V/0096/2022
Umweltdaten Münster 2019-2020
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Anlage A
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Anlage A zur V/0096/2022 Kurzüberblick Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Um- welt in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Um- weltdaten für die Fortschreibungsjahre 2019 und 2020 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage dokumentiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage erfolgt ein Monitoring vielfältiger Umweltindikatoren. Dieses dient als Grundlage für die Nachverfolgung von Umweltzielen, insbesondere der Leitorientierungen aus dem ISM- Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Erstellung gemäß Ratsbeschluss (V/0815/2012) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage umfasst klimaschutzrelevante Aussagen, die in der Anlage 1 zur Vorlage dokumentiert sind.
Anlage 1_V_0096_2022_Umweltdaten Münster_2019-2020
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Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
Anlage 1 V/0096/2022
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Inhaltsverzeichnis
1. Umweltindikatoren für Münster............................................................................ 3
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen ..................................................... 3
Abfall ....................................................................................................................... 4
Abwasser ................................................................................................................ 9
Biodiversität .......................................................................................................... 11
Boden/Fläche ....................................................................................................... 17
Grün ...................................................................................................................... 22
Klima / Energie ..................................................................................................... 25
Lärmimmissionen.................................................................................................. 28
Luftschadstoffe ..................................................................................................... 31
Natur und Landschaft - Schutzgebiete .................................................................. 34
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung ............................................................. 37
Umweltmanagement ............................................................................................. 42
Verkehr/Mobilität ................................................................................................... 44
Wasser ................................................................................................................. 48
Anhang………………………………………………………………………………………51
Fotonachweis Titelseite:
Bild 1 und 4: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (C. Kuttenkeuler),
Bild 2: Amt für Mobilität und Tiefbau , Bild 3: AWM Münster
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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1. Umweltindikatoren für Münster
Mit den Umweltdaten 2009 hat die Stadt Münster erstmals Umweltindikatoren
festgelegt, mittels derer die Umweltsituation in Münster regelmäßig beobachtet und
gesteuert werden kann. Die Umweltdaten werden im 2-jährlichen Turnus
fortgeschrieben, um jeweils einen schnellen Überblick über Zustand, Entwicklung und
Steuerungsnotwendigkeiten der Umwelt zu erlangen.
Zielsetzung der Umweltindikatoren im Überblick
• Zusammenschau der relevanten Umweltbelange
• Kontinuierliche Umweltbeobachtung und –dokumentation
• Darstellung von Entwicklungstrends
• Abgleich mit festgelegten Zielsetzungen zum Umweltschutz
• Ableitung von Handlungserfordernissen
2. Fortschreibung von Umweltdaten und -zielen
Die vorliegende Fortschreibung der Umweltdaten umfasst in dieser Ausgabe die Jahre
2019 bis 2020.
Für folgende Umweltmedien liegen Umweltindikatoren vor:
• Abfall
• Abwasser
• Biodiversität
• Boden/Fläche
• Grün
• Klima/Energie
• Lärmimmissionen
• Luftschadstoffe
• Natur und Landschaft (einschließlich Thema Eingriffsregelung)
• Umweltmanagement
• Verkehr/Mobilität
• Wasser
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Umweltmedium/Ressource:
Abfall
Indikator:
Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten
Definition:
Abfallaufkommen (nur Haushalte) pro Kopf der Bevölkerung. [kg/EW*Jahr]
Erläuterung:
Die Haushaltabfälle (Hausmüll, Sperrmüll, Wertstoffe u.ä.) stellen einen Teil der
insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle dar. Zu den sonstigen Siedlungsabfällen
gehören zudem Baurestabfälle, Rückstände der Stadtreinigung und Gewerbeabfälle.
Der Bezug auf die Bevölkerungszahl stellt die relative Vergleichsmöglichkeit sicher.
Abbildung 1: Abfallaufkommen (Zielwert: 425 kg/EW*a (2020))
Abbildung 2: Siedlungsabfälle Verwertung/Deponie in Tonnen
025.00050.00075.000100.000125.000150.0002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Siedlungsabfälle Verwertung/Deponierung [t]deponierteAbfälleVerwertung
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Qualitative Ziele:
Abfallvermeidung schont Ressourcen; aber Abfall ist auch “Rohstoff”. Durch
ordnungsgemäße Verwertung können Abfallpotenziale genutzt werden. Durch die
schadlose Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle werden Umweltschäden vermieden.
Eine nachvollziehbare Überwachung der Abfallströme sichert den sorgsamen
Umgang mit Abfall.
• Prioritäre Vermeidung von Abfall
• Optimierte Verwertung von Abfällen durch Weiterentwicklung des
stoffstromoptimierten Abfallwirtschaftskonzeptes
• Entsorgung der in Münster anfallenden Abfälle nur im Rahmen abfallrechtlicher
Vorgaben
Quantitative Ziele:
Senkung des Abfallaufkommens der Haushalte auf 425 kg/EW*a.
Der Zielwert wurde im Rahmen der Beratung der Umweltdaten 2009 als Prüfwert
festgelegt.
Die Zielwerterreichung von 425 kg/EW*a wurde in den Jahren 2015 und 2017 durch
eine Steigerung der Einwohnerzahl in Münster nahezu erreicht. Im Jahr 2018 mit 421
kg/EW*a unterschritten. Nach einer weiteren Reduzierung im Jahr 2019 auf 417
kg/EW*a ist im Jahr 2020 eine Steigerung auf 422 kg/EW*a festzustellen.
Entwicklung:
Die Abfallmengen 2014 wurden durch das Starkregenereignis am 28.07.2014
beeinflusst, sodass im Jahr 2014 eine Steigerung der Abfallmenge zu verzeichnen
war. Aktuell liegt das Abfallaufkommen im Jahr 2020 bei 422 kg/EW*a.
Dieses wurde durch eine weiter gestiegene Einwohnerzahl in Münster erreicht. Das
Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten ist aber seit dem Jahr 2010 (130.448 t) nicht
gesunken. Im Jahr 2019 lag das Aufkommen bei 129.486 t und im Jahr 2020 bei
131.983 t.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) haben bis Mitte 2015 in
Zusammenarbeit mit der Firma Remondis den Restabfall biologisch-mechanisch
behandelt (MBRA) und die Reststoffe auf der ZDM II deponiert. Nach der Übernahme
der Anlage durch die AWM 2015 werden die Restabfälle ausschließlich mechanisch
behandelt und die Reststoffe energetisch verwertet bzw. thermisch beseitigt. Im
biologischen Anlagenteil werden nach einem Umbau seit 2017 Bio- und Grünabfälle
verwertet. Eine Deponierung findet somit nicht mehr statt.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Abfallvermeidung“ (Aktionstage,
Pressearbeit, aktuelle AWM-Kampagne „Gemeinsam für das große Ziel“, Tipps
zur Abfallvermeidung auf der Homepage der AWM und in AWM-Broschüren
(z. B. Second-Hand, Tauschen und verschenken etc.)), „Aktion Biotonne“
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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(Ziele: sortenreine Trennung von Bioabfällen/Steigerung der Bioabfallmengen
durch Entsorgung in der richtigen Tonne.
Dialogkommunikation: Mit der Implementierung eines Social Media
Managements (Start im vierten Quartal 2020) sind die AWM einen
maßgeblichen und wegweisenden Schritt gegangen, um in eine innovative
Kommunikation und Interaktion mit den Bürgern und Bürgerinnen / Kunden und
Kundinnen zu treten. Insgesamt ist die AWM dadurch online präsenter
geworden und kann sich über diese Kanäle verstärkt mit Bürgern und Partnern
vernetzen. Die AWM sind aktuell mit Profilen auf Facebook, Twitter, Instagram,
YouTube und GoogleMyBusiness vertreten. Durch Social Media haben die
AWM die Möglichkeit direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern in Dialog zu
treten, ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und mit Informationen zu versorgen,
sie zu motivieren, Bewusstsein zu schaffen sowie direkt auf Fragen, Kritik und
Lob zu reagieren.
Die AWM bieten einen Online-Tausch- und Verschenkmarkt (www.awm-
tauschmarkt.de) an. Bürgerinnen und Bürger haben damit eine sinnvolle
Alternative zum Wegwerfen gut erhaltener aber nicht mehr genutzter Dinge.
Diese können entweder verschenkt oder getauscht werden. Lediglich Geld ist
als Tauschmittel nicht erlaubt.
Auf den elf Recyclinghöfen der AWM stehen „Wechselstuben“ (Give Boxen).
Hintergrund: Die Give Boxen (alte, umgebaute Telefonzellen) dienen als
„Tausch- und Verschenkmarkt“ vor Ort. Bürger können dort für Interessierte
Spielzeug, CDs/DVDs und Bücher ablegen, die noch gut erhalten sind, aber
von ihnen selbst nicht mehr verwendet werden.
Vermeidung von Lebensmittelabfällen: Privathaushalte in Deutschland werfen
pro Jahr ca. 6 Millionen Tonnen Lebensmittel "in die Tonne". Das kommt
Mensch, Tier und Umwelt teuer zu stehen. Die AWM haben deshalb in
Kooperation mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die
Initiative "Zu gut für die Tonne - Münster is(s)t abfallarm" ins Leben gerufen
(www.zugutfuerdietonne.muenster.de). Die Initiative ist dauerhaft angelegt und
hat nicht nur zum Ziel, über Lebensmittelverschwendung aufzuklären und zur
Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufzurufen. Sie will auch zu einer
besseren Vernetzung der zahlreichen Akteure, die sich in Münster bereits mit
diesen Themen beschäftigen, beitragen.
Münster für Mehrweg: Die Initiative „Münster für Mehrweg“ gibt es seit Anfang
2017. Sie ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern des
Handels, der Stadtverwaltung, von Umweltverbänden und weiteren lokalen
Akteuren, denen ein „Mehr“ für die Umwelt am Herzen liegt. Die AWM haben
die Federführung inne. Gemeinsam machen sich die Akteure stark für
nachhaltige Mehrweg-Lösungen in und für Münster. Mit Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit machen sie Mehrwegalternativen sichtbar und wollen das
Bewusstsein für die Einsparung wertvoller Ressourcen im Alltag stärken.
Netzwerke werden auf- und ausgebaut, sodass Synergien gewinnbringend für
das gemeinsame Ziel genutzt werden können (www.muenster-fuer-
mehrweg.de).
Deponie-Erlebnispfad: Im Frühjahr 2018 haben die AWM ihren
„abfallpädagogischen Lehrpfad“ eröffnet. An zwölf Lernstationen wird am
Entsorgungszentrum in Coerde auf dem Deponieberg der Kreislauf „Abfall-
Energie-Klima“ mit seinen ökologischen Auswirkungen aufgezeigt.
Erlebnisorientiert können Schulklassen über die entsprechend
zielgruppenspezifisch aufbereiteten Materialien die Leitgedanken der
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modernen Kreislaufwirtschaft erarbeiten. Begleitet werden Sie dabei von einer
pädagogischen Fachkraft der AWM.
Die Bildungs- und Aufklärungsangebote der AWM werden kontiniuerlich
zukunftsorientiert weiterentwickelt und auf die Zielgruppe „Erwachsene“
ausgeweitet. Eine Nachhaltigkeitspädagogin mit den Schwerpunkten
Erwachsenenbildung und Netzwerkarbeit kümmert sich um diesen
Schwerpunkt. Die Mitarbeiterin konzipiert und moderiert Schulungen für
Erwachsene, insbesondere für Multiplikatoren wie beispielsweise Lehrerinnen
und Lehrer oder Erzieher und Erzieherinnen. Sie hat außerdem die Aufgabe,
die AWM und ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen
Kooperationspartnern in Münster weiter zu vernetzen (z. B. seit 2018
Bildungskooperation zum Thema Lebensmittelverschwendung mit der
„FairTEiLBAR“ https://www.fairteilbar-muenster.de/). Ziel ist zudem, sich
stärker mit den Bürgerinnen und Bürgern zu vernetzen und sie als
Partner/Partnerin für den Einsatz zum Umwelt- und Ressourcenschutz bzw. als
Multiplikatoren für Themen wie Abfallvermeidung und Stadtsauberkeit zu
gewinnen.
Das Projekt „Abfallberatung in Flüchtlingsunterkünften“ läuft seit 2016. In
Kooperation mit einem afghanischen Illustrator haben die AWM ein
Schulungskonzept entwickelt, das den besonderen Bedürfnissen Geflüchteter
(Sprachbarrieren, kaum Kenntnisse über das Abfallwirtschaftssystem in
Deutschland) gerecht wird. Die Schulungen werden durch den Illustrator
durchgeführt, der als so genannte „Key-Person“ aufgrund seines eigenen
Migrationshintergrundes sehr schnell eine gute Vertrauensbasis zu den
Geflüchteten aufbaut. Da sich das Konzept bewährt hat, wurde Anfang 2018
eine zunächst auf zwei Jahre angelegte Stelle für das Projekt „Abfallberatung
für Menschen mit Migrationshintergrund“ eingerichtet. Neben den
Schulungsangeboten in den Unterkünften geht es vor allem auch darum, eine
nachhaltige Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund mit Blick auf
die Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung umzusetzen.
Ausblick:
Längerfristig soll am Fuß der Deponie ein „Freilandklassenzimmer“ gebaut
werden, das Ausgangs- und Endpunkt für die Exkursionen auf dem Deponie-
Erlebnispfad sein wird. Ebenso ist die konzeptionelle Erweiterung der
Lernstationen zu Themen der Abfallvermeidung und für erwachsenengerechte
Führungen geplant.
Verankert ist in dem o.g. ganzheitlichen Konzept auch die Ausweitung von
Kooperationen mit Schulen und Kitas über einzelne Projekte. Es bestehen
bereits erfolgreiche Kooperationen mit dem Kant-Gymnasium (z. B. jährliche
Aktion zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung) oder dem Hans-
Böckler-Berufskolleg. Zukünftig sollen weitere gemeinsame Projekte an
Schulen folgen, um das Thema Abfallvermeidung und Abfalltrennung langfristig
in den Schulalltag zu integrieren. Ein Ziel, deren Umsetzung auch im Rahmen
der AWM-Kooperation mit dem Amt für Immobilienmanagement im Projekt
„Klimaschutz macht Schule“ in den kommenden Jahren intensiviert wird.
