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AFW/0006/2006

Bebauungsplan Nr. 505, Roxeler Straße/Schmeddingstraße

Anfrage in der BV West 19.07.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.08.2006, TOP 3.1

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Junkerstr. 3

UWG-MS, Hägerfeld 4, 48161 Münster SREIL. TEEN,

A .n Bezirksvertretung West
Bezirksvertretung Münster-West Ursula Blankenstein
c/o Frau Elisabeth Westrup . ,
Schelmenstiege 1-3 | Tel: 02533/933601
Fax: 02533/4909
u.blankenstein@arcor.de

- ar www.uwg-ms.de

48161 Münster

Münster, 17.07.2006

Anfrage

zu: Vorlage V/0244/2006

Bebauungsplan Nr. 505, Roxeler Straße/Schmeddingstraße
Beschluss zur Aufstellung

Nachdem zum obigen Baugebiet bereits ein Anhörungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. & 3 (1) BauGB stattgefunden hat, bitten wir um
Beantwortung folgender Fragen:

1. in der zuvor erwähnten Veranstaltung wurde den anwesenden Bürgern ein Plan zur
Bebauung präsentiert, der weder den BV- noch den Ratsmitgliedern vorgelegt wurde. Dank
der Presse zu diesem Thema liegt uns nun der „Städtebauliche Gestaltungsplan“ als
Ausdruck aus dem Internet vor. Warum wird ein derartiger Plan nicht der entsprechenden
Vorlage beigefügt?

2. Wann erfolgt die Beteiligung der Bürger nach $ 3 (2) mit den vorgeschriebenen
Bekanntmachungen u. a. im Amtsblatt zum noch aufzustellenden Bebauungsplan?

3. Wann wird mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen oder ist diese schon erfolgt?

4. Wird die Vermarktung im Mindestgebotsverfahren (steht in diesem Fall schon das
Mindestgebot fest) oder nach den Vergaberichtlinien der Stadt durchgeführt?

5. Wie viele und welche Bäume müssen zur Erschließung des Baugeländes gefällt werden?
Handelt es sich hierbei auch um erhaltenswerten Bestand?

Diese Frage stellt sich insbesondere aus zeitnahen Erfahrungen mit Baugrundstücken,
deren neue Eigentümer gleich zu Anfang der Bauphase mit erhaltenswertem Baumbestand
konfrontiert wurden und bis zur Klärung wertvolle Zeit im Baufortschritt verstrichen war.

UNABHÄNGIGE WÄHLERGE foren

(Bezirksvertreterin Mühster-\fest

Beratungsverlauf (1)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße
  • Junkerstraße 3
  • Schelmenstiege 1
  • Hägerfeld 4

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
AFW/0006/2006
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
19.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37