BKA 0844
Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 4.1_Von NSV_Anträge_Begründung_TOP_4_BKA_2024_06_14)
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Jutta Schnütgen-Weber
Vertreterin der Naturschutzverbände
im Braunkohlenausschuss
Rauschgraben 22
50170 Kerpen
Schnuetgen-Weber@t-online.de
Mobil: 0172/9485089
An den
Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
Per mail: regionalrat@bezreg-koeln.nrw.de Kerpen, den 3.6.2024
Betr.: Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 14.6.2024
TOP 4: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Feststellungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Götz,
die Naturschutzverbände (NSV) legen Anträge zu den vorgelegten textlichen und
zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4 vor, die im folgenden Text hervorgehoben werden. Die
für den 14.6.2024 unter TOP 4 vorgelegte Beschlussfassung für den Braunkohlenplan
Hambach lehnen wir ab und erläutern im Folgenden die inhaltlichen Ablehnungsgründe.
Dabei sei vorangestellt, dass wir durchaus einige Planungselemente bzw. ökologischen
Belange in Planung und Text anerkennen, aber erst die langfristige rechtliche Sicherung
wesentlicher ökosystemrelevanter Elemente und Gebietsfestsetzungen zufriedenstellen
kann. Diese sehen wir aber aufgrund der Aussagen aus dem politischen Raum als sehr
gefährdet an.
Manheimer Bucht:
Die Zerstörung des Naturraums im Bereich der geplanten Manheimer Bucht kann von den
Naturschutzverbänden nicht akzeptiert werden, zumal die Forderung der Stadt Elsdorf nach
einem „Hafenbalkon“ bzw. einer „Hafeninsel“ diese Zerstörung vergrößern wird. Dem auf
Seite 58 (Teil A) formulierten Ziel - möglichst geringe Flächeninanspruchnahme - wird nicht
entsprochen. Die Forderung nach einer Darlegung des Massenbedarfs für die Planung mit
oder ohne „Hafenbalkon“ halten wir aufrecht. Die Nutzung der Manheimer Bucht für die
Errichtung von WEAs lehnen wir wegen der faunistischen Korridorfunktion zwischen
Hambacher Wald und Steinheide ab.
Antrag Teil A, Seite 126: Streichung des unter dem vierter Spiegelstrich aufgeführten
Textes. Ebenfalls Seite 136/137 entsprechende Passagen.
Antrag, Teil A, Seite 137: Streichen Zeile 13 … und Windenergieanlagen“…
Erläuterungskarten:
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Der von der Neuland Hambach GmbH vorgelegte Rahmenplan Hambach beinhaltet
zahlreiche Nutzungen, die einer angemessenen Berücksichtigung ökologischer
Notwendigkeiten im Rahmen der Klimawandelanpassung widersprechen, so z.B. dargestellt
in den sog. Erläuterungskarten. Zwar werden im Rahmenplan auch ökologische
Vorrangflächen abgegrenzt, die aber im Bereich der Sophienhöhe/Innenkippe durch
Seezugänge bzw. Fotovoltaik auf großen Flächen in ihrer Funktion konterkariert werden. Die
auf Seite 22, Teil A formulierte Klarstellung bezüglich der rechtlichen Einstufung der
Erläuterungskarten unterstützen wir, auch wenn davon die ökologischen Vorrangzonen
mitbetroffen sind. Diese müssen durch entsprechende planerische Festsetzungen langfristig
in ihrer Funktion gesichert werden.
Biotopverbundflächen/Artenschutzflächen:
Im gemeinsamen Biotopverbundkonzept der Naturschutzverbände vom 13.10.2023 gehen
wir von der Notwendigkeit aus, 30% der Landesfläche für ein Netzwerk unterschiedlichster
Lebensräume im Biotopverbund vorzusehen. Auch für die durch den vorgelegten
Braunkohlenplan erfassten Bereiche erwarten wir, dass mindestens 15% der Fläche für den
Biotopverbund bereitgestellt werden. Die durch RWE geschaffenen Artenschutzflächen
müssen erhalten bleiben und gemäß dem Biotopverbundkonzept der Naturschutzverbände
erweitert werden. Nur so kann langfristig das Ziel ökologisch stabiler Räume umgesetzt
werden, die ein wesentlicher Teil einer Klimaanpassungsstrategie für den Raum sein müssen.
Die von RWE umgesetzten Artenschutzmaßnahmen basieren auf einem auch weiterhin
rechtskräftigen Sonderbetriebsplan und haben wegen der damit in Zusammenhang
stehenden Ausnahmegenehmigungen auch weiterhin in ihrer Gültigkeit Bestand. Das betrifft
insbesondere die in den Zeichnerischen Festlegungen als „landwirtschaftliche Fläche“
ausgewiesenen Bereich. Durch diese Festlegung werden bereits angelegte
Artenschutzflächen (z.B. im Bereich der Stadt Elsdorf) zerstört und der Biotopverbund
unmöglich gemacht. Die durch RWE erzielten „Ökopunkte“ dürfen nicht für andere
Nutzungen verrechnet werden.