Ziel ist, längerfristig in den Stadtteilen Münsters feste Ansprechpersonen für
die Themen Abfallvermeidung, richtige Abfalltrennung und Stadtsauberkeit zu
implementieren.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Ihre Netzwerkarbeit werden die AWM weiter verstärken und in der
Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren auf die Themen Abfallvermeidung und
Abfalltrennung aufmerksam machen. Auch die verstärkte Einbindung der
Bürgerinnen und Bürgern, z. B. in Form von Multiplikatoren, soll hierzu einen
Beitrag leisten. Erste Ansätze, die weiter ausgebaut werden sollen, sind bereits
durch freiwillige Patenschaften für die ganzjährige Stadtsauberkeit umgesetzt.
Adressaten:
Bürgerinnen und Bürger
Kosten:
Umlage über Gebühren
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Geschäftsberichte/Abfallbilanz der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Gesamtaufkommen
Siedlungsabfälle [t]
168.550 176.834 177.025 165.903 171.403 174.975
Anteil verwertete
Siedlungsabfälle [%]
81 81 81 77 79 80
Gesamtaufkommen
Abfälle aus Haushalten[t]
130.117 132.689 131.775 130.557 129.486 131.983
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Umweltmedium/Ressource:
Abwasser
Indikator:
Stickstoff-Emissionen aus Kläranlagen
Definition:
Der Indikator gibt die jährlich aus den Kläranlagen in die Vorfluter emittierte Fracht an
Stickstoff an. Die Angabe erfolgt als Gesamtstickstoff in Tonne pro Jahr [t/a].
Erläuterung:
Stickstoff führt zur Eutrophierung von Gewässern. Die Verringerung der Stickstoff-
Emissionen führt zu einer Verbesserung der Gewässergüte.
Abbildung 3: Stickstoffemissionen als Gesamtstickstoff
Qualitative Ziele:
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Rahmen für den Schutz der
Gewässer. Zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele der WRRL trägt auch eine
leistungsfähige Abwasserbehandlung bei. Als strategisches Entwicklungsteilziel der
Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.2) befindet sich das Grundwasser und alle
Oberflächengewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand.
Ziele:
• Fortführung des Qualitäts- und Umweltmanagements in der Stadtentwässerung
• Elimination von Nährstoffen aus dem Abwasser
• Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und
schrittweises Einstellen von Einleitungen, Emissionen und Verlusten prioritärer
gefährlicher Stoffe in Oberflächengewässer sowie Verhindern und Begrenzen der
Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser
0501001502002503002012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Nges [t/a]JahrStickstoffemissionen als Gesamtstickstoff Nges [t/a]
Zielwert: 120 t/Jahr
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Quantitative Ziele:
Integrierendes Ziel ist die Einhaltung der Zielvorgaben der WRRL (vgl. Wasser).
• Ziel hinsichtlich der Stickstoffemission ist eine Nges-Ablauffracht von ca. 120 t/a.
Entwicklung:
Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde im Jahr 2018 minimal
überschritten, in 2019 und 2020 eingehalten. Die Reinigungsleistung war bei
deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der Eliminationsrate
von 93 % konstant.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Inbetriebnahme der Vorbehandlung stark stickstoffhaltiger Prozesswässer auf der
Hauptkläranlage ist in 2020 erfolgt. Dadurch werden die Prozesswässer separat und
energieeffizient entfrachtet. Dies führt einer Reduzierung der emittierten N-Frachten
in die Gewässer. Zur Verbesserung der Denitrifikationsleistung wurde auf der KA
Loddenbach eine Kohlenquelle gebaut. Hinsichtlich des Bevölkerungszuwachses ist
ein Konzept für die für die Abwasserbehandlung erarbeitet worden. Neben dem
Ausbau der Hauptkläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe bis 2026 wird für die
Abwasserbehandlung des südlichen Stadtgebietes eine Zentrierung auf dem Standort
der KA Hiltrup erfolgen.
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
2018/2020: 250.000 €
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2017 2018 2019 2020
Eliminationsrate Stickstoff [%] 92,9 93,0 93,2 92,7
CSB-Emissionen [t/a] 710 687 684 682
Eliminationsrate CSB [%] 92,9 94,1 95,3 93,5
Phosphor-Emissionen [t/a] 5,1 5,4 4,4 5,8
Eliminationsrate Phosphor [%] 97,8 97,3 97,9 96,9
Angeschlossene Einwohnerwerte [EW] 390.000 390.000 390.000 390.000
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Umweltmedium/Ressource:
Biodiversität
Indikator:
Repräsentative Arten
Definition:
Für ausgewählte Indikatorarten erfolgt im 3-5 jährigen Turnus im Auftrag der Stadt
Münster eine Erhebung der Bestandssituation bzw. der Populationsentwicklung in
Münster durch die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.. Die Indikatorarten
geben stellvertretend Hinweise auf die Entwicklung der Biodiversität der wichtigsten
Lebensraumtypen:
Erhebung: Wiesenschaumkraut (frische-feuchte Wiesen), Laubfrosch
(Stillgewässer), 2017 (vgl. Umweltdaten 2010/2011 und 2016-2018)
Erhebung: Steinbeißer (Fließgewässer), Schwanenblume (Gewässerufer),
(vgl. Umweltdaten 2012/2013 und 2016-2018)
Erhebung: Korn-/Mohnblume (Acker/Feldflur) 2019, Mehl- und Rauchschwalben
(Siedlung) 2020, (vgl. Umweltdaten 2014/2015)
Erhebung: Hohe Schlüsselblume (Wald), Kaisermantel/Kleiner Eisvogel
(Waldränder) (vgl. Umweltdaten 2016-2018)
Jährliche Erhebung Kiebitz seit 2014 (Feuchtwiesen, Brachflächen),
Erläuterung:
Die Bestandsentwicklung der repräsentativen Arten steht stellvertretend für die
Bestandsentwicklung vieler anderer Arten. Sie zeigt die Qualität von Biotopen und die
Eignung der Landschaft als Lebensraum.
Qualitative Ziele:
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 29.09.2010 ist die
Stadt Münster dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ im Rahmen der Deklaration
„Biologische Vielfalt in Kommunen“ beigetreten. Die Stadt verpflichtet sich damit die
Biodiversität in folgenden Bereichen zu fördern:
1. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich
2. Arten und Biotopschutz
3. Nachhaltige Nutzung
4. Bewusstseinsbildung und Kooperation.
Die Zielsetzung weiterer Umweltmedien/Ressourcen sind auch im Sinne der
Biodiversität von Relevanz (z. B. Boden/Fläche, Wasser, Grünflächen).
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (Nr. 2.1.3)
ist die regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt (Flora und Fauna) zu erhalten oder
hat zugenommen.
Quantitative Ziele:
Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten der gewählten
Referenzarten. Für die ausgewählten Arten müssen die Zielgrößen im Rahmen des
weiteren Monitorings der Arten noch entwickelt werden.
1. Mohn/Kornblume
Abb. 4: Anzahl der Bestände Mohn und Kornblume
(NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. Projektbericht - 2019)
Entwicklung:
„Überschlägt man aus den Ergebnissen von 2019 die Individuenzahl von Mohn- und
Kornblumen in Münster, so kommen aktuell auf den Ackerflächen im Stadtgebiet
ungefähr 6.500 Exemplare der Mohn-Arten und etwas mehr als 3.500 Exemplare der
Kornblume vor. Bei der letzten Erfassung 2014 konnten auf den Ackerflächen im
Stadtgebiet ungefähr 5.000 Exemplare der Mohn-Arten und etwas mehr als 2.000
Exemplare der Kornblume gezählt werden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bestandsentwicklung für die untersuchten Arten
einen positiven Trend zeigt. Dennoch kommen in Münster weiterhin auf nur etwa
jedem sechsten Ackerschlag überhaupt Mohn- oder Kornblumen vor, und dann häufig
mit nur wenigen Individuen. Für den dauerhaften Erhalt der Arten, als Nahrungsquelle
für Insekten und nicht zuletzt für ein attraktives Landschaftsbild sind jedoch weit
größere und häufigere Bestände notwendig.
Als Ziel sollte daher für die Stadt Münster gelten, dass mittelfristig mindestens die
Hälfte aller Getreidefelder in Münster nennenswerte und optisch ansprechende
Bestände von Mohn- und/oder Kornblumen an ihren Randstreifen besitzen sollten.
Dafür sind Maßnahmen für eine allgemeine Extensivierung am Randbereich der Äcker
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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notwendig, zum Beispiel aus den Programmen des Vertragsnaturschutzes oder als
Bewirtschaftungsauflage auf verpachteten Flächen der Stadt Münster.“1
2. Schwalben
Abb. 5:Entwicklung Schwalben
(Grafik nach Daten der NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.
Projektbericht – 2020)
Entwicklung:
„Die Kartierergebnisse ergaben für die Mehlschwalbe unter Betrachtung von 35
Vergleichsstandorten eine stabile Bestandsentwicklung zwischen 2015 und 2020
(Vergleichsstichprobe: 290 Brutpaare). Insgesamt wurden 576 Brutpaare der
Mehlschwalbe gezählt und damit mit großer Wahrscheinlichkeit der überwiegende Teil
des münsterschen Bestandes erfasst. Der Gesamtbestand wird auf 600 – 650 Paare
geschätzt. Die Entwicklung der lokalen Population scheint sich etwas stabilisiert zu
haben. Deutlich wurde aber auch, dass einige Standorte von großer Bedeutung für
den Bestand sind. Elf Standorte mit den größten Brutkolonien beherbergen etwa
gleich viele Mehlschwalben wie die übrigen 75 Standorte. Jedes Vorkommen der
standorttreuen Art ist schützenswert, denn aufgrund der veränderten Bauweise im
Wohnungsbau entstehen heute kaum noch neue Brutplätze.
Bei der Rauchschwalbe ergab der Vergleich von 86 Standorten einen Rückgang von
ca. 9 % für den Zeitraum von 2015 bis 2020. Insgesamt war die Zahl festgestellter
Brutpaare mit 984 (n=143) etwas höher als in 2015 (912 BP, n= 119), was jedoch auf
intensivere Kartierarbeiten zurückzuführen ist. Durch die vier zusätzlichen
Probeflächen sind 20 Rauchschwalben-Standorte hinzugekommen. Die Ergebnisse
der Vergleichsstichprobe zeigen, dass der Trend für die Entwicklung der lokalen
1 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Monitoring der Biodiversität in Münster, Projektbericht
2019
0200400600800100012002015 2020Entwicklung Schwalben 2015/2020Brutpaare RauchschwalbeBrutpaare Mehlschwalbe
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Population der Rauchschwalbe weiterhin nach unten geht. Der Gesamtbestand wird
auf 1100 bis 1300 Brutpaare geschätzt.
Rauchschwalben sind im Gegensatz zu Mehlschwalben stärker an die Landwirtschaft,
insbesondere an Viehhaltung gebunden. Die Zahl der viehhaltenden Betriebe hat sich
in NRW von 1991 bis 2016 mehr als halbiert. Mit der Aufgabe der Viehhaltung
verschwinden häufig auch die Brutplätze der Rauchschwalben, da es in Folge oft zu
einer Umnutzung oder zum Abriss der Ställe kommt. Für den Bestandserhalt der
Schwalben ist es wichtig, dass der gesetzliche Schutz ihrer Brutplätze konsequent
durchgesetzt wird. Im Zuge von Baumaßnahmen, Gebäudeabrissen oder
Nutzungsänderungen, die die Lebensstätten negativ beeinträchtigen, muss Ersatz für
Nistplatzverluste geschaffen werden.
Zudem finden Schwalben immer weniger Nistmaterial und weniger Nahrung
(Insekten), wenn keine Tiere mehr an den Höfen vorkommen. Der Reitsport und die
Pferdehaltung kann hier für viele Rauchschwalbenpaare noch in Zukunft eine
Hoffnung sein. Voraussetzung ist, dass die Pferdehalter den Schwalben gegenüber
wohlgesonnen sind.
In Zukunft soll im Rahmen des Gebäudebrüter-Projektes die Öffentlichkeitsarbeit für
Schwalben noch weiter verstärkt werden um eine größere Sensibilität in der
Bevölkerung für den Schutz der Schwalben zu schaffen. Dazu sollen zur Brutzeit
passende Pressemeldungen herausgegeben werden (z.B. Tipps zum
Schwalbenschutz, Schwalben und Pferde). Außerdem soll die Aktion
„Schwalbenfreundliches Haus“ ausgeweitet und eine Exkursion zu schwalben-
freundlichen Höfen angeboten werden.“2
3. Kiebitz
Abb. 6: Entwicklung Kiebitze
2 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Monitoring der Biodiversität in Münster, Projektbericht
2020
346139120 120 12010659 590501001502002503003504002003 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Brutpaare Kiebitz 2003 / 2014-2020
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Entwicklung:
In den Jahren 2019 und 2020 konnten bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch
die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. lediglich jeweils 59 Brutpaare
festgestellt werden.3 Nachdem der Rückgang in den letzten Jahren eher schleichend
vonstattenging, ist der Wegfall von fast der Hälfte der münsterschen Kiebitzpopulation
im Vergleich zum vorherigen Jahr (2018, n = 108 Paare) alarmierend. Besorgnis
erregend ist zudem, dass die Zahl der flügge werdenden Jungvögel mit ca. 0,4 flüggen
Jungvögel pro Paar zu gering ist, um einen dauerhaften Erhalt der Population
sicherzustellen. Dafür wäre nach Angaben des NABU ein Bruterfolg von mindestens
0,8 flüggen Jungvögeln je Brutpaar notwendig.
