V/0625/2020
Bebauungsplan Nr. 562 - Entwurf zur Offenlegung
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V-0625-2020-Anlage-3-Perspektive-Variante-3
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
V-0625-2020-Anlage-5-Lageplan-Neu
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Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
V-0625-2020-Anlage-8-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 4 Anlage 8 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 Textliche Festsetzungen z um Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den allgemeinen Wohngebieten (WA 1-15) ist die ausnahmsweise Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Tankstellen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans. 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 In den Allgemeinen Wohngebieten WA2-6, WA8-13 ist die Anzahl der Wohneinhei- ten auf zwei je freistehendem Einzelhaus / je Doppelhaushälfte / je Reihenhaus- scheibe begrenzt. (§ 9 (1) Nr.6 BauGB). 1.2.2 Ausnahmsweise kann die GRZ der Reihenmittelhäuser bis zu 0,5 betragen, um die geforderte profilgleiche Errichtung mit den Nachbarhäusern einzuhalten. (§ 17 Abs.2 BauNVO, vgl. Pkt. 2.1.7). 1.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 1.3.1 Eine rückwärtige Überschreitung der Baugrenzen ist im Erdgeschoss ausnahm s- weise durch Terrassenüberdachungen auf 2/3 der Gebäudebreite bis zu einer Tiefe von 3,0 m zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO) 1.3.2 In der abweichenden Bauweise sind Reihenhäuser mit einer Gesamtlänge von über 50m zulässig, an ihren Endpunkten sind sie mit Grenzabstand zu errichten. 1.4 Höhe baulicher Anlagen / Geschossigkeit 1.4.1 Die maximalen Gebäudehöhen – als Attikahöhen (AH) der Flachdachgebäude bzw. als First- und Traufhöhen (FH, TH) der Gebäude mit geneigten Dächern – sind in den jeweiligen Bereichen der Planzeichnung mit Bezug auf Normalhöhe Null (NHN) festgesetzt. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenkante der senkrecht au f- gehenden Wand mit der Oberkante Dachhaut. (§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) – hier zunächst hilfsweise noch Bezugshöhen – 1.4.2 Bei den II- bis III-geschossig festgesetzten Gebäuden darf das dritte Geschoss m a- ximal 80 % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses betragen. Der Rücksprung ist zur jeweiligen Gartenseite des Grundstücks zu orientieren. 1.4.3 Eine Überschreitung der festgesetzten Höhen durch bis zu 1,0 m hohe Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist generell zulässig. Die Aufbauten und Anlagen sind zu allen Seiten um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückzusetzen (§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §16 Abs. 6 BauNVO, vgl. Pkt. 2.1.5). Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 4 1.5 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen Nebenanlagen 1.5.1 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind nur in nerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen oder außerhalb der Vorgärten an den Schmalseiten der Gebäude o- der im rückwärtigen Bereich zulässig (§ 23 (5) BauNVO). Diese Beschränkung be- zieht sich nicht auf Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen. Zu den öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 23 (5) BauNVO). Alle Nebenanlagen außerhalb der Baufenster sind in eingeschossiger Bauweise mit einer maximalen Höhe von 2,30 m zu errichten (§ 16 (2) Nr.4 BauNVO). 1.5.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf je Einfamilienhaus, je Doppelhaushälfte, je Reihenhausscheibe 10 m² nicht überschreiten. Für Mehrfamilienhäuser beträgt die zulässige Grundfläche für Nebenanlagen 20 m² pro Gebäude (§ 16 (2) Nr.2 BauN- VO). Garagen und Carports, Stellplätze 1.5.3 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit „Ga/Cp“ -festgesetzten Flächen zulässig. (§12 (6) BauNVO) 1.5.4 Bei Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports ) ist ein vorderer Abstand von mindestens 3,0 m (Aufstellfläche) und ein seitlicher Abstand von mindestens 0,5 m zur Straßenbegrenzungslinie bzw. GFL-Fläche einzuhalten. 1.5.5 Nicht-überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder au f den dafür mit „St“-festgesetzten Flächen zulässig. (§12 (6) BauNVO) 1.5.6 Offene Stellplätze sowie private Erschließungsflächen sind mit versickerungsfähi- gem Pflaster oder Gittersteinen auszuführen. Diese Regelung gilt nicht für TG - Zufahrten, sofern eine Pflasterung aus technischen Gründen nicht möglich ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.5.7 Die Tiefgaragenflächen außerhalb der überbauten Flächen sind mit einer mindes- tens 50 cm dicken Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.6 Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen 1.6.1 Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit einheimischen, stand- ortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 16 bis 18 cm zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 1.6.2 Im Bereich der privaten Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein groß- kroniger Laubbaum fachgerecht zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB). Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 4 1.6.3 Die im Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte für Bäume sind als heimische, standortgerechte Laubbäume als Hochstamm mit einem Mindestumfang von 16- 18 cm zu pflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB). 1.7 Immissionsschutz 1.7.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 1.8 Artenschutz 1.8.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 1.9 Versorgungsleitungen, -anlagen 1.9.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Bauwerksgestaltung Dächer 2.1.1 Als Dachform sind in den WA1-13 ausschließlich Flachdächer mit einer Dachnei- gung von maximal 5 Grad zulässig. Im WA14 und WA15 sind Hauptgebäude ausschließlich mit Satteldächern mit ei- ner Neigung von 30-45° zulässig. 2.1.2 Flachdächer der Hauptbaukörper und Garagen sind vollflächig mit mindestens 0,10 m Bodensubstrat dauerhaft zu bedecken und mindestens extensiv zu be- grünen (§ 9 Abs.1 Nr. 16 c BauGB). 2.1.3 Ortgang- und Dachüberstände sind für Gebäude mit Flachdach unzulässig. 2.1.4 Dachaufbauten (mit Ausnahme von Solar- und Photovoltaikanlagen, vgl. Pkt. 1.4.3) sowie Dachterrassen sind unzulässig. Gestaltung: architektonische Einheitlichkeit, Material- und Farbgebung 2.1.5 Die Hauptbaukörper sind nur als Klinkerbauten in roter / rotbrauner Farbgebung (RAL Nr. 3000, 3003, 3009, 3011, 3013, 3016, 3031, 3033), bzw. nur als Klinker- oder Putzbauten in weißer bis beiger Farbgebung (RAL Nr. 1000, 1001, 1002, 1013, 1014, 1015, 9001, 9003, 9010) zulässig. 2.1.6 Glänzende Fassadenmaterialien sind ausgeschlossen. 2.1.7 Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d.h. mit einheitlicher vorderer Gebäudeflucht, gleicher Firsthöhe, gleicher Dachneigung sowie einheit- lich in Material und Farbe zu errichten (§ 9 BauO NRW). 2.2 Grundstücksflächen 2.2.1 Grundstückseinfriedungen an Straßen-, Fuß-/Radweg- oder privaten Erschlie- ßungsflächen sind nur in Verbindung mit einer zur Verkehrs- bzw. Erschließungs- fläche zugewandten Eingrünung mit standortgerechten Laubgehölzen von min- destens 0,30 m Tiefe zulässig. Diese sowie die dahinterliegende Zäune oder Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 4 2.2.2 Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Zwecke benötigt werden, als Grünflächen herzustellen und zu unterhalten. (§ 8 (1) BauO NRW). 3. Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen - Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al- bersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Empfehlung zum Schutz vor Starkregenereignissen Um Schäden bei außergewöhnlichen St arkregenereignissen zu vermeiden wird empfohlen, die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude mindes- tens 0,30 m über der Oberkante der jeweils benachbarten Verkehrs- und Freiflächen anzuordnen. Insbesondere bei Aufenthaltsräumen im Kellergeschoss sollte verstärkt Vorsorge vor Überflutung getroffen werden. Für Tiefgaragen wird empfohlen, technische Vorkehrungen zum Schutz vor Überfl u- tungen zu treffen (Schwellen, Drainagerinnen mit ausreichenden Breiten und Ti e- fen). 3.3 Denkmalschutz Im Geltungsbereich befindet sich ein vermutetes Bodendenkmal gemäß §2 Den k- malschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG), das im Vorfeld jedweder Erdarbei- ten wissenschaftlich untersucht, geborgen und dokumentiert werden muss (§ 29 DSchG). Auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler können in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft bei Bodeneingriffen jederzeit neue Boden- denkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturg e- schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natür- lichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL- Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist un- verändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.4 Kampfmittel (noch in Bearbeitung) 3.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich je- doch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren.
