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V/0125/2008

Bau des Polders Nevinghoff mit gleichzeitiger naturnaher Umgestaltung der Aa

Vorlagen 11.02.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 08.04.2008, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7127 Zeichen

V/0125/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bau des Polders Nevinghoff mit gleichzeitiger naturnaher Umgestaltung der Aa und Entrohrung 
eines Nebengewässers der Aa 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt und dem Büro Sönnichsen 
& Partner, Minden, aufgestellten Entwurf über den Bau des Polders Nevinghoff und naturnahe 
Umgestaltung der Aa und eines Nebengewässers zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 450.000 € geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplanes nachstehender 
Produktgruppen wie folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für die Baumaß- 
nahmen 
Investitionsmaßnahme  
0013 
Anforderungen aus Einleitungs-
erlaubnissen 
2008 450.000  
 
Insgesamt:   
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0125/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2008 
 
 
Begründung: 
 
Bei den Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden (Untere Wasserbehörde und Bezirksregierung 
Münster) über die Verlängerung der Einleitungserlaubnisse, zur Einleitung von Regenwasser aus 
der Innenstadt in die Aa (Gewässer-Nr. 3327000), wurden von Seiten der Aufsichtsbehörden um-
fangreiche Rückhaltungen und Maßnahmen am Gewässer gefordert. 
 
Nach langwierigen Verhandlungen wurde vereinbart, dass die behördlichen Auflagen durch den 
Bau eines Polders an der Aa nördliche Nevinghoff erfüllt werden.  
 
Der Polder hat die Funktion die häufig durch Niederschlagswassereinleitungen aus dem Stadtge-
biet verursachten Abflussspitzen zu dämpfen. Er sorgt so für ein natürliches Abflussverhalten in 
der Aa und führt zu einer Verringerung der Sohlschubspannungen im Gewässer. Innerhalb der 
Polderfläche wird die Aa ökologisch verbessert, dabei werden Grundriss und Querprofil naturnah 
gestaltet. Die Aa erhält ein deutlich flacheres und breiteres Profil und die Fließstrecke wird durch 
Anlegen von Mäandern verlängert. Ein verrohrtes Nebengewässer (Gew.-Nr. 3327000.22) wird 
innerhalb der Polderfläche freigelegt und ebenfalls naturnah gestaltet. 
 
Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand von Münster, westlich des Landwirt-
schaftlichen Institutszentrums Gut Nevinghoff.  
 
Das Abflussverhalten der Münsterschen Aa im Planungsgebiet wird durch den Aasee und die 
Wehranlage an der Badestaße beeinflusst. 
 
Übergeordnete Vorgabe bei der Planung war, die Hochwassersituation für das maßgebliche hun-
dertjährige Hochwasser (HQ
100) im Bereich der Bebauung Nevinghoff (oberhalb der Brücke) für 
den Bereich der Innenstadt und beidseitig der Kanalstraße nicht zu verschlechtern. 
 
Ziel der Planung ist die unnatürlichen Abflussspitzen, die aus den Einleitungen der Stadt Münster 
resultieren, auszugleichen. Durch den Polder werden zum einen die Scheitelwerte der Abflüsse 
reduziert, zum anderen wird der Anstieg der Welle verzögert. Der Polder ist so dimensioniert, dass 
das Gesamtvolumen von rund 50.000 m³ bei einem einjährigen Regenereignis (HQ
1) erreicht wird. 
Die gesamt Polderfläche beträgt rund 48.500 m². 
 
Um die Häufigkeit der Ausuferungen in die Fläche zu erhöhen und das Poldervolumen zu vergrö-
ßern, wird entlang des Gewässers durch Bodenabtrag (0,3 bis 0,6 m) eine Sekundäraue geschaf-
fen. 
 
