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BKA 0844

Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 14.06.2024

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 4.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 4.1_Von NSV_Anträge_Begründung_TOP_4_BKA_2024_06_14)

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8331 Zeichen

1 
 
        Jutta Schnütgen-Weber  
Vertreterin der Naturschutzverbände 
        im Braunkohlenausschuss  
        Rauschgraben 22 
        50170 Kerpen  
        Schnuetgen-Weber@t-online.de 
        Mobil: 0172/9485089 
An den  
Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses  
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln  
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
50667 Köln   
 
Per mail: regionalrat@bezreg-koeln.nrw.de  Kerpen, den 3.6.2024 
 
Betr.:  Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 14.6.2024 
TOP 4: Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes  
Feststellungsbeschluss 
 
Sehr geehrter Herr Götz,  
die Naturschutzverbände (NSV) legen Anträge zu den vorgelegten textlichen und 
zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4 vor, die im folgenden Text hervorgehoben werden.  Die 
für den 14.6.2024 unter TOP 4 vorgelegte Beschlussfassung für den Braunkohlenplan 
Hambach lehnen wir ab und erläutern im Folgenden die inhaltlichen Ablehnungsgründe.   
Dabei sei vorangestellt, dass wir durchaus  einige Planungselemente bzw. ökologischen 
Belange in Planung und Text anerkennen, aber erst die langfristige rechtliche Sicherung 
wesentlicher ökosystemrelevanter Elemente und Gebietsfestsetzungen zufriedenstellen 
kann. Diese sehen wir aber aufgrund der Aussagen aus dem politischen Raum als sehr 
gefährdet an.  
 
Manheimer Bucht: 
Die Zerstörung des Naturraums im Bereich der geplanten Manheimer Bucht kann von den 
Naturschutzverbänden nicht akzeptiert werden, zumal die Forderung der Stadt Elsdorf nach 
einem „Hafenbalkon“ bzw. einer „Hafeninsel“ diese Zerstörung vergrößern wird. Dem auf 
Seite 58 (Teil A) formulierten Ziel - möglichst geringe Flächeninanspruchnahme -  wird nicht 
entsprochen. Die  Forderung nach einer Darlegung des Massenbedarfs für die Planung mit 
oder ohne „Hafenbalkon“ halten wir aufrecht. Die Nutzung der Manheimer Bucht für die 
Errichtung von WEAs lehnen wir wegen der faunistischen Korridorfunktion zwischen 
Hambacher Wald und Steinheide ab.  
Antrag Teil A, Seite 126: Streichung des unter dem vierter Spiegelstrich aufgeführten 
Textes. Ebenfalls Seite 136/137 entsprechende Passagen.  
Antrag, Teil A, Seite 137:  Streichen Zeile 13 … und Windenergieanlagen“… 
Erläuterungskarten:

2 
 
Der von der Neuland Hambach GmbH vorgelegte Rahmenplan Hambach beinhaltet 
zahlreiche Nutzungen, die einer angemessenen Berücksichtigung ökologischer 
Notwendigkeiten im Rahmen der Klimawandelanpassung widersprechen, so z.B. dargestellt 
in den sog. Erläuterungskarten. Zwar werden im Rahmenplan auch ökologische 
Vorrangflächen abgegrenzt, die aber im Bereich der Sophienhöhe/Innenkippe durch 
Seezugänge bzw. Fotovoltaik auf großen Flächen in ihrer Funktion konterkariert werden. Die 
auf Seite 22, Teil A  formulierte Klarstellung bezüglich der rechtlichen Einstufung der 
Erläuterungskarten unterstützen wir, auch wenn davon die ökologischen Vorrangzonen 
mitbetroffen sind. Diese müssen durch entsprechende planerische Festsetzungen langfristig 
in ihrer Funktion gesichert werden.  
Biotopverbundflächen/Artenschutzflächen: 
Im gemeinsamen Biotopverbundkonzept der Naturschutzverbände vom 13.10.2023 gehen 
wir von der Notwendigkeit aus, 30% der Landesfläche für ein Netzwerk unterschiedlichster 
Lebensräume im Biotopverbund vorzusehen. Auch für die durch den vorgelegten 
Braunkohlenplan erfassten Bereiche erwarten wir, dass mindestens 15% der Fläche für den 
Biotopverbund bereitgestellt werden. Die durch RWE geschaffenen Artenschutzflächen 
müssen erhalten bleiben und gemäß dem Biotopverbundkonzept der Naturschutzverbände 
erweitert werden. Nur so kann langfristig das Ziel ökologisch stabiler Räume umgesetzt 
werden, die ein wesentlicher Teil einer Klimaanpassungsstrategie für den Raum sein müssen.  
Die von RWE umgesetzten Artenschutzmaßnahmen basieren auf einem auch weiterhin 
rechtskräftigen Sonderbetriebsplan und haben wegen der damit in Zusammenhang 
stehenden Ausnahmegenehmigungen auch weiterhin in ihrer Gültigkeit Bestand. Das betrifft 
insbesondere die in den Zeichnerischen Festlegungen als „landwirtschaftliche Fläche“ 
ausgewiesenen Bereich. Durch diese Festlegung werden bereits angelegte 
Artenschutzflächen (z.B. im Bereich der Stadt Elsdorf)  zerstört und der Biotopverbund 
unmöglich gemacht. Die durch RWE erzielten „Ökopunkte“ dürfen nicht für andere 
Nutzungen verrechnet werden. 
Die NSV lehnen die Entfernung von Gehölzstrukturen und auch die Entfernung des 
Bewuchses auf den Lärmschutzdämmen ab.  
Antrag: Teil A, Seite 56: Wir beantragen die Streichung des Passus: „die 
Immissionsschutzdämme vor der Stadt Elsdorf, soweit immissionsschutzrechtlich zulässig 
und im Sinne der Folgenutzung erwünscht, bereits möglichst im Zusammenhang mit der 
Ufergestaltung des Tagebausees umgestaltet oder rückgebaut werden können,“ 
Tagebausee Hambach:   
Der mehrfache Bezug  im Text auf die Aussagen des Rheinwassergüteberichts von 2019 wird 
von den NSV ausdrücklich kritisiert. Die Aussagen zur Eignung des Rheinwassers zur 
Befüllung des Sees sind ein wesentlicher Bestandteil der Kritik am Umweltbericht der 
Bezirksregierung. Der vom Erftverband 2019 ursprünglich erstellte Bericht basiert auf Daten 
von der Messstation Düsseldorf-Flehe und weist an mehreren Stellen auf weiteren 
Klärungsbedarf, z.B. für verschiedene Schadstoffe, hin. Das Gutachten von Dr. Uhlmann wird 
nur für den Endzustand des Tagebausees berücksichtigt (vgl. Seite 8, Teil B).

