V/0606/2011
Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0606-2011-Anlage-4-Plangebiet
157 Zeichen
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0606/2011
Bebauungsplan Nr. 533Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Plangebiet Maßstab 1:5000ST ADT M T ÜNS ER
V-0606-2011-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung
9054 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1
zur Vorlage V/0606/2011
Niederschrift
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 533:
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)
Stadtbezirk: Münster - Südost
Anlass: Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 533
Zeit: 15.12.2009, 18:00 Uhr
Ort: Achatiushaus, Münsterstraße 24b, 48167 Münster
Teilnehmer: Zirka 150 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Dr. Klenner,
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Münster-Südost
Vertretung der Verwaltung: Herr Witt, Frau Hertel,
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Klenner, eröffnete um 18.00 Uhr die Bürgeranhörung. Er begrüß-
te die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sowie die Politiker des Stadtbezirks und bedankte
sich für das zahlreiche Erscheinen. Dann stellte er das Podium vor und erläuterte den geplan-
ten Ablauf der Bürgeranhörung.
Zu Anfang wurde von einer Bürgerin bemängelt, dass die Einladung, die Öffentliche Bekannt-
machung sowie der Aushang der Pläne nicht fristgerecht erfolgt seien. Sie schlug vor, aus die-
sem Grund die Bürgeranhörung zu vertagen.
Herr Witt stellte richtig, dass die Öffentliche Bekanntmachung, die Auslegung der Pläne und die
Einladung zu der Bürgeranhörung fristgerecht und ortsüblich durchgeführt worden seien. Die
Öffentliche Bekanntmachung über die Bürgeranhörung nach § 3 (1) des Baugesetzbuches er-
folgte am Samstag, den 05.12.2009 in der Münsterschen Zeitung und in den Westfälischen
Nachrichten. Zur Vorabinformation wurden die Pläne vom 08.12. – 15.12.2009 während der
Öffnungszeiten in der Bezirksverwaltung Südost und im Stadthaus 3 ausgehängt.
Anschließend stellte Herr Witt anhand einer digitalen Präsentation die Planung zum Ausbau der
Eschstraße vor.
Herr Witt erläuterte, dass der Anschluss der Eschstraße an die Ortsumgehung und der Ausbau
eines ca. 170 m langen Teilstücks der Eschstraße bereits durch den Planfeststellungsbeschluss
zum Neubau der L 585n vom 06. Febr. 2008 geregelt sei. Danach sei die Anbindung der Esch-
straße mit einer Ampelanlage an die Ortsumgehung vorgesehen. Der weitere Bereich der
Eschstraße bis zum Silberbrink wird durch die Stadt Münster ausgebaut.
Herr Witt wies darauf hin, dass eine Verbreiterung der Eschstraße bereits im Bebauungsplan
Nr. 389 Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink vorgesehen sei. Auch enthalte der Bebauungsplan
den Hinweis, dass eine Anbindung der Eschstraße an die L 585n möglich sei. Aus diesem
Grunde seien die Bewohner des Bereichs Tönne-Vormann-Weg bereits beim Erwerb ihrer
Grundstücke über den Ausbau der Eschstraße und eine möglich Anbindung an die Ortsumge-
hung informiert gewesen.
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 533
Wolbeck - Eschstraße
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung
Herr Witt stellte den Bürgerinnen und Bürgern die prognostizierten Belastungszahlen vor, die für
verschiedene Szenarien für die Eschstraße ermittelt wurden.
Eschstraße Münsterstraße
Abschnitt westlich
Goldbrink
Abschnitt Goldbrink
- Münsterstraße
Abschnitt D.-v.-
Merfeldt-Str. - Hof-
straße
Status Quo 200 Kfz/24h 1.700 Kfz/24h 9.700 Kfz/24h
Prognose (Verkehrsrege-
lung Münsterstraße wie
heute)
2.800 Kfz/24h 4.300 Kfz/24h 5.400 Kfz/24h
Prognose (Vollsperrung
Münsterstraße) 3.500 Kfz/24h 5.000 Kfz/24h 0
Prognose (Münsterstraße
Einbahnstraße Richtung
Süden)
3.100 Kfz/24h 4.600 Kfz/24h 4.300 Kfz/24h
Quelle: VU Wolbeck 2004
Danach würde sich der ungünstigste Belastungsfall bei einer Vollsperrung der Münsterstraße
ergeben.
Die Eschstraße soll zwischen Silberbrink und Ortsumgehung 2-streifig ausgebaut werden. Jede
Fahrtrichtung erhält einen 3,25 m breiten Fahrstreifen. Auf der nördlichen Seite der Eschstraße
wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Der gemeinsa-
me Geh- und Radweg wird durch einen Grünstreifen in einer Breite von 2,50 m von der Fahr-
bahn getrennt. Der Grünstreifen im Bereich der Bebauung wird mit einer 2,00 m hohen Lärm-
schutzwand und im weiteren Verlauf mit einer Baumbepflanzung vorgesehen. Neben dem Geh-
und Radweg wird ein Bankett in einer Breite von 0,50 m angelegt. Hinter dem Bankett sieht die
Planung durchgehend einen Graben in einer Breite von 5,00 m vor, in dem nur im Bereich der
Bebauung eine Baumbepflanzung durchgeführt wird. Auf der südlichen Seite der Eschstraße
wird ein ca. 1,00 m bis 1,50 m breites Bankett vorgesehen.
Für die Fußgänger und Radfahrer wird im Bereich der Einmündung Silberbrink und in der Höhe
der Zufahrt zum Recyclinghof jeweils eine Mittelinsel als Querungshilfe ausgebaut. Die zwei
Querungshilfen sollen dafür sorgen, dass die Kinder die Eschstraße sicher überqueren können.
Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Einmündungsbereich Eschstraße / Silberbrink werden
zurückgebaut. Im weiteren Verlauf in Richtung Münsterstraße wird der Ausbau der Eschstraße
beibehalten. Hierfür ist kein Bebauungsplanverfahren erforderlich; es handelt sich lediglich um
eine Änderung im Bestand.
Herr Witt erläuterte, dass für den geplanten Ausbau der Eschstraße keine Anliegerbeiträge
nach KAG erhoben werden.
