3346/2020
Antrag für einen Vorbescheid mit Einzelfragen für ein Wohngebäude mit gewerblichen Nutzungen an der Keupstr./Schanzenstr
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Anlage 6_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal detaillierter
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Anlage 4 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt
Anlage_4_Standort Mahnmal im Bereich Boulevard
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Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt
Anlage_3_Schanzenstraße_Städtebaulicher Entwurf aus dem Werkstattverfahren
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Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt
Anlage_1_Ausschnitt Lageplan Antrag auf Vorbescheid
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Anschluss an Bestand SCHANZENSTRASSE SCHANZENSTRASSE KEUPSTRASSEGENOVEVASTRASSE LANGEMASS CLEVISCHER RING MARKGRAFENSTRASSE KEUPSTRASSE HEIDKAMPSTRASSE Umfahrt Einbahnstraße Aussengastronomie Umfahrt Einbahnstraße OKFF=47.50 OKFF=47.50 SCHANZENSTRASSE SCHANZENSTRASSE KEUPSTRASSEGENOVEVASTRASSE LANGEMASS CLEVISCHER RING MARKGRAFENSTRASSE KEUPSTRASSE HEIDKAMPSTRASSE 23.495m² BGF 11.900m² BGF 2.280m² BGF 11.151m² BGF 14.540m² BGF3.776m² BGF 6.699m² BGF 1.128m² BGF II VII VII=28,0m=75,50mNHN VII=30,0m=77.50mNHN VII II GE GE I 4 3 Gehweg / Fläche für die Allgemeinheit Private Grünfläche /Fläche für die AllgemeinheitOKFF 47,70VII =28,0m= 75,70mNHN OKFF 47,50 OKFF 47,50 VII=30,0m=77.50mNHNOKFF 47,50 X=40,0m=87.50mNHNOKFF 47,50 IVII VIV VIIGH=25,50m GH=25,50m GH=18,90mGH=5,30m GH=21,80m Mahnmal VIVII GH=5,30mGH=18,90m GH=25,50m GH=18,90mV VGH=18,90m GH=12,30mIII V=18m=65,50m NHN5*3m + 3m Dach V=15m=62,50m NHN5*3m VII=21m=68,50m NHN6*3m + 3m Dach III=9m=56,50m NHN2*3m + 3m Dach VI=18m=65,50m NHN5*3m + 3m Dach V=15m=62,50m NHN5*3mIII=9m=56,50m NHN3*3m I=3m=50,50m NHN1*3m IV=20m=67,50m NHN4*5m VIII=28m=75,50m NHN8*3,5m VI=27,50m=75m NHNHöhe aus Plan IV=19m=67,50m NHN3*4,5+1*5,5m VI=24m=72,50m NHN3*3,5m+3*4,5m XI=38,50m=87mNHN3*4,5m + 3*3,5m IV=15m=62,50m NHN4*3m + 3m Dach II=8m=65,50m NHN2x4m 84.34 74.07 23.67 23.6747.34 22.69 39.47 25.80 5.83 93.79 22.81 15.00 18.00 i.M. 15.00 15.00 13.5016.19 10.83 13.50 93.37 25.44 67.93 38.53 8.79 62.6471.43 25.48 30.90 25.81 82.19 16.00 i.M. 13.50 17.97 25.00 Ernst-Poensgen-Allee 1740629 DüsseldorfTelefon 0211 690 799-0Telefax 0211 690 799-29info@gentes-gruppe.de Änderungen: INDEXÄNDERUNGDATUMGEZEICHNET ±0.00 =XX,YY ü. NHN Plan-NummerProjekt Planer Fachplaner Architekt Planinhalt Dateiname Plan-Nummer ArchivDateiname - RKW Maßstab MitarbeiterLeistungsphase Projektnr. - RKWgedruckt am: Index Format VerfasserLPHBauteilPlanartLfd.Nr. Verfasser / FirmaRKW30.09.2020 x- Refs Bauherr Plandaten:Planstand VerfasserLPHBauteilPlanartSektorLageLfd.Nr. