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2594/2021

Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.09.2021, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4580 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2594/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 
Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Mülheim beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Entschei-
dung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 189.400 € pro Jahr. 
 
Die Aufteilung der Mittel erfolgt wie nachfolgend dargestellt: 
 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2022 Finanzposition 
0416 Kulturförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
56.900 € 0295.573.1800.2 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 94.300 € 0295.573.1800.2 
0801 Sportförderung 19.100 € 0295.573.1800.2 
 Gesamtsummen 189.400 €  
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  189.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiese-
nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Die Verwaltung hat in die Ratssitzung am 24.06.2021 eine Vorlage eingebracht, mit der die Höhe der 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel durch den Rat beschlossen wurde. Analog zu den Haushaltsjahren 
2020 und 2021 sind für die Festsetzung der Haushaltsmittel je Stadtbezirk ein Kopfbetrag in Höhe 
von 1,07 € je Einwohner und ein Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Bezirk zugrunde gelegt. 
Die Gesamtsumme der von der Verwaltung auf Basis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2020 
für das Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagenen Beträge je Stadtbezirk können Sie der nachstehenden 
Tabelle entnehmen. 
 
 
Bezirk Einwohner je Ein-
wohner 
Einwoh-
neranteil  
Sockel-
betrag 
Gesamtbe-
trag 
aufgerun-
det

3 
1 Innenstadt 126.817 1,07 € 135.694 € 30.000 € 165.694 € 165.700 € 
2 Rodenkirchen 110.158 1,07 € 117.869 € 30.000 € 147.869 € 147.900 € 
3 Lindenthal 152.286 1,07 € 162.946 € 30.000 € 192.946 € 193.000 € 
4 Ehrenfeld 109.498 1,07 € 117.163 € 30.000 € 147.163 € 147.200 € 
5 Nippes 117.130 1,07 € 125.329 € 30.000 € 155.329 € 155.400 € 
6 Chorweiler 82.217 1,07 € 87.972 € 30.000 € 117.972 € 118.000 € 
7 Porz 113.415 1,07 € 121.354 € 30.000 € 151.354 € 151.400 € 
8 Kalk 120.610 1,07 € 129.053 € 30.000 € 159.053 € 159.100 € 
9 Mülheim 148.956 1,07 € 159.383 € 30.000 € 189.383 € 189.400 € 
Summe  1.081.087  1.156.763 €  1.426.763 € 1.427.100 € 
 
 
Bei der Vergabe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel ist folgendes zu beachten: 
 Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend konkret sein, pauschale Festlegungen sind un-
zulässig. 
 Es ist ein Teilplan zu benennen, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzuordnen ist. 
 Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit möglich bereits eine 
Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtive Ermächtigungen) und investiver Finanzrech-
nung (investive Ermächtigungen) vornehmen. Für die unterjährige Umschichtung von kon-
sumtiven Ermächtigungen in die investive Finanzrechnung wird die Haushaltssatzung 2022 
eine entsprechende Regelung vorsehen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelver-
schiebung von investiven Ermächtigungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte 
Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei 
der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2594/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.07.2021
Erstellt
19.07.2021 12:10