Nach dem Vortrag von Herrn Witt, der durch zahlreiche Zwischenrufe immer wieder unterbro-
chen wurde, forderte Herr Dr. Klenner die Bürgerinnen und Bürger auf, sachlich und konstruktiv
ihre Meinung zu äußern und ihre Anregungen vorzutragen.
Es wurden folgende Bedenken, Anregungen und Forderungen von den Bürgerinnen und Bür-
gern vorgetragen und zu Protokoll gegeben:
• Viele der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sprachen sich grundsätzlich gegen einen
Ausbau der Eschstraße aus.
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplanentwurf Nr. 533
Wolbeck - Eschstraße
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung
• Ein Bürger vertrat die Auffassung, dass der zweite Schritt vor dem ersten Schritt gemacht
werde. Der Ausbau der Eschstraße solle bis zum Ausbau der Ortsumgehung zurückgestellt
werden. Es solle abgewartet werden, wie sich die Verkehrsbelastung im Ort entwickle. Ggf.
sei ein Ausbau der Eschstraße nicht mehr erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, dies
abzuwarten und wenn es erforderlich sein sollte, nach neuen Lösungsmöglichkeiten zu su-
chen.
• Es wurde vorgeschlagen, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die
Ortsumgehung anzubinden. Für die Autofahrer würde dies nur einen geringfügig längeren
Weg erfordern. Das spare die Anbindung sowie 1,7 Millionen Euro Ausbaukosten für die
Eschstraße und belaste keine Wohngebiete.
• Es wurde mehrfach bezweifelt, dass die geplanten Überquerungshilfen im Bereich des
Friedhofs und in Höhe der Zufahrt zum Recyclinghof ausreichend verkehrsicher sind. Es
wurde vorgeschlagen, die Überquerungsstellen mit einer Ampelanlage oder auch mit ei-
nem Zebrastreifen zu sichern.
• Nach Auffassung mehrerer Bürger sollte die Telgter Straße zurückgebaut werden, damit
der Verkehr aus Everswinkel und Telgte nicht die Verbindung über die Telgter Straße,
Borggarten und Eschstraße zur Ortsumgehung nutzt. Dieser Verkehr soll die nördliche An-
bindung am Alten Postweg nutzen. Für den LKW- Verkehr soll die Eschstraße gesperrt
werden.
• Es soll geprüft werden, ob mehr Parkraum im Bereich des Friedhofs geschaffen werden
kann. Bei Beerdigungen wird zurzeit entlang der Eschstraße geparkt. Es wird befürchtet,
dass nach dem Ausbau der Eschstraße Fahrzeuge vermehrt im Tönne-Vormann-Weg ge-
parkt werden.
• Anlieger des vorderen Teils der Eschstraße forderten aufgrund des zu erwartenden höhe-
ren Verkehrsaufkommens auch in diesem Abschnitt Immissionsschutzmaßnahmen vorzu-
sehen.
• Ein Bürger äußerte, dass bei ihm und vielen anderen Bürgern der Eindruck entstanden sei,
dass mit den vorgetragenen Argumenten nichts mehr an der Planung geändert werden
könne.
Herr Witt sagte zu, dass die vorgetragenen Anregungen und Vorschläge von der Verwaltung
geprüft werden.
Abschließend erläuterte Herr Witt den weiteren Ablauf des Bebauungsplanverfahrens. Danach
seien als nächste Schritte vorgesehen, einen landschaftspflegerischen Begleitplan zu erstellen
und die Träger öffentlicher Belande zu hören. Im Rahmen der anschließenden Offenlegung des
Bebauungsplanes hätten die Bürger erneut Gelegenheit Stellungnahmen zur Planung ab-
zugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet abschließend der Rat und beschließt den Be-
bauungsplan als Satzung.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankte sich Herr Dr. Klenner bei
den Bürgerinnen und Bürgern für die rege Teilnahme und bei den Vertretern der Verwaltung für
die Präsentation der Planung.
Die Veranstaltung wurde um zirka 20.10 Uhr geschlossen.
gez.
Hertel
Protokollführerin
gez.
Dr. Klenner
Bezirksbürgermeister
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3
V-0606-2011-Anlage-2-Begruendung
71720 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage V/0606/2011 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1. Planungsanlass .....................................................................................................................................1 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 2 4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 6. Inhalt des Bebauungsplanes .................................................................................................................4 6.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................................. 4 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ....................................................5 7.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 5 7.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 7 7.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................10 7.4.3 Boden ..............................................................................................................................12 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................13 7.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................14 7.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................14 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................14 7.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................15 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................15 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 16 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 16 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 17 7.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 17 8. Gesamtabwägung................................................................................................................................19 9. Flächenbilanz.......................................................................................................................................20 10. Durchführungsmaßnahmen.................................................................................................................20 1. Planungsanlass Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) sieht vor, dass die Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt angebun- den wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringer- funktion zur Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Aus- bau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung erforderlich. Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungs- plan Nr. 533 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den Trassenverlauf der Eschstraße im Abschnitt zwischen Sil- berbrink im Osten und der Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Westen. Die westliche Plangebietsgrenze liegt ca. 170 m östlich der geplanten Ortsumgehung Wolbeck. Die südliche Plangebietsgrenze deckt sich im Wesentlichen mit dem südlichen Rand der Esch- straße. Die Straßenverbreiterung erfolgt nach Norden. Die Gesamtbreite der Straßentrasse be- trägt einschließlich sämtlicher Nebenanlagen ca. 18,50 m. Im Bereich der Wohnbebauung Tön- ne-Vormann-Weg wird die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533 durch den Grenzverlauf der angrenzenden Wohngrundstücke gebildet. Dieses entspricht der Grenze der Verkehrsfläche zum Ausbau der Eschstraße entsprechend den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes Nr. 389 vom 14.01.1994. Der Bebauungsplan Nr. 389 weist innerhalb seines Geltungsbereichs bereits Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße ab dem Silberbrink aus und enthält folgenden Hinweis: „Eschstra- ße – Anbindung an die L 585n möglich“. Da der Bebauungsplan Nr. 389 jedoch für den Ausbau der Eschstraße keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festsetzt, wird der Bereich der Eschstra- ße durch den Bebauungsplan Nr. 533 überlagert, bzw. ersetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 533 liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334. Gemarkung Wolbeck-Kspl., Flur 13, Teile der Flurstücke 71, 72, 73, 74, 76, 79, 80, 150, 213, 712, 715, 740, 777, 976. