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3763/2022

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 8.1

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

547 Zeichen

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
 
Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb 
des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erforderlich waren, war 
eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich. Eine Beschlussfassung 
noch in 2022 ist jedoch zwingend erforderlich, insbesondere mit Blick auf die laufenden 
Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende. Es drohen ansonsten wirtschaftliche Nachteile 
für die Stadt Köln durch die Zahlung von Verzugszinsen.

Beschlussvorlage Rat

5980 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/370/20 
 
Vorlagen-Nummer 
 3763/2022 
Freigabedatum 
 21.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teiler-
gebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4.300.000 € sowie in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen in Höhe von 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen. 
 
Die Deckung erfolgt in Höhe von 5.500.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teil-
ergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwen-
dungen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 22.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Es zeichnet sich ab, dass die für 2022 im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Ret-
tungsdienst bis Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um den Aufwands- 
sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sicher-
zustellen. Um die Zahlungsfähigkeit bis Jahresende für die Pflichtaufgaben der Berufsfeuerwehr sicher-
zustellen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Köln durch die sonst drohende Zahlung von Ver-
zugszinsen abzuwenden, ist es zwingend notwendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereit-
zustellen. 
Gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte als Trägerinnen des Rettungs-
dienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leis-
tungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Kran-
kentransports sicherzustellen. Weiterhin ist die Stadt Köln gemäß § 2 i. V. m. §§ 3 und 4 BHKG ver-
pflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. 
Hieraus und aus den seit Jahren steigenden Einsatzzahlen auf dem Kölner Stadtgebiet ergibt sich unter 
anderem die Notwendigkeit Feuer- und Rettungswachen sowie Fahrzeuge, feuerwehrtechnische und 
medizinische Geräte sowie die dv-technische Ausstattung (Funk, Spezialsoftware, etc.) instand zu hal-
ten. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften u. a. zu Betreiberpflichten im Bereich der Bauun-
terhaltung und vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervallen im Bereich der Fahrzeuge und techni-
schen Geräte sowie notwendiger Reparaturen und Ersatzbeschaffungen ergibt sich der dargestellte 
Mehrbedarf.

3 
 
Der Mehrbedarf verteilt sich auf folgende Teilplanzeilen: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mehrbedarf 4.300.000 € 
Für die Erneuerung der e-Ladeinfrastruktur und des Wachalarms der Feuer- und Rettungswache 2 
(Köln-Marienburg) sowie weiteren, notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen ergibt sich ein Mehrauf-
wand von rd. 200.000 €. 
Durch die Erneuerung der Brandmeldeanlage im Führungs- und Schulungszentrum (Köln-Weidenpesch) 
sowie die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen und medizinischen Geräte entsteht ein Mehrbedarf 
von rd. 600.000 €. 
Für die Unterhaltung der Einsatzfahrzeuge im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst sind zusätzliche 
Mittel in Höhe von rd. 1.600.000 € erforderlich. Dies ist hauptsächlich auf Preissteigerungen im Mineral-
ölsektor und Lieferengpässe im Bereich der Ersatzteilversorgung zurückzuführen. Zudem führen Verzö-
gerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen zu erhöhten Instandhaltungsaufwendungen für den 
alternden Fahrzeugbestand. 
Für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden aufgrund von Mehrkosten für die 
Wartung/Anpassung von Software, die Ausstattung neubezogener Standorte sowie weiteren unabding-
baren Unterhaltungsaufwendungen zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1.500.000 € benötigt. 
Die erheblichen Preissteigerungen im Energiepreissektor führen zu einem Mehrbedarf von rd. 400.000 
€. 
 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mehrbedarf 1.200.000 € 
Aus den Verzögerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen, aufgrund global gestörter Lieferketten, 
ergibt sich die vorübergehende Notwendigkeit Einsatzfahrzeuge wie z. B. den Feuerwehrkran zur Kom-
pensation von Ausfällen anzumieten. Dazu kommen die Neuanmietung einer Rettungswache in Ro-
denkirchen und diverse Preissteigerungen durch Mietpreiserhöhungen. Die Anmietungen zur Kompen-
sation von Ausfällen und der neuen Rettungswache sowie Preissteigerungen der Anmietungen führen zu 
einem Mehraufwand in Höhe von rd. 1.200.000 €. 
 
Deckung der Mehraufwendungen 
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allge-
meine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Hier gibt es bei 
den Aufwendungen für Zinsen im Haushaltsjahr 2022 gegenüber der Planung entsprechend geringere 
Bedarfe. 
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

Beratungsverlauf (3)

22.11.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3763/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2022
Erstellt
08.11.2022 15:29