1904/2020
Beschlüsse des Integrationsrates zu den Integrationsratswahlen 2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 29.06.2020 1904/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.08.2020 Beschlüsse des Integrationsrates zu den Integrationsratswahlen 2020 Der Integrationsrat hat zu den bevorstehenden Neuwahlen im September 2020 folgende Beschlüsse gefasst: I. „Integrationsratswahlen 2020“ (AN/1747/2019) II. „Antrag auf Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln“ (AN/0601/2020 und Änderungsantrag zu TOP 6.4 (AN/0672/2020) Die aus den Beschlüssen hervorgegangenen Beschlussempfehlungen an den Rat sowie Prüfaufträge an die Verwaltung konnten aus verschiedenen Gründen, die in der Folge erläutert werden, nicht in Gänze in entsprechende Beschlussvorschläge der Verwaltung für den Rat am 18.06.2020 überführt werden. Die Erhöhung der Wahlbeteiligung an der Kommunalwahl und insbesondere an den Wahlen zum In- tegrationsrat und dessen Bekanntmachung haben in der Verwaltung eine hohe Priorität. Es ist der Verwaltung daher ein besonderes Anliegen, ihre Aktivitäten hinsichtlich der Wahlbeteiligung im Sinne des Integrationsrates und auch die rechtlichen Gründe darzustellen, weshalb einzelne Beschluss- punkte des Integrationsrates durch die Verwaltung dem Rat nicht zur Umsetzung vorgeschlagen wer- den konnten. 2 I. Beschluss des Integrationsrates „‚Integrationsratswahlen 2020‘ (AN/1747/2019) Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen (im Sinne von zeitlich und organisatorisch realisierba- ren) Möglichkeiten soll Folgendes umgesetzt werden: 1. Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunal- wahlen; d.h. in jedem Wahllokal (bzw. Wahlraum) soll auch eine Wahlurne für die Integrationsrats- wahlen aufgestellt werden. 2. Es soll eine zentrale Auszählung der Stimmen für die Integrationsratswahlen am Folgetag der Wahlen erfolgen, um in kleineren Wahlbezirken das Wahlgeheimnis zu wahren. 3. Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswahlen auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl ihre Stim- me abzugeben. 4. Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrationsratswah- len versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen. 5. Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen Papier ge- druckt werden als die für die Kommunalwahl. 6. Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll einen Wahlaufruf in einfacher Sprache bei- gelegt werden.“ Die Verwaltung hat die Anregungen auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit hin ge- prüft und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: (1012/2020) Die Anregung zu Punkt 1 wird bei den Planungen der Verwaltung entsprechend berücksichtigt und umgesetzt. Zu Punkt 2 hat die Verwaltung aus organisatorischen Gründen eine Auszählung am dritten Tag nach der Wahl vorgesehen. Grund hierfür ist, dass die Ressourcen des Wahlamtes, insbesondere an den beiden unmittelbar auf den Wahltag folgenden Arbeitstagen, noch für die erforderliche Nachbereitung des Wahltages sowie die Vorbereitung einer evtl. OB-Stichwahl gebunden sind. Al- lerdings besteht hierdurch die Chance auf eine größere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für das Ergebnis der Integrationsratswahlen, da sich erfahrungsgemäß am Tag nach der Kommunalwahl der Fokus der Öffentlichkeit vorrangig auf die Ergebnisse und Analysen zur Rats-, OB-, und BV- Wahl sowie auf die evtl. Notwendigkeit einer Stichwahl richtet. Zu Punkt 3 besteht aufgrund eines Runderlasses des Ministeriums des Inneren NRW vom 23.03.2020 - 11 – 35.12.00 zur Durchführung der Wahlen am 13.09.2020 kein kommunaler Hand- lungsspielraum. Das Ministerium ordnet gegenüber den Wahlvorständen an, „eine besondere Be- ratung von Wählern, die für beide Wahlen wahlberechtigt sein könnten, mit dem Ziel einer höhe- ren Wahlbeteiligung bei der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates (Integrationsausschusses) durch den Wahlvorstand zu unterlassen.