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch ei- nen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Eschstraße ist derzeit als nicht klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan nicht darge- stellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt unterschiedliche Ausbaustandards aus. Ab der Münsterstraße ist die Eschstraße al s Temp-30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwi- schen der Münsterstraße und Silberbrink sind insgesamt vier Fahrbahneinengungen als ver- kehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner weist die Eschstraße in diesem Abschnitt beid- seitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) Radwege sowie Gehwege aus. Stellenweise sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße übernimmt direkte Erschließungsfunktion für die an- grenzende Bebauung. Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege aus. In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs und der Zugang zum Friedhof bzw. zur Leichenhalle. Östlich des Friedhofs befindet sich eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung, die das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet mit dem Zentrum Wolbeck verbindet. Westlich der Straße Goldbrink weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Im Abschnitt zwi- schen Goldbrink und Umgehungsstraße dient die Eschstraße der verkehrlichen Erschließung Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) des städt. Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße selbst ist in dem zu überplanenden Abschnitt Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die ins- besondere für den Erholungsverkehr von großer Bedeutung ist. 5. Planungsziele In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen Beschlüssen sollen mit dem Bebau- ungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße zwi- schen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h (Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung des Straßenzuges Münsterstraße – Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attrak- tive Alternative geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Ver- kehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersu- chung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße haupt- sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - Eschstraße - Am Borgar- ten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Ver- kehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfal- len, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbin- dung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Der gewünsch- te Entlastungseffekt auf der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1). Verkehrliche Entwicklung Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand: 7/2010) sind folgende verkehrliche Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten: Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Straßenabschnitt Status Quo Prognose 2025 mit An- bindung Eschstraße Prognose 2025 ohne Anbindung Eschstraße Prognose 2025 mit An- bindung Wol- becker Wind- mühle [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink 1.900 3.100 1.900 1.900 Eschstraße zwischen Silberbrink und Goldbrink 400 3.900 500 400 Eschstraße westlich Goldbrink 200 4.300 200 200 Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße 10.200 3.900 5.900 5.600 Am Steintor zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße 12.500 6.400 8.900 8.600 Hofstraße zwischen Münsterstraße und Telgter Straße 4.300 3.200 3.200 3.200 Hiltruper Straße zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp 9.800 4.900 8.500 8.200 Am Berler Kamp westlich Hiltruper Straße 4.100 3.100 8.000 7.500 Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck Quelle: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Straßenverkehrsflächen Der Bebauungsplan Nr. 533 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck. Der Ausbau der Eschstraße ist als zweistreifige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m geplant. Auf der Nordseite der Eschstraße ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Brei- te von 2,50 m vorgesehen, der durch einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung von der Fahr- bahn getrennt ist. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Siberbrink und Goldbrink liegt der gemeinsame Geh- und Radweg aufgrund der beengten Verhältnisse unmittelbar neben der Fahrbahn. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord. Nördlich des gemeinsamen Geh- und Radweges ist ein Grünstreifen ausge- wiesen, in dem zum Schutz der Wohnbebauung Silberbrink 1 bis 1h der Bau einer 2,50 m ho- hen Lärmschutzzwang erfolgt. Westlich der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg bis zur westlichen Plangebietsgrenze erhält der Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg eine Breite von 3,00 m. In einem Abschnitt von ca. 30 m westlich des Wohngebietes Tönne-Vormann-Weg bis zur Einmündung der Straße Silberbrink ist innerhalb des Grünstreifens der Bau einer Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m ausgewiesen. Hierfür wird der Grünstreifen auf bis zu 5,70 m Brei- te aufgeweitet, wodurch eine beidseitige Eingrünung der Lärmschutzwand gewährleistet ist. Westlich der Wohnbebauung Tönne-Vormann-Weg schließt nördlich an den gemeinsamen Geh- und Radweg ein 0,50 m breites Bankett und ein offener Straßenseitengraben in 4,50 m Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Breite an. Der vorhandene Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne- Vormann-Weg und der Straße Silberbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohnge- bietes erfolgt künftig über einen Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße verlegt wird. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt geführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Aus dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen zur Eschstraße. Beide Wege werden künftig durch die Anlage einer Lärmschleuse vereinigt und münden im Bereich des vorhandenen Weges westlich des Friedhofs auf die Eschstraße. Zur si- cheren Querung der Eschstraße ist, insbesondere für den Schülerverkehr, die Anlage einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. Eine weitere wichtige Fuß- und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße Sil- berbrink östlich des Friedhofs in Richtung Wigbold. Zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern ist hier die Anlage einer Bedarfsampel geplant. An dieser signal- geregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von dem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den Radweg an der Südseite der Eschstraße wechseln. In ca. 170 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft künftig die derzeit im Bau be- findliche Ortsumgehung Wolbeck (L 585n). Der Planfeststellungsbeschluss vom 06. Februar 2008 zur Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße mittels eines lichtsignalgere- gelten Knotenpunktes an die Ortsumgehung angebunden wird. Der Planfeststellungsbeschluss regelt ebenfalls den Ausbau der Eschstraße auf einer Länge von ca. 170 m zwischen Ortsum- gehung und der westlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533. Die Planung sieht vor, dass auch der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße lichtsignalgeregelt über die Ortsumgehung geführt wird und eine Anbindung an die bestehende Wegeverbindung der Eschstraße erhält. Damit ist gewährleistet, dass auch künftig eine durch- gehende Wegeverbindung für den Fußgänger- und Radfahrer zwischen Wolbeck und Angel- modde zur Verfügung steht. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Grundlage für diese Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwi- schen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Lärm- schutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebau- ungsplan festgesetzt. Weitere Informationen können der Schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der Esch- strasse (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011) entnommen wer- den. 