2741/2020
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021
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Beschlussvorlage Rat (1)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2741/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. Kassenausschuss (ZVK) 29.10.2020 Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 10. Juni 2018 ist von der Kassenleitung und der Geschäftsführung jährlich, spätestens einen Monat vor Be- ginn eines Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bei der Wirt- schaftsführung und das Rechnungswesen sinngemäß anzuwenden. Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der Sat- zung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschließt der Kassenausschuss ZVK über den Wirtschaftsplan, vorbehaltlich der förmlichen Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Rat der Stadt Köln. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2021 wird bei einem unveränderten Umlagesatz von 5,8 % und einem ebenfalls unveränderten Zusatzbeitrag von 3,2 % des zusatzversorgungspflichtigen Ent- geltes voraussichtlich ein Bruttoergebnis in Höhe von 101.049.200 Euro erzielt. Dieses Bruttoergebnis wird zur Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendet, so dass kein Bilanzge- winn ausgewiesen wird. Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2020 kalkuliert worden. Nach der Pla- nung für das Jahr 2021 ist weiterhin von einer Realisation der im Rahmen des Aufbaus der Kapitalde- ckung angestrebten Kapitaldeckungsgrade auszugehen. Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 2 Erfolgsplan ZVK 2021
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Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Erträge und Aufwendungen Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ergebnis 2019 Ansatz 2019 Euro Euro Euro Euro 1. Verdiente Beiträge 168.206.600 167.184.300 162.493.981 144.279.300 2. Erträge aus Kapitalanlagen 49.095.000 47.369.300 60.205.227 35.306.000 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -109.920.800 -107.260.450 -109.092.675 -98.227.400 4. Veränderung der übrigen versicherungs- technischen Rückstellungen -101.049.200 -101.934.550 -109.124.116 -76.525.800 5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -3.275.300 -3.118.200 -2.883.673 -2.259.500 6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -2.387.900 -1.590.900 -975.515 887.600 7. Versicherungstechnisches Ergebnis 668.400 649.500 623.230 649.800 8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -413.200 -369.200 -320.950 -400.000 9. Jahresüberschuss/Einstellung in Verlustrücklage -255.200 -280.300 -302.280 -249.800 10. Jahresüberschuss 0 0 0 0 Erfolgsplan 2021
Anlage 3 Vermögensplan ZVK 2021
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Mittelherkunft Euro 1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0 2. Tilgung von Wertpapieren 13.050.000 3. Verkauf Immobilien 7.300.000 4. Abschreibungen 25.000 5. Jahresüberschuss / Einstellung in Verlustrücklage 255.200 6. Jahresüberschuss / Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellungen 93.749.200 114.379.400 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000 2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen Anlagen 114.329.400 114.379.400 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Vermögensplan 2021
Anlage 4 Stellenplan ZVK 2021
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Beamte BGr. Laufbahngruppe 2 A 14 A 13_22 A 13_21 A 12 2,00 A 11 4,00 2,30 A 10 3,00 0,75 (1 Tzst.) A 9_21 1,00 Laufbahngruppe 1 A 9_12 1,00 A 8 9,00 20,00 3,05 Beschäftigte EGr. AT-B 2 0,80 E 15 1,00 E 14 1,00 E 13 2,00 E 12 1,00 E 11 E 10 0,50 E 9c 1,00 E 9b 1,50 (1 Tzst.) E 9a E 8 0,60 E 7 0,60 E 6 E 5 E 4 0,40 3,30 7,10 Soll 2021 Soll 2021 Wirtschaftsjahr 2021 Unmittelbar Beschäftigte der ZVK (GF und 1100/2) Soll 2021 Mittelbar Beschäftigte der ZVK (1100 und 1100/1) Soll 2021 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Stellenplan zum
Anlage 1 Erläuterungen Erfolgsplan ZVK 2021
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Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK)
Wirtschaftsplan 2021
Erläuterungen zum Erfolgsplan
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas-
sung vom 10. Juni 2018, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt.
Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver-
sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den entsprechenden Glie-
derungsvorschriften.
