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1573/2019

Auswertung der Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) 2018

Mitteilung Ausschuss 08.05.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 8.3.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 08.05.2019 
 1573/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 
 
Auswertung der Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen 
Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-
Dienstes (GSD) 2018 
Auswertung der Beschwerden 2018* 
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2018 ein 
Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht im Vorfeld in 
den Bezirksjugendämtern abgeholfen werden konnte. 
 
 
 2016 2017 2018 
Bearbeitete Fälle im Allgemeinen Sozialen 
Dienst und Gefährdungsmeldungssofortdienst 
11.102 11.354 11.519 
Eingegangene Beschwerden 
davon 
 Dienstaufsichtsbeschwerden 
 Sachbeschwerden 
 Petitionen/Eingaben 
42 
 
11 
25 
  6 
53 
 
  7 
38 
  8 
32 
 
  3 
27 
  2 
Thematische Schwerpunkte 
 Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit 
Vorwurf der Parteilichkeit der M itarbei-
ter/innen) 
 Inobhutnahme 
 Nicht adäquate Hilfegewährung 
 Eingliederungshilfe  
 Sonstige  
 
16 
 
 
  4 
11 
  6 
  5 
 
 
28 
 
 
  6 
  4 
  7 
  8 
 
17 
 
 
  6 
  3 
  2 
  4 
Antworttenor 
Beschwerde abgewiesen 
Beschwerde abgeholfen 
auf offenes Verwaltungsgerichtsverfahren  
verwiesen 
 
37 
  4 
  1 
 
46 
  7 
  0 
 
28 
  4 
  0

2 
 
* In der angegebenen Gesamtzahl sind drei Folgebeschwerden enthalten. 
 
 
 
 
 
Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden in 2018 
im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich gesunken ist. Sie lag damit sogar unter dem Niveau des Jah-
res 2016 und in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten Fälle bei weniger als 0,3 Prozent. 
27 der insgesamt 32 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 25 abgewie-
sen, während zwei Beschwerden abgeholfen wurde. Von den drei Beschwerden im Arbeitsbereich 
des GSD wurde einer Beschwerde abgeholfen, während zwei abgewiesen wurden. Im Arbeitsbereich 
des Pflegekinderdienstes (PKD) gab es im Jahr 2018 zwei zentral bearbeitete Beschwerden, von de-
nen eine abgewiesen wurde.  
Bezüglich der thematischen Schwerpunkte der eingegangenen Beschwerden ist folgendes festzuhal-
ten: 
Der Anzahl der Beschwerden vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen ist 
anteilmäßig nahezu exakt so stark gesunken wie die Gesamtzahl der Beschwerden. Sie machten 
damit auch in 2018 mehr als die Hälfte aller zentral bearbeiteten Beschwerden aus, wobei nur zwei 
dieser 17 Beschwerden als, zumindest teilweise, berechtigt bewertet wurden. 
Bezüglich der übrigen Themenbereiche ist vor allem der überproportionale Rückgang von Beschwer-
den im Bereich der Eingliederungshilfe bemerkenswert. Die Frage, ob dies als positive Folge inzwi-
schen realistischerer Vorstellungen von der Umsetzung des Inklusionsgedankens im schulischen Be-
reich interpretiert werden kann oder auf zufälligen Schwankungen beruht, kann angesichts der gerin-
gen Fallzahl nicht eindeutig beantwortet werden. 
Erwähnenswert ist weiter, dass auch in 2018 keine der Beschwerden im Zusammenhang mit dem 
Schutzauftrag des Jugendamtes, also bezüglich Inobhutnahmen bzw. Meldungen gemäß §8a SGB 
VIII, als berechtigt bewertet wurde. Die gesetzlichen und internen Vorgaben wurden in allen Fällen 
eingehalten und dies wurde auch sorgfältig dokumentiert. 
Obwohl die bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gegenüber dem Jugendamt und 
anderen Institutionen vielfach bestehenden ausgeprägten Ansprüche naturgemäß nicht immer erfüllt 
werden können, deutet die Tatsache, dass nur vier der zentral bearbeiteten Beschwerden als berech-
tigt bzw. zumindest teilweise nachvollziehbar eingestuft wurden, darauf hin, dass die Mitarbeitenden 
des ASD, PKD und GSD ihre komplexen Aufgaben auch 2018 auf einem fachlich hohen Niveau erfüllt 
haben. 
 
Gez. StD Dr. Keller i.V. für Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1573/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.05.2019
Erstellt
03.05.2019 10:16