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V/0424/2005

Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße

Vorlage 19.05.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 16.06.2005, TOP 6.12

Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage 1 - Bürgeranhörung

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Anlage 3 - Plan

49 Zeichen

Maßstab 1:2000
Anlage 3 zur Vorlage
Nr. 424/ 2005

Berichtsvorlage

2836 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470: Hiltrup –  verlän-
gerte Hansestraße / Amelsbürener Straße öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 470 sollen im Stadtteil Hiltrup die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen zur Verlängerung der Hansestraße nach Westen bis zur Amelsbürener Straße geschaf-
fen werden. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 18.11.2003 statt. Die Beteiligung der Be-
hörden und Träger öffentlicher Belange wurde im April 2004 durchgeführt. Die Äußerungen wäh-
rend dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 470 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 
Nr. 212: Hiltrup – Hansestraße / Fuggerstraße. Mit der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 470 
tritt dieser Plan, soweit er von dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf-
wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zur Zeit auf ca. 
2,3 Mio. € geschätzt. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2004 – 2008 mit ca. 2,04 
Mio. € veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2008 Ausgaben von ca. 1,19 Mio. € 
und in späteren Haushaltsjahren ca. 0,85 Mio. € geplant.  
 
Die Ausgaben werden der Stadt Münster durch Einnahmen (Zuwendung des Landes) in Höhe 
von ca. 1,315 Mio. € zum Teil ersetzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0424/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6157 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.05.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
Die noch nicht veranschlagten Mittel sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanz-
plan und Investitionsprogramm vorgesehen werden.  
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 werden 
keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu 
einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter 
Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach  den Sommerferien 2005 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Bürgerunterrichtung 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 1 - Bürgeranhörung

6114 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. 424/2005
Stadtplanungsamt            November 2003
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 470 - Hiltrup
„Verlängerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“
Anlass: Bebauungsplanentwurf Nr. 470 - Hiltrup „Verlän-
gerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“
Stadtbezirk: Münster-Hiltrup
Zeit: 18.11.2003, 18.30 Uhr
Ort: Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup, Westfalen-
straße 197, 48165 Münster
Teilnehmer: Ca. 50 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Heinz Nolte
Vertreter der Verwaltung: Ulrich Winter, Gerhard Witt, Horst Nientiedt, Bernd
Kettler (Schriftführer)
Herr Bezirksvorsteher Nolte begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt
die Vertreter der Verwaltung vor. Er erläutert den Anlass der Bürgeranhörung und informiert die
Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung.
Danach stellt Herr Witt mittels einer PowerPoint-Präsentation den Bebauungsplan Nr. 470 - Hiltrup
„Verlängerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“ vor. Durch den Bebauungsplan sollen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Hansestraße nach Westen über die
Meesenstiege (K 42) hinaus mit einem Anschluss an die Amelsbürener Straße (L 885) geschaffen
werden. Durch diese Maßnahme entsteht im Süden Hiltrups eine durchgehende Umfahrungsstra-
ße als Alternative zum Straßenzug Amelsbürener Straße - Marktallee.
Herr Witt erläutert den Querschnitt der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener
Straße. Es ist vorgesehen, dass die 6,50 m breite Fahrbahn beidseits von 1,50 m breiten Banket-
ten begrenzt wird. Nach Süden schließt sich ein Straßenseitengraben und daran ein gemeinsamer
Geh- und Radweg an. An der Nordseite der Straße ist zwischen der Amelsbürener Straße und der
Meesenstiege eine durchgehende 3,40 m hohe Lärmschutzanlage (Wall und Wand) vorgesehen,
die einen ausreichenden Lärmschutz des Wohngebietes an der Straße Sternkamp sicherstellt. Die
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung können an allen Gebäuden eingehalten
werden, so dass keine zusätzlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wird durch Herrn Witt ausgeführt, dass die Verknüpfung der verlängerten Hansestraße
mit der Meesenstiege und der Amelsbürener Straße mittels Kreisverkehrsplätzen vorgesehen ist.
Herr Witt stellt außerdem Belastungspläne der vorhandenen und prognostizierten Verkehrsmen-
gen für die Hansestraße und die angrenzenden Straßen vor. Anschließend bittet Herr Bezirksvor-
steher Nolte die Anwesenden, sich zu der Planung zu äußern.
Mehrere Bewohner aus dem Bereich Sternkamp lehnen die Trasse in der vorgesehenen Lage ab
und schlagen vor, die Trasse südlich um den Wald herumzuführen.
Herr Witt erläutert hierzu an einem Übersichtsplan die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstu-
die untersuchten 4 Trassenvarianten. Er führt aus, dass in der zusammenfassenden Bewertung

