0838/2018
Dauerbaustelle durch ein Gerüst am Höninger Weg/Ecke Gottesweg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1919 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0838/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Dauerbaustelle durch ein Gerüst am Höninger Weg/Ecke Gottesweg hier: Anfrage der FREIEN WÄHLER in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 19.03.2018, TOP 7.2.1 Fragen: Herr Ilg, Vertreter der FREIEN WÄHLER in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, bittet um die Beant- wortung folgender Fragen: „1. Gibt es Informationen, wodurch die Verzögerung begründet ist? 2. Gibt es einen neuen Zeitpunkt, wann mit dem Abbau des Gerüsts zu rechnen ist? 3. Wurde die Absperrung der Parkplätze durch die Verwaltung genehmigt? - Wenn ja, für wie lange? 4. Wäre es technisch möglich, ein anderes Folgegerüst oder eine Hängekonstruktion anzubringen, dass wenigstens die Parkplätze wieder genutzt werden können? - Wenn ja, wurde dies mit den Bauherren besprochen?“ Antworten der Verwaltung: zu 1: Die Baustelle besteht seit November 2017 und verläuft bisher planmäßig, Verzögerungen sind nicht bekannt. zu 2: Der Rückbau des Gerüstes vor Haus Nr. 183 und 185 ist für Ende Mai 2018 geplant. Der Rückbau des Gerüstes vor Haus Nr. 181 ist für Mitte November 2018 geplant. zu 3: Die Absperrung der Parkplätze ist genehmigt, im derzeitigen Umfang zunächst bis 05.05.2018. Wenn möglich soll nach erfolgtem Rückbau des Gerüstes vor Haus Nr. 183 und 185 ein Teil des Parkstrei- fens wieder frei gegeben werden. zu 4: Da der Gehweg vollständig durch einen Gerüsttunnel für Fußgänger in Anspruch genommen wird, nicht zuletzt um die Erreichbarkeit der Ladenlokale zu gewährleisten, muss als Baustelleneinrich- tungsfläche mangels Alternativen der Parkstreifen dienen. Die Fahrbahn kann wegen der dort verlau- fenden KVB-Gleise nicht eingeengt werden. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0838/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 15.03.2018 08:04