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V/0406/2013

Bericht über die Arbeit der Beratungsstelle Persönliches Budget der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V.

Vorlagen 10.06.2013

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Anlage: Jahresbericht zum Projekt "Beratungsstelle Persönliches Budget"

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Berichtsvorlage

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Anlage: Schreiben LWL vom 28.02.2013

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Anlage zum Jahresbericht zum Persönlichen Budget (Fragebogen zur Kundenzufriedenheit)

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Anlage: Jahresbericht zum Projekt "Beratungsstelle Persönliches Budget"

22371 Zeichen

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Jahresbericht 
zum Projekt 
„Beratungsstelle Persönliches Budget“ 
                                 
Themen:
1. Projektvorstellung Seite 2 – 5 
• Die besonderen Merkmale des Beratungsangebotes Seite 2 - 3
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
• Sparmaßnahmen der Stadt Münster Seite 3
• Die Bedeutung für Menschen mit Behinderung 
und ihre Angehörigen Seite 3
• Die Bedeutung für die Stadt Münster Seite 4 - 5
2. Öffentlichkeitsarbeit 2012 Seite 5 – 6
3. Tabellarische Darstellung zum Beratungsangebot Seite 7 - 10
Zeitraum 15.04.2011 – 31.12.2012
4. Ausblick 2013 Seite 11 – 12
5. Ergebnisqualität Seite 12 - 13
6. Schwierigkeiten in der quantitativen Bemessung Seite 13
der tatsächlich in Anspruch genommenen Hilfen
7. Beiratssitzung zum Projekt Seite 14
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
LAG SELBSTHILFE NRW e.V. - Neubrückenstraße 12-14 – 48143 Münster – Tel.: 0251 - 54018

