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Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1291/2018 vom 20.04.2018

Stand: Am 23.04.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1291/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2018 bereitgestell- ten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für Maßnahmen zur Stadtver- schönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterien- katalogs wie folgt zu verwenden: Maßnahme Betrag in Euro Park am Rosenzweigweg in Köln-Zollstock: 5 Nischen mit Sitz/Bank Kombinationen ausstatten und unterpflastern 28.000,00 € Südpark in Köln-Marienburg: Blumenzwiebelpflanzung (Krokusse, Narzissen) Ersatzpflanzung Rhododendren 5.000,00 € Wetterpilz Äußerer Grüngürtel in Köln- Grundfläche pflastern und Holzbank um Stamm erneuern 9.000,00 € Vorgebirgspark in Köln-Zollstock: Blumenzwiebelpflanzung 2.500 € Bänke in verschiedenen Grünanlagen; hier um den Beschlüssen / Wünschen möglichst zeitnah nachzukommen: ca. 13 Bänke , incl. Unterpflasterung 16.900 € Konrad-Adenauer-Straße in Köln-Marienburg: Absperrung zum Schutz der Grünanlage zur Straße mit Robinien- stamm-Pfählen und neue Doppelholmsperre 13.600,00 € Straßenbäume, Ersatzpflanzungen: Beschlussfassung 19.03.2018 25.000,00 € Summe: 100.000,00 € Die Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzelle 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 be- schlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt. Der Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 03.04.2017 beschlossen, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 ab dem Haushaltsjahr 2018 die je Stadtbezirk für Stadtklima- /Stadtverschönerungsmaßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können: - Nachhaltigkeit der Maßnahme - Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann er- folgen durch: o Aufwertung o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung - Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen - Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen - Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientie- ren sich an folgendem Katalog: - Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen 3 - Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen) - Neubepflanzung von Beeten - Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren - Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Auf- wertungs- und Sicherungsmaßnahmen - Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blu- menzwiebeln) - Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen - Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Re- paratur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule- Flächen, u.ä. - Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen - Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen - Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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