung 12 7100 592 "'□rstwirtschaft , 1 1000 1000 Gastgewerbe 2 3000 1500 Gebäudereinigung, Abfallbeseitigung und andere hygienische Einrichtungen 3 5000 1667 Gesundheits- und Veterinärwesen 3 6500 2167 gewerbl. Gärtnerei, gewerbl. Tierhaltung,- zücht und -pflege 6 6850 1142 Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden; Feinkeramik, 5 3600 720 Großhandel 27 46000 1704 Herstellung von Büromaschinen, 6 11300 1883 Branche Anzahl Größe in qm Mittelwert In qm Herstellung von Kunststoff- und Gummiwaren 4 4500 •, 1125 Holz-, Papier- und Druckgewerbe 26 29622 1139 Leder-, Textil- und Bekleidungsgewerbe 4 ’ 4200 1050 Maschinenbau 1 800 800 Metallerzeugung und Bearbeitung 11 11850 1077 Organisationen ohne Erwerbszweck, für Unternehmen tätig 2 3000 1500 lechtsberatung, Steuerberatung, ■'Wirtschaftsprüfung und -beratung 2 1500 750 Reparatur von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Haushaltsgeräten 11 14000 1273 Spedition, Lagerei, Verkehrsvermittiung 17 25700 1512 technische Beratung und Planung .25 43700 1748 Verlagsgewerbe 1 2000 2000 Versicherungsgewerbe 1 2000 2000 Wäscherei, Körperpflege, Fotoateliers jd andere persönliche Dienstleistungen 6 6300 1050 Werbung, Grafik 7 7400 1057 Gesamtsumme: 345 502283 GeweriMgebtot Hörth Breuer Schwertransporte u. F'rtmstudtoprojektentwicWer für Hörth/KaJscheuren Greven Druck Vertag Krautkrfimar Rucanor Sportartkel ZOndorf Defikatessen Schmitz & Sohn Tiefbau Gottschalk Bed ach ungsartikei Funtools Surfboardproduktion Aiwa ♦ Galtiöfer Vollrath Schoeiter + Wessmann Kunststoffe Gedo Jean Esser Presse-Grosso GmbH & Co. IMB Wasseraufbereitung Hatdy Remagen Fteischwaren Rausch Design Möbelhaus G«w»i beg®biet Frechen Caren Pfleger '. Spedit ion Hasenkamp Estäe Lauder Cosmetics Scbrerfc - Miefes Bauunternehmung Klöckner Stahlhandel AAG z.T. Briefvfirteitzentnjm Post AG von Damiels Fa. Silbach Oberflächentechnfc Fritz Koch Köln Polster Trösser z.T. Gewerbegebiet BrauwnHer Fa. Vierkronen Papiargroßhandlung Mercedes-Benz LKW-Service + Ersatzteillager Magnat Müller + Jenniges Kälte- u. Klimatechnik Uncle Sam Sportswear Company Wilhelm Droemont Papier Entsorgung + Receycling Kinks Maschinenbau Fleischmann GmbH Bühnenbau Schiessl Kälte- und Kl'tmabedarf Westendorf Kfz.-Reparatur Gtwvrtogebiet Pulheim Albrecht Automatic Dipl.-Ing. Weber Rohrleitungsbau Gewerbegebiet Tnoledorf-Spkh/Niederkaaee! Containerdienst Hamacher Granulat 2000 Riffi Wferk ■SB Schumacher Hinze Büroorganisation Aufzugbau Eggert Schüring Formica Schichtstoff Monz Kunststoff Fenstc.bau Schomsteinfegerinnung Köln Esco Druckerei Bfickerei heister (Zentratoackstube) Bäckerei Willnauer (Zentralbackstube) Kosmalla Kfz.-Reparaturen Metallbau Doufrain . AKS Gswertsegebiet Bergholm Naumann + Goebel (Lager) Paffenhotz Großbuchbinderei Compunet Gewcritegcbfot Erftstadt Quest International IHV Industrieböden Breuer Karosseriebau Geworbegobtot BröN Dom Schließtechnk Feinkost Meri Mauser Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) /9. Jnn. 95 angestreb(e Verfügbarfccjt Projektbez-cichnung • Projektnurnmer aus GFBK Stadtteil Gesamtfläche in qm Fläche aus GFBK 1996 R obe n - Perthei-S t raße G 507-001 Bilderstöckchen 20000 Ja 1996 Gewerbepark Horbell G 306-005 Marsdorf 28000 Ja 1997 ) Jerkenraih'Aeg G 805-001 Ostheim 42000 Ja 1997 An der Linder Gasse G 712-001 Lind 30000 Ja 1997 Kaserne Mwrslede. Höhen G 905-002 Dcllbrück 30000 Ja 1998 Bunsenstraße G 211-001 Godorf 24000 Ja 1999 Buizweilerhof. östl. Von-H G 406-005 Ossendorf 20000 Ja 1999 ESSO-Gelände G 504-001 Niehl 20000 Ja 1999 Buizweilerhof. uesl). Von- G 406-006 Ossendorf 50000 Ja 2000 Causemannstraße G 601-005 Merkenich 30000 Ja 2000 Kaserne Brasseur Westhoven 60000 Nein 354000 1 uewerperiacnenreserven pvotn ÜberiiJchtoptxn Stadtb»zlri(:4 Stadtt«ii-Ossendorf 406 Stadt^KöJn Der Oberetadtdirektor • Stadlplanungsemt M.1' 10000 Gewerbeflächenreserven Köln Üb«rsfchtsptan StadtbazHe.5 Stadtteil: Bilderstöckchen 507 Überslchtaplan Stadtbailrtc. 6 Stadtteil: Mer kenich 601 ß»wsfb«f|»ch9nf»i»fv«n i Übsf*leht(t>l4n St«<ftb«i1rk:8 St«dtt«ll:M»rkflfl!Ch601 * Geworbeflächonreserven Köln Ütoer»ichtsplan Stadtbezirk:? Stadtteil:Westhoven 702 Stadt0KDin Oer Oberstadtdirektor • Stadtplanungsamt M.lr tOOOO Gewarbeflechenrwaervon Köln Üb«r*4cht>ptan Stadtbezirk;? Stadtteil: Lind 712 G&tv«rbeflächenres0rven Köln Üb«rsichtsplan Sta<ftbezkk:8 . SudttelltOstheim 805 Gew»rbeflMch®nres«rven Köln Übarslchtsplan St»dtb«zirk:9 Stadtt»il:DollbrüCk 905
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (29)
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Details
- Aktenzeichen
- 3602/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 06.11.2023 14:27