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RR 20/2025

Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Feststellungsbeschluss

Sitzungsvorlage RR 11.07.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.07.2025, TOP 4.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Planunterlage_TPNR)

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Sitzungsvorlage RR (Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Feststellungsbeschluss)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1_Planunterlage_TPNR)

3492 Zeichen

Anlage 1: Planunterlage
Die Planunterlage kann über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://membox.nrw.de/index.php/s/OLsSAsZ2dMU6dRf 
Passwort: TPNR2025
Teil A: Zusammenfassung (insb. Änderungen und Planungsergebnis)
Teil B: Planunterlagen
B-1_Übersicht der Planunterlagen
B-2_Textliche Festlegungen (Erläuterungen und Begründung)
B-3_Zeichnerische Festlegungen (BSAB, Rekultivierungsziele, Reservegebiet) (Maßstab 1:50.000, 13 Blattschnitte)
B-4_Erläuterungskarten
B-4.1_BSAB und genehmigte Abgrabungen (Maßstab 1:50.000, 13 Blattschnitte)
B-4.2_Rohstoffvorkommen Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln (Maßstab 1:400.000)
B-4.3_Rohstoffmächtigkeiten Lockergesteine je Rohstoffgruppe (Maßstab 1:400.000)
B-4.4_Potentialfläche und Tabuzonen je Rohstoffgruppe (Maßstab 1:400.000)
B-4.5_Rohstoffmächtigkeiten innerhalb der Potentialfläche je Rohstoffgruppe (Maßstab: 1:200.000)
B-4.6_Verteilung der BSAB im Regionalplan Köln alte Fassung (Locker- und Festgesteine) 
B-5_Begründung
B-5.1_Begründung (der zeichnerischen Festlegungen, gesamträumliches Planungskonzept)
B-5.2_Zusammenfassende Erklärung
B-6_Anhänge
B-6-A_Gewichtung relevanter Belange (Tabelle)
B-6-B_Prüfvorgang zur Festlegung von BSAB und Reservegebieten (Abbildung)
B-6-C_Maximale Flächengrößen der BSAB je Rohstoffgruppe (Abbildung)
B-6-D_Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Raumana-
lyse (Tabelle)
B-6-E_Vorgeprägte Kommunen (Karte)
B-6-F_Merkmale besonderer Vorprägung durch Braunkohlegewinnung (Tabelle)
B-6-G_Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Ergebnis 
(Tabelle)
B-6-H_Argumentationslinie zur Identifikation durch oberflächennahe Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägter Kommu-
nen (Abbildung)
B-6-I_Methodik zur Festlegung von Rekultivierungszielen (Tabelle)
B-6-J_Bewertung potentieller BSAB (Flächenauswahl) (Tabelle)
B-6-K_Der Weg eines Abgrabungsinteresses (Tabelle)
B-6-L_Planungsergebnis des Teilplans NR (Tabelle)
B-6-M_Regionalplanerische Prüfbögen: Abgrabungsinteressen
B-6-N_Regionalplanerische Prüfbögen: Suchräume
B-6-O_Regionalplanerische Prüfbögen: BSAB
B-6-P_Berücksichtigung von Belangen im gesamträumlichen Planungskonzept und in der Umweltprüfung (Tabelle)
B-6-Q_Prüfung eingereichter Rohstoffdaten (Ergebnisübersicht)
B-6-R_Methodik der Volumenberechnung
B-7_Umweltbericht nebst Anhängen A bis E
Teil C: Erste Beteiligung
C-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) erste Beteiligung
C-2_Synopse Öffentlichkeit: Sämtliche Stellungnahmen erste Beteiligung (außer zur Fläche BM-BM/ELS-034)
C-3_Synopse Öffentlichkeit erste Beteiligung: Fläche BM-BM/ELS-034
C-4_Synopse Öffentlichkeit erste Beteiligung: Abgrabungsinteressen
C-5_Original-Stellungnahmen erste Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)
Teil D: Zweite Beteiligung
D-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) zweite Beteiligung
D-2_Synopse Öffentlichkeit zweite Beteiligung
D-3_Original-Stellungnahmen zweite Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)
Teil E: Dritte Beteiligung
E-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) dritte Beteiligung
E-2_Synopse Öffentlichkeit dritte Beteiligung
E-3_Original-Stellungnahmen dritte Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)

Sitzungsvorlage RR (Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Feststellungsbeschluss)

17186 Zeichen

Seite 1 von 6 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 20/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Mathis Busch 
Telefon 0221-147-2791 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.07.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.07.2025 4. beschließend 
 
TOP: 
Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – 
Feststellungsbeschluss 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat nimmt zur Kenntnis, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und 
die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungs-
gesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) in einer ers-
ten, zweiten und dritten Beteiligung in die Planaufstellung eingebunden hat. 
 
