V/1039/2015
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck
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Beschlussvorlage
2267 Zeichen
V/1039/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1 Beratungsfolge 21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolger/in von Herrn Uwe Sasse wird Frau / Herr……………………………………. als Träger- vertreter/in für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1, berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarb eiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien von den zuständigen Bezirksvertretern gewählt. Ab 01.08.2011 wird die Vertretung des Tr ägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbeitern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster -West hat Herrn Uwe Sasse am 08.09.2005 auf Vorschlag der SPD - Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck berufen. Herr Sa s- se ist von diesem Amt zurückgetreten. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Vorlagen-Nr.: V/1039/2015 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1039/2015 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen v ertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnv oll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Weitkampweg 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/1039/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37