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift erstellt am: Index RKW RKWSektorLage Status Planstand Plandaten Status RKWArchitektur+ RKW Architektur +Rhode KellermannWawrowsky GmbHBüro DüsseldorfTersteegenstraße 3040474 DüsseldorfT +49 (0)211 4367-0info@rkwmail.dewww.rkw.plus 24894 KeupstraßeKöln-Mülheim Lageplan 2XXXXXXXXXXXXXXF25.09.20F CHein25.09.2020 Firma1Firma2Firma3Firma4 ------ 1188.50 / 840.501:500 LPH 2 200930_Lageplan.dwg 2XXXXXXXXXXXXXXF25.09.20F 101B.T.BvorhergehendeÄnderungenaktuelle ÄnderungABauteilblattBC Stahlbeton ( STB )Verblender ( VB ) Naturstein ( NST )GK- Brandwand ( GK-BW )Gipskartonwand ( GK )Mauerwerk ( MW )Beton unbewehrt ( UB )Porenbeton ( PB )Fertigteil ( FT )Bestandswand Detail - Nr.Plan - Nr.Plan - Nr.OKFFOKRFOKFFDetailhinweis Legende: OKRFUKFDUKRD GrundrisskoteAbbruchNeuplanung im BestandLinie verdecktAbdichtung HöhenkotenSchnitt / AnsichtPlan-Nr.Oberkante FertigfussbodenOberkante RohfussbodenOberkante RohdeckeUnterkante FertigdeckeUnterkante RohdeckeFertigbrüstungshöheRohbrüstungshöheLichte Höhe (Fertighöhe)Raumhoch (Rohhöhe)FertigfussbodenRohdeckeFertigdeckeBodendurchbruch (L/B)Deckendurchbruch (L/B)Deckenaussparung (L/B)Unterzugsdurchbruch (L/B)Bodeneinlauf (L/B)Dacheinlauf (L/B)Wandaussparung (B/H/T)Wanddurchbruch (B/H)Wandschlitz (B/T)UnterzugÜberzugDeckenversprungSchwelleBauwerksfugeDehnungsfuge OKFFOKRFOKRDUKFDUKRDFBRHRBRHLHRHFFRDFDBDDDDAUDBEDEWAWDWSUZÜZDVSWBFDF OberkanteUnterkanteHinterkanteVorderkanteElektroHeizungLufttechnikSanitärRegenrohrFutterrohrTelefonDatenleitungFeuerwehraufzugLastenaufzugPersonenaufzugTreppenhausFeuermelderFeuerlöscherFeuerwehrschlüsselkastenBrandmeldezentraleRauchmelderRauch- und WärmeabzugsanlageNotausgangSprinklerWandhydrantHydrantFluchtrichtung OKUKHKVKELTHZGLFTSANRRFRTELDLFALAPATRHFMFLFSKBMZRMRWANASPWHY Luftdichte TürRauchdichte Tür /dichtschließende TürRauchschutztür, DIN 18095Feuerhemmende TürHochfeuerhemmende TürFeuerbeständige TürZusatzfunktion Rauchschutz,DIN 18095Feuerhemmendes Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 30 Min,DIN 4102Hochfeuerhemmendes Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 60 Min,DIN 4102Feuerbeständiges Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 90 Min,DIN 4102GlasFeuerwiderstandsdauer in Min,DIN 4102BrandschutzklassifizierungBrandwandBauart Brandwandmit besonderenSchallschutzanforderungenÖffenbares Fenster LDTRDTRSTT30T60T90RSF30F60F90G30 / G60 /G90-A / -BBWBBWSSAÖF GrundstücksgrenzeBaugrenzeBaulinie gentes Wohnen GmbH
Anlage_7_Ansicht Standort Mahnmal Draufsicht
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Anlage 5 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt
Anlage_5_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal Ecke Keupstr und Schanzenstr.
