Mandari Insight

3346/2020

Antrag für einen Vorbescheid mit Einzelfragen für ein Wohngebäude mit gewerblichen Nutzungen an der Keupstr./Schanzenstr

Mitteilung BV 26.02.2021

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Anlage 6_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal detaillierter

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_Standort Mahnmal im Bereich Boulevard

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Ansehen

Anlage_3_Schanzenstraße_Städtebaulicher Entwurf aus dem Werkstattverfahren

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Ansehen

Anlage_1_Ausschnitt Lageplan Antrag auf Vorbescheid

· application/pdf

Ansehen

Anlage_7_Ansicht Standort Mahnmal Draufsicht

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal Ecke Keupstr und Schanzenstr.

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Ansichten_Antrag auf Vorbescheid

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Ansehen

Mitteilung BV

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Ansehen

Anlage 6_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal detaillierter

46 Zeichen

Anlage 4
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt

Anlage_4_Standort Mahnmal im Bereich Boulevard

46 Zeichen

Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt

Anlage_3_Schanzenstraße_Städtebaulicher Entwurf aus dem Werkstattverfahren

46 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt

Anlage_1_Ausschnitt Lageplan Antrag auf Vorbescheid

4424 Zeichen

Anschluss an Bestand
SCHANZENSTRASSE
SCHANZENSTRASSE
KEUPSTRASSEGENOVEVASTRASSE
LANGEMASS
CLEVISCHER RING
MARKGRAFENSTRASSE
KEUPSTRASSE
HEIDKAMPSTRASSE
Umfahrt Einbahnstraße
Aussengastronomie
Umfahrt Einbahnstraße
OKFF=47.50
OKFF=47.50
SCHANZENSTRASSE
SCHANZENSTRASSE
KEUPSTRASSEGENOVEVASTRASSE
LANGEMASS
CLEVISCHER RING
MARKGRAFENSTRASSE
KEUPSTRASSE
HEIDKAMPSTRASSE
23.495m² BGF
11.900m² BGF
2.280m² BGF
11.151m² BGF
14.540m² BGF3.776m² BGF
6.699m² BGF
1.128m² BGF
II VII
VII=28,0m=75,50mNHN
VII=30,0m=77.50mNHN
VII
II
GE
GE
I
4
3
Gehweg / Fläche für die Allgemeinheit
Private Grünfläche /Fläche für die AllgemeinheitOKFF 47,70VII =28,0m= 75,70mNHN
OKFF 47,50
OKFF 47,50
VII=30,0m=77.50mNHNOKFF 47,50
X=40,0m=87.50mNHNOKFF 47,50
IVII
VIV VIIGH=25,50m
GH=25,50m
GH=18,90mGH=5,30m
GH=21,80m
Mahnmal
VIVII
GH=5,30mGH=18,90m
GH=25,50m
GH=18,90mV
VGH=18,90m
GH=12,30mIII
V=18m=65,50m NHN5*3m + 3m Dach
V=15m=62,50m NHN5*3m
VII=21m=68,50m NHN6*3m + 3m Dach
III=9m=56,50m NHN2*3m + 3m Dach
VI=18m=65,50m NHN5*3m + 3m Dach
V=15m=62,50m NHN5*3mIII=9m=56,50m NHN3*3m
I=3m=50,50m NHN1*3m
IV=20m=67,50m NHN4*5m
VIII=28m=75,50m NHN8*3,5m VI=27,50m=75m NHNHöhe aus Plan
IV=19m=67,50m NHN3*4,5+1*5,5m
VI=24m=72,50m NHN3*3,5m+3*4,5m
XI=38,50m=87mNHN3*4,5m + 3*3,5m
IV=15m=62,50m NHN4*3m + 3m Dach
II=8m=65,50m NHN2x4m
84.34
74.07
23.67
23.6747.34
22.69
39.47
25.80
5.83
93.79
22.81 15.00
18.00 i.M.
15.00
15.00
13.5016.19
10.83
13.50
93.37
25.44
67.93
38.53
8.79
62.6471.43
25.48
30.90
25.81
82.19
16.00 i.M.
13.50
17.97
25.00
Ernst-Poensgen-Allee 1740629 DüsseldorfTelefon 0211 690 799-0Telefax 0211 690 799-29info@gentes-gruppe.de
