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V/0173/2023

Statusbericht zur schulischen Inklusion

Vorlagen 28.03.2023

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Entwicklung sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe - 2012-13 bis 2022-23

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Ansehen

Berichtsvorlage

23206 Zeichen

V/0173/2023 
V/0173/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Statusbericht zur schulischen Inklusion 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   26.04.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
Im September 2021 hat der Rat die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung für die weiterfüh-
renden Schulen der Stadt Münster beschlossen (Vorlage V/0384/2021). Zu den Handlungsfeldern, die 
nach dem Beschluss vorrangig in den Blick genommen werden sollen, wurde ausdrücklich das The-
ma Inklusion benannt. 
Die extern begleitete Schulentwicklungsplanung ist im August 2022 gestartet und wird planmäßig 
Mitte 2023 abgeschlossen sein. Die Verwaltung hat zuletzt Ende 2021 einen Bericht zum Stand der 
Umsetzung der Inklusion vorgelegt. Mit diesem Bericht erfolgt ein Überblick über aktuelle Entwicklun-
gen und Aktivitäten im Themenfeld der schulischen Inklusion und es wird eine Rückmeldung gegeben 
zu den im Rahmen des letzten Berichtes an die Verwaltung erteilten Aufträgen (Vorlage 
V/0653/2021/1). Insofern ist dieser Bericht gleichermaßen als vorgezogener Teilbericht im Rahmen 
des Auftrags zur Schulentwicklungsplanung zu verstehen.  
 
1. Zahlenmäßige Entwicklung der schulischen Inklusion  
 
Für einen Abgleich der Entwicklung der schulischen Inklusion wird regelmäßig die Inklusionsquote 
(z.T. auch bezeichnet als Inklusionsanteil) verwendet. Die Inklusionsquote gibt den Anteil der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen, an 
allen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wieder. Wie der unten beigefüg-
ten Grafik (Abbildung 1) entnommen werden kann, hat sich der Anteil der Schüler*innen mit sonder-
pädagogischem Unterstützungsbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, seit dem 
Schuljahr 2012/13 kontinuierlich erhöht. Die Entwicklung in Münster entspricht hierbei in der Tendenz 
der Entwicklung für Nordrhein-Westfalen.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
04.04.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gödecke 
Telefon: 492-4027 
Goedecke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0173/2023 
 
Abbildung 1 - Entwicklung der Inklusionsquote zwischen dem Schuljahr 2012/13 und dem Schuljahr 2022/23  - Quel-
len: Amtliche Schuldaten und IT.NRW 
 
Dieser Verlauf spiegelt sich auch in den in der nachfolgenden Abbildung 2 aufgeführten absoluten 
Zahlen wider. Während die Gesamtzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf im Betrachtungszeitraum zw ischen 2012/13 und 2022/23 bei leichten Schwankungen 
relativ konstant geblieben ist, hat sich die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unter-
stützungsbedarf an den allgemeinen Schulen stetig leicht erhöht.  
 
 
Abbildung 2 - Quelle: Amtliche Schuldaten

- 3 - 
V/0173/2023 
 
Als weitere Instrumente zur Analyse der Entwicklung der schulischen Inklusion werden regelmäßig 
die Förderschulbesuchsquote (Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf, die an Förderschulen unterrichtet werden, an allen Schüler*innen in der Primarstufe und der 
Sekundarstufe I) sowie die Förderquote (Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unter-
stützungsbedarf an allen Schüler*innen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I) herangezogen.  
 
 Förderschulbesuchsquote Förderquote 
 2012/13 2021/22 2012/13 2021/22 
Stadt 
Münster 
6,27 4,25 7,93 7,55 
NRW 5,1 4,9 6,7 8,8 
Quelle: Amtliche Schuldaten + MSB (Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion) 
 
