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2971/2025

Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses für die Kommunal- und Integrationsratswahl 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 8.8

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4622 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/345 
 
Vorlagen-Nummer 
 2971/2025 
Freigabedatum 
 28.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses für die Kommunal- und 
Integrationsratswahl 2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat wählt in den Wahlprüfungsausschuss zur Vorbereitung der Beschlussfassung über 
die Einsprüche zur Kommunal- und Integrationsratswahl der Stadt Köln 2025 sowie zur Vorbe-
reitung der Feststellung der Gültigkeit dieser Wahl:  
 
1. ____________________________   8. ____________________________ 
 
2. ____________________________   9. ____________________________ 
 
3. ____________________________   10. ___________________________ 
 
4. ____________________________   11. ___________________________ 
 
5. ____________________________   12. ___________________________ 
 
6. ____________________________   13. ___________________________ 
 
7. ____________________________ 
 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung angepasst.) 
 
 
II. Der Rat bestellt nach § 58 Absatz 1 Satz 7 - 10 Gemeindeordnung NRW zu beratenden 
Mitgliedern im Wahlprüfungsausschuss 
 
Name: _______________________  Fraktion: _________________________ 
 
[….] 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt.) 
 
 
Rat 06.11.2025

2 
Begründung: 
 
Zu I.  
Gemäß §§ 34, 46 a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW in Verbindung mit §§ 61, 74 
bzw. § 75d der Kommunalwahlordnung sowie nach §§ 17 und 20 der Wahlordnung für die 
Wahl des Integrationsrates der Stadt Köln in Verbindung mit § 34 Kommunalwahlgesetz NRW 
hat der Wahlausschuss der Stadt Köln in seinen Sitzungen am 15. September 2025 und 25. 
September 2025 die Ergebnisse der Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin, 
des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates der Stadt Köln vom 14. Septem-
ber 2025 sowie am 2. Oktober 2025 das Ergebnis der Stichwahl des*der Oberbürgermeis-
ters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln vom 28. September 2025 festgestellt.  
Nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes hat die neue Vertretung nach Vorprü-
fung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über 
die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden. Diese Regelung gilt nach § 
27 Absatz 11 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für die Wahl des Integrationsrates. 
Dem Erfordernis des unverzüglichen Handelns wird die neue Vertretung gerecht, wenn sie 
den Ausschuss in der konstituierenden Sitzung bildet.  
Über die Bildung des Wahlprüfungsausschusses und der übrigen Ausschüsse entscheidet der 
Rat unter TOP 8.1 der Sitzung am 06.11.2025, Beschlussvorlage 0024/2025.  
Der Wahlprüfungsausschuss hat die erhobenen Einsprüche und die Gültigkeit der Wahl von 
Amts wegen vorzuprüfen und dem Rat einen Vorschlag für dessen endgültigen Beschluss vor-
zulegen.  
Eine gesetzliche Größe des Wahlprüfungsausschusses ist nicht vorgegeben. Die Anzahl der 
Mitglieder wird vom Rat festgelegt (s. TOP 8.2 der Sitzung am 06.11.2025, Beschlussvorlage 
0025/2025).  
Der Rat ist in der Zusammensetzung des Ausschusses frei und unterliegt lediglich den allge-
meinen Grundsätzen, die in den §§ 57, 58 in Verbindung mit § 50 Absatz 3 der Gemeindeord-
nung NRW für die Bildung von Ausschüssen festgelegt sind.  
In den vergangenen beiden Ratsperioden wurde die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder 
des Wahlprüfungsausschusses in der jeweiligen konstituierenden Ratssitzung auf 9 (2014) 
bzw. 13 (2020) Mitglieder festgesetzt.  
Zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkun-
dige Bürgerinnen und Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der 
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder im Wahlprüfungsaus-
schuss nicht erreichen. Es empfiehlt sich nicht, Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungs-
ausschusses zu bestellen, die im Wahlausschuss des alten Rates tätig waren.  
Die Bestimmung der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden sowie der Stellvertreterin bzw. des 
Stellvertreters erfolgt unter TOP 8.7 der Sitzung am 06.11.2025 im Zuteilungsverfahren nach 
§ 58 Abs. 5 GO NRW, Beschlussvorlage 0161/2025.  
 
Zu II. 
Nach § 58 Abs. 1 Satz 7-10 Gemeindeordnung NRW sind die Fraktionen, die in einem Aus-
schuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder eine sach-
kundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger zu benennen. Das benannte Ratsmitglied 
oder die benannte sachkundige Bürgerin bzw. der benannte sachkundige Bürger wird vom 
Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 8.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2971/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2025
Erstellt
15.10.2025 08:16