2. Mit Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage RR 14/2024 hat der Regionalrat die Abwägungsvor-
schläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil C) zu den im Rahmen 
der ersten Beteiligung (öffentliche Auslegung vom 07.09.2020 bis 09.11.2020) eingegangenen 
Stellungnahmen beschlossen und bestätigt diese hiermit. 
Mit Beschlussfassung zur Sitzungsvorlage RR 51/2024 hat der Regionalrat die Abwägungsvor-
schläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil D) zu den im Rahmen 
der zweiten Beteiligung (öffentliche Auslegung vom 21.05.2024 bis 25.06.2024) eingegange-
nen Stellungnahmen beschlossen und bestätigt diese hiermit. 
Der Regionalrat nimmt die Abwägungsvorschläge entsprechend der Beteiligungssynopsen (s. 
Planunterlage Teil E) zu den im Rahmen der dritten Beteiligung (öffentliche Auslegung vom 
13.01.2025 bis 13.02.2025) eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt 
diese. (Abwägung) 
 
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs.4 LPlG NRW die Feststellung des Regionalplans 
Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) in der Fassung dieser 
Vorlage (s. Planunterlage A-B). (Feststellungsbeschluss) 
 
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 4 und 7 LPlG NRW 
den Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) der 
Landesplanungsbehörde anzuzeigen. 
 
 
 
Erläuterungen: 
Anlass und Ziel  
Der Bundesgesetzgeber regelt im Raumordnungsgesetz, dass auf Ebene der Raumordnung Fest -
legungen zu Standorten für die Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von

Sitzungsvorlage RR RR 20/2025 Seite 2 von 6 
standortgebundenen Rohstoffen zu treffen sind. Der Landesentwicklungsplan NRW konkretisiert 
diesen Planungsauftrag inhaltlich und beauftragt die Regionalplanung mit der entsprechenden räum-
lichen Planung. 
 
Der Regierungsbezirk Köln zählt zu den rohstoffreichsten Regionen in Deutschland. So unablässig 
die kontinuierliche Gewinnung von Rohstoffen für unser tägliches Leben, Arbeiten und unsere Mo -
bilität ist, so unerlässlich ist eine räumliche Steuerung des Abgrabungsgeschehens – vor allem im 
dicht besiedelten und rohstoffreichen Regierungsbezirk Köln mit seiner besonderen teilräumlichen 
Vorprägung durch frühere und laufende Abgrabungen (Braunkohleregion). Angesichts der hohen 
Siedlungsdichte, der Standortgebundenheit und Endlichkeit von Lagerstätten sowie dem häufig gro-
ßen Flächenbedarf der oberirdischen Bodenschatzgewinnung stellt es eine besondere Herausfor -
derung dar, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum sowie die unterschiedlichen Interes -
senlagen der betroffenen Akteure aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte im Sinne ei -
ner nachhaltigen Raumentwicklung auszugleichen.  
 
In Anbetracht der besonderen raumstrukturellen Voraussetzungen soll mit dem Regionalplan Köln, 
Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) (nachfolgend: Teilplan NR) die 
räumliche Steuerungswirkung (sog. Konzentrationswirkung) der Bereiche für die Sicherung und den 
Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (= BSAB, sog. Abgrabungsbereiche) für 
Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln vollumfänglich wiederhergestellt werden. Die zeichnerisch 
festgelegten BSAB des Teilplans NR entfalten somit eine räumliche Ausschlusswirkung; außerhalb 
der BSAB sind Abgrabungen von Lockergesteinen ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 ROG; § 35 Abs. 
3 S. 3 BauGB). Planerisches Leitbild ist dabei die schrittweise Verlagerung des Abgrabungsgesche-
hens in möglichst konfliktarme und möglichst ergiebige Teilräume. Im Ergebnis hält der Teilplan NR 
ausreichend BSAB-Flächen vor, um einen Versorgungszeitraum von mindestens 20 Jahren für 
sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten. Das Planungsergebnis spiegelt das Leitbild des Teilplan 
NR vollumfänglich wider. 
 
Parallel dazu werden die Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln und zur Aufstel-
lung des sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ (Teilplan EE) durchgeführt. 
 
