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V/0096/2022

Umweltdaten Münster 2019-2020

Vorlagen 04.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.03.2022, TOP 6.3

Anlage A

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Anlage 1_V_0096_2022_Umweltdaten Münster_2019-2020

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Anlage A

1728 Zeichen

Anlage A zur V/0096/2022
Kurzüberblick
Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Um-
welt in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden mit Beschluss des
Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Um-
weltdaten für die Fortschreibungsjahre 2019 und 2020 vor und sind in der beigefügten Anlage 1
zur Vorlage dokumentiert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage erfolgt ein Monitoring vielfältiger Umweltindikatoren. Dieses dient als Grundlage
für die Nachverfolgung von Umweltzielen, insbesondere der Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Finanzierung
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Erstellung gemäß Ratsbeschluss (V/0815/2012)
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Vorlage umfasst klimaschutzrelevante Aussagen, die in der Anlage 1 zur Vorlage
dokumentiert sind.

Anlage 1_V_0096_2022_Umweltdaten Münster_2019-2020

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Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
Anlage 1 V/0096/2022

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 2
Inhaltsverzeichnis 
1. Umweltindikatoren für Münster............................................................................ 3 
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen ..................................................... 3 
Abfall ....................................................................................................................... 4 
Abwasser ................................................................................................................ 9 
Biodiversität .......................................................................................................... 11 
Boden/Fläche ....................................................................................................... 17 
Grün ...................................................................................................................... 22 
Klima / Energie ..................................................................................................... 25 
Lärmimmissionen.................................................................................................. 28 
Luftschadstoffe ..................................................................................................... 31 
Natur und Landschaft - Schutzgebiete .................................................................. 34 
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung ............................................................. 37 
Umweltmanagement ............................................................................................. 42 
Verkehr/Mobilität ................................................................................................... 44 
Wasser ................................................................................................................. 48 
Anhang………………………………………………………………………………………51 
 
 
 
 
 
 
 
Fotonachweis Titelseite:  
Bild 1 und 4: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (C. Kuttenkeuler),  
Bild 2: Amt für Mobilität und Tiefbau , Bild 3: AWM Münster

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 3
1. Umweltindikatoren für Münster 
Mit den Umweltdaten 2009 hat die Stadt Münster erstmals Umweltindikatoren 
festgelegt, mittels derer die Umweltsituation in Münster regelmäßig beobachtet und 
gesteuert werden kann. Die Umweltdaten werden im 2-jährlichen Turnus 
fortgeschrieben, um jeweils einen schnellen Überblick über Zustand, Entwicklung und 
Steuerungsnotwendigkeiten der Umwelt zu erlangen. 
Zielsetzung der Umweltindikatoren im Überblick 
• Zusammenschau der relevanten Umweltbelange 
• Kontinuierliche Umweltbeobachtung und –dokumentation 
• Darstellung von Entwicklungstrends 
• Abgleich mit festgelegten Zielsetzungen zum Umweltschutz 
• Ableitung von Handlungserfordernissen 
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen 
Die vorliegende Fortschreibung der Umweltdaten umfasst in dieser Ausgabe die Jahre 
2019 bis 2020.  
Für folgende Umweltmedien liegen Umweltindikatoren vor: 
• Abfall 
• Abwasser 
• Biodiversität 
• Boden/Fläche 
• Grün 
• Klima/Energie 
• Lärmimmissionen  
• Luftschadstoffe 
• Natur und Landschaft (einschließlich Thema Eingriffsregelung) 
• Umweltmanagement 
• Verkehr/Mobilität 
• Wasser

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 4
Umweltmedium/Ressource: 
Abfall 
Indikator: 
Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten 
Definition: 
Abfallaufkommen (nur Haushalte) pro Kopf der Bevölkerung. [kg/EW*Jahr] 
Erläuterung: 
Die Haushaltabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, Wertstoffe u.ä.) stellen einen Teil der 
insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle dar. Zu den sonstigen Siedlungsabfällen 
gehören zudem Baurestabfälle, Rückstände der Stadtreinigung und Gewerbeabfälle. 
Der Bezug auf die Bevölkerungszahl stellt die relative Vergleichsmöglichkeit sicher.  
 
Abbildung 1: Abfallaufkommen (Zielwert: 425 kg/EW*a (2020)) 
 
Abbildung 2: Siedlungsabfälle Verwertung/Deponie in Tonnen 
025.00050.00075.000100.000125.000150.0002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Siedlungsabfälle Verwertung/Deponierung [t]deponierteAbfälleVerwertung

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 5
Qualitative Ziele: 
Abfallvermeidung schont Ressourcen; aber Abfall ist auch “Rohstoff”. Durch 
ordnungsgemäße Verwertung können Abfallpotenziale genutzt werden. Durch die 
schadlose Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle werden Umweltschäden vermieden. 
Eine nachvollziehbare Überwachung der Abfallströme sichert den sorgsamen 
Umgang mit Abfall. 
• Prioritäre Vermeidung von Abfall 
• Optimierte Verwertung von Abfällen durch Weiterentwicklung des 
stoffstromoptimierten Abfallwirtschaftskonzeptes 
• Entsorgung der in Münster anfallenden Abfälle nur im Rahmen abfallrechtlicher 
Vorgaben 
 
Quantitative Ziele: 
Senkung des Abfallaufkommens der Haushalte auf 425 kg/EW*a. 
Der Zielwert wurde im Rahmen der Beratung der Umweltdaten 2009 als Prüfwert 
festgelegt.  
Die Zielwerterreichung von 425 kg/EW*a wurde in den Jahren 2015 und 2017 durch 
eine Steigerung der Einwohnerzahl in Münster nahezu erreicht. Im Jahr 2018 mit 421 
kg/EW*a unterschritten. Nach einer weiteren Reduzierung im Jahr 2019 auf 417 
kg/EW*a ist im Jahr 2020 eine Steigerung auf 422 kg/EW*a festzustellen. 
Entwicklung:  
Die Abfallmengen 2014 wurden durch das Starkregenereignis am 28.07.2014 
beeinflusst, sodass im Jahr 2014 eine Steigerung der Abfallmenge zu verzeichnen 
war. Aktuell liegt das Abfallaufkommen im Jahr 2020 bei 422 kg/EW*a. 
Dieses wurde durch eine weiter gestiegene Einwohnerzahl in Münster erreicht. Das 
Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten ist aber seit dem Jahr 2010 (130.448 t) nicht 
gesunken. Im Jahr 2019 lag das Aufkommen bei 129.486 t und im Jahr 2020 bei 
131.983 t. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) haben bis Mitte 2015 in 
Zusammenarbeit mit der Firma Remondis den Restabfall biologisch-mechanisch 
behandelt (MBRA) und die Reststoffe auf der ZDM II deponiert. Nach der Übernahme 
der Anlage durch die AWM 2015 werden die Restabfälle ausschließlich mechanisch 
behandelt und die Reststoffe energetisch verwertet bzw. thermisch beseitigt. Im 
biologischen Anlagenteil werden nach einem Umbau seit 2017 Bio- und Grünabfälle 
verwertet. Eine Deponierung findet somit nicht mehr statt. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Abfallvermeidung“ (Aktionstage, 
Pressearbeit, aktuelle AWM-Kampagne „Gemeinsam für das große Ziel“, Tipps 
zur Abfallvermeidung auf der Homepage der AWM und in AWM-Broschüren 
(z. B. Second-Hand, Tauschen und verschenken etc.)), „Aktion Biotonne“

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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(Ziele: sortenreine Trennung von Bioabfällen/Steigerung der Bioabfallmengen 
durch Entsorgung in der richtigen Tonne. 
 Dialogkommunikation: Mit der Implementierung eines Social Media 
Managements (Start im vierten Quartal 2020) sind die AWM einen 
maßgeblichen und wegweisenden Schritt gegangen, um in eine innovative 
Kommunikation und Interaktion mit den Bürgern und Bürgerinnen / Kunden und 
Kundinnen zu treten. Insgesamt ist die AWM dadurch online präsenter 
geworden und kann sich über diese Kanäle verstärkt mit Bürgern und Partnern 
vernetzen. Die AWM sind aktuell mit Profilen auf Facebook, Twitter, Instagram, 
YouTube und GoogleMyBusiness vertreten. Durch Social Media haben die 
AWM die Möglichkeit direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern in Dialog zu 
treten, ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und mit Informationen zu versorgen, 
sie zu motivieren, Bewusstsein zu schaffen sowie direkt auf Fragen, Kritik und 
Lob zu reagieren.  
 Die AWM bieten einen Online-Tausch- und Verschenkmarkt (www.awm-
tauschmarkt.de) an. Bürgerinnen und Bürger haben damit eine sinnvolle 
Alternative zum Wegwerfen gut erhaltener aber nicht mehr genutzter Dinge. 
Diese können entweder verschenkt oder getauscht werden. Lediglich Geld ist 
als Tauschmittel nicht erlaubt.  
 Auf den elf Recyclinghöfen der AWM stehen „Wechselstuben“ (Give Boxen). 
Hintergrund: Die Give Boxen (alte, umgebaute Telefonzellen) dienen als 
„Tausch- und Verschenkmarkt“ vor Ort. Bürger können dort für Interessierte 
Spielzeug, CDs/DVDs und Bücher ablegen, die noch gut erhalten sind, aber 
von ihnen selbst nicht mehr verwendet werden. 
 Vermeidung von Lebensmittelabfällen: Privathaushalte in Deutschland werfen 
pro Jahr ca. 6 Millionen Tonnen Lebensmittel "in die Tonne". Das kommt 
Mensch, Tier und Umwelt teuer zu stehen. Die AWM haben deshalb in 
Kooperation mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die 
Initiative "Zu gut für die Tonne - Münster is(s)t abfallarm" ins Leben gerufen 
(www.zugutfuerdietonne.muenster.de). Die Initiative ist dauerhaft angelegt und 
hat nicht nur zum Ziel, über Lebensmittelverschwendung aufzuklären und zur 
Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufzurufen. Sie will auch zu einer 
besseren Vernetzung der zahlreichen Akteure, die sich in Münster bereits mit 
diesen Themen beschäftigen, beitragen.  
 Münster für Mehrweg: Die Initiative „Münster für Mehrweg“ gibt es seit Anfang 
2017. Sie ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern des 
Handels, der Stadtverwaltung, von Umweltverbänden und weiteren lokalen 
Akteuren, denen ein „Mehr“ für die Umwelt am Herzen liegt. Die AWM haben 
die Federführung inne. Gemeinsam machen sich die Akteure stark für 
nachhaltige Mehrweg-Lösungen in und für Münster. Mit Aufklärungs- und 
Öffentlichkeitsarbeit machen sie Mehrwegalternativen sichtbar und wollen das 
Bewusstsein für die Einsparung wertvoller Ressourcen im Alltag stärken. 
Netzwerke werden auf- und ausgebaut, sodass Synergien gewinnbringend für 
das gemeinsame Ziel genutzt werden können (www.muenster-fuer-
mehrweg.de).   
 Deponie-Erlebnispfad: Im Frühjahr 2018 haben die AWM ihren 
„abfallpädagogischen Lehrpfad“ eröffnet. An zwölf Lernstationen wird am 
Entsorgungszentrum in Coerde auf dem Deponieberg der Kreislauf „Abfall-
Energie-Klima“ mit seinen ökologischen Auswirkungen aufgezeigt. 
Erlebnisorientiert können Schulklassen über die entsprechend 
zielgruppenspezifisch aufbereiteten Materialien die Leitgedanken der

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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modernen Kreislaufwirtschaft erarbeiten. Begleitet werden Sie dabei von einer 
pädagogischen Fachkraft der AWM.  
 Die Bildungs- und Aufklärungsangebote der AWM werden kontiniuerlich 
zukunftsorientiert weiterentwickelt und auf die Zielgruppe „Erwachsene“ 
ausgeweitet. Eine Nachhaltigkeitspädagogin mit den Schwerpunkten 
Erwachsenenbildung und Netzwerkarbeit kümmert sich um diesen 
Schwerpunkt. Die Mitarbeiterin konzipiert und moderiert Schulungen für 
Erwachsene, insbesondere für Multiplikatoren wie beispielsweise Lehrerinnen 
und Lehrer oder Erzieher und Erzieherinnen. Sie hat außerdem die Aufgabe, 
die AWM und ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen 
Kooperationspartnern in Münster weiter zu vernetzen (z. B. seit 2018 
Bildungskooperation zum Thema Lebensmittelverschwendung mit der 
„FairTEiLBAR“ https://www.fairteilbar-muenster.de/). Ziel ist zudem, sich 
stärker mit den Bürgerinnen und Bürgern zu vernetzen und sie als 
Partner/Partnerin für den Einsatz zum Umwelt- und Ressourcenschutz bzw. als 
Multiplikatoren für Themen wie Abfallvermeidung und Stadtsauberkeit zu 
gewinnen.  
 Das Projekt „Abfallberatung in Flüchtlingsunterkünften“ läuft seit 2016. In 
Kooperation mit einem afghanischen Illustrator haben die AWM ein 
Schulungskonzept entwickelt, das den besonderen Bedürfnissen Geflüchteter 
(Sprachbarrieren, kaum Kenntnisse über das Abfallwirtschaftssystem in 
Deutschland) gerecht wird. Die Schulungen werden durch den Illustrator 
durchgeführt, der als so genannte „Key-Person“ aufgrund seines eigenen 
Migrationshintergrundes sehr schnell eine gute Vertrauensbasis zu den 
Geflüchteten aufbaut. Da sich das Konzept bewährt hat, wurde Anfang 2018 
eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Stelle für das Projekt „Abfallberatung 
für Menschen mit Migrationshintergrund“ eingerichtet. Neben den 
Schulungsangeboten in den Unterkünften geht es vor allem auch darum, eine 
nachhaltige Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund mit Blick auf 
die Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung umzusetzen.  
 
