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V/0121/2007

Perspektiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008

Vorlagen 06.02.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 28

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

765 Zeichen

Regenbogen-KiTa 
u3 ab Kiga-Jahr 08/09 KiGa und Hort Maria Aparecida 
Förderhort 
ESPA Kinderhort – 2 Gruppen 
Förderhort 
AWO KiTa Nerzweg 
Förderhort 
EI KiTa Kinderhäuschen 
u3 ab Kiga-Jahr 08/09 
= Förderhorte (GTK) = Horte, die auslaufen oder umgewandelt werden soll en. 
Holtmannshof e. V. 
prüft  betriebliche Unterstützung 
AWO KiTa SPZ 
Förderhort 
(Konzeptüberprüfung hin-
sichtlich der Stadtteil-
integration in Berg-Fidel) 
KiTa Vogel-v-F-Str.
Förderhort 
EI Die Füchse 
läuft zum Kiga-Jahr 08/09 aus 
EI Kellergeister 
läuft zum Kiga-Jahr 08/09 aus 
Ev. KiGa und Hort 
u3 ab Kiga-Jahr 08/09 
SKF Katharinenstr.
u3 ab Kiga-Jahr 07/08 
Rat am 21.2.07 / V0004/2007 
Anlage 2: 
Zusammenfassende Übersicht über die Entwicklungsperspektiven aller Hortgruppen

Anlage 4

8504 Zeichen

An den 
Landschaftsverband Rheinland
Rheinland
Landesjugendamt
50663 Köln
An den 
Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe
Landesjugendamt
48133 Münster
Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008
Für die Betreuung schulpflichtiger Kinder setzt die Landesregierung auf 
den offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der offene n
Ganztagsschule im Primarbereich. Sie geht davon aus, dass Horte 
dann langfristig nicht mehr erforderlich s ind. Der Entwicklungsprozes s
wird aber nicht automatisch im Jahr 2007 abgeschlossen sein. Die 
Landesregierung wird daher Horte ab 2008 im Umfang von bis zu 20 % 
der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel weiter fördern, bis 
auch diese durch die offene G anztagsschule im Primarbereich ersetzt 
werden können. Horte könnten insbesondere für Kinder mit 
besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer 
Sozialstruktur noch über einen längeren Zeitraum notwendig sein. Hier 
gilt es, ad äquate Regelunge n zu finden. Die Landesregierung 
unterstützt die b ereits von Kommunen und Trägern eingeleiteten 
Prozesse, Hortangeb ote in die offene Ganztagsschule im 
Primarbereich zu überführen. Di ese Prozesse sollen fortgeführt 
werden.
Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 können Hortgruppen im Rahmen 
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
www.mgffi.nrw.de
Auskunft erteilt:
Frau Scharfenberger
Telefon: 0211 4208
Fax: 0211 86 18 54208
Ulrike.Scharfenberger@mgffi.nrw
.de
Aktenzeichen:
311 - 6252.09
MGFFI • Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf
Datum: .09.2006
Telefon: 0211 8618-50  • Fax: 0211 8618-54444  • eMail: poststelle@mgffi.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel zum Horionplatz 1: Straßenbahnlinien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

Seite 2des Kontingentes von 20 % der Ende 2005 bestehenden Hortgruppen 
mit Landesmitteln gefördert werden. Das örtliche Jugendamt 
entscheidet eigenverantwortlich im Rahmen der örtlichen 
Jugendhilfeplanung darüber, welche der bestehenden Hortgruppen mit 
Landesmitteln weiter gefördert werden.
Ziel ist es, eine Förderung von Hortgruppen auf wenige, besonders 
begründete Fallgruppen zu beschränken:
a) Horte/Hortgruppen, die überwiegend Kinder aus anerkannten 
sozialen Brennpunkten oder Stadtt eilen mit besonderem 
Erneuerungsbedarf betreuen, wenn eine adäquate Förderung 
der Ki nder durch eine offene Gan ztagsschule noch nicht 
gewährleistet werden kann.
Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um einen anerkannten 
sozialen Brennpunkt oder um einen anerkannten Stadtteil mit 
besonderem Erneuerungsbedarf handelt. Soweit künftig weit ere 
soziale Brennpunkte nach den einschlägigen Vorschriften des 
GTK oder Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf 
aufgrund entsprechender städtebaul icher Programme besti mmt 
werden, können Horte/Hortgruppen, die überwiegend Kinder aus 
diesen Stadtteilen betreuen ebenfalls weiterhin mit 
Landesmitteln gefördert werden.
Überwiegend bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Kinder, die 
der Hort/die Hortgruppe betreut, im sozialen Brennpunkt oder im 
anerkannten Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf lebt.
Weitere Voraussetzung ist, dass in einer offenen 
Ganztagsschule eine adäquate Förderung nicht möglich ist. Für 
die Beurteilung ist auf den Förderbedarf der Schülerinnen und 
Schüler aus di esen Stadtteilen in der offenen Ganztagsschule 
abzustellen, die diese Kinder zukünftig besuchen werden. Es ist 
somit ein konkr eter Maßstab anzulegen und nicht ein Vergleich 
der Sy steme. Die Prüfung erfolgt durch die örtliche 
Jugendhilfeplanung e invernehmlich mit der unteren 
Schulaufsicht. Durch die Formulierung „adäquat“ ergibt sich ein 
Beurteilungsspielraum; d.h.: die offene Ganztagsschule muss