 
Verfahrensablauf 
Den formellen Verfahrensschritten zur Aufstellung des Teilplans NR war ein breit angelegter, parti-
zipativer und informeller Planungsprozess vorangestellt. Bereits frühzeitig hat die Regionalpla-
nungsbehörde die regionalen Akteure in den Prozess zur Aufstellung des Teilplans NR eingebun-
den. Auf den fünf zwischen 2017 und 2020 durchgeführten Abgrabungskonferenzen hat sich die 
Regionalplanungsbehörde mit sämtlichen Akteuren inhaltlich ausgetauscht und ergebnisoffen dis-
kutiert. So konnte ein ausgewogenes und innovatives gesamträumliches Planungskonzept erarbei-
tet werden. Anfang 2018 konnten Kommunen ihre Belange im Zuge der Kommunalbefragung gel-
tend machen. Darüber hinaus hatten Kommunen und Abgrabungsunternehmen mehrere Monate 
lang die Möglichkeit, ihre Abgrabungsinteressen anzumelden. Diese Abgrabungsinteressen bilden 
im Planverfahren den maßgeblichen Untersuchungsrahmen. Auf Basis all dieser Rückläufe wurde 
der erste Entwurf des gesamträumlichen Planungskonzepts von der Regionalplanungsbehörde 
entwickelt und im Herbst 2018 veröffentlicht.  
 
Mit Bekanntmachung der Frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz 
(ROG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 39 vom 01.10.2018 wurde das formelle Ver-
fahren zur Aufstellung des Teilplans NR eingeleitet. 
 
In diesem Zuge konnten Kommunen, Abgrabungsunternehmen sowie alle weiteren öffentlichen 
und privaten Akteure Ihre Belange und Interessen erneut in das Aufstellungsverfahren einbringen. 
Diese Rückläufe aus der Frühzeitigen Unterrichtung führten zu substantiellen Anpassungen des 
gesamträumlichen Planungskonzepts bzw. einer veränderten Gewichtung einzelner Belange. Der 
erste Entwurf des gesamträumlichen Planungskonzeptes wurde dementsprechend überarbeitet. 
Mit dem Erarbeitungsbeschluss vom 13.03.2020 (DS Nr.: RR-02/2020) hat der Regionalrat die Re-

Sitzungsvorlage RR RR 20/2025 Seite 3 von 6 
gionalplanungsbehörde beauftragt, auf der Grundlage des ersten Planentwurfs (Planentwurf 2020) 
die erste öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Teilplans NR durchzuführen. Die Öffentlichkeit 
sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten innerhalb der Auslegungsfrist 
vom 07.09.2020 bis zum 09.11.2020 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Aufstellung des Teil-
plans NR. Insgesamt haben sich ca. 1.150 Stellungnehmende mit Anregungen, Bedenken und 
Hinweisen beteiligt. Der Umgang mit den einzelnen Stellungnahmen zum ersten Planentwurf ist 
den entsprechenden Beteiligungssynopsen (s. Planunterlage Teil C) zu entnehmen.  
 
Die Auswertung und Abstimmung der eingegangenen Stellungnahmen mit dem Regionalrat führte 
in Teilen zu Änderungen des Plans sowie redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen (z.B. Klar-
stellungen in den Begründungen und Erläuterungen) und damit zur Erarbeitung eines 2. Planent-
wurfs. 
 
Darüber hinaus machten u.a. neue rechtliche Rahmenbedingungen und die Starkregenereignisse 
2021 weitere konzeptionelle Anpassungen des Teilplans NR erforderlich. 
 
Am 18.08.2023 (DS Nr.: RR-20/2023) wurden in einem sog. „Grundsatzbeschluss“ insbesondere die 
textlichen Ziele und Grundsätze sowie das überarbeitete gesamträumliche Planungskonzept des 
Teilplans NR beschlossen. Aus beidem ergeben sich bestimmte Teilräume, in denen in jedem Fall 
keine BSAB oder Reservegebiete festgelegt werden („Negativplanung“, insb. durch Ausschlussbe-
lange). Die zeichnerischen Festlegungen („Positivplanung“) – also die konkreten BSAB, Rekultivie-
rungsziele und Reservegebiete – waren seinerzeit nicht Teil des Grundsatzbeschlusses. Diese wur-
den (nebst weiteren Unterlagen) im zweiten Planentwurf des Teilplans NR ergänzt, wodurch eine 
vollständige Konzentrationszonenplanung vorgelegt wurde. 
 
