V/0053/2012
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster - Kinderhaus/Coerde
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Beschlussvorlage
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V/0053/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Zentrales Justiziariat Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster - Kinderhaus/Coerde Beratungsfolge 14.02.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster – Kinderhaus/Coerde wird gewählt Herr Günter Korves Herr Korves ist 54 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz in Münster – Kinderhaus/Coerde. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die Amtszeit des bisherigen Stellvertreters für den Bezirk Münster - Kinderhaus/Coerde ist been- det. Herr Dr. Michael Mehlich steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Herr Günter K orves hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Sch iedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schi edsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Vorlagen-Nr.: V/0053/2012 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 16.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0053/2012 sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die vorgenannten Vor aussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Korves erfüllt. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0053/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37