V/0121/2007
Perspektiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008
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Anlage 2
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Regenbogen-KiTa u3 ab Kiga-Jahr 08/09 KiGa und Hort Maria Aparecida Förderhort ESPA Kinderhort – 2 Gruppen Förderhort AWO KiTa Nerzweg Förderhort EI KiTa Kinderhäuschen u3 ab Kiga-Jahr 08/09 = Förderhorte (GTK) = Horte, die auslaufen oder umgewandelt werden soll en. Holtmannshof e. V. prüft betriebliche Unterstützung AWO KiTa SPZ Förderhort (Konzeptüberprüfung hin- sichtlich der Stadtteil- integration in Berg-Fidel) KiTa Vogel-v-F-Str. Förderhort EI Die Füchse läuft zum Kiga-Jahr 08/09 aus EI Kellergeister läuft zum Kiga-Jahr 08/09 aus Ev. KiGa und Hort u3 ab Kiga-Jahr 08/09 SKF Katharinenstr. u3 ab Kiga-Jahr 07/08 Rat am 21.2.07 / V0004/2007 Anlage 2: Zusammenfassende Übersicht über die Entwicklungsperspektiven aller Hortgruppen
Anlage 4
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An den Landschaftsverband Rheinland Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt 48133 Münster Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008 Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setzt die Landesregierung auf den offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der offene n Ganztagsschule im Primarbereich. Sie geht davon aus, dass Horte dann langfristig nicht mehr erforderlich s ind. Der Entwicklungsprozes s wird aber nicht automatisch im Jahr 2007 abgeschlossen sein. Die Landesregierung wird daher Horte ab 2008 im Umfang von bis zu 20 % der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis auch diese durch die offene G anztagsschule im Primarbereich ersetzt werden können. Horte könnten insbesondere für Kinder mit besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur noch über einen längeren Zeitraum notwendig sein. Hier gilt es, ad äquate Regelunge n zu finden. Die Landesregierung unterstützt die b ereits von Kommunen und Trägern eingeleiteten Prozesse, Hortangeb ote in die offene Ganztagsschule im Primarbereich zu überführen. Di ese Prozesse sollen fortgeführt werden. Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 können Hortgruppen im Rahmen Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf www.mgffi.nrw.de Auskunft erteilt: Frau Scharfenberger Telefon: 0211 4208 Fax: 0211 86 18 54208 Ulrike.Scharfenberger@mgffi.nrw .de Aktenzeichen: 311 - 6252.09 MGFFI • Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf Datum: .09.2006 Telefon: 0211 8618-50 • Fax: 0211 8618-54444 • eMail: poststelle@mgffi.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel zum Horionplatz 1: Straßenbahnlinien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke Seite 2des Kontingentes von 20 % der Ende 2005 bestehenden Hortgruppen mit Landesmitteln gefördert werden. Das örtliche Jugendamt entscheidet eigenverantwortlich im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung darüber, welche der bestehenden Hortgruppen mit Landesmitteln weiter gefördert werden. Ziel ist es, eine Förderung von Hortgruppen auf wenige, besonders begründete Fallgruppen zu beschränken: a) Horte/Hortgruppen, die überwiegend Kinder aus anerkannten sozialen Brennpunkten oder Stadtt eilen mit besonderem Erneuerungsbedarf betreuen, wenn eine adäquate Förderung der Ki nder durch eine offene Gan ztagsschule noch nicht gewährleistet werden kann. Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um einen anerkannten sozialen Brennpunkt oder um einen anerkannten Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf handelt. Soweit künftig weit ere soziale Brennpunkte nach den einschlägigen Vorschriften des GTK oder Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf aufgrund entsprechender städtebaul icher Programme besti mmt werden, können Horte/Hortgruppen, die überwiegend Kinder aus diesen Stadtteilen betreuen ebenfalls weiterhin mit Landesmitteln gefördert werden. Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Kinder, die der Hort/die Hortgruppe betreut, im sozialen Brennpunkt oder im anerkannten Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf lebt. Weitere Voraussetzung ist, dass in einer offenen Ganztagsschule eine adäquate Förderung nicht möglich ist. Für die Beurteilung ist auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler aus di esen Stadtteilen in der offenen Ganztagsschule abzustellen, die diese Kinder zukünftig besuchen werden. Es ist somit ein konkr eter Maßstab anzulegen und nicht ein Vergleich der Sy steme. Die Prüfung erfolgt durch die örtliche Jugendhilfeplanung e invernehmlich mit der unteren Schulaufsicht. Durch die Formulierung „adäquat“ ergibt sich ein Beurteilungsspielraum; d.h.: die offene Ganztagsschule muss Seite 3nicht dieselbe Förderung wie der Hort/die Hortgruppe sicherstellen. Voraussetzung für diese Fallgruppe ist damit ebenfalls, dass die betreffende Kommune ein Konzept verfolgt, das auf die Einführung der offenen Ganztagsschule hinausläuft. b) Horte/Hortgruppen, die eine besondere Aufgabenstellung erfüllen, die über die der offenen Ganztagsschule noch h in- ausgeht. Dies sind insbesondere die zurzeit geförderten Integrativen Horte/Hortgruppen, die von Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsam besucht werden. In diese Fallgruppe gehören auch Horte/Hortgruppen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Förderbedarf (z.B. Hilfen zur Erziehung, Förderung von Hochbegabung). Für die Beurteilung gilt das zur Fallgruppe a) Gesagte entsprechend. (Förder -) Schulen und ihre Schulträger entwickeln z unehmend integrative Konzepte gerade auch im Rahmen der o ffenen Ganztagss chule, um individuellen Förderbedarfen von Kindern Rechnung zu tragen. Um die hier notwendigen Pl anungszeiträume zu gewährleisten, ist eine Übergangsregelung zu einer qualifizierten Ausgestaltung dieses Angebotes erforderlich. c) Horte/Hortgruppen, die aufgru nd ihrer fehlenden räumlichen Nähe zur offenen Ganztagsschule noch unverzichtbar sind. Während in der Fallgruppe b) der Hort/die Hortgruppe neben der Offenen Ganztagsschule erhalten bleiben soll, geht es in der Fallgruppe c) um die Fä lle, in denen die Erri chtung einer Offenen Ganztagsschule im konkreten Versorgungsgebiet in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt ist. aa) Zu dieser Fallgruppe gehören zum einen die Fälle, in denen die für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule notwendige Zahl der Kinder im konkreten Versorgungsgebiet zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erreicht werden kann. Seite 4bb) Zu dieser Fallgruppe gehören des Weiteren die Fälle, in denen aufgrund der demografischen En twicklung der Bestand der Grundschule im konkr eten Versorgungsgebiet nicht gesichert ist, die Entscheidung über den Erhalt der Grundschule über 2007 hinaus aber noch nicht gefallen ist und der Schulträger deshalb noch kein Ganztagskonzept vorlegen kann. cc) Zu dieser Fallgruppe zählen ebenfalls die Fälle, in denen die Altersstruktur der Hortkinder breiter gefächert ist, als die der offenen Ganztagsschule im Primarbereich oder die Mehrzahl der Hortkinder bis 2010 direkt in die Sekundarstufe I wechselt. dd) Zu dieser Fallgruppe gehören schließlich Horte/Hortgruppen, die Betre uungsbedarfe im ländl