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Anlage 3 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt
Anlage_2_Ansichten_Antrag auf Vorbescheid
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Ernst-Poensgen-Allee 17 40629 Düsseldorf Telefon 0211 690 799-0 Telefax 0211 690 799-29 info@gentes-gruppe.de RKW Architektur + RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH Büro Düsseldorf Tersteegenstraße 30 40474 Düsseldorf T +49 (0)211 4367-0 info@rkwmail.de www.rkw.plus gentes Wohnen GmbH Ansicht Süd-Ost 1 Ansicht Nord-Ost 1 Ansicht Nord-Ost 2 Ansichten Süd-Ost 1 Nord-Ost 1 Nord-Ost 2 Ernst-Poensgen-Allee 17 40629 Düsseldorf Telefon 0211 690 799-0 Telefax 0211 690 799-29 info@gentes-gruppe.de RKW Architektur + RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH Büro Düsseldorf Tersteegenstraße 30 40474 Düsseldorf T +49 (0)211 4367-0 info@rkwmail.de www.rkw.plus gentes Wohnen GmbH Ansicht Süd-West Ansicht Nord-West 1 Ansicht Süd-Ost 2 Ansicht Nord-West 2 Ansichten Süd-West Nord-West 1 Süd-Ost 2 Nord-West 2
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/630/3 63/V49/0078/2020 Vorlagen-Nummer 3346/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 Integrationsrat 13.04.2021 Antrag auf Vorbescheid mit Einzelfragen für ein Wohngebäude mit gewerblichen Nutzungen an der Ecke Schanzenstr./Keupstr. Antrag auf Vorbescheid mit Einzelfragen - Schanzenstr Seit dem 01.10.2020 liegt dem Bauaufsichtsamt zum Grundstück an der Schanzenstraße ein Antrag auf Vorbescheid vor, mit folgenden planungsrechtlichen Einzelfragen zur Beurteilung nach § 34 BauGB: 1. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht- lich nach der Art der baulichen Nutzung zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach der Art der bauli- chen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 2. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht- lich nach dem Maß der baulichen Nutzung zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 3. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht- lich nach der Bauweise zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 4. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht- lich nach den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach den überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Nicht Gegenstand der Bauvoranfrage sind das Gebot der Rücksichtnahme und somit Fragen des Immissionsschutzes, sowie der Erschließung. In den beantragten Gebäuden sind in den Erdgeschos- sen gewerbliche Nutzungen, in den Obergeschossen Wohnnutzungen vorgesehen. 2 Die Grundstücke werden derzeit zur Hälfte eingeschossig gewerblich (Schanzenstraße) und zur an- deren Hälfte als Stellplätze genutzt (Keupstraße). Das beantragte Vorhaben ist auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu beurte ilen. Die Verwaltung wird die Fragen positiv bescheiden. Das geplante Bauvorhaben gemäß dem vorliegenden Antrag ist in den Anlagen 1 und 2 ersichtlich. Hintergrund und städtebauliche Idee Das Grundstück in Köln-Mülheim im Bereich Keup-/Schanzenstraße war bereits Gegenstand vielfälti- ger Planungsüberlegungen. In einem städtebaulichen Werkstattverfahren zum ehemaligen Güter- bahnhof Köln-Mülheim / Schanzenstraße Ende 2015 vom Büro RKW Architektur + Städtebau mit FSWLA Landschaftsarchitektur aus Düsseldorf sin d für das in Rede stehende Grundstück zwei ge- schlossene Baublöcke entworfen worden, die sich um eine neue Wegeverbindung von der Keupstra- ße in das Areal des Güterbahnhofs hinein gruppieren (siehe Anlage 3). Dieser sogenannte „Boule- vard“ leitet die Fußgänger auf die neuen Plätze im weiteren Verlauf des Güterbahnhofs und schafft zusätzliche Freiraumqualitäten. Zudem war ein Denkmal als Gedenken an die Opfer der NSU - Anschläge am Anschlagsort Keupstraße 29 vorgesehen. Im Werkstattverfahren hat das Büro