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Zu 1. Die besonderen Merkmale des Beratungsangebotes 
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
• Wir sind eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und/oder 
chronischer Erkrankung und deren Angehörigen.
• Wir bieten jegliche Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen 
zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets (wird i.d.R. als monatlicher 
Geldbetrag ausgezahlt).
• Unsere Hilfen umfassen ein umfangreiches Beratungsangebot in allen für 
Menschen mit Beeinträchtigung relevanten Fragen (Bsp.: Grundsicherung, 
Schule, Arbeit und Qualifizierung, Wohnen/Hauswirtschaft, Armut, Soziale 
Isolation, Mobilität, Freizeit,...).
• Als unabhängiger Selbsthilfezusammenschluss leisten wir eine 
trägerunabhängige Beratung.
• Unsere Beratung verläuft nach dem Peer Counseling-Prinzip (Betroffene 
beraten und unterstützen Betroffene).
• Ein besonderes Anliegen der LAG liegt in der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention zu mehr Selbstbestimmung und 
Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung hin zur 
gleichberechtigten Teilhabe. 
• Die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Kosten- 
und Leistungsträgern führt bereits zu einer deutlich höheren Qualität in der 
Umsetzung von Hilfen für betroffene Menschen.
• Mit Hilfe des Persönlichen Budgets werden passgenaue und 
selbstbestimmte Lösungen angeboten, die eine mittel- und langfristige 
Kostenersparniss bei allen Beteiligten erzielen wird.
• In Kooperation mit dem Jobcenter Münster (Herrn Schulte) haben wir 
erfolgreich einen Bewerberpool für den Bereich „Persönliche Assistenz“ 
aufbauen können. Personen aus dem Pool können zeitnah und den 
Bedürfnissen der Antragsteller/innen entsprechend eingestellt werden.
Außerhalb Münsters besteht ebenfalls großes Interesse an dem Angebot unserer 
Beratungsstelle (bereits 248 Nachfragen). Da dieses Projekt ausschließlich an in 
Münster wohnhafte Menschen gerichtet ist, können wir Anfragen von außerhalb 
nur ganz allgemein beantworten oder an andere Beratungsstellen verweisen. 
Besonders hilfreich in diesem Zusammenhang wirkt sich die Zusammenarbeit mit 
den Mitgliedsverbänden der LAG aus.  Fragen zu behinderungs- und 
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krankheitsbedingten Inhalten werden schnell und kompetent beantwortet. 
Sparmaßnahmen der Stadt Münster 
• Im Zuge der Sparmaßnahmen für den Haushalt der Stadt Münster steht 
ebenfalls das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. 
(Titel: Beratungsstelle für das Persönliches Budget) ab 2014 auf der 
Streichliste (Nr. 221). 
Die Bedeutung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
• Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, unabhängig von der 
Schwere oder Ausprägung ihrer Beeinträchtigung, oft Menschen mit einer 
kognitiven Beeinträchtigung, suchen unser Beratungsangebot auf, um durch 
das Persönliche Budget ein hohes Maß an Eigenregie und Selbstbestimmung 
für ihr Leben zu erzielen. 
• Den meisten Betroffenen ist unsere unabhängige, trägerübergreifende 
Beratung wichtig, die parteilich und nach dem Prinzip des Peer Counseling 
durchgeführt wird und in Trägerschaft eines Zusammenschlusses der 
Behindertenselbsthilfe steht.
• Durch selbst gewählte Hilfsangebote verbessern sich: 
- die Motivation.
- die Reha-Prozesse.
- die Umsetzung der vorbestimmten Ziele.
- die Entscheidungsfähigkeit und der Glaube an die eigenen Stärken.
- die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. 
- die perspektivische Planung der eigenen Lebenswelt.
- die Zufriedenheit und Lebensqualität der Betroffenen.
• Es entstehen weniger Engpässe im Versorgungssystem der Betroffenen.
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Die Bedeutung für die Stadt Münster 
• Gerade im Hinblick auf eine gelingende Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention steht auch die Stadt Münster im Fokus der 
öffentlichen Wahrnehmung. Unsere Erfolge und bereits entstandenen 
Synergien mit den zuständigen Kosten- und Leistungsträgern an dieser 
Stelle zu beenden, wäre für die weitere Entwicklung der Stadt Münster ein 
nicht wieder zu belebender Rückschritt, der die Glaubwürdigkeit der Stadt 
auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft stark strapazieren würde.      
• Dieses Projekt steht sinnbildlich für einen gewollten und gelingenden Weg 
zu einer inklusiven Gesellschaft. Das Persönliche Budget stellt in der 
Einzelfallhilfe von Menschen mit Behinderung das zentrale Instrument zu 
einem selbstbestimmten Leben dar.   
• Daher gilt es zu überprüfen, ob es nicht im Sinne aller Bürgerinnen und 
Bürger der Stadt Münster ist, dieses Projekt über das Jahr 2013 hinaus zu 
fördern und in der Zuständigkeit der LAG zu belassen.
• Die vorgenannte Zielsetzung spiegelt sich auch in der UN Konvention über 
die Rechte behinderter Menschen wieder. So heißt es in Art. 19 des 
Übereinkommens:
„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht 
aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie 
andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und 
geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen 
Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und  
Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem 
gewährleisten, dass 
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, 
ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie 
leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; 
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen 
Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen  
gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der 
persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der 
Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur 
Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft 
notwendig ist; 
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit 
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Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung 
zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.“
→ Der Mensch mit Behinderung wird aktiv in die Hilfe- und Gesamtplanung 
einbezogen. Auf der Grundlage seiner Wünsche, Fähigkeiten und seines 
aktuellen Hilfebedarfs werden möglichst passgenaue Hilfen geplant und 
damit der fachpolitischen Forderung nach Stärkung der 
Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung Rechnung 
getragen. 
→ Handlungsleitende Grundsätze innerhalb dieses Prozesses sind 
insbesondere: 
• die Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung 
• die personenzentrierte Hilfe 
• die Berücksichtigung der persönlichen Wünsche sowie des Wahlrechtes des 
Leistungsberechtigten 
• die Annäherung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung an 
die allgemeinen Lebensbedingungen 
• eine zielorientierte Gestaltung der Hilfe durch eine individuelle 
Teilhabeplanung. 
Zu 2. Öffentlichkeitsarbeit 2012
• Besuch der Papst-Johannes-Schule (Bischöfliche Förderschule für geistige 
Entwicklung)
- Austausch mit Schulrektorin Frau Müting und Herrn Böcker (Lehrer)
- Umsetzung des PB im Rahmen der individuellen Unterstützung durch 
Schulassistenz
• Vorstellung des Projekts beim Integrationsfachdienst Münster
- Ansprechpartnerin: Frau Stückenschneider
• Vorstellung des Projekts im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster
- Ansprechpartner/innen: Frau Birkefeld, Frau Schulz-Gülker, Frau ten 
Hompel und Herr Skrzidlo
- Fachliche Auseinandersetzung bzgl. Umsetzung von Hilfen mittels PB 
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• Informationsveranstaltung zum PB in der DMSG Münster
- Ansprechpartnerin: Frau Boomgaarden
• 2 Informationsabende bei SeHT e.V. (Selbständigkeitshilfe bei 
Teilleistungsschwächen)
- Ansprechpartnerin: Frau Pinke
• Fachtagung 2012: Inklusion in Münster – Wir mischen uns ein!
• Regionalkonferenz – Menschen mit geistiger Behinderung 
- Vorstellung des Projekts mittels Stand und Beratung vor Ort 
• Vorstellung des Projekts im Jobcenter der Stadt Münster 
- Aufbau eines Bewerberpools für Assistenzkräfte mit Herrn Schulte             
• Vorstellung des Projekts im Team „Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien“   
- Ansprechpartner/innen: Herr Sandknop, Frau Tooten, Frau Mühlenweg 
  
• Fachlicher Austausch mit Lernen fördern e.V.
- Ansprechpartner: Frau Feye, Frau Hübel, Herr Winter
- Möglichkeiten des PB im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben/Qualifizierung
• Vorstellung des Projekts beim Paritätischen Zentrum
- Ansprechpartnerin: Frau Markerth
• 2. Bundesweiter Budgettag
- Tag der offenen Tür
- Kooperation mit dem Kompetenzzentrum PB (Der Paritätische 
Wohlfahrtsverband) und dem BMAS
                                                          