V-0625-2020-Anlage-7-Begruendung
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Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 20
Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
Begründung
z
um Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562:
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten /
Heriburgstraße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................ ................................................................. 2
2. Geltungsbereich ................................ ..................................................................................................... 2
3. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................................................................. 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 4
4. Räumliche und strukturelle Situation ................................ ..................................................................... 4
5. Planungsziele ................................ ......................................................................................................... 4
5.1 Übergeordnete Zielsetzungen ..................................................................................................... 5
5.2 Konkrete Zielsetzungen ............................................................................................................... 5
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................ ................................................................................. 6
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 6
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 6
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 6
6.2.2 Überbaubare Flächen........................................................................................................ 9
6.2.3 Bauweise und Bauform ..................................................................................................... 9
6.2.4 Dachform, Dachaufbauten .............................................................................................. 10
6.2.5 Gestalt ............................................................................................................................. 10
6.2.6 Garagen / Carports / Stellplätze, Nebenanlagen ............................................................ 11
6.2.7 Freiflächen, Begrünung ................................................................................................... 12
6.2.8 Einfriedungen .................................................................................................................. 13
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung (noch in Bearbeitung) ............................................................ 13
6.3.1 Äußere Erschließung....................................................................................................... 13
6.3.2 Innere Erschließung / ruhender Verkehr ........................................................................ 13
6.3.3 ÖPNV .............................................................................................................................. 14
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 14
6.4.1 Entwässerung .................................................................................................................. 14
6.4.2 Energieversorgung .......................................................................................................... 15
6.4.3 Entsorgung ...................................................................................................................... 15
6.4.4 Versorgungseinrichtungen .............................................................................................. 15
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 15
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 16
6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................. 16
6.6.2 Grünflächen auf Privat-Grundstücken ............................................................................. 16
6.6.3 Wald (noch in Bearbeitung) ............................................................................................. 16
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 17
6.6.5 Ausgleichsflächen (noch in Bearbeitung) ........................................................................ 17
6.6.6 Flächen für die Wasserwirtschaft (noch in Bearbeitung) ................................................ 17
6.7 Immissionsschutz (noch in Bearbeitung) ................................................................................... 17
6.7.1 Verkehrslärm (noch in Bearbeitung) ............................................................................... 17
6.7.2 Gewerbelärm (noch in Bearbeitung) ............................................................................... 18
6.7.3 Sport- und Freizeitlärm (noch in Bearbeitung) ................................................................ 18
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 18
6.9 Kampfmittel (noch in Bearbeitung) ............................................................................................ 18
6.10 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 18
6.10.1 Bodendenkmale .......................................................................................................... 18
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 20
6.10.2 Baudenkmäler ............................................................................................................ 18
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 19
9. Gesamtabwägung (noch in Bearbeitung) ............................................................................................ 20
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich (noch in Bearbeitung) ......................................... 20
9.2 sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen (noch in Bearbeitung) ......................... 20
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen (noch in Bearbeitung) .................................. 20
Anhang ........................................................................................................................................................ 20
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Angesichts der positiven Entwicklungsperspektiven der Stadt Münster ist auch langfristig von
einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen. Zentrales Ziel der Münsteraner
Stadtentwicklung ist deshalb die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebo-
tes. Damit einher geht auch die Bereitstellung ausreichender technischer und sozialer Infr a-
strukturen. Aus siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen sollen bei der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung vorranging Flächen durch Wi e-
dernutzbarmachung, Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt
werden. Bei der knapp 8,9 ha großen Fläche am „Kirschgarten“ handelt es sich um einen be-
reits verkehrlich erschlossenen und im Stadtteil Handorf integrierten Standort, welcher mit Aus-
nahme des östlichen Bereichs von allen Seiten von Wohnnutzung umgeben ist.
Der Bebauungsplan Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ soll die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets in Kombi-
nation mit wohnungsnaher Infrastruktur auf den Flächen der ehemaligen Sportanlagen in Müns-
ter-Handorf schaffen.
Vorausgegangen ist der Bebauungsplan Nr. 561 vom Februar 2018, der die Verlegung der bi s-
lang am Kirschgarten gelegenen Sportflächen und -einrichtungen eingeleitet hat, welche künftig
auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Hobbeltstraße verortet werden.
2. Geltungsbereich
Das dreiseitig von Bebauung umschlossene Plangebiet befindet sich zwischen der Straße
Kirschgarten im Süden, der Heriburgstraße im Westen und Nordwesten sowie der Hobbeltstr a-
ße im Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 562 wird begrenzt:
im Norden / Nordwesten durch die Sporthalle Middelfeld und den Kindergarten „Am Juf-
fernbach“ sowie die Wohnbebauung an der Straße Bünkamp,
im Osten durch die Hobbeltstraße und die jenseitigen Kleingarten/ Tennisplatzflächen,
im Süden durch die Wohnbebauung an der Straße Kirschgarten,
im Westen durch die Wohnbebauung an der Heriburgstraße.
Innerhalb des Plangebiets liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung: Handorf, Flur 9
Flurstücke: 1382, 1629, 1630, 1631, 1801, 1803,
Teile der Flurstücke 1804, 1859.
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 20
Abbildung 1: Luftbild mit eingezeichnetem Plangebiet
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Bebauungsplan durch einen rot -grauen
Farbstreifen gekennzeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster stellt den Planbereich bereits ent-
sprechend der beabsichtigten Nutzung als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Müns ter – wurde für diesen Bereich im
Jahr 2017 parallel im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans 561 geändert –
stellt das Plangebiet hauptsächlich als Wohnbaufläche mit ergänzenden Gemeinbedarfsstruktu-
ren und ergänzender Grünfläche entlang des Juffernbachs dar.