ichen Raum abdecken, deren Kinder aus einer Vielzahl, mindestens drei verschiedener Schulen kommen. Vorausgesetzt wird in allen diesen Fällen, dass der Schulträger ein Ganztagskonzept verfolgt und der entscheidungserhebliche Sachverhalt im Rahmen einer integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung unter Beteiligung der Schulaufsicht ermittelt worden ist. Der Umfang der auch weiterhin zu fördernden Hortplätze ist landesweit auf 20%, das sind 5.800 Plätze, begrenzt. Jugendamtsbereiche, in denen Hortplätze auch weiterhin erforderlich sind und die die Kriterien zum Erhalt von Hortplätzen erfüllen, aber durch die 20%-Regelung eine ganze Hortgruppe nicht erhalten können, können andere Gruppen in den Tageseinrichtungen ihres Bezirkes im Rahmen des geltenden Rechts anteilig um die Zahl der Hortplätze, die sich aus der Anwendung der 20% -Regelung ergibt, aufstocken. Ich bin damit einverstanden, dass - soweit erforderlich - anteilig zusätzliches Personal von Ihnen genehmigt wird. Soweit J ugendämter von den Möglichkeiten dieses Erlasses keinen Gebrauch machen und die vorhandenen Hortgruppen in Gänze aufgeben oder das 20% -Potential nicht ausschöpfen, können die insoweit verbleibenden Hortplätze bzw. -gruppen anderen Jugendämtern von Ihnen zu r Verfügung gestellt werden. Einen evtl. Seite 5Ausgleich über den Bereich Ihres Bezirkes hinaus bitte ich eigenverantwortlich zu regeln. Zum 30. August 2008 erstmals und dann jeweils zum 01. August der folgenden Jahre bitte ich um Bericht, in welchen Jugendamtsb ereichen in welcher Höhe die Regelung, Horte auch weiterhin zu erhalten, angewandt wurde. Umwandlungen von Hortgruppen in andere Gruppen i. S. des GTK können grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, es sei denn in Anrechnung auf die mit diesem Erlass g etroffene Regelung. Eine Genehmigung zur Umwandlung einer Hortgruppe in eine Kindergartengruppe oder Kindertagesstättengruppe kann ausnahmsweise auch dann erteilt werden, wenn nur durch diese Maßnahme der Rechtsanspruch auf e inen Kinderga rtenplatz sichergestellt werden kann. Diese Fälle sind mir mit eingehender Begründung zu b erichten. In beiden Fällen behalte ich mir die Entscheidung vor. Im Auftrag Breuksch
Anlage 3
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KiGa und Hort Maria Aparecida Förderhort ESPA Kinderhort – zwei Gruppen Förderhort AWO KiTa Nerzweg Förderhort AWO KiTa SPZ Förderhort (Konzeptüberprüfung hin- sichtlich der Stadtteil- integration in Berg-Fidel) KiTa Vogel-v-F-Str. Förderhort Anlage 3 Übersicht über die vorgesehenen Förderhorte
Beschlussvorlage
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V/0121/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Perspektiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008 Beratungsfolge 01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der vorgeschlagenen Entwicklung der Hortangebote in Münster zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Horte, die als „Förderhorte“ vorgesehen sind, dem Land NRW zur finanziellen Förderung ab dem 01.08.2008 vorzuschlagen und mit den Trägern das Konzept der künftigen Hortarbeit im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landes und auf der Grundlage der unter Ziff. 2.1.1 der Begründung genannten Eckpunkte zu kon- kretisieren und abzustimmen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, mit den anderen Trägern und Einrichtungen die Um- strukturierungsüberlegungen bezüglich des Ausbaus von u3-Plätzen zu konkretisieren und dazu entsprechende parlamentarische Beschlüsse vorzubereiten. 