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Zu 3. Tabellarische Darstellung zum Beratungsangebot 
   Zeitraum 15.04.2011 – 31.12.2012
Kontakte allgemein 
Stand: 31.12.2012
Hilfen allgemein 
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
Kontakte insgesamt 84 292 53 31 164 128
Kontakte aus Münster 64 51 38 26 28 23
Kontakte außerhalb Münsters 20 241 15 5 136 105
Hausbesuche bei verschiedenen Personen 17 17 12 5 11 6
Hausbesuche insgesamt 38 35 29 9 19 16
15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
Allgemeine Informationen 48 240 29 19 141 99
Begleitende Hilfen 22 34 15 7 19 15
Hilfen zum Antrag 14 22 9 5 15 7
Bescheide 2 20 1 1 15 5
Anträge auf ein PB 19 24 13 6 16 8

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Kontakte nach Art der Behinderung 
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2012 ♀ 2012 ♂
Kontakte Psychische Erkrankungen 42 189 96 93
Kontakte Körperliche Behinderungen 34 78 49 29
Kontakte Kognitive Behinderungen 3 11 7 4
Kontakte Mehrfach Behinderungen 5 14 12 2
Hausbesuche Psychische Erkrankungen 1 2 0 1
Hausbesuche Körperliche Behinderungen 14 12 8 5
Hausbesuche Kognitive Behinderungen 1 1 1 0
Hausbesuche Mehrfach Behinderungen 1 2 2 0
Allgemeine Informationen Psychische Erkrankungen 24 125 63 60
Allgemeine Informationen Körperliche Behinderungen 16 67 43 27
Allgemeine Informationen Kognitive Behinderungen 3 18 13 5
Allgemeine Informationen Mehrfach Behinderungen 5 30 22 7
Begleitende Hilfen Psychische Erkrankungen 14 25 13 12
Begleitende Hilfen Körperliche Behinderungen 8 6 4 2
Begleitende Hilfen Kognitive Behinderungen 0 2 1 1
Begleitende Hilfen Mehrfach Behinderungen 0 1 1 0
Hilfen zum Antrag Psychische Erkrankungen 3 18 13 5
Hilfen zum Antrag Körperliche Behinderungen 9 2 1 1
Hilfen zum Antrag Kognitive Behinderungen 1 1 1 1
Hilfen zum Antrag Mehrfach Behinderungen 1 1 1 0
Bescheide Psychische Erkrankungen 0 16 11 4
Bescheide Körperliche Behinderungen 2 3 4 0
Bescheide Kognitive Behinderungen 0 1 0 1
Bescheide Mehrfach Behinderungen 0 0 0 0

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Hilfen nach Art der Leistungen zur Teilhabe
Stand: 31.12.2012
Zuständige Leistungsträger der erfolgreichen Budgets
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2012 ♀ 2012 ♂
Leben in der Gemeinschaft – Allgemeine Informationen 33 160
98 80Leben in der Gemeinschaft – Begleitende Hilfen 18 33
Leben in der Gemeinschaft – Hilfen zum Antrag 12 29
Leben in der Gemeinschaft – Bescheide 2 19
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Allgemeine Informationen 3 30
18 16Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Begleitende Hilfen 0 5
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Hilfen zum Antrag 0 2
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Bescheide 0 0
Arbeitsleben - Allgemeine Informationen 7 54
32 21Arbeitsleben – Begleitende Hilfen 0 3
Arbeitsleben – Hilfen zum Antrag 1 1
Arbeitsleben – Bescheide 0 2
Medizinische Rehabilitation – Allgemeine Informationen 5 22
16 11Medizinische Rehabilitation – Begleitende Hilfen 4 11
Medizinische Rehabilitation – Hilfen zum Antrag 1 4
Medizinische Rehabilitation – Bescheide 0 1
15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
LWL – Behindertenhilfe 18 13 5
Örtlicher Sozialhilfeträger (Stadt Münster) 1 2 1 0 1 0
Rentenversicherungsträger 1 1 0
Unfallversicherungsträger 1 1 0 1 0 0
Bundesagentur für Arbeit
Jugendhilfeträger (Stadt Münster)
Krankenkasse
Pflegekasse
Träger der Kriegsopferversorgung / -fürsorge
Träger der Alterssicherung der Landwirte

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Hilfen altersspezifisch nach Jahren
Stand: 31.12.2012
Da im ersten Jahr der Beratungsstelle noch keine expliziten Angaben zu 
altersspezifischen Fragestellungen gesammelt wurden, entsprechen die in der 
Tabelle oben genannten Werte den ermittelten Tendenzen. Die prozentualen 
Angaben ergeben sich aus den nicht vollständig gesammelten altersspezifischen 
Daten der Personen, die einen direkten Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen 
und freiwillig Angaben zum Alter gegeben haben.
Bezüglich der altersspezifischen Angaben zu den Kontaktaufnahmen insgesamt 
kann leider keine detaillierte Angabe gemacht werden. Nebst fehlender Erhebung 
im ersten Jahr besteht die Problematik, dass bei telefonischen Kontaktaufnahmen 
Fragen zum Alter nicht extra gestellt wurden. 
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0 – 17 Jahre 18 – 35 Jahre 36 – 50 Jahre 51 – 65 Jahre Über 66 Jahre
Medizinische Rehabilitation 32% 47% 21%
Arbeitsleben 70% 30%
Unterhaltssicherung / Ergänzende Leistungen 70% 30%
Leben in der Gemeinschaft 2% 39% 44% 14%
Hausbesuche 15% 21% 23% 38% 3%
Hilfen zum Antrag 6% 36% 33% 22% 3%
Anträge auf ein PB 5% 44% 30% 21%
Bescheide 59% 27% 14%