Somit sind die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans Nr. 562 gemäß § 8 (2) BauGB aus
dem FNP entwickelt.
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 20
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Für das Plangebiet gilt bislang der rechtskräftige Bebauungsplan Handorf Nr. 2 „Middelfeld“
(HAN2), welcher 1969 in Kraft getreten und 1977 zuletzt geändert wurde. Dieser setzt für den
Planbereich überwiegend öffentliche Grünfläche und Fläche für Gemeinbedarf fest, was sich
vor Ort durch das Bürgerbad und die Sportflächen manifestierte.
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 562 verliert der Bebauungsplan HAN2 seine
rechtskräftige Wirkung in dem vom neuen Bebauungsplan überlagerten Bereich.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Das ca. 8,9 ha große Plangebiet ist in den süd- östlichen Siedlungsbereich Handorfs eingebun-
den. Das Stadtteilzentrum, welches sich um die Handorfer Straße gebildet hat, liegt mit dem
Großteil der örtlichen Einkaufsmöglichkeiten westlich etwa 500 m entfernt. Die dem Plangebiet
nächstgelegene Versorgung mit täglichen Gütern befindet sich in ca. 120 m Entfernung an der
Ludwig-Wolker-Straße.
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegen die Matthias -Claudius- und die Kardinal -von-
Galen-Grundschule. Sie beide sind aus dem neuen Wohnquartier heraus fußläufig zu erreichen.
Die fünfgruppige Kindertagesstätte „Am Juffernbach“, welche nördlich des Plangebietes liegt,
ergänzt das Infrastrukturangebot.
Derzeit wird das Plangebiet als Grün- bzw. Gemeinbedarfsfläche durch das Bürgerbad, zwei
Fußball- und weitere Bolzplätze mit ergänzenden Sporteinrichtungen, einem Kinderspielplatz
und dem Heimathaus genutzt. Ihnen sind größere Stellplatzanlagen zugeordnet.
Der (teilweise verrohrte) Juffernbach teilt das Plangebiet in Ost und West und dient gleichzeitig
als Bindeglied zur Naherholung, da er zugleich ein ökologisch wertvolles Element darstellt.
Wohnbebauung grenzt nördlich, westlich und südlich des Plangebietes an. Die Struktur der nä-
heren Umgebung ist durch überwiegende Wohnnutzung – im Süden und Westen I - bis II -
geschossige Einfamilien -, Doppel - und Reihenhausbebauung mit vereinzelten Mehrfamilien-
häusern, im Norden insbesondere I - bis II -geschossige Reihen- und II - bis III- geschossiger
Mehrfamilienhäuser – geprägt.
Östlich des Plangebiets liegen – getrennt durch die Hobbeltstraße – die Flächen des Kleingärt-
nervereins Lammerbach e. V. sowie des Tennisclubs Handorf e.V.. Nördlich daran angrenzend
entsteht das neue Sportzentrum Handorfs mit einem Bürgerbad und weiteren Sport - und Frei-
zeitflächen.
5. Planungsziele
Das übergeordnete Planungsziel besteht darin, weitere Wohnbauflächen zu entwickeln und
damit dem anhaltenden Wohnraumbedarf in Münster Rechnung zu tragen. Dabei sollen vielsei-
tige Angebote geschaffen werden, die sich an verschiedene Zielgruppen richten. Dies beinhaltet
auch die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum entsprechend des Modells der soz i-
algerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü).
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und E r-
richtung von ca. 180 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern schaffen. Diese
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 20
Mischung der Wohnformen wird realisiert, um den verschiedenen Wohnraumbedarfen gerecht
zu werden. Verbunden mit freiraumplanerischen Qualitäten sollen so – gemäß den derzeit übli-
chen Maßgaben bei aktuellen Baugebieten in den Außenstadtteilen Münsters – Dichten erreicht
werden, die das Umfeld berücksichtigen, zugleich aber auch einen nennenswerten Mengenef-
fekt erzielen.
In den Bereichen, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, sollen je nach Nachfragesituati-
on auch Angebote für Gemeinschaftswohnformen, Seniorenwohnen sowie eine Flüchtlingsun-
terkunft möglich sein.
Gleichzeitig muss mit der Schaffung von Wohnraum die soziale Infrastruktur angepasst werden:
Die bislang westlich des Plangebietes gelegene Matthias -Claudius-Grundschule ist baulich in
die Jahre gekommen und muss zudem deutlich erweitert werden. Anstatt einer Sanierung am
Altstandort ist die Verlagerung dieser Schule ins Plangebiet vorgesehen. Somit wird die Chance
gegeben, einen Neubau unter modernen pädagogischen Gesichtspunkten zu errichten.
Ein weiteres Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung freiraumplanerischer Strukturen. Dies
beinhaltet die Erschließung des Plangebietes durch Fuß- und Radwegeverbindungen, di e Re-
naturierung des Juffernbachs, die Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes sowie die
Verortung eines Spielplatzes im Plangebiet.
5.1 Übergeordnete Zielsetzungen
Die Stadt Münster beabsichtigt, das frei werdende Sportplatzgelände aufzuwerten, indem v or-
rangig Wohnbauflächen geschaffen werden. Dabei wird eine Bebauung angestrebt, die sich der
Umgebung anpasst. Demnach unterliegt das städtebauliche Konzept folgenden Zielsetzungen:
hochwertige, ortsnahe Bauflächen für die Wohnnutzung bereitzustellen,
die gewachsenen Strukturen aufzugreifen und weiterzuentwickeln,
auf kurzem Wege Freiraum zugänglich zu machen,
infrastrukturelle Bedarfe zu decken.
5.2 Konkrete Zielsetzungen
Mit dem städtebaulichen Konzept sollen verschiedene und in Handorf etablierte Wohnfor men –
wie Doppel- / Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau – verwirklicht werden, um so neben
jungen Familien auch der älteren Generation einen angemessenen Wohnraum bieten zu kön-
nen. Mit ihren öffentlichen und privaten Räumen bildet die künftige Bebauung klare Orientierung
und überschaubare Nachbarschaften, welche auf die Maßstäblichkeit der Umgebung aufbaut.
Aus ökologischen wie stadtgestalterischen Gründen sind dabei ausschließlich begrünte Flac h-
dächer vorgesehen.
Die Anbindung des Plangebiets erfolgt über die Hobbeltstraße und die Straße Kirschgarten, so
dass eine fußläufige Verbindung zum Ortszentrum Handorfs und eine Verknüpfung mit dem
Umfeld entsteht.
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 20
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Um eine beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten und die Ziele
des Bebauungsplans auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs umzusetzen, sind Fest -
setzungen bezüglich
des Erschließungskonzeptes
der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,
der überbaubaren Grundstücksflächen,
der Dachform,
der Sicherung von schützenswerten Baumbestand
von substantieller Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern.
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte
Art der baulichen Nutzung
Alle im Plangebiet vorgesehenen Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet gem.
