V/0173/2023
Statusbericht zur schulischen Inklusion
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Berichtsvorlage
23206 Zeichen
V/0173/2023
V/0173/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Statusbericht zur schulischen Inklusion
Beratungsfolge
19.04.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen
Bericht
25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
26.04.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Bericht
04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
Bericht:
Im September 2021 hat der Rat die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung für die weiterfüh-
renden Schulen der Stadt Münster beschlossen (Vorlage V/0384/2021). Zu den Handlungsfeldern, die
nach dem Beschluss vorrangig in den Blick genommen werden sollen, wurde ausdrücklich das The-
ma Inklusion benannt.
Die extern begleitete Schulentwicklungsplanung ist im August 2022 gestartet und wird planmäßig
Mitte 2023 abgeschlossen sein. Die Verwaltung hat zuletzt Ende 2021 einen Bericht zum Stand der
Umsetzung der Inklusion vorgelegt. Mit diesem Bericht erfolgt ein Überblick über aktuelle Entwicklun-
gen und Aktivitäten im Themenfeld der schulischen Inklusion und es wird eine Rückmeldung gegeben
zu den im Rahmen des letzten Berichtes an die Verwaltung erteilten Aufträgen (Vorlage
V/0653/2021/1). Insofern ist dieser Bericht gleichermaßen als vorgezogener Teilbericht im Rahmen
des Auftrags zur Schulentwicklungsplanung zu verstehen.
1. Zahlenmäßige Entwicklung der schulischen Inklusion
Für einen Abgleich der Entwicklung der schulischen Inklusion wird regelmäßig die Inklusionsquote
(z.T. auch bezeichnet als Inklusionsanteil) verwendet. Die Inklusionsquote gibt den Anteil der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen, an
allen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wieder. Wie der unten beigefüg-
ten Grafik (Abbildung 1) entnommen werden kann, hat sich der Anteil der Schüler*innen mit sonder-
pädagogischem Unterstützungsbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, seit dem
Schuljahr 2012/13 kontinuierlich erhöht. Die Entwicklung in Münster entspricht hierbei in der Tendenz
der Entwicklung für Nordrhein-Westfalen.
Amt für Schule und
Weiterbildung
04.04.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gödecke
Telefon: 492-4027
Goedecke@stadt-
muenster.de
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Abbildung 1 - Entwicklung der Inklusionsquote zwischen dem Schuljahr 2012/13 und dem Schuljahr 2022/23 - Quel-
len: Amtliche Schuldaten und IT.NRW
Dieser Verlauf spiegelt sich auch in den in der nachfolgenden Abbildung 2 aufgeführten absoluten
Zahlen wider. Während die Gesamtzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf im Betrachtungszeitraum zw ischen 2012/13 und 2022/23 bei leichten Schwankungen
relativ konstant geblieben ist, hat sich die Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unter-
stützungsbedarf an den allgemeinen Schulen stetig leicht erhöht.
Abbildung 2 - Quelle: Amtliche Schuldaten
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Als weitere Instrumente zur Analyse der Entwicklung der schulischen Inklusion werden regelmäßig
die Förderschulbesuchsquote (Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf, die an Förderschulen unterrichtet werden, an allen Schüler*innen in der Primarstufe und der
Sekundarstufe I) sowie die Förderquote (Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unter-
stützungsbedarf an allen Schüler*innen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I) herangezogen.
Förderschulbesuchsquote Förderquote
2012/13 2021/22 2012/13 2021/22
Stadt
Münster
6,27 4,25 7,93 7,55
NRW 5,1 4,9 6,7 8,8
Quelle: Amtliche Schuldaten + MSB (Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion)
Der Hintergrund für die Bildung dieser Vergleichswerte ist, dass sich hierdurch ein differenzierterer
Überblick erreichen lässt, da Veränderungen der Inklusionsquote durch verschiedene Einflussfakto-
ren bedingt werden können.
In Bezug auf die Entwicklung der Förderschulbesuchsquote in Mün ster zeigt sich, dass in den ver-
gangenen 10 Jahren eine Reduzierung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Un-
terstützungsbedarf stattgefunden hat, die an Förderschulen beschult werden. Landesweit ist diese
Entwicklung mit einer kleineren Reduzierung der Förderschulbesuchsquote geringer ausgeprägt.