Der Hintergrund für die Bildung dieser Vergleichswerte ist, dass sich hierdurch ein differenzierterer 
Überblick erreichen lässt, da Veränderungen der Inklusionsquote durch verschiedene Einflussfakto-
ren bedingt werden können. 
In Bezug auf die Entwicklung der Förderschulbesuchsquote in Mün ster zeigt sich, dass in den ver-
gangenen 10 Jahren eine Reduzierung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf stattgefunden hat, die an Förderschulen beschult werden. Landesweit ist diese 
Entwicklung mit einer kleineren Reduzierung der Förderschulbesuchsquote geringer ausgeprägt. 
Gleichzeitig ist in Münster mit der Förderquote der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf an der Gesamtzahl relativ konstant geblieben, während im Vergleich 
dazu in NRW insgesamt eine deutliche Erhöhung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf festgestellt werden kann.  
Auf Grundlage der zahlenmäßigen Entwicklung zeigt sich, dass die landesweit festzustellende Erhö-
hung des Anteils (För derquote) und der Gesamtzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf1 in Münster zumindest aktuell noch nicht beobachtet werden kann.  
Die Zahlen deuten außerdem darauf hin, dass in Münster die Erhöhung der Inklusionsquote bislang in 
stärkerem Ausmaß durch eine Verschiebung des Förderortes von der Förderschule zu den allgemei-
nen Schulen begründet ist, als dies im landesweiten Vergleich der Fall ist.  
 
Diese allgemeine und positive Entwicklung stellt sich in Bezug auf die einzelnen Förderschwerpunkte 
unterschiedlich dar. Daher wird im Folgenden die zahlenmäßige Entwicklung einzelner Förder-
schwerpunkte erläutert. Es wird dabei nur auf die Förderschwerpunk te eingegangen, in denen im 
Vergleich zum letzten Sachstandsbericht Entwicklungen festgestellt werden. Der beigefügten Anlage 
1 können die Übersichten zur Entwicklung aller Förderschwerpunkte entnommen werden.  
 
                                                 
1 Mit dem „ Aktionsplan NRW inklusiv 2022 “ hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Punkt 
5.2.5 eine wissenschaftliche Überprüfung der Hintergründe des landesweiten Anstiegs der Zahlen der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf angekündigt.

- 4 - 
V/0173/2023 
 
Abbildung 3 - Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Im Förderschwerpunkt Lernen (siehe Abbildung 3) kann seit dem Schuljahr 2017/18 sowohl eine Er-
höhung der Anzahl der Schüler*innen mit diesem festgestellten sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarf an den allgemeinen Schulen als auch eine Erhöhung der Gesamtzahl festgestellt wer-
den. In der Betrachtung der Entwicklung seit 2012/13 zeigt sich, dass die Gesamtzahl der Schü-
ler*innen in diesem Förderschwerpunkt zwischenzeitlich gesunken ist und sich aufgrund des Anstiegs 
in den letzten Jahren derzeit wieder auf dem Niveau von 2012/13 befindet. Ein weiterer Anstieg der 
Zahlen in diesem Förderschwerpunkt könnte mittelfristig zu einer Erhöhung des Bedarfes an Plätzen 
an den allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen führen. Aus diesem Grund sollte die weite-
re zahlenmäßige Entwicklung beobachtet werden.

- 5 - 
V/0173/2023 
 
Abbildung 4 – Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Wie im letzten Sachstandsbericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster 2 erläutert 
wurde, werden für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung seit mehreren Jahren erhöhte Schü-
ler*innenzahlen verzeichnet. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Papst -Johannes-Schule 
als einzige Förderschule im Stadtgebiet für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbe-
darf Geistige Entwicklung ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat. Die in der Abbildung 4 dargestellte Ent-
wicklung der Zahlen in diesem Förderschwerpunkt zeigt auf, dass sich die Zahl der Kinder mit dem 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung aktuell weiter auf einem erhöhten 
Niveau befindet. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben zum aktuellen Stand des Abstimmungs-
prozesses für die Ausarbeitung einer tragfähigen Lösung.  
 
2. Abstimmungsprozess für eine Ausweitung des Beschulungsangebotes im Förderschwer-
punkt Geistige Entwicklung  
 
Das Erreichen der Aufnahmekapazität der Papst -Johannes-Schule bewirkt, dass nicht mehr für alle 
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die eine Förderschule als bevorzug-
ten Förderort wählen, sichergestellt werden kann, dass sie mit einem Platz an einer Förderschule 
versorgt werden können. Gleichzeitig reichen die Zahlen allerdings aktuell und auch absehbar nicht 
für die Gründung eines weiteren eigenständigen Förderschulangebote s aus. Die maßgebliche Min-
destgrößenverordnung (MindestgrößenVO) setzt für die Gründung einer Förderschule mit dem  För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung eine Anzahl von mindestens 50  Schüler*innen voraus (siehe 
§ 1 Abs. 1 Nr.7 MindestgrößenVO)3. Eine Ausweitung der Kapazitäten der Papst-Johannes-Schule in 
Trägerschaft des Bistums Münster wurde geprüft, kommt aber nicht als dauerhafte Lösung in Betracht 
und musste deshalb verworfen werden. 
 
Aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung hat die Verwaltung gemeinsam mit der Schulaufsicht und 
dem bischöflichen Generalvikariat für den Schulträger der Papst -Johannes-Schule die bestehenden 
Möglichkeiten eruiert.  
                                                 
2 siehe V/0653/2021 und V/0653/2021/1 „Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster“  
3 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)

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V/0173/2023 
 
Bevor Maßnahmen zur Erhöhung der bestehenden Kapazitäten erfolgen, wurden die Stellschrauben 
untersucht, anhand derer eine Reduktion der Schüler*innenzahlen erreicht werden kann.  
Dies waren im Wesentlichen 
 
 Erprobung der Einrichtung einer inklusiven Berufspraxisstufe am Wilhelm -Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg 
 Verstärkter Aufbau des Gemeinsamen Lernens i n der Primarstufe und Gewinnung weiterer 
Grundschulen, die sich dazu auf den Weg machen 
 
 
Bildung einer Berufspraxisstufe  
 
 Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung, die 
an den allgemeinbildenden Schulen im Gemeinsamen Lernen unterrichtet werden, verlassen 
die allgemeinbildende Schule in aller Regel mit Beendigung der Sekundarstufe I. Je nach den 
individuellen Möglichkeiten und den erzielten Schulabschlüssen ergeben sich daraufhin ver-
schiedene weitere Anschlussperspektiven.  
Ein Teil der Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Ent-
wicklung verlässt die allgemeinbildenden Schulen jedoch ohne einen Schulabschluss. Für ei-
nen Großteil dieser Schüler*innen gibt es spezielle berufliche Anschlüsse durch Fachprakti-
ker*innenausbildungen oder Reha-Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Für ein Gelingen dieser 
Bildungsmaßnahmen ist es regelmäßig von zentraler Bedeutung, dass sie den individuellen 
Neigungen und Fähigkeiten der Schüler*innen entsprechen.  
Speziell im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind jedoch zum Zeitpunkt der Beendi-
gung der Sekundarstufe I nicht alle Schüler*innen soweit beruflich orientiert, dass ein entspre-
chender förderlicher Anschluss ausgewählt werden könnte. Hinzu kommt, dass für einen Teil 
fraglich ist, ob eine Einmündung in einen Ausbildungs - oder Arbeitsmarkt eine realistische 
Perspektive ist.  
Für diese Schüler*innen besteht somit keine Möglichkeit, den Bildungsgang der Ausbildungs-
vorbereitung am allgemeinen Berufskolleg zu besuchen. Häufig sind sie zu diesem Zeitpunkt 
auch noch zu jung, um in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen au fgenommen zu 
werden.  
Diese Schüler*innen gehen dann regelmäßig über zur Papst -Johannes-Schule in die Berufs-
praxisstufe. 
 
An den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es gemäß der 
schulgesetzlichen Regelungen für  Schüler*innen in der Sekundarstufe II die Berufspraxisstu-
fen4, in denen Grundlagen für eine spätere berufliche Tätigkeit geschaffen werden sollen. Ein 
entsprechendes Angebot einer Berufspraxisstufe ist an den allgemeinbildenden Schulen und 
den Berufskollegs nicht regulär vorgesehen. Somit besteht für die beschrieben e Schü-
ler*innengruppe im Anschluss an die Beschulung im Gemeinsamen Lernen an den allgemein-
bildenden Schulen aktuell keine Wahlmöglichkeit zwischen dem vorhandenen Angebot der 
Berufspraxisstufe an der Papst -Johannes-Schule und einem entsprechenden Angebot im 
Gemeinsamen Lernen.  
 