§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, da die vorgesehenen baulichen Strukturen
überwiegend dem Wohnen dienen, aber auch die Möglichkeit zur Ansiedlung verträglicher Er-
gänzungsnutzungen offen halten sollen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebi ete werden die
gemäß §1 (5) BauNVO eigentlich ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstel-
len ausgeschlossen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.1.1), für sie besteht keine Lagegunst,
zudem stünden sie den o.g. Zielen der intensiven Wohnraumbereitstellung entgegen.
Der westliche Teil des Plangebietes wird durch bestehende Mehrfamilienhaus-Wohnstrukturen
geprägt, so dass sich die Neubaumaßnahmen hauptsächlich auf den östlichen Teil des Plang e-
biets beschränken. Dennoch soll der Wohnbaubestand an dieser Stelle planungsrechtlich ges i-
chert und mit der Möglichkeit für geringfügige Anbauten ergänzt werden.
Im Norden des Plangebiets wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schu-
le“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) verortet, um die Verlagerung der Matthias -Claudius-Schule pla-
nungsrechtlich vorzubereiten. Bei einer Verlagerung wird der bisherige Standort der zweizüg i-
gen Schule an der Drostestraße aufgegeben und stattdessen die Errichtung eines vierzügigen
Schulbaukörpers im Plangebiet erfolgen.
Für das im Süden des Plangebiets gelegene Gebäude des Heimatvereins steht keine Nut-
zungsänderung an, so dass hier die Festsetzung als Gemeinbedarfsnutzung angezeigt ist.
Maß der baulichen Nutzung
Es gilt das Ziel, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und das Baugebiet nur in einem
städtebaulich verträglichem Maß zu verdichten, so dass die festgesetzte Grundflächenzahl
Bebauungsplan Nr. 562
Handorf -
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 7 von 20
von 0,4 die Obergrenze des § 17 BauNVO ausschöpft und sich dennoch der städtebauliche
Entwurf in die umgebende Bebauung einfügt, denn der ortsübli chen Grundstücksausnutzung
wird entsprochen. Bei Reihenmittelhäusern kann ausnahmsweise eine GRZ von 0,5 zugelassen
werden, um die geforderte profilgleiche Errichtung mit den Nachbarhäusern einzuhalten (vgl.
Textliche Festsetzungen Pkt. 1.2.2). Durch Garag en, Stellplätze und Nebenanlagen darf diese
Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um zusätzliche 50% überschritten werden. Eine über-
mäßige Verdichtung – auch mit Bezug auf den zu begrenzenden Niederschlagswasserabfluss –
ist jedoch nicht zu befürchten. Bei v ielen Wohngebäuden ist es möglich, Stellplätze in direkter
Gebäudenähe und damit in der Regel auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen (vgl. Textl i-
che Festsetzungen Pkt. 1.5.3; 1.5.5). Wo dies nicht möglich ist, können die außerhalb des Bau-
grundstücks festgesetzten Gemeinschaftsanlagen als Flächenanteil der Grundstücksfläche hi n-
zugerechnet werden. Damit wird bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eine
kalkulatorische Benachteiligung jener Grundstückseigentümer vermieden, bei denen Stellplat z-
fläche und Grundstücksfläche räumlich auseinander fallen.
Die Kombination aus der maximal zulässigen Geschossigkeit und der Bauköperhöhe erübrigt
die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ).
Zahl der Vollgeschosse
Der städtebauliche Entwurf staffelt die Geschosse der vorgesehenen Gebäude in Anlehnung an
die umgebende Bebauung.
Für alle Einfamilien- und Doppelhäuser sowie für alle Hausgruppen wird die Zahl der Vollg e-
schosse auf zwei bis drei festgesetzt. Ihr drittes Geschoss darf – um die im städtebauliche n
Entwurf vorgesehene Staffelung des obersten Vollgeschosses sicherzustellen – maximal 80%
der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses umfassen (vgl. Textliche Festsetzungen
Pkt. 1.4.2). Durch die Festsetzung wird eine wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke (bspw.
auch für kinderreiche Familien) ermöglicht, gleichzeitig jedoch ein verträglicher Übergang zw i-
schen dem neuen Baugebiet und der bestehenden Bebauung sichergestellt. Die Bauherren
sollten dabei im Vorfeld berücksichtigen, dass gemäß der a ktuellen Stellplatzsatzung der Stadt
Münster für Wohnungen über 150 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen sind.
Unter Ausnutzung der Zweigeschossigkeit sind Stadthäuser mit praktikabler Raumaufteilung
und -ausnutzung möglich, ohne dass sie das Ortsbild beeinträchtigen.
In dem für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen, zentralen Bereich des Plangebietes sind zwi n-
gend drei Vollgeschosse fe stgesetzt, um eine angemessene betonende Höhenentwicklung s i-
cherzustellen. Hiermit ist sowohl die Schaffung auskömmlicher Wohnflächen als auch die hö-
henmäßig wirksame Fassung der öffentlichen Räume beabsichtigt.
Die zwingend zweigeschossigen Einfamilienhäuser mit ihrer Option für Staffelgeschosse in
Kombination mit den zwingend dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern bilden in Verbindung mit
ihren Flachdächern (vgl. Kapitel 6.2.4) einen vergleichsweise einheitlichen Gebäudetypus, der
den vom städtebaulichen Konzept beabsichtigten gemeinsamen Siedlungs -Charakter unter-
streicht.
Um dem erhöhten Schulraumbedarf gerecht zu werden, zugleich aber auch das Einfügen in die
Umgebung sicherzustellen, wird für die Matthias -Claudius-Schule eine maximale Dreigeschos-
sigkeit festgesetzt, die somit die Prägung durch die Bestandsbebauung (nordwestlich geleg e-
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nes Kita- und Wohngebäude sowie des west lich vorgelagerten, jüngst errichteten Wohngebäu-
des) aufgreift.
Baukörperhöhen
Die angemessene Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO über die
Festsetzung der maximalen Bauhöhen planungsrechtlich gesichert. Die Dimensionierung ori en-
tiert sich an den umliegenden Wohngebieten und stellt hierdurch ein verträgliches Nebeneinan-
der von neuer und bestehender Bebauung sicher. Die Festsetzung der Gebäudehöhen erfolgt
in Abhängigkeit von der Zahl der Vollgeschosse.
Um für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren eindeutige Bezugshöhen vorzugeben,
werden in der finalen Planzeichnung für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2
BauGB abschnittsweise maximale Attikahöhen gemäß "Normalhöhe Null" (NHN) festgesetzt.
Das für diese Festsetzungen zugrunde gelegte Konzept geht davon aus, dass die Gebäude (i n-
klusive eines maximal 5° geneigten Flachdaches)
bei zwei Vollgeschossen eine maximale Gebäudehöhe von 7 m
bei zwei Vollgeschossen mit einem optionalen Staffelgeschoss eine maximale Gebäude-
höhe von 10 m
bei drei Vollgeschossen eine maximale Gesamthöhe von 10 m
erreichen (vgl. Planzeichnung i.V.m. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.4.1). In der Vorab-
Fassung für die Berichtsvorlage ASSVW werden zunächst hilfsweise diese Höhen ange-
geben und erst anschließend in NHN-Höhen übertragen. Durch die Festsetzung wird eine wir t-
schaftliche Ausnutzung der Grundstücke (bspw. auch für kinderreiche Familien) ermöglicht und
gleichzeitig ein verträglicher Übergang zwischen dem neuen Baugebiet und der be stehenden
Bebauung sichergestellt.