Die Faktoren für den Rückgang sind zahlreich. Mangels natürlicher Lebensräume
(z. B. feuchtes Grünland) weicht die Art zumeist auf Ackerflächen und
Sekundärbiotope (z. B. Gewerbebrachen) aus. Erhöhter Nutzungsdruck, mangelnde
Nahrungsangebote, Flächenverluste, Druck durch Prädatoren (Räuber) sowie
trockene Jahre im Kontext des Klimawandels führen hier zu geringen Bruterfolgen und
letztlich dem Rückgang der Art.
Nach Einschätzung des NABU ist ohne positive Veränderungen der „ökologischen
Grundqualität“ geeigneter Flächen bei gleichzeitigem Flächenverlust einiger
besiedelter Flächen von einem weiteren deutlichen Rückgang der Art auszugehen.
Um einem weiteren Rückgang der Art entgegenzuwirken verfolgt die Stadt Münster in
Zusammenarbeit mit der örtlichen Landwirtschaft, der NABU-Naturschutzstation
Münsterland und der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft das Projekt Kiebitzschutz
Münster.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Für die einzelnen Arten des Biodiversitätsmonitorings werden in den Projektberichten
der NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. artspezifische Maßnahmen zur
Optimierung, zur Ausweitung und zum Schutz der Lebensräume benannt.
Konkrete Maßnahmen sind im Zuge des weiteren Monitorings und nach Definierung
von Zielgrößen noch festzulegen.
Adressaten:
Stadt Münster, Landwirte und sonstige Grundeigentümer, Wasser- und
Bodenverbände, NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. u.a.
Kosten:
Noch nicht bezifferbar.
3 NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V.: Entwicklung der Kiebitzbestände in Münster,
Projektbericht 2019/2020
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
16
Datenherkunft/Zuständigkeit:
NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. im Auftrag des Amtes für Grünflächen und
Umweltschutz.
Weitere Daten: Jahresstatistik des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW),
Landwirtschaftszählung 2020
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2005 2007 2010* 2016 2020
Anteil der Ackerflächen an der
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%]
80,8 81,4 82,6 82,8 81,4
Anteil der Grünlandflächen an der
landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche [%]
17,9 17,4 16,0
16,6 17,9
Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an
der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche
[%]
k.A. k.A. 1,3
1,4 3,44
Anzahl der ökologisch wirtschaftenden
Betriebe [Stück]
k.A. k.A. 5
7 9
* Daten ab 2010 ggü. den Vorjahren mit leicht veränderter Erhebungsmethodik.
4 Seitens der Stadt Münster werden zurzeit zwei Ackerflächen in einer Größenordnung von 20,2 ha für
Ökolandbau verpachtet.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
17
Umweltmedium/Ressource:
Boden/Fläche
Indikator:
Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)
Definition:
Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der
„Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. IT.NRW
führt hierzu aus: „Die Umstellung „führte zu grundlegenden methodischen
Änderungen, die eine Neuzuordnung der Nutzungsarten erforderte. Vergleiche mit
früheren Ergebnissen sind daher nur noch sehr eingeschränkt möglich; dieses betrifft
besonders die Nutzungsarten Siedlung und Verkehr“. (IT.NRW, Pressemeldung
16.09.2019)
Was bedeutet dieses im Einzelnen? Während sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche
nach dem „Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB)“ aus der Gebäude- und
Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche sowie der
Friedhofsfläche errechnete, änderten sich mit dem Wechsel der Erhebungsgrundlage
von ALB zu ALKIS teilweise die Begriffsinhalte der für die Nutzungskategorien
verwendeten Bezeichnungen. So enthält die Fläche für Siedlung und Verkehr (FSuV)
nach ALKIS gegenüber der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) nach ALB noch
zusätzlich folgende Nutzungskategorien: „Betriebsfläche - Abbauland“,
„Landwirtschaftliche Betriebsfläche“, „Forstwirtschaftliche Betriebsfläche“,
„Verkehrsübungsplatz“, „Dressurplatz“, „Freizeitanlage“ sowie „Historische Anlage“.
Nicht mehr zur FSuV zählt dagegen die „Verkehrsbegleitfläche Wasserstraße“
(Statistische Ämter des Bundes und des Landes, Methodenbericht zur
Flächenerhebung, 2019, Seiten 14-15).
Erläuterung:
Die Entwicklung der „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (bis 2016) und die „Flächen für
Siedlung und Verkehr“ (ab 2016) stellt als Summenindikator einen Maßstab für den
Verlust von Freiflächen und die Veränderung von Böden durch Siedlungs- und
Verkehrszwecke dar. Bisherige Nutzungsfunktionen wie Landwirtschaft, Erholungs-
räume, Biotope oder Frischluftkorridore gehen verloren. Ende 2018 waren fast ein
Viertel der Landesfläche NRW (23,6 Prozent) Flächen für Siedlung und Verkehr
(Presseartikel von IT.NRW vom 16.09.2019). Für Münster lag der vergleichbare Wert
hier bei 33,1%. Diese Flächeninanspruchnahme - allgemein häufig auch als
„Flächenverbrauch“ bezeichnet - ist jedoch nicht mit Versiegelung gleichzusetzen, da
hier auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen eingehen.
Entwicklung der Flächen für Siedlung und Verkehr in den vergangenen Jahren:
Bei der Betrachtung der Flächenentwicklung (Abb. 7) wird mit dem Wert für 2016 die
Umstellung in der Erhebungsmethode sehr deutlich, so dass dieser mit recht großen
Unsicherheiten behaftet ist und sich im Rückblick nicht für Aussagen zu
Trendentwicklungen eignet (Einschätzung des Instituts für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung, Dortmund).
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
18
Auch die Daten der folgenden Jahre 2017 bis 2020 lassen keine belastbare
Interpretation zu, da die ALKIS-Umstellung und neue Flächenzuordnung nicht selten
zu problematischen Ergebnissen führt, was die Schwankungen für Münster deutlich
zeigen.
Die Entwicklung der Werte für Münster (Abb. 7) zeigt sehr deutlich den
Methodenbruch.
Abbildung 7:
Entwicklung Siedlungs- und Verkehrsfläche 2011-2015/
Flächen für Siedlung und Verkehr 2016-2020
Eine Betrachtung der Entwicklung der gesamten Bodenflächen für Münster nach
Nutzungsarten vom 31.12.2016 bis zum 31.12.2020 (vgl. Tabelle 1 am Ende des
Kapitels) macht die Problematik deutlich. So gab es in der Flächenkategorie ‚Unland,
vegetationslose Fläche‘ einen Anstieg von 2016 mit 232 ha über 402 ha (2017),
444 ha (2018) auf 437 ha im Jahr 2020. Es ist zu vermuten, dass insbesondere
sogenannte Verkehrsbegleitflächen aus den eigentlichen Flächen aufgrund der
Verfahrensumstellung herausgerechnet und dann in der Kategorie ‚Unland,
vegetationslose Fläche‘ zwischengebucht wurden.
Ein Blick auf die Entwicklung der Wohnbaufläche zeigt, dass diese von 3.023 ha
(2016) über 3.031 ha (2017) auf 3.113 ha (2020) um 90 ha und damit in geringem
Umfang, aber kontinuierlich gestiegen ist, wohingegen Industrie- und Gewerbeflächen
und landwirtschaftliche Flächen tendenziell abgenommen haben.
Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des
Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur Beschreibung des
Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung sicherlich erst nach einem
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
19
längeren Betrachtungsraum möglich sein. Damit ermöglicht die aktuell abgebildete
Entwicklung leider keine belastbare Interpretation, sondern kann nur deskriptiv
dargestellt werden.
Leitlinien und Entwicklungsziele
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen
Zielwert von 30 ha/Jahr zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs-und
Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine Überschreitung ist
vom Rat nur als begründet vertretbar benannt worden, um der Entwicklung des
Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus
Einwohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden
zu können. Die Verwaltung wurde beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf
dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums
dafür Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von
Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Dieser Beschluss gilt bis
heute unverändert weiter.
Darüber hinaus führt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 aus, dass grundsätzlich alle
Menschen die Möglichkeit haben sollen, bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie
gesund in Münster zu wohnen, zugleich sollen die natürlichen Lebensgrundlagen
erhalten bleiben und die biologische Vielfalt verbessert werden. Dies erfolgt unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, der
Erholungsfunktion und der Produktion von Lebensmitteln. Entwicklungspotentiale im
bebauten Bestand sollen grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer
Außenbereichsflächen genutzt werden (Vorlagen Nr. V/0669/2019 und
V/0699/2019/1).
Qualitative und quantitative Ziele:
Der Boden ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt ein
unverzichtbares Gut. Sein Verlust ist nicht ausgleichbar. Münster trägt auch als
Mitglied der „Allianz für die Fläche“ Verantwortung. Als eine von sechs Pilotkommunen
ist Münster 2014 vom Umweltministerium NRW mit dem „Meilenstein“ als
flächensparende Kommune zertifiziert worden (Meilenstein „Gold“). Im Rahmen dieser
erfolgreichen Zertifizierung wurde auch ein Flächenbericht mit einem
Handlungsprogramm „flächensparende Entwicklung“ aufgelegt (Vorlage Nr.
V/0761/2014, Anlage 3).
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0648/2017,
Nr. V/0515/2018 und Nr. V/0669/2019) wurden zum Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen strategische Entwicklungsziele formuliert, wonach
Entwicklungspotentiale grundsätzlich im bebauten Bestand vor der Inanspruchnahme
neuer Flächen im Außenbereich genutzt werden sollen. Im operativen Zielmodus
bedeutet dieses, die Versiegelung so gering wie möglich zu halten. Dies in Kenntnis
der Tatsache, dass Münster eine weiter wachsende Stadt ist und von 2011 bis 2020
die Einwohnerzahl von 296.440 auf 312.969 Einwohner und damit um 5,6 Prozent
zugenommen hat. Als weiteres Ziel wurde formuliert, dass das Verhältnis von Flächen
für Siedlung und Verkehr (FSuV)/Einwohner/-in kontinuierlich sinken soll.
Mit der Beschlussfassung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 der Nachhaltig-
keitsstrategie Münster 2030 (Vorlagen Nr. V/0669/2019) wurden weitere konkrete
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
20
Maßnahmen zur flächensparenden Entwicklung formuliert; u.a. wurden im Bereich der
Innenentwicklung die Entwicklung der Kasernenstandorte und die Wiedernutzung von
Flächen wie z. B. ehemaliger Stadthafen, Beresa, Lancier genannt.
Während auf Landesebene mit dem Landeskabinettsbeschluss zum neuen Landes-
entwicklungsplan am 19.02.2019 der 5 ha-Zielwert (d. h. die Begrenzung der täglichen
Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha und langfristig auf Netto Null)
gestrichen wurde, hält Münster grundsätzlich an seinem Zielwert beim Flächen-
verbrauch von maximal 30 ha pro Jahr fest. Auch die vom Rat beschlossene
Fortschreibung des ‚Wohnsiedlungskonzeptes 2030‘ und die dort formulierte
Ausweisung und Erschließung neuer Wohnbauflächen auf vorherigen Freiflächen
bleibt mit einer Inanspruchnahme von 10 - 14 ha Bruttofläche für Wohnbauzwecke
unter dem Zielwert (Vorlage Nr. V/0224/2019).
Adressaten:
Stadt Münster, externe Maßnahmenträger, Private Grundstücks- und
Immobilieneigentümer.
Kosten:
Zurzeit noch nicht bezifferbar
Datenherkunft/Zuständigkeit:
IT.NRW (Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung) auf der Basis von
Angaben des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster („Amtliches
Liegenschaftskataster- Informationssystem – ALKIS“); Jahres-Statistik des
Stadtplanungsamtes.
Weitere Daten: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2014 2015 2016** 2017 2018 2019 2020
Siedlungs- und
Verkehrsfläche [ha]
Flächen für Siedlung
und Verkehr [ha]
10.154
X
10.193
X
X
10.130
X
10.155
X
10.073
X
10.052
X
10.021
Anzahl erfasster
Altlasten-/Verdachts-
flächen [Stück]
620 639 643 671 672 677 682
Noch nicht bewertete
Altlasten-
/Verdachtsflächen [%]*
9 8 8 5 5 5 3
* Veränderungen basieren auch auf der Neuaufnahme unbewerteter bzw. Entlassung bereits
bewerteter Altlasten-/Verdachtsflächen.
