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0042/2023

Abschluss der Baumaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes zur Errichtung von Ersatzneubauten an der Eiler Straße in Köln Rath/Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4332 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 0042/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
 
Abschluss der Baumaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes zur Errichtung von 
Ersatzneubauten an der Eiler Straße in Köln Rath/Heumar 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 
24.11.2022, TOP 9.2.3 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie sieht der Zeitplan der Autobahn GmbH genau aus? Wann werden die Baumaßnah-
men abgeschlossen sein?  
 
2. Ab wann wird die Eiler Straße in Rath/Heumar wieder in beiden Fahrtrichtungen befahrbar 
sein?  
 
3. Setzt die Verwaltung zeitgleich den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 25.11.2021 
(AN/2384/2021) um und erhält den Zebrastreifen in Höhe des Pfarrheims? Wie ist hier der 
Sachstand?  
 
4. Besteht die Möglichkeit auf der Eiler Straße zwischen Forststr. und Rösrather Straße in 
beiden Fahrtrichtungen Tempo 30 dauerhaft anzuordnen (wg. Bahnübergang, Schulweg, Zu-
weg zu Kirche und Friedhof mit einer hohen Anzahl querender Fußgänger*innen)?  
 
5. Aktuell fehlt an dem Brückenneubau auf der Eiler Straße eine Beleuchtung von Straße und 
insbesondere Bürgersteig. Wird diese zeitnah realisiert?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die Baumaßnahme an der Eiler Str. (Neubau A4-Brücke) ist seit dem 30.11.2022 abgeschlos-
sen, der Bürgersteig sowie die Fahrbahndecke auf der Eiler Straße wurden wieder hergestellt. 
Die Projektleitung von Straßen-NRW schätzt, dass die Baustelle an der Rather Schulstraße 
(Neubau A4-Brücke) bis April 2023 soweit fortgeschritten sein wird, dass die Rather Schul-
straße für den KFZ-Verkehr wieder freigegeben werden kann. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
Die Eiler Straße ist seit dem 30.11.2022 wieder für beide Fahrtrichtungen frei gegeben wor-
den, die ursprüngliche Verkehrsführung wurde wieder hergestellt. 
 
 
Antwort zu Frage 3:

2 
 
Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 
(R-FGÜ 2001). Nach diesen Vorschriften dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von 
Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Aufgrund des vorhandenen Bahnüberganges mit einer 
Lichtzeichenanlage (Haltestelle der Linie 9) in der Nähe der Querungshilfe sowie der hohen 
Verkehrsbelastung ist die Anlage eines FGÜ rechtlich nicht möglich. Die an der Örtlichkeit 
vorhandene Querungshilfe mit Mittelinsel in Höhe des Pfarrheims entspricht den sicherheits-
technischen Belangen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) und wird 
der aktuellen Verkehrslage ausreichend gerecht. Zudem besteht die Möglichkeit, die Straße 
gefahrlos zu queren, sobald die Schranken am Bahnübergang geschlossen sind.  
 
 
Antwort zu Frage 4: 
Nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt auch unter günstigsten Umständen die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 
50 km/h. Gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO gibt es jedoch die Möglichkeit der Anordnung von 
innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen 
des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von 
an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, 
Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.  
Die Voraussetzung für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist aufgrund 
des unmittelbar auf der Eiler Straße 98 vorhandenen Kindergartens gegeben. Die streckenbe-
zogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf 
höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Aus Sicherheitsgründen sowie zum besseren Ver-
ständnis für alle Verkehrsteilnehmenden wird auf eine zeitliche Beschränkung der Geschwin-
digkeitsbeschränkung verzichtet. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wird kurzfristig er-
folgen. 
 
 
Antwort zu Frage 5: 
Nach Auskunft der RheinEnergie AG werden die Beleuchtungsanlagen montiert, sobald das 
noch fehlende Material eingetroffen ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Montagen bis 
voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2023 durchgeführt werden.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0042/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.01.2023
Erstellt
04.01.2023 07:39