Der Wirtschaftsplan 2021 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2019, der Entwicklung
des laufenden Wirtschaftsjahres 2020 und der für das Wirtschaftsjahr 2021 zu prognostizierenden Ent-
wicklung kalkuliert.
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts-
pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge-
meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst.
In der Pflichtversicherung ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum
Altersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be-
schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK auch weiterhin ein Zusatzbeitrag gemäß
§ 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,2 % der zusatz-
versorgungspflichtigen Entgelte erhoben.
In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung an-
geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde-
rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte
betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die
Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei-
stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü-
gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung liegt
beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne-
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für
Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altver-
träge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versiche-
rungszweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als
geschlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase
hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Ein-
führung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband
der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli
2019.
Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2021
1. Verdiente Beiträge
In der Pflichtversicherung beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ-
gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind
hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz-
versorgungseinrichtungen enthalten.
In der Freiwilligen Versicherung ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem
Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge und
damit einer Steigerung der Beitragseinnahmen nicht zu rechnen. Der Betrag bewegt sich daher
etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
2. Erträge aus Kapitalanlagen
Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen:
Direktanlagen (Wertpapiere)
KÖZU FundMaster
Immobilienfonds
Infrastrukturbeteiligungen
Investitionen in Private Debt
Sondererträge aus Verkauf von Kapitalanlagen (Übertragung Jakordenhaus an die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln)
Hinzu kommen in der Pflichtversicherung die Mieteinnahmen aus dem derzeit noch im Eigentum
der ZVK befindlichen Verwaltungsgebäude Köln-Innenstadt, Jakordenstraße.
Aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ist das durchschnittliche Zinsniveau der Vorjahre bei den
Wieder- und Neuanlagen im Bereich der Direktanlagen nicht mehr zu erreichen. Liquide Mittel
werden gemäß den Vorgaben der Strategischen Anlagepolitik für Kapitalanlagen in den oben auf-
geführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet.
Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis liegt in beiden Versicherungszweigen unter dem
Niveau des Ergebnisses von 2019. Im Jahr 2019 ergaben sich hohe außerordentliche Erträge im
Bereich eines Infrastrukturfonds sowie durch den Verkauf eines Immobilienspezialfonds. In 2021
wird ein außerordentlicher Ertrag durch die geplante Übertragung der Immobilie Jakordenstraße
18-20 in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft erwartet. Die durch den Aktuar ermittelten
Anforderungen an den Rechnungszins (3,25 %) werden voraussichtlich erfüllt.
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde
nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen.
Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger sowie die tarifvertraglich
festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2021.
Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung werden derzeit an 760 Personen Renten-
leistungen gewährt (Stand: 31.08.2020). Da für Betriebsrenten aus freiwilligen Versicherungen
keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungsfällen
und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden.
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen
Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung zum Aufbau des
Kapitalstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung
zugeführt. Die tatsächliche Zuführung an die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des
Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthal-
tene umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet.
In der Freiwilligen Versicherung sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der
Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver-
zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen.
5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden
Positionen:
Personalkosten einschließlich der Kosten für Altersversorgung und Rückstellungen für Pensi-
onen, Beihilfen und Altersteilzeit
Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf
Abschreibungen auf Inventar
Sonstiger Verwaltungsaufwand (Fortbildungen, Dienstreisen, Raumkosten, zusätzlich in
2021 Umzugskosten einschließlich Umbaukosten).
Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche
aufgeteilt.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi-
cherung mit maximal 4 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen (zum Bei-
spiel Zulagen) zuzüglich 1,5 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vor-
gabe wird eingehalten.
Ausschließlich in den Bereich Aufwendungen für Kapitalanlagen fallen folgende Positionen:
Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien
Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen
Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere
Bauunterhaltungskosten für das Bürogebäude Jakordenstraße (bis 31.03.2021, Umzug ge-
plant zum 01.04.2021)
7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber-
schuss
Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus-
gewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Er-
träge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach-
terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions-
rückstellungen und Steuern.
Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech-
nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der
Pflichtversicherung wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen.
In der Freiwilligen Versicherung dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des
Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage. Dadurch wird auch hier kein Bilanz-
gewinn ausgewiesen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2741/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 31.08.2020 14:57