Gleichzeitig ist in Münster mit der Förderquote der Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf an der Gesamtzahl relativ konstant geblieben, während im Vergleich
dazu in NRW insgesamt eine deutliche Erhöhung des Anteils der Schüler*innen mit sonderpädagogi-
schem Unterstützungsbedarf festgestellt werden kann.
Auf Grundlage der zahlenmäßigen Entwicklung zeigt sich, dass die landesweit festzustellende Erhö-
hung des Anteils (För derquote) und der Gesamtzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf1 in Münster zumindest aktuell noch nicht beobachtet werden kann.
Die Zahlen deuten außerdem darauf hin, dass in Münster die Erhöhung der Inklusionsquote bislang in
stärkerem Ausmaß durch eine Verschiebung des Förderortes von der Förderschule zu den allgemei-
nen Schulen begründet ist, als dies im landesweiten Vergleich der Fall ist.
Diese allgemeine und positive Entwicklung stellt sich in Bezug auf die einzelnen Förderschwerpunkte
unterschiedlich dar. Daher wird im Folgenden die zahlenmäßige Entwicklung einzelner Förder-
schwerpunkte erläutert. Es wird dabei nur auf die Förderschwerpunk te eingegangen, in denen im
Vergleich zum letzten Sachstandsbericht Entwicklungen festgestellt werden. Der beigefügten Anlage
1 können die Übersichten zur Entwicklung aller Förderschwerpunkte entnommen werden.
1 Mit dem „ Aktionsplan NRW inklusiv 2022 “ hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Punkt
5.2.5 eine wissenschaftliche Überprüfung der Hintergründe des landesweiten Anstiegs der Zahlen der Schü-
ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf angekündigt.
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Abbildung 3 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Im Förderschwerpunkt Lernen (siehe Abbildung 3) kann seit dem Schuljahr 2017/18 sowohl eine Er-
höhung der Anzahl der Schüler*innen mit diesem festgestellten sonderpädagogischen Unterstüt-
zungsbedarf an den allgemeinen Schulen als auch eine Erhöhung der Gesamtzahl festgestellt wer-
den. In der Betrachtung der Entwicklung seit 2012/13 zeigt sich, dass die Gesamtzahl der Schü-
ler*innen in diesem Förderschwerpunkt zwischenzeitlich gesunken ist und sich aufgrund des Anstiegs
in den letzten Jahren derzeit wieder auf dem Niveau von 2012/13 befindet. Ein weiterer Anstieg der
Zahlen in diesem Förderschwerpunkt könnte mittelfristig zu einer Erhöhung des Bedarfes an Plätzen
an den allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen führen. Aus diesem Grund sollte die weite-
re zahlenmäßige Entwicklung beobachtet werden.
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Abbildung 4 – Quelle: Amtliche Schuldaten
Wie im letzten Sachstandsbericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster 2 erläutert
wurde, werden für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung seit mehreren Jahren erhöhte Schü-
ler*innenzahlen verzeichnet. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Papst -Johannes-Schule
als einzige Förderschule im Stadtgebiet für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbe-
darf Geistige Entwicklung ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat. Die in der Abbildung 4 dargestellte Ent-
wicklung der Zahlen in diesem Förderschwerpunkt zeigt auf, dass sich die Zahl der Kinder mit dem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung aktuell weiter auf einem erhöhten
Niveau befindet. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben zum aktuellen Stand des Abstimmungs-
prozesses für die Ausarbeitung einer tragfähigen Lösung.