Um für das neue Schulgebäude ausreichend Flexibilität zu sichern, wird dessen maximale G e-
samthöhe mit 13 m kalkuliert und entsprechend mit NHN-Bezug festgesetzt (vgl. Planzeichnung
i.V.m. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.4 .1). Zugleich können sich künftige Interessenten für die
angrenzenden Neubaugrundstücke darauf einstellen, welche Dimension die neue Grundschule
bekommen könnte.
Die festgelegten Gebäudehöhen können ausnahmsweise durch Anlagen zur Nutzung erneuer-
barer Energien überschritten werden. Aus gestalterischen Gründen sind die Aufbauten und A n-
lagen allseitig um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückzusetzen (vgl. Textliche
Festsetzungen Pkt. 1.4.3).
Zum Schutz der Erdgeschossbereiche vor Überflutungen, beispielsweise bei Starkregenerei g-
nissen, wird den Bauherren empfohlen, die jeweilige Oberkante des Erdgeschossfertigfußb o-
dens mindestens 0,30 m über der geplanten Erschließungsstraßenhöhe anzuordnen. Für Tie f-
garagen wird empfohlen, technische Vorkehrungen zum Schutz vor Überflutungen zu treffen
(Schwellen, Drainagerinnen mit ausreichenden Breiten und Tiefen) (vgl. Textliche Festsetzun-
gen Pkt. 3.2).
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6.2.2 Überbaubare Flächen
Der städtebauliche Entwurf bildet mit seiner Baukörperstellung Raumkanten, Plätze, öffentliche
sowie private Räume, so dass überschaubare Straßenzüge und Nachbarschaften entstehen.
Die Bebauungsplan- Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen mittels Baugrenzen
lässt Baufenster entstehen, die neben den öffentlichen Verkehrsflächen maßgeblich die kon-
zeptionellen Grundzüge des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts widerspiegeln. A n-
dererseits ermöglichen die festgesetzten Baufenster eine gewisse Variabilität in der Ausrichtung
und baulichen Ausgestaltung der Gebäude. Bei der Lage de r Gebäude im Baufeld ist zu be-
rücksichtigen, dass für Doppelhäuser und Hausgruppen – zur Sicherung eines geordneten E r-
scheinungsbilds – Profilgleichheit, d.h. u.a. eine einheitliche vordere Gebäudeflucht, festg e-
setzt ist (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.7).
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können die zur Hauptgartenseite
ausgerichteten Baugrenzen ausnahmsweise mit lichtdurchlässigen, zur Gartenseite offenen
Terrassenüberdachungen überschritten werden. Die Terrassenüberdachungen sind in ihren
Maßen auf 2/3 der Gebäudebreite und eine Tiefe von maximal 3,00 m zu begrenzen (vgl. Text-
liche Festsetzungen Pkt. 1.3.1).
Je nach Grundstücksgröße und -zuschnitt wird einer der Faktoren GRZ, Baugrenze oder Stel l-
platzbereitstellung das Limit der Ausnutzbarkeit vorgeben.
Für die nördliche Gemeinbedarfsfläche wird ein großzügiges Baufenster festgesetzt, um eine
flexible Lage und Stellung der Schulbaukörper zu ermöglichen. Voraussichtlich wird ein Wet t-
bewerb den städtebaulich-/architektonischen Entwurf für das künftige Gebäude bestimmen, der
konkretisierend das angemessene Einfügen in die Umgebung qualifiziert.
6.2.3 Bauweise und Bauform
Grundsätzlich wird eine offene Bauweise (§22 Abs.1 BauNVO) festgesetzt. Auf diese Weise
wird die Realisierung einer ortstypischen Bebauung mit angemessener städtebaulicher Dichte
gesichert. Die Bauweise wird in den einzelnen Baufeldern durch Festsetzungen zu Reihen- ,
Doppel- und Einzelhäusern konkretisiert – naturgemäß werden die beiden erstgenannten G e-
bäudearten zueinander grenzständig errichtet, müssen jedoch an ihren Endpunkten den Bau-
wich einhalten. Somit wird insgesamt ein Angebot an verschiedenen Wohnarten im Plangebiet
erzielt, in den einzelnen Bereichen dennoch eine gewisse Homogenität erreicht.
Vereinzelt erreichen Baufenster für Reihenhäuser (Hausgruppen) eine Länge von über 50 m.
Somit trifft auf sie die Definition des § 22 Abs.2 BauNVO der offenen Bauweise nicht zu, so
dass die Festsetzung der abweichenden Bauweise sicherstellt, dass sie an ihren Endpunkten
dennoch mit Grenzabstand errichtet werden müssen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.3.2).
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten ist in den für Einfamilienhausbebauung vorgesehe-
nen Bereichen WA2-6, WA 8-13 auf zwei je freistehendem Einzelhaus / je Doppelhaushälfte / je
Reihenhausscheibe begrenzt, so dass beispielsweise auch Einliegerwohnungen für Familien-
mitglieder realisierbar sind, ortsuntypische Verdichtung mit Kleinstwohnungen jedoch ausg e-
schlossen sind. In den für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Bereichen wird keine Begrenzung
vorgenommen, da sich hier ohne voreilige Reglementierung sehr variable Gebäudetypen und
Wohnformen entwickeln können sollen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.2.1). Die städt i-
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schen Parzellen werden voraussichtlich auf G rundlage einzureichender Bebauungskonzepte
vergeben.
6.2.4 Dachform, Dachaufbauten
Die Festsetzung der Dachform dient dem Ziel, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild zu
erreichen. Daneben wird durch die Festsetzung in Kombination mit Dachbegrünung ein Beitrag
zum Entwässerungskonzept geleistet sowie das Mikroklima verbessert. Aus diesen Gründen
sind im gesamten Plangebiet – mit Ausnahme der Bestandsbebauung an der Heriburgstraße
und dem Heimathaus – ausschließlich (begrünte) Flachdächer mit einer Dachneigung von m a-
ximal 5° zulässig.
Die an der Heriburgstraße gelegenen Mehrfamilienhäuser mit Ihren Dachneigungen von ca. 30°
können im Falle einer Sanierung mit bis zu 45° Dachneigung gestaltet werden, so dass sie die
Prägung der Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite aufzeigen (vgl. Textliche Fes t-
setzungen Pkt. 2.1.1).
Dachaufbauten – wie beispielsweise für Solaranlagen – sind gemäß der im Kapitel „Bauhöhe“
benannten Ausnahmeregelung sofern sie allseitig um mindestens 1,00 m von den Außenwän-
den zurückgesetzt werden – zulässig. Ansonsten sind Dachaufbauten sowie Dachterrassen un-
zulässig (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.4), weil sie aufgrund der erforderlichen Geländer
und der zu erwartenden blickdichten Einfassungen den gestalterisch gewünschten Effekt der
Rücksprünge konterkarieren würden.
