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1291/2018

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4697 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1291/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2018 bereitgestell-
ten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für Maßnahmen zur Stadtver-
schönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 beschlossenen Kriterien-
katalogs wie folgt zu verwenden: 
 Maßnahme Betrag in Euro 
Park am Rosenzweigweg in Köln-Zollstock: 
5 Nischen mit Sitz/Bank Kombinationen ausstatten und unterpflastern 28.000,00 € 
Südpark in Köln-Marienburg:  
Blumenzwiebelpflanzung (Krokusse, Narzissen) 
Ersatzpflanzung Rhododendren 
5.000,00 € 
Wetterpilz Äußerer Grüngürtel in Köln- 
Grundfläche pflastern und Holzbank um Stamm erneuern 9.000,00 € 
Vorgebirgspark in Köln-Zollstock: 
Blumenzwiebelpflanzung 2.500 € 
Bänke in verschiedenen Grünanlagen; hier um den Beschlüssen /  
Wünschen möglichst zeitnah nachzukommen: 
ca. 13 Bänke , incl. Unterpflasterung 
16.900 € 
Konrad-Adenauer-Straße in Köln-Marienburg: 
Absperrung zum Schutz der Grünanlage zur Straße mit Robinien-
stamm-Pfählen und neue Doppelholmsperre 
13.600,00 € 
Straßenbäume, Ersatzpflanzungen: Beschlussfassung 19.03.2018 25.000,00 € 
Summe:  
 
100.000,00 € 
Die Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2018 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzelle 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rat hat im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 100.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 für 
Maßnahmen zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 be-
schlossenen Kriterienkatalogs bereitgestellt.  
 
Der Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 03.04.2017 beschlossen, dass die Bezirksvertretungen 
1 bis 9 ab dem Haushaltsjahr 2018 die je Stadtbezirk für Stadtklima-
/Stadtverschönerungsmaßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden 
können: 
- Nachhaltigkeit der Maßnahme 
- Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann er-
folgen durch: 
o Aufwertung 
o Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität 
o Verbesserung der Pflege und Unterhaltung 
- Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen 
- Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen 
- Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen 
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientie-
ren sich an folgendem Katalog: 
- Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

3 
- Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von 
Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen) 
- Neubepflanzung von Beeten 
- Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren 
- Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Auf-
wertungs- und Sicherungsmaßnahmen 
- Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blu-
menzwiebeln) 
- Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen 
- Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Re-
paratur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-
Flächen, u.ä. 
- Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen 
- Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen 
- Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum 
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe 
durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1291/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2018
Erstellt
19.04.2018 14:11