0477/2017
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2017
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Anlage 2 Lageplan Friesenplatz FT 53- 54 - 57 und 58
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Fahrtreppen 53 und 54 Fahrtreppen 57 und 5 8 Friesenplatz
Anlage 1 Stellungnahme des RPA vom 15.03.2017
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14 45.03.2017 143/1 RPA-Nr.: KOB 2017/0363 een N] hl Eingang 21. März 2 I geL hi | | I. Stadtbahnhaltestellen Kostenermittlung Erneuerung von 6 Fahrtreppen Friesenplatz FT 53, 54, 57 und 58 sowie Hans-Böckler-Platz FT 51 und 52 Kosten eingereicht: 2.113.143 € netto, 2.514.640,17 € brutto Kosten nach Prüfung: 2.113.143 € netto, 2.514.640,17 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die gemäß Rechnungsprüfungsordnung durchgeführte technisch-wirtschaftliche Prü- fung hat ergeben: . Die Kostenermittlung wird unter folgenden Bemerkungen bestätigt. Auf die Summe der Baukosten in Höhe von 1.974.900 € netto wurde ein Verwal- tungskostenzuschlag der KVB AG von 7 % in Höhe von 138.243 € netto erhoben, der im Leistungsinhalt nicht ausreichend erläutert worden ist. Als Planunterlagen wurden Pläne zum ursprünglichen Einbau (1981 -1987) beige- fügt. Zeichnungen zur aktuellen Planung, die einen Abgleich zu den Positionen der Kostenberechnung erlauben, standen nicht zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen sind zudem nicht ausreichend detailliert beschrieben und für eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch Dritte zu pauschal. Ansätze für die Kostengruppe 700 sind in der Kostenermittlung nicht enthalten. ' Mit freundlichen Grüßen aeaere
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 0477/2017 Freigabedatum 21.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2017 bei Finanzstelle 6903-1202-0- 3000, Erneuerung Fahrtreppen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung von 6 im städtischen Ei- gentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz sowie mit der Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitions- kosten von rd. 533.300,00 Euro an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 533.300,00 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2017. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf die Erneuerung der Fahrtreppenanlagen zu verzichten und nimmt eine Stilllegung der Anlagen in Kauf. Verkehrsausschuss 02.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 533.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 211.314 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 166.500 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung An den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz (Fahrtreppen Nr. 53, 54, 57 und 58) und Hans-Böckler- Platz (Fahrtreppe Nr. 51 und 52) sind insgesamt dringend 6 Fahrtreppenanlagen zu erneuern. Die Fahrtreppen sind nicht im Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule, Bf Deutz/Messe, Friesenplatz und Hans- Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanz- planes des Hj. 2016 bei Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen des Rates vom 22.09.2016 enthalten. Es handelt sich um Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere aufgrund des baulichen Zustandes, des Lebensalters (Baujahr 1984) und des erhöhten Wartungsaufwandes der Anlagen. Eine einwandfreie Nutzung der Fahrtreppenanlagen durch die Bürgerinnen und Bürger ist wegen der häufig eintretenden Fahrtreppenstörungen- und ausfällen nicht mehr gewährleistet. Bei vielen älteren Fahrtreppen wurde für die Unterkonstruktion nicht verzinkter Stahl verbaut, der an- schließend beschichtet wurde. Alle Fahrtreppen dieser Bauweise weisen starke Schäden durch Kor- rosion auf, auch wenn zwischenzeitlich der Korrosionsschutz erneuert wurde. Neuere Fahrtreppen haben eine feuerverzinkte Konstruktion die wesentlich dauerhafter ist. Laut des letzten TÜV-Berichtes aus dem Februar 2015 ist davon auszugehen, dass in den kommen- den Jahren mit einem Totalausfall der Fahrtreppen, die über diese Unterkonstruktion verfügen, zu rechnen ist. Eine Instandsetzung ist nach Überschreiten der Nutzungsdauer der Fahrtreppen wegen der vor- handenen und eintretenden Schäden unwirtschaftlich, es bedarf somit einer kompletten Erneue- rung der Fahrtreppenanlagen in 2017/2018. Verbunden mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen werden bauliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Zusammenhang sind die abgehängten Decken zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu montieren. Die vorhandenen Schaltschranknischen sind zu er- weitern. Außerdem ist der Fliesen- und Bodenspiegel im Bereich der Fahrtreppenzugänge und der 3 Wandanschlüsse anzupassen bzw. zu ersetzen. Die Haltestellen, Trassen und Gradienten werden durch diese Maßnahme nicht geometrisch verän- dert bzw. es werden keine umfangreichen baulichen Veränderungen vorgenommen, so dass keine wesentlichen Rohbaueingriffe erforderlich werden. Für alle Fahrtreppen ist eine fahrgastabhängige Richtungsumkehrsteuerung vorgesehen, die den fahrgastabhängigen Auf- und Abwärtsbetrieb erlaubt. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule werden vor der Antriebsmatte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die dem Fahrgast den Betriebszustand der Fahrtreppe signalisieren. Auf die Gesamtkosten hat dies keine nennenswerten Auswirkungen, da lediglich einige Komponenten anders ausgeführt werden müssen. Die Arbeiten für den Austausch bzw. die Erneuerung der Fahrtreppen müssen unter Aufrechterhal- tung des Betriebs durchgeführt werden. Dazu muss jeweils die feste Treppe an dem Treppenaus- gang teilweise gesperrt werden. Nach Demontage der Verkleidungen erfolgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. Nach vorbereitenden baulichen Arbeiten und technischen Ausstattungen wird die neue Fahrtreppe eingehoben. Die Arbeiten für das Ein- und Ausheben der Treppenkonstruktionen erfolgen mittels Autokran. Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB AG für die U-Bahn- und Hochbahn-Strecken. Danach unterhält und erneuert die Stadt Köln auf ihre Kosten die Erdbauwerke außerhalb der Übergabegrenzen und die Rohbauwerke. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen der Bauwerke sowie der Erdbauwerke innerhalb der Über- gabegrenzen unterhält und erneuert die KVB AG. Die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Anlagen vor den Sperren oder Sperrlinien (ehemalige Fahrkartenentwerteranlagen vor dem Zugang des Fahrbetriebes der KVB AG), die gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, werden laut dem U -Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 der KVB AG von der Stadt Köln erstattet. Da es sich bei der geplanten Maßnahme um Erneuerungen der Fahrtreppen vor den Sperren oder Sperrlinien handelt (Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen), die gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, erfolgt für die Ausführung der Baumaß- nahmen eine Erstattung der Kosten an die KVB AG. Genehmigungsverfahren Für die Erneuerung der Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans- Böckler-Platz ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich. Kosten und Förderung Die Gesamtkosten der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen betragen rd. 1.974.900,00 Euro netto und werden der KVB AG zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 7 % auf die Fremdleistungen i.H.v. rd. 138.243,00 Euro netto für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen er- stattet. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG); der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die KVB AG wird die Fördermittel beantragen und geht von zuwendungsfähigen Kosten von rund 1.850.000,00 € netto aus. Hierdurch werden Fördermittel für die Baukosten i.H.v. rd. 1.665.000,00 € netto erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. Die Stadt Köln erstattet den verbleibenden Eigenanteil i.H.v. 309.900,00 € netto zzgl. des zuvor genannten Zuschlages von 7 % i.H.v. rd. 138.243,00 Euro netto = insgesamt 448.143,00 € netto = rund 533.300,00 brutto. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung für die Fahrtreppenanlagen an den Frie- 4 senplatz und Hans-Böckler-Platz über 2.113.143,00 Euro netto (2.514.640,17 € brutto) unter der RPA-Nr.: KOB 2017/0363 vom 15.03.2017 mit Bemerkungen bestätigt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist in der Anlage beigefügt. Zu den Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Für die KVB AG besteht, sofern sie Leistungen für Dritte bzw. für einen Gesellschafter des Unter- nehmens, also die Stadt Köln, erbringt, steuerrechtlich die Verpflichtung, diese Leistungen mindes- tens in der Höhe der entstandenen Kosten vergüten zu lassen. Andernfalls läge eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, da die KVB AG quasi der Stadt die Leistungen zum Vollkostenpreis „schenken“ würde. Daher wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 7 % bei der Weiterberechnung von Fremdrechnungen gemäß des Kostensatzverzeichnisses der KVB AG erhoben, um eine ver- deckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ist mit dem Verwaltungskostenzuschlag der KVB AG von 7 % abgegolten, so dass keine weiteren Kosten bei der KVB AG entstehen. Finanzierung Die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils erforderlichen Mittel von 533.300,00 Euro sind im Haushaltsplan 2016/2017 einschließlich Finanzplanung bis 2020 im Teilfinanzplan 1202 - Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV unter Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt. Für die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen von 211.314,00 Euro sowie der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 165.500,00 Euro wer- den entsprechende Ansätze im Rahmen der Hpl.-Anmeldung 2018 ff berücksichtigt. IVC Im Rahmen des IVC-Verfahrens wurde der Bedarf für die Erneuerung der 6 Fahrtreppenanlagen an der Haltestelle Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz anerkannt. Begründung der Dringlichkeit: Die Fördermaßnahme steht kurz vor der Bewilligung. Da seitens der KVB ein Abruf von Zuwendun- gen zum Stichtag „30.06.2017“ erfolgen soll, um zeitnah Zuwendungen in Anspruch nehmen zu kön- nen, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 zwingend erforderlich. Weitere Planung Bis ins Jahr 2025 werden Erneuerungen von 21 Fahrtreppenanlagen im U-Bahnnetz anfallen. Hier- für werden die Maßnahmen beim NVR im Rahmen der Programmanmeldung vorgestellt, um eine entsprechende Aufnahme in den Maßnahmenkatalog des NVR zu erwirken. Sobald für die Fortführung der Erneuerung die entsprechenden Planungen und aktualisierte Kos- ten vorliegen, erfolgen diesbezüglich weitere Beschlussvorlagen an die politischen Gremien der Stadt Köln. Anlage 1 Stellungnahme RPA vom 15.03.2017 Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppen 53, 54, 57 und 58 Anlage 3 Hans-Böckler-Platz Fahrtreppe 51 und 52
Anlage 3 Lageplan Hans-Böckler-Platz FT 51 und 52
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Hans-Böckler-Platz Fahrtreppe n 51 und 52
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0477/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27