4. Die Verwaltung berichtet den beteiligten parlamentarischen Gremien über die Umsetzung der in dieser Vorlage aufgezeigten Perspektiven – insbesondere über die weitere Konzept- entwicklung „Förderhort“ sowie die finanzielle Förderung durch das Land NRW. Vorlagen-Nr.: V/0121/2007 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0121/2007 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Wechsel von Hortkindern in Offene Ganztags- schulen zusätzliche Personal-, Sach- und Baukosten entstehen können, deren Höhe zurzeit nicht beziffert werden kann, da die Zahl der wechselnden Kinder nicht bekannt ist. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschuss an freie Träger 2007ff 36.027.930,00 Gesamtansatz 2007 4640.718.0500.7 Maßnahmen i. R. des u3- Programms 2007ff 2.400.000,00 Gesamtansatz 2007 Die Stadt Münster fördert die derzeit bestehenden Hortgruppen mit rd. 1.500.000 € aus der Ge- samtbetriebskostenhaushaltsstelle für Kindertageseinrichtungen in Münster. Daran beteiligt sich das Land zurzeit mit rd. 500.000 €; die Einnahmen über Elternbeiträge belaufen sich auf rd. 250.000 €. Die städtischen Nettoaufwendungen für die Hortförderung betragen demnach zzt. rd. 750.000 € jährlich. Nach der Umsetzung des Hortentwicklungskonzeptes ab dem 01.08.2008 ist voraussichtlich von folgender Finanzierung auszugehen: Die Bruttoaufwendungen für die geplanten fünf Einrichtungen (mit sechs Hortgruppen) belaufen sich bei gleichbleibenden Trägeranteilen auf rd. 800.000€. Es wird eine Landesförderung für rd. 60 Hortplätze (= 20 % Hortplatzförderung) in Höhe von rd. 110.000 € erwartet. Die Elternbeiträge sind voraussichtlich mit rd. 120.000 € zu veranschlagen. Die städtischen Nettoaufwendungen belaufen sich nach der Umsetzung des in dieser Vorlage be- schriebenen Hortentwicklungskonzeptes ab dem 01.08.2008 dann noch auf rd. 570.000 € jährlich. Es ist ferner zu erwarten, dass, wie im Weiterförderungserlass des Landes NRW (s. Anlage 4) be- reits zum Ausdruck gebracht, die Landesförderung für Horte kurz- bis mittelfristig vollständig ein- gestellt wird. Dieses würde wegen des Wegfalls der Landesförderung in Höhe von rd. 110.000 € bedeuten, dass die städtischen Nettoaufwendungen auf rd. 680.000 € jährlich steigen. Der Gesamtansatz der bisherigen Betriebskosten muss im Budget der Gesamtbetriebskosten für Kindertageseinrichtungen bestehen bleiben, um die bereits eingerechnete Haushaltskonsolidie- rung entsprechend anteilig realisieren zu können. - 3 - V/0121/2007 Begründung: 1. Ausgangslage Die Landesregierung NRW regelt perspektivisch die Hortförderung ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 neu. Sie verweist dabei auf den „offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“. Für eine Übergangszeit sollen daher ab dem 01.08.2008 nur noch 20 % der Hortplätze (bezogen auf den Bestand am 31.12.2005) gefördert werden. In einem entsprechenden Erlass von Sept. 2006 hat das Land dazu nähere Vorgaben beschrieben (s. Anlage 4). 1.1 Auswirkung der Hortförderung des Landes für Münster ab dem 01.08.2008 Ende des Jahres 2005 wurden in der Stadt Münster 15 Hortgruppen (in 14 Einrichtungen) mit ins- gesamt 295 Hortplätzen betrieben (s. Anlage 1) Für die Stadt Münster bedeutet der o. g. Erlass, dass noch rd. 60 Plätze vom Land gefördert wer- den (= 20 % von rd. 300 Plätzen). Die zugrunde gelegten Bemessungszahlen beruhen auf statistischen landesweiten Durchschnitts- berechnungen. Die Vorgaben im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Landesförderung für 20 % der Plätze geben den Kommunen bei der Auswahl der Hortgruppen eine große Eigenverantwortung und weit reichenden Gestaltungsspielraum. Der kommunale Ermessungsspielraum