2994/2022
Zweiter Sachstandsbericht Essbare Stadt September 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/46 Vorlagen-Nummer 16.09.2022 2994/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 29.09.2022 Zweiter Sachstandsbericht Essbare Stadt September 2022 Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 BürgerInnen und einem anschlie- ßenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. zusammen mit der Verwal- tung und Agora Köln 2017 den Aktionsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Hierauf aufbauend wurde mit dem Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadtverwal- tung die Beschlussvorlage „Essbare Stadt“ erarbeitet. Nach Vorberatung durch die Bezirksvertretun- gen wurde dieses Konzept am 04.06.2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen. Die übergeordneten Ziele des Konzeptes „Essbare Stadt“ bestehen zusammenfassend darin, existie- rende Grünflächen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu er- schließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärtnern in urbanen Kontext allen interessierten BürgerInnen zu ermöglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen die Themen: - Essbares öffentliches Grün - Bildungseinrichtungen/ Schulgartenkonzept - Gemeinschaftsgärten - Privates Gärtnern und Firmengärten - Kleingärten und Kleingartenvereine Anlage Sachstandsbericht 2022 Gez. Wolfgramm
2022-Sachstandsbericht Essbare Stadt
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Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutz- amt Stand September 2022 Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 2 von 26 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Essbare Veedels-Plätze Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschließen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmen-bedingungen wie z.B. durch Patenschaften und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. Die Aus- stattung und die Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbee- ten, im Boden, vertikal oder in Designcontainern mit ein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2018 die von der Verwaltung vorgelegte systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ ausdrück- lich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentli- che Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. Sachstand 2021 10/2021: Die Zahl vergebener Baum-, Gieß- und Flächenpatenschaften wird kontinuierlich größer und bei aktuellen Bauvorhaben seitens der Verwaltung bewusst miteingeplant (z.B. die Vergabe 21 neuer Baum-Patenschaften nach dem Umbau der Vogelsanger Straße in Eh- renfeld). Weitere Patenschaften für Flächen und Baumscheiben sind derzeit in Bearbeitung. Sachstand 2022 09/2022: Hier die kumulierte Entwicklung der Patenschaften in den vergangenen Jahren so- wie 2022: 2019 Baumbeetpatenschaften: 944 Grünflächenpatenschaften: 353 2020 Baumbeetpatenschaften: 1207 Grünflächenpatenschaften: 359 Gießpatenschaften (Wassersäcke): 718 Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 3 von 26 2021 Baumbeetpatenschaften: 1436 Grünflächenpatenschaften: 373 Gießpatenschaften: 711 2022 Baumpatenschaften: 1461 Grünflächenpatenschaften: 382 Gießpatenschaften: 714 Zudem engagieren sich Pat*innen für Brunnen und Friedhöfe (30). Neu- und Ersatzpflanzungen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen auf kommunalen Flächen (da- runter Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hierfür zeitnah ein Bepflanzungs- raster an-gelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-berg/Fried- richshain. Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft und um-gesetzt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä- chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, Bio- diversität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflanzen festge- legt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Um- weltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. Sachstand 2021 10/2021: Eine Liste essbarer heimischer Gehölze für die Verwendung in den unterschiedli- chen Situationen des öffentlichen Raums (Straßenraum, Grünfläche, u.Ä.) ist erfolgt. Die er- arbeitete Pflanzliste wird als Teil des Sachstandsberichts vorgelegt und künftig den entspre- chenden Zuständigen für Neu- und Nachpflanzungen im städtischen Grün als Planungs- grundlage zur Verfügung gestellt. Langfristig soll des Weiteren eine Integration in das Grün- handbuch der Stadt erfolgen. Sachstand 2022 09/2022: Die textliche Änderung des Beschlusses zur Essbaren Stadt wird parallel zu der hier vorliegenden Mitteilung als Beschlussvorlage in den Ausschuss Klima Umwelt und Grün eingebracht und somit für alle Ämter verpflichtend abgeändert in „70% der Neu- und Ersatz- pflanzungen sind für Menschen oder Tiere essbar“. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 4 von 26 Phytosanierungen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). Zwei Testflächen werden aus-gewie- sen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als universitäres Forschungspro- jekt). Bodeneigentümer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z. T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplaneri- schen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder einer Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzuführen. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die Phy- tosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitlichen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines überschaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach einigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Nach Ernte der Bio- masse wäre eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der kontaminierten Pflan- zenreste zu prüfen (Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belas- tete, relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen konventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept der Phytosanie- rung weiterhin verfolgt werden. [...] Vor und Nachteile der Phytosanierung auf innerstädti- schen Kleinflächen Vorteile: - Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache Handhabung - Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten - Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Entsorgung der Biomasse Nachteile: - Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar ist - Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv - Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand - Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung - Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich - Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung der Verfügbarkeit der SM - Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE) Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätz- lich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 5 von 26 Sachstand 2021 Bislang ist keine Maßnahme bekannt, bei der eine Phytosanierung zum Einsatz gekommen ist. Kosten und Zeitdauer sprechen i. d. R. gegen eine Sanierung von belasteten Kleinflä- chen. Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Flächenentsiegelung Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung seitens der Stadtverwal- tung mit dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün zu erschließen. Mindestens 20 % der ermittelten Flächen sind bis 2030 zu entsiegeln und wer-den vorrangig für partizipative Gartenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet. Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt- koeln.de aus-gewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer Nachbarschaft einfach in-formie- ren und niederschwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban-Gardening-Karte der Stadt Bonn. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müsste aufgrund der Altlasten- problematik in jedem Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche Flächen in ers- ter Linie unter Biodiversitätsaspekten gestaltet werden. Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflächen, auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernäh- rungsrat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der Stadtver- waltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befür- wortet. 10/2021: Bisher wurde von Seiten der Unteren Boden Behörde (UBB) Köln noch keine Phy- tosanierung im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Maßnahme überwacht oder begleitet. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 6 von 26 Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 Die Bereitstellung einer Online-Karte potentieller Freiflächen für Urban Gardening-Vorhaben wird weiterhin nicht befürwortet. Stattdessen bietet die Verwaltung weiterhin an, interessierte Personen bei der Flächensuche zu unterstützen. Wildwiesen und Insektenweiden Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrs-inseln, Mittelstreifen und städtische Brach- flächen in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzuwandeln. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Her- ausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Mit der Bewer- bung für das Label „Stadtgrün naturnah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbesondere hin- sichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsaspekt nicht hinreichend berücksichtigen. Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. Sachstand 2021 10/2021: Die Entwicklung Artenreicher Wiesen in der Stadt und in städtischen Grünflächen ist Gegenstand mehrerer Projekte („Stadtgrün naturnah“, „Grüne Infrastruktur“). Diese – teil- weise EFRE-geförderten - Maßnahmen haben zum Ziel, die Artenvielfalt auf diesen Flächen durch Ansaat und Mahdgutübertragung sowie ein angepasstes Pflege- und Mahdkonzept zu erhöhen und somit mehr innerstädtischen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Ein Großteil der 110 geplanten Hektar Wiesenfläche ist bereits angelegt, bis Ende des Jah- res soll die Maßnahme vollständig umgesetzt sein. Zudem sind artenreiche Wiesen Bestand- teil aktueller Schulgartenumgestaltungen. Sachstand 2022 09/2022: Die Gesamtfläche der angelegten artenreichen Wiesen beträgt aktuell insgesamt 1.416.919,65 m² (141,7 ha). Davon wurden 256.248,64 m² (25,6 ha) mit Hilfe von Mahdum- 09/2022: Für das Stadtgebiet von Köln soll ein systematisches und methodisch fundiertes Entsiegelungskonzept und hierauf aufbauend ein digitales Entsiegelungskataster erstellt wer- den. Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung und Dokumentation beste- hender Entsiegelungspotenziale, sowie die Erfassung und Dokumentation von entsiegelten Flächen. Um dieses Ziel zu erreichen und konkrete Entsiegelungsmaßnahmen im Bereich des Inneren Grüngürtels umzusetzen beabsichtigt die Verwaltung eine Förderskizze beim Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu stellen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 7 von 26 stellung hergerichtet, die restliche Fläche wurde eingesät. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch kleinere Einzelflächen im städtischen Raum. Die entsprechende Beschlussvorlage kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden (1194/2021). Den darin verzeichneten, nach Bezirken gegliederten Einzelvorlagen sind auch die Lagepläne zu entnehmen. Begrünte Flächen & vertikale Begrünung Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, er-höht Köln den Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies geschieht mit drei Maßnahmen-pake- ten. Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kommune eine Vor- reiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffentlichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umweltamt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Inten- sivbegrünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen. Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung verstetigt die bestehende Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das Förderpro- gramm für Gebäudeeigentümer Grün hoch3) über den derzeitigen Förderzeitraum hinaus. Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, verpflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Be- standsgebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Flachdächer und Fassadenbegrü- nungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mit-hilfe von informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Pro- gramm mit finanzieller Unterstützung u.ä.) erfolgen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter stetiger Op- timierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Program- mes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus re- sultieren-de Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch Verduns- tungskühlung und Re-genwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine stärkere Be- rücksichtigt dieser Empfehlungen befürwortet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. Sachstand 2021 10/2021: Durch die Fortschreibung der Richtlinie des Förderprogramms GRÜN hoch3 wurde das Programm auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und zusätzliche Fördertatbestände aufgenommen (Förderung der Biodiversität, Rückbau von Schottergärten, Förderung von Systemen zur Regenwasserretention). Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 8 von 26 Der Bekanntheitsgrad des Begrünungsprogramms hat durch eine zielgruppengerechte Öf- fentlichkeitsarbeit deutlich zugenommen. Es wird weiterhin sehr gut in Anspruch genommen. Eine Verstetigung ist weiterhin beabsichtigt. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung regelmäßig empfohlen und in vie- len Planverfahren eine extensive Dachbegrünung durch das Stadtplanungsamt festgesetzt. Sachstand 2022 09/2022: Förderprojekt Grün hoch 3: Anzahl Anträge: (ab Okt.) 2018: 22 2019: 85 2020: 164 2021:156 2022: 100 (Stand Juni) Gesamt: 527 Anträge Anzahl positiv bewilligt: 458 (22 Anträge aktuell in Bearbeitung Bewilligungssumme: 1.659.854,26 € Bereits umgesetzt: 231 Dachbegrünungen 45 Entsiegelungen 49 Fassadenbegrünungen Summe ausbezahlt: 784.648,02 € Stand Städtische Projekte: (geplant/ in der Umsetzung; betrifft zumeist Schulgebäude): Stadtbezirk 1: drei extensive Dachbegrünungen und eine Fassadenbegrünung Stadtbezirk 2: eine extensive Dachbegrünung Stadtbezirk 3: drei extensive Dachbegrünungen Stadtbezirk 4: drei extensive Dachbegrünungen Stadtbezirk 9: eine extensive Dachbegrünung (zweite in Prüfung) Streuobstwiesen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden. Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehren- amtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lo- kale Ernährung genutzt werden können. Die Biologische Station stellt dabei die fachge- rechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städtische Stadtbezirk 5: vier extensive Dachbegrünungen (fünfte in Prüfung) Stadtbezirk 6: drei extensive Dachbegrünungen Stadtbezirk 7: eine extensive Dachbegrünung Stadtbezirk 8: drei extensive Dachbegrünungen Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 9 von 26 Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermarktung der Pro- dukte. Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streu- obstwiesen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifizierung der Paten, sowie zur Siche- rung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und Grünflächen-amt). Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und ande- ren Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in städtischen Kantinen, Wer- bung und ggf. Investitions-zuschüsse zur Herstellung von Produktions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich Anbau, Veredelung zu Nahrungsmitteln und Vertrieb an einem ge- schlossenen, energieschonenden und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadt-ge- bietes und des unmittelbar angrenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Köl- ner Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobst-bestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obstwiesenkommission“ (Zusammen- schluss Verbände, Verwaltung, Interessengruppen) begleitet diesen Prozess. Die biologi- sche Station Leverkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Beschluss- vorlage vorlegen. Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. Sachstand 2021 10/2021: Die Obstwiesenkommission in Köln (Leitung durch Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) befasst sich seit ihrer Gründung 2018 mit der Erfassung und dem Erhalt von Streuobstwiesen. Mitglieder der Kommission stammen beispielsweise sowohl aus der Stadt- verwaltung als auch aus der Landwirtschaftskammer NRW, dem NABU, dem BUND und dem Ernährungsrat. Es gibt in Köln etwa 95 städtische Flächen mit Obstgehölzen, darunter Wiesenflächen mit Obstbaumbestand sowie Obstbaumreihen und Einzelbäume in städtischen Grünanlagen und Straßenbäume. Zum Erhalt dieser Flächen werden individuelle Pflegekonzepte entwickelt und umgesetzt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ernte und der Weiterverarbeitung des anfallenden Obstes sowie auf der anschließenden Vermarktung der Produkte. Sachstand 2022 09/2022: Die Betreuung der Streuobstwiesen ist nach wie vor sichergestellt – unter anderem auch durch die Biologische Station Leverkusen/ Köln sowie durch die Obstwiesenkommis- sion (zu deren Funktion siehe Sachstand 2021). Keine der bestehenden Flächen ist grund- sätzlich in ihrem Bestand gefährdet. Interessierte Bürger*innen können sich bei der Biotoppflege einbringen. Im Winter 20/21 wur- den durch die biologische Station insgesamt 78 Obstbäume neu gepflanzt, davon 32 mit För- dermitteln des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen und 30 Bäume im Auftrag ebendieses Amtes. Im Winter 2021/2022 waren es insgesamt sogar 176 Neupflanzungen (gefördert wurden dabei 26 Bäume und beauftragt wurden 145 Neupflanzungen). Als Reak- tion auf die anhaltende Trockenheit werden die Jungbäume in kürzeren Abständen gewäs- sert. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Seite 10 von 26 Ein Teil dieser Neupflanzungen bildet das so neu entstandene Obst-Arboretum im Berghei- mer Dreieck. Ebenfalls umfangreiche Neupflanzungen wurden an der Birnbaumallee Nüs- senberger Busch und am Thurner Kamp vorgenommen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 BILDUNGSEINRICHTUNGEN Seite 11 von 26 BILDUNGSEINRICHTUNGEN Schulgartenkonzept Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-Metternich inspiriert wurde, als Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt. Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem Schul- gartennetzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen werden von der Stadtverwaltung bei der Umsetzung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder anderer gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an denen nachhaltige Umwelt- und Ernährungsbildung, sowie Biodiversität greif- bar gemacht werden. Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans, bis 2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss sein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die notwendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zuständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Landesentschei- dungen ist nicht gegeben. Hin-sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehr-pläne NRW zugrunde zu legen. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. Sachstand 2021 Auf dieser Basis werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Ausschusses „Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung“, Ernährungsrat für Köln e.V., die Forde- rungen des Beschlusses im Hinblick auf erforderliche Schritte und Zielsetzungen zur Kon- zeption des „Schulgartenkonzeptes“ diskutiert und abgestimmt. Geplante Maßnahmen hierzu 10/2021: Das Kölner Schulgarten-Projekt „Gärtnern mit Pänz-Pauken Pausen Pastinaken“ besteht im Bereich der Umweltbildung beim Umwelt-und Verbraucherschutzamt seit 2015 mit der Zielsetzung, die beteiligten Schulen stärker zu vernetzen, das Engagement der Einzel- nen zu stärken und das ökologische Potenzial der Schulgärten in Köln zu beleben und zu- gleich Kindern und Jugendlichen einen nachhaltigen Zugang zu Natur- und Umwelterfahrung im direkten schulischen Umfeld zu ermöglichen. Zu den Aktivitäten des Kölner Schulgarten-Projektes zählen: die städtische Online-Plattform, das Kölner Schulgarten-Netzwerk mit regelmäßigen Treffen vor Ort in den Schulgärten sowie digital als Schulgarten-Sprechstunde, die E-Mail Rundbriefe an den Verteiler der Kölner Schulen und Fortbildungen. Für Anfragen rund um den Schulgarten stehen die beauftragte Gartenreferentin sowie die Schulische Umweltbildung beim Umwelt- und Verbraucherschutz- amt zur Verfügung. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 BILDUNGSEINRICHTUNGEN Seite 12 von 26 sind die Online-Befragung von städtischen Schulen zur Schulgartensituation sowie die Durchführung eines partizipativen Workshops in 1/2022. Sachstand 2022 09/2022: Seit 2021 hat die Arbeitsgruppe des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ge- meinsam mit dem Ernährungsrat Köln, Essbare Stadt die Zusammenarbeit zu „Schulgärten in Bildungsrichtungen“ aufgenommen, intensiviert und sich regelmäßig zum fachlichen Aus- tausch getroffen. Zur konzeptionellen Vorbereitung des geplanten Workshops für Schulgärten wurden im März 2022 Videokonferenzen mit Expert*innen durchgeführt. Auf Basis dieser inhaltlichen Grund- lagen fand der Workshop „Lösungen für Kölner Schulgärten“ am 30.04.2022 im Forum VHS und der Katholischen Hauptschule „Großer Griechenmarkt statt. Das Interesse und die Re- sonanz waren hoch. Rund 70 Lehrkräfte, Schüler*innen und Schulgarten-Unterstützer*innen nahmen an den Präsentationen teil und beteiligten sich an den fünf moderierten AGs: „Ein- bindung des Schulgartens in das Veedel“, „Ressourcen für den Schulgarten“, „Planung und Unterhaltung eines Schulgartens“, „Schulgarten im Unterricht“ und „Baulichen Voraussetzun- gen für Schulgärten“. Die Ergebnisse des Workshops sind auf der Homepage des Ernäh- rungsrates für Köln und Umgebung e.V., Essbare Stadt eingestellt und werden in das noch zu erarbeitende Schulgartenkonzept mit aufgenommen. https://www.essbare-stadt.koeln/2022/06/22/ergebnisse-des-schulgarten-workshops/ Nach den Osterferien 2022 folgte die städtische Onlinebefragung zu „Kölner Schulgärten“, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, dem Schulentwick- lungsamt vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt durchgeführt wurde. Zielgruppe waren alle städtischen Schulen in Köln, sie waren zur freiwilligen Teilnahme im Zeitraum vom 27.04. bis 20.05.2022 aufgerufen. Die Auswertung befindet sich in Arbeit. Auch diese Ergeb- nisse werden in das Schulgartenkonzept mit einfließen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 13 von 26 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen werden durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren mit der Stadt gesichert. Andernfalls unter- stützt die Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschaftsgärten auf nicht-städtischen Flächen werden bei Bedarf ebenfalls bei der Su- che nach geeigneten Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden Garten muss eine Er- satzfläche in angemessener Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst einzu- beziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, Bodenqualität finden Berücksichti- gung. Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten werden unter Berücksichtigung der o.g. Fakto- ren in Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwaltung in Zusam- menarbeit mit dem Koordinationsbüro potenzielle Gemeinschaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. Sachstand 2021 10/2021: Beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen konnte eine Anlaufstelle zum Thema Essbare Stadt eingerichtet werden. Dies ist Ansprechpartner sowohl für externe Ur- ban-Gardening-Initiativen als auch innerhalb der Verwaltung. Unterstützt werden bestehende und neue Initiativen (z.B. in den Bezirken Innenstadt und Nippes) bei der Flächenfindung/ fachlichen Fragen/ Ermittlung konkreter Anlaufstellen Für neue Initiativen wurde ein Leitfaden erstellt, der vermittelt, was – speziell im Falle der an- gestrebten Bewirtschaftung einer städtischen Fläche - zu einem erfolgreichen Pachtverhält- nis zwischen der Stadt und Urban Gardening Projekt nötig ist. Basierend auf existierenden Verträgen wurde ein Mustervertrag mit den wichtigsten Ver- tragsbestandteilen erstellt. Dies soll – wie der Leitfaden für Urban Gardening Projekte - dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit der Stadt transparenter zu machen und zu vereinfachen, da interessierte Initiativen so Einsicht haben darin, was Vertragsbestandteile sind. In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird folgendes dargelegt: „Die Liegenschaftsver- waltung stellt […] grundsätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelun- gen getroffen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten auch der Arten- schutz und der Bodenschutz (Altlastenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder mindestens 30,-- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr beträgt.“ In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 14 von 26 Sachstand 2022 09/2022: In diesem Jahr steht dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstmalig ein Fördertopf von 50.000€ zur Unterstützung von Gemeinschaftsgärten und Urban Gardening Initiativen zur Verfügung. Pro Projekt können durch eine Auswahlrunde aus Umweltamt, Er- nährungsrat und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bis zu 5.000 € pro Projekt be- willigt werden, beispielsweise für Materialien, Werkzeuge und Pflanzen. In der ersten Antragsrunde sind bereits 10 grundsätzlich förderfähige Anträge eingegangen, die entsprechenden Bewilligungen werden erstellt. Eine zweite Auswahlrunde findet Mitte Oktober statt. Weiterhin bietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Unterstützung bei der Su- che nach Flächen. Der Musterpachtvertrag ist fertig und kann bei Bedarf an Initiativen herausgegeben werden. Des Weiteren können Initiativen und Gemeinschaftsgärten Boden- und Kompostlieferungen bis 3 m³ erhalten. Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommunikation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre städtischen Kanäle. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt. Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Sachstand 2021 10/2021: Geplant ist eine durch die Verwaltung organisierte Auftaktveranstaltung in Präsenz für die Akteure der Essbaren Stadt. Diese wurde Corona-bedingt in 2021 bewusst ausge- setzt. Die Veranstaltung wird, wenn die Situation es im Frühjahr/ Frühsommer 2022 zulässt, nachgeholt. Je nach möglicher Teilnehmerzahl wird erwogen, die Veranstaltung einem Ur- ban-Gardening-relevanten Oberthema zu widmen. Sachstand 2022 09/2022: Die angestrebte Auftaktveranstaltung ist auch in 2022 nicht zustande gekommen. Der Ernährungsrat und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beraten derzeit über einen gemeinsamen Ansatz zur Öffentlichkeitsarbeit. Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf städtischen Ge- meinschaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-partizipativen Nutzung, z.B. von Ge- wächshäusern oder Gemeinschaftsküchen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 15 von 26 Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigungen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbe- sondere auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte sowie die Bodenschutz- aspekte zu berücksichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. Sachstand 2021 10/2021: Aktuell erfolgt eine Auswertung der beiden bereits erfolgreich durchgeführten EU- geförderten Projekte „Gartenlabore“ (Olpener Straße und Schlagbaumsweg) in Zusammen- arbeit mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. und einem externen Beratungsbüro. Diese beiden rechtsrheinisch im, bzw. nah am Sozialraum angesiedelten Projekte stellen für die Anliegenden ein niederschwelliges Angebot zum selbständigen oder gemeinschaftlichen Gärtnern dar und haben neben dem sozialen Aspekt auch zum Ziel, die