Seite 3nicht dieselbe Förderung wie der Hort/die Hortgruppe 
sicherstellen.
Voraussetzung für diese Fallgruppe ist damit ebenfalls, dass die 
betreffende Kommune ein Konzept verfolgt, das auf die 
Einführung der offenen Ganztagsschule hinausläuft.
b) Horte/Hortgruppen, die eine besondere Aufgabenstellung 
erfüllen, die über die der offenen Ganztagsschule noch h in-
ausgeht.
Dies sind insbesondere die zurzeit geförderten Integrativen 
Horte/Hortgruppen, die von Kindern mit und ohne Behinderung 
gemeinsam besucht werden. In diese Fallgruppe gehören auch 
Horte/Hortgruppen mit einem hohen Anteil an Kindern mit 
besonderem Förderbedarf (z.B. Hilfen zur Erziehung, Förderung 
von Hochbegabung).
Für die Beurteilung gilt das zur Fallgruppe a) Gesagte 
entsprechend. (Förder -) Schulen und ihre Schulträger 
entwickeln z unehmend integrative Konzepte gerade auch im 
Rahmen der o ffenen Ganztagss chule, um individuellen 
Förderbedarfen von Kindern Rechnung zu tragen. Um die hier 
notwendigen Pl anungszeiträume zu gewährleisten, ist eine 
Übergangsregelung zu einer qualifizierten Ausgestaltung dieses 
Angebotes erforderlich.
c) Horte/Hortgruppen, die aufgru nd ihrer fehlenden räumlichen 
Nähe zur offenen Ganztagsschule noch unverzichtbar sind.
Während in der Fallgruppe b) der Hort/die Hortgruppe neben der 
Offenen Ganztagsschule erhalten bleiben soll, geht es in der 
Fallgruppe c) um die Fä lle, in denen die Erri chtung einer 
Offenen Ganztagsschule im konkreten Versorgungsgebiet in 
absehbarer Zeit nicht beabsichtigt ist. 
aa) Zu dieser Fallgruppe gehören zum einen die Fälle, in denen 
die für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule notwendige 
Zahl der Kinder im konkreten Versorgungsgebiet zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erreicht werden kann.

Seite 4bb) Zu dieser Fallgruppe gehören des Weiteren die Fälle, in 
denen aufgrund der demografischen En twicklung der Bestand 
der Grundschule im konkr eten Versorgungsgebiet nicht 
gesichert ist, die Entscheidung über den Erhalt der Grundschule 
über 2007 hinaus aber noch nicht gefallen ist und der 
Schulträger deshalb noch kein Ganztagskonzept vorlegen kann.
cc) Zu dieser Fallgruppe zählen ebenfalls die Fälle, in denen die 
Altersstruktur der Hortkinder breiter gefächert ist, als die der 
offenen Ganztagsschule im Primarbereich oder die Mehrzahl der 
Hortkinder bis 2010 direkt in die Sekundarstufe I wechselt. 
dd) Zu dieser Fallgruppe gehören schließlich Horte/Hortgruppen, 
die Betre uungsbedarfe im ländl ichen Raum abdecken, deren 
Kinder aus einer Vielzahl, mindestens drei verschiedener 
Schulen kommen.
Vorausgesetzt wird in allen diesen Fällen, dass der Schulträger ein 
Ganztagskonzept verfolgt und der entscheidungserhebliche 
Sachverhalt im Rahmen einer integrierten Schulentwicklungs- und 
Jugendhilfeplanung unter Beteiligung der Schulaufsicht ermittelt 
worden ist.
Der Umfang der auch weiterhin zu fördernden Hortplätze ist landesweit 
auf 20%, das sind 5.800 Plätze, begrenzt. 
Jugendamtsbereiche, in denen Hortplätze auch weiterhin erforderlich 
sind und die die Kriterien zum Erhalt von Hortplätzen erfüllen, aber 
durch die 20%-Regelung eine ganze Hortgruppe nicht erhalten können, 
können andere Gruppen in den Tageseinrichtungen ihres Bezirkes im 
Rahmen des geltenden Rechts anteilig um die Zahl der Hortplätze, die 
sich aus der Anwendung der 20% -Regelung ergibt, aufstocken. Ich bin 
damit einverstanden, dass - soweit erforderlich - anteilig zusätzliches 
Personal von Ihnen genehmigt wird.
Soweit J ugendämter von den Möglichkeiten dieses Erlasses keinen 
Gebrauch machen und die vorhandenen Hortgruppen in Gänze 
aufgeben oder das 20% -Potential nicht ausschöpfen, können die 
insoweit verbleibenden Hortplätze bzw. -gruppen anderen 
Jugendämtern von Ihnen zu r Verfügung gestellt werden. Einen evtl.