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis der bislang durchgeführten Prüf- schritte der Umweltprüfung gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 des Baugesetz- buches erstellt worden. Dem Entwurf liegen vorhandene Daten sowie folgende Gutachten, die für die Planung erstellt wurden, zugrunde: • Schalltechnische Untersuchung zum Ausbau der Eschstrasse (Planungsbüro für Lärm- schutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011). Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) • Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Eschstrasse in Münster-Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). • Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstras- se in Münster-Wolbeck (Nabu-Naturschutzstation Münsterland e.V., 2009), • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstrasse in Münster-Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster. im Internet (www.stadt-muenster.de/ Verkehr&Umwelt/Umweltkataster). Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstras- se an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstrasse zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstrasse an den planfestgestellten Bereich der Ortsum- gehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstrasse soll als Haupterschließungsstrasse auch eine Zubringerfunktion zur Ortsum- gehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen dem Silberbrink im Osten und der Ortsumge- hung im Westen erfolgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 „Wolbeck – Eschstrasse / Goldbrink“ ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstrasse festgesetzt und es erfolgt ein Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n. Im Bebauungsplan Nr. 533 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der ausgebauten Eschstrasse einschließlich Lärmschutzwand, der gemeinsame Geh- und Radweg sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden Bebau- ungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologi- sche Vielfalt Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtli- nie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Schutzausweisungen Der westliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt im Gebiet des Landschaftsplans (LP) Werse, der das Landschaftsschutzgebiet „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wol- becker Tiergarten“ ausweist sowie die Anpflanzung einer Baumreihe nördlich der Eschstrasse festsetzt. Ansonsten bestehen im Plangebiet und der Umgebung keine Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur- schutzgesetzes betroffen. Die Grenzen des LP Werse werden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung entsprechend angepasst. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 7.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Nördlich der Eschstrasse befindet sich das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 389, südlich liegt der städtische Friedhof Wolbeck (Bebauungsplan Nr. 217). Die Eschstrasse dient gegen- wärtig zwischen dem Goldbrink und der planfestgestellten Umgehungsstrasse der verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbe- reich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstrasse hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münster- strasse und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Strassen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Esch- strasse mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Die vorherrschende Nutzung im Einwirkungsbereich der Eschstrasse ist als reines und allge- meines Wohngebiet sowie Mischgebiet (Nördlich Eschstrasse / westlich Münsterstrasse) zu be- rücksichtigen. Die Wohnhäuser Eschstrasse 25 und 31 sind entsprechend der vorhandenen Struktur als Außenbereich einzustufen. In rund 450 m Luftlinie zum Westrand des Wohngebietes Eschstrasse verläuft die planfestge- stellte Trasse der Ortsumgehung Wolbeck. Der Abschnitt der Eschstrasse östlich außerhalb des Bebauungsplangebietes, zwischen der Einmündung Silberbrink und der Münsterstra sse, ist durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Tempo-30-Regelung gekennzeichnet. Erholungsnutzung Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstrasse ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungswegenetz. Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstrasse lediglich der Erschließung zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist die Optik eines Wirt- schaftsweges auf. Ab dem Waldstück östlich des Gasthauses Hoffschulte handelt es sich um eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde Dorf. Diese Abschnitte mit untergeordne- tem Kfz-Verkehrsaufkommen ermöglichen eine ruhige, landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Die gegenwärtige hohe Freizeit- und Erholungsqualität des Landschaftsraumes im Bereich der Eschstrasse wird jedoch durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt. Die Ortsumgehung ist als Vorbelastung zu berücksichtigen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Immissionsschutz Zur immissionsschutzrechtlichen Einschätzung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Planungsbüro für Lärmschutz, Münster (2011) erstellt um folgende Fragestellungen zu klä- ren: 1. Rechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck Zugrunde gelegt wurden dem Gutachten die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 2025. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz In der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ ist geregelt, dass bei wesentlichen Ände- rungen von Straßen im Bereich des Straßenausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen zu prüfen sind. Der wesentlich geänderte Straßenausbau beginnt im Bereich des Wolbecker Eschs und endet in der Einmündung des Silberbrink (siehe Übersichtslageplan im Gutachten). Die Verkehrszu- nahmen außerhalb der wesentlichen Änderungen der Eschstraße (zwischen Silberbrink und Münsterstraße) wurden ebenfalls untersucht. Die Verkehrszunahme in diesem Straßenabschnitt führen zu Lärmpegelerhöhungen von etwa 5 dB(A) auf bis zu 63/53 dB(A) Tag/Nacht. Gesunde Wohnverhältnisse bleiben gewahrt. 2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Durch die wesentliche Änderung der Eschstraße bis zum Silberbrink haben 23 Wohngebäude eine Anspruchsvoraussetzung für Lärmvorsorge. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Wälle, Wände) haben Vorrang vor passiven (z. B. Schallschutzfenster). Insgesamt wurden drei unter- schiedliche Verläufe der Schallschutzwände mit jeweils zwei unterschiedlichen Höhen der Wände untersucht. Die Wandhöhen wurden so dimensioniert, dass die Wohngebäude im Be- reich des wesentlich geänderten Straßenabschnitts - im ersten Schritt nach den rechtlich verbindlichen Grenzwerten der 16. BImSchV (betrifft Varianten 1, 3, 5) und - im zweiten Schritt den, für die städtebauliche Abwägung relevanten Orientierungswerten der DIN 18005, Teil 1 (betrifft Varianten 2, 4, 6) weitestgehend geschützt sind. Die drei unterschiedlichen Verläufe der Lärmschutzwände orientieren sich bei - Variante 1 und 2 in 8,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe südlich der Wand, Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) - Variante 3 und 4 in 2,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schall- schleuse) mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie der Baumreihe südlich der Wand und - Variante 5 und 6 in 1,25 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schall- schleuse) mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe nördlich der Wand. Die Vorzugsvariante ist Variante 3 (2,75 m Abstand parallel zur Eschstraße mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie Baumreihe südlich der Wand). Aus städtebaulichen, verkehrstechni- schen und finanziellen Gründen wird diese Variante bevorzugt. Durch die Schallschutzmaß- nahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäu- den Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Eine Festsetzung der rückwärtigen Schallschutzwand an der Schallschleuse auf eine städte- baulich vertretbare Höhe von 3,5 m führt am Gebäude Tönne-Vormann-Weg 59 im Dachge- schoss zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV um 2 dB(A). Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schall- schutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräu- men und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien In der Vorzugsvariante (Variante 3 des Gutachtens) werden an allen Wohngebäuden mit An- spruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV im Erdgeschoss und auf den Terrassen auch die Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. In den Obergeschossen werden die Orientie- rungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungüns- tigsten Fall sind demnach passive Schallsc hutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der bauliche Standard im Lärmpegelbereich 3 wird bei Fenstern bereits durch die Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung erreicht. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Planung aus städtebaulicher Sicht auf die Ausseg- nungshalle des Friedhof Wolbeck untersucht. Der Orientierungswert für Friedhöfe wird dort um bis zu 3 dB(A) überschritten. Es wurden Varianten des aktiven Schallschutzes untersucht um eine Verbesserung der Lärmsituation vor allem in Hinblick auf die dort stattfindenden Gottes- dienste zu erreichen. 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck An fünf Straßenquerschnitten der Straßen Am Berler Kamp, Hiltruper Straße und Münsterstraße wurden die Entlastungswirkungen der Umgehungsstraße Wolbeck und der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße im Vergleich zum Ist-Zustand analysiert. Der Verkehr in- nerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf dem Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die Verkehrs- entlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hofstrasse führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedin- gungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Strassenverkehr führen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstrasse auf- grund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Erholungsnutzung Die Erholungsqualität des zukünftigen strassenparallelen Geh- und Radweges wird durch das Verkehrsaufkommen einschließlich LKW auf der Eschstrasse mit entsprechenden Einwirkungen durch Lärm beeinträchtigt. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die strassenparallele Wand wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Vermindert wird diese Zerschneidungswirkung durch einen Überweg inkl. einer Lichtzeichenanlage mit Bedarfs- schaltung („Anforderungsampel“) westlich des Silberbrink, um den südlich gelegenen Friedhof zu erreichen, sowie durch eine weiter westlich angeordnete Querungshilfe, die den Übergang vom Wohngebiet zur Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Eschstrasse erleichtert. Bei den genannten Beeinträchtigungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Erholungs- qualität des Raumes bereits durch die planfestgestellte und gegenwärtig im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild sowie Kul- turgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Biotope Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 533 befindet sich in Höhe des Wohngebietes nördlich der Eschstrasse ein Grünstreifen mit Graben und vereinzeltem Gehölzaufwuchs, der im bestehen- den Bebauungsplan Nr. 389 als Verkehrsfläche und -grün festgesetzt ist. Westlich des Wohn- gebietes ist eine Ausgleichsfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) festgesetzt und realisiert. Südlich außerhalb des Be- bauungsplangebietes grenzt der städtische Friedhof Wolbeck an. Weiter westlich grenzen beid- seitig der vorhandenen Trasse der Eschstrasse Ackerflächen („Eschflur“, s. Punkt 7.4.6) sowie ein Wohnhaus mit Garten an das Bebauungsplangebiet. Die Ackerflächen, Gärten, Wege und der Graben besitzen nur eine geringe ökologische Bedeu- tung. Das Grünland, die jüngeren Gehölze sowie der Friedhof weisen eine mittlere Bedeutung auf. Der in Teilbereichen vorhandene alte Baumbestand hat eine hohe Bedeutung. (Weitere In- formationen können dem Landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden). Tiere Amphibien Im Frühjahr 2009 wurden Amphibienvorkommen an der Eschstrasse und jeweils einem nördlich und südlich gelegenen Kleingewässer sowie am westlich gelegenen Gasthaus Hoffschulte er- Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) fasst. Es wurden insgesamt 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Im Er- gebnis wurden insgesamt 17 Individuen (einschl. 1 Verkehrsopfer) der Erdkröte gefunden, da- von einige Tiere entlang der Eschstrasse. Ein Teil der Erdkröten wanderten vom Friedhof, der vermutlich als Landhabitat und Überwinterungsplatz genutzt wird Richtung Norden. Nordwest- lich steht ein Kleingewässer als Laichhabitat zur Verfügung. In diesem als Fischteich genutzten Gewässer wurden Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Ansonsten werden ggf. Gartenteiche im Wohngebiet als Laichgewässer genutzt. Einige der Erdkröten wurden außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich der Pumpstati- on im Süden sowie im Bereich des Gasthauses Hoffschulte, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung, angetroffen. Weitere Amphibienarten wurden nicht kartiert. Nähere Informationen können dem „Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstrasse in Münster-Wolbeck“ (2009) entnommen werden. Fledermäuse und Vögel Im Umfeld der geplanten Strasse wurden 5 Fledermausarten (Zwerg-, Breitflügel-, Wasserfle- dermaus, Kleiner und Großer Abendsegler) festgestellt. Die besonderen Aktivitätsschwerpunkte der Fledermäuse liegen im Bereich der Angel sowie südlich der Strasse „Am Angelkamp“ sowie nördlich des Bereichs „Altarwiese“ zwischen zwei Waldstücken und damit in rund 300 m bis 600 m Entfernung. Im direkten Umfeld der Eschstras- se wurden jagende Zwergfledermäuse sowie einmal eine überfliegende Breitflügelfledermaus festgestellt. Fledermausquartiere sind im Bereich der Trasse nicht vorhanden. Im Rahmen der Erfassungen der Vogelarten wu rden insgesamt 34 Arten (Brutvögel und Nah- rungsgäste) festgestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um sog. Allerweltsarten, mit Aus- nahme von 4 planungsrelevanten Arten. Dabei handelt es sich um Feldsperling, Kuckuck, Steinkauz und Waldkauz. Die beiden Eulenarten wurden in einiger Entfernung zur Eschstrasse, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung kartiert. Der Kuckuck wurde in der Angelaue beobachtet. Der Feldsperling nutzt zwei direkt südlich an die Eschstrasse angrenzende Hofla- gen mit Hecken und älteren Obstbäumen. Weitere Informationen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (2011) entnommen werden. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Biotop-/Nutzungstypen Vom Ausbau der Eschstrasse sind im Wesentlichen Teile der angrenzenden Ackerflächen so- wie des Grünstreifens zwischen Wohngebiet und Eschstrasse, der planungsrechtlich als Ver- kehrsfläche und –grün zu berücksichtigen ist, betroffen. In geringfügigem Maße sind auch Teile des Friedhofs Wolbeck im Bereich des Bebauungsplans Nr. 217 betroffen. Insgesamt werden durch den Ausbau der Eschstrasse rund 5.023 qm Fläche in Anspruch ge- nommen, davon beträgt die Neuversiegelung durch den Fahrstreifen, den Geh- und Radweg sowie die Lärmschutzwände rund 1.674 qm. Tiere Hinsichtlich der Erdkröten wurde in den 8 Begehungen eine relativ geringe Individuenanzahl (17 Exemplare) kartiert. Davon befanden sich die 4 Ex emplare bei Hoffschulte jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung sowie die 2 Erdkröten an der Pumpstation nicht im unmittelbaren Bereich der Eschstrasse. Bei den verbleibenden Erdkröten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie bei ihren Wanderungen zu Laichgewässern die Eschstrasse queren. Als Vermei- Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) dungsmaßnahme wurde im Gutachten zu den Amphi bienvorkommen (Nabu, 2009) die Installa- tion von Leiteinrichtungen empfohlen. Diese Empfehlung wurde geprüft mit folgenden Ergebnis- sen: • Vor dem Hintergrund einer relativ geringen Anzahl potenziell betroffener Erdkröten er- scheinen technisch aufwändige Leiteinrichtungen mit den entsprechenden