** Anpassung Definition
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
21
Bodenfläche am:in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg.in haAnteil an Insg. Siedlung7.458 24,6 % 7.483 24,7 % 7.455 24,6 % 7.447 24,6 % 7.414 24,4 % davon Wohnbaufläche3.023 10,0 % 3.031 10,0 % 3.049 10,1 % 3.104 10,2 % 3.113 10,3 % Industrie- und Gewerbefläche1.236 4,1 % 1.228 4,0 % 1.207 4,0 % 1.211 4,0 % 1.194 3,9 % darunter Industrie und Gewerbe634 2,1 % 616 2,0 % 601 2,0 % 608 2,0 % 594 2,0 % Halde21 0,1 % 20 0,1 % 20 0,1 % 20 0,1 % 6 0,0 % Bergbaubetrieb / Tagebau, Grube, Steinbruch– – – – – Fläche gemischter Nutzung784 2,6 % 801 2,6 % 811 2,7 % 843 2,8 % 847 2,8 % Fläche besond. funktionaler Prägung912 3,0 % 912 3,0 % 909 3,0 % 837 2,8 % 835 2,8 % Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche1.427 4,7 % 1.435 4,7 % 1.404 4,6 % 1.378 4,5 % 1.365 4,5 % darunter Grünanlage890 2,9 % 889 2,9 % 871 2,9 % 869 2,9 % 856 2,8 % Friedhof56 0,2 % 55 0,2 % 55 0,2 % 54 0,2 % 54 0,2 % Verkehr2.672 8,8 % 2.672 8,8 % 2.618 8,6 % 2.605 8,6 % 2.607 8,6 % davon Straßenverkehr1.835 6,1 % 1.819 6,0 % 1.818 6,0 % 1.785 5,9 % 1.793 5,9 % Weg488 1,6 % 509 1,7 % 480 1,6 % 500 1,6 % 496 1,6 % Platz75 0,2 % 74 0,2 % 80 0,3 % 81 0,3 % 81 0,3 % Bahnverkehr263 0,9 % 259 0,9 % 229 0,8 % 226 0,7 % 225 0,7 % Flugverkehr2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % 2 0,0 % Schiffsverkehr9 0,0 % 9 0,0 % 9 0,0 % 10 0,0 % 10 0,0 % FSuV [ Summe "Siedlung" + "Verkehr" ] 10.130 33,4 % 10.155 33,5 % 10.073 33,2 % 10.052 33,1 % 10.021 33,0 % Vegetation19.563 64,5 % 19.579 64,6 % 19.666 64,8 % 19.687 64,9 % 19.713 65,0 % davon Landwirtschaft13.556 44,7 % 13.439 44,3 % 13.352 44,0 % 13.288 43,8 % 13.268 43,7 % Wald4.867 16,0 % 4.861 16,0 % 4.885 16,1 % 4.925 16,2 % 4.934 16,3 % Gehölz534 1,8 % 497 1,6 % 609 2,0 % 662 2,2 % 671 2,2 % Heide250 0,8 % 255 0,8 % 256 0,8 % 256 0,8 % 255 0,8 % Moor– – – – – Sumpf124 0,4 % 125 0,4 % 121 0,4 % 128 0,4 % 149 0,5 % Unland, Vegetationslose Fläche232 0,8 % 402 1,3 % 444 1,5 % 429 1,4 % 437 1,4 %Gewässer636 2,1 % 595 2,0 % 589 1,9 % 589 1,9 % 594 2,0 % davon Fließgewässer367 1,2 % 325 1,1 % 315 1,0 % 311 1,0 % 310 1,0 % Hafenbecken6 0,0 % 6 0,0 % 6 0,0 % 6 0,0 % 7 0,0 % Stehendes Gewässer263 0,9 % 264 0,9 % 268 0,9 % 272 0,9 % 277 0,9 % Meer– – – – – Bodenfläche insgesamt30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 % 30.328 100 %Quelle: IT.NRW, Landesdatenbank
31.12.2020Bodenfläche der Stadt Münster nach Nutzungsarten am 2016 - 202031.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
22
Umweltmedium/Ressource:
Grün
Indikator:
Bauliche Eingriffe in das Grünsystem
Definition:
Der Indikator gibt die jährliche Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem der
Stadt Münster an. Berücksichtigt werden Eingriffe (> 500 m² versiegelte Fläche) in die
Grünzüge sowie den 1. und 2. Grünring gemäß Grünordnung der Stadt Münster.
(Ausgenommen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich).
Erläuterung:
Das Grünsystem der Stadt Münster ist von maßgeblicher Bedeutung für die
Freiraumsicherung. Es stellt die Grundvoraussetzung dafür dar, dass der Freiraum
seine Funktionen für Freizeit und Erholung einerseits sowie Natur-/ Landschaftsschutz
und Stadtökologie andererseits erfüllen kann. Flächenverluste in diesen Bereichen
führen zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen.
Abbildung 8: Eingriffe in das Grünsystem
Qualitative Ziele:
Sicherung des kohärenten Systems der städtischen Grünzüge und Grünringe gemäß
Grünordnung.
Weitere Ziele mit Bezug zu öffentlichen Grünflächen:
• Sicherstellung der Erreichbarkeit und Vernetzung von Grünflächen
• Bereitstellung geeigneter Angebote für alle Nutzergruppen
• Ausstattung aller Stadtteile mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten
Grünflächen
• Bedarfsgerechte Pflege zur nachhaltigen Sicherstellung der Funktionalität
• Gewährleistung der stadtökologischen Funktionen von Grünflächen, z. B. für das
Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
20 03010123452015 2016 2017 2018 2019 2020Eingriffe in das GrünsystemEingriffe
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
23
Quantitative Ziele:
Als maßgeblicher Indikator wird die Anzahl der baulichen Eingriffe in das Grünsystem
der Stadt Münster erhoben. Ziel ist es, derartige Eingriffe vollständig zu vermeiden.
Die Zielsetzung entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie Münster (operatives Ziel Nr.
2.1.4).
Von der Festlegung eines Zielwertes für die Größe der öffentlichen Grünflächen pro
Einwohner wurde bislang Abstand genommen, da sich maßgebende Faktoren wie
Aufenthaltsqualitäten, räumliche Vernetzung oder stadtökologische Funktionen
quantitativ nicht hinreichend abbilden lassen. Der Orientierungswert des Deutschen
Rates für Landespflege (DRL 1992) liegt bei 15 m²/Einwohner.
Entwicklung:
In den Jahren 2019 bis 2020 wurden folgende Eingriffe von mehr als 500 m²
versiegelte Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems vorgenommen bzw.
bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Bebauungsplan Nr. 588:Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung
Wolbeck (ca. 6.500 m²)
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Vermeidung von Eingriffen in das Grünsystem.
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
In Folgejahren Kosten für notwendige Freiraumentwicklungskonzepte (V/0639/2021)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2016 2017 2018 2019 2020
Öffentliche Grünflächen [ha] 392 396 394 395 397
Öffentliche Grünflächen je Einwohner
[m²/EW]
12,7 12,8 12,7 12,7 12,7
Spielplatzflächen [ha] 48 48 47 47 48
Anzahl Spielplätze [Stück] 314 313 311 315 315
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
24
Erfasste Einzelbäume / überwiegend
Straßenbäume gemäß Baumdatenbank
[Stück]
48.107 47.734 47.727 49.443 49.410
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
25
Umweltmedium/Ressource:
Klima / Energie
Indikator:
Kohlendioxid-Emissionen
Definition:
Der Indikator gibt die lokale CO2-Emission pro Einwohner durch die Nutzung fossiler
Energieträger an. Die Emissionen umfassen energiebedingte Emissionen
(Raumwärme, Prozesswärme, Elektrizität) und personenverkehrsbedingte
Emissionen. Die Angabe erfolgt in Tonnen pro Einwohner und Jahr [t/EW*a].
Erläuterung:
Der Indikator zeigt den Anteil der münsteraner Bevölkerung am Klimawandel durch
das Treibhausgas CO2 an.
Abbildung 9: CO2 Emissionen je Einwohner
10,19,49,49,58,06,76,66,46,46,05,8012345678910111990 1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019 2020CO2in t/EWCO2Emissionen je Einwohner
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
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Qualitative Ziele:
Der Klimawandel zwingt zum Handeln. Durch den sparsamen und effizienten Einsatz
von Energie und die Nutzung regenerativer Energien kann der Ausstoß
klimaschädlicher CO2-Emissionen begrenzt werden.
Ziele:
• Reduzierung der CO2-Emissionen durch Senkung des Energieverbrauchs im
Bereich Wärme, Strom und Verkehr
• Steigerung des Anteils der Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien
Quantitative Ziele:
Ende 2019 wurde Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 das bestehende
Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster fortgeschrieben. Gleichzeitig wurden
die bestehenden Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz von 2050 auf 2030
vorgezogen. Neben der Festlegung von weiterreichenden Zielen wurden bis Herbst
2021 fortlaufend weitere Maßnahmen und Projekte - als Ergänzung und Erweiterung
des Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 – beschlossen und auf den Weg
gebracht. Münster Klimaneutralität 2030
• Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % bis 2030 (ggü. 1990)
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % bis 2030 (ggü. 1990)
Entwicklung:
Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voranschreitenden
Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 2020 eine
Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 43 %
gegenüber dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis
2020 beläuft sich wegen der gestiegenen Bevölkerungszahlen auf 31 %.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Strategie und Projekte gemäß „Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster
Klimaschutz 2050“ (vgl. Vorlage V/0689/2017)
• Maßnahmen und Projekte gemäß „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030“ (vgl.
Vorlage V/0770/2019)
• Maßnahmen und Projekte gemäß Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“
(vgl. Vorlage V/0628/2021)
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, IHK, Handwerk, Wohnungswirtschaft,
Energieberater, u.a.
Kosten:
Ca. 2,5 Mio € (Budget Klimaschutz 2019/2020)
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
27
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Stadtwerke Münster GmbH / Amt für Immobilienmanagement / Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
Von 1990 bis 2005 alle 5 Jahre. Ab 2009 (nach Änderung der Systematik) jährlich.
Weitere Daten zum Umweltmedium:5
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Sonnenenergie Photovoltaik
[kWp]
44.460 45.590 47.680 52.340 58.226 65.680
Sonnenenergie Thermie
(m² Kollektorfläche)
24.961 25.558 25.849 23.351 23.741 24.296
Stromverbrauch
[kWh/Einw./Jahr]
4.327 4.251 4.195 4.224 4.157 4.026
Heizenergiebedarf
[kWh/Einw./Jahr]
10.307 10.476 10.407 10.190 9.937 10.020
Kommunaler
Heizenergiebedarf
[Mio kWh/Jahr]6
64,5 77,62 78,64 72,34 69,23 62,20
Stromverbrauch
kommunale Einrichtungen
[Mio kWh/Jahr]7
28,4 29,1 27,8 27,3 26,4 24,8
Anteil erneuerbarer
Energien am Gesamt-
Energieverbrauch der Stadt
[%]
5,12 5,50 5,50 5,71 6,73 7,15
5 Bedingt durch methodische Weiterentwicklungen in der Datenerfassung ergeben sich z.T. gering-
fügige Veränderungen der Daten ggü. den Umweltdaten 2014/2015.
6 Nicht witterungsbereinigter Heizenergiebedarf.
7 Ggü. den bisherigen Angaben in den Vorjahren unter Einbeziehung aller technische Einrichtungen
wie Lichtsignalanlagen und Pumpwerke.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
28
Umweltmedium/Ressource:
Lärmimmissionen
Indikator:
Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen
Definition:
Geschätzte Anzahl der Menschen an Hauptverkehrsstraßen, d. h. Straßen mit mehr
als 3Mio. Kfz/Jahr, die in Häusern wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von
Lden >55 dB(A) tags oder Lnight >50 dB(A) nachts bzw.
Lden >70 dB(A) tags oder Lnight >60 dB(A) nachts
Erläuterung:
In Münster werden auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie die Gebiete
ermittelt, bei denen die Lärmbelastung durch Verkehr besonders hoch ist. Im Jahr
2012 wurde das relevante Straßennetz Münsters im Rahmen der 2. Stufe der
Lärmaktionsplanung untersucht. Im Jahr 2017 ist die Lärmkartierung für die 3. Runde8
der Lärmaktionsplanung durchgeführt worden.
Zum Vergleich: Die vorsorgeorientierten Orientierungswerten der DIN 18005 für
Allgemeine Wohngebiete betragen 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts.
Lärmimmissionen >70 dB(A) tags und >60dB(A) nachts spiegeln die Schwelle der
Gesundheitsgefährdung wider.
Abbildung 10: Geschätzte Gesamtzahl Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit
Lärmbelastung
8 seit der „3. Runde“ werden die Fortschreibungen der Lärmaktionspläne mit „Runden“
bezeichnet (vormals „Stufen“)
27575 26600164961670019522200253529000500010000150002000025000300002013 2017Geschätzte Gesamtzahl Menschen an Hauptverkehrstraßen mit Lärmbelastung > 55 dB(A) tags bzw. > 50 dB(A) nachts> 70 dB(A) tags bzw. > 60 dB(A) nachtstags > 55nachts > 50tags > 70nachts > 60
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
29
Qualitative Ziele:
Der allgegenwärtige Lärm hat sich zu einem zentralen Umweltschutzthema entwickelt.
Die Gesundheit gefährdende oder die Lebensqualität mindernde Lärmpegel sollen
daher vermieden werden.
Ziele:
Senkung der Anzahl der Münsteraner, die von gesundheitsgefährdenden bzw.
erheblich belästigenden Lärmimmissionen betroffen sind.
Kurzfristig: Vermeidung von Gesundheitsgefährdung (> 65 dB(A)/55 dB(A))
Mittelfristig: Minderung der erheblichen Belästigung (>60 dB(A)/50 dB(A))
Langfristig: Vermeidung von erheblicher Belästigung (>55 dB(A)/45 dB(A))
[Immissionswerte = L den/Lnight]
Quantitative Ziele:
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist im März 2021 beschlossen worden. Im
Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität
Maßnahmen entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig, in den nächsten 5
Jahren, ca. 11.120 Menschen besser vor Lärm geschützt werden. Weitere
Informationen sind der Vorlage V/0077/2021 zu entnehmen.
Entwicklung:
Die Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen sind 2013 im Vergleich zu 2008 vor
allem nachts signifikant zurückgegangen. Diese Lärmminderung geht überwiegend
auf die verminderte Höchstgeschwindigkeit im Hauptverkehrsstraßennetz zurück. Im
Jahr 2017 sind die Lärmbelastungen im Nachtzeitraum geringfügig höher. Zum
Februar 2019 wurde auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeits-
änderung im Innenstadtbereich auf Tempo 30 umgesetzt. Da die Lärmkartierung zur
3. Runde im Jahr 2017 durchgeführt wurde, sind die umgesetzten
Geschwindigkeitsreduzierungen bisher nicht berücksichtigt worden. Die Wirkungen
werden mit der nächsten Lärmkartierung zur Runde 4 voraussichtlich zu einer
Reduzierung der Belastetenzahlen führen.
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist seit März 2021 beschlossen (V/0077/2021).
Aktuell findet die straßenverkehrsrechtliche Prüfung der im Lärmaktionsplan der 3.