Seite 5Ausgleich über den Bereich Ihres Bezirkes hinaus bitte ich 
eigenverantwortlich zu regeln.
Zum 30. August 2008 erstmals und dann jeweils zum 01. August der 
folgenden Jahre bitte ich um Bericht, in welchen Jugendamtsb ereichen 
in welcher Höhe die Regelung, Horte auch weiterhin zu erhalten,  
angewandt wurde. 
Umwandlungen von Hortgruppen in andere Gruppen i. S. des GTK 
können grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, es sei denn in 
Anrechnung auf die mit diesem Erlass g etroffene Regelung. Eine 
Genehmigung zur Umwandlung einer Hortgruppe in eine 
Kindergartengruppe oder Kindertagesstättengruppe kann 
ausnahmsweise auch dann erteilt  werden, wenn nur durch diese 
Maßnahme der Rechtsanspruch auf e inen Kinderga rtenplatz 
sichergestellt werden kann. Diese Fälle sind mir mit eingehender 
Begründung zu b erichten. In beiden Fällen behalte ich mir die 
Entscheidung vor.
Im Auftrag
Breuksch

Anlage 3

307 Zeichen

KiGa und Hort Maria Aparecida 
Förderhort 
ESPA Kinderhort – zwei 
Gruppen 
Förderhort 
AWO KiTa Nerzweg 
Förderhort 
AWO KiTa SPZ 
Förderhort 
(Konzeptüberprüfung hin-
sichtlich der Stadtteil-
integration in Berg-Fidel) 
KiTa Vogel-v-F-Str.
Förderhort 
Anlage 3 
Übersicht über die vorgesehenen Förderhorte

Beschlussvorlage

17822 Zeichen

V/0121/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Perspektiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der vorgeschlagenen Entwicklung der Hortangebote in 
Münster zu. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Horte, die als „Förderhorte“ vorgesehen sind, dem Land 
NRW zur finanziellen Förderung ab dem 01.08.2008 vorzuschlagen und mit den Trägern 
das Konzept der künftigen Hortarbeit im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landes 
und auf der Grundlage der unter Ziff. 2.1.1 der Begründung genannten Eckpunkte zu kon-
kretisieren und abzustimmen.  
 
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, mit den anderen Trägern und Einrichtungen die Um-
strukturierungsüberlegungen bezüglich des Ausbaus von u3-Plätzen zu konkretisieren und 
dazu entsprechende parlamentarische Beschlüsse vorzubereiten. 
 
4. Die Verwaltung berichtet den beteiligten parlamentarischen Gremien über die Umsetzung 
der in dieser Vorlage aufgezeigten Perspektiven – insbesondere über die weitere Konzept-
entwicklung „Förderhort“ sowie die finanzielle Förderung durch das Land NRW. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0121/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0121/2007 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Wechsel von Hortkindern in Offene Ganztags-
schulen zusätzliche Personal-, Sach- und Baukosten entstehen können, deren Höhe zurzeit nicht 
beziffert werden kann, da die Zahl der wechselnden Kinder nicht bekannt ist. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschuss an 
freie Träger 
2007ff 36.027.930,00 Gesamtansatz 
2007 
4640.718.0500.7 Maßnahmen i. R. des u3-
Programms 
2007ff  2.400.000,00 Gesamtansatz 
2007 
 
 
Die Stadt Münster fördert die derzeit bestehenden Hortgruppen mit rd. 1.500.000 € aus der Ge-
samtbetriebskostenhaushaltsstelle für Kindertageseinrichtungen in Münster. Daran beteiligt sich 
das Land zurzeit mit rd. 500.000 €; die Einnahmen über Elternbeiträge belaufen sich auf rd. 
250.000 €. 
Die städtischen Nettoaufwendungen für die Hortförderung betragen demnach zzt. rd. 750.000 € 
jährlich. 
 