2. Abstimmungsprozess für eine Ausweitung des Beschulungsangebotes im Förderschwer-
punkt Geistige Entwicklung
Das Erreichen der Aufnahmekapazität der Papst -Johannes-Schule bewirkt, dass nicht mehr für alle
Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die eine Förderschule als bevorzug-
ten Förderort wählen, sichergestellt werden kann, dass sie mit einem Platz an einer Förderschule
versorgt werden können. Gleichzeitig reichen die Zahlen allerdings aktuell und auch absehbar nicht
für die Gründung eines weiteren eigenständigen Förderschulangebote s aus. Die maßgebliche Min-
destgrößenverordnung (MindestgrößenVO) setzt für die Gründung einer Förderschule mit dem För-
derschwerpunkt Geistige Entwicklung eine Anzahl von mindestens 50 Schüler*innen voraus (siehe
§ 1 Abs. 1 Nr.7 MindestgrößenVO)3. Eine Ausweitung der Kapazitäten der Papst-Johannes-Schule in
Trägerschaft des Bistums Münster wurde geprüft, kommt aber nicht als dauerhafte Lösung in Betracht
und musste deshalb verworfen werden.
Aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung hat die Verwaltung gemeinsam mit der Schulaufsicht und
dem bischöflichen Generalvikariat für den Schulträger der Papst -Johannes-Schule die bestehenden
Möglichkeiten eruiert.
2 siehe V/0653/2021 und V/0653/2021/1 „Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster“
3 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)
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Bevor Maßnahmen zur Erhöhung der bestehenden Kapazitäten erfolgen, wurden die Stellschrauben
untersucht, anhand derer eine Reduktion der Schüler*innenzahlen erreicht werden kann.
Dies waren im Wesentlichen
Erprobung der Einrichtung einer inklusiven Berufspraxisstufe am Wilhelm -Emmanuel-von-
Ketteler-Berufskolleg
Verstärkter Aufbau des Gemeinsamen Lernens i n der Primarstufe und Gewinnung weiterer
Grundschulen, die sich dazu auf den Weg machen
Bildung einer Berufspraxisstufe
Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung, die
an den allgemeinbildenden Schulen im Gemeinsamen Lernen unterrichtet werden, verlassen
die allgemeinbildende Schule in aller Regel mit Beendigung der Sekundarstufe I. Je nach den
individuellen Möglichkeiten und den erzielten Schulabschlüssen ergeben sich daraufhin ver-
schiedene weitere Anschlussperspektiven.
Ein Teil der Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Ent-
wicklung verlässt die allgemeinbildenden Schulen jedoch ohne einen Schulabschluss. Für ei-
nen Großteil dieser Schüler*innen gibt es spezielle berufliche Anschlüsse durch Fachprakti-
ker*innenausbildungen oder Reha-Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Für ein Gelingen dieser
Bildungsmaßnahmen ist es regelmäßig von zentraler Bedeutung, dass sie den individuellen
Neigungen und Fähigkeiten der Schüler*innen entsprechen.
Speziell im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind jedoch zum Zeitpunkt der Beendi-
gung der Sekundarstufe I nicht alle Schüler*innen soweit beruflich orientiert, dass ein entspre-
chender förderlicher Anschluss ausgewählt werden könnte. Hinzu kommt, dass für einen Teil
fraglich ist, ob eine Einmündung in einen Ausbildungs - oder Arbeitsmarkt eine realistische
Perspektive ist.
Für diese Schüler*innen besteht somit keine Möglichkeit, den Bildungsgang der Ausbildungs-
vorbereitung am allgemeinen Berufskolleg zu besuchen. Häufig sind sie zu diesem Zeitpunkt
auch noch zu jung, um in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen au fgenommen zu
werden.
Diese Schüler*innen gehen dann regelmäßig über zur Papst -Johannes-Schule in die Berufs-
praxisstufe.
An den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es gemäß der
schulgesetzlichen Regelungen für Schüler*innen in der Sekundarstufe II die Berufspraxisstu-
fen4, in denen Grundlagen für eine spätere berufliche Tätigkeit geschaffen werden sollen. Ein
entsprechendes Angebot einer Berufspraxisstufe ist an den allgemeinbildenden Schulen und
den Berufskollegs nicht regulär vorgesehen. Somit besteht für die beschrieben e Schü-
ler*innengruppe im Anschluss an die Beschulung im Gemeinsamen Lernen an den allgemein-
bildenden Schulen aktuell keine Wahlmöglichkeit zwischen dem vorhandenen Angebot der
Berufspraxisstufe an der Papst -Johannes-Schule und einem entsprechenden Angebot im
Gemeinsamen Lernen.