Aus diesen Gründen wurden verschiedene Optionen zur Etablierung einer Berufspraxisstufe 
eruiert, die im Gemeinsamen Lernen an ein städtisches Berufskolleg angegliedert werden soll. 
                                                 
4 siehe §9 Abs. 3 Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule  
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)

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V/0173/2023 
Im Rahmen des Abstimmungsprozesses hat sich das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg am Standort Beckstraße als geeigneter Ort herauskristallisiert.  
Perspektivisch soll in dieser neuen Berufspraxisstufe eine Lerngruppe von maximal 15 Schü-
ler*innen gefördert werden. Ziel ist es, zum kommenden Schulj ahr 2023/24 mit einer Lern-
gruppe von 4 bis 5 Schüler*innen zu starten. Die Lerngruppe soll im Anschluss dann schritt-
weise anwachsen. Der vorgesehene pädagogische Fokus liegt in Anlehnung an die an den 
Förderschulen für Geistige Entwicklung üblichen Berufspraxisstufen in der Förderung von le-
benspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen und in der grundlegenden und allgemeinen be-
ruflichen Orientierung. Durch die Anbindung an das Berufskolleg bieten sich Chancen, berufli-
che Perspektiven zu entwickeln.  
 
Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, dass hierdurch zum einen eine Lücke in der inklu-
siven Bildungslandschaft in Münster geschlossen werden kann, die im Bereich der inklusiven 
Berufsorientierung für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklun g be-
steht und zum anderen ein Beitrag zu einer zahlenmäßigen Entlastung der Papst -Johannes-
Schule geleistet werden kann.  
 
Da sich die zahlenmäßige Entlastung der Papst -Johannes-Schule durch die vorgesehenen Maßnah-
men erst mit der Zeit im Rahmen des schrit tweisen Aufwachsens der Lerngruppe auswirken wird, 
muss zwischenzeitlich eine temporäre Erweiterung der Raumkapazitäten an der der Papst-Johannes-
Schule erreicht werden. Dies soll durch die Aufstellung von Fertigbauklassen erfolgen. Aufgrund der 
Verpflichtung der Stadt Münster als kommunaler Schulträgerin, ausreichende Beschulungskapazitä-
ten vorzuhalten, obliegt die Finanzierung der Containerklassen der Stadt Münster. Aktuell werden die 
Planungen hierfür konkretisiert und aufbereitet. Die Verwaltung bereitet hierzu eine Beschlussvorlage 
für den Rat vor, sobald die notwendigen Eckdaten vorliegen. Bei der Einrichtung der Fertigbauklassen 
handelt es sich ausdrücklich um eine temporäre Übergangslösung, um der Schule und den Schü-
ler*innen, die in äußerst beengten  Verhältnissen lernen und arbeiten, bessere B edingungen zu ver-
schaffen. Hierzu findet ein enger Austausch mit dem Bistum als Schulträgerin der Papst -Johannes-
Schule statt.  
 
3. Prüfung der Ausweisung weiterer Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens 
 
In Münster ist mit 38 der 45 städtischen Grundschulen der weitaus überwiegende Anteil als Schule 
des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Hierdurch wird für die städtischen Grundschulen bereits 
aktuell eine gute wohnortnahe Verfügbarkeit für das Gemeinsame Lernen gewährleistet.

- 8 - 
V/0173/2023 
 
Abbildung 5 - Übersicht der Verteilung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft im Stadtgebiet 
 
In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Münster (untere Schulaufsicht) und der Verwal-
tung wurde eine Ausweisung weiterer Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens eruiert. 
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Ausweisung weiterer Grunds chulen zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass im Zuge der 
Ausweisung einer Grundschule als Schule des Gemeinsamen Lernens vom Land NRW auch ent-
sprechende (Personal-)Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten, die jedoch nur sehr be-
grenzt verfügbar sind und für die bereits vorhandenen Schulen des Gemeinsamen Lernens dringend 
benötigt werden.  
Das Ziel einer weiteren Ausweisung der übrigen Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Ler-
nens wird daher aufgenommen für die Abstimmungen zwischen dem Schulamt für die Stadt Münster 
und der Verwaltung. Die Ausweisung einer weiteren Grundschule als Schule des Gemeinsamen Ler-
nens soll dann anlassbezogen erfolgen, wenn die benötigten Ressourcen ab sehbar zur Verfügung 
stehen und auch die übrigen Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort geeignet sind.