Biodiversität zu stei- gern. Beide Projekte befinden sich auf städtischen Flächen und sind – im Gegensatz zum Kleingarten - explizit als öffentliche Grünfläche begehbar. Aktuell werden Flächen für weitere Projekte nach überarbeitetem Gartenlabor-Prinzip ermit- telt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich zwei konkrete Flächen mit Potential in der Prüfung (altes Appelmann-Gelände; Gelände am Blücherpark). Sachstand 2022 09/2022: Es haben sich zwei weitere Flächen im Stadtteil Nippes für die Einrichtung zusätzlicher Gartenlabore gefunden (die bereits im letzten Jahr in der Prüfung befindlichen Grundstücke am Blücherpark und am Merheimer Platz). Diese werden nach Abriss vorhan- dener Aufbauten an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übergeben und – ange- lehnt an das vorhandene Konzept „Gartenlabor“ – in gärtnerisch nutzbare Parzellen unterteilt interessierten Anwohner*innen zur Verfügung gestellt. Aktuell ist die kommende Verwaltung diese Flächen noch in der Klärung. Zusätzlich befinden sich beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weitere städtische Flächen in der internen Prüfung. Des Weiteren wird ein aktuell ungenutzter Bereich am Kalker Stadtgartens (ehemalige Gärt- nerunterkunft) voraussichtlich an den Gemeinschaftsgarten „Pflanzstelle“ in Kalk vergeben, die ihr Projekt erweitern. Eine Erweiterung seiner Fläche bekommt auch das Gemeinschaftsgarten-Projekt „Wachsen- ring“ am Sachsenring. Dieses hat sich so weit etabliert, dass weitere Hochbeete aufgestellt werden sollen. Die Umgestaltung des Fröbelplatzes wird baulich vorerst nicht umgesetzt. Die Anwohner*in- nen gärtnern gemeinsam in den vorhandenen Beeten im Rahmen von Patenschaften. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 16 von 26 Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauer-hafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essbare Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf. Das Koordinationsbüro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu ei- nem festen, in allen Veedeln sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitragenden Be- standteil der Stadt Köln. Das Koordinationsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim Ernährungsrat angesiedelt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Sachstand 2021 10/2021: Eine Stelle für die Umsetzung des Beschlusses ist beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neu geschaffen und zum 1.12.2020 besetzt worden. Sachstand 2022 10/2021: Eine Stelle für die Umsetzung des Beschlusses ist beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen neu geschaffen und zum 1.12.2020 besetzt worden. Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pa- riser Vorbild Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln startet eine Kampagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbaren Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite eingerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßen- rand - Natur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der Stadt. […] Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 17 von 26 Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerich- tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund fehlender Res- sourcen zurzeit nicht umsetzbar. Sachstand 2021 10/2021: Die im Internetauftritt der Stadt Köln bereits vorhandene Unterseite zu dem Thema Urbanes Gärtnern wurde unter den neuen Oberbegriff Essbare Stadt Köln gestellt und insge- samt neu strukturiert und aktualisiert. Unter dem übergeordneten Thema der Essbaren Stadt findet sich ein breit gefächerter Über- blick zu aktuellen Urban Gardening-Initiativen, Kleingärten, Patenschaften, Grabeland, den Gartenlaboren usw. Ebenfalls ergänzt wurde hier ein E-Mailpostfach für die Essbare Stadt, das zur Kontaktauf- nahme zur Koordinationsstelle Essbare Stadt bei der Verwaltung direkt genutzt werden kann. Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Ausgleichsflächen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemeinschaftsgärten als Option für Ausgleichsflächen aufgenommen wer-den können. Das Koordinationsbüro ist hier einzu- binden. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf ei- nen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemeinschaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Seite 18 von 26 PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Partizipative Landwirtschaft Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen landwirt- schaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen und partizipati- ven Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. Sachstand 2021 10/2021: Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün hat in der Sitzung vom 27.06.2019 folgen- den Beschluss gefasst: 1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich zukünftig an folgenden Zielen orientieren: - Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes - Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft - Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden - Verbot von Glyphosat - Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen - Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte - Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,die Nahrungsmit- tel stadtnah erzeugen wollen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorgaben zur Einhal- tung und Förderung der oben genannten Ziele umgesetzt werden. Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genannten Ziele umzusetzen. Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung erfol- gen soll. Der von einer Arbeitsgruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/-Ver- band erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Kriterien stärker ge- wichtet werden. Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzu- schließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben zu realisie- ren. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Seite 19 von 26 Sachstand 2022 09/2022: Zurzeit existieren 90 landwirtschaftliche Vertragsverhältnisse. In diesem Rahmen sind insgesamt städtische Ackerflächen in einer Gesamtgröße von über 2.600 Hektar ver- pachtet. Es wurden bisher keine bestehenden Pachtverträge vorzeitig beendet. Die Neuver- pachtung steht für das Jahr 2028 an. Anfang des Jahres fanden weitere verwaltungsinternen Arbeitsgesprächen mit den beteilig- ten Ämtern 23, 57 und 67 statt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der ursprüngliche Kriterienkatalog weiterhin Anwendung finden soll, aber eine Weiterentwicklung erforderlich ist. Die Pachtverträge zwischen der Stadt Köln und den Landwirt*innen, die Flächen der Stadt Köln bewirtschaften, läuft noch bis 2028. Flächen, die bis zum Ende der Laufzeit frei- werden, sollen durch Einzelfallentscheidungen gemäß den bis dahin weiterentwickelten Kri- terien neu vergeben werden. Beim Neuabschluss nach Ende der Laufzeit sollen dann die weiterentwickelten Kriterien in Gänze Anwendung finden. Bei einigen Kriterien besteht Einigkeit, so dass diese übernommen werden können. Wiede- rum andere Kriterien können ganz gestrichen werden, da diese bereits gesetzlich gefordert und von den Landwirt*innen umgesetzt werden, wie beispielsweise „Gentechnikfreiheit auf allen Flächen“. Bei Betrieben, die Flächen in Wasserschutzgebieten bewirtschaften, werden viele Kriterien auch bereits angewendet. In einigen Punkten gibt es allerdings noch Diskussi- ons- und Weiterentwicklungsbedarf, so dass weitere Arbeitstreffen folgen. Zu klären sind darüber hinaus, in welchen Schritten weiter vorgegangen werden soll (Kon- ventionelle Landwirtschaft hin zu Ökolandbau, zeitlich und inhaltlich). Ebenfalls müssen poli- tische und weltwirtschaftliche Entwicklungen im Auge behalten werden, ebenso wie Punkte zum Schutz der Biodiversität, des Artenschutzes und die Ausweitung des Vertragsnatur- schutzes, der bislang in Köln noch nicht als Instrument in der Landwirtschaft genutzt wird. Die Einführung eines verbindlichen Vertragsnaturschutzes soll in den nächsten Jahren über- prüft werden. Aktuell bietet die Untere Naturschutzbehörde in Kooperation mit der NABU-Na- turschutzstation Leverkusen-Köln Informationspakete für interessierte Landwirt*innen an(analog zum Vertragsnaturschutz) an. In 2022 konnten bereits vier Landwirte für Feldvogelmaßnahmen (Feldvogelinseln, Abstim- mung Fruchtfolge.) gewonnen werden. Die Landwirt*innen werden für ihre Ausfälle über ab- geschlossene Verträge entschädigt. Weitere Maßnahmen wie für die Wechselkröte (Tümpel) oder Ackerrandstreifen sind ab 2023 geplant. Von März bis Juni 2022 wurden auch Kartierungen auf dem Kölner Stadtgebiet zur Erfas- sung der Vorkommen von Rebhuhn, Kiebitz, Schafstelze und Wachtel beauftragt. Anhand dieser Daten sollen weitere Maßnahmen mit den Landwirt*innen abgestimmt werden. Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Seite 20 von 26 Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. Sachstand 2021 Siehe „Partizipative Landwirtschaft“ Sachstand 2022 Siehe „Partizipative Landwirtschaft“ Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Seite 21 von 26 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Privates Gärtnern und Firmengärten Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei der Gestaltung von essbaren privaten und gewerblichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dachterras- sen mit Essbarem bepflanzt und immer mehr Unternehmen legen auf ihrem Gelände Fir- mengärten an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den je- weiligen Grundstückseigentümern. Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Privates Kompostieren fördern Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in Auftrag, die über privates Kompostieren und Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ eine Infor- mationsbroschüre herausgegeben. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con- tent/pdf57/31.pdf Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/initiative-hallo-nachbar/ab- fall?kontrast=weiss sind alle Informationen zum Thema Abfall aufgeführt. Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Seite 22 von 26 Gärtnern genehmigen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Ver- mietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Essbare Stadt), um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen entgegenzuwirken. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern, Fens- ter und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt wer- den. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften können hier ein Zei- chen setzen. Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Seite 23 von 26 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Kleingärten und Kleingartenvereine Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systematisch entgegengewirkt - durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer Gartenflächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. Viele der heutigen Kleingartenanla- gen entstanden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsystems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen für die Großstadt Köln. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städtebaulichen sowie umwelt- und kli- marelevanten Herausforderungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Kölner Garten- freunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwesens in Köln formuliert (s.u.). Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch un- ter-schiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Flächenerhalt Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen als Flächen für Dauerklein- gärten festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, wer-den als Dauerkleingärten behandelt. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Seite 24 von 26 Schaffung von neuen Kleingartenflächen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten er-höht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue Gärten geschaffen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsberechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versorgungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das bedeutet immer weniger Menschen werden einen Garten in Köln pachten können. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuanlage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasserschutzzonen, Altlas- ten etc.) kaum mehr möglich sein wird. These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Bestand erhalten bleiben und jede Mög- lichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu er-möglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pilotprojekte wie Gartenlabore fördern,...) Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch un- ter-schiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 Weitere Flächen für neue Gartenlabore werden aktuell geprüft. Auf zwei Flächen in Nippes (ehem. Appelmann Gelände am Merheimer Platz und frühere Betriebsunterkunft am Blücher- park) werden nach zeitnah erfolgendem Abriss weitere Gartenlabore eingerichtet. Dafür und für weitere Flächen stehen für 5 Jahre Finanzmittel von 100.000 € jährlich im Haushalt zur Verfügung. Zugänglichkeit Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Onlineplattform des Kreis-verbands Kölner Gar- tenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzellen. 09/2022: An der Claudiusstraße in Köln Immendorf wird ein neuer Kleingartenverein (Klein- gartenanlage Claudiusstraße) entstehen. Dieser umfasst eine Fläche von insgesamt 13.200 m². Die Planung wird in 2023 vollzogen, umgesetzt wird dieses Projekt voraussichtlich in 2024. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Seite 25 von 26 Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert werden. Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und gepflegt. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2021 10/2021: Die Überarbeitung des Generalpachtvertrages ist in der verwaltungsinternen Ab- stimmung. Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Gruppenverträge Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Bedingungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und Bildungseinrichtungen un- ter bestimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten können. Kleingartenvereine können Gärten für einen Gemeinschaftsgarten zur Verfügung stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue Personen und Ziel-gruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindestens ein Garten an Gruppen vergeben werden. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2021 10/2021: Die Überarbeitung des Generalpachtvertrages ist in der verwaltungsinternen Ab- stimmung. Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert Anpassung der Gartenordnung Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Bei der Neufassung des General-pachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem Kölner Klein- gartenverband verbleibt die Verantwortung für Gemeinschaftsplätze innerhalb der Kleingar- Sachstandsbericht Essbare Stadt 2022 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Seite 26 von 26 tenanlagen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig Aufgabe der Stadt. Diese be- kräftigt die Rolle der Kleingärten als Gemeingut im Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wün- schenswert, dass bei der Neufassung des Generalpachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen Bedingungen angepasst wird, unter den Stichworten Generatio- nenwechsel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bundeskleingartengesetz bis zur Vereins- satzung. Diese sollen an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten Ziele ange- passt werden - unter den Stichworten Generationswechsel, Naturschutz, Ökologie. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2021 10/2021: Entsprechend des Beschlusses des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, mit dem Auftrag die Vorgaben der Gartenordnung zu er- arbeiten. Sachstand 2022 09/2022: Die durch eine Arbeitsgruppe überarbeitete Fassung der Gartenordnung wurde in einem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit herausgegeben, konnte von Bürger*innen mit Kommentaren versehen werden und wurde anschließend dem Ausschuss Klima Umwelt und Grün vorgelegt. Im nächsten Schritt wird die neue Gartenordnung voraussichtlich final vom Rat beschlossen. Anerkennung als Ausgleichsflächen Überarbeiteter Text „Aktionsplan“ Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingungen ökologisch auf- gewertete Kleingartenanlagen als ökologische Ausgleichsflächen gewertet werden können. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf ei- nen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2021 10/2021: Sachstand unverändert Sachstand 2022 09/2022: Sachstand unverändert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2994/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 09.09.2022 12:30