ist jedoch an Fördervor- gaben gekoppelt: Wesentliche und in verschiedenen Bedarfs- und Förderzusammenhängen genannte Vorausset- zungen sind • das soziale Umfeld der jeweiligen Einrichtung und • die Inanspruchnahme der Hortbetreuung von Kindern mit erhöhtem Förder- und Integrations- bedarf Im Erlass wird im Zusammenhang mit dem Einzugsgebiet und der Zielgruppe die Bewertung als sogenannter „sozialer Brennpunkt“ als wichtige Voraussetzung genannt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und unter Beachtung gesamtstädtischer Vergleichsmaß- stäbe sowie der mit den Trägern abgestimmten Entwicklungsperspektiven sieht die Verwaltung es als bedarfsgerecht an, ab dem Sommer 2008 insgesamt sechs Hortgruppen (in fünf Einrich- tungen) als sogenannte „Förderhorte“ (= 120 Hortplätze) zu erhalten. Dieses steht im Einklang mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster und dem zugrunde ge- legten Jugendhilfeplanungsbedarf, der für einen Teil der Kinder, der die Schule besucht, eine schulflankierende und -unterstützende Förderung und Betreuung bedarf, Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 08.10.2003: „Die Stadt Münster befürwortet den Erhalt der Horte (…) nachdem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und deren Förde- rung nach dem GTK und der Betriebskostenverordnung (BKVO), um Kinder, die unverzichtbar auf eine quantitative und/oder qualitativ intensive Förderung und Betreuung angewiesen sind, auch weiterhin gut versorgen zu können, soweit dies gesamtstädtisch nachhaltig finanzierbar ist. ...“ (Vorlagen Nr. 477/2003 vom 17.09.2003). - 4 - V/0121/2007 1.2 Aktuelle Hortentwicklung in Münster zum Kiga-Jahr 2005/2006 und 2006/2007 Im vergangenen Kindergartenjahr sind von den zuvor genannten 15 Hortgruppen bereits zwei Gruppen umstrukturiert worden: • die Hortgruppe in der Kita St. Nikolaus (Wohnbereich „Schloss“) ist in eine Tagesstätten- gruppe für Kindergartenkinder umgewandelt worden und • der Hort Kunterbunt in Kinderhaus ist in Kooperation mit dem Bauspielplatz neu konzipiert worden Heute bestehen in Münster noch 13 Hortgruppen (in 12 Einrichtungen). Ein weiterer Träger (SKF) hat bereits die Umstrukturierung in eine u3-Gruppe zum Sommer 2007 beantragt. Die beteiligten parlamentarischen Gremien haben entsprechend der Vorlage V/0004/2007 der Umstrukturierung zugestimmt, sodass noch 12 Hortgruppen bei der Weiterent- wicklung der Hortförderung zu berücksichtigen sind (s. Anlage 2). 2. Perspektivplanung für die Hortgruppen Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in den der Zeit von November 2006 bis Februar 2007 mit allen Hortträgern und Einrichtungsleistungen Gespräche über die künftige Entwicklung geführt. Dabei wurden die Interessen der Träger und Einrichtungen, die sozialräumlichen Bedarfe, die Be- darfe der Familien sowie die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt und Lösungsmöglichkeiten abgestimmt. Alle Hortträger sind am 13.02.2007 über die – vorbehaltlich der Beschlüsse der beteiligten parla- mentarischen Gremien – geplanten und trägerschaftlich abgestimmten Entwicklungen informiert worden. Zum weiteren Verfahren wurden folgende Arbeitsschritte abgestimmt: • parlamentarische Beratung der Hortentwicklung – vorgesehener Ratsbeschluss am 28.03.2007 • Meldung der Förderhorte an das Land NRW • Erarbeitung eines Förderhortkonzeptes mit den beteiligten Horten bis Ende 2007 2.1 Künftige Hortentwicklung in Münster Ausgehend von den o. g. 12 bestehenden Hortgruppen in 11 Kindertageseinrichtungen ist folgen- des Hortentwicklungskonzept vorgesehen: 2.1.1 Eckpunkte und Bausteine der künftigen Hortarbeit in