Nach der Umsetzung des Hortentwicklungskonzeptes ab dem 01.08.2008 ist voraussichtlich von 
folgender Finanzierung auszugehen: Die Bruttoaufwendungen für die geplanten fünf Einrichtungen 
(mit sechs Hortgruppen) belaufen sich bei gleichbleibenden Trägeranteilen auf rd. 800.000€. Es 
wird eine Landesförderung für rd. 60 Hortplätze (= 20 % Hortplatzförderung) in Höhe von rd. 
110.000 € erwartet. Die Elternbeiträge sind voraussichtlich mit rd. 120.000 € zu veranschlagen. 
Die städtischen Nettoaufwendungen belaufen sich nach der Umsetzung des in dieser Vorlage be-
schriebenen Hortentwicklungskonzeptes ab dem 01.08.2008 dann noch auf rd. 570.000 € jährlich. 
 
Es ist ferner zu erwarten, dass, wie im Weiterförderungserlass des Landes NRW (s. Anlage 4) be-
reits zum Ausdruck gebracht, die Landesförderung für Horte kurz- bis mittelfristig vollständig ein-
gestellt wird. Dieses würde wegen des Wegfalls der Landesförderung in Höhe von rd. 110.000 € 
bedeuten, dass die städtischen Nettoaufwendungen auf rd. 680.000 € jährlich steigen. 
 
Der Gesamtansatz der bisherigen Betriebskosten muss im Budget der Gesamtbetriebskosten für 
Kindertageseinrichtungen bestehen bleiben, um die bereits eingerechnete Haushaltskonsolidie-
rung entsprechend anteilig realisieren zu können.

- 3 - 
V/0121/2007 
Begründung: 
 
 
1.  Ausgangslage  
 
Die Landesregierung NRW regelt perspektivisch die Hortförderung ab dem Kindergartenjahr 
2008/2009 neu. Sie verweist dabei auf den „offensiven Ausbau und die Qualitätsverbesserung der 
offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich“. Für eine Übergangszeit sollen daher ab dem 
01.08.2008 nur noch 20 % der Hortplätze (bezogen auf den Bestand am 31.12.2005) gefördert 
werden. In einem entsprechenden Erlass von Sept. 2006 hat das Land dazu nähere Vorgaben 
beschrieben (s. Anlage 4). 
 
 
1.1 Auswirkung der Hortförderung des Landes für Münster ab dem 01.08.2008
 
 
Ende des Jahres 2005 wurden in der Stadt Münster 15 Hortgruppen (in 14 Einrichtungen) mit ins-
gesamt 295 Hortplätzen betrieben (s. Anlage 1) 
 
Für die Stadt Münster bedeutet der o. g. Erlass, dass noch rd. 60 Plätze vom Land gefördert wer-
den (= 20 % von rd. 300 Plätzen). 
 
Die zugrunde gelegten Bemessungszahlen beruhen auf statistischen landesweiten Durchschnitts-
berechnungen. 
 
Die Vorgaben im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Landesförderung für 20 % der Plätze 
geben den Kommunen bei der Auswahl der Hortgruppen eine große Eigenverantwortung und weit 
reichenden Gestaltungsspielraum. Der kommunale Ermessungsspielraum ist jedoch an Fördervor-
gaben gekoppelt: 
 
Wesentliche und in verschiedenen Bedarfs- und Förderzusammenhängen genannte Vorausset-
zungen sind  
• das soziale Umfeld der jeweiligen Einrichtung und  
• die Inanspruchnahme der Hortbetreuung von Kindern mit erhöhtem Förder- und Integrations-
bedarf  
 
Im Erlass wird im Zusammenhang mit dem Einzugsgebiet und der Zielgruppe die Bewertung als 
sogenannter „sozialer Brennpunkt“ als wichtige Voraussetzung genannt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und unter Beachtung gesamtstädtischer Vergleichsmaß-
stäbe sowie der mit den Trägern abgestimmten Entwicklungsperspektiven sieht die Verwaltung es 
als bedarfsgerecht an, ab dem Sommer 2008 insgesamt sechs Hortgruppen (in fünf Einrich-
tungen) als sogenannte „Förderhorte“ (= 120 Hortplätze) zu erhalten. 
 