Aus diesen Gründen wurden verschiedene Optionen zur Etablierung einer Berufspraxisstufe
eruiert, die im Gemeinsamen Lernen an ein städtisches Berufskolleg angegliedert werden soll.
4 siehe §9 Abs. 3 Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
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Im Rahmen des Abstimmungsprozesses hat sich das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg am Standort Beckstraße als geeigneter Ort herauskristallisiert.
Perspektivisch soll in dieser neuen Berufspraxisstufe eine Lerngruppe von maximal 15 Schü-
ler*innen gefördert werden. Ziel ist es, zum kommenden Schulj ahr 2023/24 mit einer Lern-
gruppe von 4 bis 5 Schüler*innen zu starten. Die Lerngruppe soll im Anschluss dann schritt-
weise anwachsen. Der vorgesehene pädagogische Fokus liegt in Anlehnung an die an den
Förderschulen für Geistige Entwicklung üblichen Berufspraxisstufen in der Förderung von le-
benspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen und in der grundlegenden und allgemeinen be-
ruflichen Orientierung. Durch die Anbindung an das Berufskolleg bieten sich Chancen, berufli-
che Perspektiven zu entwickeln.
Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, dass hierdurch zum einen eine Lücke in der inklu-
siven Bildungslandschaft in Münster geschlossen werden kann, die im Bereich der inklusiven
Berufsorientierung für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklun g be-
steht und zum anderen ein Beitrag zu einer zahlenmäßigen Entlastung der Papst -Johannes-
Schule geleistet werden kann.
Da sich die zahlenmäßige Entlastung der Papst -Johannes-Schule durch die vorgesehenen Maßnah-
men erst mit der Zeit im Rahmen des schrit tweisen Aufwachsens der Lerngruppe auswirken wird,
muss zwischenzeitlich eine temporäre Erweiterung der Raumkapazitäten an der der Papst-Johannes-
Schule erreicht werden. Dies soll durch die Aufstellung von Fertigbauklassen erfolgen. Aufgrund der
Verpflichtung der Stadt Münster als kommunaler Schulträgerin, ausreichende Beschulungskapazitä-
ten vorzuhalten, obliegt die Finanzierung der Containerklassen der Stadt Münster. Aktuell werden die
Planungen hierfür konkretisiert und aufbereitet. Die Verwaltung bereitet hierzu eine Beschlussvorlage
für den Rat vor, sobald die notwendigen Eckdaten vorliegen. Bei der Einrichtung der Fertigbauklassen
handelt es sich ausdrücklich um eine temporäre Übergangslösung, um der Schule und den Schü-
ler*innen, die in äußerst beengten Verhältnissen lernen und arbeiten, bessere B edingungen zu ver-
schaffen. Hierzu findet ein enger Austausch mit dem Bistum als Schulträgerin der Papst -Johannes-
Schule statt.
3. Prüfung der Ausweisung weiterer Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens
In Münster ist mit 38 der 45 städtischen Grundschulen der weitaus überwiegende Anteil als Schule
des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Hierdurch wird für die städtischen Grundschulen bereits
aktuell eine gute wohnortnahe Verfügbarkeit für das Gemeinsame Lernen gewährleistet.
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Abbildung 5 - Übersicht der Verteilung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft im Stadtgebiet
In Abstimmung zwischen dem Schulamt für die Stadt Münster (untere Schulaufsicht) und der Verwal-
tung wurde eine Ausweisung weiterer Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens eruiert.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Ausweisung weiterer Grunds chulen zum jetzigen Zeitpunkt
nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass im Zuge der
Ausweisung einer Grundschule als Schule des Gemeinsamen Lernens vom Land NRW auch ent-
sprechende (Personal-)Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten, die jedoch nur sehr be-
grenzt verfügbar sind und für die bereits vorhandenen Schulen des Gemeinsamen Lernens dringend
benötigt werden.
Das Ziel einer weiteren Ausweisung der übrigen Grundschulen als Schulen des Gemeinsamen Ler-
nens wird daher aufgenommen für die Abstimmungen zwischen dem Schulamt für die Stadt Münster
und der Verwaltung. Die Ausweisung einer weiteren Grundschule als Schule des Gemeinsamen Ler-
nens soll dann anlassbezogen erfolgen, wenn die benötigten Ressourcen ab sehbar zur Verfügung
stehen und auch die übrigen Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort geeignet sind.