 
Ausblick: 
 
 Längerfristig soll am Fuß der Deponie ein „Freilandklassenzimmer“ gebaut 
werden, das Ausgangs- und Endpunkt für die Exkursionen auf dem Deponie-
Erlebnispfad sein wird. Ebenso ist die konzeptionelle Erweiterung der 
Lernstationen zu Themen der Abfallvermeidung und für erwachsenengerechte 
Führungen geplant.  
 Verankert ist in dem o.g. ganzheitlichen Konzept auch die Ausweitung von 
Kooperationen mit Schulen und Kitas über einzelne Projekte. Es bestehen 
bereits erfolgreiche Kooperationen mit dem Kant-Gymnasium (z. B. jährliche 
Aktion zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung) oder dem Hans-
Böckler-Berufskolleg. Zukünftig sollen weitere gemeinsame Projekte an 
Schulen folgen, um das Thema Abfallvermeidung und Abfalltrennung langfristig 
in den Schulalltag zu integrieren. Ein Ziel, deren Umsetzung auch im Rahmen 
der AWM-Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement im Projekt 
„Klimaschutz macht Schule“ in den kommenden Jahren intensiviert wird.  
 Ziel ist, längerfristig in den Stadtteilen Münsters feste Ansprechpersonen für 
die Themen Abfallvermeidung, richtige Abfalltrennung und Stadtsauberkeit zu 
implementieren.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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 Ihre Netzwerkarbeit werden die AWM weiter verstärken und in der 
Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren auf die Themen Abfallvermeidung und 
Abfalltrennung aufmerksam machen. Auch die verstärkte Einbindung der 
Bürgerinnen und Bürgern, z. B. in Form von Multiplikatoren, soll hierzu einen 
Beitrag leisten. Erste Ansätze, die weiter ausgebaut werden sollen, sind bereits 
durch freiwillige Patenschaften für die ganzjährige Stadtsauberkeit umgesetzt.  
 
Adressaten: 
Bürgerinnen und Bürger 
Kosten: 
Umlage über Gebühren  
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Geschäftsberichte/Abfallbilanz der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Aktualisierung: 
Jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
Gesamtaufkommen 
Siedlungsabfälle [t] 
168.550 176.834 177.025 165.903 171.403 174.975 
Anteil verwertete 
Siedlungsabfälle [%] 
81 81 81 77 79 80 
Gesamtaufkommen 
Abfälle aus Haushalten[t] 
130.117 132.689 131.775 130.557 129.486 131.983

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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Umweltmedium/Ressource: 
Abwasser 
Indikator: 
Stickstoff-Emissionen aus Kläranlagen 
Definition: 
Der Indikator gibt die jährlich aus den Kläranlagen in die Vorfluter emittierte Fracht an 
Stickstoff an. Die Angabe erfolgt als Gesamtstickstoff in Tonne pro Jahr [t/a]. 
Erläuterung:  
Stickstoff führt zur Eutrophierung von Gewässern. Die Verringerung der Stickstoff-
Emissionen führt zu einer Verbesserung der Gewässergüte. 
Abbildung 3: Stickstoffemissionen als Gesamtstickstoff 
Qualitative Ziele: 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Rahmen für den Schutz der 
Gewässer. Zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele der WRRL trägt auch eine 
leistungsfähige Abwasserbehandlung bei. Als strategisches Entwicklungsteilziel der 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.2) befindet sich das Grundwasser und alle 
Oberflächengewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand.   
Ziele: 
• Fortführung des Qualitäts- und Umweltmanagements in der Stadtentwässerung 
• Elimination von Nährstoffen aus dem Abwasser 
• Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und 
schrittweises Einstellen von Einleitungen, Emissionen und Verlusten prioritärer 
gefährlicher Stoffe in Oberflächengewässer sowie Verhindern und Begrenzen der 
Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser  
  
0501001502002503002012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Nges [t/a]JahrStickstoffemissionen als Gesamtstickstoff Nges [t/a]
Zielwert: 120 t/Jahr

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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Quantitative Ziele: 
Integrierendes Ziel ist die Einhaltung der Zielvorgaben der WRRL (vgl. Wasser). 
• Ziel hinsichtlich der Stickstoffemission ist eine Nges-Ablauffracht von ca. 120 t/a.  
Entwicklung: 
Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde im Jahr 2018 minimal 
überschritten, in 2019 und 2020 eingehalten. Die Reinigungsleistung war bei 
deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der Eliminationsrate 
von 93 % konstant. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Die Inbetriebnahme der Vorbehandlung stark stickstoffhaltiger Prozesswässer auf der 
Hauptkläranlage ist in 2020 erfolgt. Dadurch werden die Prozesswässer separat und 
energieeffizient entfrachtet. Dies führt einer Reduzierung der emittierten N-Frachten 
in die Gewässer. Zur Verbesserung der Denitrifikationsleistung wurde auf der KA 
Loddenbach eine Kohlenquelle gebaut. Hinsichtlich des Bevölkerungszuwachses ist 
ein Konzept für die für die Abwasserbehandlung erarbeitet worden. Neben dem 
Ausbau der Hauptkläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe bis 2026 wird für die 
Abwasserbehandlung des südlichen Stadtgebietes eine Zentrierung auf dem Standort 
der KA Hiltrup erfolgen. 
Adressaten: 
Stadt Münster 
Kosten: 
2018/2020: 250.000 € 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2017 2018 2019 2020 
Eliminationsrate Stickstoff [%] 92,9  93,0 93,2 92,7 
CSB-Emissionen [t/a] 710  687 684 682 
Eliminationsrate CSB [%] 92,9  94,1 95,3 93,5 
Phosphor-Emissionen [t/a] 5,1  5,4 4,4 5,8 
Eliminationsrate Phosphor [%] 97,8  97,3 97,9 96,9 
Angeschlossene Einwohnerwerte [EW] 390.000 390.000 390.000 390.000

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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Umweltmedium/Ressource: 
Biodiversität 
Indikator: 
Repräsentative Arten 
Definition: 
Für ausgewählte Indikatorarten erfolgt im 3-5 jährigen Turnus im Auftrag der Stadt 
Münster eine Erhebung der Bestandssituation bzw. der Populationsentwicklung in 
Münster durch die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.. Die Indikatorarten 
geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten 
Lebensraumtypen: 
Erhebung: Wiesenschaumkraut (frische-feuchte Wiesen), Laubfrosch 
(Stillgewässer), 2017 (vgl. Umweltdaten 2010/2011 und 2016-2018) 
Erhebung: Steinbeißer (Fließgewässer), Schwanenblume (Gewässerufer),  
(vgl. Umweltdaten 2012/2013 und 2016-2018) 
Erhebung: Korn-/Mohnblume (Acker/Feldflur) 2019, Mehl- und Rauchschwalben 
(Siedlung) 2020, (vgl. Umweltdaten 2014/2015) 
Erhebung: Hohe Schlüsselblume (Wald), Kaisermantel/Kleiner Eisvogel 
(Waldränder) (vgl. Umweltdaten 2016-2018) 
Jährliche Erhebung Kiebitz seit 2014 (Feuchtwiesen, Brachflächen), 
Erläuterung: 
Die Bestandsentwicklung der repräsentativen Arten steht stellvertretend für die 
Bestandsentwicklung vieler anderer Arten. Sie zeigt die Qualität von Biotopen und die 
Eignung der Landschaft als Lebensraum.  
Qualitative Ziele: 
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.09.2010 ist die 
Stadt Münster dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ im Rahmen der Deklaration 
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ beigetreten. Die Stadt verpflichtet sich damit die 
Biodiversität in folgenden Bereichen zu fördern: 
1. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich 
2. Arten und Biotopschutz 
3. Nachhaltige Nutzung  
4. Bewusstseinsbildung und Kooperation.  
Die Zielsetzung weiterer Umweltmedien/Ressourcen sind auch im Sinne der 
Biodiversität von Relevanz (z. B. Boden/Fläche, Wasser, Grünflächen).

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
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Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.3) 
ist die regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt (Flora und Fauna) zu erhalten oder 
hat zugenommen. 
Quantitative Ziele: 
Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten der gewählten 
Referenzarten. Für die ausgewählten Arten müssen die Zielgrößen im Rahmen des 
weiteren Monitorings der Arten noch entwickelt werden. 
 
1. Mohn/Kornblume 
 Abb. 4: Anzahl der Bestände Mohn und Kornblume 
  (NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. Projektbericht - 2019) 
 
Entwicklung: 
 
„Überschlägt man aus den Ergebnissen von 2019 die Individuenzahl von Mohn- und 
Kornblumen in Münster, so kommen aktuell auf den Ackerflächen im Stadtgebiet 
ungefähr 6.500 Exemplare der Mohn-Arten und etwas mehr als 3.500 Exemplare der 
Kornblume vor. Bei der letzten Erfassung 2014 konnten auf den Ackerflächen im 
Stadtgebiet ungefähr 5.000 Exemplare der Mohn-Arten und etwas mehr als 2.000 
Exemplare der Kornblume gezählt werden.  
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bestandsentwicklung für die untersuchten Arten 
einen positiven Trend zeigt. Dennoch kommen in Münster weiterhin auf nur etwa 
jedem sechsten Ackerschlag überhaupt Mohn- oder Kornblumen vor, und dann häufig 
mit nur wenigen Individuen. Für den dauerhaften Erhalt der Arten, als Nahrungsquelle 
für Insekten und nicht zuletzt für ein attraktives Landschaftsbild sind jedoch weit 
größere und häufigere Bestände notwendig.  
Als Ziel sollte daher für die Stadt Münster gelten, dass mittelfristig mindestens die 
Hälfte aller Getreidefelder in Münster nennenswerte und optisch ansprechende 
Bestände von Mohn- und/oder Kornblumen an ihren Randstreifen besitzen sollten. 
Dafür sind Maßnahmen für eine allgemeine Extensivierung am Randbereich der Äcker

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 13
notwendig, zum Beispiel aus den Programmen des Vertragsnaturschutzes oder als 
Bewirtschaftungsauflage auf verpachteten Flächen der Stadt Münster.“1 
 
2. Schwalben 
 
 Abb. 5:Entwicklung Schwalben  
 (Grafik nach Daten der NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.  
             Projektbericht – 2020) 
Entwicklung: 
„Die Kartierergebnisse ergaben für die Mehlschwalbe unter Betrachtung von 35 
Vergleichsstandorten eine stabile Bestandsentwicklung zwischen 2015 und 2020 
(Vergleichsstichprobe: 290 Brutpaare). Insgesamt wurden 576 Brutpaare der 
Mehlschwalbe gezählt und damit mit großer Wahrscheinlichkeit der überwiegende Teil 
des münsterschen Bestandes erfasst. Der Gesamtbestand wird auf 600 – 650 Paare 
geschätzt. Die Entwicklung der lokalen Population scheint sich etwas stabilisiert zu 
haben. Deutlich wurde aber auch, dass einige Standorte von großer Bedeutung für 
den Bestand sind. Elf Standorte mit den größten Brutkolonien beherbergen etwa 
gleich viele Mehlschwalben wie die übrigen 75 Standorte. Jedes Vorkommen der 
standorttreuen Art ist schützenswert, denn aufgrund der veränderten Bauweise im 
Wohnungsbau entstehen heute kaum noch neue Brutplätze.  
Bei der Rauchschwalbe ergab der Vergleich von 86 Standorten einen Rückgang von 
ca. 9 % für den Zeitraum von 2015 bis 2020. Insgesamt war die Zahl festgestellter 
Brutpaare mit 984 (n=143) etwas höher als in 2015 (912 BP, n= 119), was jedoch auf 
intensivere Kartierarbeiten zurückzuführen ist. Durch die vier zusätzlichen 
Probeflächen sind 20 Rauchschwalben-Standorte hinzugekommen. Die Ergebnisse 
der Vergleichsstichprobe zeigen, dass der Trend für die Entwicklung der lokalen 
                                            
1 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Monitoring der Biodiversität in Münster, Projektbericht 
2019 
0200400600800100012002015 2020Entwicklung Schwalben 2015/2020Brutpaare RauchschwalbeBrutpaare Mehlschwalbe

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 14
Population der Rauchschwalbe weiterhin nach unten geht. Der Gesamtbestand wird 
auf 1100 bis 1300 Brutpaare geschätzt.  
Rauchschwalben sind im Gegensatz zu Mehlschwalben stärker an die Landwirtschaft, 
insbesondere an Viehhaltung gebunden. Die Zahl der viehhaltenden Betriebe hat sich 
in NRW von 1991 bis 2016 mehr als halbiert. Mit der Aufgabe der Viehhaltung 
verschwinden häufig auch die Brutplätze der Rauchschwalben, da es in Folge oft zu 
einer Umnutzung oder zum Abriss der Ställe kommt. Für den Bestandserhalt der 
Schwalben ist es wichtig, dass der gesetzliche Schutz ihrer Brutplätze konsequent 
durchgesetzt wird. Im Zuge von Baumaßnahmen, Gebäudeabrissen oder 
Nutzungsänderungen, die die Lebensstätten negativ beeinträchtigen, muss Ersatz für 
Nistplatzverluste geschaffen werden.  
Zudem finden Schwalben immer weniger Nistmaterial und weniger Nahrung 
(Insekten), wenn keine Tiere mehr an den Höfen vorkommen. Der Reitsport und die 
Pferdehaltung kann hier für viele Rauchschwalbenpaare noch in Zukunft eine 
Hoffnung sein. Voraussetzung ist, dass die Pferdehalter den Schwalben gegenüber 
wohlgesonnen sind.  
In Zukunft soll im Rahmen des Gebäudebrüter-Projektes die Öffentlichkeitsarbeit für 
Schwalben noch weiter verstärkt werden um eine größere Sensibilität in der 
Bevölkerung für den Schutz der Schwalben zu schaffen. Dazu sollen zur Brutzeit 
passende Pressemeldungen herausgegeben werden (z.B. Tipps zum 
Schwalbenschutz, Schwalben und Pferde). Außerdem soll die Aktion 
„Schwalbenfreundliches Haus“ ausgeweitet und eine Exkursion zu schwalben-
freundlichen Höfen angeboten werden.“2 
3. Kiebitz 
  