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V/0173/2023 
4. Neuausrichtung Villa Interim am schulischen Lernort Kompass-Schule 
 
Ein Baustein des neu entwickelten Gesamtkonzeptes Schulabsentismus5 ist eine Neuausrichtung der 
Villa Interim. Die Villa Interim bleibt auch weiterhin organisatorisch am schulischen Lernort Kompass-
Schule verortet und hält das etablierte Angebot für Kinder der 5. bis 9. Jahrgangsstufe aller Schulfor-
men mit Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung vor, die an der aktuellen 
Regelschule trotz der bestehenden Unterstützungssysteme vorübergehend nicht beschult werden 
können. Durch die Neuausrichtung wird die Zielgruppe der Villa Interim auf schulabsente Kinder aus-
geweitet, die aktuell im Regelschulsystem keinen Anschluss mehr finden und für welche die beste-
henden Unterstützungsangebote nicht greifen. Ein weiterer Bestandteil des Konzeptes ist die Einrich-
tung eines digitalen schulischen Lernortes für schulabsente Kinder, die zeitweise oder dauerhaft nicht 
am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die neu eingerichte-
te Fallclearingstelle Schulabsentismus.  
 
5. Austausch mit den 3 städtischen Gymnasien im Gemeinsamen Lernen 
 
Ende 2022 wurde von den 3 städtischen Gymnasien 6, die als Schulen des Gemeinsamen Lernens 
inklusiv arbeiten, ein Statuspapier zum Gemeinsamen Lernen an Gymnasien erstellt, das Grundlage 
war für einen Austausch mit der Schulverwaltung, der im Januar mit einem ersten Treffen begann. Als 
relevante Themen wurden identifiziert das Themenfeld Berufsorientierung, die finanzielle Ausstattung 
der Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Verfügbarkeit von Fachräumen für Werken und 
Hauswirtschaft. Gerade im Bereich der Berufsorientierung nach Klasse 9/10 verfügen die Gymnasien 
naturgemäß nicht über die Erfahrungen und Netzwerke, wie sie andere Schulen der Sekundarstufe I 
haben. An dieser Stelle ist zu überlegen, wie es gelingen kann, auch für die Schüler*innen, die zieldif-
ferent im Gemeinsamen Lernen an Gymnasien unterrichtet werden, gute und gelingende Übergänge 
zu gestalten. 
Es wurde verabredet, den gewinnbringenden Austausch weiter fortzusetzen; über die Schulformspre-
cher*innenrunde beabsichtigt die Verwaltung, auch die anderen Schulformen ebenso in den Blick zu 
nehmen.  
 
6. Ausweitung der Verfügbarkeit von Fachräumen für Werken und Hauswirtschaft  
 
Ein wichtiger Bestandteil der schulischen Unterrichtskonzepte für die Förderung von Schüler*innen 
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen, zieldifferenten Lernen sind ab der 
Sekundarstufe I regelmäßig Unterrichtseinheiten in den Fächern Hauswirtschaft und Technik/Werken. 
Der Unterricht in diesen Fächern ist in der Regel verknüpft mit dem schulischen Konzept der Berufs-
orientierung und kann es den Kindern ermöglichen, lebenspraktische Kenntnisse zu erwerben und 
Neigungen zu identifizieren, die einen Anhaltspunkt für individuelle spätere Anschlussperspektiven 
bieten können. Von besonderer Bedeutung ist dieser Unterri cht für Kinder in den Bildungsgängen 
Lernen und Geistige Entwicklung. 
Die Voraussetzung für den Unterricht in diesen Fächern ist die Verfügbarkeit von entsprechend aus-
gestatteten Werkräumen und Lehrküchen. Da jedoch die Fächer Hauswirtschaft und Werken nic ht 
Bestandteil der regulären Lehrpläne aller weiterführenden Schulen im Gemeinsamen Lernen sind und 
aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten an vielen Schulstandorten, ist die nachträgliche Einrich-
tung der Fachräume nicht an allen weiterführenden allgemeinb ildenden Schulen im Gemeinsamen 
Lernen möglich. Für diejenigen Schulen, die über keine eigenen Fachräume verfügen, wurden bislang 
zum Teil Kooperationen von Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform genutzt (zum Beispiel 
durch die Nutzung der entsprechenden Fachräume an den Förderschulen und Berufskollegs). Diese 
Kooperationen haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt, sind jedoch aufgrund der da-
mit verbundenen Wegestrecken und der regulierten Zugriffsmöglichkeiten auch mit Nachteilen für   
Schüler*innen und Lehrkräfte der Schulen verbunden, die nicht über eigene Fachräume verfügen. Die 
Verwaltung strebt daher die Einrichtung weiterer Fachräume an. 
                                                 