Änderungen:
INDEXÄNDERUNGDATUMGEZEICHNET
±0.00 =XX,YY ü. NHN
Plan-NummerProjekt
Planer
Fachplaner
Architekt
Planinhalt
Dateiname 
Plan-Nummer
ArchivDateiname - RKW
Maßstab MitarbeiterLeistungsphase
Projektnr. - RKWgedruckt am:
Index 
Format
VerfasserLPHBauteilPlanartLfd.Nr.
Verfasser / FirmaRKW30.09.2020 x- Refs
Bauherr
Plandaten:Planstand VerfasserLPHBauteilPlanartSektorLageLfd.Nr.
Datum, Unterschrift 
Datum, Unterschrift 
erstellt am:
Index RKW
RKWSektorLage Status Planstand 
Plandaten
Status
RKWArchitektur+
RKW Architektur +Rhode KellermannWawrowsky GmbHBüro DüsseldorfTersteegenstraße 3040474 DüsseldorfT +49 (0)211 4367-0info@rkwmail.dewww.rkw.plus
24894
KeupstraßeKöln-Mülheim
Lageplan
2XXXXXXXXXXXXXXF25.09.20F
CHein25.09.2020
Firma1Firma2Firma3Firma4
------
1188.50 / 840.501:500 LPH 2 200930_Lageplan.dwg
2XXXXXXXXXXXXXXF25.09.20F
101B.T.BvorhergehendeÄnderungenaktuelle ÄnderungABauteilblattBC
Stahlbeton ( STB )Verblender ( VB )
Naturstein ( NST )GK- Brandwand ( GK-BW )Gipskartonwand ( GK )Mauerwerk ( MW )Beton unbewehrt ( UB )Porenbeton ( PB )Fertigteil ( FT )Bestandswand
Detail - Nr.Plan - Nr.Plan - Nr.OKFFOKRFOKFFDetailhinweis
Legende:
OKRFUKFDUKRD
GrundrisskoteAbbruchNeuplanung im BestandLinie verdecktAbdichtung HöhenkotenSchnitt / AnsichtPlan-Nr.Oberkante FertigfussbodenOberkante RohfussbodenOberkante RohdeckeUnterkante FertigdeckeUnterkante RohdeckeFertigbrüstungshöheRohbrüstungshöheLichte Höhe (Fertighöhe)Raumhoch (Rohhöhe)FertigfussbodenRohdeckeFertigdeckeBodendurchbruch (L/B)Deckendurchbruch (L/B)Deckenaussparung (L/B)Unterzugsdurchbruch (L/B)Bodeneinlauf (L/B)Dacheinlauf (L/B)Wandaussparung (B/H/T)Wanddurchbruch (B/H)Wandschlitz (B/T)UnterzugÜberzugDeckenversprungSchwelleBauwerksfugeDehnungsfuge
OKFFOKRFOKRDUKFDUKRDFBRHRBRHLHRHFFRDFDBDDDDAUDBEDEWAWDWSUZÜZDVSWBFDF
OberkanteUnterkanteHinterkanteVorderkanteElektroHeizungLufttechnikSanitärRegenrohrFutterrohrTelefonDatenleitungFeuerwehraufzugLastenaufzugPersonenaufzugTreppenhausFeuermelderFeuerlöscherFeuerwehrschlüsselkastenBrandmeldezentraleRauchmelderRauch- und WärmeabzugsanlageNotausgangSprinklerWandhydrantHydrantFluchtrichtung
OKUKHKVKELTHZGLFTSANRRFRTELDLFALAPATRHFMFLFSKBMZRMRWANASPWHY
Luftdichte TürRauchdichte Tür /dichtschließende TürRauchschutztür, DIN 18095Feuerhemmende TürHochfeuerhemmende TürFeuerbeständige TürZusatzfunktion Rauchschutz,DIN 18095Feuerhemmendes Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 30 Min,DIN 4102Hochfeuerhemmendes Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 60 Min,DIN 4102Feuerbeständiges Bauteil,Feuerwiderstandsdauer 90 Min,DIN 4102GlasFeuerwiderstandsdauer in Min,DIN 4102BrandschutzklassifizierungBrandwandBauart Brandwandmit besonderenSchallschutzanforderungenÖffenbares Fenster
LDTRDTRSTT30T60T90RSF30F60F90G30 / G60 /G90-A / -BBWBBWSSAÖF
GrundstücksgrenzeBaugrenzeBaulinie
gentes Wohnen GmbH

Anlage_7_Ansicht Standort Mahnmal Draufsicht

46 Zeichen

Anlage 5
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt

Anlage_5_Ansicht Entwurf und Standort Mahnmal Ecke Keupstr und Schanzenstr.