Dieses steht im Einklang mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster und dem zugrunde ge-
legten Jugendhilfeplanungsbedarf, der für einen Teil der Kinder, der die Schule besucht, eine 
schulflankierende und -unterstützende Förderung und Betreuung bedarf, Angebote im Rahmen der 
Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen. 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 08.10.2003: „Die Stadt Münster befürwortet den 
Erhalt der Horte (…) nachdem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und deren Förde-
rung nach dem GTK und der Betriebskostenverordnung (BKVO), um Kinder, die unverzichtbar auf 
eine quantitative und/oder qualitativ intensive Förderung und Betreuung angewiesen sind, auch 
weiterhin gut versorgen zu können, soweit dies gesamtstädtisch nachhaltig finanzierbar ist. ...“ 
(Vorlagen Nr. 477/2003 vom 17.09.2003).

- 4 - 
V/0121/2007 
1.2 Aktuelle Hortentwicklung in Münster zum Kiga-Jahr 2005/2006 und 2006/2007  
 
Im vergangenen Kindergartenjahr sind von den zuvor genannten 15 Hortgruppen bereits zwei 
Gruppen umstrukturiert worden: 
• die Hortgruppe in der Kita St. Nikolaus (Wohnbereich „Schloss“) ist in eine Tagesstätten-
gruppe für Kindergartenkinder umgewandelt worden und 
• der Hort Kunterbunt in Kinderhaus ist in Kooperation mit dem Bauspielplatz neu konzipiert 
worden 
Heute bestehen in Münster noch 13 Hortgruppen (in 12 Einrichtungen). 
 
Ein weiterer Träger (SKF) hat bereits die Umstrukturierung in eine u3-Gruppe zum Sommer 2007 
beantragt. Die beteiligten parlamentarischen Gremien haben entsprechend der Vorlage 
V/0004/2007 der Umstrukturierung zugestimmt, sodass noch 12 Hortgruppen bei der Weiterent-
wicklung der Hortförderung zu berücksichtigen sind (s. Anlage 2). 
 
 
2. Perspektivplanung für die Hortgruppen
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in den der Zeit von November 2006 bis Februar 
2007 mit allen Hortträgern und Einrichtungsleistungen Gespräche über die künftige Entwicklung 
geführt. 
Dabei wurden die Interessen der Träger und Einrichtungen, die sozialräumlichen Bedarfe, die Be-
darfe der Familien sowie die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt und Lösungsmöglichkeiten 
abgestimmt. 
 
Alle Hortträger sind am 13.02.2007 über die – vorbehaltlich der Beschlüsse der beteiligten parla-
mentarischen Gremien – geplanten und trägerschaftlich abgestimmten Entwicklungen informiert 
worden. 
 
Zum weiteren Verfahren wurden folgende Arbeitsschritte abgestimmt: 
• parlamentarische Beratung der Hortentwicklung – vorgesehener Ratsbeschluss am 
28.03.2007 
• Meldung der Förderhorte an das Land NRW 
• Erarbeitung eines Förderhortkonzeptes mit den beteiligten Horten bis Ende 2007  
 
 
2.1 Künftige Hortentwicklung in Münster
 
 
Ausgehend von den o. g. 12 bestehenden Hortgruppen in 11 Kindertageseinrichtungen ist folgen-
des Hortentwicklungskonzept vorgesehen: 
 
 
2.1.1 Eckpunkte und Bausteine der künftigen Hortarbeit in Münster
 
 
Entsprechend der Kriterien des Landes für die künftige Förderung und des Bedarfs an Förderhor-
ten in Münster insgesamt besteht die Absicht, sechs Hortgruppen (in fünf Einrichtungen) als 
„Förderhorte“ über das Jahr 2008 hinaus – unter anteiliger Einbeziehung von Landesmitteln 
– weiter zu fördern. 
 
