3763/2022
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erforderlich waren, war eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich. Eine Beschlussfassung noch in 2022 ist jedoch zwingend erforderlich, insbesondere mit Blick auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende. Es drohen ansonsten wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Köln durch die Zahlung von Verzugszinsen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/370/20 Vorlagen-Nummer 3763/2022 Freigabedatum 21.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teiler- gebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4.300.000 € sowie in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in Höhe von 5.500.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teil- ergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwen- dungen. Gesundheitsausschuss 22.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Es zeichnet sich ab, dass die für 2022 im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Ret- tungsdienst bis Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um den Aufwands- sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sicher- zustellen. Um die Zahlungsfähigkeit bis Jahresende für die Pflichtaufgaben der Berufsfeuerwehr sicher- zustellen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Köln durch die sonst drohende Zahlung von Ver- zugszinsen abzuwenden, ist es zwingend notwendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereit- zustellen. Gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte als Trägerinnen des Rettungs- dienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leis- tungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Kran- kentransports sicherzustellen. Weiterhin ist die Stadt Köln gemäß § 2 i. V. m. §§ 3 und 4 BHKG ver- pflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hieraus und aus den seit Jahren steigenden Einsatzzahlen auf dem Kölner Stadtgebiet ergibt sich unter anderem die Notwendigkeit Feuer- und Rettungswachen sowie Fahrzeuge, feuerwehrtechnische und medizinische Geräte sowie die dv-technische Ausstattung (Funk, Spezialsoftware, etc.) instand zu hal- ten. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften u. a. zu Betreiberpflichten im Bereich der Bauun- terhaltung und vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfintervallen im Bereich der Fahrzeuge und techni- schen Geräte sowie notwendiger Reparaturen und Ersatzbeschaffungen ergibt sich der dargestellte Mehrbedarf. 3 Der Mehrbedarf verteilt sich auf folgende Teilplanzeilen: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehrbedarf 4.300.000 € Für die Erneuerung der e-Ladeinfrastruktur und des Wachalarms der Feuer- und Rettungswache 2 (Köln-Marienburg) sowie weiteren, notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen ergibt sich ein Mehrauf- wand von rd. 200.000 €. Durch die Erneuerung der Brandmeldeanlage im Führungs- und Schulungszentrum (Köln-Weidenpesch) sowie die Instandhaltung der feuerwehrtechnischen und medizinischen Geräte entsteht ein Mehrbedarf von rd. 600.000 €. Für die Unterhaltung der Einsatzfahrzeuge im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst sind zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1.600.000 € erforderlich. Dies ist hauptsächlich auf Preissteigerungen im Mineral- ölsektor und Lieferengpässe im Bereich der Ersatzteilversorgung zurückzuführen. Zudem führen Verzö- gerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen zu erhöhten Instandhaltungsaufwendungen für den alternden Fahrzeugbestand. Für die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden aufgrund von Mehrkosten für die Wartung/Anpassung von Software, die Ausstattung neubezogener Standorte sowie weiteren unabding- baren Unterhaltungsaufwendungen zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1.500.000 € benötigt. Die erheblichen Preissteigerungen im Energiepreissektor führen zu einem Mehrbedarf von rd. 400.000 €. Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen Mehrbedarf 1.200.000 € Aus den Verzögerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen, aufgrund global gestörter Lieferketten, ergibt sich die vorübergehende Notwendigkeit Einsatzfahrzeuge wie z. B. den Feuerwehrkran zur Kom- pensation von Ausfällen anzumieten. Dazu kommen die Neuanmietung einer Rettungswache in Ro- denkirchen und diverse Preissteigerungen durch Mietpreiserhöhungen. Die Anmietungen zur Kompen- sation von Ausfällen und der neuen Rettungswache sowie Preissteigerungen der Anmietungen führen zu einem Mehraufwand in Höhe von rd. 1.200.000 €. Deckung der Mehraufwendungen Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allge- meine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Hier gibt es bei den Aufwendungen für Zinsen im Haushaltsjahr 2022 gegenüber der Planung entsprechend geringere Bedarfe. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3763/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 08.11.2022 15:29