1510/2020
Sturm und Trockenheitsschäden im Stadtgrün
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1510/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Sturm und Trockenheitsschäden im Stadtgrün Anfrage der Fraktion Bündnis'90 / Die Grünen AN/0267/2020 Anfrage: Durch die letzten beiden Sturmtiefs „Sabine" und „Yulia" sind im Bezirk Chorweiler, der viele Baum und Strauchbestände aufweist, die immensen Trockenheitsschäden durch die, zu trockenen letzten zwei Jahre, noch offensichtlicher geworden. Große Bereiche an Straßen und Wegen im Bezirk sind so vertrocknet, dass Bäume einfach ohne Vorwarnung auf die Wege und Menschen fallen. Dies ist zum Beispiel auf der Verlängerung der Soldinerstr., die unter die Autobahn nach Pesch führt, an den Karnevalstagen passiert. Dort stehen, hinter der Brücke, auf Pescher Seite, die Bäume in Hanglage und kippen dann entsprechen schneller um, als Bäume auf waagerechten Flächen. Es ist ja nicht möglich, alle Wege in einem Bezirk zu sperren, der in weiten Teilen über eine ländliche (rurale) Struktur verfügt, wo eben viele Verbindungswege und Straßen mit Bäumen oder Sträuchern gesäumt sind. Dies würde das öffentliche Leben im Bezirk Chorweiler vielfach lahmlegen. 1) Was tut die Verwaltung um die Bürger im Bezirk Chorweiler vor umfallenden Bäumen zu schüt- zen? a) Wie und wo können die Bürger der Verwaltung über Gefahrenlagen bei Bäumen Bescheid ge- ben? 2) Wer ist Zuständig für die Begutachtung und Beseitigung von Baumschäden und Gefahrenlagen, die dadurch entstehen können? 3) Gibt es eine stadtweite Prioritätenliste für die Pflegemaßnahmen bei Schäden der Baum- und Strauchbestände, die die besondere Situation des Stadtbezirks Chorweiler mit vielen alleeartigen Wegen und Straßen berücksichtigt? 4) Gibt es im allgemeinen eine städtische Rangfolge, wonach die Pflege im Stadtgrün abgearbeitet wird, da bei vielen Bürgern, die auch andere Stadtbezirke aufsuchen, der Eindruck entsteht, dass der Bezirk Chorweiler auch hier nachrangig behandelt wird? 5) Wann und wie werden die zerstörten Flächen wieder aufgeforstet? Antwort der Verwaltung: zu 1.) Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verfügt über speziell geschulte Baumkontrol- leure, welche alle städtischen Bäume an Straßen und an Wegen in Grünanlagen in regelmäßi- gen Abständen hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit überprüfen und die notwendigen Arbeiten anschließend ausführen lassen. 2 zu a) Bürger können sich an das Bürgertelefon der Stadt Köln unter 0221/2210 oder direkt an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen unter der Servicenummer 0221/221-23452 wenden. zu 2.) Zuständig sind die Baumkontrolleure des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. zu 3.) Jeder Stadtbezirk verfügt über eigene Baumkontrolleure, welche über notwendige Maßnah- men an Bäumen entscheiden, und einen Gärtnermeister, der unter anderem für die Pflege von Sträuchern zuständig ist. Eine stadtweite Prioritätenliste gibt es nicht. zu 4.) Es gibt keine städtische Rangfolge für die Pflege im Stadtgrün. Insgesamt verfügt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über drei Pflegeabschnitte mit jeweils einem Gartenbauin- genieur, der jeweils drei Stadtbezirke zu betreuen hat. Für jeden Stadtbezirk gibt es einen Gärtnermeister, der die Pflege in seinem Bezirk eigenständig organisiert. zu 5.) Nachpflanzungen können ausschließlich während der Pflanzperiode in der Vegetationsruhe- zeit von Ende November bis Ende April erfolgen und nur dort, wo der vorhandene Baumbe- stand es zulässt (Schattendruck) sowie im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Sie sollen zwar zeitnah durchgeführt werden, allerdings gibt es aufgrund der Trockenschäden beispiels- weise bei den Straßenbäumen mittlerweile stadtweit rund 750 leere Standorte, für die kom- mende Pflanzperiode stehen dagegen nur Haushaltsmittel zur Pflanzung von 220 bis 230 neu- en Straßenbäumen zur Verfügung. Dementsprechend müssen sich die Ersatzpflanzungen über mehrere Jahre verteilen. Forcieren lassen sich Straßenbaumersatzpflanzungen allerdings dann, wenn Bürger bereit sind die Hälfte der anfallenden Kosten an die Kölner Grünstiftung zu spenden. In Grünanlagen mit größeren Baumbeständen ist teilweise auch eine sogenannte Naturver- jüngung möglich, das heißt, dort entwickeln sich neue Bäume aus den Samen der übrigen, sodass sich Lücken selbständig wieder schließen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1510/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.05.2020
- Erstellt
- 20.05.2020 08:03