Ortgang- und Dachüberstände sind für eine einheitliche Einfachheit und Klarheit des Baugebi e-
tes unzulässig (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.3).
Mangels First erübrigt sich die Festsetzung einer Firstrichtung.
Profilgleichheit bei Doppel- / Reihenhäusern
Doppelhäuser sowie zueinander grenzständig errichtete Hausgruppen (Reihenhäuser) sind pro-
filgleich (d.h. mit einheitlicher vorderer Gebäudeflucht, gleicher Firsthöhe, gleicher Dachnei-
gung) zu errichten (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.7). Dieses Angleichungsgebot dient
dazu, den bei diesen Haustypen offensichtlich vorhandenen baulich -funktionalen Zusammen-
hang auch städtebaulich-architektonisch zum Ausdruck bringen. Dadurch werden moderne G e-
bäudetypen ermöglicht, so dass das Baugebiet eine eigenständige Identität entwickeln kann.
6.2.5 Gestalt
Das städtebauliche Konzept sieht eine kubische Architektur mit Flachdächern vor, deren Fas-
saden von großzügigen Loggien und Fensteröffnungen gegliedert werden.
Fassade: Materialität und Farbgebung
Die Gebäude in den Allgemeinen Wohngebieten sollen durch eine grundsätzliche Einheitlichkeit
des Außenwandmaterials den Siedlungscharakter im Sinne einer Quartiersfamilie unterstrei-
chen, um ein städtebaulich gemeinschaftlich geprägtes Wohngebiet zu erreichen. Zugleich ver-
bleibt ihnen ein gestalterischer Spielraum. Die Gebäude sind mit roter / rot brauner / weißer bis
beiger Klinkerfassade oder weißer bis beiger Putzfassade zu erstellen (vgl. Textliche Festset-
zungen Pkt. 2.1.5). Ein Nebeneinander von roten Klinker - und roten Putzbauten würde – eben-
so wie glänzende Fassadenmaterialien mir ihren Reflexionen und ihrer Fernwirkung – absehbar
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ein zu variierendes Erscheinungsbild erzeugen, so dass sie ausgeschlossen sind (vgl. Textliche
Festsetzungen Pkt. 2.1.6).
Dunkle Klinker- oder Putzbauten würden nicht dem Ziel der klimagerechten Stadtentwicklung
entsprechen, weil sie bei starker Sonneneinstrahlung zu sehr Aufheizungseffekt erzielen.
Für das Grundschulgebäude ist als Sonderbaukörper auch eine erkennbare Andersartigkeit
denkbar.
Material und Farbgebung bei Doppel- / Reihenhäusern
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds sind die einzelnen Wohneinheiten der
Doppel- und Reihenhäuser mit einer einheitlichen Farbgebung und Materialwahl zu errichten,
um den bei diesen Haustypen offensichtlich vorhandenen baulich- funktionalen Zusammenhang
auch städtebaulich-architektonisch zum Ausdruck bringen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt.
2.1.7).
6.2.6 Garagen / Carports / Stellplätze, Nebenanlagen
Die Zuordnung ergänzender Anlagen wie Garagen / Carports / Stellplätze oder auch Nebenan-
lagen wie Geräteschuppen etc. auf den Grundstücken kann die städtebauliche Gesamterschei-
nung wesentlich beeinflussen.
Die dem städtebaulichen Entwurf zugrundeliegenden Kfz -Stellplätze orientieren sich an der
Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Demnach muss für Wohnungen unter 150 m² Wohnfläche
jeweils ein Stellplatz nachgewiesen werden. Für Wohnungen über 150 m² Wohnfläche sind
zwei Stellplätze nachzuweisen, von denen einer als sogenannter gefangener Stellplatz angelegt
werden kann. Für öffentlich geförderten Wohnraum ist 1 Kfz-Stellplatz je 2 Wohnungen nac h-
zuweisen.
Der Bebauungsplan enthält entsprechende Vorschläge zur Unterbringung der Kfz -Stellplätze.
Zur Vermeidung übermäßiger Erschließungsstiche und Vorgartenzonen werden bei etlichen
Doppel-/ Reihenhausgruppen sowie den Mehrfamilienhäusern die Stellplätze in der Regel nicht
direkt vor dem Wohngebäude, sondern wohnungsnah in Kfz -Sammelstellplatzanlagen zugeord-
net. Um eine uneinheitliche Anordnung auf den Baugrundstücken auszuschließen und zugleich
die den öffentlichen Raum prägenden Vorgartenzone freizuhalten bzw. einheitlich zu gestalten,
sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit
„Ga/Cp“-festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der Baufelder ist es bspw. denkbar, integrier-
te Garagenlösungen auf Erdgeschoss - oder Kellerebene der Wohngebäude zu realisieren, da-
mit gleichzeitig eine höchstmögliche Wohnfläche beibehalten wird. Für einzelne Mehrfamilien-
häuser werden die Stellplätze mangels ausreichender Flächen voraussichtlich nicht ebenerdig
bereitgestellt werden können – ihnen zugehörig sind Flächen festgesetzt, die für Tiefgaragen
vorgesehen sind.
Garagen und Carports müssen einen vorderen Abstand von mindestens 5,0 m (Garagenvorfl ä-
che) einhalten; sie dürfen eine Höhe von 3,0 m nicht überschreiten. Zur seitlichen Straßenbe-
grenzungslinie ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, um auf dem entstehenden Strei-
fen eine angemessene Eingrünung zu ermöglichen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.4).
Nicht-überdachte Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit
„St“-festgesetzten Flächen zulässig.
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Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in den Natur- und Wasserhaushalt im Zusammenhang
mit Stellplätzen sind unter Kap. 6.6.2 zu finden.
Fahrrad-Abstellanlagen, Müllsammelanlagen
Für Fahrrad-Abstellanlagen (auch überdacht) und Müllsammelanlagen wird keine räumliche
Zuordnung getroffen – sie müssen in der Regel möglichst bequem erreicht werden.
Nebenanlagen
Die Errichtung von Nebenanlagen (wie bspw. Gartens chuppen) wird zur Vermeidung einer
wahllosen und uneinheitlichen Anordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentl i-
chen Raum prägenden Vorgartenzone so reglementiert, dass diese nur innerhalb der überbau-
baren Flächen oder außerhalb der Vorgärten zulässig sind (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt.
1.5.1). Als Vorgartenbereich ist die Fläche definiert, die zwisc hen der straßenseitigen vorderen
Baugrenze und der vorgelagerten Verkehrsfläche bzw. Erschließungsfläche liegt.
Die Größe dieser Nebenanlagen wird – außerhalb der Baufenster – auf 10 m² Grundfläche je
Einfamilien-, Doppel- und Reihenhauseinheit (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.2) sowie
auf eine Höhe von maximal 2,30 m beschränkt. (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.1 ). Bei
Mehrfamilienhäusern wird die zulässige Grundfläche für Nebenanlagen auf 20 m² je Gebäude
erweitert (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1. 5.2). Die Nebenanlagen müssen einen Abstand
zu den öffentlichen Flächen von min. 0,5 m haben, um eine Eingrünung der Abstandsflächen zu
ermöglichen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.1).