Tunnelsystemen als nicht angemessen. • Seitens der Stadt Münster wird nach Inbetriebnahme der ausgebauten und an die Ortsum- gehung angebundenen Eschstrasse ein Monitoring zur Feststellung der Betroffenheit von Erdkröten durchgeführt (s. Punkt 7.7). Streng geschützte Amphibienarten sind von der Planung nicht betroffen. Für die 5 im Betrachtungsraum auftretenden Fledermausarten entsteht nicht das Risiko baube- dingter Individuenverluste, da keine Strukturen durch die Baumaßnahme betroffen sind, die von den Arten als Quartier genutzt werden können. Störungsbedingte Auswirkungen auf den Erhal- tungszustand einer lokalen Population oder ein Verlust der ökologischen Funktion einer Le- bensstätte im räumlichen Zusammenhang sind nicht zu erwarten. Es werden keine Verbotstat- bestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Bezüglich der ungefährdeten Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkun- gen bei Beachtung einer Bauzeitenfestlegung für die Baufeldräumung (außerhalb der Zeit vom 01. März bis zum 30. September) zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dies gilt auch für die planungsrelevanten Arten Ku- ckuck, Steinkauz und Waldkauz. Für den Feldsperling werden artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände durch habitatoptimier ende Maßnahmen vermieden (Anbringung von Nist- kästen). Die Nistkästen werden im Bereich der südlich der Eschstrasse gelegenen städtischen Flächen Friedhof und Pumpstation angebracht. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Im Ausgangszustand besitzen die bewerteten Flächen einen Biotopwert von 20.777 Punkten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Gestaltung wie z.B. der Baumpflanzungen und sonstiger Eingrünungsmaßnahmen etc. verbleibt eine Wertminde- rung des Eingriffsbereiches um 5.853 Punkte. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbü- ren. Diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 2.941 qm werden mit lebensraumtypischen Ge- hölzen bepflanzt zur Ergänzung der am Graben bereits vorhandenen Gehölzstrukturen. Diese Strukturen übernehmen eine wichtige Funktion im Verbundsystem zwischen den Lebensräu- men für Tiere und Pflanzen. Es wird eine Flächenaufwertung um 6.352 Biotopwertpunkte er- zielt, so dass der Eingriff ausgeglichen wird und ein geringfügiger Überschuss verbleibt. 7.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet und weiter nördlich Graubraunen Plaggenesch als schutzwürdigen Boden (mittlere Kategorie) aufgrund der Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte aus. Hinweise auf Eschböden finden sich auch in der Namensge- bung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstrasse“). Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstrasse wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. Der Oberboden wird von schwach-schluffigem bis schwach-tonigem Feinsand unterlagert. Die Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser wur- de lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt. Die Böden im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes werden landwirtschaftlich ge- nutzt. Im östlichen Bereich besteht zwischen der Eschstrasse und dem Graben am Wohngebiet ein Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die vorhandene versiegelte Trasse der Eschstrasse. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine Alt- last-/-Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch den Ausbau der Eschstrasse und den Bau des Geh- und Radweges kommt es zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung im Bereich schutzw ürdiger Böden mit landwirtschaftlicher Nut- zung. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getrof- fen werden (s. Punkt 7.4.7). Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 389 ist der Ausbaustreifen bereits als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Bodenversiegelung in Höhe von 1.674 qm wird in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (s. Punkt 7.4.2) berücksichtigt. 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebi et o.ä.) auf. Im Rahmen von Bodenerkundun- gen entlang der Eschstrasse (s. Punkt 7.4.3) wurde in einem Bodenprofil Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt. Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Kleingewässer, das als Erdkrötenlaichgewässer dient (s. Punkt 7.4.2). Innerhalb des Bebauungsplangebietes befin- det sich kein klassifiziertes Still- oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstrasse weist eine geringe Wasserführung auf. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Die Fläche des Grabens wird im Bereich der Wohnsiedlung für den gemeinsamen Geh- und Radweg sowie tlw. für die Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Das Niederschlagswasser wird in Kanälen im Trennsystem abgeführt. Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung wird nördlich der Esch- strasse ein neuer Graben angelegt. Die Niederschlagswässer werden von der Strasse über die belebte Bodenschicht dem Grund- wasser zugeführt. Dabei erfolgt eine Reinigung, die der Vermeidung von Schadstoffeinträgen ins Grundwasser dient. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt eine Berück- sichtigung der Bodenversiegelung. Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren Kaltluftpro- duktionsfunktion auszugehen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die je- doch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist nicht von einer Beeinträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich hin- aus auszugehen. Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 7.4.1 behandelt, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Im gegenwärtigen Zustand verläuft die Eschstrasse zwischen dem Ortsrand Wolbecks und dem Wäldchen östlich des Gasthauses Hoffschulte als schmaler Wirtschaftsweg und weiter westlich als „Pättken“ für Radfahrer und Fußgänger bis nach Angelmodde Dorf. Der Raum wird über- wiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine alte Eschlage mit der typischen Un- tergliederung der Ackerflur in Längsstreifen, die in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5) bzw. Katasterkarte zu erkennen ist. Diese historische Flurform findet sich auch in der Namens- gebung von Nutzungen in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstrasse“, s. hierzu auch Punkte 7.4.3 und 7.4.7). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Hinsichtlich des Landschafts- bzw. Ortsbildes werden keine prägenden und hochwertigen Struk- turen durch die Planung in Anspruch genommen. Außerhalb des Siedlungsbereiches bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die südliche Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstrasse mit höherem Verkehrsaufkommen ist jedoch im Vergleich mit dem heutigen Wirtschaftswegcharakter in der Landschaft deutlicher wahrzunehmen und störend für die Erholungsnutzung (s. hierzu Punkt 7.4.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten Eschstrasse erfolgt durch die geplante strassenparallele Baumreihe aus einheimischen Laub- bäumen. Der verbleibende Eingriff wird auf insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Ent- wässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren ausgeglichen. Diese Flächen wei- sen teilweise Gehölzbewuchs auf, der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ergänzt wird. Diese Kompensationsmaßnahmen dienen dem Bi otopverbund sowie der Gliederung und Auf- wertung des Landschaftsbildes (s. auch Punkt 7.4.2). 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vom allem südlich der Eschstraße haben sich im Parzellenzu- schnitt bis heute historische Flurformen erhalten. Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind erfah- rungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die früh- mittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vo- rausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut er- halten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit. Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedungsstätten, die den Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch selbst von der his- torischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes ge- klärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der Städti- schen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen abgestimmt werden. Nur durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer angemessenen archäologi- schen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder Bautätigkeit ein- schließen kann, können z.B. die negativen Auswirkungen auf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert werden. Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller beizu- bringen. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den Boden- denkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich. Den Umgang mit Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) sind nach § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DschG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbe- hörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologi- sche Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hin- weis. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Das zukünftige KFZ-Verkehrsaufkommen einschließlich LKW führt zu einer Beeinträchtigung der Erholungsqualität für Radfahrer und Fußgänger. Als Vorbelastung ist allerdings die im Bau befindliche Ortsumgehung zu berücksichtigen. Im Bereich des Wohngebietes kommt eine Zer- Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) schneidungswirkung durch die Lärmschutzwand hinzu. Zur Verminderung dieser Zerschnei- dungswirkung sind zwei Fahrbahnübergänge geplant. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die Na- tur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Boden- funktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vor- feld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchge- führt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen wer- den (s. Punkt 7.4.7). 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anbindung der Eschstrasse an die Ortsumge- hung sowie ein Teilausbau der vorhandenen Trasse bereits im rechtswirksamen Planfeststel- lungsbeschluss enthalten sind. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sind folgende Voraussetzungen bereits geschaffen: 1. Die Eschstrasse wird über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung angebunden. 2. Ein 170 m langer Abschnitt der Trasse der Eschstrasse von der Ortsumgehung nach Osten wird ausgebaut. Aufgrund dieser Voraussetzungen bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die im Falle der Null- variante unerwünschten Durchgangsverkehre von der Eschstrasse fernzuhalten bei gleichzeiti- ger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Rad- fahrer und Fußgänger. Eine geeignete Maßnahme wäre die Errichtung von Schranken jeweils vor dem Knotenpunkt an der Ortsumgehung, die nur durch Berechtigte (landwirtschaftlicher Verkehr) zu öffnen sind bei gleichzeitiger Durchgängigkeit für Radfahrer und Fußgänger (Ampel mit Anforderung). Im Falle der Nullvariante entfiele auch die Notwendigkeit für den 170 m langen Ausbau der Eschstrasse von der Ortsumgehung nach Osten. Hier könnte der Straßenbaulastträger für die Ortsumgehung (Strassen.NRW) unter den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bleiben. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsun- tersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstrasse an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstrasse im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstrasse, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstrasse als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvari- ante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstrasse würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wä- ren nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfal- lende Neuversiegelung der Eschstrasse positiv auswirken. 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW, lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstrasse nicht an die Ortsumgehung anzubin- den, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördlich über die Strasse Wolbecker Wind- Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) mühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein Gewerbe- gebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in einem Wohn- gebiet. Dieser Vorschlag wurde nicht weiter verfolgt, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstrasse soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstrasse und im Süden die Strasse Am Angelkamp. Eine Anbindung der Strasse Wolbecker Windmühle wurde als nicht geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen. Die Anbindung der Strasse Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck enthalten. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des aktiven Lärmschutzes hinsichtlich Lage und Höhe der Lärmschutzwände untersucht. Außerdem wurde die Option passiver Lärmschutzmaßnahmen betrachtet. Im Ergebnis wurde die Variante 3 des aktiven Lärmschutzes als Vorzugsvariante gewählt (s. Punkt 7.4.1 und ausführliche Informatio- nen in der schalltechnischen Untersuchung). 7.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinu- ierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Strassennetz (die nächste im Jahr 2015). Zur Feststellung, inwieweit Erdkröten von dem Ausbau und der Anbindung der Eschstrasse an die Ortsumgehung betroffen sind, wird nach Inbetriebnahme der Strasse ein Monitoring seitens der Stadt Münster durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überwachung dienen als Grundlage, um etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen. Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umwelt- auswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs.3 BauGB). 7.8 Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstrasse zwischen Silberbrink und Ortsumge- hung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstrasse an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstrasse hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münster- strasse und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Strassen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Esch- strasse mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Eschstrasse und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zu- nahme der Verkehrs- und Lärmbelastung gegenüber dem Ist-Zustand verbunden. In der Ver- Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) kehrsuntersuchung (2010) wurden als Prognoseverkehrsmengen für den Abschnitt der Esch- strasse zwischen der Westumgehung und dem Goldbrink 4.400 Kfz/24 h ermittelt und im Ab- schnitt Goldbrink bis zum Silberbrink 3.900 Kfz/24 h. Für den Abschnitt zwischen Silberbrink und Münsterstrasse werden 3.100 Kfz/24 h prognostiziert. Im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Lärmschutz wurde die Variante 3 aus städtebauli- chen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die Schallschutzmaß- nahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen verbleiben an 11 Gebäu- den Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verbleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Im Hinblick auf die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, die flankierend herangezogen wurden, werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnac h passive Schallschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf der Strasse Am Ber- ler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hofstrasse führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) si nd gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum wird entlang der Eschstrasse nicht mehr in der heutigen Form möglich, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die strassenparallele Wand wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Allerdings wird die Erholungsfunktion be- reits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung beeinträchtigt. Die Erfassungen von Tierarten im Bereich der Trasse und der Umgebung führte zu dem Ergeb- nis, dass im Umfeld der Trasse planungsre