Abb. 6: Entwicklung Kiebitze 
                                            
2 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Monitoring der Biodiversität in Münster, Projektbericht 
2020 
346139120 120 12010659 590501001502002503003504002003 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Brutpaare Kiebitz 2003 / 2014-2020

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 15
Entwicklung: 
In den Jahren 2019 und 2020 konnten bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch 
die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. lediglich jeweils 59 Brutpaare 
festgestellt werden.3 Nachdem der Rückgang in den letzten Jahren eher schleichend 
vonstattenging, ist der Wegfall von fast der Hälfte der münsterschen Kiebitzpopulation 
im Vergleich zum vorherigen Jahr (2018, n = 108 Paare) alarmierend. Besorgnis 
erregend ist zudem, dass die Zahl der flügge werdenden Jungvögel mit ca. 0,4 flüggen 
Jungvögel pro Paar zu gering ist, um einen dauerhaften Erhalt der Population 
sicherzustellen. Dafür wäre nach Angaben des NABU ein Bruterfolg von mindestens 
0,8 flüggen Jungvögeln je Brutpaar notwendig. 
Die Faktoren für den Rückgang sind zahlreich. Mangels natürlicher Lebensräume 
(z. B. feuchtes Grünland) weicht die Art zumeist auf Ackerflächen und 
Sekundärbiotope (z. B. Gewerbebrachen) aus. Erhöhter Nutzungsdruck, mangelnde 
Nahrungsangebote, Flächenverluste, Druck durch Prädatoren (Räuber) sowie 
trockene Jahre im Kontext des Klimawandels führen hier zu geringen Bruterfolgen und 
letztlich dem Rückgang der Art.  
Nach Einschätzung des NABU ist ohne positive Veränderungen der „ökologischen 
Grundqualität“ geeigneter Flächen bei gleichzeitigem Flächenverlust einiger 
besiedelter Flächen von einem weiteren deutlichen Rückgang der Art auszugehen. 
Um einem weiteren Rückgang der Art entgegenzuwirken verfolgt die Stadt Münster in 
Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft, der NABU-Naturschutzstation 
Münsterland und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft das Projekt Kiebitzschutz 
Münster. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Für die einzelnen Arten des Biodiversitätsmonitorings werden in den Projektberichten 
der NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. artspezifische Maßnahmen zur 
Optimierung, zur Ausweitung und zum Schutz der Lebensräume benannt. 
Konkrete Maßnahmen sind im Zuge des weiteren Monitorings und nach Definierung 
von Zielgrößen noch festzulegen. 
Adressaten: 
Stadt Münster, Landwirte und sonstige Grundeigentümer, Wasser- und 
Bodenverbände, NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. u.a. 
Kosten: 
Noch nicht bezifferbar. 
  
                                            
3 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Entwicklung der Kiebitzbestände in Münster, 
Projektbericht 2019/2020

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 16
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. im Auftrag des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz. 
Weitere Daten: Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), 
Landwirtschaftszählung 2020 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2005 2007 2010* 2016 2020 
Anteil der Ackerflächen an der 
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%] 
80,8 81,4 82,6 82,8 81,4 
Anteil der Grünlandflächen an der 
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%] 
17,9 17,4 16,0 
 
16,6 17,9 
Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an 
der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche 
[%] 
k.A. k.A. 1,3 
 
1,4 3,44 
Anzahl der ökologisch wirtschaftenden 
Betriebe [Stück] 
k.A. k.A. 5 
 
7 9 
* Daten ab 2010 ggü. den Vorjahren mit leicht veränderter Erhebungsmethodik. 
 
                                            
4 Seitens der Stadt Münster werden zurzeit zwei Ackerflächen in einer Größenordnung von 20,2 ha für 
Ökolandbau verpachtet.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 17
Umweltmedium/Ressource: 
Boden/Fläche 
Indikator: 
Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV) 
Definition: 
Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der 
„Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. IT.NRW 
führt hierzu aus: „Die Umstellung „führte zu grundlegenden methodischen 
Änderungen, die eine Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit 
früheren Ergebnissen sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses betrifft 
besonders die Nutzungsarten Siedlung und Verkehr“. (IT.NRW, Pressemeldung 
16.09.2019) 
Was bedeutet dieses im Einzelnen? Während sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche 
nach dem „Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB)“ aus der Gebäude- und 
Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche sowie der 
Friedhofsfläche errechnete, änderten sich mit dem Wechsel der Erhebungsgrundlage 
von ALB zu ALKIS teilweise die Begriffsinhalte der für die Nutzungskategorien 
verwendeten Bezeichnungen. So enthält die Fläche für Siedlung und Verkehr (FSuV) 
nach ALKIS gegenüber der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) nach ALB noch 
zusätzlich folgende Nutzungskategorien: „Betriebsfläche - Abbauland“, 
„Landwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Forstwirtschaftliche Betriebsfläche“, 
„Verkehrsübungsplatz“, „Dressurplatz“, „Freizeitanlage“ sowie „Historische Anlage“. 
Nicht mehr zur FSuV zählt dagegen die „Verkehrsbegleitfläche Wasserstraße“ 
(Statistische Ämter des Bundes und des Landes, Methodenbericht zur 
Flächenerhebung, 2019, Seiten 14-15). 
Erläuterung: 
Die Entwicklung der „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (bis 2016) und die „Flächen für 
Siedlung und Verkehr“ (ab 2016) stellt als Summenindikator einen Maßstab für den 
Verlust von Freiflächen und die Veränderung von Böden durch Siedlungs- und 
Verkehrszwecke dar. Bisherige Nutzungsfunktionen wie Landwirtschaft, Erholungs-
räume, Biotope oder Frischluftkorridore gehen verloren. Ende 2018 waren fast ein 
Viertel der Landesfläche NRW (23,6 Prozent) Flächen für Siedlung und Verkehr 
(Presseartikel von IT.NRW vom 16.09.2019). Für Münster lag der vergleichbare Wert 
hier bei 33,1%. Diese Flächeninanspruchnahme - allgemein häufig auch als 
„Flächenverbrauch“ bezeichnet - ist jedoch nicht mit Versiegelung gleichzusetzen, da 
hier auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen eingehen.  
Entwicklung der Flächen für Siedlung und Verkehr in den vergangenen Jahren: 
Bei der Betrachtung der Flächenentwicklung (Abb. 7) wird mit dem Wert für 2016 die 
Umstellung in der Erhebungsmethode sehr deutlich, so dass dieser mit recht großen 
Unsicherheiten behaftet ist und sich im Rückblick nicht für Aussagen zu 
Trendentwicklungen eignet (Einschätzung des Instituts für Landes- und 
Stadtentwicklungsforschung, Dortmund).

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 18
Auch die Daten der folgenden Jahre 2017 bis 2020 lassen keine belastbare 
Interpretation zu, da die ALKIS-Umstellung und neue Flächenzuordnung nicht selten 
zu problematischen Ergebnissen führt, was die Schwankungen für Münster deutlich 
zeigen.  
Die Entwicklung der Werte für Münster (Abb. 7) zeigt sehr deutlich den 
Methodenbruch. 
 
Abbildung 7:  
Entwicklung Siedlungs- und Verkehrsfläche 2011-2015/  
Flächen für Siedlung und Verkehr 2016-2020 
 
Eine Betrachtung der Entwicklung der gesamten Bodenflächen für Münster nach 
Nutzungsarten vom 31.12.2016 bis zum 31.12.2020 (vgl. Tabelle 1 am Ende des 
Kapitels) macht die Problematik deutlich. So gab es in der Flächenkategorie ‚Unland, 
vegetationslose Fläche‘ einen Anstieg von 2016 mit 232 ha über 402 ha (2017), 
444 ha (2018) auf 437 ha im Jahr 2020. Es ist zu vermuten, dass insbesondere 
sogenannte Verkehrsbegleitflächen aus den eigentlichen Flächen aufgrund der 
Verfahrensumstellung herausgerechnet und dann in der Kategorie ‚Unland, 
vegetationslose Fläche‘ zwischengebucht wurden. 
Ein Blick auf die Entwicklung der Wohnbaufläche zeigt, dass diese von 3.023 ha 
(2016) über 3.031 ha (2017) auf 3.113 ha (2020) um 90 ha und damit in geringem 
Umfang, aber kontinuierlich gestiegen ist, wohingegen Industrie- und Gewerbeflächen 
und landwirtschaftliche Flächen tendenziell abgenommen haben. 
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des 
Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur Beschreibung des 
Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung sicherlich erst nach einem

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 19
längeren Betrachtungsraum möglich sein. Damit ermöglicht die aktuell abgebildete 
Entwicklung leider keine belastbare Interpretation, sondern kann nur deskriptiv 
dargestellt werden. 
Leitlinien und Entwicklungsziele 
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen 
Zielwert von 30 ha/Jahr zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs-und 
Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine Überschreitung ist 
vom Rat nur als begründet vertretbar benannt worden, um der Entwicklung des 
Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus 
Einwohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden 
zu können. Die Verwaltung wurde beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf 
dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums 
dafür Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von 
Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Dieser Beschluss gilt bis 
heute unverändert weiter.  
Darüber hinaus führt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 aus, dass grundsätzlich alle 
Menschen die Möglichkeit haben sollen, bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie 
gesund in Münster zu wohnen, zugleich sollen die natürlichen Lebensgrundlagen 
erhalten bleiben und die biologische Vielfalt verbessert werden. Dies erfolgt unter 
Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, der 
Erholungsfunktion und der Produktion von Lebensmitteln. Entwicklungspotentiale im 
bebauten Bestand sollen grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer 
Außenbereichsflächen genutzt werden (Vorlagen Nr. V/0669/2019 und 
V/0699/2019/1).  
Qualitative und quantitative Ziele: 
Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt ein 
unverzichtbares Gut. Sein Verlust ist nicht ausgleichbar. Münster trägt auch als 
Mitglied der „Allianz für die Fläche“ Verantwortung. Als eine von sechs Pilotkommunen 
ist Münster 2014 vom Umweltministerium NRW mit dem „Meilenstein“ als 
flächensparende Kommune zertifiziert worden (Meilenstein „Gold“). Im Rahmen dieser 
erfolgreichen Zertifizierung wurde auch ein Flächenbericht mit einem 
Handlungsprogramm „flächensparende Entwicklung“ aufgelegt (Vorlage Nr. 
V/0761/2014, Anlage 3). 
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0648/2017, 
Nr. V/0515/2018 und Nr. V/0669/2019) wurden zum Erhalt der natürlichen 
Lebensgrundlagen strategische Entwicklungsziele formuliert, wonach 
Entwicklungspotentiale grundsätzlich im bebauten Bestand vor der Inanspruchnahme 
neuer Flächen im Außenbereich genutzt werden sollen. Im operativen Zielmodus 
bedeutet dieses, die Versiegelung so gering wie möglich zu halten. Dies in Kenntnis 
der Tatsache, dass Münster eine weiter wachsende Stadt ist und von 2011 bis 2020 
die Einwohnerzahl von 296.440 auf 312.969 Einwohner und damit um 5,6 Prozent 
zugenommen hat. Als weiteres Ziel wurde formuliert, dass das Verhältnis von Flächen 
für Siedlung und Verkehr (FSuV)/Einwohner/-in kontinuierlich sinken soll. 
Mit der Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 der Nachhaltig-
keitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0669/2019) wurden weitere konkrete

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 20
Maßnahmen zur flächensparenden Entwicklung formuliert; u.a. wurden im Bereich der 
Innenentwicklung die Entwicklung der Kasernenstandorte und die Wiedernutzung von 
Flächen wie z. B. ehemaliger Stadthafen, Beresa, Lancier genannt. 
Während auf Landesebene mit dem Landeskabinettsbeschluss zum neuen Landes-
entwicklungsplan am 19.02.2019 der 5 ha-Zielwert (d. h. die Begrenzung der täglichen 
Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha und langfristig auf Netto Null) 
gestrichen wurde, hält Münster grundsätzlich an seinem Zielwert beim Flächen-
verbrauch von maximal 30 ha pro Jahr fest. Auch die vom Rat beschlossene 
Fortschreibung des ‚Wohnsiedlungskonzeptes 2030‘ und die dort formulierte 
Ausweisung und Erschließung neuer Wohnbauflächen auf vorherigen Freiflächen 
bleibt mit einer Inanspruchnahme von 10 - 14 ha Bruttofläche für Wohnbauzwecke 
unter dem Zielwert (Vorlage Nr. V/0224/2019). 
Adressaten: 
Stadt Münster, externe Maßnahmenträger, Private Grundstücks- und 
Immobilieneigentümer. 
Kosten: 
Zurzeit noch nicht bezifferbar 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
IT.NRW (Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung) auf der Basis von 
Angaben des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster („Amtliches 
Liegenschaftskataster- Informationssystem – ALKIS“); Jahres-Statistik des 
Stadtplanungsamtes. 
Weitere Daten: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2014 2015 2016** 2017 2018 2019 2020 
Siedlungs- und 
Verkehrsfläche [ha] 
Flächen für Siedlung                  
und Verkehr [ha] 
10.154 
 
X 
10.193 
 
X 
X 
 
10.130 
X 
 
10.155 
X 
 
10.073 
X 
 
10.052 
X 
 
10.021 
Anzahl erfasster 
Altlasten-/Verdachts-
flächen [Stück] 
620 639 643 671 672 677 682 
Noch nicht bewertete 
Altlasten-
/Verdachtsflächen [%]* 
9 8 8 5 5 5 3 
* Veränderungen basieren auch auf der Neuaufnahme unbewerteter bzw. Entlassung bereits 
bewerteter Altlasten-/Verdachtsflächen. 
** Anpassung Definition