Die NSV lehnen die Entfernung von Gehölzstrukturen und auch die Entfernung des
Bewuchses auf den Lärmschutzdämmen ab.
Antrag: Teil A, Seite 56: Wir beantragen die Streichung des Passus: „die
Immissionsschutzdämme vor der Stadt Elsdorf, soweit immissionsschutzrechtlich zulässig
und im Sinne der Folgenutzung erwünscht, bereits möglichst im Zusammenhang mit der
Ufergestaltung des Tagebausees umgestaltet oder rückgebaut werden können,“
Tagebausee Hambach:
Der mehrfache Bezug im Text auf die Aussagen des Rheinwassergüteberichts von 2019 wird
von den NSV ausdrücklich kritisiert. Die Aussagen zur Eignung des Rheinwassers zur
Befüllung des Sees sind ein wesentlicher Bestandteil der Kritik am Umweltbericht der
Bezirksregierung. Der vom Erftverband 2019 ursprünglich erstellte Bericht basiert auf Daten
von der Messstation Düsseldorf-Flehe und weist an mehreren Stellen auf weiteren
Klärungsbedarf, z.B. für verschiedene Schadstoffe, hin. Das Gutachten von Dr. Uhlmann wird
nur für den Endzustand des Tagebausees berücksichtigt (vgl. Seite 8, Teil B).
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Die auf Seite 107, Teil A formulierte „verwendungsgerechte Qualität“ bleibt unscharf.
Vielmehr erwarten wir konkrete Angaben, nach welchem Zeitraum die Ziele der WRRL für
dieses stehende Gewässer (Tagebausee Hambach) erreicht werden sollen.
Der Tagebausee ist als Vorfluter für Sümpfungswasser nur bedingt geeignet, weil abflusslos.
Es fehlen konkretisierende Angaben zur Aufbereitung des in den ersten Jahren eingeplanten
Sümpfungswassers.
Im Umweltbericht, Seite 8 wird festgehalten, dass man bei der Umweltprüfung nur auf den
endgültigen Zustand des Tagebausees abhebt und die jahrzehntelange Befüllungsphase
außer Betracht lässt. Die Umweltprüfung muss u.E. auch die Zwischenphasen der Befüllung
umfassen. Dazu haben die Naturschutzverbände bereits einen Antrag formuliert.
Die Einschätzung der Beeinflussung der Grundwasserkörper, Teil B, Seite 72, wird von den
Naturschutzverbänden nicht geteilt. „Gemäß den Ausführungen des
Rheinwassergüteberichts sind dabei allerdings keine relevanten Einträge in das Grundwasser,
die über das Rheinwasser in den See gelangen könnten, zu erwarten.“ Das Rheinwasser wird
gemäß den Vorgaben der WRRL als schlecht bewertet, besonders auch bezüglich der
chemischen Belastungen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie durch ein Gewässer wie
den Rhein, das durch eine große Menge z.T. sehr langlebiger und toxischer Stoffe belastet ist,
keine negativen Einträge in die Grundwasserleiter entstehen sollen, zumal der sog.
„Gebirgsverlust“ über 5 Mrd. m3 betragen wird.
Die Beurteilung der Einflüsse des Kippenabstroms auf die Trinkwasserversorgung im Umfeld
des Tagebaus Hambach zeigt, dass einige Wasserwerke wegen des Sulfatabstroms
abgeschaltet werden müssen. Die auf Seite 110, Umweltbericht formulierte Aussage auf der
Basis des Rheinwassergüteberichts von 2019 kann von den NSV nicht geteilt werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der vorgelegte Braunkohlenplan in seinen textlichen
und zeichnerischen Festlegungen ökologische Belange, und somit die Belange der auf stabile
Ökosysteme angewiesenen Menschen in der Zukunft, nicht ausreichend, nicht eindeutig und
nicht nachdrücklich verfolgt. Vielmehr ist eine anachronistische Sicht auf die Raumnutzung
leitendes Element der Planungen, was besonders in den Erläuterungskarten deutlich wird.
Diese sind zwar nicht Bestandteil des Braunkohleplans, ziehen sich aber als Leitfaden durch
viele Begründungen. Außerdem erscheint die Bedeutung eines langfristig guten Zustandes
des Oberflächen- und Grundwassers noch nicht so berücksichtigt zu werden, wie es
angesichts der Bedeutung der Ressource Wasser im Klimawandel unbedingt notwendig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jutta Schnütgen-Weber
In Kopie an:
Dirk Jansen (BUND NRW)
Heide Naderer (NABU NRW)
Mark vom Hofe (LNU NRW)
Rainer Polke (LNU NRW)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0844 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 10.06.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 14.06.2024 4.1 beschließend TOP: Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4 Beschlussvorschlag: Die Anträge werden angenommen / abgelehnt. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 4.1_Von NSV_Anträge_Begründung_TOP_4_BKA_2024_06_14
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0844
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 14.06.2024
- Erstellt
- 10.06.2024 12:28