Mit Beschluss des zweiten Planentwurfs und der zweiten öffentlichen Auslegung vom 03.05.2024 
(DS Nr.: RR-14/2024) hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den überarbei-
teten Entwurf des Teilplans NR erneut öffentlich auszulegen und erneut die Gelegenheit zur Stel-
lungnahme zu geben. Die Auslegung erfolgte vom 21.05.2024 bis zum 25.06.2024. Insgesamt ha-
ben sich ca. 190 Stellungnehmende mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen beteiligt. Der Um-
gang mit den einzelnen Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf ist den entsprechenden Beteili-
gungssynopsen (s. Planunterlage Teil D) zu entnehmen. Die Auswertung und Abstimmung der 
Stellungnahmen zur zweiten Beteiligung mit dem Regionalrat führten unter anderem zu Änderun-
gen an den zeichnerischen Festlegungen, welche die Grundzüge der Planung betreffen und zu ei-
ner erstmaligen bzw. stärkeren Berührung von abwägungsrelevanten Belangen führten. Aus die-
sem Grund wurde eine erneute, dritte öffentliche Auslegung gem. § 9 Abs. 3 ROG erforderlich. 
 
Mit Beschluss des dritten Planentwurfs und der dritten öffentlichen Auslegung vom 20.12.2024 (DS 
Nr.: RR- 51/2024) hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Teilplan NR 
erneut öffentlich auszulegen und erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da sich der 
Teilplan NR auf den gesamten Regierungsbezirk bezieht (Positiv- oder Negativplanung, die sich 
gegenseitig bedingen), wurde nicht nur der geänderte Teil Gegenstand der dritten öffentlichen Aus-
legung, sondern die gesamten Planunterlagen des dritten Planentwurfs. Zudem erfolgte keine Be -
schränkung der zu beteiligenden Öffentlichkeit bzw. öffentlicher Stellen. Die erneute öffentliche Aus-
legung erfolgte vom 13.01.2025 bis zum 13.02.2025. Insgesamt haben sich ca. 120 Stellungneh -
mende mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen beteiligt. Der Umgang mit den einzelnen Stel -
lungnahmen zum dritten Planentwurf ist den entsprechenden Beteiligungssynopsen (s. Planunter -
lage Teil E) zu entnehmen. Die Auswertung und Abstimmung der eingegangenen Stellungnahmen 
mit dem Regionalrat führte zudem zu redaktionellen Anpassungen bzw. Änderungen, durch die Be-
lange nicht erstmalig oder stärker berührt werden, sodass eine weitere öffentliche Auslegung nicht 
erforderlich ist. 
 
Der Regionalrat als regionaler Planungsträger entscheidet mit dem heutigen Beschluss über die 
Feststellung des Regionalplans Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockerge-
steine). Für die abschließende Beschlussfassung hat der Regionalrat die im Rahmen der ersten, 
zweiten und dritten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen, soweit sie für die Ebene der Regi-

Sitzungsvorlage RR RR 20/2025 Seite 4 von 6 
onalplanung relevant und von Bedeutung waren, berücksichtigt. Hierzu werden dem Regionalrat 
neben den Original-Stellungnahmen aus den jeweiligen Beteiligungsverfahren insbesondere auch 
die Original-Fragebögen zu den gemeldeten Abgrabungsinteressenbereichen vorgelegt. Damit fin-
det eine Gesamtabwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen statt.

Sitzungsvorlage RR RR 20/2025 Seite 5 von 6 
Planunterlagen 
Die Planunterlagen umfassen zum einen den Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenerge-
tische Rohstoffe (Lockergesteine) (s. Teil A-B) und zum anderen die Dokumentation des Beteili-
gungsverfahren (s. Teile C-E). 
 