Münster Entsprechend der Kriterien des Landes für die künftige Förderung und des Bedarfs an Förderhor- ten in Münster insgesamt besteht die Absicht, sechs Hortgruppen (in fünf Einrichtungen) als „Förderhorte“ über das Jahr 2008 hinaus – unter anteiliger Einbeziehung von Landesmitteln – weiter zu fördern. Diese sind: • Caritas-Kita an der Vogel-von-Falkenstein-Straße • ESPA-Kinderhort an der „Sternstraße“ (zwei Gruppen) • Kath. Kindergarten/Hort „Maria Aparecida“ (St. Anna) • AWO-Kita-Nerzweg und • AWO-Kita-Sozialpädagogisches Zentrum - 5 - V/0121/2007 Seitens der Verwaltung wird die Weiterförderung der o. g. Hortangebote unter bedarfsplanerischen und sozialräumlichen Gesichtspunkten für sinnvoll und bedarfsgerecht angesehen. Alle o. g. Einrichtungen decken bereits heute wichtige Förder- und Integrationsbedarfe seitens der Kinder und deren Familien ab. Dieses ist auch in den geführten Gesprächen mit den Trägern und dem pädagogischen Personal der Einrichtungen deutlich geworden. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, die verbleibenden Einrichtungen sozialräumlich so an- zugliedern, dass das gesamte Stadtgebiet Münster abgedeckt werden kann und die Einrichtungen gut erreichbar sind (s. Anlage 3). Mit zwei Einrichtungen im Bezirk Mitte wird der Größe des Bezirks und der sozialen Situation in einem innerstädtischen Wohngebiet entsprochen. Die Lage des ESPA-Hortes Sternstraße im östlichen Teil ermöglicht es auch, Kinder aus dem Stadtbezirk Münster-Ost aufzunehmen. In den weiteren Gesprächen mit dem Träger wird darauf besonders hingewiesen. Die Hort-Einrichtungen in Mecklenbeck, Coerde und Berg Fidel sind in Gebieten tätig, in denen eine intensive soziale Integrationsaufgabe notwendig ist. Dieses ist besonders wichtig im Zusammenhang mit der zu beantragenden Landesförderung ab dem 01.08.2008, da seitens des Landes diese soziale Integrationsaufgabe (die dort unter dem Begriff „Arbeiten in Sozialen Brennpunkten“ genannt wird) besonders hervorgehoben wird. In dem Zusammenhang wird überlegt, das Angebot der AWO von der Trauttmansdorffstraße (SPZ) stärker in den eigentlichen Stadtteil Berg Fidel zu integrieren. Dabei wird auch eine Verlagerung an einen anderen Standort in Berg Fidel nicht ausgeschlossen. Die inhaltliche und sozialräumliche Ausrichtung der künftigen Hortarbeit soll sich an den nachfolgenden ersten Überlegun gen bezüglich möglicher Eckpunkte und Profilbildungen orientieren: • Die zukünftigen Angebotschwerpunkte müssen sich an Kinder richten, die noch nicht in ande- ren Einrichtungen betreut und gefördert werden können und die einen individuellen Förderbe- darf haben. • Eine sozialräumliche Ausrichtung und Ausprägung der Angebote ist Grundlage jeder konzep- tionellen Weiterentwicklung der einzelnen Einrichtungen. • Es sind bedarfsorientierte Betreuungszeiten abzudecken. • Es werden Angebote gemacht, die die Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ermöglichen, z. B. o bei erzieherischem Bedarf, o bei leistungsförderndem Bedarf (Bildung), individuelle Förderung unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenslage, o soziales Lernen (Kommunikation, Regeln, etc.), o soziale Integration sowohl in die Gruppe als auch in andere soziale Systeme (Sportangebo- te, weitere helfende Angebote) - 6 - V/0121/2007 • Elternarbeit und -beratung – z. B. o im Vorfeld oder als Brücke zu anderen weiterführenden Institutionen, o Krisenmanagement, o Präventive Elternberatung, o bei Themen, die die Schule betreffen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Voraus- setzung • Ferienbetreuung – auch hier ist Beziehungsverlässlichkeit und Individualität zu gewährleisten Die o.g. ersten Überlegungen sind in einer Arbeitsgruppe mit Horten gemeinsam entwickelt wor- den. Mit den künftigen Horteinrichtungen wird das Konzept der künftigen Hortarbeit auf der Grund- lage der Vorgabe des Landes und den genannten ersten Eckpunkten weiterführend konkretisiert und abgestimmt. Insbesondere die Frage der Zugangswege zum Hort, die Kompetenzen sowie die Kooperation mit der OGTS stehen im Mittelpunkt der Konzeptentwicklung. 