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 21
 
 
 Bodenfläche am:in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.  Siedlung7.458 24,6 % 7.483 24,7 % 7.455 24,6 % 7.447 24,6 % 7.414 24,4 %   davon    Wohnbaufläche3.023 10,0 % 3.031 10,0 % 3.049 10,1 % 3.104 10,2 % 3.113 10,3 %    Industrie- und Gewerbefläche1.236 4,1 % 1.228 4,0 % 1.207 4,0 % 1.211 4,0 % 1.194 3,9 %       darunter Industrie und Gewerbe634 2,1 % 616 2,0 % 601 2,0 % 608 2,0 % 594 2,0 %    Halde21 0,1 % 20 0,1 % 20 0,1 % 20 0,1 % 6 0,0 %    Bergbaubetrieb /    Tagebau, Grube, Steinbruch– – – – –     Fläche gemischter Nutzung784 2,6 % 801 2,6 % 811 2,7 % 843 2,8 % 847 2,8 %    Fläche besond. funktionaler Prägung912 3,0 % 912 3,0 % 909 3,0 % 837 2,8 % 835 2,8 %    Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche1.427 4,7 % 1.435 4,7 % 1.404 4,6 % 1.378 4,5 % 1.365 4,5 %       darunter Grünanlage890 2,9 % 889 2,9 % 871 2,9 % 869 2,9 % 856 2,8 %    Friedhof56 0,2 % 55 0,2 % 55 0,2 % 54 0,2 % 54 0,2 %  Verkehr2.672 8,8 % 2.672 8,8 % 2.618 8,6 % 2.605 8,6 % 2.607 8,6 %   davon    Straßenverkehr1.835 6,1 % 1.819 6,0 % 1.818 6,0 % 1.785 5,9 % 1.793 5,9 %    Weg488 1,6 % 509 1,7 % 480 1,6 % 500 1,6 % 496 1,6 %    Platz75 0,2 % 74 0,2 % 80 0,3 % 81 0,3 % 81 0,3 %    Bahnverkehr263 0,9 % 259 0,9 % 229 0,8 % 226 0,7 % 225 0,7 %    Flugverkehr2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 %    Schiffsverkehr9 0,0 % 9 0,0 % 9 0,0 % 10 0,0 % 10 0,0 %  FSuV [ Summe  "Siedlung" + "Verkehr" ] 10.130 33,4 % 10.155 33,5 % 10.073 33,2 % 10.052 33,1 % 10.021 33,0 %  Vegetation19.563 64,5 % 19.579 64,6 % 19.666 64,8 % 19.687 64,9 % 19.713 65,0 %   davon    Landwirtschaft13.556 44,7 % 13.439 44,3 % 13.352 44,0 % 13.288 43,8 % 13.268 43,7 %    Wald4.867 16,0 % 4.861 16,0 % 4.885 16,1 % 4.925 16,2 % 4.934 16,3 %    Gehölz534 1,8 % 497 1,6 % 609 2,0 % 662 2,2 % 671 2,2 %    Heide250 0,8 % 255 0,8 % 256 0,8 % 256 0,8 % 255 0,8 %    Moor– – – – –    Sumpf124 0,4 % 125 0,4 % 121 0,4 % 128 0,4 % 149 0,5 %    Unland, Vegetationslose Fläche232 0,8 % 402 1,3 % 444 1,5 % 429 1,4 % 437 1,4 %Gewässer636 2,1 % 595 2,0 % 589 1,9 % 589 1,9 % 594 2,0 %   davon    Fließgewässer367 1,2 % 325 1,1 % 315 1,0 % 311 1,0 % 310 1,0 %    Hafenbecken6 0,0 % 6 0,0 % 6 0,0 % 6 0,0 % 7 0,0 %    Stehendes Gewässer263 0,9 % 264 0,9 % 268 0,9 % 272 0,9 % 277 0,9 %    Meer– – – – – Bodenfläche insgesamt30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 %Quelle: IT.NRW, Landesdatenbank
31.12.2020Bodenfläche der Stadt Münster nach Nutzungsarten am 2016 - 202031.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 22
Umweltmedium/Ressource: 
Grün 
Indikator: 
Bauliche Eingriffe in das Grünsystem 
Definition: 
Der Indikator gibt die jährliche Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem der 
Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegelte Fläche) in die 
Grünzüge sowie den 1. und 2. Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster. 
(Ausgenommen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich). 
Erläuterung: 
Das Grünsystem der Stadt Münster ist von maßgeblicher Bedeutung für die 
Freiraumsicherung. Es stellt die Grundvoraussetzung dafür dar, dass der Freiraum 
seine Funktionen für Freizeit und Erholung einerseits sowie Natur-/ Landschaftsschutz 
und Stadtökologie andererseits erfüllen kann. Flächenverluste in diesen Bereichen 
führen zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen. 
 
Abbildung 8: Eingriffe in das Grünsystem  
 
Qualitative Ziele: 
Sicherung des kohärenten Systems der städtischen Grünzüge und Grünringe gemäß 
Grünordnung. 
Weitere Ziele mit Bezug zu öffentlichen Grünflächen:  
• Sicherstellung der Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen 
• Bereitstellung geeigneter Angebote für alle Nutzergruppen 
• Ausstattung aller Stadtteile mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten 
Grünflächen 
• Bedarfsgerechte Pflege zur nachhaltigen Sicherstellung der Funktionalität 
• Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen von Grünflächen, z. B. für das 
Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere und Pflanzen 
20 03010123452015 2016 2017 2018 2019 2020Eingriffe in das GrünsystemEingriffe

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 23
Quantitative Ziele: 
Als maßgeblicher Indikator wird die Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem 
der Stadt Münster erhoben. Ziel ist es, derartige Eingriffe vollständig zu vermeiden. 
Die Zielsetzung entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (operatives Ziel Nr. 
2.1.4). 
Von der Festlegung eines Zielwertes für die Größe der öffentlichen Grünflächen pro 
Einwohner wurde bislang Abstand genommen, da sich maßgebende Faktoren wie 
Aufenthaltsqualitäten, räumliche Vernetzung oder stadtökologische Funktionen 
quantitativ nicht hinreichend abbilden lassen. Der Orientierungswert des Deutschen 
Rates für Landespflege (DRL 1992) liegt bei 15 m²/Einwohner.  
Entwicklung: 
In den Jahren 2019 bis 2020 wurden folgende Eingriffe von mehr als 500 m² 
versiegelte Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen bzw. 
bauplanungsrechtlich vorbereitet.  
 Bebauungsplan Nr. 588:Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung 
Wolbeck (ca. 6.500 m²) 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Vermeidung von Eingriffen in das Grünsystem. 
Adressaten: 
Stadt Münster 
Kosten: 
In Folgejahren Kosten für notwendige Freiraumentwicklungskonzepte (V/0639/2021) 
Datenherkunft/Zuständigkeit:  
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Aktualisierung: 
Jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Öffentliche Grünflächen [ha] 392  396 394 395 397 
Öffentliche Grünflächen je Einwohner 
[m²/EW] 
12,7 12,8 12,7 12,7 12,7 
Spielplatzflächen [ha] 48  48 47 47 48 
Anzahl Spielplätze [Stück] 314  313 311 315 315

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 24
Erfasste Einzelbäume / überwiegend 
Straßenbäume gemäß Baumdatenbank   
[Stück] 
48.107 47.734 47.727 49.443 49.410

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 25
Umweltmedium/Ressource: 
Klima / Energie 
Indikator: 
Kohlendioxid-Emissionen 
Definition: 
Der Indikator gibt die lokale CO2-Emission pro Einwohner durch die Nutzung fossiler 
Energieträger an. Die Emissionen umfassen energiebedingte Emissionen 
(Raumwärme, Prozesswärme, Elektrizität) und personenverkehrsbedingte 
Emissionen. Die Angabe erfolgt in Tonnen pro Einwohner und Jahr [t/EW*a]. 
Erläuterung: 
Der Indikator zeigt den Anteil der münsteraner Bevölkerung am Klimawandel durch 
das Treibhausgas CO2 an.  
 
Abbildung 9: CO2 Emissionen je Einwohner 
10,19,49,49,58,06,76,66,46,46,05,8012345678910111990 1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020CO2in t/EWCO2Emissionen je Einwohner

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 26
Qualitative Ziele: 
Der Klimawandel zwingt zum Handeln. Durch den sparsamen und effizienten Einsatz 
von Energie und die Nutzung regenerativer Energien kann der Ausstoß 
klimaschädlicher CO2-Emissionen begrenzt werden.  
Ziele: 
• Reduzierung der CO2-Emissionen durch Senkung des Energieverbrauchs im 
Bereich Wärme, Strom und Verkehr 
• Steigerung des Anteils der Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien 
 
Quantitative Ziele: 
Ende 2019 wurde Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 das bestehende 
Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster fortgeschrieben. Gleichzeitig wurden 
die bestehenden Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz von 2050 auf 2030 
vorgezogen. Neben der Festlegung von weiterreichenden Zielen wurden bis Herbst 
2021 fortlaufend weitere Maßnahmen und Projekte - als Ergänzung und Erweiterung 
des Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 – beschlossen und auf den Weg 
gebracht. Münster Klimaneutralität 2030 
• Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % bis 2030 (ggü. 1990) 
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % bis 2030 (ggü. 1990) 
 
 
Entwicklung:  
Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voranschreitenden 
Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 2020 eine 
Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 43 % 
gegenüber dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 
2020 beläuft sich wegen der gestiegenen Bevölkerungszahlen auf 31 %.  
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Strategie und Projekte gemäß „Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster 
Klimaschutz 2050“ (vgl. Vorlage V/0689/2017) 
• Maßnahmen und Projekte gemäß „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030“ (vgl. 
Vorlage V/0770/2019) 
• Maßnahmen und Projekte gemäß Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ 
(vgl. Vorlage V/0628/2021) 
 
Adressaten: 
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, IHK, Handwerk, Wohnungswirtschaft, 
Energieberater, u.a. 
Kosten: 
Ca. 2,5 Mio € (Budget Klimaschutz 2019/2020)

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 27
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Stadtwerke Münster GmbH / Amt für Immobilienmanagement / Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit  
Aktualisierung: 
Von 1990 bis 2005 alle 5 Jahre. Ab 2009 (nach Änderung der Systematik) jährlich. 
Weitere Daten zum Umweltmedium:5 
 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
Sonnenenergie Photovoltaik 
[kWp] 
44.460 45.590 47.680 52.340 58.226 65.680 
Sonnenenergie Thermie 
(m² Kollektorfläche) 
24.961 25.558 25.849 23.351 23.741 24.296 
Stromverbrauch 
[kWh/Einw./Jahr] 
4.327 4.251 4.195 4.224 4.157 4.026 
Heizenergiebedarf 
[kWh/Einw./Jahr] 
10.307 10.476 10.407 10.190 9.937 10.020 
Kommunaler 
Heizenergiebedarf  
[Mio kWh/Jahr]6 
64,5 77,62 78,64 72,34 69,23 62,20 
Stromverbrauch 
kommunale Einrichtungen 
[Mio kWh/Jahr]7 
28,4 29,1 27,8 27,3 26,4 24,8 
Anteil erneuerbarer 
Energien am Gesamt-
Energieverbrauch der Stadt 
[%] 
5,12 5,50 5,50 5,71 6,73 7,15 
 
                                            
5 Bedingt durch methodische Weiterentwicklungen in der Datenerfassung ergeben sich z.T. gering- 
  fügige Veränderungen der Daten ggü. den Umweltdaten 2014/2015. 
6 Nicht witterungsbereinigter Heizenergiebedarf. 
7 Ggü. den bisherigen Angaben in den Vorjahren unter Einbeziehung aller technische Einrichtungen 
wie Lichtsignalanlagen und Pumpwerke.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 28
Umweltmedium/Ressource: 
Lärmimmissionen 
Indikator: 
 Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen  
Definition: 
Geschätzte Anzahl der Menschen an Hauptverkehrsstraßen, d. h. Straßen mit mehr 
als 3Mio. Kfz/Jahr, die in Häusern wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von  
Lden >55 dB(A) tags oder Lnight >50 dB(A) nachts bzw. 
Lden >70 dB(A) tags oder Lnight >60 dB(A) nachts  
Erläuterung: 
In Münster werden auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie die Gebiete 
ermittelt, bei denen die Lärmbelastung durch Verkehr besonders hoch ist. Im Jahr 
2012 wurde das relevante Straßennetz Münsters im Rahmen der 2. Stufe der 
Lärmaktionsplanung untersucht. Im Jahr 2017 ist die Lärmkartierung für die 3. Runde8 
der Lärmaktionsplanung durchgeführt worden.  
Zum Vergleich: Die vorsorgeorientierten Orientierungswerten der DIN 18005 für 
Allgemeine Wohngebiete betragen 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. 
Lärmimmissionen >70 dB(A) tags und >60dB(A) nachts spiegeln die Schwelle der 
Gesundheitsgefährdung wider. 
 
