V/0424/2005
Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße
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Anlage 3 - Plan
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Maßstab 1:2000 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 424/ 2005
Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 470: Hiltrup - verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470: Hiltrup – verlän- gerte Hansestraße / Amelsbürener Straße öffentlich auszulegen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 470 sollen im Stadtteil Hiltrup die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Verlängerung der Hansestraße nach Westen bis zur Amelsbürener Straße geschaf- fen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 18.11.2003 statt. Die Beteiligung der Be- hörden und Träger öffentlicher Belange wurde im April 2004 durchgeführt. Die Äußerungen wäh- rend dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Bebauungsplan Nr. 470 überplant teilweise den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 212: Hiltrup – Hansestraße / Fuggerstraße. Mit der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 470 tritt dieser Plan, soweit er von dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf- wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zur Zeit auf ca. 2,3 Mio. € geschätzt. Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2004 – 2008 mit ca. 2,04 Mio. € veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2008 Ausgaben von ca. 1,19 Mio. € und in späteren Haushaltsjahren ca. 0,85 Mio. € geplant. Die Ausgaben werden der Stadt Münster durch Einnahmen (Zuwendung des Landes) in Höhe von ca. 1,315 Mio. € zum Teil ersetzt. Vorlagen-Nr.: V/0424/2005 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 6157 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Die noch nicht veranschlagten Mittel sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanz- plan und Investitionsprogramm vorgesehen werden. Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach den Sommerferien 2005 erfolgen. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgerunterrichtung 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 1 - Bürgeranhörung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 424/2005 Stadtplanungsamt November 2003 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanentwurf Nr. 470 - Hiltrup „Verlängerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“ Anlass: Bebauungsplanentwurf Nr. 470 - Hiltrup „Verlän- gerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“ Stadtbezirk: Münster-Hiltrup Zeit: 18.11.2003, 18.30 Uhr Ort: Sitzungssaal der Stadthalle Hiltrup, Westfalen- straße 197, 48165 Münster Teilnehmer: Ca. 50 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Heinz Nolte Vertreter der Verwaltung: Ulrich Winter, Gerhard Witt, Horst Nientiedt, Bernd Kettler (Schriftführer) Herr Bezirksvorsteher Nolte begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Er erläutert den Anlass der Bürgeranhörung und informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Danach stellt Herr Witt mittels einer PowerPoint-Präsentation den Bebauungsplan Nr. 470 - Hiltrup „Verlängerte Hansestraße/Amelsbürener Straße“ vor. Durch den Bebauungsplan sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Hansestraße nach Westen über die Meesenstiege (K 42) hinaus mit einem Anschluss an die Amelsbürener Straße (L 885) geschaffen werden. Durch diese Maßnahme entsteht im Süden Hiltrups eine durchgehende Umfahrungsstra- ße als Alternative zum Straßenzug Amelsbürener Straße - Marktallee. Herr Witt erläutert den Querschnitt der Hansestraße zwischen Meesenstiege und Amelsbürener Straße. Es ist vorgesehen, dass die 6,50 m breite Fahrbahn beidseits von 1,50 m breiten Banket- ten begrenzt wird. Nach Süden schließt sich ein Straßenseitengraben und daran ein gemeinsamer Geh- und Radweg an. An der Nordseite der Straße ist zwischen der Amelsbürener Straße und der Meesenstiege eine durchgehende 3,40 m hohe Lärmschutzanlage (Wall und Wand) vorgesehen, die einen ausreichenden Lärmschutz des Wohngebietes an der Straße Sternkamp sicherstellt. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung können an allen Gebäuden eingehalten werden, so dass keine zusätzlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Weiterhin wird durch Herrn Witt ausgeführt, dass die Verknüpfung der verlängerten Hansestraße mit der Meesenstiege und der Amelsbürener Straße mittels Kreisverkehrsplätzen vorgesehen ist. Herr Witt stellt außerdem Belastungspläne der vorhandenen und prognostizierten Verkehrsmen- gen für die Hansestraße und die angrenzenden Straßen vor. Anschließend bittet Herr Bezirksvor- steher Nolte die Anwesenden, sich zu der Planung zu äußern. Mehrere Bewohner aus dem Bereich Sternkamp lehnen die Trasse in der vorgesehenen Lage ab und schlagen vor, die Trasse südlich um den Wald herumzuführen. Herr Witt erläutert hierzu an einem Übersichtsplan die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstu- die untersuchten 4 Trassenvarianten. Er führt aus, dass in der zusammenfassenden Bewertung - 2 - aller Wirkfaktoren der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Vorschlagsvariante (Trasse 1), die im Bereich der Hochspannungsleitung liegt, am günstigsten zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wurde von mehreren Bürgern der Wunsch geäußert, dass ihnen die Umweltverträglichkeitsstudie zur Verfügung gestellt wird. Herr Witt sagt zu, dass er mit dem Gut- achter klären wird, ob dieser ein weiteres Exemplar der Umweltverträglichkeitsstudie zur Verfü- gung stellen kann. Im Laufe der weiteren Diskussion sprachen sich mehrere Bürger für die Trasse 3 oder 4 aus. Ein Bürger schlägt vor, die Amelsbürener Straße, wie ursprünglich vorgesehen, zwischen verlän- gerter Hansestraße und Meesenstiege zu renaturieren. Anwohner aus dem Bereich Meesenstiege/Bainingstraße äußern die Befürchtung, dass durch die zusätzliche Wohnbebauung auf der Westseite der Meesenstiege in Verbindung mit der geplanten Lärmschutzwand die Lärmbelastung durch Reflexionswirkung steigen werde. Es wird deshalb vor- geschlagen, auf der Meesenstiege zwischen Hansestraße und Amelsbürener Straße nur noch Anliegerverkehr zuzulassen. Herr Witt erläutert hierzu die Funktion der Meesenstiege als durchgehende Kreisstraßenverbin- dung (K 42) zwischen Amelsbüren und der Westfalenstraße (B 54) und erklärt, dass deshalb eine derartige Verkehrsregelung nicht in Betracht kommt. Außerdem werde durch die geplante bauliche Ausführung der Lärmschutzwand sichergestellt, dass keine Reflexionswirkungen eintreten. Es wird bemängelt, dass der gemeinsame Geh- und Radweg an der Amelsbürener Straße endet und nicht bis Amelsbüren weitergeführt wird. Herr Witt führt hierzu aus, dass die Amelsbürener Straße als Landstraße L 885 klassifiziert ist und damit in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW liegt. Von dort erfolgt auch die Pla- nung und der Bau des Geh- und Radweges in diesem Bereich. Die Stadt hat jedoch ihrerseits bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 417 einen entsprechenden Vorbehaltsstrei- fen für die Anlegung eines gemeinsamen Geh- und Radweges berücksichtigt. Bewohner der Straße Sternkamp bemängeln, dass durch den geplanten Lärmschutzwall kein Durchgang mehr in das angrenzende Waldgebiet möglich ist. Eine Bürgerin schlägt vor, die geplante Lärmschutzwand im Bereich des Grundstücks Sternkamp 19 auf der Nordseite des Hochspannungsmastes vorzusehen. Dadurch könnte erreicht werden, dass der Mast von der verlängerten Hansestraße aus unterhalten werden kann. Ein Bürger äußert die Befürchtung, dass durch das neue Hochregallager der BASF Coatings AG zusätzlicher Verkehr auf der Meesenstiege entsteht. Herr Bezirksvorsteher Nolte führte hierzu aus, dass durch das Hochregallager der zurzeit vorhandene Pendelverkehr entfällt und sich dadurch das Verkehrsaufkommen um ca. 15 % reduziert. Nachdem zum Bebauungsplanentwurf Nr. 470 keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, folgte die Bürgeranhörung zum angrenzenden Bebauungsplan Nr. 465 - Hiltrup „Meesenstie- ge/südlich Sternkamp“. gez. gez. ______________________ ______________________ Nolte Kettler Bezirksvorsteher Schriftführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Bebauungsplan Nr. 470 (amtlicher Umring) amtlich
- Hansestraße
- Amelsbürener Straße
- Fuggerstraße
- Marktallee
- Westfalenstraße
- Sternkamp 19
- Bainingstraße
- Meesenstiege
Bebauungsplan Nr. 470
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Verlängerte Hansestraße / Amelsbürener Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0424/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37