3157/2018
Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen - zu AN/1351/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 27.09.2018 3157/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 27.09.2018 Fördermaßnahmen der Stadt Köln für verfassungsfeindliche Organisationen - zu AN/1351/2018 Die Fraktion Alternative für Deutschland fragte zur Ratssitzung am 27.09.2018: Die Stadt Köln überlässt derzeit - offenbar unentgeltlich - der sogenannten „Interessengemeinschaft Autonomes Zentrum Köln“ den Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger Straße 93. Obwohl ein kurzer Blick auf die Internetpräsenz des „AZ“ eine Reihe von Verbindungen zu Organisationen aufweist, die von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden als verfassungs- feindlich eingestuft werden, bestritt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung des Hauptausschusses vom 25. Juni 2018 jede Kenntnis davon. Vielmehr bekräftigte sie die Entschlossenheit der Stadtverwaltung, dem „AZ“ weiterhin Räumlichkei- ten, beziehungsweise Liegenschaften bereitzustellen und unterstrich dies, indem sie das „AZ“ wenig später besuchte und dort laut Medienberichten sogar ein T-Shirt mit der Aufschrift „AZ bleibt“ erwarb. Der nordrhein-westfälische Innenminister erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage der AfD (LT-Drs. 17/3442), dass das „AZ“ nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes folgenden linksextremisti- schen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen temporär oder dauerhaft Räume als Büro oder für Veranstaltungen überließe: - Interventionistische Linke Köln - Anarchistisches Kollektiv - Antifaschistische Gruppe (AG CGN) - Antifa AK Köln. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass die Überlassung des ehemaligen Betriebshofs des Kanalbauamts an das „AZ“ unentgeltlich erfolgt, beziehungsweise aus welchem Haushaltstitel / -Posten werden Gebühren oder ähnliches entrichtet? 2. Soll die neue Liegenschaft für das „AZ“, um die sich die Stadtverwaltung derzeit nach eigenem Bekunden bemüht, gegebenenfalls ebenfalls unentgeltlich oder zu Konditionen unterhalb des Mietspiegels überlassen werden? 3. Stellt die unentgeltliche Überlassung einer Liegenschaft, beziehungsweise die Überlassung un- terhalb marktüblicher Konditionen nach Auffassung der Stadtverwaltung eine Förderung dar und falls nein, warum nicht? 4. Welchen anderen Organisationen werden Liegenschaften ebenfalls unentgeltlich oder unterhalb marktüblicher Konditionen überlassen? 5. Die Stadt Köln ist wie jeder Träger staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz, insbesondere auch an das Grundgesetz und die Landesverfassung gebunden. Wie kann die Stadtverwaltung es vor diesem Hintergrund rechtfertigen, gleich vier (!) verfassungsfeindliche Organisationen zu fördern, beziehungsweise zu beherbergen oder diese in einer ihrer Liegenschaften zu dulden? 2 Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt: Zu 1) Es trifft zu, dass der ehemalige Betriebshof in der Luxemburger Straße 93 dem Autonomen Zentrum vertraglich bis zum 31.12.2018 mit einer Vollstreckungsklausel auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Nutzer unentgeltlich überlassen wurde. Im Gegenzug musste das Autonome Zentrum das bis dahin genutzte Gebäude am Eifelwall 7 bis zum 31.12.2014 räumen. Die Kosten der zur notwendigen Ertüchtigung des Gebäudes erforderlichen Baumaßnahmen, sowie die regelmäßigen Betriebskosten gehen zu Lasten des Nutzers. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln deckt nach ihrer Betriebssatzung den Nutzungsbedarf der städtischen Ämter. Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden Gebäude, die anderweitig nicht vermietbar sind oder für die Dauer einer Zwischennutzung zeitlich befristet interessierten Dritten zur Teilkostendeckung (beispielsweise zur Einsparung einer Bewachung oder des notwendigen Beheizens des Gebäudes) zur Verfügung gestellt. Das Objekt Luxemburger Straße 93 ist nach Rückgabe zum Abbruch vorgesehen. Der Abbruch ist notwendig, um die durch den Rat der Stadt Köln beschlossene Schaffung einer neuen öffentlichen, räumlich qualitätsvollen Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und damit die Fortführung des Inneren Grüngürtels (erster Schritt zur Realisierung der „Parkstadt Süd“) umzusetzen. Zu 2) Die Stadtverwaltung führt weiterhin Gespräche mit dem Autonomen Zentrum mit der Zielsetzung, eigentümerunabhängig einen geeigneten Alternativstandort zum Anwesen Luxemburger Straße 93 zu finden. Die Konditionen der Nutzungsüberlassung werden sich nach der Beschaffenheit der alternativen Liegenschaft richten. Ein konkretes Objekt wurde bislang noch nicht bestimmt. Zu 3) Grundsätzlich vermietet die Stadt Köln ihre Liegenschaften zu einer ortsüblichen Marktmiete. Eine unentgeltliche Überlassung oder eine Überlassung unterhalb der ortsüblichen Marktmiete kommt bei Förderzwecken und nicht mehr marktfähigen Objekten in Frage. Zu 4) Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist es nach ihrer Betriebssatzung grundsätzlich nicht gestattet, Liegenschaften an Dritte unentgeltlich oder unterhalb marktüblicher Konditionen zu überlassen. Deshalb kommt dies nur in Ausnahmefällen aus wirtschaftlichen Überlegungen in Betracht. Im Bereich der Verwaltung des allgemeinen Liegenschaftsvermögens werden keine Immobilien an den Kreis der angesprochenen Organisationen überlassen. Insoweit stellt sich die Frage einer angemessenen Vergütung nicht. Zu 5) Die Stadt Köln hält sich in Bezug auf die Überlassung der Liegenschaft an das „Autonome Zentrum“ als staatliche Gewalt selbstverständlich an Recht und Gesetz. Keine der in der Anfrage genannten Vereinigungen ist verboten. Sie stehen demnach unter dem Schutz des Grundgesetzes. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Luxemburger Straße 93
- Eifelwall 7
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 3157/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 25.09.2018 17:34