V/0406/2013
Bericht über die Arbeit der Beratungsstelle Persönliches Budget der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V.
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Anlage: Jahresbericht zum Projekt "Beratungsstelle Persönliches Budget"
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Jahresbericht
zum Projekt
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
Themen:
1. Projektvorstellung Seite 2 – 5
• Die besonderen Merkmale des Beratungsangebotes Seite 2 - 3
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
• Sparmaßnahmen der Stadt Münster Seite 3
• Die Bedeutung für Menschen mit Behinderung
und ihre Angehörigen Seite 3
• Die Bedeutung für die Stadt Münster Seite 4 - 5
2. Öffentlichkeitsarbeit 2012 Seite 5 – 6
3. Tabellarische Darstellung zum Beratungsangebot Seite 7 - 10
Zeitraum 15.04.2011 – 31.12.2012
4. Ausblick 2013 Seite 11 – 12
5. Ergebnisqualität Seite 12 - 13
6. Schwierigkeiten in der quantitativen Bemessung Seite 13
der tatsächlich in Anspruch genommenen Hilfen
7. Beiratssitzung zum Projekt Seite 14
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
LAG SELBSTHILFE NRW e.V. - Neubrückenstraße 12-14 – 48143 Münster – Tel.: 0251 - 54018
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Zu 1. Die besonderen Merkmale des Beratungsangebotes
„Beratungsstelle Persönliches Budget“
• Wir sind eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und/oder
chronischer Erkrankung und deren Angehörigen.
• Wir bieten jegliche Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen
zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets (wird i.d.R. als monatlicher
Geldbetrag ausgezahlt).
• Unsere Hilfen umfassen ein umfangreiches Beratungsangebot in allen für
Menschen mit Beeinträchtigung relevanten Fragen (Bsp.: Grundsicherung,
Schule, Arbeit und Qualifizierung, Wohnen/Hauswirtschaft, Armut, Soziale
Isolation, Mobilität, Freizeit,...).
• Als unabhängiger Selbsthilfezusammenschluss leisten wir eine
trägerunabhängige Beratung.
• Unsere Beratung verläuft nach dem Peer Counseling-Prinzip (Betroffene
beraten und unterstützen Betroffene).
• Ein besonderes Anliegen der LAG liegt in der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention zu mehr Selbstbestimmung und
Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung hin zur
gleichberechtigten Teilhabe.
• Die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Kosten-
und Leistungsträgern führt bereits zu einer deutlich höheren Qualität in der
Umsetzung von Hilfen für betroffene Menschen.
• Mit Hilfe des Persönlichen Budgets werden passgenaue und
selbstbestimmte Lösungen angeboten, die eine mittel- und langfristige
Kostenersparniss bei allen Beteiligten erzielen wird.
• In Kooperation mit dem Jobcenter Münster (Herrn Schulte) haben wir
erfolgreich einen Bewerberpool für den Bereich „Persönliche Assistenz“
aufbauen können. Personen aus dem Pool können zeitnah und den
Bedürfnissen der Antragsteller/innen entsprechend eingestellt werden.
Außerhalb Münsters besteht ebenfalls großes Interesse an dem Angebot unserer
Beratungsstelle (bereits 248 Nachfragen). Da dieses Projekt ausschließlich an in
Münster wohnhafte Menschen gerichtet ist, können wir Anfragen von außerhalb
nur ganz allgemein beantworten oder an andere Beratungsstellen verweisen.
Besonders hilfreich in diesem Zusammenhang wirkt sich die Zusammenarbeit mit
den Mitgliedsverbänden der LAG aus. Fragen zu behinderungs- und
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krankheitsbedingten Inhalten werden schnell und kompetent beantwortet.
Sparmaßnahmen der Stadt Münster
• Im Zuge der Sparmaßnahmen für den Haushalt der Stadt Münster steht
ebenfalls das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.
(Titel: Beratungsstelle für das Persönliches Budget) ab 2014 auf der
Streichliste (Nr. 221).
Die Bedeutung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
• Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, unabhängig von der
Schwere oder Ausprägung ihrer Beeinträchtigung, oft Menschen mit einer
kognitiven Beeinträchtigung, suchen unser Beratungsangebot auf, um durch
das Persönliche Budget ein hohes Maß an Eigenregie und Selbstbestimmung
für ihr Leben zu erzielen.
• Den meisten Betroffenen ist unsere unabhängige, trägerübergreifende
Beratung wichtig, die parteilich und nach dem Prinzip des Peer Counseling
durchgeführt wird und in Trägerschaft eines Zusammenschlusses der
Behindertenselbsthilfe steht.
• Durch selbst gewählte Hilfsangebote verbessern sich:
- die Motivation.
- die Reha-Prozesse.
- die Umsetzung der vorbestimmten Ziele.
- die Entscheidungsfähigkeit und der Glaube an die eigenen Stärken.
- die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
- die perspektivische Planung der eigenen Lebenswelt.
- die Zufriedenheit und Lebensqualität der Betroffenen.
• Es entstehen weniger Engpässe im Versorgungssystem der Betroffenen.
