2594/2021
Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4580 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2594/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Mülheim beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Entschei- dung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 189.400 € pro Jahr. Die Aufteilung der Mittel erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2022 Finanzposition 0416 Kulturförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 56.900 € 0295.573.1800.2 0604 Kinder- und Jugendarbeit 94.300 € 0295.573.1800.2 0801 Sportförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 Gesamtsummen 189.400 € Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 189.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiese- nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Die Verwaltung hat in die Ratssitzung am 24.06.2021 eine Vorlage eingebracht, mit der die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel durch den Rat beschlossen wurde. Analog zu den Haushaltsjahren 2020 und 2021 sind für die Festsetzung der Haushaltsmittel je Stadtbezirk ein Kopfbetrag in Höhe von 1,07 € je Einwohner und ein Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Bezirk zugrunde gelegt. Die Gesamtsumme der von der Verwaltung auf Basis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2020 für das Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagenen Beträge je Stadtbezirk können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Bezirk Einwohner je Ein- wohner Einwoh- neranteil Sockel- betrag Gesamtbe- trag aufgerun- det 3 1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 € 3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 7 Porz 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 8 Kalk 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € Summe 1.081.087 1.156.763 € 1.426.763 € 1.427.100 € Bei der Vergabe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel ist folgendes zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend konkret sein, pauschale Festlegungen sind un- zulässig. Es ist ein Teilplan zu benennen, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzuordnen ist. Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit möglich bereits eine Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtive Ermächtigungen) und investiver Finanzrech- nung (investive Ermächtigungen) vornehmen. Für die unterjährige Umschichtung von kon- sumtiven Ermächtigungen in die investive Finanzrechnung wird die Haushaltssatzung 2022 eine entsprechende Regelung vorsehen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelver- schiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2594/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.07.2021
- Erstellt
- 19.07.2021 12:10