levante Fledermaus- und Vogelarten vorkommen sowie als Vertreter der Amphibien die Erdkröte als verbreitete Art. Hinsichtlich der Fledermäuse treten durch Realisierung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG ein. Dies gilt auch für die Vogelarten unter der Voraussetzung der von Bau- zeitenfestlegungen für die Baufeldräumung sowie des Anbringens von Nistkästen für den Feld- sperling. Hinsichtlich des Vorkommens von Erdkröten wird ein Monitoring nach Inbetriebnahme der Strasse durchgeführt. Durch die Neuversiegelung von Flächen im Zuge des Ausbaus der Eschstrasse ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Unter Berücksichtung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zur landschaftlichen Einbindung (Pflanzung einer Baumrei- he entlang der Eschstrasse) verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches. Der Aus- gleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungs- grabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Für den Boden verbleiben gemäß dem Land- schaftspflegerischen Begleitplan erhebliche Auswirkungen aufgrund der Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte. Zur Feststellung, ob sich innerhalb der Eschfluren Bodendenkmä- ler befinden, erfolgen vor den Baumaßnahmen Prospektionen des Geländes. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsun- tersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eschstrasse an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs- und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstrasse im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstrasse, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstrasse als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvari- ante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstrasse würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wä- ren nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfal- lende Neuversiegelung positiv auswirken. Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die Strasse Wolbecker Windmühle statt über die Eschstrasse erfolgen könnte. Diese alternative Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstrasse soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese sind im Norden die Eschstrasse und im Süden die Strasse Am Angelkamp. Desweiteren wurden Alternativen im Hinblick auf den Lärmschutz betrachtet (Varianten des ak- tiven Lärmschutzes und passiver Lärmschutz). Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinu- ierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Ein Monitoring der Verkehrszahlen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Strassennetz. 8. Gesamtabwägung Verzicht auf eine Anbindung der Eschstraße / Anbindung Wolbecker Windmühle Planungsziel ist, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieses Ziel kann nur durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses sind im Nor- den die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Ver- kehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersu- chung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße haupt- sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - Eschstraße - Am Borgar- ten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsver- doppelung gegenüber heute zu erwarten. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung eben- falls keine Alternative dar. Der gewünschte Entlstungseffekt im zentralen bereich Wolbecks würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1 der Begründung). Schulwegsicherung Die beiden Wege westlich und östlich des Friedhofs sind zwei wichtige Schulwegverbindungen für Kinder aus dem Bereich nördlich der Eschstraße. Damit auch künftig die stärker befahrene Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eschstraße gefahrlos gequert werden kann, wird westlich des Friedhofs eine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen. An der Wegeverbindung östlich des Friedhofs kann aufgrund der beengten Verhältnisse keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden. Aus diesem Grunde ist hier zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern die An- lage einer Bedarfsampel geplant. Mit diesen Maßnahmen kann der Schülerverkehr zwischen dem Wohnbereich nördlich der Eschstraße und dem Schulzentrum Sicher abgewickelt werden. Straßenquerschnitt An der geplanten Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Silberbrink findet auch der Wech- sel von beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen auf den einseitigen gemeinsamen geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße statt. Die Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen bis zum Weg zum Recyclinghof wäre zwar wünschenswert, lässt sich aber aufgrund der beengten Verhältnisse zwischen dem Friedhof im Süden und dem Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg im Norden nicht verwirklichen. Dadurch bedingt muss der Einmündungsbereich Goldbrink / Eschstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Dies ist jedoch mit den Belangen der Verkehrssicherheit vereinbar, da der Einmündungsbereich ausschließlich von Bewohnern des Wohngebietes befahren wird, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind. Parkplatzsituation am Friedhof Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der Eschstraße ab- gestellt. Diese Möglichkeit des Parkens entfällt mit dem Ausbau der Eschstraße. Als Ersatz werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkmöglichkeiten westlich des Friedhofs am Weg zum Recyclinghof geschaffen. 9. Flächenbilanz Plangebietsgröße 1,2 ha 100% Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,5 ha) 1,2 ha 100% Tabelle 3: Flächenbilanz 10. Durchführungsmaßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den beteilig- ten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die Enteignung. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozial- plan ist daher nicht erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnit- ten bleibt vorbehalten. Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 21 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwi- schen Silberbrink und Ortsumgehung). Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Berichtsvorlage
2726 Zeichen
V/0606/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533: Wolbeck - Esch- straße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung öffentlich auszulegen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck geschaffen werden. Der Aus- bau der Eschstraße ist erforderlich, da diese an die Ortsumgehung Wolbeck angebunden wird und damit künftig als Haupterschließungsstraße eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung über- nehmen soll. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 16.12.2009 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im August 2010. Die Stellungnahmen dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördli- cher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Bebauungs- planes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Kosten für die Realisierung des Bebauungsplanes werden zurzeit auf ca. 2,86 Mio. € ge- schätzt. Im Finanz- und Investitionsplan 2011 der Stadt Münster sind Mittel zum Ausbau der Eschstraße in Höhe von 2,41 Mio. € veranschlagt. Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. Vorlagen-Nr.: V/0606/2011 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 6157 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0606/2011 Die Offenlegung des Bebauungsplanes soll im Oktober/November 2011 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Niederschrift Bürgeranhörung Anlage 2: Begründung Anlage 3: Textliche Festsetzungen Anlage 4: Plan (Verkleinerung)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (16)
- Eschstraße 10
- Münsterstraße 24b
- Telgter Straße 4
- Hiltruper Straße 4
- Hofstraße
- Umgehungsstraße
- Tönne-Vormann-Weg 59
- Am Steintor
- Am Angelkamp
- Am Berler Kamp 9
- Wolbecker Windmühle
- Silberbrink 1
- Goldbrink 400
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0606/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37