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Die Bedeutung für die Stadt Münster
• Gerade im Hinblick auf eine gelingende Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention steht auch die Stadt Münster im Fokus der
öffentlichen Wahrnehmung. Unsere Erfolge und bereits entstandenen
Synergien mit den zuständigen Kosten- und Leistungsträgern an dieser
Stelle zu beenden, wäre für die weitere Entwicklung der Stadt Münster ein
nicht wieder zu belebender Rückschritt, der die Glaubwürdigkeit der Stadt
auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft stark strapazieren würde.
• Dieses Projekt steht sinnbildlich für einen gewollten und gelingenden Weg
zu einer inklusiven Gesellschaft. Das Persönliche Budget stellt in der
Einzelfallhilfe von Menschen mit Behinderung das zentrale Instrument zu
einem selbstbestimmten Leben dar.
• Daher gilt es zu überprüfen, ob es nicht im Sinne aller Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Münster ist, dieses Projekt über das Jahr 2013 hinaus zu
fördern und in der Zuständigkeit der LAG zu belassen.
• Die vorgenannte Zielsetzung spiegelt sich auch in der UN Konvention über
die Rechte behinderter Menschen wieder. So heißt es in Art. 19 des
Übereinkommens:
„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht
aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie
andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und
geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen
Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und
Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem
gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben,
ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie
leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen
Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen
gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der
persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der
Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur
Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft
notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
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Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung
zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.“
→ Der Mensch mit Behinderung wird aktiv in die Hilfe- und Gesamtplanung
einbezogen. Auf der Grundlage seiner Wünsche, Fähigkeiten und seines
aktuellen Hilfebedarfs werden möglichst passgenaue Hilfen geplant und
damit der fachpolitischen Forderung nach Stärkung der
Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung Rechnung
getragen.
→ Handlungsleitende Grundsätze innerhalb dieses Prozesses sind
insbesondere:
• die Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
• die personenzentrierte Hilfe
• die Berücksichtigung der persönlichen Wünsche sowie des Wahlrechtes des
Leistungsberechtigten
• die Annäherung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung an
die allgemeinen Lebensbedingungen
• eine zielorientierte Gestaltung der Hilfe durch eine individuelle
Teilhabeplanung.
Zu 2. Öffentlichkeitsarbeit 2012
• Besuch der Papst-Johannes-Schule (Bischöfliche Förderschule für geistige
Entwicklung)
- Austausch mit Schulrektorin Frau Müting und Herrn Böcker (Lehrer)
- Umsetzung des PB im Rahmen der individuellen Unterstützung durch
Schulassistenz
• Vorstellung des Projekts beim Integrationsfachdienst Münster
- Ansprechpartnerin: Frau Stückenschneider
• Vorstellung des Projekts im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster
- Ansprechpartner/innen: Frau Birkefeld, Frau Schulz-Gülker, Frau ten
Hompel und Herr Skrzidlo
- Fachliche Auseinandersetzung bzgl. Umsetzung von Hilfen mittels PB
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• Informationsveranstaltung zum PB in der DMSG Münster
- Ansprechpartnerin: Frau Boomgaarden
• 2 Informationsabende bei SeHT e.V. (Selbständigkeitshilfe bei
Teilleistungsschwächen)
- Ansprechpartnerin: Frau Pinke
• Fachtagung 2012: Inklusion in Münster – Wir mischen uns ein!
• Regionalkonferenz – Menschen mit geistiger Behinderung
- Vorstellung des Projekts mittels Stand und Beratung vor Ort
• Vorstellung des Projekts im Jobcenter der Stadt Münster
- Aufbau eines Bewerberpools für Assistenzkräfte mit Herrn Schulte
• Vorstellung des Projekts im Team „Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien“
- Ansprechpartner/innen: Herr Sandknop, Frau Tooten, Frau Mühlenweg
• Fachlicher Austausch mit Lernen fördern e.V.