6.2.7 Freiflächen, Begrünung
Um die Straßenräume möglichst offen und durchgrünt zu gestalten, sind die in Kapitel 6.2.6 de-
finierten Vorgartenbereiche mit Ausnahme der notwendigen Zuwege und Zufahrten, zulässigen
Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen gärtnerisch anzulegen und
dauerhaft zu unterhalten.
Für einen einheitlichen Gebietscharakter sowie zur ökologischen (Kleinbiotop), technischen
(Wasserrückhaltung) und klimatischen (Staub- und Feuchtigkeitsbindung) Optimierung sind alle
Flachdächer (maximale Neigung von 5°, vgl. Textliche Festsetzungen Nr. 2.1.1) von Hauptbau-
körpern und Garagen dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen (siehe textliche Festsetzung
Nr. 2.1.2). Diese Vorgabe bezieht sich auch auf die großformatigen Flachdächer des künftigen
Schulgebäudes. In der Abwägung überwiegen diese positiven Wirkungen im Verhältnis zum
überschaubaren wirtschaftlichen Mehraufwand für die Bauherren.
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und
ökologischen Funktionen. Innerhalb der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sind – in der
Regel verbunden mit der Darstellung von Stellplätzen – entsprechende Standortvorschläge für
mögliche Baumpflanzungen aufgezeigt. Sie geben den Straßen und Plätzen einen eigenständi-
gen Charakter mit Aufenthaltsqualität und dienen gleichzeitig der Verkehrsberuhigung auf den
Erschließungsstraßen im Plangebiet.
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und Erschließungsflächen sollen heimische, standortg e-
rechte Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 16 bis 18 cm gepflanzt, dauerhaft er-
halten und gepflegt werden. Als identifikationsstiftendes Element sind Zierkirschen wünschens-
wert (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.6.3).
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In der Planzeichnung sind mehrere Bäume als zu erhalten festgesetzt. Sie dürfen nicht beschä-
digt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit einheim i-
schen, standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von
16 bis 18 cm zu ersetzen (§9 (1) Nr. 25b BauGB) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.6.1).
Im Bereich der privaten Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein großkroniger
Laubbaum fachgerecht zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Dabei ist eine Veg e-
tationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25 BauGB) (vgl. Textliche Festsetzun-
gen Pkt. 1.6.2).
6.2.8 Einfriedungen
Einfriedungen der Baugrundstücke an Straßen, Fuß- /Radweg bzw. privaten Erschließungsfl ä-
chen sind nur in Verbindung mit einer zur Verkehrs - bzw. Erschließungsfläche zugewandten
Eingrünung von mindestens 0,3 m Tiefe zulässig. Hinter dieser Eingrünung gelegene Zäune
und Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten (vgl. Textliche Festsetzungen
Pkt. 2.2.1). Auf diese Weise wird die Qualität eines einsehbaren Straßenraums gefördert und
die Wahrnehmbarkeit von Gebäuden und Freiflächen ermöglicht.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung (noch in Bearbeitung)
6.3.1 Äußere Erschließung
Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt von Süden über die Straße Kirschgarten
durch zwei Zufahrten sowie von Osten über die Hobbeltstraße. Somit besteht die Wahl -Option
zwischen zwei Verkehrsrouten zum übergeordneten städtischen Straßenverkehrsnetz.
Um zu ermitteln, wieviel Verkehr durch das neue Baugebiet erzeugt wird, welche Verkehrsstär-
ken somit künftig auf den umliegenden Straßen zu erwarten sind und zum Nachweis der aus-
reichenden Leistungsfähigkeit des Verkehrsnet zes wird derzeit ein gesondertes Verkehr s-
gutachten erstellt.
Der zukünftige Standort der Matthias -Claudius-Schule wird für K raftfahrzeuge von Nordwesten
über die bisherige Zufahrt des Bürgerbads erschlossen. Stellplätze – sowohl für die Pädagogen
als auch für den Hol- und Bringverkehr der Eltern – sind im Vorfeld westlich der Schule geplant.
Dadurch wird der motorisierte Individualverkehr wie bislang geführt, so weit wie möglich aus
dem Neubaugebiet herausgehalten und gleichzeitig eine direkte Anbindung der sozialen Infr a-
strukturen geschaffen.
6.3.2 Innere Erschließung / ruhender Verkehr
Die südlichen Zufahrten über die Straße Kirschgarten sowie die östliche Zufahrt über die Ho b-
beltstraße münden in einer inneren, U -förmigen Erschließung als Tempo 30- Zone. Diese
Haupterschließung ist im Trennprinzip mit einer 5,50 Meter breiten Straße sowie beidseitigen
Hochbord-Gehwegen von 2,75 Meter Breite vorgesehen. Außerdem wird hier die Möglichkeit
gegeben, im öffentlichen Straßenraum zu parken. Mittig dieses Rings l iegt ein Stich, der als
Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ausgestaltet ist. Hierdurch erübrigen sich a b-
gegrenzte Fuß-/Radwege, so dass eine Gesamtbreite von sieben Metern ausreicht. Diese inne-
re Erschließung – in Verbindung mit kurzen Wohnwegen (z.T. nur für den gelegentlichen B e-
darfsfall anfahrbar) – sichert die Erreichbarkeit des gesamten Plangebiets. Gemäß § 9 Abs. 1
Bebauungsplan Nr. 562
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Nr. 21 BauGB werden diese als private Stichstraßen mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten für
Anlieger und Erschließungsträger f estgesetzt. Rückwärtige Dungwege werden als Flächen mit
Gehrechten für Anlieger dargestellt.
Der Matthias -Claudius-Schulstandort wird über die Heriburgstraße erschlossen, so dass der
Kfz-Verkehr bereits aus dem vorhandenen Erschließungsnetz abgewickelt werden kann.
Ergänzende separate Fuß - und Radwege werden entlang des Juffernbachs, innerhalb der
zentralen Mitte sowie entlang der nördlichen Plangebietsgrenze geführt. Sie sollen somit in a t-
traktivem Umfeld verlaufen und zudem kurze sichere Wege für die Bevölkerung sicherstellen,
um den Wohnkomfort zu maximieren.
Zusätzlich zu den Stellplätzen auf Privatgrundstücken sind im öffentlichen Straßenraum Bes u-
cherstellplätze in einer Größenordnung von ca. 30% der geplanten Hauseinheiten nachgewi e-
sen und exemplarisch in den Straßenzügen eingezeichnet – was etwa 60 Stellplätzen ent-
spricht. Ihre exakte Position ergibt sich erst im Rahmen der konkreten Straßenausbauplanung.