Diese sind: 
• Caritas-Kita an der Vogel-von-Falkenstein-Straße 
• ESPA-Kinderhort an der „Sternstraße“ (zwei Gruppen) 
• Kath. Kindergarten/Hort „Maria Aparecida“ (St. Anna) 
• AWO-Kita-Nerzweg und 
• AWO-Kita-Sozialpädagogisches Zentrum

- 5 - 
V/0121/2007 
 
Seitens der Verwaltung wird die Weiterförderung der o. g. Hortangebote unter bedarfsplanerischen 
und sozialräumlichen Gesichtspunkten für sinnvoll und bedarfsgerecht angesehen. 
 
Alle o. g. Einrichtungen decken bereits heute wichtige Förder- und Integrationsbedarfe seitens der 
Kinder und deren Familien ab. 
Dieses ist auch in den geführten Gesprächen mit den Trägern und dem pädagogischen Personal 
der Einrichtungen deutlich geworden. 
 
Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, die verbleibenden Einrichtungen sozialräumlich so an-
zugliedern, dass das gesamte Stadtgebiet Münster abgedeckt werden kann und die Einrichtungen 
gut erreichbar sind (s. Anlage 3). 
 
Mit zwei Einrichtungen im Bezirk Mitte wird der Größe des Bezirks und der sozialen Situation in 
einem innerstädtischen Wohngebiet entsprochen. 
 
Die Lage des ESPA-Hortes Sternstraße im östlichen Teil ermöglicht es auch, Kinder aus dem 
Stadtbezirk Münster-Ost aufzunehmen. In den weiteren Gesprächen mit dem Träger wird darauf 
besonders hingewiesen. 
 
Die Hort-Einrichtungen in Mecklenbeck, Coerde und Berg Fidel sind in Gebieten tätig, in denen 
eine intensive soziale Integrationsaufgabe notwendig ist. 
 
Dieses ist besonders wichtig im Zusammenhang mit der zu beantragenden Landesförderung ab 
dem 01.08.2008, da seitens des Landes diese soziale Integrationsaufgabe (die dort unter dem 
Begriff „Arbeiten in Sozialen Brennpunkten“ genannt wird) besonders hervorgehoben wird. 
 
In dem Zusammenhang wird überlegt, das Angebot der AWO von der Trauttmansdorffstraße (SPZ) 
stärker in den eigentlichen Stadtteil Berg Fidel zu integrieren. Dabei wird auch eine Verlagerung an 
einen anderen Standort in Berg Fidel nicht ausgeschlossen. 
 
 
Die inhaltliche und sozialräumliche Ausrichtung der künftigen Hortarbeit soll sich an den 
nachfolgenden ersten Überlegun
gen bezüglich möglicher Eckpunkte und Profilbildungen 
orientieren: 
 
• Die zukünftigen Angebotschwerpunkte müssen sich an Kinder richten, die noch nicht in ande-
ren Einrichtungen betreut und gefördert werden können und die einen individuellen Förderbe-
darf haben. 
 
• Eine sozialräumliche Ausrichtung und Ausprägung der Angebote ist Grundlage jeder konzep-
tionellen Weiterentwicklung der einzelnen Einrichtungen. 
 
• Es sind bedarfsorientierte Betreuungszeiten abzudecken. 
 
• Es werden Angebote gemacht, die die Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf 
ermöglichen, z. B. 
o bei erzieherischem Bedarf, 
o bei leistungsförderndem Bedarf (Bildung), individuelle Förderung unter Berücksichtigung 
der aktuellen Lebenslage, 
o soziales Lernen (Kommunikation, Regeln, etc.), 
o soziale Integration sowohl in die Gruppe als auch in andere soziale Systeme (Sportangebo-
te, weitere helfende Angebote)

- 6 - 
V/0121/2007 
• Elternarbeit und -beratung – z. B. 
o im Vorfeld oder als Brücke zu anderen weiterführenden Institutionen, 
o Krisenmanagement, 
o Präventive Elternberatung, 
o bei Themen, die die Schule betreffen ist die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Voraus-
setzung 
 
• Ferienbetreuung – auch hier ist Beziehungsverlässlichkeit und Individualität zu gewährleisten 
 
Die o.g. ersten Überlegungen sind in einer Arbeitsgruppe mit Horten gemeinsam entwickelt wor-
den. Mit den künftigen Horteinrichtungen wird das Konzept der künftigen Hortarbeit auf der Grund-
lage der Vorgabe des Landes und den genannten ersten Eckpunkten weiterführend konkretisiert 
und abgestimmt. Insbesondere die Frage der Zugangswege zum Hort, die Kompetenzen sowie die 
Kooperation mit der OGTS stehen im Mittelpunkt der Konzeptentwicklung. 
 