11
Zu 4. Ausblick 2013
Ganz offensichtlich ist das Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget“ in diesem 
Jahr bei den Menschen in Münster angekommen. Darauf deutet die vielfache 
Inanspruchnahme der Beratungsstelle hin. Neben dem gesteigerten Interesse hat 
sich vor allem die Versorgungssituation der Menschen mit Behinderung und ihrer 
Angehörigen im speziellen durch die Beratung verbessert. Auch wenn es im Kern 
um sämtliche Fragen rund um das Persönliche Budget geht, haben die 
Klienten/innen in der LAG eine Anlaufstelle gefunden, die folgende Unterstützung 
anbietet:
1. Eine unabhängige, trägerübergreifende Beratung. 
2. Eine wertschätzende Atmosphäre.
3. Eine auf die individuelle Bedürfnislage der ratsuchenden Person 
zugeschnittene Beratung. 
4. Zeit und damit die Möglichkeit für alle betroffenen Personen selbst zu 
bestimmen, welche Hilfen wann einsetzen.
5. Regieberatung der Klienten/innen, so dass ein Hilfeplan aktiv nach ihren 
Vorstellungen stattfindet.
6. Auf Wunsch wird zeitnah eine aufsuchende Hilfe im eigenen Zuhause 
angeboten.
7. Hilfe wird dann angeboten und durchgeführt, wenn sie gewollt und benötigt 
wird. Ansonsten werden die ratsuchenden Personen angeregt, selbst als 
kreativer Architekt der eigenen Hilfen zu agieren. 
8. Personen mit anderen Anliegen werden nicht abgewiesen, sondern 
professionell an dafür zuständige Stellen/Profis vermittelt (Bsp.: LAG- 
Mitgliedsverbände, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW, 
Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen 
e.V.  (ForseA), Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab), 
MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Café 3b Bielefeld, u.v.m.).
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern hat sich im letzten 
halben Jahr deutlich verbessert. Als Konsequenz daraus resultieren passgenauere 
und schnellere Hilfen für die Menschen mit Behinderung. 
Rückmeldungen der Klienten/innen deuten darauf hin, dass sie ohne die 
Unterstützung der LAG beim Versuch das Persönliche Budget für sich zu 
beantragen, spätestens im Antragsverfahren aufgeben bzw. scheitern würden. 
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Zu den bereits gewährten Persönlichen Budgets (22) sind aktuell 9 weitere in der 
Warteschleife zu zählen. Für 2013 ist ein weiterer Zuwachs an Abschlüssen zu 
erkennen. Die betroffenen Personen zeigen eine deutlich gesteigerte Offenheit, 
das Persönliche Budget zu nutzen. Die zuständigen Kostenträger sind 
kooperativer und vertrauter im Umgang mit Anträgen auf ein Persönliches Budget.
Desweiteren gibt es Hinweise darauf, dass ein ortsansässiger Verein beabsichtigt, 
für sämtliche Mitglieder einen Antrag auf ein Persönliches Budget zu stellen.
Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Münster wird verstärkt zu einer qualitativ 
hochwertigen Vermittlung von geschulten, motivierten und passgenauen 
Assistenzkräften führen. Die Versorgungslage betroffener Personen, die aufgrund 
ihrer Beeinträchtigung auf personelle Hilfen angewiesen sind, wird sich in dieser 
Entwicklung deutlich verbessern.
Bis heute sind weitere 5 Informationsveranstaltungen im Rahmen der 
Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt „Persönliches Budget für Münster“ terminiert.
Zu 5. Ergebnisqualität
Seit Mitte 2012 werden im Rahmen der Selbstevaluation Fragebögen zur 
„Kundenzufriedenheit der Beratungsleistung“ der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. an 
unsere Klienten/innen ausgehändigt. In freiwilliger und anonymisierter Form 
erhalten unsere Besucher die Möglichkeit eine Beurteilung der wichtigsten 
Beratungskriterien abzugeben. Leider wird dieses Angebot nur sehr selten in 
Anspruch genommen. Im Ergebnis hat die LAG bisher ausschließlich positive 
Bewertungen erhalten. Konstruktive Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge 
zur qualitativen Verbesserung unserer Beratungsleistung sind bisher nicht 
eingegangen. Ein Fragebogen zur Ansicht ist diesem Bericht beigefügt.
Im September 2013 sind zwei Fortbildungen und im November 2013 eine weitere 
Fortbildung geplant. 
Themenschwerpunkte sind:
• Borderliner sind anstrengend...
• Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.
• Konfliktbewältigung im beruflichen Alltag
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Das Angebot wird vom Caritasverband für die Diözese Münster e.V. durchgeführt 
und wird voraussichtlich 575 Euro kosten.
Zu 6. Schwierigkeiten in der quantitativen Bemessung der tatsächlich 
in Anspruch genommenen Hilfen
• Die von der LAG unterstützten Personen erhalten im Ergebnis Leistungen 
zur Teilhabe, die nicht in Form des Persönlichen Budgets in Anspruch 
genommen werden.
• Der LWL subsumiert den Großteil von Unterstützungsleistungen durch 
Persönliche Assistenzkräfte unter die Begrifflichkeit „Arbeitgebermodell“. 
Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist es für den LWL deutlich einfacher, 
das Verfahren „Arbeitgebermodell“ anzuwenden und nicht auf das relativ 
neue Instrument des PB zurückzugreifen. Daraus resultiert, dass eine 
Vielzahl möglicher Budgets nicht statistisch festgehalten werden. Der LAG 
gegenüber hat der LWL eingeräumt, dass nur im Rahmen von Hilfen im 
Bereich der Schwerstpflege das Arbeitgebermodell vorgezogen werde. Im 
Rahmen anderer Hilfen würde das Persönliche Budget gleichberechtigt zum 
Arbeitgebermodell stehen.                      
• Viele ratsuchende Personen legen großen Wert auf eine anonymisierte 
Zusammenarbeit. Oft holen sich die betroffenen Personen Hilfestellungen 
zur Antragstellung. Anschließend beantragen sie ohne Hilfe der LAG ein 
Persönliches Budget, um nicht den Anschein zu erwecken, dazu nicht 
selbständig in der Lage zu sein. Viele Personen betonen, dass sie aufgrund 
gesammelter negativer Erfahrungen anderer Beratungssituationen auf 
weiterführende oder begleitende Hilfen vollständig verzichten. 
Für die LAG erschließt sich daher nicht immer, an wie vielen 
Antragsverfahren und dem Zustandekommen von Abschlüssen zum 
Persönlichen Budget sie tatsächlich beteiligt war. 
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Zu 7. Beiratssitzung zum Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget“
Die für das Jahr 2012 geplante Beiratssitzung wurde krankheitsbedingt mehrfach 
verschoben. Am 19.02.2013 fand in der Geschäftsstelle der 
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. in der Neubrückenstr. 12-14 in 48143 
Münster die geplante Sitzung statt.
Eingeladen waren:
Beirat zur Beratungsstelle Persönliches Budget 
• Lisa Wibben (Gruppe der Menschen mit körperlicher Behinderung)
• Anna- Maria Koolwaay (Gruppe der sinnesbehinderten Menschen)
• Elke Falk und Jeannette Thier (Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung) – 
nicht anwesend
• Vera Schnieder (Gruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung) 
• Doris Rüter (Behindertenbeauftragte der Stadt Münster)
• Dagmar Arnkens-Homann (Amtsleiterin) – nicht anwesend
LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
• Geesken Wörmann (Vorsitzende)
• Horst Prox (Stellvertretender Vorsitzender) – nicht anwesend
• Dr. Willibert Strunz (Geschäftsführer)
• Annette Schlatholt (Stellvertretende Geschäftsführerin)
Referent und Berater des Projekts
• Oliver Schneider
Die besprochenen Themen und Ergebnisse sind bereits in diesem Jahresbericht 
zusammengefasst, so dass eine erneute Zusammenfassung der Beiratssitzung nicht 
erforderlich ist.
Münster, 17.05.2013
Oliver Schneider
- Referent und Berater -
LAG SELBSTHILFE NRW e.V. - Neubrückenstraße 12-14 – 48143 Münster – Tel.: 0251 - 54018