- Ansprechpartner: Frau Feye, Frau Hübel, Herr Winter
- Möglichkeiten des PB im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben/Qualifizierung
• Vorstellung des Projekts beim Paritätischen Zentrum
- Ansprechpartnerin: Frau Markerth
• 2. Bundesweiter Budgettag
- Tag der offenen Tür
- Kooperation mit dem Kompetenzzentrum PB (Der Paritätische
Wohlfahrtsverband) und dem BMAS
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Zu 3. Tabellarische Darstellung zum Beratungsangebot
Zeitraum 15.04.2011 – 31.12.2012
Kontakte allgemein
Stand: 31.12.2012
Hilfen allgemein
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
Kontakte insgesamt 84 292 53 31 164 128
Kontakte aus Münster 64 51 38 26 28 23
Kontakte außerhalb Münsters 20 241 15 5 136 105
Hausbesuche bei verschiedenen Personen 17 17 12 5 11 6
Hausbesuche insgesamt 38 35 29 9 19 16
15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
Allgemeine Informationen 48 240 29 19 141 99
Begleitende Hilfen 22 34 15 7 19 15
Hilfen zum Antrag 14 22 9 5 15 7
Bescheide 2 20 1 1 15 5
Anträge auf ein PB 19 24 13 6 16 8
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Kontakte nach Art der Behinderung
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2012 ♀ 2012 ♂
Kontakte Psychische Erkrankungen 42 189 96 93
Kontakte Körperliche Behinderungen 34 78 49 29
Kontakte Kognitive Behinderungen 3 11 7 4
Kontakte Mehrfach Behinderungen 5 14 12 2
Hausbesuche Psychische Erkrankungen 1 2 0 1
Hausbesuche Körperliche Behinderungen 14 12 8 5
Hausbesuche Kognitive Behinderungen 1 1 1 0
Hausbesuche Mehrfach Behinderungen 1 2 2 0
Allgemeine Informationen Psychische Erkrankungen 24 125 63 60
Allgemeine Informationen Körperliche Behinderungen 16 67 43 27
Allgemeine Informationen Kognitive Behinderungen 3 18 13 5
Allgemeine Informationen Mehrfach Behinderungen 5 30 22 7
Begleitende Hilfen Psychische Erkrankungen 14 25 13 12
Begleitende Hilfen Körperliche Behinderungen 8 6 4 2
Begleitende Hilfen Kognitive Behinderungen 0 2 1 1
Begleitende Hilfen Mehrfach Behinderungen 0 1 1 0
Hilfen zum Antrag Psychische Erkrankungen 3 18 13 5
Hilfen zum Antrag Körperliche Behinderungen 9 2 1 1
Hilfen zum Antrag Kognitive Behinderungen 1 1 1 1
Hilfen zum Antrag Mehrfach Behinderungen 1 1 1 0
Bescheide Psychische Erkrankungen 0 16 11 4
Bescheide Körperliche Behinderungen 2 3 4 0
Bescheide Kognitive Behinderungen 0 1 0 1
Bescheide Mehrfach Behinderungen 0 0 0 0
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Hilfen nach Art der Leistungen zur Teilhabe
Stand: 31.12.2012
Zuständige Leistungsträger der erfolgreichen Budgets
Stand: 31.12.2012
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15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2012 ♀ 2012 ♂
Leben in der Gemeinschaft – Allgemeine Informationen 33 160
98 80Leben in der Gemeinschaft – Begleitende Hilfen 18 33
Leben in der Gemeinschaft – Hilfen zum Antrag 12 29
Leben in der Gemeinschaft – Bescheide 2 19
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Allgemeine Informationen 3 30
18 16Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Begleitende Hilfen 0 5
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Hilfen zum Antrag 0 2
Unterhaltssicherung und ergänzende Leistungen – Bescheide 0 0
Arbeitsleben - Allgemeine Informationen 7 54
32 21Arbeitsleben – Begleitende Hilfen 0 3
Arbeitsleben – Hilfen zum Antrag 1 1
Arbeitsleben – Bescheide 0 2
Medizinische Rehabilitation – Allgemeine Informationen 5 22
16 11Medizinische Rehabilitation – Begleitende Hilfen 4 11
Medizinische Rehabilitation – Hilfen zum Antrag 1 4
Medizinische Rehabilitation – Bescheide 0 1
15.04. - 31.12.2011 01.01. - 31.12.2012 2011 ♀ 2011 ♂ 2012 ♀ 2012 ♂
LWL – Behindertenhilfe 18 13 5
Örtlicher Sozialhilfeträger (Stadt Münster) 1 2 1 0 1 0
Rentenversicherungsträger 1 1 0
Unfallversicherungsträger 1 1 0 1 0 0
Bundesagentur für Arbeit
Jugendhilfeträger (Stadt Münster)
Krankenkasse
Pflegekasse
Träger der Kriegsopferversorgung / -fürsorge
Träger der Alterssicherung der Landwirte
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Hilfen altersspezifisch nach Jahren
Stand: 31.12.2012
Da im ersten Jahr der Beratungsstelle noch keine expliziten Angaben zu
altersspezifischen Fragestellungen gesammelt wurden, entsprechen die in der
Tabelle oben genannten Werte den ermittelten Tendenzen. Die prozentualen
Angaben ergeben sich aus den nicht vollständig gesammelten altersspezifischen
Daten der Personen, die einen direkten Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen
und freiwillig Angaben zum Alter gegeben haben.
Bezüglich der altersspezifischen Angaben zu den Kontaktaufnahmen insgesamt
kann leider keine detaillierte Angabe gemacht werden. Nebst fehlender Erhebung
im ersten Jahr besteht die Problematik, dass bei telefonischen Kontaktaufnahmen
Fragen zum Alter nicht extra gestellt wurden.