 
2.1.2 Weitere konzeptionelle Ausrichtungen und Umstrukturierungen von Einrichtungen
 
 
• Die Kindertageseinrichtung „Holtmannshof “ in Trägerschaft der „Initiative zur Verbesse-
rung des Zusammenlebens von Eltern und ihren Kindern“ (IVzEK) prüft derzeit die Möglichkeit 
der Aufrechterhaltung des Hortangebotes als betriebliche Kindertageseinrichtung. Dabei sind 
vornehmlich die Firmen und Betriebe sowie Dienstleister im Zentrum-Nord und entlang des 
Schiffahrter Damms im Blick. 
 
Im Zusammenhang mit einer möglichen Betreuung von Kindern anderer Altersgruppen (z. B. 
Kinder unter drei Jahren) werden Betreuungsangebote angestrebt, in denen Kinder und Fami-
lien flexible Betreuungsangebote finden, die auf individuelle Betreuungswünsche und auf An-
forderungen im Zusammenhang mit Vereinbarung von Familie, Kindererziehung und Beruf 
eingehen. 
 
• Folgende drei Kindertageseinrichtungen 
o „Kita Kinderhäuschen“ – Salzmannstraße, 
o „Ev. KiGa und Hort“ – Sternstraße und  
o die „Regenbogen-KiTa – Wolbeck – Münsterstraße  
streben die Umwandlung ihrer jeweiligen Hortgruppe in ein u3-Angebot zum Kindergarten-jahr 
2008/2009. 
 
Die Verwaltung stimmt diesen Anliegen im Hinblick auf noch abzudeckende Bedarfe im Zu-
sammenhang mit dem städtischen u3-Ausbauprogramm zu. 
 
Es besteht bei der Nutzung der dann ehemaligen Horträume eine gute wirtschaftliche Mög-
lichkeit zum weiteren bedarfsgerechten Ausbau des u3-Angebotes in Münster. 
 
 
2.1.3 Beendigung der Hortgruppenarbeit
 
 
Zwei Hortgruppen laufen zum 31.07.2008 aus. Die Elterninitiativen „Kellergeister“ (am Lublinring) 
und „Die Füchse“ (an der Nordstraße) haben dazu entsprechende Träger- bzw. Vorstandsbe-
schlüsse gefasst. 
Kindertagesbetreuungsangebote für andere Altersgruppen sollen nicht entwickelt werden bzw. sind 
in den bisher für die Hortkinder genutzten Räumen nicht möglich.

- 7 - 
V/0121/2007 
3. Weiteres Verfahren  
 
Vorrangiges Ziel ist, die Umsetzung der Hortentwicklungsplanung auf der Grundlage der gesetzli-
chen Vorgaben mit Blick auf die pädagogischen Bedürfnisse der Kinder, die Betreuungswünsche 
der Familien und der Interessen der Träger verträglich und einvernehmlich durchzuführen. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 den bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganz-
tagsschule beschlossen. Es ist daher Ziel, dass alle Kinder, die noch einen entsprechenden Bedarf 
haben, mit Unterstützung der Stadt und der jeweiligen Einrichtungen Betreuungsangebote in den 
Schulen finden. 
 
Die Verwaltung ist bestrebt, die Aufnahmen im Bestand zu regeln, da viele Kinder direkt in weiter-
führende Schulen oder innerhalb der Kindertageseinrichtung wechseln können. Darüber hinaus 
kann es erforderlich sein, im Einzelfall noch kurzzeitige (z. B. für ein weiteres Kindergartenjahr) 
Übergangsmöglichkeiten in der Einrichtung zu schaff en. Auch dafür wird sich die Stadt Münster 
gemeinsam mit den jeweiligen Trägern einsetzen. 
 
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wechsel der Hortkinder in die Offene Ganztags-
schule zusätzliche Personal-, Sach- und Baukosten entstehen können, deren Höhe zurzeit nicht 
beziffert werden kann, da die Zahl der wechselnden Kinder nicht bekannt ist. 
 
Das weitere Verfahren bezüglich der Hortförderung ab dem 01.08.2008 sieht vor, dem Land bis 
Ende März 2007 in einem ersten Antrag mitzuteilen, welche Horte als vom Land zu fördernde Hor-
te vorgesehen werden sollen. 
 