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4. Neuausrichtung Villa Interim am schulischen Lernort Kompass-Schule
Ein Baustein des neu entwickelten Gesamtkonzeptes Schulabsentismus5 ist eine Neuausrichtung der
Villa Interim. Die Villa Interim bleibt auch weiterhin organisatorisch am schulischen Lernort Kompass-
Schule verortet und hält das etablierte Angebot für Kinder der 5. bis 9. Jahrgangsstufe aller Schulfor-
men mit Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung vor, die an der aktuellen
Regelschule trotz der bestehenden Unterstützungssysteme vorübergehend nicht beschult werden
können. Durch die Neuausrichtung wird die Zielgruppe der Villa Interim auf schulabsente Kinder aus-
geweitet, die aktuell im Regelschulsystem keinen Anschluss mehr finden und für welche die beste-
henden Unterstützungsangebote nicht greifen. Ein weiterer Bestandteil des Konzeptes ist die Einrich-
tung eines digitalen schulischen Lernortes für schulabsente Kinder, die zeitweise oder dauerhaft nicht
am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die neu eingerichte-
te Fallclearingstelle Schulabsentismus.
5. Austausch mit den 3 städtischen Gymnasien im Gemeinsamen Lernen
Ende 2022 wurde von den 3 städtischen Gymnasien 6, die als Schulen des Gemeinsamen Lernens
inklusiv arbeiten, ein Statuspapier zum Gemeinsamen Lernen an Gymnasien erstellt, das Grundlage
war für einen Austausch mit der Schulverwaltung, der im Januar mit einem ersten Treffen begann. Als
relevante Themen wurden identifiziert das Themenfeld Berufsorientierung, die finanzielle Ausstattung
der Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Verfügbarkeit von Fachräumen für Werken und
Hauswirtschaft. Gerade im Bereich der Berufsorientierung nach Klasse 9/10 verfügen die Gymnasien
naturgemäß nicht über die Erfahrungen und Netzwerke, wie sie andere Schulen der Sekundarstufe I
haben. An dieser Stelle ist zu überlegen, wie es gelingen kann, auch für die Schüler*innen, die zieldif-
ferent im Gemeinsamen Lernen an Gymnasien unterrichtet werden, gute und gelingende Übergänge
zu gestalten.
Es wurde verabredet, den gewinnbringenden Austausch weiter fortzusetzen; über die Schulformspre-
cher*innenrunde beabsichtigt die Verwaltung, auch die anderen Schulformen ebenso in den Blick zu
nehmen.
6. Ausweitung der Verfügbarkeit von Fachräumen für Werken und Hauswirtschaft
Ein wichtiger Bestandteil der schulischen Unterrichtskonzepte für die Förderung von Schüler*innen
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen, zieldifferenten Lernen sind ab der
Sekundarstufe I regelmäßig Unterrichtseinheiten in den Fächern Hauswirtschaft und Technik/Werken.
Der Unterricht in diesen Fächern ist in der Regel verknüpft mit dem schulischen Konzept der Berufs-
orientierung und kann es den Kindern ermöglichen, lebenspraktische Kenntnisse zu erwerben und
Neigungen zu identifizieren, die einen Anhaltspunkt für individuelle spätere Anschlussperspektiven
bieten können. Von besonderer Bedeutung ist dieser Unterri cht für Kinder in den Bildungsgängen
Lernen und Geistige Entwicklung.