Runde empfohlenen Tempo-30 Abschnitte statt. Die Lärmkartierung der Runde 4 ist
für Herbst 2022 vorgesehen. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wird 2 Jahre später
zum Herbst 2024 vorgelegt.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung,
• Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lärmmindernder Wirkung und
• Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
30
• (Förderprogramm Passiver Schallschutz: Ergänzend für Maßnahmenbereiche, für
die sonst keine Möglichkeiten einer aktiven Reduzierung der Lärmemissionen
gesehen werden)
Adressaten:
Noch festzulegen
Kosten:
Ca. 202.300 € (Kosten für Ergänzung Tempo 30-Konzeption (Beschilderung und
Anpassung Ampelschaltung) sowie Neuorganisation Steinfurter Straße zwischen
Neutor und Grevener Straße)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
5-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2008 2017*
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm durch Schienenlärm
der Eisenbahnen des Bundes in ihren Wohnungen belasteten
Menschen:
LDEN > 55 dB(A) tags 14.600 25.790
LNIGHT > 50 dB(A) nachts 12.100 20.050
LDEN > 70 dB(A) tags 1.630 1.410
LNIGHT > 60 dB(A) nachts 2.790 2.600
* Das Eisenbahnbundesamt hat in 2017 die Kartierung bzw. die Ergebnisse vorgelegt.
Eine Vergleichbarkeit der Daten zwischen 2008 und 2017 ist nicht gegeben.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
31
Umweltmedium/Ressource:
Luftschadstoffe
Indikator:
Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen
Definition:
Jahresmittel für NO2 [µg/m³] und Anzahl der Tage mit Überschreitung des
Tagesgrenzwertes für PM10 [Überschreitungstage > 50 µg/m³] an der kontinuierlichen
Mess-Station Weseler Straße.
Erläuterung:
Der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³ (ab 2010). Für PM10 gilt
ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten
werden darf. PM10 umfasst alle Feinstäube <10 Mikrometer, die als
gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Zentrale Quelle für lokale Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastungen ist der Straßenverkehr.
Abbildung 11: Jahresmittelwerte NO2 (2014-2020)
Abbildung 12: Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ (2014-2020)
3939383838332720304050602014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Jahresmittelwert N02[µg/m³]
1814510126201020302014 2015 2016 2017 2018 2019 2020Überschreitungstage PM 10 > 50 µg/m³ [Tage]
Zielwert 2010: 40 µg/m³ Jahresmittel
Zielwert 2010: < 36 Überschreitungstage
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
32
Qualitative Ziele:
Feinstäube und Stickoxide stehen im Brennpunkt der Diskussionen zu
Luftschadstoffen. Ozon ist als Hauptverursacher des Sommersmogs mit zu
betrachten. Um mögliche Gesundheitsgefahren und nachteilige Umweltfolgen zu
mindern ist es erforderlich, dass die entsprechenden Luftbelastungen gemindert
werden.
Ziele:
• Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der EU-
Luftqualitätsrichtlinie für die Leitsubstanzen Ozon, PM10 und NO2
• Verringerung der flächenhaften Stickstoffdepositionen
Quantitative Ziele
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2 von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert ab
2010
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für PM10 von < 36 Überschreitungstage mit
> 50 µg/m³ (24 Std.-Mittel)
• Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von < 26 Überschreitungstage mit 120
µg/m³ (8 Std.-Mittel)
Entwicklung:
Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2020 rückläufig. Der Grenzwert für
Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) werden seit 2013 an der Weseler Straße
nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Faktoren ursächlich
(meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte etc.). Als eine
Maßnahme zur Minderung der Immissionen besteht seit dem 1. Januar 2010 im
Stadtkern von Münster eine Umweltzone. Die Regelungen für die Einfahrt in die
Umweltzone wurden 2014 nochmals verschärft. An der Mess-Station „Bült“ trat 2017
erstmals keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (2020: 27 µg/m³) mehr auf.
Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die
Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM10 trotz der
Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem weiterhin
sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf ungünstige meteorologische
Bedingungen zurückzuführen.
Hinsichtlich der Einhaltung des EU-Grenzwertes für Ozon von < 26
Überschreitungstage mit 120 µg/m³ (8 Std.-Mittel) traten 2018 und 2019
Überschreitungen des Grenzwertes auf. 2020 wurde der Wert wieder deutlich
unterschritten. Die Entwicklung wird hier beobachtet. Eine eindeutige Ursache (z.B.
die extremen meteorologische Bedingungen) lässt sich bislang nicht belegen.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Mit Hilfe des Luftqualitätsplans (2009) wurden Maßnahmen zur Minderung der
Belastungen eingeleitet (z. B. Umweltzone). Im Jahr 2014 wurde er nochmals
aktualisiert.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
33
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster, Bürgerinnen und Bürger
Kosten:
Gemäß Vorlage: V/0991/2013
• Änderung der Umwelzzonenregelung/neue Beschilderung (5.000 €)
• Weitere Kosten entstehen bei den Stadtwerken Münster GmbH durch die
Modernisierung der Busflotte
Datenherkunft/Zuständigkeit:
LANUV NRW/Bezirksregierung Münster
Aktualisierung:
jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2016 2017 2018 2019 2020
Ozon-Immissionen Münster Geist
[Überschreitungstage mit 120 µg/m³
(8 Std.-Mittel)]
19 13 40 32 19
Ozon-Immissionen (Jahresmittelwert)
Münster-Geist [µg/m³]
41 43 50 49 49
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
34
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft - Schutzgebiete
Indikator:
Schutzgebiete
Definition:
Fläche der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete/Landschaftsschutzgebiete) in Hektar
[ha].
Erläuterung:
Der Indikator gibt den Stand der Sicherung der für Natur und Landschaft bedeutsamen
Landschaftsbestandteile wieder. Nicht enthalten sind die Geschützten
Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtgröße von 159 ha.
Abbildung 13:
Gesamtfläche Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
Vergleichswert: 4.686 ha BSN-Flächen
(BSN = Bereiche für den Schutz der Natur gemäß Regionalplan 2014)
Qualitative Ziele:
Die unterschiedlichen Naturräume und Nutzungsformen haben zur Ausbildung der für
Münster typischen Landschaften und Lebensräume geführt. Diese gilt es zu sichern
und zu optimieren.
Ziele:
• Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
• Schutz der bedeutsamen Natur- und Kulturlandschaften
• Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und
Pflanzenwelt/Biodiversität von Arten und Lebensgemeinschaften
21332133 2133 2133 2133 2133994199419941 99419941 99390200040006000800010000120002015 2016 2017 2018 2019 2020Naturschutzgebiete und Landschaftschutzgebiete [ha]NSGLSG
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
35
• Anreicherung strukturarmer Landschaftsräume mit gliedernden und belebenden
Elementen
• Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen
Quantitative Ziele:
Als Vergleichsmaßstab für die Größe der zu schützenden Gebiete wird
näherungsweise auf die Flächen, die im des Regionalplan als „Bereiche für den
Schutz der Natur (BSN)“ dargestellt sind, zurückgegriffen. Dabei handelt es sich um
ökologisch hochwertige und daher schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiete. „Bei
der Umsetzung der BSN kommt auf die Träger der Landschaftsplanung die Aufgabe
zu, unter Beachtung der lokal bestehenden Bedingungen Umsetzungs-konzepte zum
Aufbau eines Biotopverbundsystems zu entwickeln. Sie wählen aus den
fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen (z. B. Natur-
schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) aus und
bestimmen deren gebietsscharfe Abgrenzung“ (Regionalplan Münsterland 2014). Der
Regionalplan verzeichnet insgesamt 4.668 ha als BSN-Flächen. Die Konkretisierung
der Schutzausweisungen erfolgt somit über die Landschaftspläne. Ziel ist daher auch
eine flächendeckende Landschaftsplanung für den Außenbereich von Münster.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.9
Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. Im
Vergleich zu den BSN-Flächen des Regionalplans sind ca. 41 % als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %.
Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der
„Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies
führte zu grundlegenden methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten
vorheriger Jahre ist dadurch erheblich eingeschränkt. Waldflächen nehmen nach der
neuen Statistik nur 4.943 ha ein. Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten
Flächen beläuft sich nunmehr auf 13.268 ha.
Die Anzahl der Naturdenkmale blieb in den Jahren 2019 und 2020 konstant bei 322.
Bei einzelnen aus mehreren Bäumen bestehenden Naturdenkmalen mussten in den
Jahren 2019-2020 durch natürliche Abgänge in Folge von Sturmereignissen oder
Krankheitsbefall Verluste von Einzelbäumen hingenommen werden. Hierzu zählten
insbesondere auch eine imposante Kastanie in der Grünanlage an der Warendorfer
Straße (ND Nr. 74) und eine Eiche in Hiltrup (ND Nr. 519) an einem Wegekreuz in der
Straße Hohe Geest.
Mit der im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Naturdenkmalverordnung für den
bebauten Bereich erhöht sich die Anzahl der Naturdenkmäler auf nunmehr 252 Stück.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Umsetzung der Landschaftspläne 1-3
• Aufstellung des Landschaftsplans 4
9 Die geringfügige Verringerung der LSG-Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in
Folge neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
36
Adressaten:
Stadt Münster
Kosten:
Geschätzte Kosten für Umsetzung des Landschaftsplans 3 (Maßnahmenrealisierung
und Grunderwerb): 1,2 Mill. €
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Weitere Daten:
Jahresstatistik des Stadtplanungsamtes
Aktualisierung:
Jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
201610 2017 2018 2019 2020
Waldfläche [ha] 4.867 4.861 4.885 4.925 4.943
Landwirtschaftliche Fläche [ha] 13.556 13.439 13.352 13.288 13.268
Städtische landwirtschaftliche
Pachtfläche [ha] 11
k.A. k.A. 1.007
12
1.007
13
1.012
14
Anzahl der Naturdenkmale 325 324 322 322 322
10 Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen
Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies führte zu grundlegenden
methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten vorheriger Jahre ist dadurch erheblich
eingeschränkt.
11 Die Angabe der von der Stadt Münster verpachteten landwirtschaftlichen Fläche wird erstmals ab
dem Jahr 2015 zusätzlich aufgeführt. Die Daten geben den Stand am 21.07.2015 wieder und enthalten
auch die Flächen im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster.
12 Stand 04.07.2018
13 Stand 02.01.2019
14 Stand 02.01.2020
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
37
Umweltmedium/Ressource:
Natur und Landschaft - Eingriffsregelung
Indikatoren:
1. Ersatzgeld
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und
Satzungen nach § 34 BauGB
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Erläuterung:
Die Indikatoren setzen den Beschluss der Vorlage V/0619/2013 um, über die
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung regelmäßig zu berichten.
1. Ersatzgeld
Definition:
Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und über die für landschaftspflegerische oder
Artenschutzmaßnahmen noch zur Verfügung stehenden Ersatzgelder [€] nach
Landesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Eingriffen in Boden, Natur und
Landschaft.
Abbildung 14: Bilanz Finanzmittel Ersatzgeld
Das Ersatzgeld steht für landschaftspflegerische und artenschutzspezifische
Maßnahmen zur Verfügung.
344.630 109.287 344.651 361.875 92.063 218.220 252.588 143.655 0500001000001500002000002500003000003500004000004500002018Stand:31.12.182020Stand:31.12.20€ JahrBilanz Finanzmittel Ersatzgeld [€]EinnahmenHaben*AusgabenVerfügbar
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
38
Finanzbilanz Ersatzgelder 2020– Stand: 31.12.2020
Frei verfügbare Finanzmittel am 31.12.2018: 252.588,- €
Einnahmen gesamt 2019 - 2020: 109.287,- €
Haben: 361.875,- €
Ausgaben: 218.220,- €
Frei verfügbares Ersatzgeld 31.12.2020: 143.655,- €
Eine Übersicht über die im Zeitraum zwischen 2019 und 2020 geplanten, sich bereits
in der Realisierung befindlichen bzw. abgeschlossenen landschaftspflegerischen
Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Entwicklung:
Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von
Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu
verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige Eingriffe wird immer ein Teil
des Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten
Jahren ist mit der Errichtung neuer Anlagen zu rechnen, so dass voraussichtlich
weitere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die
Stadt Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen
Vorhabenträger nachgewiesen wird.
2. Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und
Satzungen nach § 34 BauGB
Definition:
Im Zuge der planrechtlichen Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen nach
§ 34 (4) BauGB werden Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und
Verkehrsflächen „verbraucht“. Für den naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleich der
Eingriffe werden z. T. landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen.
Dargestellt werden der „Flächenverbrauch“ durch entsprechende Verfahren mit
zugeordnetem Ausgleich und die Entwicklung gegenüber der letzten Berichtsperiode.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
39
Abbildung 15: Flächenbilanz Eingriff/Ausgleich
Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 sind 16 Bebauungspläne zur Rechtskraft
gelangt.
Neun davon umfassen Änderungen bestehender Bebauungspläne vorhandener
Gewerbegebiete, Wohnbau- und Verkehrsflächen. Die meisten Bebauungspläne
liegen im Innenbereich und sind im Hinblick auf eine Inanspruchnahme
landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Im Detail handelt es sich dabei vor
allem um eine Verdichtung oder Arrondierung vorhandener Bebauung innerhalb von
bereits bestehenden Baugebieten sowie einer Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten
innerhalb von Gewerbegebieten. Die Verdichtung geht zwar häufig materiell mit einer
Erhöhung des Versiegelungsgrades einher, jedoch wird eine zulässige Grundfläche
von 20.000 m² nicht überschritten. Rechtlich sind diese Verfahren in fünf Fällen nach
§ 13a BauGB eingestuft, so dass die erfolgten Eingriffe von der
Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind.
Zwei Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von ca. 4,4 ha nehmen in einer
Größenordnung von ca. 1,3 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Wesent-
lichen für Wohn-, Verkehrs- und andere infrastrukturelle Zwecke in Anspruch. Nur
diese beiden Bebauungspläne sind ausgleichsrelevant. Die zugeordnete
Kompensation umfasst insgesamt ca. 1,1 ha. Neben der geplanten Entwicklung von
neuen Baugebieten im Außenbereich ist die Stadt Münster auch weiterhin in
erheblichem Maße um eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch eine forcierte
Innenentwicklung bemüht.
16,51,30 011,41,10 00000050100150202016-2018 2019-2020haJahrFlächenbilanz Eingriff/Ausgleich im Rahmen von Bebauungsplänen und Satzungen nach § 34 BauGB [ha]Eingriff in landw. Flächen*Eingriff in forstw. Flächen*Ausgleich auf landw. FlächenAusgleich auf sonst. Flächen*ohne Ausgleich u.bestehendes Planrecht
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
40
3. Größe des Flächenpools im Kompensationsflächenkataster
Definition:
Die nicht für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft gebundenen Flächen im
Flächenpool des Kompensationsflächenkatasters („Komkat“) stehen für zukünftige
Kompensationsflächenbedarfe zur Verfügung.