Als Polderbegrenzung wird am Nordrand der Fläche eine Verwallung mit einer Höhe von 1 m mit  
Ablaufdrossel angelegt. Um die Verwallung harmonisch in das Landschaftsbild einzufügen, werden 
flache Böschungsneigungen von 1:10 gewählt. Die Verwallung wird bei Abflüssen größer einem 
einjährigen Regenereignis (HQ
1) überströmt.  
 
Die nördliche Polderbegrenzung wurde in Abstimmung mit der Straßenplanung der Entlastungs-
straße Nord festgelegt. Die Polderfläche greift nicht in die geplante Straßentrasse ein. 
 
Die Sohlbreite der Aa in der Drossel liegt bei rund 3,50 m. Um eine optimale Ausnutzung des ge-
samten Poldervolumens bei einem einjährigen Regenereignis (HQ
1) zu erhalten, wird ein Totholze-
lement quer über dem Gewässer angeordnet. Dieses führt zu einer Anhebung der Wasserspiegel, 
der einjährigen Regenereignisse (HW
1) bis zur Oberkante der Verwallung. Das Totholzelement 
wird durch Einbindung in die Verwallung gegen Auftrieb gesichert. 
 
Der neue Gewässerverlauf der Aa orientiert sich am historischen Verlauf, dadurch verlängert sich 
im Polder die Gewässerstrecke um ca. 165 m, das Sohlgefälle beträgt rund 0,6 ‰. Bei der Festle-

- 3 - 
V/0125/2008 
gung des Grundrisses wurden bestehende Gehölze berücksichtigt. An verschiedenen Stellen sind 
Neupflanzungen vorgesehen. Die Bepflanzung richtet sich nach der potentiell natürlichen Vegeta-
tion des Gebietes und dient der landschaftlichen Einbindung und der Beschattung des Gewässers. 
 
Das verrohrte Nebengewässer, das am Südrand des Planungsgebietes von Osten kommend in die 
Aa mündet, wird innerhalb der Polderfläche auf einer Länge von ca. 80 m offengelegt. Es erhält ein 
naturnahes Querprofil und wird etwa der bestehenden Trasse folgend, in leicht geschwungenem 
Verlauf, der Aa zufließen. Zwangspunkt für die Gewässersohle ist die Querung der vorhandenen 
Druckrohrleitung. Der verbleibende Sohlhöhenunterschied bis zur Aa wird mit zwei Sohlgleiten 
überbrückt.  
 
Oberhalb der alten Wehranlage Heereman verändert sich bei extremen Hochwasserereignissen 
der Wasserspiegel nicht. Dies gilt auch für Abflüsse die größer sind als ein hundertjähriges Re-
genereignis (HQ
100). Bei Abflüssen zwischen einem mittler en (MQ) und einem fünfzigjährigen Re-
genereignis (HQ50) treten höhere Wasserspiegel auf, die jedoch aus Sicht des Hochwasserschut-
zes unbedenklich sind.  
 
Durch den Polderbau wird sich die Hochwassersituation für die Hofanlage Stegemann-Wibbelt 
nicht verschlechtern. 
 
Die für den Bau des Polders benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster.  
 
Im Zuge des Flächenerwerbs für den Polder wurde vereinbart, den Hof Stegemann-Wibbelt an das 
städtische Schmutzwasserkanalnetz anzuschließen. 
 
Die Polderflächen parallel zur Aa werden zukünftig durch einen benachbarten Landwirt als exten-
sives Grünland genutzt. 
 
Der Antrag auf Genehmigung gem. § 31 WHG (3) wurde bei der Aufsichtsbehörde gestellt, die 
Genehmigung wurde am 06.02.2008 erteilt. 
 
Es ist geplant mit dem Bau witterungsabhängig zu Beginn des III. Quartals 2008 zu beginnen. Die 
Bauzeit wird auf 4 Monate geschätzt. Die Bepflanzung erfolgt im Winter/Frühjahr 2008/09. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kanalstraße
  • Nevinghoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2008
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37