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0563/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion CDU aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 (AN/1630/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.03.2026, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2156 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0563/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion CDU aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 (AN/1630/2023) 
Die Fraktion CDU bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
1. Was konkret wurde im Pflasterhofweg bisher zur Erhöhung der Sicherheit ge-
tan? 
2. Welche Maßnahmen sind in der Planung und welche davon bereits beauftragt? 
3. Befindet sich die Verbreiterung des Gehwegs, die nach Auskunft der Verwal-
tung als langfristige Maßnahme zu werten ist, mittlerweile in einem Arbeitsprogramm? 
Fall nicht, was sind die Gründe dafür und wann ist damit zu rechnen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. 
 
Als Sofortmaßnahmen wurde von der Verwaltung die Versetzung des Stromkastens 
bei der Rheinenergie beantragt und inzwischen umgesetzt. Zu der Umsetzung der üb-
rigen, beschlossen Sofortmaßnahmen hatte die Verwaltung bereits in der Mitteilung 
4150/2021 Stellung bezogen. 
 
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben und die Gewährleistung der Verkehrs-
sicherheit haben oberste Priorität und füllen die derzeitig verfügbaren Ressourcen 
vollständig aus. Die planerischen Aufgaben werden entlang der Personalverfügbarkeit 
priorisiert. 
 
Die Maßnahme wurde ins Arbeitsprogramm aufgenommen, allerdings kann ein Zeit-
punkt der Einbringung in die politischen Gremien derzeit nicht in Aussicht gestellt wer-
den. Eine bauliche Verbreiterung des nicht richtlinienkonformen Gehweges kommt ei-
ner vollumfänglichen Umgestaltung des Pflasterhofweges gleich. Im Pflasterhofweg ist 
keine Unfallhäufung dokumentiert, sodass eine Höherpriorisierung auf Grund einer 
akut verkehrsgefährdenden Verkehrsführung nicht geboten erscheint. Auch der Stra-
ßenzustand rechtfertigt aktuell keinen grundhaften Umbau der Straße. Der Bezirksver-
tretung steht es frei, diese Maßnahme in das Prio-Programm Straßenbau aufzuneh-
men (vgl. Mitteilung 3936/2024).

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0563/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.03.2026
Erstellt
26.02.2026 07:02