Abbildung 16: Poolflächen im Kompensationsflächenkataster
Entwicklung:
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt ca. 40,07 ha zuordnungsfähige
Kompensationsflächen vorhanden (Stand: 31.12.2020). Diese teilen sich auf
ca. 1,99 ha Uferrandstreifen (17 Flächen) und ca. 38,08 ha sonstige Flächen
(18 Flächen) auf.
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen
auf (Flächenanteile geschätzt)
Intensiv genutztes Grünland ca. 14,35 ha
Acker ca. 19,09 ha
Brachflächen ca. 1,07 ha
Gehölz- und Gewässerflächen ca. 3,30 ha
Innenbereichsflächen ca. 0,27 ha
-----------------------------------------------------------------------
Summe: ca. 38,08 ha
16,2819,020,123,653,401,502,0746,0414,3519,090,001,073,300,271,9940,070,005,0010,0015,0020,0025,0030,0035,0040,0045,0050,0055,00IntensivesGrünlandAckerSonderstandorte(Hochzeitswald)BrachflächenGehölz-/GewässerInnenbereichs-flächenUferrand-streifenGesamtin haNutzungPoolflächen im KompensationsflächenkatasterStand:31.12.18Stand:31.12.20
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
41
Die Entwicklung des Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen ist mit der
städtischen Siedlungsentwicklung und sonstigen umweltrelevanten Planungen
unmittelbar verknüpft. Insbesondere die Bebauungsplanverfahren im Innenbereich
(nach § 13a BauGB) führen aufgrund der planungsrechtlichen Bedingungen häufig zu
einer Befreiung von Kompensationsverpflichtungen. Ein Teil der zur Rechtskraft
gelangenden, kompensationspflichtigen Verfahren wird Vorhaben bezogen
durchgeführt. Hierbei stellt der jeweilige Vorhabenträger Kompensationsflächen in
entsprechender Größenordnung zur Verfügung.
Auch wenn im Vergleich zur letzten Berichtsperiode das Flächenpoolangebot um
rd. 6 ha geringer ausfällt, kann dieses gegenwärtig noch als ausreichend bewertet
werden. Um handlungsfähig zu bleiben werden bei Vorliegen entsprechender
liegenschaftlicher Angebote von Seiten der Landwirtschaft und gleichzeitiger
potenzieller naturschutzfachlicher Eignung der Flächen weiterer Grunderwerb zur
Aufstockung des Flächenpools vorgenommen, um auch mittelfristig
Kompensationsflächen in Münster zur Verfügung stellen zu können.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktualisierung:
2-jährlich
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
42
Umweltmedium/Ressource:
Umweltmanagement
Indikator:
ÖKOPROFIT-Betriebe
Definition:
Anzahl der Betriebe, die sich am Projekt ÖKOPROFIT der Stadt Münster beteiligen.
Erläuterung:
Seit 2001 unterstützt die Stadt Münster im Rahmen des Projektes ÖKOPROFIT
Unternehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im
Bereich Energie, Abfall, Wasser und Rohstoffe. Seit 2020 führt sie dieses Projekt in
Kooperation mit dem Kreis Warendorf durch. Der Indikator ist ein Maßstab für das
Umweltengagement von Unternehmen in Münster.
Abbildung 17: Ökoprofitbetriebe Münster 2008-2020
Qualitative Ziele:
Betriebliche Prozesse haben erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Durch Optimierung
dieser Prozesse kann die Umwelt entlastet werden (z. B. reduzierter
Wasserverbrauch, Energieeinsparung, Abfallvermeidung u.a.m.)
Ziele:
• Förderung der Nachhaltigkeit und des betrieblichen Umweltschutzes in
Münsteraner Unternehmen
• Ausbau des Umweltmanagements im Konzern Stadt Münster
Quantitative Ziele:
Eine konkrete Zielvorgabe für die Anzahl der Betriebe, die sich pro Jahr am
ÖKOPROFIT beteiligen, lässt sich nicht benennen. Primäres Ziel ist es, das
erfolgreiche ÖKOPROFIT-Projekt dauerhaft in Münster zu etablieren.
11 1210 996728…9410311211802550751001251502010 2012 2013 2015 2017 2020ÖKOPROFIT-BetriebeGesamtzahl und Anzahl im Auszeichnungsjahr [Betriebe]pro Jahrgesamt
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
43
Entwicklung:
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 11 Durchgängen 118 münsteraner
Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden vor
Ort mittlerweile 44 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten
Überprüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit
das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert. Bislang
konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestlegung erhalten bleiben.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Einwerbung weiterer Betriebe.
Adressaten:
Stadt Münster, Gewerbebetriebe/Münsteraner Unternehmen und Institutionen
Kosten:
ca. 16.000 € je Durchgang (nach Abzug von Landesmitteln)
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Amt für Stadtentwicklung/-planung und Verkehrsplanung, Jahres-Statistik, Kap. 14
Aktualisierung:
2-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2016 2017 2018 2019 2020
Kontakte / Beratungen in der
Umweltberatung
3.696 3.873 3.878 4.775 3.008 15
Elektronische Erfassung /
Bearbeitung von Kundenanliegen
in IMSware-Umweltservice16
2.047 2.297 3.285 3.287 3.821
15 In der Umweltberatung sind die Kontakt-Zahlen 2020 eingebrochen, weil der Stadtwerke City-
Shop coronabedingt monatelang geschlossen hatte. In dieser Zeit konnte die Umweltberatung
nur telefonische Beratungen anbieten.
16 Die Anliegen im Umweltservice (incl. online-Mängelmeldungen) wurden überwiegend
von den 3 Eingangsstellen für Bürgerkontakte im Amt 67, der Umweltberatung (492-6767)
dem Vorzimmer / Sekretariat (492-6701/-6702) und der Grünflächenpflege (492-6741) nach
Telefonkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern in IMSware-Umweltservice elektronisch erfasst
und bearbeitet.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
44
Umweltmedium/Ressource:
Verkehr/Mobilität
Indikator:
Anteil Umweltverbund am Modal Split
Definition:
Anteil des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Modal Split in
Prozent [%].
Erläuterung:
Der Modal Split bezeichnet die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen
Verkehrsträger. Für den Indikator relevant ist der Anteil des Umweltverbundes
(Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV/SPNV) am Gesamtverkehr.
Abbildung 18: Modal Split 1982-2019
Insgesamt ergibt sich kein konsistentes Bild über die Zeitreihe. Dies liegt
insbesondere daran, dass der Anteil im Fußverkehr stark schwankt. Der Grund dafür
sind Differenzen in der Methodik zwischen den einzelnen Erhebungen. Der Anteil der
„Sonstigen“ die in 2019 erstmalig erhoben wurden und die starken Schwankungen im
Fußverkehr beeinflussen die anderen Werte signifikant. Um diesen Einfluss zu
auszuschalten, wurden in der Abbildung 19 der Fußverkehr und Sonstige heraus
gerechnet.
Die Eliminierung der methodischen Verzerrungen führt zu einem konsistenten
Ergebnis. Festzustellen ist bis 2013 ein stetiger Rückgang des Pkw-Anteils bei
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
45
gleichzeitiger Zunahme der Anteile von Fahrrad und ÖPNV. Die 2019er Erhebung
bestätigt die Werte aus 2013 auf hohem Niveau, trotz stark wachsender
Einwohnerzahlen.
Abbildung 19: Modal Split 1982-2019 (ohne Fußverkehr und Sonstige)
Darüber hinausgehend sind für die langfristige Bewertung des Verkehrs unter
Nachhaltigkeitsaspekten aber auch künftige Anteile der Elektromobilität im Kfz-
Verkehr sowie der Fahrzeugbesetzungsgrad, der zurzeit in Münster 1,15
Personen/Pkw beträgt, von Relevanz. Die Beeinflussung dessen ist jedoch wesentlich
von bundesweiten Rahmenvorgaben abhängig und weniger auf kommunaler Ebene
steuerbar.
Qualitative Ziele:
Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängt die
Belastung durch Luftschadstoffe, Lärm oder der CO2-Ausstoß in erheblichem Maße
von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll der Umweltverbund im Modal Split
gestärkt werden.
• Erhöhung des Wegeanteils des Fußgängerverkehrs
• Weitere Stärkung des Fahrradverkehrs
• Stärkung des ÖPNV/SPNV
• Minderung des Kfz-Anteils im Regionalverkehr (Pendler)
Quantitative Ziele:
Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022 vom
Gutachterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle kommenden Schritte
des Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher Zwischenbericht wurde dem
AVM zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl. V/0897/2021). Im Weiteren werden auf Basis des
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
46
Zwischenberichtes und den daraus abzuleitenden Trends Ziele für den Bereich
Mobilität erarbeitet und von der Politik beschlossen. Im Vergleich zu den Vorherigen
Umweltdaten (Zielwert 2025: 70 % des Verkehrs der Münsteraner entfallen auf den
Umweltverbund) findet eine Neuausrichtung des Zielwertes (Zielwert 2035) statt, der
aktuelle Beschlüsse aber auch erkennbare Trends berücksichtigt und in den
kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll.
Entwicklung:
Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des
Umweltverbundes bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber
der Autonutzung nochmals deutlich gestiegen, so dass der Umweltverbund erstmals
über 70 % lag. Die 2019er Erhebung bestätigt diese Werte aus 2013 auf hohem
Niveau, trotz stark wachsender Einwohnerzahlen.
Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
Den Rahmen für das zukünftige Verkehrsgeschehen in Münster wird der Ende 2019
in Auftrag gegebene „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vorgegeben. Aktuelle
(geplante) Maßnahmen sind u.a.:
V/0728/2020 Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept
Münster"
V/0341/2021 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur
Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen
V/1186/2019 Fahrradnetz-Planung erarbeiten
V/1052/2020 Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für
Münster
V/0312/2021 Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der
Elektromobilität
V/1181/2019 Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Bike-Sharing-Systems
in Münster
Adressaten:
Stadt Münster, Stadtwerke Münster GmbH, Regionalbusunternehmen, Zweckverband
SPNV Münsterland, angrenzende Kreise, Nachbargemeinden u. a.
Kosten:
Derzeit sind noch keine Angaben möglich. Der Masterplan Mobilität Münster 2035+
wird neben Programmaussagen auch Maßnahmenempfehlungen mit ersten
Kostenschätzungen enthalten. Diese werden anschließend in Planungen umgesetzt
und mit konkreten Kosten belegt werden. Kostenangaben würden zum jetzigen
Zeitpunkt eine aufwendige wissenschaftstheoretische Modellierung erfordern, die
extern vergeben werden müsste, was weder sinn- noch zielführend ist.
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
47
Datenherkunft/Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt; Amt für Mobilität und Tiefbau:
• Mobilitätsbefragung 2019 zum werktäglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung
in Münster,Zwischenbericht Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025, Vorlage
V/1019/20083. Nahverkehrsplan Stadt Münster (V/0626/2016)
• Radverkehrskonzept Stadt Münster (V/0647/2016)
• Mobilität Münster/Münsterland 2050 (V/0625/2010)
Weitere Daten: Stadtwerke Münster
Aktualisierung:
Die Erfassung des Modal Split erfolgt in möglichst regelmäßigen Zeitabständen mittels
Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Münsteraner. Die letzte
Aktualisierung aus 2019 ist in die Umweltdaten eingeflossen.
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2016 2017 2018 2019 2020
Entwicklung der Fahrgastnachfrage auf den
Stadtbussen [Fahrgäste in Mio./Jahr]
45 45 46 49 k.A17.
Länge der Radwege [km] 471 476
480
480 480
1982 1990 2007 2013 2019
Anteil des Umweltverbundes am regionalen
Verkehr (Einpendler) [%]
24,3 21,9 19,1 k.A. k.A.
Anteil des Umweltverbundes am
Gesamtverkehr [%]
54,3 52,9 52,1 k.A. k.A.
17 Im Jahr 2020 erfolgte bedingt durch die Pandemie keine Erhebung
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
48
Umweltmedium/Ressource:
Wasser
Indikator:
Guter ökologischer und chemischer Zustand (Gewässergüteklasse II-III oder
besser) bzw. Potenzial für alle Fließgewässer (gem. EG-WRRL)
Definition:
Der gute ökologische Zustand bzw. Potenzial der Fließgewässer ist ein zentrales Ziel
der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Zustandsbewertung und Zielerreichung wird
durch ein regelmäßiges Monitoring seitens des Landes NRW durchgeführt. In diesem
Verfahren sind die größeren Fließgewässer (Aa, Werse, Angel, Mecklenbach,
Kinderbach, Emmerbach, Kreuzbach, Getterbach, Flothbach, Offerbach und
Kannenbach) eingebunden.
Für die übrigen namhaften Gewässer wird der Indikator der Gewässergüte auf der
Grundlage eigener Untersuchungen herangezogen.
Dieser Indikator gibt den Anteil der Gewässerabschnitte von Fließgewässern an,
deren Gewässergüteklasse mit der Klasse II-III (kritisch belastet) oder besser bewertet
wird. Die Angabe erfolgt in Prozent.
Erläuterung:
Die "biologische Gewässergüte" nach dem Saprobiensystem lässt vor allem die
Beeinträchtigung der Gewässer durch biologisch leicht abbaubare Stoffe und die sich
daraus ergebenden Defizite im Sauerstoffhaushalt erkennen. Bei der Überwachung
der Fließgewässer ist die biologische Gewässergüte ein Leitparameter für die
Beschaffenheit des Gewässers.