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0 – 17 Jahre 18 – 35 Jahre 36 – 50 Jahre 51 – 65 Jahre Über 66 Jahre
Medizinische Rehabilitation 32% 47% 21%
Arbeitsleben 70% 30%
Unterhaltssicherung / Ergänzende Leistungen 70% 30%
Leben in der Gemeinschaft 2% 39% 44% 14%
Hausbesuche 15% 21% 23% 38% 3%
Hilfen zum Antrag 6% 36% 33% 22% 3%
Anträge auf ein PB 5% 44% 30% 21%
Bescheide 59% 27% 14%
11
Zu 4. Ausblick 2013
Ganz offensichtlich ist das Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget“ in diesem
Jahr bei den Menschen in Münster angekommen. Darauf deutet die vielfache
Inanspruchnahme der Beratungsstelle hin. Neben dem gesteigerten Interesse hat
sich vor allem die Versorgungssituation der Menschen mit Behinderung und ihrer
Angehörigen im speziellen durch die Beratung verbessert. Auch wenn es im Kern
um sämtliche Fragen rund um das Persönliche Budget geht, haben die
Klienten/innen in der LAG eine Anlaufstelle gefunden, die folgende Unterstützung
anbietet:
1. Eine unabhängige, trägerübergreifende Beratung.
2. Eine wertschätzende Atmosphäre.
3. Eine auf die individuelle Bedürfnislage der ratsuchenden Person
zugeschnittene Beratung.
4. Zeit und damit die Möglichkeit für alle betroffenen Personen selbst zu
bestimmen, welche Hilfen wann einsetzen.
5. Regieberatung der Klienten/innen, so dass ein Hilfeplan aktiv nach ihren
Vorstellungen stattfindet.
6. Auf Wunsch wird zeitnah eine aufsuchende Hilfe im eigenen Zuhause
angeboten.
7. Hilfe wird dann angeboten und durchgeführt, wenn sie gewollt und benötigt
wird. Ansonsten werden die ratsuchenden Personen angeregt, selbst als
kreativer Architekt der eigenen Hilfen zu agieren.
8. Personen mit anderen Anliegen werden nicht abgewiesen, sondern
professionell an dafür zuständige Stellen/Profis vermittelt (Bsp.: LAG-
Mitgliedsverbände, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW,
Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen
e.V. (ForseA), Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab),
MOBILE Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Café 3b Bielefeld, u.v.m.).
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern hat sich im letzten
halben Jahr deutlich verbessert. Als Konsequenz daraus resultieren passgenauere
und schnellere Hilfen für die Menschen mit Behinderung.
Rückmeldungen der Klienten/innen deuten darauf hin, dass sie ohne die
Unterstützung der LAG beim Versuch das Persönliche Budget für sich zu
beantragen, spätestens im Antragsverfahren aufgeben bzw. scheitern würden.
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Zu den bereits gewährten Persönlichen Budgets (22) sind aktuell 9 weitere in der
Warteschleife zu zählen. Für 2013 ist ein weiterer Zuwachs an Abschlüssen zu
erkennen. Die betroffenen Personen zeigen eine deutlich gesteigerte Offenheit,
das Persönliche Budget zu nutzen. Die zuständigen Kostenträger sind
kooperativer und vertrauter im Umgang mit Anträgen auf ein Persönliches Budget.
Desweiteren gibt es Hinweise darauf, dass ein ortsansässiger Verein beabsichtigt,
für sämtliche Mitglieder einen Antrag auf ein Persönliches Budget zu stellen.
Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Münster wird verstärkt zu einer qualitativ
hochwertigen Vermittlung von geschulten, motivierten und passgenauen
Assistenzkräften führen. Die Versorgungslage betroffener Personen, die aufgrund
ihrer Beeinträchtigung auf personelle Hilfen angewiesen sind, wird sich in dieser
Entwicklung deutlich verbessern.
Bis heute sind weitere 5 Informationsveranstaltungen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt „Persönliches Budget für Münster“ terminiert.
Zu 5. Ergebnisqualität
Seit Mitte 2012 werden im Rahmen der Selbstevaluation Fragebögen zur
„Kundenzufriedenheit der Beratungsleistung“ der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. an
unsere Klienten/innen ausgehändigt. In freiwilliger und anonymisierter Form
erhalten unsere Besucher die Möglichkeit eine Beurteilung der wichtigsten
Beratungskriterien abzugeben. Leider wird dieses Angebot nur sehr selten in
Anspruch genommen. Im Ergebnis hat die LAG bisher ausschließlich positive
Bewertungen erhalten. Konstruktive Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge
zur qualitativen Verbesserung unserer Beratungsleistung sind bisher nicht
eingegangen. Ein Fragebogen zur Ansicht ist diesem Bericht beigefügt.
Im September 2013 sind zwei Fortbildungen und im November 2013 eine weitere
Fortbildung geplant.
Themenschwerpunkte sind:
• Borderliner sind anstrengend...
• Die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.
• Konfliktbewältigung im beruflichen Alltag
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Das Angebot wird vom Caritasverband für die Diözese Münster e.V. durchgeführt
und wird voraussichtlich 575 Euro kosten.
Zu 6. Schwierigkeiten in der quantitativen Bemessung der tatsächlich
in Anspruch genommenen Hilfen
• Die von der LAG unterstützten Personen erhalten im Ergebnis Leistungen
zur Teilhabe, die nicht in Form des Persönlichen Budgets in Anspruch
genommen werden.
• Der LWL subsumiert den Großteil von Unterstützungsleistungen durch
Persönliche Assistenzkräfte unter die Begrifflichkeit „Arbeitgebermodell“.
Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist es für den LWL deutlich einfacher,
das Verfahren „Arbeitgebermodell“ anzuwenden und nicht auf das relativ
neue Instrument des PB zurückzugreifen. Daraus resultiert, dass eine
Vielzahl möglicher Budgets nicht statistisch festgehalten werden. Der LAG
gegenüber hat der LWL eingeräumt, dass nur im Rahmen von Hilfen im
Bereich der Schwerstpflege das Arbeitgebermodell vorgezogen werde. Im
Rahmen anderer Hilfen würde das Persönliche Budget gleichberechtigt zum
Arbeitgebermodell stehen.
• Viele ratsuchende Personen legen großen Wert auf eine anonymisierte
Zusammenarbeit. Oft holen sich die betroffenen Personen Hilfestellungen
zur Antragstellung. Anschließend beantragen sie ohne Hilfe der LAG ein
Persönliches Budget, um nicht den Anschein zu erwecken, dazu nicht
selbständig in der Lage zu sein. Viele Personen betonen, dass sie aufgrund
gesammelter negativer Erfahrungen anderer Beratungssituationen auf
weiterführende oder begleitende Hilfen vollständig verzichten.
Für die LAG erschließt sich daher nicht immer, an wie vielen
Antragsverfahren und dem Zustandekommen von Abschlüssen zum
Persönlichen Budget sie tatsächlich beteiligt war.
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Zu 7. Beiratssitzung zum Projekt „Beratungsstelle Persönliches Budget“
Die für das Jahr 2012 geplante Beiratssitzung wurde krankheitsbedingt mehrfach
verschoben. Am 19.02.2013 fand in der Geschäftsstelle der
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. in der Neubrückenstr. 12-14 in 48143
Münster die geplante Sitzung statt.
Eingeladen waren:
Beirat zur Beratungsstelle Persönliches Budget
• Lisa Wibben (Gruppe der Menschen mit körperlicher Behinderung)
• Anna- Maria Koolwaay (Gruppe der sinnesbehinderten Menschen)
• Elke Falk und Jeannette Thier (Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung) –
nicht anwesend
• Vera Schnieder (Gruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung)
• Doris Rüter (Behindertenbeauftragte der Stadt Münster)
• Dagmar Arnkens-Homann (Amtsleiterin) – nicht anwesend
LAG SELBSTHILFE NRW e.V.
• Geesken Wörmann (Vorsitzende)
• Horst Prox (Stellvertretender Vorsitzender) – nicht anwesend
• Dr. Willibert Strunz (Geschäftsführer)
• Annette Schlatholt (Stellvertretende Geschäftsführerin)
Referent und Berater des Projekts
• Oliver Schneider
Die besprochenen Themen und Ergebnisse sind bereits in diesem Jahresbericht
zusammengefasst, so dass eine erneute Zusammenfassung der Beiratssitzung nicht
erforderlich ist.
Münster, 17.05.2013
Oliver Schneider
- Referent und Berater -
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Berichtsvorlage
11980 Zeichen
V/0406/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Bericht über die Arbeit der Beratungsstelle Persönliches Budget der
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V.
u.a.: Prüfergebnis zur Maßnahme Nr. 221 aus dem Handlungsprogramm 2012 bis
2017 (Teil 2) zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik
Beratungsfolge
25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Bericht
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Ausgangs- und Beschlusslage
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat die Verwaltung am
09.02.2011 beauftragt, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
jährlich über die Arbeit, die Inanspruchnahme und Zielerreichung der Beratungsstelle
„Persönliches Budget“ der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Be-
hinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V.
(LAG SELBSTHILFE NRW e.V.) zu berichten.
In der Anlage 1 zur Beschlussvorlage an den Rat V/0702/2012/1. Erg. „Nachhaltige
kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) ist als Einzel-
maßnahme Nr. 221 aufgeführt:
„Aufgabe der Verlängerungsoption über 2013 hinaus für das Beratungsangebot der LAG
Selbsthilfe NRW“. Diese Maßnahme wurde mit folgendem Prüfauftrag versehen: „Es soll
geprüft werden, ob dieses Angebot von Dritten, z.B. dem LWL, übernommen bzw. geleis-
tet werden kann.“
2. Die Arbeit der Beratungsstelle „Persönliches Budget“ der LAG Selbsthilfe NRW
Die Stadt Münster gewährt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit
Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen
Vorlagen-Nr.:
V/0406/2013
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
10.06.2013
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0406/2013
e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW e.V.) seit 2011 einen jährlichen Zuschuss für die Einrich-
tung und Erprobung eines Beratungsangebotes „Information und Beratung für komplexe
Anliegen und bei Inanspruchnahme des persönlichen Budgets für Menschen mit Behin-
derung“ (vgl. Beschlussvorlage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung V/0921/2010). Die Förderung ist für drei Jahre (2011 bis 2013) vorgesehen,
der jährliche Zuschuss beträgt 29.475 €.
Das Beratungsangebot zum Persönlichen Budget der LAG Selbsthilfe NRW besteht seit
dem 15.04.2011.
In ihrem Jahresbericht vom 17.05.2013 (Anlage) informiert die LAG Selbsthilfe NRW e.V.
über die besonderen Merkmale und die Bedeutung des Beratungsangebotes für Men-
schen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sowie die Inanspruchnahme des Bera-
tungsangebotes in den Jahren 2011 und 2012.