46 Zeichen

Anlage 3
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt

Anlage_2_Ansichten_Antrag auf Vorbescheid

824 Zeichen

Ernst-Poensgen-Allee 17
40629 Düsseldorf
Telefon 0211 690 799-0
Telefax 0211 690 799-29
info@gentes-gruppe.de
RKW
Architektur
+
RKW Architektur +
Rhode Kellermann
Wawrowsky GmbH
Büro Düsseldorf
Tersteegenstraße 30
40474 Düsseldorf
T +49 (0)211 4367-0
info@rkwmail.de
www.rkw.plus
gentes Wohnen GmbH
Ansicht Süd-Ost 1
Ansicht Nord-Ost 1
Ansicht Nord-Ost 2
Ansichten
Süd-Ost 1
Nord-Ost 1
Nord-Ost 2

Ernst-Poensgen-Allee 17
40629 Düsseldorf
Telefon 0211 690 799-0
Telefax 0211 690 799-29
info@gentes-gruppe.de
RKW
Architektur
+
RKW Architektur +
Rhode Kellermann
Wawrowsky GmbH
Büro Düsseldorf
Tersteegenstraße 30
40474 Düsseldorf
T +49 (0)211 4367-0
info@rkwmail.de
www.rkw.plus
gentes Wohnen GmbH
Ansicht Süd-West
Ansicht Nord-West 1
Ansicht Süd-Ost 2
Ansicht Nord-West 2
Ansichten
Süd-West
Nord-West 1
Süd-Ost 2
Nord-West 2

Mitteilung BV

6986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/630/3 
63/V49/0078/2020 
Vorlagen-Nummer 
 3346/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 
Integrationsrat 13.04.2021 
 
Antrag auf Vorbescheid mit Einzelfragen für ein Wohngebäude mit gewerblichen Nutzungen 
an der Ecke Schanzenstr./Keupstr. 
Antrag auf Vorbescheid mit Einzelfragen - Schanzenstr 
Seit dem 01.10.2020 liegt dem Bauaufsichtsamt zum Grundstück an der Schanzenstraße ein Antrag 
auf Vorbescheid vor, mit folgenden planungsrechtlichen Einzelfragen zur Beurteilung nach § 34 
BauGB: 
 
1. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht-
lich nach der Art der baulichen Nutzung zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach der Art der bauli-
chen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 
 
2. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht-
lich nach dem Maß der baulichen Nutzung zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach dem Maß der 
baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 
 
3. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht-
lich nach der Bauweise zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach der Bauweise in die Eigenart der 
näheren Umgebung ein? 
 
4. Ist das in den Bauvorlagen und der Vorhabenbeschreibung dargestellte Vorhaben planungsrecht-
lich nach den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, d.h. fügt sich das Vorhaben nach den 
überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung ein? 
 
Nicht Gegenstand der Bauvoranfrage sind das Gebot der Rücksichtnahme und somit Fragen des 
Immissionsschutzes, sowie der Erschließung. In den beantragten Gebäuden sind in den Erdgeschos-
sen gewerbliche Nutzungen, in den Obergeschossen Wohnnutzungen vorgesehen.

2 
 
Die Grundstücke werden derzeit zur Hälfte eingeschossig gewerblich (Schanzenstraße) und zur an-
deren Hälfte als Stellplätze genutzt (Keupstraße).  
 
Das beantragte Vorhaben ist auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu beurte ilen. Die Verwaltung 
wird die Fragen positiv bescheiden. Das geplante Bauvorhaben gemäß dem vorliegenden Antrag ist 
in den Anlagen 1 und 2 ersichtlich. 
 
 
 