2.1.2 Weitere konzeptionelle Ausrichtungen und Umstrukturierungen von Einrichtungen • Die Kindertageseinrichtung „Holtmannshof “ in Trägerschaft der „Initiative zur Verbesse- rung des Zusammenlebens von Eltern und ihren Kindern“ (IVzEK) prüft derzeit die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Hortangebotes als betriebliche Kindertageseinrichtung. Dabei sind vornehmlich die Firmen und Betriebe sowie Dienstleister im Zentrum-Nord und entlang des Schiffahrter Damms im Blick. Im Zusammenhang mit einer möglichen Betreuung von Kindern anderer Altersgruppen (z. B. Kinder unter drei Jahren) werden Betreuungsangebote angestrebt, in denen Kinder und Fami- lien flexible Betreuungsangebote finden, die auf individuelle Betreuungswünsche und auf An- forderungen im Zusammenhang mit Vereinbarung von Familie, Kindererziehung und Beruf eingehen. • Folgende drei Kindertageseinrichtungen o „Kita Kinderhäuschen“ – Salzmannstraße, o „Ev. KiGa und Hort“ – Sternstraße und o die „Regenbogen-KiTa – Wolbeck – Münsterstraße streben die Umwandlung ihrer jeweiligen Hortgruppe in ein u3-Angebot zum Kindergarten-jahr 2008/2009. Die Verwaltung stimmt diesen Anliegen im Hinblick auf noch abzudeckende Bedarfe im Zu- sammenhang mit dem städtischen u3-Ausbauprogramm zu. Es besteht bei der Nutzung der dann ehemaligen Horträume eine gute wirtschaftliche Mög- lichkeit zum weiteren bedarfsgerechten Ausbau des u3-Angebotes in Münster. 2.1.3 Beendigung der Hortgruppenarbeit Zwei Hortgruppen laufen zum 31.07.2008 aus. Die Elterninitiativen „Kellergeister“ (am Lublinring) und „Die Füchse“ (an der Nordstraße) haben dazu entsprechende Träger- bzw. Vorstandsbe- schlüsse gefasst. Kindertagesbetreuungsangebote für andere Altersgruppen sollen nicht entwickelt werden bzw. sind in den bisher für die Hortkinder genutzten Räumen nicht möglich. - 7 - V/0121/2007 3. Weiteres Verfahren Vorrangiges Ziel ist, die Umsetzung der Hortentwicklungsplanung auf der Grundlage der gesetzli- chen Vorgaben mit Blick auf die pädagogischen Bedürfnisse der Kinder, die Betreuungswünsche der Familien und der Interessen der Träger verträglich und einvernehmlich durchzuführen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 den bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganz- tagsschule beschlossen. Es ist daher Ziel, dass alle Kinder, die noch einen entsprechenden Bedarf haben, mit Unterstützung der Stadt und der jeweiligen Einrichtungen Betreuungsangebote in den Schulen finden. Die Verwaltung ist bestrebt, die Aufnahmen im Bestand zu regeln, da viele Kinder direkt in weiter- führende Schulen oder innerhalb der Kindertageseinrichtung wechseln können. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, im Einzelfall noch kurzzeitige (z. B. für ein weiteres Kindergartenjahr) Übergangsmöglichkeiten in der Einrichtung zu schaff en. Auch dafür wird sich die Stadt Münster gemeinsam mit den jeweiligen Trägern einsetzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wechsel der Hortkinder in die Offene Ganztags- schule zusätzliche Personal-, Sach- und Baukosten entstehen können, deren Höhe zurzeit nicht beziffert werden kann, da die Zahl der wechselnden Kinder nicht bekannt ist. Das weitere Verfahren bezüglich der Hortförderung ab dem 01.08.2008 sieht vor, dem Land bis Ende März 2007 in einem ersten Antrag mitzuteilen, welche Horte als vom Land zu fördernde Hor- te vorgesehen werden sollen. Die Stadt Münster wird dem Land zunächst alle sechs Hortgruppen als künftige Förderhorte mel- den und die weiteren Schritte entsprechend der jeweiligen Landesvorgaben entwickeln und ab- stimmen. Im Anschluss daran wird mit den künftigen „Förderhorten“ das fachliche Förder- und Betreuungs- konzept erarbeitet. Die konkreten Umstrukturierungsplanungen der o. g. Kindertageseinrichtungen – „Kita Kinderhäu- schen“, „evangelischer Stern-Kindergarten“ und „Regenbogen-Kita“ in Wolbeck erfolgen im Rah- men der üblichen Verfahren zum u3-Ausbauprogramm über entsprechende Einzelvorlagen. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Tabellarische Übersicht über die bestehenden Horte/Hortgruppen in Münster Anlage 2: Zusammenfassende Übersicht über die Entwicklungsperspektiven aller Hortgruppen Anlage 3: Übersicht über die vorgesehenen Förderhorte Anlage 4: „Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008“ – Erlass des MGFFI NRW von Sept. 2006
Anlage 1
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Anlage 1: Tabellarische Übersicht über die bestehenden Horte/Hortgruppen in Münster Träger Einrichtung Straße Bezirk Sozialdienst Kath. Frauen Kindertagesstätte Katharin enstr. Katharinenstr. 10-12 Mitte Caritasverband Tagesstätte des Caritasverb. Vogel-v- Falkenst-Str. 4 Mitte Ev. Erlöser-Kirchengem. Ev. Sternkindergarten Stern straße 8-10 Mitte Ev. Sozialpäd. Ausbil- dungsstätte Münster e.V. ESPA – Kinderhort Sternstraße (2 Hort-Gruppen) Sternstraße 11 Mitte Elterninitiative Schulkindergruppe „Kellergeister“ Lublinring 4 Mitte Elterninitiative Schulkinderhort „Die Füchse“ Nords traße 14 Mitte Elterninitiative Kindertagesstätte „Kinderhäu- schen“ Salzmannstraße 53 Mitte Kath. Kirchengem. St. Anna Kath. Kindergarten/Hort Maria Aparecida Meckmannweg 72 West "Initiative zur Verbesserung des Zusammenlebens von Eltern und Kindern" e.V. Hort „Holtmannshof“ Holtmannsweg 1 Nord Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätte Nerzweg Nerzwe g 11 Nord Elterninitiative "Regenbogenkindertagesstätte Wolbeck" Münsterstraße 76 b Südost Arbeiterwohlfahrt Sozialpädagogisches Zentrum Trautt mansdorffstr. 73 Hiltrup Die oben genannten Einrichtungen haben bis auf den „ESPA-Kinderhort Sternstraße“ jeweils eine Hortgruppe mit in der Regel 20 Kindern. Der „Hort Holtmannshof“ hat eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 15 Kindern. Der “ESPA-Kinderhort“ betreibt zwei Hortgruppen mit je 20 Plätzen. Damit fördert die Stadt Münster derzeit noch 255 Hortplätze. Bis zum Ende des Jahres 2005 (= Bezugszeitraum für die Landesförderung) bestanden noch zwei weitere Hortgruppen – zum einen in der kath. Kinder tageseinrichtung St. Nikolaus – Wilhelmstr. (Bezirk Mitte) und zum anderen im städt. „Hort Kunterbunt“. Diese Gruppen sind bereits umstruktu- riert worden bzw. werden mit einem anderen päd. Konzept weitergeführt. Zum 31.12.2005 (Zeitpunkt der Bemessungsgrundlage für die Landesförderung) verfügte die Stadt Münster daher über 295 Hortplätze in 15 Gruppen bei 14 Trägern.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Katharinenstraße 10
- Sternstraße 11
- Trauttmansdorffstraße
- Salzmannstraße 53
- Münsterstraße 76b
- Nordstraße
- Wilhelmstraße
- Nerzweg
- Lublinring 4
- Meckmannweg 72
- Holtmannsweg 1
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0121/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37