Teil A: Zusammenfassung (insb. Änderungen und Planungsergebnis) 
Teil B: Planunterlagen 
B-1_Übersicht der Planunterlagen 
B-2_Textliche Festlegungen (Erläuterungen und Begründung) 
B-3_Zeichnerische Festlegungen (BSAB, Rekultivierungsziele, Reservegebiet) (Maßstab 1:50.000, 13 Blattschnitte) 
B-4_Erläuterungskarten 
B-4.1_BSAB und genehmigte Abgrabungen (Maßstab 1:50.000, 13 Blattschnitte) 
B-4.2_Rohstoffvorkommen Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln (Maßstab 1:400.000) 
B-4.3_Rohstoffmächtigkeiten Lockergesteine je Rohstoffgruppe (Maßstab 1:400.000) 
B-4.4_Potentialfläche und Tabuzonen je Rohstoffgruppe (Maßstab 1:400.000) 
B-4.5_Rohstoffmächtigkeiten innerhalb der Potentialfläche je Rohstoffgruppe (Maßstab: 1:200.000) 
B-4.6_Verteilung der BSAB im Regionalplan Köln alte Fassung (Locker- und Festgesteine)  
B-5_Begründung 
B-5.1_Begründung (der zeichnerischen Festlegungen, gesamträumliches Planungskonzept) 
B-5.2_Zusammenfassende Erklärung 
B-6_Anhänge 
 B-6-A_Gewichtung relevanter Belange (Tabelle) 
 B-6-B_Prüfvorgang zur Festlegung von BSAB und Reservegebieten (Abbildung) 
 B-6-C_Maximale Flächengrößen der BSAB je Rohstoffgruppe (Abbildung) 
B-6-D_Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regie-
rungsbezirk Köln – Raumanalyse (Tabelle) 
B-6-E_Vorgeprägte Kommunen (Karte) 
B-6-F_Merkmale besonderer Vorprägung durch Braunkohlegewinnung (Tabelle) 
B-6-G_Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regie-
rungsbezirk Köln – Ergebnis (Tabelle) 
B-6-H_Argumentationslinie zur Identifikation durch oberflächennahe Bodenschatzgewinnung (besonders) er-
heblich vorgeprägter Kommunen  (Abbildung) 
B-6-I_Methodik zur Festlegung von Rekultivierungszielen (Tabelle) 
B-6-J_Bewertung potentieller BSAB (Flächenauswahl) (Tabelle) 
B-6-K_Der Weg eines Abgrabungsinteresses (Tabelle) 
B-6-L_Planungsergebnis des Teilplans NR (Tabelle) 
B-6-M_Regionalplanerische Prüfbögen: Abgrabungsinteressen 
B-6-N_Regionalplanerische Prüfbögen: Suchräume 
B-6-O_Regionalplanerische Prüfbögen: BSAB 
B-6-P_Berücksichtigung von Belangen im gesamträumlichen Planungskonzept und in der Umweltprüfung (Ta-
belle) 
B-6-Q_Prüfung eingereichter Rohstoffdaten (Ergebnisübersicht) 
B-6-R_Methodik der Volumenberechnung 
B-7_Umweltbericht nebst Anhängen A bis E 
Teil C: Erste Beteiligung 
C-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) erste Beteiligung 
C-2_Synopse Öffentlichkeit: Sämtliche Stellungnahmen erste Beteiligung (außer zur Fläche BM-BM/ELS-034) 
C-3_Synopse Öffentlichkeit erste Beteiligung: Fläche BM-BM/ELS-034 
C-4_Synopse Öffentlichkeit erste Beteiligung: Abgrabungsinteressen 
C-5_Original-Stellungnahmen erste Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) 
Teil D: Zweite Beteiligung 
D-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) zweite Beteiligung 
D-2_Synopse Öffentlichkeit zweite Beteiligung 
D-3_Original-Stellungnahmen zweite Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) 
Teil E: Dritte Beteiligung 
E-1_Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) dritte Beteiligung 
E-2_Synopse Öffentlichkeit dritte Beteiligung 
E-3_Original-Stellungnahmen dritte Beteiligung (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar)

Sitzungsvorlage RR RR 20/2025 Seite 6 von 6 
Die Planunterlagen sind unter dem folgenden Link abrufbar: 
https://membox.nrw.de/index.php/s/OLsSAsZ2dMU6dRf (Passwort: TPNR2025) 
 
Die Original-Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren und die Original-Fragebögen zu den ge-
meldeten Abgrabungsinteressenbereichen werden allein dem Regionalrat als Plangeber im Vorfeld 
des Feststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Plange-
ber die Abwägung auf Basis einer vollständigen Entscheidungsgrundlage vollziehen kann. 
 
Weiteres Vorgehen 
Nach der Feststellung des Regionalplans Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
(Lockergesteine) durch den Regionalrat (Feststellungsbeschluss) wird dieser gemäß § 19 Abs. 4 
und 7 LPlG NRW mit einem Bericht und den abwägungsrelevanten Unterlagen bei der Landespla-
nungsbehörde angezeigt. 
 
Die Bekanntmachung des Regionalplans erfolgt gemäß § 14 Satz 1 LPlG NRW im Gesetz- und 
Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn die Landesplanungsbehörde nicht inner-
halb einer Frist von höchstens zwei Monaten nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Ein-
vernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen er-
hoben hat. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen, die von den Regionalpla-
nungsbehörden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. 
 
Mit der Bekanntmachung wird der Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Roh-
stoffe (Lockergesteine) wirksam. Die im Plan enthaltenen textlichen und zeichnerischen Ziele sind 
gemäß §§ 4 und 5 ROG zu beachten und die enthaltenen Grundsätze bei Abwägungs- oder Er-
messensentscheidungen zu berücksichtigen. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1_Planunterlage_TPNR

Beratungsverlauf (1)

11.07.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 20/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.07.2025
Erstellt
26.06.2025 14:30