3 
 
Die auf Seite 107, Teil A formulierte  „verwendungsgerechte Qualität“ bleibt unscharf. 
Vielmehr erwarten wir konkrete Angaben, nach welchem Zeitraum die Ziele der WRRL für 
dieses stehende Gewässer (Tagebausee Hambach) erreicht werden sollen.  
Der Tagebausee ist als Vorfluter für Sümpfungswasser nur bedingt geeignet, weil abflusslos. 
Es fehlen konkretisierende Angaben zur Aufbereitung des in den ersten Jahren eingeplanten 
Sümpfungswassers.  
Im Umweltbericht, Seite 8 wird festgehalten,  dass man bei der Umweltprüfung nur auf den 
endgültigen Zustand des Tagebausees abhebt und die jahrzehntelange Befüllungsphase 
außer Betracht lässt. Die Umweltprüfung muss u.E. auch die Zwischenphasen der Befüllung 
umfassen. Dazu haben die Naturschutzverbände bereits einen Antrag formuliert.  
Die Einschätzung der Beeinflussung der Grundwasserkörper, Teil B, Seite 72, wird von den 
Naturschutzverbänden nicht geteilt. „Gemäß den Ausführungen des 
Rheinwassergüteberichts sind dabei allerdings keine relevanten Einträge in das Grundwasser, 
die über das Rheinwasser in den See gelangen könnten, zu erwarten.“ Das Rheinwasser wird 
gemäß den Vorgaben der WRRL als schlecht bewertet, besonders auch bezüglich der 
chemischen Belastungen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie durch ein Gewässer wie 
den Rhein, das durch eine große Menge z.T. sehr langlebiger und toxischer Stoffe belastet ist, 
keine negativen Einträge in die Grundwasserleiter entstehen sollen, zumal der sog. 
„Gebirgsverlust“ über 5 Mrd. m3  betragen wird.     
Die Beurteilung der Einflüsse des Kippenabstroms auf die Trinkwasserversorgung im Umfeld 
des Tagebaus Hambach zeigt, dass einige Wasserwerke wegen des Sulfatabstroms 
abgeschaltet werden müssen. Die auf Seite 110, Umweltbericht formulierte Aussage auf der 
Basis des Rheinwassergüteberichts von 2019 kann von den NSV nicht geteilt werden.   
Abschließend bleibt festzuhalten, dass  der vorgelegte Braunkohlenplan in seinen textlichen 
und zeichnerischen Festlegungen ökologische Belange, und somit die Belange der auf stabile 
Ökosysteme angewiesenen Menschen in der Zukunft, nicht ausreichend, nicht eindeutig und 
nicht nachdrücklich verfolgt. Vielmehr ist eine anachronistische Sicht auf die Raumnutzung 
leitendes Element der Planungen, was besonders in den Erläuterungskarten deutlich wird. 
Diese sind zwar nicht Bestandteil des Braunkohleplans, ziehen sich aber als Leitfaden durch 
viele Begründungen. Außerdem erscheint die Bedeutung eines langfristig guten Zustandes 
des Oberflächen- und Grundwassers noch nicht so berücksichtigt zu werden, wie es 
angesichts der Bedeutung der Ressource Wasser im Klimawandel unbedingt notwendig wäre.  
Mit freundlichen Grüßen  
i.A.  Jutta Schnütgen-Weber  
In Kopie an:  
Dirk Jansen (BUND NRW) 
Heide Naderer (NABU NRW) 
Mark vom Hofe (LNU NRW) 
Rainer Polke (LNU NRW)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4)

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Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0844 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.06.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 14.06.2024 4.1 beschließend 
 
TOP: 
Eingabe der Naturschutzverbände v. 03.06.2024: Anträge zu den vorgelegten textlichen und 
zeichnerischen Unterlagen zu TOP 4 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Anträge werden angenommen / abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 4.1_Von NSV_Anträge_Begründung_TOP_4_BKA_2024_06_14

Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Braunkohlenausschuss
TOP 4.1
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Details

Aktenzeichen
BKA 0844
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
10.06.2024 12:28