Vom 15.04. bis 31.12.2011 haben 64 Personen (38 Frauen, 26 Männer) aus Münster
Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen, vom 01.01. bis 31.12. 2012 waren es 51
Personen (28 Frauen und 23 Männer). Auch Menschen, die nicht in Münster leben, ha-
ben Kontakt zur Beratungsstelle aufgenommen (2011: 20 Personen, davon 15 Frauen
und 5 Männer; 2012: 241 Personen, davon 136 Frauen und 105 Männer). Da sich das
Beratungsangebot auf Menschen aus Münster beschränkt, konnte ihnen keine Beratung
angeboten werden.
Die größte Gruppe der Personen waren Menschen mit psychischen Erkrankungen, ge-
folgt von Menschen mit körperlichen Behinderungen. Personen mit anderen Behinderun-
gen haben das Angebot nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen. Schwer-
punkt der Beratung waren Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B.
Freizeit, Kurse, Mobilität).
Im Rahmen vieler Beratungen wurde deutlich, dass sich Menschen häufig nicht isoliert
mit einem Beratungswunsch zum Persönlichen Budget an die Beratungsstelle wenden,
sondern ein grundsätzlicher Informations- und Beratungsbedarf rund um das Thema Be-
hinderung besteht, und zwar insbesondere bei komplexen Anliegen.
Weitere Informationen zur Inanspruchnahme und Entwicklung des Beratungsangebotes
können dem Jahresbericht der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. entnommen werden.
3. Entwicklung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in Münster
2011 wurde für 2 Personen (1 Frau, 1 Mann), die die Beratung der Beratungsstelle Per-
sönliches Budget der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. in Anspruch genommen haben, ein
Persönliches Budget bewilligt, 2012 waren es 20 Personen (15 Frauen, 5 Männer). Diese
Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Personen, die den Mitarbeiter der Be-
ratungsstelle Persönliches Budget über die Bewilligung informiert haben.
Bei der LWL-Behindertenhilfe und im Sozialamt der Stadt Münster hat sich die Zahl der
Persönlichen Budgets für Münsteraner Leistungsempfänger/-innen wie folgt entwickelt:
3
V/0406/2013
Jahr
(Stichtag
31.12.)
Zahl der vom
Sozialamt der
Stadt Münster
bewilligten
Persönlichen
Budgets
Zahl der von der
LWL-Behinderten-
hilfe bewilligten
Budgets für
Münsteraner
Leistungs-
empfänger/-innen
Zahl der von der
LWL-Behinderten-
hilfe bewilligten
Persönlichen
Budgets in
Westfalen-Lippe
2008 3 1
- 1 Mann
92
- 56 Frauen
- 36 Männer
2009 7 6
- 3 Frauen
- 3 Männer
145
- 86 Frauen
- 59 Männer
2010 9 9
- 5 Frauen
- 4 Männer
184
- 110 Frauen
- 74 Männer
2011 8 11
- 5 Frauen
- 6 Männer
191
- 116 Frauen
- 75 Männer
2012 16
- 13 Frauen
- 3 Männer
14
- 7 Frauen
- 7 Männer
170
-112 Frauen
- 58 Männer
Von den 14 Persönlichen Budgets, die der LWL 2012 für Münsteraner Leistungsempfän-
ger/-innen bewilligt hat, wurden 9 Budgets für psychisch behinderte, 3 Budgets für kör-
perlich behinderte und 2 Budgets für geistig behinderte Menschen bewilligt. Die im Jahr
2012 von der Stadt Münster bewilligten 16 Budgets wurden für Menschen mit einer kör-
perlichen Behinderung bewilligt (überwiegend Budgets für Mobilitätshilfen zur Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft).
Die Übersicht zeigt, dass die Zahl der Persönlichen Budgets in Münster, die vom örtli-
chen (Stadt Münster) und überörtlichen Sozialhilfeträger (LWL) bewilligt wurden, in den
letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, sich aber weiter auf niedrigem Niveau bewegt.
Im LWL-weiten Vergleich bewegt sich die Zahl der vom LWL bewilligten persönlichen
Budgets für Münster jedoch im oberen Bereich - lediglich für Leistungsempfänger/innen
in der Stadt Bielefeld (ehemalige Modellregion für das Persönliche Budget, 2012: 45 Per-
sönliche Budgets) und im Kreis Steinfurt (21 Persönliche Budgets für 2012) hat der LWL
mehr Persönliche Budgets als in Münster bewilligt.
4
V/0406/2013
Daten zur Zahl der Persönlichen Budgets für Münsteraner/innen, die von anderen Reha-
bilitationsträgern bewilligt wurden, liegen nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die Anzahl sehr gering ist. Auch aus dem Bericht der Beratungsstelle der LAG
SELBSTHILFE NRW e.V. ergibt sich, dass die Budgets von anderen Rehabilitationsträ-
gern bisher kaum eine Rolle spielen.
Die Beratungsstelle der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. hat neben der individuellen Bera-
tung auch durch Veranstaltungen und Gespräche mit Organisationen und Vereinen von
Menschen mit Behinderungen dazu beigetragen, das Persönliche Budget in Münster be-
kannter zu machen.
