1009/2026
Beantwortung einer Anfrage zu den offenen Fragen und aktueller Sachstand zum NSU-Mahnmal an der Keupstraße
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 26.05.2026 1009/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 02.06.2026 Beantwortung einer Anfrage zu den offenen Fragen und aktueller Sachstand zum NSU-Mahnmal an der Keupstraße 1. Ausstehende schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen an das Baude- zernat aus der Sitzung des 06. Mai 2025 Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadtplanungs- und der Bauverwal- tung sagten zu, die gestellten Fragen schriftlich zu beantworten. Diese Zusage ist auch in der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 06.05.2025 festgehalten (s. Niederschrift). Die angesprochenen Punkte wurden bislang nicht oder nicht ausrei- chend beantwortet. Daher fordern wir Sie als Gremium auf, die offenen Fragen von diversen Mitgliedern zu beantworten bzw . eine Stellungnahme dazu abzugeben (s. dazu Seite 7 – 11 der Niederschrift). Beantwortung der Verwaltung: Die in der Sitzung vom 06.05.2025 gestellten Fragen wurden 2025 in der folgenden Zeit in verschiedenen Gremien aufgegriffen und über das Ratsinformationssystem beant- wortet. Hier eine Zusammenfassung der Antworten des Fragenkatalogs: Frage 1.1 GENTES hat jüngst mitgeteilt, dass der Baubeginn Ende 2025 anvisiert wird. Wie schät- zen sie das ein? Ist das realistisch? Was kann die Stadt tun, damit dieser Termin ein- gehalten wird? Frage 1.2 Kann dieser Termin am Jahrestag im Juni (2025) kommuniziert werden? Beantwortung der Verwaltung zu 1.1+1.2: In der Sitzung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 23.06.2025 wurde im Austausch mit der damaligen Oberbürgermeisterin Reker ausführlich über den aktuellen Stand in- formiert (siehe ausführlich die Niederschrift über die 37.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 23.06.2025, Teil A). Es ist nachvollziehbar, dass das NSU -Mahnmal Keupstraße zeitnah realisiert werden 2 soll. Alle verstehen den Frust über die Verzögerungen der Umsetzung. Auch die dama- lige Oberbürgermeisterin Frau Reker hat die Erinnerung als zentrale Bedeutung für un- sere Stadt eingeordnet. Leider wäre eine schnellere Umsetzung nur auf städtischem Grundstück möglich gewesen. Die endgültige Realisierung ist abhängig vom Bau auf dem derzeit noch privaten Grundstück. Die Baugenehmigung dazu wurde im März 2024 erteilt. Mit Erteilung der Baugenehmi- gung beginnt ein Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren, in denen der Investor gemäß den eingereichten Bauantragunterlagen sein Vorhaben realisieren kann. Eine Verlängerung der Baugenehmigung jeweils um ein Jahr kann vor Fristablauf beantragt we rden. Die Ausnutzung einer Baugenehmigung kann durch die Verwaltung nicht beeinflusst wer- den, sodass kein konkreter Zeitpunkt der Realisierung benannt werden kann. Frage 1.3 Was wären die nächsten Schritte und wann? Wie soll der beschlossene Workshop für die Platzgestaltung laufen, was ja in der Verantwortung des Stadtplanungsamts liegt und wann soll dieser Termin stattfinden? Beantwortung der Verwaltung zu 1.3: Nach Vorliegen eines ersten Entwurfes soll dieser der Öffentlichkeit vorgestellt und da- mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden, sich über den Planungsprozess zu informieren. Das Thema der Gestaltung der Platzfläche und damit der öffentliche Raum mit ergän- zendem Mobiliar wird im Vordergrund stehen, Anschließend wir d die fertige Planung mit Einholung eines Baubeschlusses, politisch bestätigt. Eine Terminierung kann erst erfolgen, wenn die Ausnutzung der Baugenehmigung absehbar ist. Frage 1.4 Wer fragt GENTES an für die Zwischennutzung? Sie als zuständiger Baudezernent? Wie realistisch ist das hinsichtlich einer vorläufigen Nutzungsgenehmigung? Beantwortung der Verwaltung zu 1.4: Eine Interimslösung auf diesem privaten Grundstück ist nicht möglich. Es stehen keine Gelder und keine Personalressourcen für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Dies hatte die damalige Oberbürgermeisterin Reker in der Presse und in der vorgenannten Sitzung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) öffentlich bekräftig, es stehen keine finanzi- ellen Mittel im Haushalt für das geforderte Interims Denkmal zur Verfügung. Für den digitalen Teil des Mahnmals werden Filmprojekte aus städtischen Mitteln um- gesetzt, die über das Kuratorium vergeben werden. Es wurden bereits zwei Filme fer- tiggestellt, ein drittes Projekt wurde bei der letzten Sitzung des Kuratoriums am 24.03.2026 vergeben. Eine Präsentation des digitalen Teils wird es zum Jahrestag ge- ben; eine finale Fertigstellung ist jedoch erst mit der Fertigstellung des analogen Teils möglich. Die bereits produzierten Filme werden spätestens ab 2027 d er Öffentlichkeit über eine Website zugänglich gemacht. Die Interviews mit den Betroffenen sind bereits jetzt über www.mahnmal-keupstrasse.de zugänglich. Frage 