Datenlage/Grafik:
Abb. 20: Entwicklung Gewässergüteklasse II-III oder besser
86,0%89,0%89,0%89,0%85,0%91,1%86,0%98,0%50,0%60,0%70,0%80,0%90,0%100,0%2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020Anteil der Fließgewässerabschnitte mit Gewässergüteklasse II-III oder besser[in % der Fließgewässerabschnitte]
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
49
Qualitative Ziele:
Gewässer sind in Münster ein prägendes Element. Die Sicherung und Verbesserung
des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern und Grundwasser ist eine
Herausforderung für die Zukunft. Der Erhalt von Auen und Retentionsräumen schützt
vor Hochwassergefahren. Als strategisches Entwicklungsteilziel der Nachhaltigkeits-
strategie Münster (Nr. 2.1.2) befindet sich das Grundwasser und alle Oberflächen-
gewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand.
Ziele:
• Generelle Vermeidung starker Verschmutzungen in allen Münsteraner Gewässern
• Einhaltung der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
• Verbesserung der Wasserqualität des Aasees
• Nachhaltige Sicherung einer guten Qualität und Quantität des Grundwassers
Quantitative Ziele:
100% der Fließgewässerabschnitte haben bis 2027 eine Gewässergüteklasse II-III
oder besser.
Erläuterung:
Sanierungsziel gemäß WRRL ist in NRW der gute ökologische Zustand für 40% und
das gute ökologische Potenzial für 60% der Gewässer bis 2027.
Der gute Zustand ist definiert als ein Zustand, der von einem "sehr guten" (d.h.
weitgehend anthropogen unbeeinflussten) Zustand nur geringfügig abweicht. Er ist
ausgerichtet auf die Vielfältigkeit vorhandener Pflanzen- und Tierarten und die
morphologische Gewässerausprägung.
Da die Regelungen der WRRL sich in Münster im Wesentlichen auf die
Hauptgewässer beziehen und die weiteren Gewässer nicht erfassen, wird als
Vergleichsmaßstab die Gewässergüte herangezogen, die für alle namhaften
Gewässer in Münster regelmäßig geprüft wird. Im Vordergrund steht die Beseitigung
von stark verschmutzten Gewässern ab Gewässergüteklasse III. Der zudem
angestrebten Erhöhung des Anteils von Gewässern mit Gewässergüteklasse II sind
z.T. naturräumlich bedingte Grenzen gesetzt.
Entwicklung
Seit dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu erkennen.
Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf zahlreiche Maßnahmen
zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Eine weitere
Verbesserung der Gewässergüte erweist sich bislang insbesondere bei kleinen
Gewässern mit geringer Wasserführung im Sommer als schwierig.
Die Auswertung der Ergebnisse für den Zeitraum 2019/2020 ergibt für die
Gewässergüteklasse II 44%, Güteklasse II-III 54% und Güteklasse III 2%. Damit hat
sich die biologische Güteklasse in diesem Berichtszeitraum wieder verbessert.
Insgesamt waren in beiden Jahren aufgrund des extrem trockenen Sommers an vielen
Probestellen vor allem kleinerer Bäche und/oder Oberläufe ein Austrocknen
eingetreten, so dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzonen nach kurzfristigen
Umweltdaten Münster 2019 - 2020
50
Niederschlägen noch physikalisch-chemische Messungen durchgeführt werden
konnten, ohne dass eine Besiedlung mit Makroorganismen begonnen hatte. Diese
Probestellen blieben in der Auswertung ohne Berücksichtigung, da sonst das Ergebnis
verfälscht wäre.
Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Maßnahmen zur Abwasserreinigung und Abwasserableitung aus dem
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
• Umsetzungsfahrpläne zur WRRL
• Ökologische Verbesserung der kleineren Gewässer
Adressaten:
Amt für Mobilität und Tiefbau, Wasser und Bodenverbände, Unterhaltungsverbände
im Stadtgebiet.
Kosten:
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK): 73 Mio €
Ökologische Verbesserung von kleineren Fließgewässern. Die sind von der Stadt und
von den Wasser- und Bodenverbänden aufzubringen. Diese Maßnahmen werden zur
Zeit mit 80% vom Land gefördert.
Datenherkunft/Zuständigkeit:
- Amt für Mobilität und Tiefbauamt
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Stadtwerke Münster
Aktualisierung:
2-jährlich
Weitere Daten zum Umweltmedium:
2016 2017 2018 2019 2020
Privater Trinkwasserverbrauch
[l/Einw. und Jahr]
44.008 43.881 46319 46.538 48.074
Nitrat im Trinkwasser (Mittelwert der vier
Wassergewinnungsgebiete) in mg/l
10,6 10,7 10,3 11,4 10,7
Microcystine (Toxine der Cyanobakterien/
„Blaualgen“) im Aasee, Mittelwert der
Jahresmesswerte [µg/l]
0,16 - 8,24 k.A. k.A.18
18 In 2020 und 2021 sind keine Microcystin-Analysen erfolgt, da keine Belastungssituation vorlag.
Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020
51
Ersatzgeld –
Maßnahmen 2019 bis
2020(Stand
31.12.2020)
Projekt
Landschaftspflegerische
Maßnahmen
NSG
LSG
LB
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolge-
nutzung
Stand des
Projekts
Vorauss.
Baukosten
Kosten
Liegenschaft
Kosten
gesamt
Anlage von vier
Kleingewässern;
Förderung Laubfrosch
Wolbeck-Nord
Anlage Kleingewässer - Intensivgrünland
auf festgesetz-
ter Ausgl.-fläche
Klein-
gewässer
auf
Ausgleichs-
fläche
Entwick-
lungspflege
27.430,- € 0 27.430 €
Maßnahmen LB
Meerwiese
Schneiteln von Kopfweide
Sonstige Gehölzarbeiten
LB Gehölz Gehölz Beendet 1.260,- € 0 1.260,- €
Ökologische
Verbesserung von
Biotopen im
Hochzeitswald
Entschlammung KG
Freistellung Gewässer
Baumpflegearbeiten
LSG Kleingewässer
mit Uferzone
Kleingewäs-
ser mit
Uferzone
Beendet 5.900,- € 8.920,- € 14.820,- €
Optimierung
Ausgleichsfläche
Wolbeck-Nord u.
Telgter Str.
Zaunarbeiten - Extensives
Grünland auf
Ausgleichsfläche
Extensives
Grünland auf
Ausgleichs-
fläche
Beendet 7.960,- € 0 7.960,- €
Naturschutzmaß-
nahmen NSG
Dabbeckskamp
Entschlammung und
Vertiefung Kleingewässer
Bodenabtrag
Gehölzarbeiten
NSG Feuchtbiotop Feucht-
biotop
Herstellung 20.100,- € 0 20.100,- €
Werseaue Angelmodde Rammkernsondierung für
Kleingewässer-anlage
LSG Acker Kleingewäs-
ser
Beendet 780,- € 0 780,- €
Loddenbach und
Werse
Kopfweidenpflege LSG Gehölz Gehölz Beendet 3.020,- € 0 3.020,- €
Biotoptypen
Hochzeitswald
Entschlammung
Entwässerungsmaßnahme
LSG Gewässer u.
Gräben
Gewässer u.
Gräben
Beendet 21.800,- € 0 21.800,-€
Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020
52
Projekt Landschaftspflegerische
Maßnahmen
NSG
LSG
LB
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolge-
nutzung
Stand des
Projekts
Vorauss.
Baukosten
Kosten
Liegenschaft
Kosten
gesamt
NSG Vorbergs Hügel Pflanzarbeiten
Zaunarbeiten
NSG NSG NSG Beendet 2.570,- € 0 2.570,- €
Vogelschutzgebiet
Rieselfelder – ehem.
Vogelwardhaus
Heideentwicklung
Gewässeranlage
Infotafeln
NSG Feuchtgebiet Feucht-
gebiet
Herstellung 20.810,- € 0 20.810,- €
Pflanzmaßnahm.
Gröverbach
Anlage Feldhecke mit
Saumstreifen
- Acker Gehölz-
streifen
Entwick-
lungspflege
4.220,- € 8.490,- € 12.710,- €
Pflanzmaßnahm.
Feldstiege
Anlage Feldhecke mit
Saumstreifen
- Acker Gehölz-
streifen
Fertigstel-
lungspflege
10.330,- € 9.440,- € 19.770,- €
Naturschutzgeb.
Bonnenkamp
Forstmulcherarbeiten
Gewässerentschlam-mung
NSG Heidebiotop Heidebiotop Beendet 5.640,- € 0 5.640,- €
Ersatzgeldmaßn. Nördl.
Heumannsweg, südl.
Honebach
Grünlandextensivierung - Intensiv-
grünland
Extensiv-
grünland
Beendet 0 14.590,- € 14.590,- €
Ersatzgeldmaßn.
Kanalpromenade
Grünlandextensivierung LSG Intensiv-
grünland
Extensiv-
grünland
Beendet 0 10.700,- € 10.700,- €
Ersatzgeldmaßn.
Loevelingloh / west.
Thierstr.
Entwicklung einer
Gehölzbrache
- Ackerbrache
auf Restfläche
Gehölz-
brache
Beendet 0 7.530,- € 7.530,- €
Aufbau Wildbienen
nisthilfen im LP
Mecklenbeck
Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.170,- € 0 1.170,- €
Herstellung
Heidelebensraum Hohe
Ward – Projekt-
beteiligung Nabu
Münster
Heideentwicklung LSG Brache unter
Freileitung
Brache
unter
Freileitung
Beendet 1.830,- € 0 1.830,- €
Anhang 1 – Ersatzgeldmaßnahmen 2019-2020
53
Projekt Landschaftspflegerische
Maßnahmen
NSG
LSG
LB
Nutzung vor
Maßnahme
Nachfolge-
nutzung
Stand des
Projekts
Vorauss.
Baukosten
Kosten
Liegenschaft
Kosten
gesamt
Ökolog. Verbes-serung
Kleinge-wässer am
Wasserweg
Freistellung von
Gehölzen
Gewässerent-
schlammung
LSG Kleingewässer Klein-
gewässer
Beendet 1.490,- € 0 1.490,- €
Nistkästenerwerb
Friedhof Lauheide
Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.100,- € 0 1.100,- €
Nistkästenerwerb zur
EPS-Bekämpfung
Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.230,- € 0 1.230,- €
Anteil Stadt Münster (20
%) am FöNa-Antrag
"Artenschutzmaß-
nahmen für die
Zauneidechse
Umgehungsbahn“
Artenschutzmaßnahme - - - Beendet 1.260,- € 0 1.260,- €
Biotopanlage
Kasewinkel 94 b
Lieferung von Regio-
saatgut
- Acker Extensiv-
grünland
Beendet 1.190,- € 0 1.190,- €
Biotopanlage
Kasewinkel 94 b
Anlage mehrerer
Kleingewässer
- Acker Klein-
gewässer
Herstellung 7.500,- € 0 7.500,- €
Kopfweiden an der
Angel
Kopfweidenpflege LB - - Beendet 9.960,- € 0 9.960,- €
158.550,- € 59.670,- € 218.220,-
€
Berichtsvorlage
15341 Zeichen
V/0096/2022 V/0096/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Umweltdaten Münster 2019-2020 Beratungsfolge 29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht: 1.Einleitung Die Umweltdaten Münster sind eine Zusammenstellung wichtiger Daten zur Entwicklung der Umwelt in Münster. Sie umfassen alle wesentlichen Umweltthemen und werden mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 kontinuierlich fortgeschrieben. Nunmehr liegen die Umweltdaten für die Fortschreibungsjahre 2019 und 2020 vor und sind in der beigefügten Anlage 1 zur Vorlage dokumentiert. Die Vorlage der vollständigen Daten ist erst zu Beginn des Jahres 2022 möglich, da einzelne Daten erst zu Ende des Folgejahres veröffentlicht werden. Die Datenerhebung erfolgt für die einzelnen Umweltmedien in einem unterschiedlichen Turnus. Neben jährlichen Datenerfassungen treten vereinzelt auch längere Zeitabstände von 5 oder mehr Jahren zwischen den Erhebungen auf. Dies erklärt die unterschiedlichen Bezugsjahre in der unter Ziffer 2 dargestellten T abelle. 2. Fortschreibung der Umweltdaten 2019 - 2020 Die Entwicklung der Indikatoren für die einzelnen Umweltthemen werden in nachfolgender T abelle kurz ausgeführt: Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Abfall Die Abfallmengen pro Kopf der Bevölkerung sind bis 2019 (421 kg/EW*a) leicht rückläufig. Im Jahr 2020 liegt das Aufkommen etwas erhöht bei 422 kg/EW*a. Hierbei sind Auswirkungen der Corona-Pandemie als mögliche Ursache zu berücksichtigen. In den letzten Jahren liegt das Aufkommen jedoch unter dem für das Jahr 2020 gesetzten Zielwert von 425 kg/EW*a. Dieses wurde trotz einer weiter gestiegenen Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Münster erreicht. Das Gesamtabfallaufkommen aus Haushalten ist seit dem Jahr 2010 (130.448 t) nicht gesunken. Im Jahr 2019 lag das Aufkommen bei 129.486 t und im Jahr 2020 bei 131.983 t. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 23.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kuttenkeuler T elefon:492-6744 Kuttenkeuler@stadt- muenster.de - 2 - V/0096/2022 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Abwasser Der Zielwert der Stickstoff-Emission von 120 t/a wurde im Jahr 2018 minimal überschritten, in 2019 und 2020 eingehalten. Die Reinigungsleistung war bei deutlicher Unterschreitung der Überwachungswerte hinsichtlich der Eliminationsrate von 93 % konstant. Biodiversität Im Berichtszeitraum wurden folgende Indikatorarten erhoben: 1. Mohn und Kornblume Insgesamt ist festzuhalten, dass die Bestandsentwicklung für die untersuchten Arten einen positiven Trend zeigt. Dennoch kommen in Münster weiterhin auf nur etwa jedem sechsten Ackerschlag überhaupt Mohn- oder Kornblumen vor, und dann häufig mit nur wenigen Individuen. Für den dauerhaften Erhalt der Arten, als Nahrungsquelle für Insekten und nicht zuletzt für ein attraktives Landschaftsbild sind jedoch weit größere und häufigere Bestände notwendig. 2. Schwalben Die Kartierergebnisse ergaben für die Mehlschwalbe unter Betrachtung von 35 Vergleichsstandorten eine stabile Bestandsentwicklung zwischen 2015 und 2020. Der Gesamtbestand wird auf 600 – 650 Paare geschätzt. Die Entwicklung der lokalen Population scheint sich etwas stabilisiert zu haben. Deutlich wurde aber auch, dass einige wenige Standorte von großer Bedeutung für den Bestand sind. Bei der Rauchschwalbe ergab der Vergleich von 86 Standorten einen Rückgang von ca. 9 % für den Zeitraum von 2015 bis 2020. Rauchschwalben sind im Gegensatz zu Mehlschwalben stärker an die Landwirtschaft, insbesondere an Viehhaltung gebunden. In Zukunft soll im Rahmen des Gebäudebrüter-Projektes die Öffentlichkeitsarbeit für Schwalben noch weiter verstärkt werden um eine größere Sensibilität in der Bevölkerung für den Schutz der Schwalben zu schaffen. 