Die Stadt Münster wird dem Land zunächst alle sechs Hortgruppen als künftige Förderhorte mel-
den und die weiteren Schritte entsprechend der jeweiligen Landesvorgaben entwickeln und ab-
stimmen. 
 
Im Anschluss daran wird mit den künftigen „Förderhorten“ das fachliche Förder- und Betreuungs-
konzept erarbeitet. 
 
 
Die konkreten Umstrukturierungsplanungen der o. g. Kindertageseinrichtungen – „Kita Kinderhäu-
schen“, „evangelischer Stern-Kindergarten“ und „Regenbogen-Kita“ in Wolbeck erfolgen im Rah-
men der üblichen Verfahren zum u3-Ausbauprogramm über entsprechende Einzelvorlagen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Tabellarische Übersicht über die bestehenden Horte/Hortgruppen in Münster 
 
Anlage 2: Zusammenfassende Übersicht über die Entwicklungsperspektiven aller Hortgruppen 
 
Anlage 3: Übersicht über die vorgesehenen Förderhorte 
 
Anlage 4: „Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008“  
– Erlass des MGFFI NRW von Sept. 2006

Anlage 1

2023 Zeichen

Anlage 1: 
 
Tabellarische Übersicht über die bestehenden Horte/Hortgruppen in Münster 
 
 
Träger Einrichtung Straße Bezirk 
Sozialdienst Kath. Frauen Kindertagesstätte Katharin enstr. Katharinenstr. 10-12 Mitte 
Caritasverband Tagesstätte des Caritasverb. Vogel-v- Falkenst-Str. 4 Mitte 
Ev. Erlöser-Kirchengem. Ev. Sternkindergarten Stern straße 8-10 Mitte 
Ev. Sozialpäd. Ausbil-
dungsstätte Münster e.V. 
ESPA – Kinderhort Sternstraße 
(2 Hort-Gruppen) 
Sternstraße 11 Mitte 
Elterninitiative  Schulkindergruppe „Kellergeister“  Lublinring 4 Mitte 
Elterninitiative  Schulkinderhort „Die Füchse“ Nords traße 14 Mitte 
Elterninitiative  Kindertagesstätte „Kinderhäu- 
schen“ 
Salzmannstraße 53 Mitte 
Kath. Kirchengem. St. Anna Kath. Kindergarten/Hort  
Maria Aparecida 
Meckmannweg 72 West 
"Initiative zur Verbesserung 
des Zusammenlebens von 
Eltern und Kindern" e.V. 
Hort „Holtmannshof“ Holtmannsweg 1 Nord 
Arbeiterwohlfahrt  Kindertagesstätte Nerzweg Nerzwe g 11 Nord 
Elterninitiative "Regenbogenkindertagesstätte 
Wolbeck" 
Münsterstraße 76 b Südost 
Arbeiterwohlfahrt  Sozialpädagogisches Zentrum Trautt mansdorffstr. 73 Hiltrup 
 
Die oben genannten Einrichtungen haben bis auf den „ESPA-Kinderhort Sternstraße“ jeweils eine 
Hortgruppe mit in der Regel 20 Kindern. 
Der „Hort Holtmannshof“ hat eine Betriebserlaubnis für eine Gruppe mit 15 Kindern. 
 
Der “ESPA-Kinderhort“ betreibt zwei Hortgruppen mit je 20 Plätzen. 
 
Damit fördert die Stadt Münster derzeit noch 255 Hortplätze. 
 
Bis zum Ende des Jahres 2005 (= Bezugszeitraum für die Landesförderung) bestanden noch zwei 
weitere Hortgruppen – zum einen in der kath. Kinder tageseinrichtung St. Nikolaus – Wilhelmstr. 
(Bezirk Mitte) und zum anderen im städt. „Hort Kunterbunt“. Diese Gruppen sind bereits umstruktu- 
riert worden bzw. werden mit einem anderen päd. Konzept weitergeführt. 
 
Zum 31.12.2005 (Zeitpunkt der Bemessungsgrundlage für die Landesförderung) verfügte die 
Stadt Münster daher über 295 Hortplätze in 15 Gruppen bei 14 Trägern.

Beratungsverlauf (9)

01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Katharinenstraße 10
  • Sternstraße 11
  • Trauttmansdorffstraße
  • Salzmannstraße 53
  • Münsterstraße 76b
  • Nordstraße
  • Wilhelmstraße
  • Nerzweg
  • Lublinring 4
  • Meckmannweg 72
  • Holtmannsweg 1
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0121/2007
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37