3741/2024
Beantwortung einer Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 28.11.2024 3741/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Beantwortung einer Anfrage der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der 14. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 18.06.2024 betreffend ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2023 (2016/2023) Fragen: 1. Wann werden die Haltestellen von Eifelstraße bis Ubierring der Linie 16 barrierefrei gemacht? 2. Erst erfolgt die Bahnsteigverlängerung, dann die Bahnsteiganhebungen: Warum wird das nicht in einem Schritt gemacht um Barrierefreiheit so früh wie möglich herzustellen? 3. Wieso werden die Aufzüge nicht schon 2024 nachgerüstet und was wird unternom- men, um die Aufzugnachrüstung an der Slabystraße so schnell wie möglich zu termi- nieren? 4. Menschen mit Lernschwierigkeiten erleben andere Barrieren. Viele können die KVB so wie sie ist nicht nutzen. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen z. B. Infos zum Hören in Leichter Sprache, Piktogramme und Bilder, große, klare Schrift auf den Schil- dern, einfache Schrift -Informationen, Wegweiser mit Farbsystem und Bildern/Pikto- grammen. Welche Maßnahmen plant die KVB damit Menschen mit Lernschwierigkeiten als Bür- ger*innen der Stadt Köln mit Bahn und Bus unterwegs sein können? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Lienen 12 und 15 sind Teil d es Niederflurnetzes, die Linie 16 ist Teil des Hochflurnetzes. Die Haltestelle „Eifelstraße“ wird von den Linien 12, 15 und 16 bedient. Die Haltestellen „Ul- repforte“ „Chlodwigplatz“ und „Ubierring“ werden von den Linien 15 und 16 bedient. Alle Halte- stellen werden bis zur Fertigstellung der Nord-Süd Stadtbahn sowohl von hoch- als auch von niederflurigen Linien bedient. Sie sind aber nur für Fahrgäste der Linien 12 und 15 stufenfrei nutzbar, für Fahrgäste der Linie 16 hingegen nicht. Wenn die Bahnsteige angehoben werden würden, könnten die Niederflurlinien 12 und 15 in diesem Abschnitt nicht mehr genutzt wer- den, weil der Einstieg dann unter der Bahnsteigkante liegen würde. 2 Zusätzliche Bahnsteige zu bauen, wäre sehr schwierig, da zum einen die Abstände der Halte- stellen untereinander nicht groß sind und sich im Bereich der Haltestellen viele Bäume, Kreu- zungen und Überwege befinden. Nach Fertigstellung der Nord-Süd Stadtbahn ändern sich die Linienverläufe, sodass die Halte- stellen zukünftig nur von Niederflurfahrzeugen bedient werden und dadurch Zu- und Ausstieg für Fahrgäste stufenfrei ist. Die Linie 16 fährt dann durch den Tunnel der Nord-Süd Stadtbahn und nicht mehr über die Ringe. Bei der Nord-Süd Stadtbahn gibt es Hochbahnsteige. Zu Frage 2: Die Bahnsteigverlängerung ist für die Kapazitätserweiterung auf der Linie 13 erforderlich, da- mit längere Züge an den Haltestellen halten können. Im Bereich der Bahnsteige gibt es viele Bäume, die bei einer Bahnsteiganhebung berücksichtigt werden müssen und daher den Pla- nungsaufwand erhöhen. Außerdem erfordern barrierefreie, angehobene Bahnsteige lange Zu- gangsrampen, die in den vorhandenen Straßenraum zu integrieren sind. Durch die Rampen verschieben sich die Straßenquerungen, welche neu zu planen und umzusetzen sind. Für bar- rierefreie Haltestellen auf der Linie 13 muss also sehr viel verändert werden. Daher ist im Rat beschlossen worden, dass nicht nur die Stadtbahnhaltestellen, sondern die gesamte Straße für Autos, Radfahrende und Zu Fuß Gehende neu geplant wird. Eine Verlängerung der Bahn- steige der betroffenen Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel und Wüllner Str./Gürtel war mit einem verhältnismäßig viel geringeren Aufwand umsetzbar. Aufgrund des hohen Planungsaufwandes und der längeren Bauzeiten wird die Überplanung und Umgestal- tung des gesamten Straßenraumes nach der vorgezogenen Bahnsteigverlängerung durchge- führt. Zu Frage 3: Für die Aufzugsnachrüstungen sind viele Planungsabstimmungen zwischen den verschiede- nen Projektbeteiligten erforderlich. Es muss zum Beispiel geprüft werden, wo die Aufzüge im Straßenraum stehen können, wo es unterirdische Kanäle und Räume gibt und wie die Ebenen einer Haltstelle bestmöglich verknüpft werden können. Zudem sind nach erfolgter Planung die erforderlichen Genehmigungen und Förderbescheide einzuholen. Nach erfolgten Genehmi- gungen müssen die Bauleistungen für die Erstellung der Aufzüge ausgeschrieben und beauf- tragt werden. Da die Planungen für die Aufzugsnachrüstungen am Friesenplatz und Rei- chenspergerplatz mit unterschiedlicher Planungstiefe noch nicht abgeschlossen sind, kann eine Umsetzung nicht mehr in 2024 bzw. 2025 erfolgen. Die Bearbeitungsreihenfolge der Aufzugsnachrüstungen erfolgt gemäß den Angaben aus der Mitteilung zur ÖPNV-Netzentwicklung (2016/2023). Hier sind auch die Maßnahmen zur Barrie- refreiheit aufgeführt. Die Bearbeitungsreihenfolge berücksichtigt, wieviel Personal vorhanden ist und wie viele Menschen eine Haltestelle nutzen. Die Haltestelle Slabystraße wird von ver- gleichsweise wenigen Menschen genutzt. Darum werden andere Haltestellen zuerst umge- baut, so dass der Zeitpunkt des Umbaus der Haltestelle Slabystraße aktuell nicht terminiert werden kann. Zu Frage 4: Im Juli 2024 gab es ein Austauschgespräch im Büro der Stadtbehindertenbeauftragten mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und der KVB. Die Teilnehmenden haben der KVB an- schaulich dargestellt, welche Probleme Menschen mit Lernschwierigkeiten beim Benutzen von Bus und Bahn haben. Es wurden zu den Themen Farben, Fahrpläne, Information, Sicherheit, Aufzüge und Treppen die Probleme gezeigt. Angesprochen wurden die Schwierigkeiten bei Ansagen, Anzeigen und der App-Nutzung. Es wurden auch Lösungsvorschläge gemacht und Beispiele gezeigt, die helfen könnten. Die KVB hat in dem Gespräch die Sichtweise der KVB erläutert. Sie hat zum Beispiel erklärt, warum die Anzeigen mehrere Zeilen haben. Sie hat auch erklärt, was die KVB als Betreiberin nicht oder nur sehr schwer lösen kann, zum Beispiel die Größe des Liniennetzplanes verän- dern. Die KVB hat zugesagt zu prüfen, welche Ideen umgesetzt werden könnten. Die KVB möchte hierzu weiter mit den Menschen mit Lernschwierigkeiten im Austausch bleiben. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3741/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 22.11.2024 09:36