Abbildung 10: Geschätzte Gesamtzahl Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit 
Lärmbelastung  
  
                                            
8 seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“ 
bezeichnet (vormals „Stufen“) 
27575 26600164961670019522200253529000500010000150002000025000300002013 2017Geschätzte Gesamtzahl Menschen an Hauptverkehrstraßen mit Lärmbelastung > 55 dB(A) tags bzw. > 50 dB(A) nachts> 70 dB(A) tags bzw. > 60 dB(A) nachtstags > 55nachts > 50tags > 70nachts > 60

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 29
Qualitative Ziele: 
Der allgegenwärtige Lärm hat sich zu einem zentralen Umweltschutzthema entwickelt. 
Die Gesundheit gefährdende oder die Lebensqualität mindernde Lärmpegel sollen 
daher vermieden werden.  
Ziele:  
Senkung der Anzahl der Münsteraner, die von gesundheitsgefährdenden bzw. 
erheblich belästigenden Lärmimmissionen betroffen sind.  
Kurzfristig:  Vermeidung von Gesundheitsgefährdung (> 65 dB(A)/55 dB(A)) 
Mittelfristig: Minderung der erheblichen Belästigung (>60 dB(A)/50 dB(A)) 
Langfristig: Vermeidung von erheblicher Belästigung (>55 dB(A)/45 dB(A)) 
     [Immissionswerte = L den/Lnight] 
Quantitative Ziele: 
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist im März 2021 beschlossen worden. Im 
Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität 
Maßnahmen entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig, in den nächsten 5 
Jahren, ca. 11.120 Menschen besser vor Lärm geschützt werden. Weitere 
Informationen sind der Vorlage V/0077/2021 zu entnehmen. 
Entwicklung: 
Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor 
allem nachts signifikant zurückgegangen. Diese Lärmminderung geht überwiegend 
auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit im Hauptverkehrsstraßennetz zurück. Im 
Jahr 2017 sind die Lärmbelastungen im Nachtzeitraum geringfügig höher. Zum 
Februar 2019 wurde auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeits-
änderung im Innenstadtbereich auf Tempo 30 umgesetzt. Da die Lärmkartierung zur 
3. Runde im Jahr 2017 durchgeführt wurde, sind die umgesetzten 
Geschwindigkeitsreduzierungen bisher nicht berücksichtigt worden. Die Wirkungen 
werden mit der nächsten Lärmkartierung zur Runde 4 voraussichtlich zu einer 
Reduzierung der Belastetenzahlen führen.   
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist seit März 2021 beschlossen (V/0077/2021). 
Aktuell findet die straßenverkehrsrechtliche Prüfung der im Lärmaktionsplan der 3. 
Runde empfohlenen Tempo-30 Abschnitte statt. Die Lärmkartierung der Runde 4 ist 
für Herbst 2022 vorgesehen. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wird 2 Jahre später 
zum Herbst 2024 vorgelegt.  
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, 
• Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit 
lärmmindernder Wirkung und 
• Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 30
• (Förderprogramm Passiver Schallschutz: Ergänzend für Maßnahmenbereiche, für 
die sonst keine Möglichkeiten einer aktiven Reduzierung der Lärmemissionen 
gesehen werden) 
Adressaten: 
Noch festzulegen 
Kosten: 
Ca. 202.300 € (Kosten für Ergänzung Tempo 30-Konzeption (Beschilderung und 
Anpassung Ampelschaltung) sowie Neuorganisation Steinfurter Straße zwischen 
Neutor und Grevener Straße) 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
LANUV NRW/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Aktualisierung: 
5-jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2008 2017* 
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm durch Schienenlärm  
der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten 
Menschen: 
  
LDEN     > 55 dB(A) tags 14.600  25.790 
LNIGHT   > 50 dB(A) nachts 12.100  20.050 
LDEN     > 70 dB(A) tags   1.630  1.410 
LNIGHT   > 60 dB(A) nachts   2.790  2.600 
* Das Eisenbahnbundesamt hat in 2017 die Kartierung bzw. die Ergebnisse vorgelegt. 
Eine Vergleichbarkeit der Daten zwischen 2008 und 2017 ist nicht gegeben.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 31
Umweltmedium/Ressource: 
Luftschadstoffe 
Indikator: 
Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen 
Definition: 
Jahresmittel für NO2 [µg/m³] und Anzahl der Tage mit Überschreitung des 
Tagesgrenzwertes für PM10 [Überschreitungstage > 50 µg/m³] an der kontinuierlichen 
Mess-Station Weseler Straße. 
Erläuterung: 
Der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³ (ab 2010). Für PM10 gilt 
ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten 
werden darf. PM10 umfasst alle Feinstäube <10 Mikrometer, die als 
gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Zentrale Quelle für lokale Feinstaub- und 
Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr. 
 
Abbildung 11: Jahresmittelwerte NO2 (2014-2020)  
 
 
Abbildung 12: Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ (2014-2020) 
3939383838332720304050602014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Jahresmittelwert N02[µg/m³]
1814510126201020302014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ [Tage]
Zielwert 2010: 40 µg/m³ Jahresmittel 
Zielwert 2010: < 36 Überschreitungstage

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 32
Qualitative Ziele: 
Feinstäube und Stickoxide stehen im Brennpunkt der Diskussionen zu 
Luftschadstoffen. Ozon ist als Hauptverursacher des Sommersmogs mit zu 
betrachten. Um mögliche Gesundheitsgefahren und nachteilige Umweltfolgen zu 
mindern ist es erforderlich, dass die entsprechenden Luftbelastungen gemindert 
werden.  
Ziele:  
• Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der EU-
Luftqualitätsrichtlinie für die Leitsubstanzen Ozon, PM10 und NO2 
• Verringerung der flächenhaften Stickstoffdepositionen 
Quantitative Ziele 
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert ab 
2010 
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für PM10 von < 36 Überschreitungstage mit  
> 50 µg/m³ (24 Std.-Mittel) 
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von < 26 Überschreitungstage mit 120 
µg/m³ (8 Std.-Mittel) 
Entwicklung: 
Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2020 rückläufig. Der Grenzwert für 
Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) werden seit 2013 an der Weseler Straße 
nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Faktoren ursächlich 
(meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte etc.). Als eine 
Maßnahme zur Minderung der Immissionen besteht seit dem 1. Januar 2010 im 
Stadtkern von Münster eine Umweltzone. Die Regelungen für die Einfahrt in die 
Umweltzone wurden 2014 nochmals verschärft. An der Mess-Station „Bült“ trat 2017 
erstmals keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (2020: 27 µg/m³) mehr auf.  
 
Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die 
Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM10 trotz der 
Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem weiterhin 
sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf ungünstige meteorologische 
Bedingungen zurückzuführen. 
Hinsichtlich der Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von < 26 
Überschreitungstage mit 120 µg/m³ (8 Std.-Mittel) traten 2018 und 2019 
Überschreitungen des Grenzwertes auf. 2020 wurde der Wert wieder deutlich 
unterschritten. Die Entwicklung wird hier beobachtet. Eine eindeutige Ursache (z.B. 
die extremen meteorologische Bedingungen) lässt sich bislang nicht belegen. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Mit Hilfe des Luftqualitätsplans (2009) wurden Maßnahmen zur Minderung der 
Belastungen eingeleitet (z. B. Umweltzone). Im Jahr 2014 wurde er nochmals 
aktualisiert.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 33
Adressaten: 
Stadt Münster, Stadtwerke Münster, Bürgerinnen und Bürger 
Kosten: 
Gemäß Vorlage: V/0991/2013 
• Änderung der Umwelzzonenregelung/neue Beschilderung (5.000 €) 
• Weitere Kosten entstehen bei den Stadtwerken Münster GmbH durch die 
Modernisierung der Busflotte 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
LANUV NRW/Bezirksregierung Münster 
Aktualisierung: 
jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Ozon-Immissionen Münster Geist  
[Überschreitungstage mit 120 µg/m³  
(8 Std.-Mittel)] 
19 13 40 32 19 
Ozon-Immissionen (Jahresmittelwert) 
Münster-Geist [µg/m³] 
41 43 50 49 49

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 34
Umweltmedium/Ressource: 
Natur und Landschaft - Schutzgebiete 
Indikator: 
Schutzgebiete 
Definition: 
Fläche der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete) in Hektar 
[ha]. 
Erläuterung: 
Der Indikator gibt den Stand der Sicherung der für Natur und Landschaft bedeutsamen 
Landschaftsbestandteile wieder. Nicht enthalten sind die Geschützten 
Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtgröße von 159 ha. 
 
Abbildung 13:  
Gesamtfläche Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete 
Vergleichswert: 4.686 ha BSN-Flächen 
(BSN = Bereiche für den Schutz der Natur gemäß Regionalplan 2014) 
Qualitative Ziele: 
Die unterschiedlichen Naturräume und Nutzungsformen haben zur Ausbildung der für 
Münster typischen Landschaften und Lebensräume geführt. Diese gilt es zu sichern 
und zu optimieren.  
Ziele: 
• Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 
• Schutz der bedeutsamen Natur- und Kulturlandschaften  
• Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und 
Pflanzenwelt/Biodiversität von Arten und Lebensgemeinschaften 
21332133 2133 2133 2133 2133994199419941 99419941 99390200040006000800010000120002015 2016 2017 2018 2019 2020Naturschutzgebiete und Landschaftschutzgebiete [ha]NSGLSG

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 35
• Anreicherung strukturarmer Landschaftsräume mit gliedernden und belebenden 
Elementen 
• Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen 
Quantitative Ziele: 
Als Vergleichsmaßstab für die Größe der zu schützenden Gebiete wird 
näherungsweise auf die Flächen, die im des Regionalplan als „Bereiche für den 
Schutz der Natur (BSN)“ dargestellt sind, zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um 
ökologisch hochwertige und daher schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete. „Bei 
der Umsetzung der BSN kommt auf die Träger der Landschaftsplanung die Aufgabe 
zu, unter Beachtung der lokal bestehenden Bedingungen Umsetzungs-konzepte zum 
Aufbau eines Biotopverbundsystems zu entwickeln. Sie wählen aus den 
fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen (z. B. Natur-
schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) aus und 
bestimmen deren gebietsscharfe Abgrenzung“ (Regionalplan Münsterland 2014). Der 
Regionalplan verzeichnet insgesamt 4.668 ha als BSN-Flächen. Die Konkretisierung 
der Schutzausweisungen erfolgt somit über die Landschaftspläne. Ziel ist daher auch 
eine flächendeckende Landschaftsplanung für den Außenbereich von Münster. 
Entwicklung: 
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.9 
Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. Im 
Vergleich zu den BSN-Flächen des Regionalplans sind ca. 41 % als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen. 
Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %.  
Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der 
„Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies 
führte zu grundlegenden methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten 
vorheriger Jahre ist dadurch erheblich eingeschränkt. Waldflächen nehmen nach der 
neuen Statistik nur 4.943 ha ein. Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten 
Flächen beläuft sich nunmehr auf 13.268 ha. 
Die Anzahl der Naturdenkmale blieb in den Jahren 2019 und 2020 konstant bei 322. 
Bei einzelnen aus mehreren Bäumen bestehenden Naturdenkmalen mussten in den 
Jahren 2019-2020 durch natürliche Abgänge in Folge von Sturmereignissen oder 
Krankheitsbefall Verluste von Einzelbäumen hingenommen werden. Hierzu zählten 
insbesondere auch eine imposante Kastanie in der Grünanlage an der Warendorfer 
Straße (ND Nr. 74) und eine Eiche in Hiltrup (ND Nr. 519) an einem Wegekreuz in der 
Straße Hohe Geest. 
Mit der im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Naturdenkmalverordnung für den 
bebauten Bereich erhöht sich die Anzahl der Naturdenkmäler auf nunmehr 252 Stück. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Umsetzung der Landschaftspläne 1-3 
• Aufstellung des Landschaftsplans 4 
                                            
9 Die geringfügige Verringerung der LSG-Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in 
Folge neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 36
Adressaten: 
Stadt Münster 
Kosten: 
Geschätzte Kosten für Umsetzung des Landschaftsplans 3 (Maßnahmenrealisierung 
und Grunderwerb): 1,2 Mill. € 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Weitere Daten:  
Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes  
Aktualisierung: 
Jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 201610 2017 2018 2019 2020 
Waldfläche [ha] 4.867  4.861 4.885 4.925 4.943 
Landwirtschaftliche Fläche [ha] 13.556 13.439 13.352 13.288 13.268 
Städtische landwirtschaftliche 
Pachtfläche [ha] 11 
k.A. k.A. 1.007
12 
1.007
13 
1.012
14 
Anzahl der Naturdenkmale 325  324 322 322 322 
 
                                            
10  Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen 
Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies führte zu grundlegenden 
methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten vorheriger Jahre ist dadurch erheblich 
eingeschränkt. 
11  Die Angabe der von der Stadt Münster verpachteten landwirtschaftlichen Fläche wird erstmals ab 
dem Jahr 2015 zusätzlich  aufgeführt. Die Daten geben den Stand am 21.07.2015 wieder und enthalten 
auch die Flächen im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster. 
12 Stand 04.07.2018 
13 Stand 02.01.2019 
14 Stand 02.01.2020

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 37
Umweltmedium/Ressource: 
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung 
Indikatoren: 
1. Ersatzgeld 
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und 
Satzungen nach § 34 BauGB 
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster 
 
Erläuterung: 
Die Indikatoren setzen den Beschluss der Vorlage V/0619/2013 um, über die 
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung regelmäßig zu berichten. 
1. Ersatzgeld 
Definition: 
Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und über die für landschaftspflegerische oder 
Artenschutzmaßnahmen noch zur Verfügung stehenden Ersatzgelder [€] nach 
Landesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Eingriffen in Boden, Natur und 
Landschaft. 
 
Abbildung 14: Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld 
Das Ersatzgeld steht für landschaftspflegerische und artenschutzspezifische 
Maßnahmen zur Verfügung. 
 
 
344.630  109.287  344.651  361.875  92.063  218.220  252.588  143.655  0500001000001500002000002500003000003500004000004500002018Stand:31.12.182020Stand:31.12.20€ JahrBilanz Finanzmittel Ersatzgeld [€]EinnahmenHaben*AusgabenVerfügbar

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 38
Finanzbilanz Ersatzgelder 2020– Stand: 31.12.2020 
 
Frei verfügbare Finanzmittel am 31.12.2018: 252.588,- € 
 
Einnahmen gesamt 2019 - 2020: 109.287,- € 
 
Haben: 361.875,- € 
 
Ausgaben: 218.220,- € 
 
Frei verfügbares Ersatzgeld 31.12.2020: 143.655,- € 
 
 
Eine Übersicht über die im Zeitraum zwischen 2019 und 2020 geplanten, sich bereits 
in der Realisierung befindlichen bzw. abgeschlossenen landschaftspflegerischen 
Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. 
 
