3433/2018
Bericht über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "Bezirksvertretung Köln-Nippes gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln, Az. 4 L 1346 und 4 K 4391/18
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/2-2 Vorlagen-Nummer 05.11.2018 3433/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 05.11.2018 Verkehrsausschuss 13.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Bericht über den Ausgang der verwaltungsgerichtlichen Verfahren "Bezirksvertretung Köln- Nippes gegen den Rat der Stadt Köln", VG Köln, Az. 4 L 1346 und 4 K 4391/18 Das Verwaltungsgericht Köln hat am 18.10.2018 die Verfahren (Az. 4 L 1346/18 und 4 K 4391/18) eingestellt, nachdem die Bezirksvertretung Nippes die Klage gegen den Rat der Stadt Köln sowie den zugleich eingelegten Eilantrag zurückgenommen hat. Gegenstand des Verfahrens war die Entschei- dung über den Ausbau des Niehler Gürtels (Vorlage 2871/2017). Der Rat der Stadt Köln hatte am 07.06.2018 beschlossen, dass dieser als Rad-, Fußwege- und Grünverbindung und nicht als Straße geplant werden soll. Die Bezirksvertretung Nippes vertrat die Auffassung, sie und nicht der Rat der Stadt Köln sei für diese Entscheidung zuständig. Auf Antrag der Bezirksvertretung stellte der Hauptausschuss bereits am 15.01.2018 fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für die Weiterplanung des Niehler Gürtels sowie zu Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen ist und die Rechte der Bezirksvertretung Nippes nicht verletzt sind (s. Vorlage 0033/2018). Der sodann gegen den Beschluss des Rates vom 07.06.2018 eingereichte Eilantrag sowie die einge- reichte Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nahm die Bezirksvertretung nach entsprechenden Hinweisen der Kammer im Verhandlungstermin am 18.10.2018 zurück. Die Präsidentin des Verwal- tungsgerichts Köln und Vorsitzende der 4. Kammer erläuterte zuvor, die Grundsatzentscheidung über den Ausbau des Niehler Gürtels als Straße oder Rad-, Fußwege- und Grünverbindung habe wesent- lich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung. Dieser Entscheidungsgegenstand falle daher in die Zuständigkeit des Stadtrates. Das Gericht erklärte weiter, es sei offen, welches Gremium für die nach Abschluss der beauftragten Planungen und des Beteiligungsverfahrens zu treffende Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Verbindung zuständig sei. Sollte die Konkretisierung jedoch eine bloße 1:1-Umsetzung der in Anlage 1 der Vorlage 2871/2017 enthaltenen Visualisierung der Variante 6 ergeben, spreche aus Sicht des Gerichts viel, wenn nicht alles, für die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung. Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 07.06.2018 wird die Verwaltung nun die Vorentwurfs- planung für die Rad-, Fußwege- und Grünverbindung zwischen der Merheimer Straße und der Ams- terdamer Straße sowie für die Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mühlhei- mer Brücke konkretisieren. Dabei wird auch untersucht, wie eine Fuß- und Radwegeverbindung auf der Nordseite der Gürtelbahn zwischen Boltensternstraße und Amsterdamer Straße realisiert werden kann. Die Stadtverwaltung wird die Planungen der Öffentlichkeit im Rahmen eines Beteiligungsver- fahrens vorstellen, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern die Ausgestaltung der neu entste- henden Parklandschaft fortentwickeln und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfas- sung vorlegen. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3433/2018
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 19.10.2018 08:17