5 siehe V/0798/2022 „G esamtkonzept Schulabsentismus “ 
6 Von den städtischen Gymnasien in Münster sind als Schulen d es Gemeinsamen Lernens das Freiherr -vom-
Stein-Gymnasium, das Geschwister -Scholl-Gymnasium sowie das Schillergymnasium ausgewiesen.

- 10 - 
V/0173/2023 
Zwischenzeitlich konnten am Schillergymnasium eine Lehrküche und ein Werkraum für die Nutzung 
durch Kleingruppen nachgerüstet werden. Beide Maßnahmen waren aufgrund der örtlichen Gege-
benheiten im Bestand umsetzbar und wurden vor einiger Zeit mit der Schule vereinbart. 
Für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurde mit dem Grundsatzbeschluss zur Erweit erung von 6 
Gymnasien zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G97 die Aufnahme 
von eigenen Fachräumen für die Fächer Hauswirtschaft und Werken in das Raumprogramm für die 
vorgesehene Neubaumaßnahme beschlossen. Somit wird das Fre iherr-vom-Stein-Gymnasium per-
spektivisch über eigene Fachräume verfügen. 
Im Rahmen des Prozesses zur Konkretisierung der Planungen für die baulichen Aus-
/Umbaumaßnahmen zur Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit8 haben Verwal-
tung und Schulleitung gemeinsam die Aufnahme von Fachräumen für Werken und Hauswirtschaft als 
sinnvollen Baustein abgestimmt und festgelegt, die Realisierung der Fachräume mit in den Be-
schlussvorschlag für die politischen Gremien aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag f ür den Errich-
tungsbeschluss soll im Laufe des Jahres zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht werden, 
sobald der Planungsentwurf abgeschlossen worden ist.  
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Entwicklung der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe 2012/13 bis 2022/23 
 
 
 
  
                                                 
7 siehe V/0816/2021 „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen  
Voraussetzungen für die  Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten“  
8 siehe V/0420/2020 „Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster; hier: 
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung eines weiteren Sp orthallensegments“

Anlage A

1990 Zeichen

Anlage A zur V/0173/2023 
Kurzüberblick 
Ergänzend zu dem aktuell stattfindenden Prozess der extern begleiteten Schulentwicklungspla-
nung für die weiterführenden Schulen in Münster soll ein Überblick gegeben werden über Ent-
wicklungen und Aktivitäten im Themenfeld der schulischen Inklusion.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
In der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der schuli-
schen Inklusion berichtet. Durch die Vorlage entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Umsetzung des Rechtsanspruches auf ein inklusives Schulangebot (vgl. §20 II SchulG) sowie der 
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Artikel 24 UN – BRK). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in Bezug auf den 
Themenkomplex der schulischen Inklusion berichtet und ein umfassender Überblick gegeben.

Anlage 1 - Entwicklung sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe - 2012-13 bis 2022-23

479 Zeichen

1 
 
Anlage 1 zu V/0173/2023   
Entwicklung sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe 2012/13 bis 2022/23 
 
Abbildung 1 – Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Abbildung 2 – Quelle: Amtliche Schuldaten

2 
 
 
Abbildung 3 – Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Abbildung 4 – Quelle: Amtliche Schuldaten

3 
 
 
Abbildung 5 – Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Abbildung 6 – Quelle: Amtliche Schuldaten

4 
 
 
Abbildung 7 – Quelle: Amtliche Schuldaten 
 
Abbildung 8 – Quelle: Amtliche Schuldaten

Beratungsverlauf (4)

19.04.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.04.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Finkenstraße 76
  • Beckstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0173/2023
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2023
Erstellt
20.03.2023 18:03