Hintergrund und städtebauliche Idee 
Das Grundstück in Köln-Mülheim im Bereich Keup-/Schanzenstraße war bereits Gegenstand vielfälti-
ger Planungsüberlegungen. In einem städtebaulichen Werkstattverfahren zum ehemaligen Güter-
bahnhof Köln-Mülheim / Schanzenstraße Ende 2015 vom Büro RKW Architektur + Städtebau mit 
FSWLA Landschaftsarchitektur aus Düsseldorf sin d für das in Rede stehende Grundstück zwei ge-
schlossene Baublöcke entworfen worden, die sich um eine neue Wegeverbindung von der Keupstra-
ße in das Areal des Güterbahnhofs hinein gruppieren (siehe Anlage 3). Dieser sogenannte „Boule-
vard“ leitet die Fußgänger auf die neuen Plätze im weiteren Verlauf des Güterbahnhofs und schafft 
zusätzliche Freiraumqualitäten. Zudem war ein Denkmal als Gedenken an die Opfer der NSU -
Anschläge am Anschlagsort Keupstraße 29 vorgesehen. Im Werkstattverfahren hat das Büro RKW 
den Boulevard als geeigneten Standort dafür identifiziert (siehe Anlage 4).  
Im November 2016 wurde daraufhin ein künstlerischer Wettbewerb mit der Prämierung des Entwurfes 
von Prof. Aminde abgeschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Bodenplatte des Gebäudes (Ma ße 
6x20m) Keupstraße 29 parallel nach Nordwesten auf das Areal Keup-/Schanzenstraße zu verschie-
ben (siehe Anlage 5). Die Bodenplatte ist eingebettet in einen Platz, der Raum für Begegnungen bie-
ten soll. Die IG Keupstraße, als eine der maßgeblich Beteiligten in diesem Prozess, begrüßt sowohl 
die Ausgestaltung des Denkmals als auch seinen Standort. 
Die städtebaulich bedeutsamen Kernthemen – Ausbildung zweier Blöcke mit dazwischenliegendem 
Boulevard – sind als bestimmende Elemente im Entwurf enthalten. Im Entwurf des Büro RKW Archi-
tektur + Städtebau, Düsseldorf, der dem Antrag auf Vorbescheid zugrunde liegt, wurden die 
Kernthemen – die Ausbildung zweier Blöcke mit dazwischenliegendem Boulevard aufgegriffen. Das 
Denkmal hat den von Prof. Aminde vorgeschlagenen und von der IG Keupstraße favorisierten Stand-
ort erhalten (siehe Anlage 6 und 7). Die Bodenplatte liegt in einem ca. 570 m² großen Platz, so dass 
der Gedanke der Begegnung und des Austausches auch Berücksichtigung findet. Die Bauherrin hat 
diese städtebaulichen Überlegungen beauftragt und wird die Grundstücksfläche, die für den Platz und 
das Denkmal benötigt wird, zur Verfügung stellen. Die Details hierzu werden in einer gesonderten 
Vereinbarung festgelegt.  
 
Ehemals Grundstück für die Schulnutzung 
Zwischenzeitlich gab es für dieses Grundstück auch die Überlegung einer schulischen Nutzung. An-

3 
 
gedacht war ein Interim für das Hölderlin-Gymnasium, das an seinem heutigen Standort an der Graf-
Adolf-Straße durch einen Neubau ersetzt werden muss. Das Grundstück an der Graf-Adolf-Straße ist 
zu klein, um Interimslösungen wie z.B. durch Container anzubieten. Daher erschien das Grundstück 
Keup-/Schanzenstraße als geeigneter Ort für eine Auslagerung. Zwischenzeitlich konnte jedoch ein 
anderes Grundstück für das Interim in der Holweider Straße gefunden werden. Insofern kann das 
Grundstück Keupstrasse/Schanzenstrasse als Schulgrundstück entfallen. 
 
Nutzungskonzept für das beantragte Gebäude 
Das Nutzungskonzept für die neue Bebauung sieht vor, das Quartier mit bis zu 80% Wohnn utzung, 
davon 30 % geförderter Wohnungsbau, sowie mit bis zu 20 % gewerblicher Nutzung (Handel, Büro, 
Gewerbe u.ä.) zu entwickeln. Dieser Nutzungsmix entspricht vollumfänglich den städtischen Zielen. 
Das Areal liegt gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln innerhalb des Stadtteilzent-
rums Mülheim Keupstraße und ist damit für eine Einzelhandelsnutzung prädestiniert. Der beabsichtig-
te hohe Anteil an Wohnnutzung entspricht dem städtischen Bedarf nach Wohnen. Zudem wurde im 
Rahmen des Bebauungsplan verfahrens „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln -Mülheim“ (Festsetzung 
eines Gewerbegebietes, Rechtskraft 19.12.2018) - unmittelbar nördlich angrenzend - der Wunsch 
nach gemischter Nutzung von zahlreichen Beteiligten vorgetragen. In dem Bebauungsplan konnte 
dieser Ansatz aufgrund bestehender, erheblicher industrieller Emissionen nicht weiter verfolgt wer-
den, so dass eine Wohnbebauung auf dem nun in Rede stehenden Areal ausdrücklich begrüßt wird.  
Das aktuell vorliegende Konzept entspricht den städtischen Zielsetzungen für die Fläche. 
 
Zuständigkeit der Bezirksvertretung 
Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m² und liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 
34 BauGB. 
Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt 
Köln zu informieren. 
 
Die Lage des Grundstückes und der geplanten Baukörper, sowie weiterführende Informationen zu der 
Genese des Projektes sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Beratungsverlauf (2)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.01.2021 Integrationsrat
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3346/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.02.2021
Erstellt
18.11.2020 15:46