1.5 Frage zur Eigentumssituation des für das Mahnmal vorgesehenen Grundstücks, ob das Mahnmal auf einer grünen Fläche errichtet werden solle, die sich weiterhin im Be- sitz eines privaten Investors befindet. Des Weiteren, ob nach dem Bau des Denkmals etwas der Übertragung dieser Fläche im Wege stehe, etwa aufgrund einer Unter- oder Überbauung des Grundstücks, und ob ein Kauf durch die Stadt möglich wäre. Beantwortung der Verwaltung zu 1.5 3 Am 09.11.2021 hat der Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage zum Mahnmal be- schlossen, in der unter anderem der Standort an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße festgelegt wurde. In diesem Beschluss ist vorgesehen, dass die Firma Gentes den circa 550 Quadratmeter großen Platz an die Stadt Köln überträgt, das heißt für einen symbo- lischen Betrag zurück verkauft. Die Fläche ist so gewählt, dass die sich später im Ei- gentum der Stadt Köln befindende Platzfläche weder über - noch unterbaut sein wird. Im März 2024 wurde die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch notariell beurkun- det. Damit ist – auch im Falle eines Eigentümerwechsels seitens des Investors – die/der jeweilige Eigentümer*in verpflichtet, die Fläche für das Mahnmal zur Verfügung zu stel- len. Gegenseitige Verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag mit der Investorin wurden erfolgreich umgesetzt. Frage 1.6: Fragen zur dauerhaften, öffentlichen Zugänglichkeit der Platzfläche / Nutzung des Platzes / Umsetzung einer Widmung Beantwortung der Verwaltung zu 1.6: Der Wunsch, dass die Verwaltung prüfen soll, ob eine Widmung als öffentliche nutzbare Fläche und Übertragung des Platzes in den Besitz der Stadt Köln auch vor Baubeginn durch den Investor erfolgen kann, wurde bereits im November 2021 vom Rat beschlos- sen (siehe Vorlagen-Nr. 2699/2021 – geändert beschlossen). Eine Widmung kann je- doch immer erst nach der Fertigstellung erfolgen. Jedoch sind die Vorgänge einer Wid- mung verwaltungsintern vorabgestimmt und beschlossen, dies wurde von der Verwal- tung in der Vorlage-Nr. 1293/2022 unter Beschlusspunkt 3 festgehalten: „Der Stadtent- wicklungsausschuss […] beschließt, dass sobald die Platzfläche in den städtischen Be- sitz übergeht und der Platz ausgebaut wurde, eine Widmung als öffentlicher Raum vor- genommen werden soll.“ Die genannte Vorlage wurde am 02.06.2022 vom Stadtent- wicklungsausschuss ungeändert beschlossen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchsetzungsmöglichkeiten der städtischen Interessen sind im hier vorliegenden planungsrechtlichen Rahmen (§ 34 Baugesetzbuch) stark eingeschränkt sind. Dennoch ist es der Stadt im Rahmen der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag und zur Eintragung der Dienstbarkeit ge- lungen, dass der Investor zahlreiche Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der angren- zenden Freifläche (Leitungen, Feuerwehraufstellflächen etc.) akzeptiert. Im Gegenzug wird ihm ermöglicht, die Platzfläche unentgeltlich als Baustelleneinrichtung zu nutzen. Deshalb ist es nicht möglich die Platzfläche mit dem Denkmal zeitlich vor dem Bau der Gebäude zu realisieren. 2. Aktueller Sachstandsbericht zum Mahnmal Im Sachstandsbericht vom 21.07.2025 wird ein weiterer Bericht für August 2026 ange- kündigt. Aufgrund der besonderen Bedeutung des NSU-Mahnmals für die Stadtgesell- schaft bitten wir darum, dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration be- reits in der nächsten Sitzung und vor dem 22. Jahrestag des N agelbombenanschlags am 09.06.2026 einen aktuellen Sachstandsbericht vorzulegen. Beantwortung der Verwaltung zu Frage 2: Der Sachstandsbericht ist ein Instrument, um über Aktuelles zu berichten und er soll spätestens im August 2026 erscheinen. Derzeit prüft die Verwaltung, ob weitere Kom- munikationsangebote in Frage kommen. 3. Fachgespräch zum Mahnmal Im Sachstandsbericht vom 21.07.2025 wird zudem ein Fachgespräch „noch vor der 4 nächsten Sitzung der Bezirksvertretung“ angekündigt. Hat dieses Fachgespräch statt- gefunden? Falls ja, bitten wir um Mitteilung der Ergebnisse sowie um Übersendung bzw. Einsicht- nahme in ein entsprechendes Protokoll oder eine Dokumentation. Wir bitten um eine möglichst differenzierte Darstellung und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung. Beantwortung der Verwaltung zu Frage 3: Das im Antrag AN/0763/2025 geforderte Ziel, die Klärung der Themen Eintragung der Dienstbarkeit und weiteren Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und dem Investor durch ein Fachgespräch, konnte durc h die Beantwortung im Sachstandsbericht vom 21.07.2025 erreicht werden. Zusätzlich fand der oben unter Beantwortung zu Punkt 1.1 und 1.2.(mit Link zur Niederschrift) genannte Austausch in der Sitzung der Bezirksver- tretung 9 (Mülheim) vom 23.06.2025 statt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1009/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.05.2026
- Erstellt
- 08.04.2026 11:14