RKW den Boulevard als geeigneten Standort dafür identifiziert (siehe Anlage 4). Im November 2016 wurde daraufhin ein künstlerischer Wettbewerb mit der Prämierung des Entwurfes von Prof. Aminde abgeschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Bodenplatte des Gebäudes (Ma ße 6x20m) Keupstraße 29 parallel nach Nordwesten auf das Areal Keup-/Schanzenstraße zu verschie- ben (siehe Anlage 5). Die Bodenplatte ist eingebettet in einen Platz, der Raum für Begegnungen bie- ten soll. Die IG Keupstraße, als eine der maßgeblich Beteiligten in diesem Prozess, begrüßt sowohl die Ausgestaltung des Denkmals als auch seinen Standort. Die städtebaulich bedeutsamen Kernthemen – Ausbildung zweier Blöcke mit dazwischenliegendem Boulevard – sind als bestimmende Elemente im Entwurf enthalten. Im Entwurf des Büro RKW Archi- tektur + Städtebau, Düsseldorf, der dem Antrag auf Vorbescheid zugrunde liegt, wurden die Kernthemen – die Ausbildung zweier Blöcke mit dazwischenliegendem Boulevard aufgegriffen. Das Denkmal hat den von Prof. Aminde vorgeschlagenen und von der IG Keupstraße favorisierten Stand- ort erhalten (siehe Anlage 6 und 7). Die Bodenplatte liegt in einem ca. 570 m² großen Platz, so dass der Gedanke der Begegnung und des Austausches auch Berücksichtigung findet. Die Bauherrin hat diese städtebaulichen Überlegungen beauftragt und wird die Grundstücksfläche, die für den Platz und das Denkmal benötigt wird, zur Verfügung stellen. Die Details hierzu werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Ehemals Grundstück für die Schulnutzung Zwischenzeitlich gab es für dieses Grundstück auch die Überlegung einer schulischen Nutzung. An- 3 gedacht war ein Interim für das Hölderlin-Gymnasium, das an seinem heutigen Standort an der Graf- Adolf-Straße durch einen Neubau ersetzt werden muss. Das Grundstück an der Graf-Adolf-Straße ist zu klein, um Interimslösungen wie z.B. durch Container anzubieten. Daher erschien das Grundstück Keup-/Schanzenstraße als geeigneter Ort für eine Auslagerung. Zwischenzeitlich konnte jedoch ein anderes Grundstück für das Interim in der Holweider Straße gefunden werden. Insofern kann das Grundstück Keupstrasse/Schanzenstrasse als Schulgrundstück entfallen. Nutzungskonzept für das beantragte Gebäude Das Nutzungskonzept für die neue Bebauung sieht vor, das Quartier mit bis zu 80% Wohnn utzung, davon 30 % geförderter Wohnungsbau, sowie mit bis zu 20 % gewerblicher Nutzung (Handel, Büro, Gewerbe u.ä.) zu entwickeln. Dieser Nutzungsmix entspricht vollumfänglich den städtischen Zielen. Das Areal liegt gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln innerhalb des Stadtteilzent- rums Mülheim Keupstraße und ist damit für eine Einzelhandelsnutzung prädestiniert. Der beabsichtig- te hohe Anteil an Wohnnutzung entspricht dem städtischen Bedarf nach Wohnen. Zudem wurde im Rahmen des Bebauungsplan verfahrens „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln -Mülheim“ (Festsetzung eines Gewerbegebietes, Rechtskraft 19.12.2018) - unmittelbar nördlich angrenzend - der Wunsch nach gemischter Nutzung von zahlreichen Beteiligten vorgetragen. In dem Bebauungsplan konnte dieser Ansatz aufgrund bestehender, erheblicher industrieller Emissionen nicht weiter verfolgt wer- den, so dass eine Wohnbebauung auf dem nun in Rede stehenden Areal ausdrücklich begrüßt wird. Das aktuell vorliegende Konzept entspricht den städtischen Zielsetzungen für die Fläche. Zuständigkeit der Bezirksvertretung Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m² und liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt Köln zu informieren. Die Lage des Grundstückes und der geplanten Baukörper, sowie weiterführende Informationen zu der Genese des Projektes sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3346/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 18.11.2020 15:46