Die Voraussetzung für den Unterricht in diesen Fächern ist die Verfügbarkeit von entsprechend aus-
gestatteten Werkräumen und Lehrküchen. Da jedoch die Fächer Hauswirtschaft und Werken nic ht
Bestandteil der regulären Lehrpläne aller weiterführenden Schulen im Gemeinsamen Lernen sind und
aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten an vielen Schulstandorten, ist die nachträgliche Einrich-
tung der Fachräume nicht an allen weiterführenden allgemeinb ildenden Schulen im Gemeinsamen
Lernen möglich. Für diejenigen Schulen, die über keine eigenen Fachräume verfügen, wurden bislang
zum Teil Kooperationen von Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform genutzt (zum Beispiel
durch die Nutzung der entsprechenden Fachräume an den Förderschulen und Berufskollegs). Diese
Kooperationen haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt, sind jedoch aufgrund der da-
mit verbundenen Wegestrecken und der regulierten Zugriffsmöglichkeiten auch mit Nachteilen für
Schüler*innen und Lehrkräfte der Schulen verbunden, die nicht über eigene Fachräume verfügen. Die
Verwaltung strebt daher die Einrichtung weiterer Fachräume an.
5 siehe V/0798/2022 „G esamtkonzept Schulabsentismus “
6 Von den städtischen Gymnasien in Münster sind als Schulen d es Gemeinsamen Lernens das Freiherr -vom-
Stein-Gymnasium, das Geschwister -Scholl-Gymnasium sowie das Schillergymnasium ausgewiesen.
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Zwischenzeitlich konnten am Schillergymnasium eine Lehrküche und ein Werkraum für die Nutzung
durch Kleingruppen nachgerüstet werden. Beide Maßnahmen waren aufgrund der örtlichen Gege-
benheiten im Bestand umsetzbar und wurden vor einiger Zeit mit der Schule vereinbart.
Für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurde mit dem Grundsatzbeschluss zur Erweit erung von 6
Gymnasien zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G97 die Aufnahme
von eigenen Fachräumen für die Fächer Hauswirtschaft und Werken in das Raumprogramm für die
vorgesehene Neubaumaßnahme beschlossen. Somit wird das Fre iherr-vom-Stein-Gymnasium per-
spektivisch über eigene Fachräume verfügen.
Im Rahmen des Prozesses zur Konkretisierung der Planungen für die baulichen Aus-
/Umbaumaßnahmen zur Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit8 haben Verwal-
tung und Schulleitung gemeinsam die Aufnahme von Fachräumen für Werken und Hauswirtschaft als
sinnvollen Baustein abgestimmt und festgelegt, die Realisierung der Fachräume mit in den Be-
schlussvorschlag für die politischen Gremien aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag f ür den Errich-
tungsbeschluss soll im Laufe des Jahres zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht werden,
sobald der Planungsentwurf abgeschlossen worden ist.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklung der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe 2012/13 bis 2022/23
7 siehe V/0816/2021 „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen
Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten“
8 siehe V/0420/2020 „Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster; hier:
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung eines weiteren Sp orthallensegments“
Anlage A
1990 Zeichen
Anlage A zur V/0173/2023 Kurzüberblick Ergänzend zu dem aktuell stattfindenden Prozess der extern begleiteten Schulentwicklungspla- nung für die weiterführenden Schulen in Münster soll ein Überblick gegeben werden über Ent- wicklungen und Aktivitäten im Themenfeld der schulischen Inklusion. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x In der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der schuli- schen Inklusion berichtet. Durch die Vorlage entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Umsetzung des Rechtsanspruches auf ein inklusives Schulangebot (vgl. §20 II SchulG) sowie der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Artikel 24 UN – BRK). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in Bezug auf den Themenkomplex der schulischen Inklusion berichtet und ein umfassender Überblick gegeben.
Anlage 1 - Entwicklung sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe - 2012-13 bis 2022-23
479 Zeichen
1 Anlage 1 zu V/0173/2023 Entwicklung sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe 2012/13 bis 2022/23 Abbildung 1 – Quelle: Amtliche Schuldaten Abbildung 2 – Quelle: Amtliche Schuldaten 2 Abbildung 3 – Quelle: Amtliche Schuldaten Abbildung 4 – Quelle: Amtliche Schuldaten 3 Abbildung 5 – Quelle: Amtliche Schuldaten Abbildung 6 – Quelle: Amtliche Schuldaten 4 Abbildung 7 – Quelle: Amtliche Schuldaten Abbildung 8 – Quelle: Amtliche Schuldaten
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Finkenstraße 76
- Beckstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0173/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2023
- Erstellt
- 20.03.2023 18:03