Entwicklung: 
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von 
Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu 
verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige Eingriffe wird immer ein Teil 
des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten 
Jahren ist mit der Errichtung neuer Anlagen zu rechnen, so dass voraussichtlich 
weitere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die 
Stadt Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen 
Vorhabenträger nachgewiesen wird. 
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und 
Satzungen nach § 34 BauGB 
Definition: 
Im Zuge der planrechtlichen Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach 
§ 34 (4) BauGB werden Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und 
Verkehrsflächen „verbraucht“. Für den naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleich der 
Eingriffe werden z. T. landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen. 
Dargestellt werden der „Flächenverbrauch“ durch entsprechende Verfahren mit 
zugeordnetem Ausgleich und die Entwicklung gegenüber der letzten Berichtsperiode.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 39
 
Abbildung 15: Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich 
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 sind 16 Bebauungspläne zur Rechtskraft 
gelangt. 
Neun davon umfassen Änderungen bestehender Bebauungspläne vorhandener 
Gewerbegebiete, Wohnbau- und Verkehrsflächen. Die meisten Bebauungspläne 
liegen im Innenbereich und sind im Hinblick auf eine Inanspruchnahme 
landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Im Detail handelt es sich dabei vor 
allem um eine Verdichtung oder Arrondierung vorhandener Bebauung innerhalb von 
bereits bestehenden Baugebieten sowie einer Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten 
innerhalb von Gewerbegebieten. Die Verdichtung geht zwar häufig materiell mit einer 
Erhöhung des Versiegelungsgrades einher, jedoch wird eine zulässige Grundfläche 
von 20.000 m² nicht überschritten. Rechtlich sind diese Verfahren in fünf Fällen nach 
§ 13a BauGB eingestuft, so dass die erfolgten Eingriffe von der 
Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. 
Zwei Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von ca. 4,4 ha nehmen in einer 
Größenordnung von ca. 1,3 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Wesent-
lichen für Wohn-, Verkehrs- und andere infrastrukturelle Zwecke in Anspruch. Nur 
diese beiden Bebauungspläne sind ausgleichsrelevant. Die zugeordnete 
Kompensation umfasst insgesamt ca. 1,1 ha. Neben der geplanten Entwicklung von 
neuen Baugebieten im Außenbereich ist die Stadt Münster auch weiterhin in 
erheblichem Maße um eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch eine forcierte 
Innenentwicklung bemüht. 
16,51,30 011,41,10 00000050100150202016-2018 2019-2020haJahrFlächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 BauGB [ha]Eingriff in landw. Flächen*Eingriff in forstw. Flächen*Ausgleich auf landw. FlächenAusgleich auf sonst. Flächen*ohne Ausgleich u.bestehendes Planrecht

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 40
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster 
Definition: 
Die nicht für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gebundenen Flächen im 
Flächenpool des Kompensationsflächenkatasters („Komkat“) stehen für zukünftige 
Kompensationsflächenbedarfe zur Verfügung.  
 
Abbildung 16: Poolflächen im Kompensationsflächenkataster  
Entwicklung: 
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt ca. 40,07 ha zuordnungsfähige 
Kompensationsflächen vorhanden (Stand: 31.12.2020). Diese teilen sich auf 
ca. 1,99 ha Uferrandstreifen (17 Flächen) und ca. 38,08 ha sonstige Flächen 
(18 Flächen) auf. 
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen 
auf (Flächenanteile geschätzt) 
 Intensiv genutztes Grünland  ca. 14,35 ha 
 Acker      ca. 19,09 ha 
 Brachflächen     ca.   1,07 ha 
 Gehölz- und Gewässerflächen  ca.   3,30 ha 
 Innenbereichsflächen   ca.   0,27 ha 
 ----------------------------------------------------------------------- 
     Summe:  ca. 38,08 ha 
 
16,2819,020,123,653,401,502,0746,0414,3519,090,001,073,300,271,9940,070,005,0010,0015,0020,0025,0030,0035,0040,0045,0050,0055,00IntensivesGrünlandAckerSonderstandorte(Hochzeitswald)BrachflächenGehölz-/GewässerInnenbereichs-flächenUferrand-streifenGesamtin haNutzungPoolflächen im KompensationsflächenkatasterStand:31.12.18Stand:31.12.20

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 41
Die Entwicklung des Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen ist mit der 
städtischen Siedlungsentwicklung und sonstigen umweltrelevanten Planungen 
unmittelbar verknüpft. Insbesondere die Bebauungsplanverfahren im Innenbereich 
(nach § 13a BauGB) führen aufgrund der planungsrechtlichen Bedingungen häufig zu 
einer Befreiung von Kompensationsverpflichtungen. Ein Teil der zur Rechtskraft 
gelangenden, kompensationspflichtigen Verfahren wird Vorhaben bezogen 
durchgeführt. Hierbei stellt der jeweilige Vorhabenträger Kompensationsflächen in 
entsprechender Größenordnung zur Verfügung. 
Auch wenn im Vergleich zur letzten Berichtsperiode das Flächenpoolangebot um 
rd. 6 ha geringer ausfällt, kann dieses gegenwärtig noch als ausreichend bewertet 
werden. Um handlungsfähig zu bleiben werden bei Vorliegen entsprechender 
liegenschaftlicher Angebote von Seiten der Landwirtschaft und gleichzeitiger 
potenzieller naturschutzfachlicher Eignung der Flächen weiterer Grunderwerb zur 
Aufstockung des Flächenpools vorgenommen, um auch mittelfristig 
Kompensationsflächen in Münster zur Verfügung stellen zu können. 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Aktualisierung: 
2-jährlich

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 42
Umweltmedium/Ressource: 
Umweltmanagement 
Indikator: 
ÖKOPROFIT-Betriebe  
Definition: 
Anzahl der Betriebe, die sich am Projekt ÖKOPROFIT der Stadt Münster beteiligen.  
Erläuterung: 
Seit 2001 unterstützt die Stadt Münster im Rahmen des Projektes ÖKOPROFIT 
Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im 
Bereich Energie, Abfall, Wasser und Rohstoffe. Seit 2020 führt sie dieses Projekt in 
Kooperation mit dem Kreis Warendorf durch. Der Indikator ist ein Maßstab für das 
Umweltengagement von Unternehmen in Münster. 
 
Abbildung 17: Ökoprofitbetriebe Münster 2008-2020 
Qualitative Ziele: 
Betriebliche Prozesse haben erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Durch Optimierung 
dieser Prozesse kann die Umwelt entlastet werden (z. B. reduzierter 
Wasserverbrauch, Energieeinsparung, Abfallvermeidung u.a.m.)  
Ziele: 
• Förderung der Nachhaltigkeit und des betrieblichen Umweltschutzes in 
Münsteraner Unternehmen 
• Ausbau des Umweltmanagements im Konzern Stadt Münster 
Quantitative Ziele: 
Eine konkrete Zielvorgabe für die Anzahl der Betriebe, die sich pro Jahr am 
ÖKOPROFIT beteiligen, lässt sich nicht benennen. Primäres Ziel ist es, das 
erfolgreiche ÖKOPROFIT-Projekt dauerhaft in Münster zu etablieren.  
11 1210 996728…9410311211802550751001251502010 2012 2013 2015 2017 2020ÖKOPROFIT-BetriebeGesamtzahl und  Anzahl im Auszeichnungsjahr [Betriebe]pro Jahrgesamt

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 43
Entwicklung: 
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 11 Durchgängen 118 münsteraner 
Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden vor 
Ort mittlerweile 44 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten 
Überprüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit 
das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert. Bislang 
konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestlegung erhalten bleiben. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Einwerbung weiterer Betriebe.  
Adressaten: 
Stadt Münster, Gewerbebetriebe/Münsteraner Unternehmen und Institutionen 
Kosten: 
ca. 16.000 € je Durchgang (nach Abzug von Landesmitteln) 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Amt für Stadtentwicklung/-planung und Verkehrsplanung, Jahres-Statistik, Kap. 14  
Aktualisierung: 
2-jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Kontakte / Beratungen in der 
Umweltberatung 
3.696 3.873 3.878 4.775 3.008 15 
Elektronische Erfassung / 
Bearbeitung von Kundenanliegen 
in IMSware-Umweltservice16 
2.047 2.297 3.285 3.287 3.821 
  
                                            
15 In der Umweltberatung sind die Kontakt-Zahlen 2020 eingebrochen, weil der Stadtwerke City-
Shop coronabedingt monatelang geschlossen hatte. In dieser Zeit konnte die Umweltberatung 
nur telefonische Beratungen anbieten. 
16 Die Anliegen im Umweltservice (incl. online-Mängelmeldungen) wurden überwiegend 
von den 3 Eingangsstellen für Bürgerkontakte im Amt 67, der Umweltberatung (492-6767) 
dem Vorzimmer / Sekretariat (492-6701/-6702) und der Grünflächenpflege (492-6741) nach 
Telefonkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern in IMSware-Umweltservice elektronisch erfasst 
und bearbeitet.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 44
Umweltmedium/Ressource: 
Verkehr/Mobilität 
Indikator: 
Anteil Umweltverbund am Modal Split 
Definition: 
Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Modal Split in 
Prozent [%]. 
Erläuterung: 
Der Modal Split bezeichnet die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen 
Verkehrsträger. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes 
(Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Gesamtverkehr. 
 
Abbildung 18: Modal Split 1982-2019 
Insgesamt ergibt sich kein konsistentes Bild über die Zeitreihe. Dies liegt 
insbesondere daran, dass der Anteil im Fußverkehr stark schwankt. Der Grund dafür 
sind Differenzen in der Methodik zwischen den einzelnen Erhebungen. Der Anteil der 
„Sonstigen“ die in 2019 erstmalig erhoben wurden und die starken Schwankungen im 
Fußverkehr beeinflussen die anderen Werte signifikant. Um diesen Einfluss zu 
auszuschalten, wurden in der Abbildung 19 der Fußverkehr und Sonstige heraus 
gerechnet. 
Die Eliminierung der methodischen Verzerrungen führt zu einem konsistenten 
Ergebnis. Festzustellen ist bis 2013 ein stetiger Rückgang des Pkw-Anteils bei

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 45
gleichzeitiger Zunahme der Anteile von Fahrrad und ÖPNV. Die 2019er Erhebung 
bestätigt die Werte aus 2013 auf hohem Niveau, trotz stark wachsender 
Einwohnerzahlen. 
 
Abbildung 19: Modal Split 1982-2019 (ohne Fußverkehr und Sonstige) 
Darüber hinausgehend sind für die langfristige Bewertung des Verkehrs unter 
Nachhaltigkeitsaspekten aber auch künftige Anteile der Elektromobilität im Kfz-
Verkehr sowie der Fahrzeugbesetzungsgrad, der zurzeit in Münster 1,15 
Personen/Pkw beträgt, von Relevanz. Die Beeinflussung dessen ist jedoch wesentlich 
von bundesweiten Rahmenvorgaben abhängig und weniger auf kommunaler Ebene 
steuerbar. 
Qualitative Ziele: 
Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängt die 
Belastung durch Luftschadstoffe, Lärm oder der CO2-Ausstoß in erheblichem Maße 
von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll der Umweltverbund im Modal Split 
gestärkt werden. 
• Erhöhung des Wegeanteils des Fußgängerverkehrs  
• Weitere Stärkung des Fahrradverkehrs  
• Stärkung des ÖPNV/SPNV 
• Minderung des Kfz-Anteils im Regionalverkehr (Pendler) 
Quantitative Ziele: 
Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022 vom 
Gutachterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle kommenden Schritte 
des Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher Zwischenbericht wurde dem 
AVM zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl. V/0897/2021). Im Weiteren werden auf Basis des

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 46
Zwischenberichtes und den daraus abzuleitenden Trends Ziele für den Bereich 
Mobilität erarbeitet und von der Politik beschlossen. Im Vergleich zu den Vorherigen 
Umweltdaten (Zielwert 2025: 70 % des Verkehrs der Münsteraner entfallen auf den 
Umweltverbund) findet eine Neuausrichtung des Zielwertes (Zielwert 2035) statt, der 
aktuelle Beschlüsse aber auch erkennbare Trends berücksichtigt und in den 
kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll. 
Entwicklung: 
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des 
Umweltverbundes bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber 
der Autonutzung nochmals deutlich gestiegen, so dass der Umweltverbund erstmals 
über 70 % lag. Die 2019er Erhebung bestätigt diese Werte aus 2013 auf hohem 
Niveau, trotz stark wachsender Einwohnerzahlen. 
Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1.  
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
Den Rahmen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in Münster wird der Ende 2019 
in Auftrag gegebene „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vorgegeben. Aktuelle 
(geplante) Maßnahmen sind u.a.:  
 V/0728/2020 Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept  
                          Münster" 
 V/0341/2021 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur  
                          Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen 
 V/1186/2019 Fahrradnetz-Planung erarbeiten 
 V/1052/2020 Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für  
                          Münster 
 V/0312/2021 Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der  
                          Elektromobilität 
 V/1181/2019 Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems  
                          in Münster 
Adressaten: 
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, Regionalbusunternehmen, Zweckverband 
SPNV Münsterland, angrenzende Kreise, Nachbargemeinden u. a. 
Kosten: 
Derzeit sind noch keine Angaben möglich. Der Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
wird neben Programmaussagen auch Maßnahmenempfehlungen mit ersten 
Kostenschätzungen enthalten. Diese werden anschließend in Planungen umgesetzt 
und mit konkreten Kosten belegt werden. Kostenangaben würden zum jetzigen 
Zeitpunkt eine aufwendige wissenschaftstheoretische Modellierung erfordern, die 
extern vergeben werden müsste, was weder sinn- noch zielführend ist.

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 47
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
Stadtplanungsamt; Amt für Mobilität und Tiefbau: 
• Mobilitätsbefragung 2019 zum werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung 
in Münster,Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025, Vorlage 
V/1019/20083. Nahverkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2016) 
• Radverkehrskonzept Stadt Münster (V/0647/2016) 
• Mobilität Münster/Münsterland 2050 (V/0625/2010) 
Weitere Daten: Stadtwerke Münster 
Aktualisierung: 
Die Erfassung des Modal Split erfolgt in möglichst regelmäßigen Zeitabständen mittels 
Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Münsteraner. Die letzte 
Aktualisierung aus 2019 ist in die Umweltdaten eingeflossen.  
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Entwicklung der Fahrgastnachfrage auf den 
Stadtbussen [Fahrgäste in Mio./Jahr] 
45 45 46 49 k.A17. 
Länge der Radwege [km] 471  476 
 
480 
 
480 480 
 
 1982 1990 2007 2013 2019 
Anteil des Umweltverbundes am regionalen 
Verkehr (Einpendler) [%] 
24,3 21,9 19,1 k.A. k.A. 
Anteil des Umweltverbundes am 
Gesamtverkehr [%] 
54,3 52,9 52,1 k.A. k.A. 
 