Aus dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention geht hervor, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzt, das
„Persönliche Budget“ zu stärken, Umsetzungsdefizite in der Praxis offenzulegen und auf-
zulösen und gesetzliche Lücken zu schließen. Das Land will seine Möglichkeiten nutzen,
um den Grundgedanken des Persönlichen Budgets auf eine breite öffentliche Basis zu
stellen, für seine Akzeptanz zu werben, für eine engere Abstimmung der Rehabilitations-
träger zu sorgen, Ängste zu nehmen und im Ergebnis die Nutzungsquote des Persönli-
chen Budgets zu erhöhen. Dazu sind in der laufenden Legislaturperiode mehrere Maß-
nahmen vorgesehen, so u. a. auch Informationskampagnen zum Persönlichen Budget.
Im Dialog mit den Rehabilitationsträgern sollen unter anderem Möglichkeiten zur Ent-
wicklung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten der Rehabilitati-
onsträger sowie die Entwicklung geeigneter Unterstützungsinstrumente (z.B. Checkliste,
Handbuch) erörtert werden. Die Potenziale von Peer-Counseling-Angeboten bei der Be-
ratung von Menschen mit Behinderungen sollen im Hinblick auf die Inanspruchnahme
des Persönlichen Budgets gefördert werden. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um
die Nutzung des Persönlichen Budgets für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zu
erhöhen (vgl. Aktionsplan der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 81 - 83).
Der Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
sieht eine fortlaufende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget
vor.
4. Ergebnisse des Prüfauftrages
Aufgrund des Beschlusses zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (Beschluss-
vorlage an den Rat V/0702/2012/1. Erg) war zu prüfen, ob das Beratungsangebot zum
Persönlichen Budget von Dritten, z.B., dem LWL, übernommen bzw. geleistet werden
kann.
Die LWL-Behindertenhilfe Westfalen hat der Stadt Münster mit Schreiben vom
28.02.2013 (Anlage) mitgeteilt, dass eine Übernahme des Beratungsangebotes der LAG
SELBSTHILFE NRW e.V. bzw. eine Beteiligung des LWL an dessen Finanzierung nicht
in Betracht kommt. In dem Schreiben wird unter anderem ausgeführt, dass der LWL für
alle Münsteraner Bürgerinnen und Bürger eine ortsnahe und persönliche Beratungsmög-
lichkeit, auch zur Ausführung von Leistungen als Persönliches Budget, anbietet und es
ergänzend dazu in Münster ein besonders dichtes Angebot an weiteren Beratungsmög-
lichkeiten bei Behörden und freien Trägern gibt.
Stellungnahmen von weiteren Trägern der Leistungen zur Teilhabe (z.B. Träger der ge-
setzlichen Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) hat das Sozialamt nicht ein-
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V/0406/2013
geholt, da davon auszugehen ist, dass jeder Träger darauf hinweisen wird, dass im
Rahmen der Leistungsberatung auch eine Beratung zum Persönlichen Budget möglich
ist und dass keine Zuständigkeit gesehen wird, ein darüber hinaus gehendes Beratungs-
angebot finanziell zu fördern.
Zu beachten ist, dass die Beratung durch einen Träger der Leistungen zur Teilhabe nicht
dem Grundsatz einer von Kostenträgern unabhängigen Beratung entspricht. Vor der Ein-
richtung des Beratungsangebotes zum Persönlichen Budget in Münster hat das Sozial-
amt die Anforderungen an das neue Beratungsangebot mit der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und dem Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Arbeitsförderung abgestimmt. Zu den Anforderungen gehörte es auch,
dass bei der Beratung die Unabhängigkeit von Kostenträgern sicherzustellen ist.
Eine Beratung zum Persönlichen Budget ist auch im Rahmen der Beratungsarbeit von
Beratungsstellen und Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderungen möglich.
Zu beachten ist hier jedoch, dass als Anforderung an das Beratungsangebot zum Per-
sönlichen Budget auch die Anbieterneutralität festgelegt wurde. Dieser Grundsatz ist bei
der Beratung durch Träger von Angeboten für Menschen mit Behinderungen nicht ge-
währleistet. Zu beachten ist ferner, dass Beratungsstellen für Menschen mit Behinderun-
gen und Leistungsanbieter in Münster aufgrund der begrenzten Ressourcen in der Regel
nicht die umfassenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zum Persönlichen
Budget bieten können, die die Beratungsstelle Persönliches Budget der LAG SELBST-
HILFE NRW e.V. vorhält.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Jahresbericht der LAG SELBSTHILFE NRW e.V. zum Projekt „Beratungsstelle Persönli-
ches Budget“
Schreiben der LWL-Behindertenhilfe Westfalen vom 28.02.2013
Anlage: Schreiben LWL vom 28.02.2013
2992 Zeichen
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LWL-Behindertenhilfe Westfalen
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Landschaftsverband Westfalen.Lippe (LWL)' 48133 W!ünst:~-"-'-;~icezeiten: Montag.Donnerstag· 08:30·12:30 Uhr, 14:00·15:30 Uhr
Freitag 08:30·12:30 Uhr
LWLFür die Menschen,
Für Westfalen· Lippe.