“ Auch der Vorschlag unter Punkt 4 kann nicht umgesetzt werden, da die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl nach dem Muster der Anlage 2 zur Kommunalwahlordnung NRW erfolgt und aus Gründen der Rechtssicherheit von Verweisen auf Dokumenten abgesehen wird, die auf ge- setzlichen Mustervorlagen basieren. Die gewünschten Änderungen sind drucktechnisch und aus Gründen der IT kritisch, da die Wahlbenachrichtigungen insbesondere bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen elektronisch weiterverarbeitet werden müssen. Dem Vorschlag unter Punkt 5, ein andersfarbiges Papier zu nutzen, kann ebenfalls nicht gefolgt werden. Die Wahlbenachrichtigungen bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen werden ge- scannt und elektronisch weiterverarbeitet. Der Scanprozess für die Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahlen läuft auf denselben Scannern wie die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl. Um die fehlerfreie Lesbarkeit zu gewährleisten, werden die Scanner auf Farbe und Kontraste speziell eingerichtet. Deshalb muss von unterschiedlichen Farben und Kontrasten auf den Wahlbenachrichtigungen abgesehen werden. 3 Die unter Punkt 6 gewünschte Beilage eines Wahlaufrufes für den Integrationsrat und damit nur für eine der anstehenden Wahlen würde den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen und der gebotenen Zurückhaltung und Neutralitätspflicht der Verwaltung bei der Wahlorganisation widersprechen. Dieser Vorschlag konnte daher nicht in den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgenommen werden. Zur Sitzung am 18.06.2020 wurde dem Rat der Beschluss des Integrationsrates mit dem Be- schlussvorschlag und dem oben ausgeführten Prüfergebnis der Verwaltung zur abschließen- den Entscheidung vorgelegt (Vorlage 1022/2020) Der Rat hat sich der Beschlussvorlage der Verwaltung angeschlossen und beschlossen, dass 1. „…die Wahlen für den Integrationsrat in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommu- nalwahlen und 2. Die Stimmen für die Integrationsratswahlen zentral ausgewählt werden, um in kleinen Wahl- bezirken das Wahlgeheimnis zu wahren. Die Auszählung soll am 3. Tag nach der Wahl erfol- gen.“ Eine komplette Übernahme der sechs Beschlusspunkte des Integrationsrates in eine Verwaltungsvor- lage zur Beschlussempfehlung an den Rat ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da einzelne Beschlusspunkte nicht konform mit der Kommunalwahlordnung NRW sind. Weitere Punkte hätte die Verwaltung aus Gründen der mangelnden Realisierungsmöglichkeiten ablehnen müssen und hat dies auch detailliert begründet. Die Beschlussvorlage der Verwaltung (1012/2020) mit einer vom Beschluss des Integrationsrates abweichenden Empfehlung an den Rat wurde seitens der Verwaltung dem Integrationsrat nicht erneut zu dessen Vorberatung am 25.6.2020 vorgelegt, da dieser mit seinem Beschluss zu AN/1747/2019 bereits ein eindeutiges, wenn auch in Teilen nicht umsetzbares Votum abgegeben hatte. 4 II. Beschluss ‚Antrag auf Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln‘ (AN/0601/2020) und Änderungsantrag zu TOP 6.4: (AN/0672/2020) Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 nach intensiver Diskussion einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in ansprechender Form (analog und digital) alle Kölner Haushalte über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘, ‚Bezirksvertretung‘ und ‚Integrationsrat‘, über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen werden), über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt werden können. in welcher Weise der Kölner Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Europawahl - zur Steige- rung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer „Integrationsratswahl- Challenge“ aufrufen kann und bittet die Verwaltung, dies zu unterstützen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus alle Städte und Gemeinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einbezogen werden mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen. inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entsprechend gestaltet und ggf. angepasst werden können. Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen.“ Die Verwaltung hat auch diese Anregungen des Integrationsrates geprüft und wird diese in einer entsprechenden Beschlussvorlage dem Hauptausschuss am 13.7.2020 vorlegen, ergänzt um die ihrerseits bereits geplanten Maßnahmen zur Bewerbung der Kommunal- und Integrati- onsratswahlen im September 2020. Diese geplanten Maßnahmen entsprechen in weiten Teilen den Anregungen des Integrationsrates. Ebenfalls wurden die zu erwartenden Kosten der vom Integrationsrat angeregten analogen Informati- on über die Wahlen an alle Kölner Haushalte ermittelt (ca. 85.000 €). Die Stadtverwaltung ergreift zahlreiche Aktivitäten, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Hier sind zu nennen: Zahlreiche Plakatkampagnen bewerben die Wahl und unterstützen u.a. auch die Suche nach ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Folgende Stadtinfokampagnen zur „Wahlhel- fenden-Suche“ bzw. „Wählen gehen“ wurden bereits durchgeführt bzw. sind geplant: Wahlhelfersuche: Megalightkampagnen (57 analoge und 91 digitale Flächen): 26.05.-15.06.2020 und 07.07.- 20.07.2020 Citylightkampagnen (260 Flächen): 26.05.-08.06.2020; 23.06.-06.07.2020 und 14.07.- 20.07.2020 Miniposterkampagne (900 Flächen): 14.07.-20.07.2020 In der Woche vor der Wahl startet die Verwaltung eine Cityposter-Kampagne mit dem Slogan „Sie haben die Wahl!“, durch die das bevorstehende Wahlereignis (Wahl der Oberbürgermeisterin / Wahl des Oberbürgermeisters, Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretungen und Wahl des In- tegrationsrates) kurz vor dem Wahltermin noch einmal in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gerückt wird. Megalightkampagnen (112 analoge und digitale Flächen) 08.09.-14.09.2020, Citylightkampagnen (520 Flächen) 08.09.-14.09.2020 Ein Wahlaufruf in den Tagen vor der Wahl auf den digitalen Anzeigetafeln der KVB im Lauftext wird derzeit organisiert. 5 In der Zeit vom 08.09.2020 bis zum 14.09.2020 werden in den KVB-Bahnen Plakate der Serie „Sie haben die Wahl!“ zu sehen sein. Diese Miniposter kommen auf rund 900 Flächen zum Ein- satz. Zusätzlich sollen die Plakate in allen städtischen Dienststellen/ Einrichtungen mit hohen Kundenkontakten zum Aushang kommen. Auch im Pressebereich ergreift die Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wahl zu bewerben. Zu vielen Themen werden Pressemitteilungen veröffentlicht (Wahlbenachrichtigung, Möglichkeit der Direktwahl, Wahlbeteiligung am Wahltag u.v.a.), Pressegespräche geführt und Pressekonferenzen abgehalten. Beim Bürgertelefon der Stadt Köln wird zwei Wochen vor der Wahl jeweils vor der Durchstellung einer Anruferin bzw. eines Anrufers an eine/n Mitarbeiter/in eine Bandansage ablaufen, die zur Teilnahme an der Wahl auffordert. Der monatliche Newsletter der Stadt Köln wird sich zeitnah vor den Wahlen mit dem Thema beschäftigen. Weiterhin ergreift die Verwaltung im Online-Bereich umfangreiche Maßnahmen, um die Wahl zu bewerben: Dies geschieht prominent als Hauptbild (Mainslider) auf der Startseite www.stadt.koeln.de und über die Social Media Kanäle (Facebook, Instagram, Twitter). Konkret bezieht sich das auf: den Aufruf für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (ca. drei Monate im Vorfeld einer Wahl), die Briefwahl online und die Möglichkeiten der Direktwahl (ca. 4 Wochen vor der Wahl, ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahlbenachrichtigung), die zur Wahl stehenden Institutionen werden einzeln vorgestellt, die Wahlraum-Suche insbesondere auch mit einer Suche nach rollstuhlgerechten Wahl- räumen (ca. 4 Wochen vor der Wahl, ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahlbenach- richtigung) sowie die letzte Möglichkeit zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen kurz vor der Wahl. Am Wahltag wird stündlich die Wahlbeteiligung veröffentlicht. Liegt die Wahlbeteiligung niedrig, wird noch einmal ganz explizit auf die Wichtigkeit hingewiesen, an der Wahl teilzu- nehmen. Ebenfalls ist geplant, die #KölnChallenge unter Einbindung von Social Media Multiplikato- ren fortzusetzen, um Zielgruppen zu erreichen, die über die Kanäle der Stadt nicht erreicht werden können. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, auch die Wahlberechtigten zu den Integrationsratswahlen in geeigneter Form anzusprechen. Durch die Geschäftsstelle des Integrationsrates sind folgende Aktivitäten zur Wahlbewerbung vorgesehen. Hier ein Ausschnitt: Bereitstellung umfassender Informationen auf der Webseite über die Arbeit des Integrationsrates und die Möglichkeit ihn zu wählen wie z.B.: Auflistung aller politischen Initiativen der vergangenen Wahlperiode Flyer des Integrationsrates in Deutsch und weiteren sechs Sprachen zum Herunterladen Imagefilm über den Integrationsrat umfängliche Hinweise zur Wahlberechtigung etc. verschiedene kurze Videoclips ‚Ich wähle den Integrationsrat, damit …‘ etc. Erklärvideo zu den Aufgaben, der Funktion und Zusammensetzung des Integrationsrates mit Untertiteln in mehreren Sprachen. Bereitstellung eines Flyers ‚Wählen gehen‘ mit dem gezielt die migrantische Community ange- sprochen und aufgefordert werden soll, an den Integrationsrats- und (falls wahlberechtigt) an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Dieser Flyer soll insbesondere auch den wahlkämpfenden Köl- ner Parteien zur Verfügung gestellt werden und den Synergieeffekt nutzen. Videoclip zum Teilen in den Sozialen Medien (geplant)‚ ‚Wege zur Wahl‘ mit einer Darstellung der verschiedenen Wahlmöglichkeiten (Briefwahl, Direktwahl in neun bezirklichen Kundenzentren, Wahl am Wahlsonntag sowie dem Hinweis einer evtl. erforderlichen Beantragung der Aufnahme ins Wählerverzeichnis) mit Untertiteln in den meistgesprochen Sprachen in Köln. 6 Nutzung der Multiplikatorenfunktion (soweit aufgrund der coronanabedingten Einschränkungen möglich) der Interkulturellen Zentren, des Interkulturellen Dienstes, der Bürgerhäuser und – zentren, der Sozialraumkoordinationen zur Bewerbung der Wahlteilnahme etc. Die Stadt Köln hat somit ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, das potenzielle Wählerin- nen und Wähler auf ihr Wahlrecht aufmerksam macht und ihnen die Stimmabgabe so einfach und so komfortabel wie möglich gestaltet. Die weiteren Antragspunkte hat die Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: Eine analoge Information aller Kölner Haushalte in dem vom Integrationsrat vorgeschlagenen Rahmen ergäbe ein Kostenvolumen von ca. 85.000 € für Druck und Verteilung. In Köln gibt es insgesamt ca. 565.000 Haushalte. Abzüglich der so genannten ‚Werbeverweige- rer‘ käme man auf eine Zahl von ca. 408.000 anzuschreibender Haushalte. Der Druck von 408.000 DinA4 Flyern würde ca. 9.000 € (zzgl. MwSt.), das Einkuvertieren in Briefumschläge oh- ne Fenster würde ca. 13.700 € (zzgl. MwSt.) und der Versand mit der Deutschen Post an 408 000 Haushalte würde ca. 48.000 € (zzgl. MwSt.) kosten. Hinzu kämen noch ca. 1.000 € (zzgl. MwSt.) für die Gestaltung des Flyers. Aufgrund der zu erwartenden geringen Wirkung (z.B. Werbeverweigerung, Umgang mit „Post- wurfsendung“) wird die Verwaltung diese Anregung nicht umsetzen. Die Anregung zum Aufruf einer durch die Verwaltung unterstützen „Integrationsratswahl- Challenge“ zur Steigerung der NRW-weiten Wahlbeteiligung wurde geprüft. In den 396 selbstständigen Gemeinden in NRW gibt es 107 Integrationsräte. Zur Durchführung einer „Integrationsrats-Challenge“ müsste zusätzliches, geeignetes Personal ausgewählt und eingestellt werden. Mit einer entsprechenden konzeptionellen Grundlage müsste von Köln aus der Kontakt zu den 106 verschiedenen Integrationsräten bzw. zu deren Gemeinden Kontakt auf- genommen (in der Sommerferienzeit) und ein Wettbewerb ausgelobt werden. Ein zusätzlicher Wettbewerb in dieser Größenordnung ist in der Kürze der zur Verfügung stehen- den Zeit (12 Wochen vor der Wahl – davon 6 ½ Wochen in den Sommerferien) für die Verwal- tung nicht realisierbar Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung dem Hauptausschuss am 13.7. vorschlagen, den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügliche Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss zu fassen, die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit zu bitten, die anstehenden Wahlen in der von ihr bereits vorgesehenen Form zu bewerben und zu begleiten. Der dringende Wunsch des Integrationsrates, dass der Rat sich in seiner Sitzung am 18.6.2020 damit befassen möge, konnte nicht erfüllt werden, da der Zeitraum zwischen der Entscheidung des Integra- tionsrates am 26.5. bis zur Sitzung des Rates am 18.06. aufgrund der notwendigen umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen nicht ausreichend war, so dass der Beschlussvorschlag nun dem Hauptausschuss zur Sitzung am 13.7. vorgelegt werden wird. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1904/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.06.2020
- Erstellt
- 23.06.2020 11:01