Berichtsvorlage

11980 Zeichen

V/0406/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die Arbeit der Beratungsstelle Persönliches Budget der 
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. 
u.a.: Prüfergebnis zur Maßnahme Nr. 221 aus dem Handlungsprogramm 2012 bis 
2017 (Teil 2)  zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
                   mit Behinderungen Bericht 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat die Verwaltung am 
09.02.2011 beauftragt, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
jährlich über die Arbeit, die Inanspruchnahme und Zielerreichung der Beratungsstelle 
„Persönliches Budget“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Be-
hinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V. 
(LAG SELBSTHILFE NRW e.V.) zu berichten. 
 
In der Anlage 1 zur Beschlussvorlage an den Rat V/0702/2012/1. Erg. „Nachhaltige 
kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) ist als Einzel-
maßnahme Nr. 221 aufgeführt:  
„Aufgabe der Verlängerungsoption über 2013 hinaus für das Beratungsangebot der LAG 
Selbsthilfe NRW“. Diese Maßnahme wurde mit folgendem Prüfauftrag versehen: „Es soll 
geprüft werden, ob dieses Angebot von Dritten, z.B. dem LWL, übernommen bzw. geleis-
tet werden kann.“ 
 
 
2. Die Arbeit der Beratungsstelle „Persönliches Budget“ der LAG Selbsthilfe NRW  
Die Stadt Münster gewährt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit 
Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0406/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0406/2013 
 
e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW e.V.) seit 2011 einen jährlichen Zuschuss für die Einrich-
tung und Erprobung eines Beratungsangebotes „Information und Beratung für komplexe 
Anliegen und bei Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behin-
derung“ (vgl. Beschlussvorlage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung V/0921/2010). Die Förderung ist für drei Jahre (2011 bis 2013) vorgesehen, 
der jährliche Zuschuss beträgt 29.475 €. 
 