~ U. ( Inr-- /).t{',. ~ 'KJ' LoK..
~~~i~~~~t~r ~.:~.~·r;'!:~r~:1"··.:'.·~·'···~:""'·"'~~";~;~~
Frau Arnkens-Hom1nn@~,I~lr~rml~ .
48127 Münsterh~.~ ~~i~!~!.~~~~!~~:,$:~!]
An,sprechpartner:
Carsten Mertins
Tel.: 0251 591-3224
Fax: 0251 591-4280
E-Mail: carsten.mertins@lwl.org
J'
Az.: 60-50/80-17 Münster, 28.02.2013
Beratungsstelle Persönliches Budget der LAGSelbsthilfe NRWe.V.
hier: Förderung der Beratungsstelle ab2014
Ihr Schreiben vom 16.01.2013 -5021 0001
Sehr geehrte Frau Arnkens-Homann,
Herr Wedershoven hat Ihr Schreiben zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Wie bekannt, stellt die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung invielen Lebensbereichen eine der wesentlichen Aufgaben des
Landschaftsverbandes dar..Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbreitung des
Persönlichen Budgets im Rahmen der Zuständigkeiten des Landschaftsverbandes als
überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Hier hat der LWL bereits eine Vielzahl von Initiativen
in Bezug auf sein Leistungsspektrum unternommen. Ichdarf dazu u. a. auf die
umfangreichen Darstellungen im Iriternet verweisen (www.lwl.org/LWUSoziales/Richtung-
Inklusion).
Als überörtlicher Sozialhilfeträger für Westfalen-Lippe mitVerwaltungssitz in Münster bietet
.der LWL gerade auch füralle münsteraner Bürgerinnen und Bürger eine ortsnahe und
persönliche Beratungsmöglichkeit für viele Fragen im Zusammenhang mit "Behinderung" -
insbesondere auch bei der Ausführung von Leistungen als Persönliches Budget.
Dieses eigene Beratungsangebot wird - speziell in Münster - durch ein besonders dichtes
Angebot an weiteren BeratungsmÖglichkeiten bei Behörden und freien Trägern ergänzt. .
Darüber hinaus stellt die Sicherung einer allgemeinen und niedrigschwelligen
Beratunqslandschaft nach meiner Auffassung eine vorrangige Aufgabe der örtlichen Ebene
dar, die den Einsatz von Umlagemitteln des LWL nicht rechtfertigt.
Warendorfer Straße 26 - 28· 48145 Münster
Telefon: 0251 591-01 . Internet: www.lwl.org
Busse: ab Hbf Bussteig A, linien 2 u. 10 bis Zumsandestraße
LWL-Parkplätze: Friedensstraße u. Warendorfer Straße
Konto der LWL-Finanzabteilung:
Sparkasse Münsterland Ost
BLZ: 400501 50, Konto-Nt. 409706
IBAN: DE53 400501500000409706
BIC: WELADED1 MST
2
LWLFür die Menschen.
Für Westfalen-Lippe ..
Vor diesem Hintergrund bitte ich umVerständnis, dass eine Übernahme des
Beratungsangebots der LAG Selbsthilfe NRW e.v. bzw. eine Beteiligung'des LWL an
dessen Finanzierung nichtin Betracht kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes
Im~rag . .. .
LiPpert~
. -e.
/
Anlage zum Jahresbericht zum Persönlichen Budget (Fragebogen zur Kundenzufriedenheit)
1055 Zeichen
Fragebogen zur Kundenzufriedenheit der Beratungsleistung der LAG SELBSTHILFE NRW 1. Wie sind Sie auf das Beratungsangebot der LAG aufmerksam geworden? Flyer Internet☐ ☐ Empfehlung Sonstiges☐ ☐ 2. Entsprach die Beratung Ihren Erwartungen? Ja, völlig.☐ Weitgehend. ☐ Nein, andere Erwartungen. (Welche?) ☐ 3. Welche Themen/Fragen haben Sie interessiert? 4. Waren die Infos und Tipps hilfreich für Ihr weiteres Vorgehen? ☐ Ja, völlig. ☐ Weitgehend. ☐ Nein 5. Waren Sie mit Freundlichkeit und Beratung zufrieden? ☐ Ja: vorbildlich. ☐ Weitgehend. ☐ Nein, Verbesserung im Bereich… 6. Haben Sie Anregungen zur Verbesserung des Beratungsangebots? Nein.☐ Ja, insbesondere ☐ 7. Würden Sie sich erneut von der LAG beraten lassen? ☐ Ja, insbesondere ☐ Weiß nicht. Nein. ☐ 8. Haben Sie sich in den Räumen der LAG wohlgefühlt? ☐ Ja, insbesondere ☐ Weiß nicht. Nein. ☐ 9. Würden Sie uns weiter empfehlen? ☐ Ja, uneingeschränkt ☐ Nein. ☐ Ich muss erst noch Erfahrungen sammeln. Geschlecht ☐ weiblich ☐ männlich Alter Jahre Art der Behinderung: Datum
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße 26
- Zumsandestraße
- Friedensstraße
- Neubrückenstraße 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0406/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37