0563/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion CDU aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 (AN/1630/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2156 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0563/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion CDU aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 (AN/1630/2023) Die Fraktion CDU bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was konkret wurde im Pflasterhofweg bisher zur Erhöhung der Sicherheit ge- tan? 2. Welche Maßnahmen sind in der Planung und welche davon bereits beauftragt? 3. Befindet sich die Verbreiterung des Gehwegs, die nach Auskunft der Verwal- tung als langfristige Maßnahme zu werten ist, mittlerweile in einem Arbeitsprogramm? Fall nicht, was sind die Gründe dafür und wann ist damit zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Als Sofortmaßnahmen wurde von der Verwaltung die Versetzung des Stromkastens bei der Rheinenergie beantragt und inzwischen umgesetzt. Zu der Umsetzung der üb- rigen, beschlossen Sofortmaßnahmen hatte die Verwaltung bereits in der Mitteilung 4150/2021 Stellung bezogen. Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben und die Gewährleistung der Verkehrs- sicherheit haben oberste Priorität und füllen die derzeitig verfügbaren Ressourcen vollständig aus. Die planerischen Aufgaben werden entlang der Personalverfügbarkeit priorisiert. Die Maßnahme wurde ins Arbeitsprogramm aufgenommen, allerdings kann ein Zeit- punkt der Einbringung in die politischen Gremien derzeit nicht in Aussicht gestellt wer- den. Eine bauliche Verbreiterung des nicht richtlinienkonformen Gehweges kommt ei- ner vollumfänglichen Umgestaltung des Pflasterhofweges gleich. Im Pflasterhofweg ist keine Unfallhäufung dokumentiert, sodass eine Höherpriorisierung auf Grund einer akut verkehrsgefährdenden Verkehrsführung nicht geboten erscheint. Auch der Stra- ßenzustand rechtfertigt aktuell keinen grundhaften Umbau der Straße. Der Bezirksver- tretung steht es frei, diese Maßnahme in das Prio-Programm Straßenbau aufzuneh- men (vgl. Mitteilung 3936/2024).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0563/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 07:02