 
                                            
17 Im Jahr 2020 erfolgte bedingt durch die Pandemie keine Erhebung

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 48
Umweltmedium/Ressource: 
Wasser 
Indikator: 
Guter ökologischer und chemischer Zustand (Gewässergüteklasse II-III oder 
besser) bzw. Potenzial für alle Fließgewässer (gem. EG-WRRL) 
Definition: 
Der gute ökologische Zustand bzw. Potenzial der Fließgewässer ist ein zentrales Ziel 
der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Zustandsbewertung und Zielerreichung wird 
durch ein regelmäßiges Monitoring seitens des Landes NRW durchgeführt. In diesem 
Verfahren sind die größeren Fließgewässer (Aa, Werse, Angel, Mecklenbach, 
Kinderbach, Emmerbach, Kreuzbach, Getterbach, Flothbach, Offerbach und 
Kannenbach) eingebunden. 
Für die übrigen namhaften Gewässer wird der Indikator der Gewässergüte auf der 
Grundlage eigener Untersuchungen herangezogen. 
Dieser Indikator gibt den Anteil der Gewässerabschnitte von Fließgewässern an, 
deren Gewässergüteklasse mit der Klasse II-III (kritisch belastet) oder besser bewertet 
wird. Die Angabe erfolgt in Prozent. 
Erläuterung: 
Die "biologische Gewässergüte" nach dem Saprobiensystem lässt vor allem die 
Beeinträchtigung der Gewässer durch biologisch leicht abbaubare Stoffe und die sich 
daraus ergebenden Defizite im Sauerstoffhaushalt erkennen. Bei der Überwachung 
der Fließgewässer ist die biologische Gewässergüte ein Leitparameter für die 
Beschaffenheit des Gewässers. 
Datenlage/Grafik: 
 
Abb. 20: Entwicklung Gewässergüteklasse II-III oder besser 
86,0%89,0%89,0%89,0%85,0%91,1%86,0%98,0%50,0%60,0%70,0%80,0%90,0%100,0%2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020Anteil der Fließgewässerabschnitte mit Gewässergüteklasse II-III oder besser[in % der Fließgewässerabschnitte]

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 49
Qualitative Ziele: 
Gewässer sind in Münster ein prägendes Element. Die Sicherung und Verbesserung 
des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern und Grundwasser ist eine 
Herausforderung für die Zukunft. Der Erhalt von Auen und Retentionsräumen schützt 
vor Hochwassergefahren. Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeits-
strategie Münster (Nr. 2.1.2) befindet sich das Grundwasser und alle Oberflächen-
gewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand.   
Ziele: 
• Generelle Vermeidung starker Verschmutzungen in allen Münsteraner Gewässern 
• Einhaltung der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 
• Verbesserung der Wasserqualität des Aasees 
• Nachhaltige Sicherung einer guten Qualität und Quantität des Grundwassers 
Quantitative Ziele: 
100% der Fließgewässerabschnitte haben bis 2027 eine Gewässergüteklasse II-III 
oder besser.  
Erläuterung: 
Sanierungsziel gemäß WRRL ist in NRW der gute ökologische Zustand für 40% und 
das gute ökologische Potenzial für 60% der Gewässer bis 2027.  
Der gute Zustand ist definiert als ein Zustand, der von einem "sehr guten" (d.h. 
weitgehend anthropogen unbeeinflussten) Zustand nur geringfügig abweicht. Er ist 
ausgerichtet auf die Vielfältigkeit vorhandener Pflanzen- und Tierarten und die 
morphologische Gewässerausprägung. 
Da die Regelungen der WRRL sich in Münster im Wesentlichen auf die 
Hauptgewässer beziehen und die weiteren Gewässer nicht erfassen, wird als 
Vergleichsmaßstab die Gewässergüte herangezogen, die für alle namhaften 
Gewässer in Münster regelmäßig geprüft wird. Im Vordergrund steht die Beseitigung 
von stark verschmutzten Gewässern ab Gewässergüteklasse III. Der zudem 
angestrebten Erhöhung des Anteils von Gewässern mit Gewässergüteklasse II sind 
z.T. naturräumlich bedingte Grenzen gesetzt. 
Entwicklung 
Seit dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu erkennen. 
Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf zahlreiche Maßnahmen 
zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Eine weitere 
Verbesserung der Gewässergüte erweist sich bislang insbesondere bei kleinen 
Gewässern mit geringer Wasserführung im Sommer als schwierig. 
Die Auswertung der Ergebnisse für den Zeitraum 2019/2020 ergibt für die 
Gewässergüteklasse II 44%, Güteklasse II-III 54% und Güteklasse III 2%. Damit hat 
sich die biologische Güteklasse in diesem Berichtszeitraum wieder verbessert. 
Insgesamt waren in beiden Jahren aufgrund des extrem trockenen Sommers an vielen 
Probestellen vor allem kleinerer Bäche und/oder Oberläufe ein Austrocknen 
eingetreten, so dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzonen nach kurzfristigen

Umweltdaten Münster 2019 - 2020 
 50
Niederschlägen noch physikalisch-chemische Messungen durchgeführt werden 
konnten, ohne dass eine Besiedlung mit Makroorganismen begonnen hatte. Diese 
Probestellen blieben in der Auswertung ohne Berücksichtigung, da sonst das Ergebnis 
verfälscht wäre. 
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Maßnahmen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung aus dem 
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
• Umsetzungsfahrpläne zur WRRL 
• Ökologische Verbesserung der kleineren Gewässer 
 
Adressaten: 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Wasser und Bodenverbände, Unterhaltungsverbände 
im Stadtgebiet.  
Kosten: 
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK): 73 Mio € 
Ökologische Verbesserung von kleineren Fließgewässern. Die sind von der Stadt und 
von den Wasser- und Bodenverbänden aufzubringen. Diese Maßnahmen werden zur 
Zeit mit 80% vom Land gefördert. 
Datenherkunft/Zuständigkeit: 
- Amt für Mobilität und Tiefbauamt 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Stadtwerke Münster 
Aktualisierung: 
2-jährlich 
Weitere Daten zum Umweltmedium: 
 2016 2017 2018 2019 2020 
Privater Trinkwasserverbrauch 
[l/Einw. und Jahr] 
44.008 43.881 46319 46.538 48.074 
Nitrat im Trinkwasser (Mittelwert der vier 
Wassergewinnungsgebiete) in mg/l 
10,6 10,7 10,3 11,4 10,7 
Microcystine (Toxine der Cyanobakterien/ 
„Blaualgen“) im Aasee, Mittelwert der 
Jahresmesswerte [µg/l]  
0,16 - 8,24 k.A. k.A.18 
                                            
18 In 2020 und 2021 sind keine Microcystin-Analysen erfolgt, da keine Belastungssituation vorlag.

Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020 
 51 
Ersatzgeld – 
Maßnahmen 2019 bis 
2020(Stand 
31.12.2020)  
 
Projekt 
Landschaftspflegerische 
Maßnahmen 
NSG 
LSG 
LB 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolge-
nutzung 
Stand des 
Projekts 
Vorauss. 
Baukosten 
Kosten 
Liegenschaft 
 
Kosten 
gesamt 
Anlage von vier 
Kleingewässern; 
Förderung Laubfrosch 
Wolbeck-Nord 
 Anlage Kleingewässer - Intensivgrünland 
auf festgesetz-
ter Ausgl.-fläche 
Klein-
gewässer 
auf 
Ausgleichs-
fläche 
Entwick-
lungspflege 
27.430,- € 0 27.430 € 
Maßnahmen LB 
Meerwiese 
 Schneiteln von Kopfweide 
 Sonstige Gehölzarbeiten 
LB Gehölz Gehölz Beendet 1.260,- €  0 1.260,- € 
Ökologische 
Verbesserung von 
Biotopen im 
Hochzeitswald 
 Entschlammung KG 
 Freistellung Gewässer 
 Baumpflegearbeiten 
LSG Kleingewässer 
mit Uferzone 
Kleingewäs-
ser mit 
Uferzone 
Beendet 5.900,- €  8.920,- € 14.820,- € 
Optimierung 
Ausgleichsfläche 
Wolbeck-Nord u. 
Telgter Str. 
 Zaunarbeiten - Extensives 
Grünland auf 
Ausgleichsfläche 
Extensives 
Grünland auf 
Ausgleichs-
fläche 
Beendet 7.960,- € 0 7.960,- € 
Naturschutzmaß-
nahmen NSG 
Dabbeckskamp 
 Entschlammung und 
Vertiefung Kleingewässer 
 Bodenabtrag 
 Gehölzarbeiten 
NSG Feuchtbiotop Feucht-
biotop 
Herstellung 20.100,- € 0 20.100,- € 
Werseaue Angelmodde  Rammkernsondierung für 
Kleingewässer-anlage 
LSG Acker Kleingewäs-
ser 
Beendet 780,- €  0 780,- € 
Loddenbach und 
Werse 
 Kopfweidenpflege LSG Gehölz Gehölz Beendet 3.020,- €  0 3.020,- € 
Biotoptypen 
Hochzeitswald 
 Entschlammung 
 Entwässerungsmaßnahme 
LSG Gewässer u. 
Gräben 
Gewässer u. 
Gräben 
Beendet 21.800,- €  0 21.800,-€

Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020 
 52 
Projekt Landschaftspflegerische 
Maßnahmen 
NSG 
LSG 
LB 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolge-
nutzung 
Stand des 
Projekts 
Vorauss. 
Baukosten 
Kosten 
Liegenschaft 
 
Kosten 
gesamt 
NSG Vorbergs Hügel  Pflanzarbeiten 
 Zaunarbeiten 
NSG NSG NSG Beendet 2.570,- €  0 2.570,- € 
Vogelschutzgebiet 
Rieselfelder – ehem. 
Vogelwardhaus 
 Heideentwicklung 
 Gewässeranlage 
 Infotafeln 
NSG Feuchtgebiet Feucht-
gebiet 
Herstellung 20.810,- € 0 20.810,- € 
Pflanzmaßnahm. 
Gröverbach 
 Anlage Feldhecke mit 
Saumstreifen 
- Acker Gehölz-
streifen 
Entwick-
lungspflege 
4.220,- € 8.490,- € 12.710,- € 
Pflanzmaßnahm. 
Feldstiege 
 Anlage Feldhecke mit 
Saumstreifen 
- Acker Gehölz-
streifen 
Fertigstel-
lungspflege 
10.330,- € 9.440,- € 19.770,- € 
Naturschutzgeb. 
Bonnenkamp 
 Forstmulcherarbeiten 
 Gewässerentschlam-mung 
NSG Heidebiotop Heidebiotop Beendet 5.640,- €  0 5.640,- € 
Ersatzgeldmaßn. Nördl. 
Heumannsweg, südl. 
Honebach 
 Grünlandextensivierung - Intensiv-
grünland 
Extensiv-
grünland 
Beendet 0 14.590,- € 14.590,- € 
Ersatzgeldmaßn. 
Kanalpromenade 
 Grünlandextensivierung LSG Intensiv-
grünland 
Extensiv-
grünland 
Beendet 0  10.700,- € 10.700,- € 
Ersatzgeldmaßn. 
Loevelingloh / west. 
Thierstr. 
 Entwicklung einer 
Gehölzbrache 
- Ackerbrache 
auf Restfläche 
Gehölz-
brache 
Beendet 0 7.530,- € 7.530,- € 
Aufbau Wildbienen 
nisthilfen im LP 
Mecklenbeck 
 Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.170,- € 0 1.170,- € 
Herstellung 
Heidelebensraum Hohe 
Ward – Projekt-
beteiligung Nabu 
Münster 
 Heideentwicklung LSG Brache unter 
Freileitung 
Brache 
unter 
Freileitung 
Beendet 1.830,- €  0 1.830,- €

Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020 
 53 
Projekt Landschaftspflegerische 
Maßnahmen 
NSG 
LSG 
LB 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolge-
nutzung 
Stand des 
Projekts 
Vorauss. 
Baukosten 
Kosten 
Liegenschaft 
 
Kosten 
gesamt 
Ökolog. Verbes-serung 
Kleinge-wässer am 
Wasserweg 
 Freistellung von 
Gehölzen 
 Gewässerent-
schlammung 
LSG Kleingewässer Klein-
gewässer 
Beendet 1.490,- €  0 1.490,- € 
Nistkästenerwerb 
Friedhof Lauheide 
 Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.100,- €  0 1.100,- € 
Nistkästenerwerb zur 
EPS-Bekämpfung 
 Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.230,- €  0 1.230,- € 
Anteil Stadt Münster (20 
%) am FöNa-Antrag 
"Artenschutzmaß-
nahmen für die 
Zauneidechse 
Umgehungsbahn“ 
 Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.260,- €  0 1.260,- € 
Biotopanlage 
Kasewinkel 94 b 
 Lieferung von Regio-
saatgut 
- Acker Extensiv-
grünland 
Beendet 1.190,- €  0 1.190,- € 
Biotopanlage 
Kasewinkel 94 b 
 Anlage mehrerer 
Kleingewässer 
- Acker Klein-
gewässer 
Herstellung 7.500,- €  0 7.500,- € 
Kopfweiden an der 
Angel 
 Kopfweidenpflege LB - - Beendet 9.960,- €  0 9.960,- € 
      158.550,- €  59.670,- € 218.220,- 
€