Das Beratungsangebot zum Persönlichen Budget der LAG Selbsthilfe NRW besteht seit 
dem 15.04.2011.  
In ihrem Jahresbericht vom 17.05.2013 (Anlage) informiert die LAG Selbsthilfe NRW e.V. 
über die besonderen Merkmale und die Bedeutung des Beratungsangebotes für Men-
schen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sowie die Inanspruchnahme des Bera-
tungsangebotes in den Jahren 2011 und 2012. 
Vom 15.04. bis 31.12.2011 haben 64 Personen (38 Frauen, 26 Männer) aus Münster 
Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen, vom 01.01. bis 31.12. 2012 waren es 51 
Personen (28 Frauen und 23 Männer). Auch Menschen, die nicht in Münster leben, ha-
ben Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen (2011: 20 Personen, davon 15 Frauen 
und 5 Männer; 2012: 241 Personen, davon 136 Frauen und 105 Männer). Da sich das 
Beratungsangebot auf Menschen aus Münster beschränkt, konnte ihnen keine Beratung 
angeboten werden. 
Die größte Gruppe der Personen waren Menschen mit psychischen Erkrankungen, ge-
folgt von Menschen mit körperlichen Behinderungen. Personen mit anderen Behinderun-
gen haben das Angebot nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen. Schwer-
punkt der Beratung waren Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B. 
Freizeit, Kurse, Mobilität).  
Im Rahmen vieler Beratungen wurde deutlich, dass sich Menschen häufig nicht isoliert 
mit einem Beratungswunsch zum Persönlichen Budget an die Beratungsstelle wenden, 
sondern ein grundsätzlicher Informations- und Beratungsbedarf rund um das Thema Be-
hinderung besteht, und zwar insbesondere bei komplexen Anliegen. 
Weitere Informationen zur Inanspruchnahme und Entwicklung des Beratungsangebotes 
können dem Jahresbericht der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. entnommen werden. 
3. Entwicklung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in Münster 
2011 wurde für 2 Personen (1 Frau, 1 Mann), die die Beratung der Beratungsstelle Per-
sönliches Budget der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Anspruch genommen haben, ein 
Persönliches Budget bewilligt, 2012 waren es 20 Personen (15 Frauen, 5 Männer). Diese 
Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Personen, die den Mitarbeiter der Be-
ratungsstelle Persönliches Budget über die Bewilligung informiert haben. 
Bei der LWL-Behindertenhilfe und im Sozialamt der Stadt Münster hat sich die Zahl der 
Persönlichen Budgets für Münsteraner Leistungsempfänger/-innen wie folgt entwickelt:

3 
V/0406/2013 
 
Jahr  
(Stichtag 
31.12.) 
Zahl der vom 
Sozialamt der 
Stadt Münster 
bewilligten  
Persönlichen 
Budgets 
Zahl der von der 
LWL-Behinderten-
hilfe bewilligten  
Budgets für  
Münsteraner  
Leistungs-
empfänger/-innen  
Zahl der von der 
LWL-Behinderten-
hilfe bewilligten 
Persönlichen  
Budgets in  
Westfalen-Lippe 
2008 3 1 
- 1 Mann 
92 
- 56 Frauen 
- 36 Männer 
2009 7 6 
- 3 Frauen 
- 3 Männer 
145 
- 86 Frauen 
- 59 Männer 
2010 9 9 
- 5 Frauen 
- 4 Männer 
184 
- 110 Frauen 
-   74 Männer 
2011 8 11 
- 5 Frauen 
- 6 Männer 
191 
- 116 Frauen 
-  75  Männer 
2012 16  
- 13 Frauen 
- 3 Männer 
14 
- 7 Frauen 
- 7 Männer 
170 
-112 Frauen 
-  58 Männer 
Von den 14 Persönlichen Budgets, die der LWL 2012 für Münsteraner Leistungsempfän-
ger/-innen bewilligt hat, wurden 9 Budgets für psychisch behinderte, 3 Budgets für kör-
perlich behinderte und 2 Budgets für geistig behinderte Menschen bewilligt. Die im Jahr 
2012 von der Stadt Münster bewilligten 16 Budgets wurden für Menschen mit einer kör-
perlichen Behinderung bewilligt (überwiegend Budgets für Mobilitätshilfen zur Teilhabe 
am Leben in der Gemeinschaft). 
Die Übersicht zeigt, dass die Zahl der Persönlichen Budgets in Münster, die vom örtli-
chen (Stadt Münster) und überörtlichen Sozialhilfeträger (LWL) bewilligt wurden, in den 
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, sich aber weiter auf niedrigem Niveau bewegt. 
Im LWL-weiten Vergleich bewegt sich die Zahl der vom LWL bewilligten persönlichen 
Budgets für Münster jedoch im oberen Bereich - lediglich für Leistungsempfänger/innen 
in der Stadt Bielefeld (ehemalige Modellregion für das Persönliche Budget, 2012: 45 Per-
sönliche Budgets) und im Kreis Steinfurt (21 Persönliche Budgets für 2012) hat der LWL 
mehr Persönliche Budgets als in Münster bewilligt.

