0042/2023
Abschluss der Baumaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes zur Errichtung von Ersatzneubauten an der Eiler Straße in Köln Rath/Heumar
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4332 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 0042/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Abschluss der Baumaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes zur Errichtung von Ersatzneubauten an der Eiler Straße in Köln Rath/Heumar hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 24.11.2022, TOP 9.2.3 Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie sieht der Zeitplan der Autobahn GmbH genau aus? Wann werden die Baumaßnah- men abgeschlossen sein? 2. Ab wann wird die Eiler Straße in Rath/Heumar wieder in beiden Fahrtrichtungen befahrbar sein? 3. Setzt die Verwaltung zeitgleich den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 25.11.2021 (AN/2384/2021) um und erhält den Zebrastreifen in Höhe des Pfarrheims? Wie ist hier der Sachstand? 4. Besteht die Möglichkeit auf der Eiler Straße zwischen Forststr. und Rösrather Straße in beiden Fahrtrichtungen Tempo 30 dauerhaft anzuordnen (wg. Bahnübergang, Schulweg, Zu- weg zu Kirche und Friedhof mit einer hohen Anzahl querender Fußgänger*innen)? 5. Aktuell fehlt an dem Brückenneubau auf der Eiler Straße eine Beleuchtung von Straße und insbesondere Bürgersteig. Wird diese zeitnah realisiert?“ Antworten der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Die Baumaßnahme an der Eiler Str. (Neubau A4-Brücke) ist seit dem 30.11.2022 abgeschlos- sen, der Bürgersteig sowie die Fahrbahndecke auf der Eiler Straße wurden wieder hergestellt. Die Projektleitung von Straßen-NRW schätzt, dass die Baustelle an der Rather Schulstraße (Neubau A4-Brücke) bis April 2023 soweit fortgeschritten sein wird, dass die Rather Schul- straße für den KFZ-Verkehr wieder freigegeben werden kann. Antwort zu Frage 2: Die Eiler Straße ist seit dem 30.11.2022 wieder für beide Fahrtrichtungen frei gegeben wor- den, die ursprüngliche Verkehrsführung wurde wieder hergestellt. Antwort zu Frage 3: 2 Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach diesen Vorschriften dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Aufgrund des vorhandenen Bahnüberganges mit einer Lichtzeichenanlage (Haltestelle der Linie 9) in der Nähe der Querungshilfe sowie der hohen Verkehrsbelastung ist die Anlage eines FGÜ rechtlich nicht möglich. Die an der Örtlichkeit vorhandene Querungshilfe mit Mittelinsel in Höhe des Pfarrheims entspricht den sicherheits- technischen Belangen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) und wird der aktuellen Verkehrslage ausreichend gerecht. Zudem besteht die Möglichkeit, die Straße gefahrlos zu queren, sobald die Schranken am Bahnübergang geschlossen sind. Antwort zu Frage 4: Nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt auch unter günstigsten Umständen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO gibt es jedoch die Möglichkeit der Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Die Voraussetzung für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist aufgrund des unmittelbar auf der Eiler Straße 98 vorhandenen Kindergartens gegeben. Die streckenbe- zogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Aus Sicherheitsgründen sowie zum besseren Ver- ständnis für alle Verkehrsteilnehmenden wird auf eine zeitliche Beschränkung der Geschwin- digkeitsbeschränkung verzichtet. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wird kurzfristig er- folgen. Antwort zu Frage 5: Nach Auskunft der RheinEnergie AG werden die Beleuchtungsanlagen montiert, sobald das noch fehlende Material eingetroffen ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Montagen bis voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2023 durchgeführt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0042/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 04.01.2023 07:39