Berichtsvorlage

15341 Zeichen

V/0096/2022
V/0096/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Umweltdaten Münster 2019-2020
Beratungsfolge
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
1.Einleitung
Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Umwelt
in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden mit Beschluss des Rates der
Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Umweltdaten für
die Fortschreibungsjahre 2019 und 2020 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage
dokumentiert. Die Vorlage der vollständigen Daten ist erst zu Beginn des Jahres 2022 möglich, da
einzelne Daten erst zu Ende des Folgejahres veröffentlicht werden. Die Datenerhebung erfolgt für die
einzelnen Umweltmedien in einem unterschiedlichen Turnus. Neben jährlichen Datenerfassungen
treten vereinzelt auch längere Zeitabstände von 5 oder mehr Jahren zwischen den Erhebungen auf.
Dies erklärt die unterschiedlichen Bezugsjahre in der unter Ziffer 2 dargestellten T abelle.
2. Fortschreibung der Umweltdaten 2019 - 2020
Die Entwicklung der Indikatoren für die einzelnen Umweltthemen werden in nachfolgender T abelle
kurz ausgeführt:
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren
Abfall Die Abfallmengen pro Kopf der Bevölkerung sind bis 2019 (421 kg/EW*a)
leicht rückläufig. Im Jahr 2020 liegt das Aufkommen etwas erhöht bei 422
kg/EW*a. Hierbei sind Auswirkungen der Corona-Pandemie als mögliche
Ursache zu berücksichtigen. In den letzten Jahren liegt das Aufkommen
jedoch unter dem für das Jahr 2020 gesetzten Zielwert von 425 kg/EW*a.
Dieses wurde trotz einer weiter gestiegenen Anzahl der Einwohnerinnen und
Einwohner in Münster erreicht. Das Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten
ist seit dem Jahr 2010 (130.448 t) nicht gesunken. Im Jahr 2019 lag das
Aufkommen bei 129.486 t und im Jahr 2020 bei 131.983 t.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
23.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kuttenkeuler
T elefon:492-6744
Kuttenkeuler@stadt-
muenster.de

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V/0096/2022
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren
Abwasser Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde im Jahr 2018 minimal
überschritten, in 2019 und 2020 eingehalten. Die Reinigungsleistung war bei
deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der
Eliminationsrate von 93 % konstant.
Biodiversität Im Berichtszeitraum wurden folgende Indikatorarten erhoben:
1. Mohn und Kornblume
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bestandsentwicklung für die
untersuchten Arten einen positiven Trend zeigt. Dennoch kommen in Münster
weiterhin auf nur etwa jedem sechsten Ackerschlag überhaupt Mohn- oder
Kornblumen vor, und dann häufig mit nur wenigen Individuen. Für den
dauerhaften Erhalt der Arten, als Nahrungsquelle für Insekten und nicht
zuletzt für ein attraktives Landschaftsbild sind jedoch weit größere und
häufigere Bestände notwendig.
2. Schwalben
Die Kartierergebnisse ergaben für die Mehlschwalbe unter Betrachtung von
35 Vergleichsstandorten eine stabile Bestandsentwicklung zwischen 2015
und 2020. Der Gesamtbestand wird auf 600 – 650 Paare geschätzt. Die
Entwicklung der lokalen Population scheint sich etwas stabilisiert zu haben.
Deutlich wurde aber auch, dass einige wenige Standorte von großer
Bedeutung für den Bestand sind.
Bei der Rauchschwalbe ergab der Vergleich von 86 Standorten einen
Rückgang von ca. 9 % für den Zeitraum von 2015 bis 2020. Rauchschwalben
sind im Gegensatz zu Mehlschwalben stärker an die Landwirtschaft,
insbesondere an Viehhaltung gebunden.
In Zukunft soll im Rahmen des Gebäudebrüter-Projektes die
Öffentlichkeitsarbeit für Schwalben noch weiter verstärkt werden um eine
größere Sensibilität in der Bevölkerung für den Schutz der Schwalben zu
schaffen.
3. Kiebitz
In den Jahren 2019 und 2020 konnten bei der Erfassung des
Kiebitzbestandes durch die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.
lediglich jeweils 59 Brutpaare festgestellt werden. Nachdem der Rückgang in
den letzten Jahren eher schleichend vonstattenging, ist der Wegfall von fast
der Hälfte der münsterschen Kiebitzpopulation im Vergleich zum Jahr 2018
(108 Brutpaare) alarmierend. Besorgnis erregend ist zudem, dass die Zahl
der flügge werdenden Jungvögel mit ca. 0,4 flüggen Jungvögel pro Paar zu
gering ist, um einen dauerhaften Erhalt der Population sicherzustellen. Dafür
wäre nach Angaben des NABU ein Bruterfolg von mindestens 0,8 flüggen
Jungvögeln je Brutpaar notwendig.
Ökologischer Landbau
Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der landwirtschaftlich
genutzten Gesamtfläche Münsters hat sich von 1,4 % in 2016 auf 3,4 % in
2020 erhöht. Seitens der Stadt Münster werden zurzeit zwei Ackerflächen in
einer Größenordnung von 20,2 ha für Ökolandbau verpachtet.
Boden/Fläche Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die
Auswertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme
(ALKIS)” umgestellt. Bei der Betrachtung der Flächenentwicklung wird mit
dem Wert für 2016 die Umstellung in der Erhebungsmethode sehr deutlich, so
dass dieser mit recht großen Unsicherheiten behaftet ist und sich im

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V/0096/2022
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren
Rückblick nicht für Aussagen zu Trendentwicklungen eignet. Auch die Daten
der folgenden Jahre 2017 bis 2020 lassen keine belastbare Interpretation zu,
da die ALKIS-Umstellung und neue Flächenzuordnung nicht selten zu
problematischen Ergebnissen führt, was die Schwankungen für Münster
deutlich zeigen.
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung
des Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur
Beschreibung des Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung
sicherlich erst nach einem längeren Betrachtungsraum machbar sein. Damit
ermöglicht die dargestellte Entwicklung leider keine belastbare Interpretation,
sondern kann nur deskriptiv dargestellt werden.
Grün In den Jahren 2019 bis 2020 wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 588:
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck (ca. 6.500
m²) ein Eingriff von mehr als 500 m² versiegelte Fläche innerhalb des
städtischen Grünsystems (Grünkorridore/ 1. und 2. Grünring) vorgenommen
bzw. bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Klima / Energie Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem
voranschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis
Ende des Jahres 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der
Bevölkerung um knapp 43 % gegenüber dem Jahr 1990 erreicht werden. Die
absolute Reduzierung von 1990 bis 2020 beläuft sich wegen der gestiegenen
Bevölkerungszahlen auf 31 %.
Lärm-
immissionen
Zum Februar 2019 wurde auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine
Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf T empo30 umgesetzt.
Da die Lärmkartierung zur 3. Runde im Jahr 2017 durchgeführt wurde, sind
die umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierungen bisher nicht berücksichtigt
worden. Die Wirkungen werden mit der nächsten Lärmkartierung zur Runde 4
voraussichtlich zu einer Reduzierung der Belastetenzahlen führen.
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist seit März 2021 beschlossen
(V/0077/2021). Aktuell findet die straßenverkehrsrechtliche Prüfung der im
Lärmaktionsplan der 3. Runde empfohlenen T empo-30 Abschnitte statt. Die
Lärmkartierung der Runde 4 ist für Herbst 2022 vorgesehen. Der
Lärmaktionsplan der 4. Runde wird 2 Jahre später zum Herbst 2024
vorgelegt.
Luftschadstoffe Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2020 rückläufig. Der Grenzwert
für Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) wird seit 2013 an der Weseler
Straße nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Faktoren
ursächlich (meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der
Fahrzeugflotte etc.). Als eine Maßnahme zur Minderung der Immissionen
besteht seit dem 1. Januar 2010 im Stadtkern von Münster eine Umweltzone.
Die Regelungen für die Einfahrt in die Umweltzone wurden 2014 nochmals
verschärft. An der Messstation „Bült“ trat 2017 erstmals keine Überschreitung
des NO2-Grenzwertes (2020: 27 µg/m³) mehr auf.
Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die
Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM10 trotz der
Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem
weiterhin sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes

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V/0096/2022
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf
ungünstige meteorologische Bedingungen zurückzuführen.
Natur und
Landschaft -
Schutzgebiet
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert
geblieben.1 Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter
Naturschutz. Im Vergleich zu den BSN-Flächen des Regionalplans sind ca.
41 % als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %.
Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die
Auswertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme
(ALKIS)“ umgestellt. Dies führte zu grundlegenden methodischen
Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten vorheriger Jahre ist dadurch
erheblich eingeschränkt. Waldflächen nehmen nach der neuen Statistik nur
4.943 ha ein. Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten Flächen
beläuft sich nunmehr auf 13.268 ha.
Die Anzahl der Naturdenkmale blieb in den Jahren 2019 und 2020 konstant.
Bei einzelnen aus mehreren Bäumen bestehenden Naturdenkmalen mussten
in den Jahren 2019-2020 durch natürliche Abgänge in Folge von
Sturmereignissen oder Krankheitsbefall Verluste von Einzelbäumen
hingenommen werden. Hierzu zählten insbesondere auch eine imposante
Kastanie in der Grünanlage an der Warendorfer Straße (ND Nr. 74) und eine
Eiche in Hiltrup (ND Nr. 519) an einem Wegekreuz in der Straße Hohe Geest.
Mit der im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Naturdenkmalverordnung für den
bebauten Bereich erhöht sich die Anzahl der Naturdenkmäler auf nunmehr
252 Stück.
Natur und
Landschaft -
Eingriffsregelung
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung
von Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage
des hierfür zu verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige
Eingriffe wird immer ein T eildes Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld
abgegolten. Auch in den nächsten Jahren ist mit der Errichtung neuer
Anlagen zu rechnen, so dass voraussichtlich weitere Mittel vereinnahmt
werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die Stadt Münster darauf,
dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen Vorhabenträger
nachgewiesen wird.
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 sind 16 Bebauungspläne zur
Rechtskraft gelangt. Neun davon umfassen Änderungen bestehender
Bebauungspläne vorhandener Gewerbegebiete, Wohnbau- und
Verkehrsflächen. Die meisten Bebauungspläne liegen im Innenbereich und
sind im Hinblick auf eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter
Flächen irrelevant. Rechtlich sind diese Verfahren in fünf Fällen nach § 13a
BauGB eingestuft, so dass die erfolgten Eingriffe von der
Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind.
Zwei Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von ca. 4,4 ha nehmen in einer
Größenordnung von ca. 1,3 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im
Wesentlichen für Wohn-, Verkehrs-, und andere infrastrukturelle Zwecke in
Anspruch. Nur diese beiden Bebauungspläne sind ausgleichsrelevant. Die
zugeordnete Kompensation umfasst insgesamt ca. 1,1 ha. Neben der
geplanten Entwicklung von neuen Baugebieten im Außenbereich ist die Stadt
1 Die geringfügige Verringerung der LSG-Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in Folge
neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe.

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V/0096/2022
Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren
Münster auch weiterhin in erheblichem Maße um eine Reduzierung des
Flächenverbrauchs durch eine forcierte Innenentwicklung bemüht.
Umwelt-
management
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 11 Durchgängen 118
münsteraner Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet.
Darüber hinaus wurden vor Ort mittlerweile 44 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie
unterzogen sich einer erneuten Überprüfung ihrer fortgeschrittenen
Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit das
Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert.
Bislang konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestlegung erhalten bleiben.
Verkehr /
Mobilität
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des
Umweltverbundes bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist
gegenüber der Autonutzung bis dahin deutlich gestiegen, so dass der
Umweltverbund erstmals über 70 % lag. Die 2019er Erhebung bestätigt diese
Werte aus 2013 auf hohem Niveau, trotz stark wachsender Einwohnerzahlen.
Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1.
Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022
vom Gutachterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle
kommenden Schritte des Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher
Zwischenbericht wurde dem AVM zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl.
V/0897/2021). Im Weiteren werden auf Basis des Zwischenberichtes und den
daraus abzuleitenden Trends Ziele für den Bereich Mobilität erarbeitet und
von der Politik beschlossen. Im Vergleich zu den Vorherigen Umweltdaten
findet eine Neuausrichtung des Zielwertes (Zielwert 2035) statt, der aktuelle
Beschlüsse aber auch erkennbare Trends berücksichtigt und in den
kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll.
Wasser Seit dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu
erkennen. Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf
zahlreiche Maßnahmen zurückzuführen, die auf einen konsequenten
Gewässerschutz abzielen. Eine weitere Verbesserung der Gewässergüte
erweist sich bislang insbesondere bei kleinen Gewässern mit geringer
Wasserführung im Sommer als schwierig.
Die Auswertung der Ergebnisse für den Zeitraum 2019/2020 ergibt für die
Gewässergüteklasse II 44%, Güteklasse II-III 54% und Güteklasse III 2%.
Damit hat sich die biologische Güteklasse in diesem Berichtszeitraum wieder
verbessert.
Insgesamt waren in beiden Jahren aufgrund des extrem trockenen Sommers
an vielen Probestellen vor allem kleinerer Bäche und/oder Oberläufe ein
Austrocknen eingetreten, so dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzonen
nach kurzfristigen Niederschlägen noch physikalisch-chemische Messungen
durchgeführt werden konnten, ohne dass eine Besiedlung mit
Makroorganismen begonnen hatte. Diese Probestellen blieben in der
Auswertung ohne Berücksichtigung, da sonst das Ergebnis verfälscht wäre.
3. Ausblick
Für das Jahresende 2023 ist die erneute Vorlage der fortgeschriebenen Umweltdaten
Münster 2021/2022 vorgesehen. In diesem Rahmen ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die
bisherigen Ziele qualitativ und quantitativ einer Überprüfung zu unterziehen. Viele der
bisherigen Ziele waren auf den Zielhorizont 2020 ausgelegt. Dieser ist bei der nächsten

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V/0096/2022
Auflage überschritten. Durch Veränderungen in der Erhebungsmethodik ist nicht für alle
Umweltmedien eine durchgängig vergleichbare Interpretation der Daten möglich. Zudem sind
teilweise höhere Standards aufgrund veränderter Rechtslagen oder politischer Zielsetzungen
zu erwarten.
I.V.
Gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Umweltdaten Münster 2019-2020

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Hiltruper Straße
  • Weseler Straße
  • Telgter Straße
  • Thierstraße
  • Warendorfer Straße
  • Bonnenkamp
  • Heumannsweg
  • Wasserweg
  • Steinfurter Straße
  • Grevener Straße
  • Wasserstraße
  • Vorbergs Hügel
  • Kanalpromenade
  • Loevelingloh
  • Hohe Geest
  • Kreuzbach
  • Flothbach
  • Feldstiege
  • Hohe Ward
  • Kasewinkel 94b
  • Neutor
  • Werse
  • Werseaue

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0096/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2022
Erstellt
04.02.2022 10:43