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A-W/0063/2021

Roxel beruhigen

Antrag an die BV West 30.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.11.2021, TOP 10.8

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2021

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Originalantrag

1381 Zeichen

= cD U MÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV West

Anden
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West
Herm Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster

STADT MÜNSTER
13 0.5Ep. 2021

Amt für Blrgsi u. Raisservioe
Bezirkavorwaltung Weet

Münster, den 29.09.2021

Roxel beruhigen

Die Verwaltung wird aufgefordert kurzfristig ein, von der Planung und Realisierung der Verteilerstraße
Roxel („Nordumgehung“), unabhängigen Lärmaktionsplan zu erarbeiten und noch im Jahr 2021
vorzustellen.

Begründung:

Durch die Verwaltung wurde fest- und in der Antwort A-W 0043 / 2020 vom 08.04.2021 (TOP in der
Sitzung der BV West am 27.05.2021) zu der Anfrage 0043 / 2020 dargestellt, dass der Stadtteil Roxel,
insbesondere der Bereich Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Roxeler Strasse
eine zu große und nicht zulässige Lärmbetroffenheit vorhanden ist.

Als Maßnahmen zur Lärmminderung wird der Bau der 0.g. Verteilerstraße aufgeführt Ein Bau der 0.9.
Verteilerstraße ist aufgrund fehlender Bereitstellung von Haushaltsmittel derzeit nicht absehbar.

Um eine zwingend notwendige und auch zeitnahe Lämm-Entlastung der Roxeler Bürger
herbeizuführen ist eine von der Verteilerstraße unabhängige Lärmreduzierung notwendig, um die
gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.

Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge

Peter Wolfgarten
Nils Schappler
Nicholas Reuting
Karin Park Luikenga

Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2021

4204 Zeichen

67.30.0441 21.10.2021
Frau Otten/Herr Muddemann STADT MÜN STER 6868/6779
N 02, Nov. 2021

Amt für Bürger- u. Ratesarvios
Bezirkeverwaltung West

Bezirksvertretung Münster-Wes

über Y- v/0062/2024

Herrn Stadtrat Peck 19

Antrag Nr. A-W/0063/2021 "Roxel beruhigen"
Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Erarbeitung eines von der Planung und Realisierung der Verteilerstraße Roxel
(„Nordumgehung“) unabhängigen Lärmaktionsplans und Vorstellung im Jahr
2021

Eine erneute Überprüfung der Lärm- und Verkehrssituation im Stadtteil Roxel hat ergeben,
dass die seit 2017 bestehenden Geschwindigkeitsreduzierungen von Tempo 30 sowohl auf
dem Maßnahmenbereich der Havixbecker Straße (MB 46; Priorität 2) einschließlich Alter Ge-
meindeplatz als auch auf der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße bei der Lärmkartierung der
3. Runde (2017) nicht berücksichtigt werden konnten. Diese lagen zum Zeitpunkt der Kartie-
rung noch nicht vor, bzw. die Anordnung von Tempo 30 und die Auftragsvergabe für die Lärm-
kartierung haben sich zeitlich überschnitten. Tempo 30 auf der Annette-von-Droste-Hülshoff-
Straße und der Havixbecker Straße einschließlich Alter Gemeindeplatz sind aufgrund der an-
grenzenden Altenpflegeeinrichtung und der Kita ganztägig (24 h) angeordnet und eingerichtet
worden. Eine Gegenüberstellung der im Lärmaktionsplan zugrunde gelegten Geschwindigkei-
ten und der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Stadtteil Roxel ist der Anlage 1
beigefügt.

Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 kann eine Lärmpegel-
minderung um bis zu 2,5 dB(A) prognostiziert werden. Aus diesem Grund ist im Stadtteil Roxel,
insbesondere an den Straßenabschnitten der Havixbecker Straße einschließlich Alter Gemein-
deplatz und der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße von anderen Lärmbetroffenheiten auszu-
gehen, als diese im Lärmaktionsplan der'3. Runde dargestellt sind. Nach Einschätzung der
Verwaltung werden an den o.g. Straßenabschnitten geringere Lärmbetroffenheiten und weni-
ger Überschreitungen, der von der Stadt Münster im Lärmaktionsplan zugrunde gelegten
Schwellen- und Auslösewerte', erwartet.

Im kommenden Jahr 2022 wird die Stadt Münster, gemäß $ 47 Bundesimmissionsschutzge-
setz, die 4. Runde der Lärmaktionsplanung durchführen. Die Ergebnisse der zugehörigen
Lärmkartierung werden voraussichtlich im Ill Quartal 2022 vorliegen.

1 Für die Lärmaktionsplanung sind nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine verbindlichen Grenz- oder Auslö-
sewerte festgelegt. Die Stadt Münster hat für die Bewertung der Lärmwerte im Rahmen der Lärmaktionsplanung
gesundheitliche Schwellenwerte von 65 / 55 dB(A) Tag / Nacht formuliert und die vom Land NRW benannten
Auslösewerte für eine Prüfung der Lärmsituation von 70 / 60 dB(A) tag / nacht zugrunde gelegt.

Fazit:

Eau
Er}

Festzustellen ist, dass der Lärmaktionsplan der 3. Runde nicht die derzeitige, voraussichtlich
deutlich geringere Lärmbelastungssituation wiederspiegelt. Mit Vorlage der Ergebnisse der
Lärmkartierung im IV Quartal 2022 wird die Lärmbelästungssituation gesamt städtisch, also
auch im Stadtteil Roxel im Rahmen der,Lärmaktionsplanung neubewertet.

Heinrich.Bruns

Anlagen

Anlage 1 Gegenüberstellung der aktuellen zulässigen Geschwindigkeiten zu den Ein-
gangsdaten der Lärmaktionsplanung der 3. Runde:

Antrag Nr. A-W/0063/2021 „Roxel beruhigen“ Anlage 1

Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße

=  Havixbecker Str.
Tilbecker Str.

Geschwindigkeiten Übersicht
M nunn

NV 30 kmih (22 - 6 Uhr)
IV Sohn

NV wm

/V Tokmm

or NV Sim

IV 10 km

Y/V > 1% mm

nicht bekannt

AS Fahrasdstrate

Pienersallee

Abbildung 1: Aktuell zulässige Geschwindigkeiten im Stadtteil Roxel
(Auszug aus dem internen Karten Server der Stadt Münster - Verkehrsplanung)

Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße

Tilbecker Str. Lärmaktionplan der 3. Runde
r Karte 5

Geschwindigkeiten im
Kartierungsnetz

Pienersallee Zulässige Hochstgeschwindigkeit

ganztags
— Hm

— 50kmh
—— 50 0 80 kmh

— Pic 100 kmh Lkr 80 hm

Malinahmenbereiche der
En Larmaktionspianung

Abbildung 2: Zugrundegelegete Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz zur Lärmaktionsplanung der 3. Runde
(Auszug aus Karte 8 zum Lärmaktionsplan der 3. Runde)

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Havixbecker Straße
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Alter Gemeindeplatz
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Roxeler Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0063/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
30.09.2021
Erstellt
30.09.2021 10:48