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3157/2018

Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen - zu AN/1351/2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 27.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

5734 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 27.09.2018 
 3157/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 27.09.2018 
 
Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen - zu AN/1351/2018 
Die Fraktion Alternative für Deutschland fragte zur Ratssitzung am 27.09.2018: 
 
Die Stadt Köln überlässt derzeit - offenbar unentgeltlich - der sogenannten „Interessengemeinschaft 
Autonomes Zentrum Köln“ den Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger 
Straße 93. Obwohl ein kurzer Blick auf die Internetpräsenz des „AZ“ eine Reihe von Verbindungen zu  
Organisationen aufweist, die von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden als verfassungs-
feindlich eingestuft werden, bestritt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung des Hauptausschusses 
vom 25. Juni 2018 jede Kenntnis davon.  
Vielmehr bekräftigte sie die Entschlossenheit der Stadtverwaltung, dem „AZ“ weiterhin Räumlichkei-
ten, beziehungsweise Liegenschaften bereitzustellen und unterstrich dies, indem sie das „AZ“ wenig 
später besuchte und dort laut Medienberichten sogar ein T-Shirt mit der Aufschrift „AZ bleibt“ erwarb.  
Der nordrhein-westfälische Innenminister erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage der AfD (LT-Drs. 
17/3442), dass das „AZ“ nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes folgenden linksextremisti-
schen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen temporär oder dauerhaft Räume als 
Büro oder für Veranstaltungen überließe:  
- Interventionistische Linke Köln  
- Anarchistisches Kollektiv  
- Antifaschistische Gruppe (AG CGN)  
- Antifa AK Köln.  
 
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:  
1. Trifft es zu, dass die Überlassung des ehemaligen Betriebshofs des Kanalbauamts an das „AZ“ 
unentgeltlich erfolgt, beziehungsweise aus welchem Haushaltstitel / -Posten werden Gebühren 
oder ähnliches entrichtet?  
2. Soll die neue Liegenschaft für das „AZ“, um die sich die Stadtverwaltung derzeit nach eigenem 
Bekunden bemüht, gegebenenfalls ebenfalls unentgeltlich oder zu Konditionen unterhalb des 
Mietspiegels überlassen werden?  
3. Stellt die unentgeltliche Überlassung einer Liegenschaft, beziehungsweise die Überlassung un-
terhalb marktüblicher Konditionen nach Auffassung der Stadtverwaltung eine Förderung dar und 
falls nein, warum nicht?  
4. Welchen anderen Organisationen werden Liegenschaften ebenfalls unentgeltlich oder unterhalb 
marktüblicher Konditionen überlassen?  
5. Die Stadt Köln ist wie jeder Träger staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz, insbesondere auch 
an das Grundgesetz und die Landesverfassung gebunden. Wie kann die Stadtverwaltung es vor 
diesem Hintergrund rechtfertigen, gleich vier (!) verfassungsfeindliche Organisationen zu fördern,  
beziehungsweise zu beherbergen oder diese in einer ihrer Liegenschaften zu dulden?

2 
 
Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt: 
 
Zu 1) 
Es trifft zu, dass der ehemalige Betriebshof in der Luxemburger Straße 93 dem Autonomen Zentrum 
vertraglich bis zum 31.12.2018 mit einer Vollstreckungsklausel auf eigene Gefahr und eigenes Risiko 
der Nutzer unentgeltlich überlassen wurde. Im Gegenzug musste das Autonome Zentrum das bis 
dahin genutzte Gebäude am Eifelwall 7 bis zum 31.12.2014 räumen. Die Kosten der zur notwendigen 
Ertüchtigung des Gebäudes erforderlichen Baumaßnahmen, sowie die regelmäßigen Betriebskosten 
gehen zu Lasten des Nutzers. 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln deckt nach ihrer Betriebssatzung den Nutzungsbedarf der  
städtischen Ämter. Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden Gebäude, die anderweitig nicht  
vermietbar sind oder für die Dauer einer Zwischennutzung zeitlich befristet interessierten Dritten zur 
Teilkostendeckung (beispielsweise zur Einsparung einer Bewachung oder des notwendigen  
Beheizens des Gebäudes) zur Verfügung gestellt.  
Das Objekt Luxemburger Straße 93 ist nach Rückgabe zum Abbruch vorgesehen. Der Abbruch ist 
notwendig, um die durch den Rat der Stadt Köln beschlossene Schaffung einer neuen öffentlichen, 
räumlich qualitätsvollen Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und damit die Fortführung des  
Inneren Grüngürtels (erster Schritt zur Realisierung der „Parkstadt Süd“) umzusetzen. 
 
Zu 2) 
Die Stadtverwaltung führt weiterhin Gespräche mit dem Autonomen Zentrum mit der Zielsetzung, 
eigentümerunabhängig einen geeigneten Alternativstandort zum Anwesen Luxemburger Straße 93 zu 
finden. Die Konditionen der Nutzungsüberlassung werden sich nach der Beschaffenheit der  
alternativen Liegenschaft richten. Ein konkretes Objekt wurde bislang noch nicht bestimmt. 
 
Zu 3) 
Grundsätzlich vermietet die Stadt Köln ihre Liegenschaften zu einer ortsüblichen Marktmiete.  
Eine unentgeltliche Überlassung oder eine Überlassung unterhalb der ortsüblichen Marktmiete  
kommt bei Förderzwecken und nicht mehr marktfähigen Objekten in Frage. 
 
Zu 4) 
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist es nach ihrer Betriebssatzung grundsätzlich nicht gestattet, 
Liegenschaften an Dritte unentgeltlich oder unterhalb marktüblicher Konditionen zu überlassen.  
Deshalb kommt dies nur in Ausnahmefällen aus wirtschaftlichen Überlegungen in Betracht.  
Im Bereich der Verwaltung des allgemeinen Liegenschaftsvermögens werden keine Immobilien an 
den Kreis der angesprochenen Organisationen überlassen. Insoweit stellt sich die Frage einer  
angemessenen Vergütung nicht. 
 
Zu 5) 
Die Stadt Köln hält sich in Bezug auf die Überlassung der Liegenschaft an das „Autonome Zentrum“ 
als staatliche Gewalt selbstverständlich an Recht und Gesetz.  
 
Keine der in der Anfrage genannten Vereinigungen ist verboten. Sie stehen demnach unter dem 
Schutz des Grundgesetzes.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Luxemburger Straße 93
  • Eifelwall 7
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
3157/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
27.09.2018
Erstellt
25.09.2018 17:34