3. Kiebitz In den Jahren 2019 und 2020 konnten bei der Erfassung des Kiebitzbestandes durch die NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V. lediglich jeweils 59 Brutpaare festgestellt werden. Nachdem der Rückgang in den letzten Jahren eher schleichend vonstattenging, ist der Wegfall von fast der Hälfte der münsterschen Kiebitzpopulation im Vergleich zum Jahr 2018 (108 Brutpaare) alarmierend. Besorgnis erregend ist zudem, dass die Zahl der flügge werdenden Jungvögel mit ca. 0,4 flüggen Jungvögel pro Paar zu gering ist, um einen dauerhaften Erhalt der Population sicherzustellen. Dafür wäre nach Angaben des NABU ein Bruterfolg von mindestens 0,8 flüggen Jungvögeln je Brutpaar notwendig. Ökologischer Landbau Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche Münsters hat sich von 1,4 % in 2016 auf 3,4 % in 2020 erhöht. Seitens der Stadt Münster werden zurzeit zwei Ackerflächen in einer Größenordnung von 20,2 ha für Ökolandbau verpachtet. Boden/Fläche Die Statistik der Flächenerhebung wurde 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssysteme (ALKIS)” umgestellt. Bei der Betrachtung der Flächenentwicklung wird mit dem Wert für 2016 die Umstellung in der Erhebungsmethode sehr deutlich, so dass dieser mit recht großen Unsicherheiten behaftet ist und sich im - 2 - V/0096/2022 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Rückblick nicht für Aussagen zu Trendentwicklungen eignet. Auch die Daten der folgenden Jahre 2017 bis 2020 lassen keine belastbare Interpretation zu, da die ALKIS-Umstellung und neue Flächenzuordnung nicht selten zu problematischen Ergebnissen führt, was die Schwankungen für Münster deutlich zeigen. Belastbare Aussagen zur Flächenentwicklung, insbesondere zur Entwicklung des Indikators ‚Flächen für Siedlung und Verkehr (FSuV)‘ und damit zur Beschreibung des Flächenverbrauchs werden nach der erfolgten Umstellung sicherlich erst nach einem längeren Betrachtungsraum machbar sein. Damit ermöglicht die dargestellte Entwicklung leider keine belastbare Interpretation, sondern kann nur deskriptiv dargestellt werden. Grün In den Jahren 2019 bis 2020 wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck (ca. 6.500 m²) ein Eingriff von mehr als 500 m² versiegelte Fläche innerhalb des städtischen Grünsystems (Grünkorridore/ 1. und 2. Grünring) vorgenommen bzw. bauplanungsrechtlich vorbereitet. Klima / Energie Mit dem stetigen Ausbau der Klimaschutzaktivitäten und dem voranschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien konnte in Münster bis Ende des Jahres 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen pro Kopf der Bevölkerung um knapp 43 % gegenüber dem Jahr 1990 erreicht werden. Die absolute Reduzierung von 1990 bis 2020 beläuft sich wegen der gestiegenen Bevölkerungszahlen auf 31 %. Lärm- immissionen Zum Februar 2019 wurde auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsänderung im Innenstadtbereich auf T empo30 umgesetzt. Da die Lärmkartierung zur 3. Runde im Jahr 2017 durchgeführt wurde, sind die umgesetzten Geschwindigkeitsreduzierungen bisher nicht berücksichtigt worden. Die Wirkungen werden mit der nächsten Lärmkartierung zur Runde 4 voraussichtlich zu einer Reduzierung der Belastetenzahlen führen. Der Lärmaktionsplan der 3. Runde ist seit März 2021 beschlossen (V/0077/2021). Aktuell findet die straßenverkehrsrechtliche Prüfung der im Lärmaktionsplan der 3. Runde empfohlenen T empo-30 Abschnitte statt. Die Lärmkartierung der Runde 4 ist für Herbst 2022 vorgesehen. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wird 2 Jahre später zum Herbst 2024 vorgelegt. Luftschadstoffe Die Stickstoffimmissionen sind von 2009 bis 2020 rückläufig. Der Grenzwert für Stickstoffimmissionen (Jahresmittelwert) wird seit 2013 an der Weseler Straße nicht mehr überschritten. Hierfür sind verschiedene Faktoren ursächlich (meteorologische Bedingungen, Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte etc.). Als eine Maßnahme zur Minderung der Immissionen besteht seit dem 1. Januar 2010 im Stadtkern von Münster eine Umweltzone. Die Regelungen für die Einfahrt in die Umweltzone wurden 2014 nochmals verschärft. An der Messstation „Bült“ trat 2017 erstmals keine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (2020: 27 µg/m³) mehr auf. Aus dem Trend bei der Feinstaubbelastung kann abgelesen werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Grenzwertes für PM10 trotz der Zunahme auf niedrigem Niveau in den vergangenen zwei Jahre trotzdem weiterhin sehr gering ist. Die Zunahmen sind laut Aussage des Landesamtes - 2 - V/0096/2022 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Wesentlichen auf ungünstige meteorologische Bedingungen zurückzuführen. Natur und Landschaft - Schutzgebiet Die Entwicklung der Schutzgebiete ist in den letzten Jahren unverändert geblieben.1 Damit stehen zur Zeit weiterhin ca. 7,0 % des Stadtgebietes unter Naturschutz. Im Vergleich zu den BSN-Flächen des Regionalplans sind ca. 41 % als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet beträgt ca. 32,8 %. Die Statistik der Flächenerhebung wurde ab 2016 bundesweit auf die Auswertung der „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssysteme (ALKIS)“ umgestellt. Dies führte zu grundlegenden methodischen Änderungen. Ein Vergleich mit Flächendaten vorheriger Jahre ist dadurch erheblich eingeschränkt. Waldflächen nehmen nach der neuen Statistik nur 4.943 ha ein. Die Gesamtfläche der landwirtschaftlich genutzten Flächen beläuft sich nunmehr auf 13.268 ha. Die Anzahl der Naturdenkmale blieb in den Jahren 2019 und 2020 konstant. Bei einzelnen aus mehreren Bäumen bestehenden Naturdenkmalen mussten in den Jahren 2019-2020 durch natürliche Abgänge in Folge von Sturmereignissen oder Krankheitsbefall Verluste von Einzelbäumen hingenommen werden. Hierzu zählten insbesondere auch eine imposante Kastanie in der Grünanlage an der Warendorfer Straße (ND Nr. 74) und eine Eiche in Hiltrup (ND Nr. 519) an einem Wegekreuz in der Straße Hohe Geest. Mit der im Jahr 2021 neu in Kraft getretenen Naturdenkmalverordnung für den bebauten Bereich erhöht sich die Anzahl der Naturdenkmäler auf nunmehr 252 Stück. Natur und Landschaft - Eingriffsregelung Die Entwicklung der Einnahmen über Ersatzgeld ist eng an die Genehmigung von Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten gebunden. Auf der Grundlage des hierfür zu verwendenden Bewertungsverfahrens für mastenartige Eingriffe wird immer ein T eildes Ausgleichs über die Zahlung von Ersatzgeld abgegolten. Auch in den nächsten Jahren ist mit der Errichtung neuer Anlagen zu rechnen, so dass voraussichtlich weitere Mittel vereinnahmt werden. Bei allen anderen Eingriffsvorhaben dringt die Stadt Münster darauf, dass der entsprechende Ausgleich durch den jeweiligen Vorhabenträger nachgewiesen wird. Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 sind 16 Bebauungspläne zur Rechtskraft gelangt. Neun davon umfassen Änderungen bestehender Bebauungspläne vorhandener Gewerbegebiete, Wohnbau- und Verkehrsflächen. Die meisten Bebauungspläne liegen im Innenbereich und sind im Hinblick auf eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen irrelevant. Rechtlich sind diese Verfahren in fünf Fällen nach § 13a BauGB eingestuft, so dass die erfolgten Eingriffe von der Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. Zwei Bebauungspläne mit einer Gesamtfläche von ca. 4,4 ha nehmen in einer Größenordnung von ca. 1,3 ha landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Wesentlichen für Wohn-, Verkehrs-, und andere infrastrukturelle Zwecke in Anspruch. Nur diese beiden Bebauungspläne sind ausgleichsrelevant. Die zugeordnete Kompensation umfasst insgesamt ca. 1,1 ha. Neben der geplanten Entwicklung von neuen Baugebieten im Außenbereich ist die Stadt 1 Die geringfügige Verringerung der LSG-Fläche um ca. 2 ha beruht auf grafischen Bereinigungen in Folge neuer Grundlagenkarten und hat keine materiellen Gründe. - 2 - V/0096/2022 Umweltmedium Entwicklung der Indikatoren Münster auch weiterhin in erheblichem Maße um eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch eine forcierte Innenentwicklung bemüht. Umwelt- management Seit Beginn des Projektes im Jahr 2000 wurden in 11 Durchgängen 118 münsteraner Unternehmen und Institutionen erstmalig ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden vor Ort mittlerweile 44 Betriebe rezertifiziert, d. h. sie unterzogen sich einer erneuten Überprüfung ihrer fortgeschrittenen Maßnahmen im Umweltschutz und haben damit das Umweltmanagementsystem in ihrem Unternehmen weitgehend etabliert. Bislang konnte die Kontinuität im Sinne der Zielfestlegung erhalten bleiben. Verkehr / Mobilität Die Entwicklung in Münster seit 1982 zeigt im Mittel einen Anstieg des Umweltverbundes bis ins Jahr 2013. Der Anteil des Umweltverbundes ist gegenüber der Autonutzung bis dahin deutlich gestiegen, so dass der Umweltverbund erstmals über 70 % lag. Die 2019er Erhebung bestätigt diese Werte aus 2013 auf hohem Niveau, trotz stark wachsender Einwohnerzahlen. Das Fahrrad bleibt Verkehrsträger Nr.1. Für den Masterplan Mobilität Münster (MMM 2035+) wurde im Januar 2022 vom Gutachterbüro die Bestandsanalyse als Ausgangsbasis für alle kommenden Schritte des Planungsprozesses erarbeitet. Ein umfangreicher Zwischenbericht wurde dem AVM zum 02.02.2022 vorgelegt (vgl. V/0897/2021). Im Weiteren werden auf Basis des Zwischenberichtes und den daraus abzuleitenden Trends Ziele für den Bereich Mobilität erarbeitet und von der Politik beschlossen. Im Vergleich zu den Vorherigen Umweltdaten findet eine Neuausrichtung des Zielwertes (Zielwert 2035) statt, der aktuelle Beschlüsse aber auch erkennbare Trends berücksichtigt und in den kommenden Umweltdaten Aufnahme finden soll. Wasser Seit dem Jahr 2002 ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte zu erkennen. Die Verbesserung der Gesamtsituation ist in erster Linie auf zahlreiche Maßnahmen zurückzuführen, die auf einen konsequenten Gewässerschutz abzielen. Eine weitere Verbesserung der Gewässergüte erweist sich bislang insbesondere bei kleinen Gewässern mit geringer Wasserführung im Sommer als schwierig. Die Auswertung der Ergebnisse für den Zeitraum 2019/2020 ergibt für die Gewässergüteklasse II 44%, Güteklasse II-III 54% und Güteklasse III 2%. Damit hat sich die biologische Güteklasse in diesem Berichtszeitraum wieder verbessert. Insgesamt waren in beiden Jahren aufgrund des extrem trockenen Sommers an vielen Probestellen vor allem kleinerer Bäche und/oder Oberläufe ein Austrocknen eingetreten, so dass teils erst spät im Jahr in Restwasserzonen nach kurzfristigen Niederschlägen noch physikalisch-chemische Messungen durchgeführt werden konnten, ohne dass eine Besiedlung mit Makroorganismen begonnen hatte. Diese Probestellen blieben in der Auswertung ohne Berücksichtigung, da sonst das Ergebnis verfälscht wäre. 3. Ausblick Für das Jahresende 2023 ist die erneute Vorlage der fortgeschriebenen Umweltdaten Münster 2021/2022 vorgesehen. In diesem Rahmen ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die bisherigen Ziele qualitativ und quantitativ einer Überprüfung zu unterziehen. Viele der bisherigen Ziele waren auf den Zielhorizont 2020 ausgelegt. Dieser ist bei der nächsten - 2 - V/0096/2022 Auflage überschritten. Durch Veränderungen in der Erhebungsmethodik ist nicht für alle Umweltmedien eine durchgängig vergleichbare Interpretation der Daten möglich. Zudem sind teilweise höhere Standards aufgrund veränderter Rechtslagen oder politischer Zielsetzungen zu erwarten. I.V. Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Umweltdaten Münster 2019-2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (23)
- Hiltruper Straße
- Weseler Straße
- Telgter Straße
- Thierstraße
- Warendorfer Straße
- Bonnenkamp
- Heumannsweg
- Wasserweg
- Steinfurter Straße
- Grevener Straße
- Wasserstraße
- Vorbergs Hügel
- Kanalpromenade
- Loevelingloh
- Hohe Geest
- Kreuzbach
- Flothbach
- Feldstiege
- Hohe Ward
- Kasewinkel 94b
- Neutor
- Werse
- Werseaue
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Details
- Aktenzeichen
- V/0096/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 10:43