4 
V/0406/2013 
 
Daten zur Zahl der Persönlichen Budgets für Münsteraner/innen, die von anderen Reha-
bilitationsträgern bewilligt wurden, liegen nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, 
dass die Anzahl sehr gering ist. Auch aus dem Bericht der Beratungsstelle der LAG 
SELBSTHILFE NRW e.V. ergibt sich, dass die Budgets von anderen Rehabilitationsträ-
gern bisher kaum eine Rolle spielen.  
Die Beratungsstelle der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. hat neben der individuellen Bera-
tung auch durch Veranstaltungen und Gespräche mit Organisationen und Vereinen von 
Menschen mit Behinderungen dazu beigetragen, das Persönliche Budget in Münster be-
kannter zu machen.  
Aus dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention geht hervor, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzt, das 
„Persönliche Budget“ zu stärken, Umsetzungsdefizite in der Praxis offenzulegen und auf-
zulösen und gesetzliche Lücken zu schließen. Das Land will seine Möglichkeiten nutzen, 
um den Grundgedanken des Persönlichen Budgets auf eine breite öffentliche Basis zu 
stellen, für seine Akzeptanz zu werben, für eine engere Abstimmung der Rehabilitations-
träger zu sorgen, Ängste zu nehmen und im Ergebnis die Nutzungsquote des Persönli-
chen Budgets zu erhöhen. Dazu sind in der laufenden Legislaturperiode mehrere Maß-
nahmen vorgesehen, so u. a. auch Informationskampagnen zum Persönlichen Budget. 
Im Dialog mit den Rehabilitationsträgern sollen unter anderem Möglichkeiten zur Ent-
wicklung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten der Rehabilitati-
onsträger sowie die Entwicklung geeigneter Unterstützungsinstrumente (z.B. Checkliste, 
Handbuch) erörtert werden. Die Potenziale von Peer-Counseling-Angeboten bei der Be-
ratung von Menschen mit Behinderungen sollen im Hinblick auf die Inanspruchnahme 
des Persönlichen Budgets gefördert werden. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um 
die Nutzung des Persönlichen Budgets für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu 
erhöhen (vgl. Aktionsplan der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 81 - 83). 
Der Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
sieht eine fortlaufende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget 
vor.  
4. Ergebnisse des Prüfauftrages  
Aufgrund des Beschlusses zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (Beschluss-
vorlage an den Rat V/0702/2012/1. Erg) war zu prüfen, ob das Beratungsangebot zum 
Persönlichen Budget von Dritten, z.B., dem LWL, übernommen bzw. geleistet werden 
kann. 
 
Die LWL-Behindertenhilfe Westfalen hat der Stadt Münster mit Schreiben vom 
28.02.2013 (Anlage) mitgeteilt, dass eine Übernahme des Beratungsangebotes der LAG 
SELBSTHILFE NRW e.V. bzw. eine Beteiligung des LWL an dessen Finanzierung nicht 
in Betracht kommt. In dem Schreiben wird unter anderem ausgeführt, dass der LWL für 
alle Münsteraner Bürgerinnen und Bürger eine ortsnahe und persönliche Beratungsmög-
lichkeit, auch zur Ausführung von Leistungen als Persönliches Budget, anbietet und es 
ergänzend dazu in Münster ein besonders dichtes Angebot an weiteren Beratungsmög-
lichkeiten bei Behörden und freien Trägern gibt. 
Stellungnahmen von weiteren Trägern der Leistungen zur Teilhabe (z.B. Träger der ge-
setzlichen Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) hat das Sozialamt nicht ein-

5 
V/0406/2013 
 
geholt, da davon auszugehen ist, dass jeder Träger darauf hinweisen wird, dass im 
Rahmen der Leistungsberatung auch eine Beratung zum Persönlichen Budget möglich 
ist und dass keine Zuständigkeit gesehen wird, ein darüber hinaus gehendes Beratungs-
angebot finanziell zu fördern. 
Zu beachten ist, dass die Beratung durch einen Träger der Leistungen zur Teilhabe nicht 
dem Grundsatz einer von Kostenträgern unabhängigen Beratung entspricht. Vor der Ein-
richtung des Beratungsangebotes zum Persönlichen Budget in Münster hat das Sozial-
amt die Anforderungen an das neue Beratungsangebot mit der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und dem Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung abgestimmt. Zu den Anforderungen gehörte es auch, 
dass bei der Beratung die Unabhängigkeit von Kostenträgern sicherzustellen ist. 
 
Eine Beratung zum Persönlichen Budget ist auch im Rahmen der Beratungsarbeit von 
Beratungsstellen und Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderungen möglich. 
Zu beachten ist hier jedoch, dass als Anforderung an das Beratungsangebot zum Per-
sönlichen Budget auch die Anbieterneutralität festgelegt wurde. Dieser Grundsatz ist bei 
der Beratung durch Träger von Angeboten für Menschen mit Behinderungen nicht ge-
währleistet. Zu beachten ist ferner, dass Beratungsstellen für Menschen mit Behinderun-
gen und Leistungsanbieter in Münster aufgrund der begrenzten Ressourcen in der Regel 
nicht die umfassenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zum Persönlichen 
Budget bieten können, die die Beratungsstelle Persönliches Budget der LAG SELBST-
HILFE NRW e.V. vorhält.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Jahresbericht der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zum Projekt „Beratungsstelle Persönli-
ches Budget“ 
 