- 2 -
aller Wirkfaktoren der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Vorschlagsvariante
(Trasse 1), die im Bereich der Hochspannungsleitung liegt, am günstigsten zu beurteilen ist.
In diesem Zusammenhang wurde von mehreren Bürgern der Wunsch geäußert, dass ihnen die
Umweltverträglichkeitsstudie zur Verfügung gestellt wird. Herr Witt sagt zu, dass er mit dem Gut-
achter klären wird, ob dieser ein weiteres Exemplar der Umweltverträglichkeitsstudie zur Verfü-
gung stellen kann.
Im Laufe der weiteren Diskussion sprachen sich mehrere Bürger für die Trasse 3 oder 4 aus.
Ein Bürger schlägt vor, die Amelsbürener Straße, wie ursprünglich vorgesehen, zwischen verlän-
gerter Hansestraße und Meesenstiege zu renaturieren.
Anwohner aus dem Bereich Meesenstiege/Bainingstraße äußern die Befürchtung, dass durch die
zusätzliche Wohnbebauung auf der Westseite der Meesenstiege in Verbindung mit der geplanten
Lärmschutzwand die Lärmbelastung durch Reflexionswirkung steigen werde. Es wird deshalb vor-
geschlagen, auf der Meesenstiege zwischen Hansestraße und Amelsbürener Straße nur noch
Anliegerverkehr zuzulassen.
Herr Witt erläutert hierzu die Funktion der Meesenstiege als durchgehende Kreisstraßenverbin-
dung (K 42) zwischen Amelsbüren und der Westfalenstraße (B 54) und erklärt, dass deshalb eine
derartige Verkehrsregelung nicht in Betracht kommt. Außerdem werde durch die geplante bauliche
Ausführung der Lärmschutzwand sichergestellt, dass keine Reflexionswirkungen eintreten.
Es wird bemängelt, dass der gemeinsame Geh- und Radweg an der Amelsbürener Straße endet
und nicht bis Amelsbüren weitergeführt wird.
Herr Witt führt hierzu aus, dass die Amelsbürener Straße als Landstraße L 885 klassifiziert ist und
damit in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt. Von dort erfolgt auch die Pla-
nung und der Bau des Geh- und Radweges in diesem Bereich. Die Stadt hat jedoch ihrerseits
bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 417 einen entsprechenden Vorbehaltsstrei-
fen für die Anlegung eines gemeinsamen Geh- und Radweges berücksichtigt.
Bewohner der Straße Sternkamp bemängeln, dass durch den geplanten Lärmschutzwall kein
Durchgang mehr in das angrenzende Waldgebiet möglich ist.
Eine Bürgerin schlägt vor, die geplante Lärmschutzwand im Bereich des Grundstücks Sternkamp
19 auf der Nordseite des Hochspannungsmastes vorzusehen. Dadurch könnte erreicht werden,
dass der Mast von der verlängerten Hansestraße aus unterhalten werden kann.
Ein Bürger äußert die Befürchtung, dass durch das neue Hochregallager der BASF Coatings AG
zusätzlicher Verkehr auf der Meesenstiege entsteht. Herr Bezirksvorsteher Nolte führte hierzu aus,
dass durch das Hochregallager der zurzeit vorhandene Pendelverkehr entfällt und sich dadurch
das Verkehrsaufkommen um ca. 15 % reduziert.
Nachdem zum Bebauungsplanentwurf Nr. 470 keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen,
folgte die Bürgeranhörung zum angrenzenden Bebauungsplan Nr. 465 - Hiltrup „Meesenstie-
ge/südlich Sternkamp“.
gez.                                                                               gez.
______________________ ______________________
Nolte  Kettler
Bezirksvorsteher  Schriftführer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 470 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hansestraße
  • Amelsbürener Straße
  • Fuggerstraße
  • Marktallee
  • Westfalenstraße
  • Sternkamp 19
  • Bainingstraße
  • Meesenstiege

Bebauungsplan Nr. 470

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0424/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37