Schreiben der LWL-Behindertenhilfe Westfalen vom 28.02.2013

Anlage: Schreiben LWL vom 28.02.2013

2992 Zeichen

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LWL-Behindertenhilfe Westfalen
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~(;(,-.;, ,..:~__ '-'-'J.:;I?..""."."
Landschaftsverband Westfalen.Lippe (LWL)' 48133 W!ünst:~-"-'-;~icezeiten: Montag.Donnerstag· 08:30·12:30 Uhr, 14:00·15:30 Uhr
Freitag 08:30·12:30 Uhr
LWLFür die Menschen,
Für Westfalen· Lippe.
~ U. ( Inr-- /).t{',. ~ 'KJ' LoK..
~~~i~~~~t~r ~.:~.~·r;'!:~r~:1"··.:'.·~·'···~:""'·"'~~";~;~~
Frau Arnkens-Hom1nn@~,I~lr~rml~ .
48127 Münsterh~.~ ~~i~!~!.~~~~!~~:,$:~!]
An,sprechpartner:
Carsten Mertins
Tel.: 0251 591-3224
Fax: 0251 591-4280
E-Mail: carsten.mertins@lwl.org
J'
Az.: 60-50/80-17 Münster, 28.02.2013
Beratungsstelle Persönliches Budget der LAGSelbsthilfe NRWe.V.
hier: Förderung der Beratungsstelle ab2014
Ihr Schreiben vom 16.01.2013 -5021 0001
Sehr geehrte Frau Arnkens-Homann,
Herr Wedershoven hat Ihr Schreiben zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Wie bekannt, stellt die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung invielen Lebensbereichen eine der wesentlichen Aufgaben des
Landschaftsverbandes dar..Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbreitung des
Persönlichen Budgets im Rahmen der Zuständigkeiten des Landschaftsverbandes als
überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Hier hat der LWL bereits eine Vielzahl von Initiativen
in Bezug auf sein Leistungsspektrum unternommen. Ichdarf dazu u. a. auf die
umfangreichen Darstellungen im Iriternet verweisen (www.lwl.org/LWUSoziales/Richtung-
Inklusion).
Als überörtlicher Sozialhilfeträger für Westfalen-Lippe mitVerwaltungssitz in Münster bietet
.der LWL gerade auch füralle münsteraner Bürgerinnen und Bürger eine ortsnahe und
persönliche Beratungsmöglichkeit für viele Fragen im Zusammenhang mit "Behinderung" -
insbesondere auch bei der Ausführung von Leistungen als Persönliches Budget.
Dieses eigene Beratungsangebot wird - speziell in Münster - durch ein besonders dichtes
Angebot an weiteren BeratungsmÖglichkeiten bei Behörden und freien Trägern ergänzt. .
Darüber hinaus stellt die Sicherung einer allgemeinen und niedrigschwelligen
Beratunqslandschaft nach meiner Auffassung eine vorrangige Aufgabe der örtlichen Ebene
dar, die den Einsatz von Umlagemitteln des LWL nicht rechtfertigt.
Warendorfer Straße 26 - 28· 48145 Münster
Telefon: 0251 591-01 . Internet: www.lwl.org
Busse: ab Hbf Bussteig A, linien 2 u. 10 bis Zumsandestraße
LWL-Parkplätze: Friedensstraße u. Warendorfer Straße
Konto der LWL-Finanzabteilung:
Sparkasse Münsterland Ost
BLZ: 400501 50, Konto-Nt. 409706
IBAN: DE53 400501500000409706
BIC: WELADED1 MST

2
LWLFür die Menschen.
Für Westfalen-Lippe ..
Vor diesem Hintergrund bitte ich umVerständnis, dass eine Übernahme des
Beratungsangebots der LAG Selbsthilfe NRW e.v. bzw. eine Beteiligung'des LWL an
dessen Finanzierung nichtin Betracht kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes
Im~rag . .. .
LiPpert~
. -e.
/

Anlage zum Jahresbericht zum Persönlichen Budget (Fragebogen zur Kundenzufriedenheit)

1055 Zeichen

Fragebogen
zur Kundenzufriedenheit der Beratungsleistung
der LAG SELBSTHILFE NRW
1. Wie sind Sie auf das Beratungsangebot der LAG aufmerksam geworden? 
 Flyer   Internet☐ ☐    Empfehlung   Sonstiges☐ ☐
2. Entsprach die Beratung Ihren Erwartungen? 
 Ja, völlig.☐  Weitgehend. ☐  Nein, andere Erwartungen. (Welche?) ☐
3. Welche Themen/Fragen haben Sie interessiert?
4. Waren die Infos und Tipps hilfreich für Ihr weiteres Vorgehen?
☐ Ja, völlig. ☐ Weitgehend. ☐ Nein
5. Waren Sie mit Freundlichkeit und Beratung zufrieden? 
☐ Ja: vorbildlich. ☐ Weitgehend. ☐ Nein, Verbesserung im Bereich… 
6. Haben Sie Anregungen zur Verbesserung des Beratungsangebots? 
 Nein.☐
 Ja, insbesondere ☐
7. Würden Sie sich erneut von der LAG beraten lassen? 
☐ Ja, insbesondere ☐ Weiß nicht.  Nein. ☐
8. Haben Sie sich in den Räumen der LAG wohlgefühlt?
☐ Ja, insbesondere 
☐ Weiß nicht.  Nein. ☐
9. Würden Sie uns weiter empfehlen? 
☐ Ja, uneingeschränkt ☐ Nein. ☐ Ich muss erst noch Erfahrungen sammeln.
Geschlecht ☐ weiblich ☐ männlich
Alter Jahre
Art der Behinderung:
Datum

Beratungsverlauf (2)

25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 12.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Warendorfer Straße 26
  • Zumsandestraße
  • Friedensstraße
  • Neubrückenstraße 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0406/2013
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37