Die Entwicklung Münsters zur Smart City ruft im Bebauungsplan unter dem Aspekt „Mobilität &
Digitalisierung“ (sowie „smart energy“) konkrete Standortfragen auf. Auf Höhe des Heimathau-
ses ist eine Verkehrsfläche vorgesehen, die bspw. als Stellplatz für Carsharing, Hol - und Bring-
station (HUB), öffentlicher Stellplatz mit E -Ladeoption oder auch für (Lasten- )Bikesharing die-
nen kann.
Das gesamte Wohngebiet ist in seiner Dimensionierung so angelegt, dass dreiachsige Ret-
tungs- und Müllfahrzeuge fahren und gegebenenfalls wenden können.
6.3.3 ÖPNV
Durch Handorf verkehren drei innerstädtische Buslinien: Linie 2 vom Hauptbahnhof Münster bis
zur Kaserne Handorf, Linie 4 zwischen dem Clemenshospital und dem Waldfriedhof Lauheide
sowie Linie 10 vom Hauptbahnhof Münster bis zur Fachklinik Hornheide. Eine Anbindung an die
Innenstadt ist somit über eine regelmäßige Bustaktung von jeweils zwanzig Minuten gegeben.
Die nächstgelegene Haltestelle „Kirschgarten“ befindet sich in etwa 500 m Fußentfernung – bis
zum östlichsten Grundstück des Plangebiets beträgt diese Entfernung in etwa einen Kilometer.
Somit besteht bereits eine fußläufig erreichbare Anbindung an den öffentlichen Personennah-
verkehr.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Bereich der öffentlichen und privaten Wegeflächen un-
terzubringen.
6.4.1 Entwässerung
Durch das westliche Drittel des Plangebiets fließt in Süd- Nord-Richtung der „Juffernbach“. Ne-
ben seiner ökologischen Funktion hat er auch Bedeutung für die N iederschlagswasserbeseiti-
gung. Er soll renaturiert und um beidseitig 15 m breite Schutzstreifen ergänzt werden. Dement-
sprechend ist er in der Planzeichnung als Wasserfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB festg e-
setzt, beidseits gesäumt von einer öffentlichen Grünfläche mit der überlagernden Festsetzung
als Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserab-
flusses.
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Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt in separaten Schmutz - und Regenwasserkanälen
(Trennsystem).
Aufgrund des r elativ hohen Grundwasserstandes und der nur schwach wasserdurchlässigen
Bodenbeschaffenheit ist eine komplette Versickerung des Niederschlagswassers nicht mö g-
lich. Das Gefälle des Plangebiets ist von Ost nach West zum Juffernbach hin gerichtet, so dass
ein natürlicher Ablauf des anfallenden Regenwassers gesichert ist. Auf tiefster Geländelage
wird ein zentrales Regenrückhaltebecken vor der Einleitung in den Juffernbach notwendig. Di e-
ses verfügt nur ein geringes dauerhaftes Einstauvolumen und muss dadurch ni cht umzäunt
werden. Dadurch erhält das Regenrückhaltebecken einen Naturerholungswert für die Bewoh-
nende des zukünftigen Baugebietes. Der Bereich hat eine Gesamtgröße (einschließlich B ö-
schungen und Waldrand) von ca. 4.000 m². Betriebstechnisch wird es sowoh l von Norden als
auch über den südlichen Fuß- und Radweg erschlossen.
Über das Regenrückhaltebecken hinaus werden weitere Versickerungsmöglichkeiten durch
mindestens extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern zwingend erforderlich.
6.4.2 Energieversorgung
Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Chancen zu nutzen und neue Baugebiete als zukunftsweisen-
de energetisch hocheffiziente Neubausiedlungen zu planen. Dabei sollten aktive und passive
solare Maßnahmen bei der Errichtung der Gebäude sowie technische Möglic hkeiten für die E r-
zeugung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte Anwendung finden. Für alle
Gebäude sind Dachbegrünungen (vgl. Kapitel 6.2.7 und 6.4.1) festgesetzt und insbesondere in
Hinblick auf Klimaschutz - und Klimaanpassungsaspekte empfehlenswert. Eine sinnvolle Kom-
bination einer Photovoltaikanlage mit einem begrünten Dach ist zu begrüßen.
Am südlichen Rand des Plangebiets besteht eine Ortsnetzstation. Durch das Schaffen neuer
Wohnbauflächen, wird diese durch eine weitere im Osten ergänzt, so dass der ermittelte Bedarf
an elektrischer Energie abgedeckt wird. Eine Versorgung mit Fernwärme ist derzeit nicht vorge-
sehen.
6.4.3 Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster unmittelbar vorgeno m-
men. Entsprechende Müllsammelstellen wurden im Plangebiet identifiziert und sind in der Plan-
zeichnung ersichtlich.
6.4.4 Versorgungseinrichtungen
Ein wohnungsnahes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs ist sichergestellt. In einem fuß-
läufigen Versorgungsradius von einem Kilometer befinden sich drei Lebensmittelmärkte sowie
weitere grundbedarfsdeckende Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Mit dem Bebauungsplan Nr. 562 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen,
die Matthias-Claudius-Schule, welche sich bislang nordwestlich des Plangebietes in einem bau-
lich sanierungsbedürftigen Zustand befindet, im Plangebiet baulich grundlegend neu und nach
modernen schulpädagogischen Konzepten zu errichten. Mit dem Neubau wi rd die derzeit zwei-
zügige Grundschule auf eine Vierzügigkeit erweitert, so dass der aktuelle und perspektivische
Bebauungsplan Nr. 562
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Bedarf gedeckt wird. Die für den Schulbetrieb erforderliche Turnhalle soll am Altstandort Dros-
testraße in fußläufiger Nähe – außerhalb des aktuellen Plangebietes – errichtet werden.
Die fünfgruppige Kindertagesstätte „Eichenaue e.V.“ befindet sich nördlich angrenzend zum
Plangebiet. Weitere Bedarfe, die im Plangebiet zu verorten wären, sind nicht angemeldet wor-
den.
Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird durch die Errichtung
eines Spielplatzes im „Grünen Zentrum“ des Plangebiets mit einer Größe von ca. 2.850 m² i n-
nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans gedeckt.
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Die zentrale Mitte des Plangebiets ist siedlungsprägend, sie gliedert das Baugebiet und führt
ihm eine Aufenthaltsqualität durch Sport - und Spielmöglichkeiten sowie wohnungsnahen Nah-
erholungsbereichen zu. Diese Fläche wird – ebenso wie straßenbegleitende Grünsäume und
der Juffernbach- Grünzug – als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Unterstützung des nach-
haltigen Grundgedankens soll soweit möglich der schützenswerte Baumbestand im gesamten
Plangebiet erhalten bleiben und in das städtebauliche Konzept eingearbeitet werden.
Im erweiterten Radius des Plangebiets wird der nahegelegene Auenbereich der Werse mit sei-
nen bestehenden Fuß- und Radwegen den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern
nach Naherholung und Bewegung gerecht.
6.6.2 Grünflächen auf Privat-Grundstücken
Ergänzend zum öffentlichen Naherholungsangebot haben auch die Einfamilien- , Doppel - und
Reihenhäuser ihre Grün- / Gartenbereiche als wohnungsnahe Rückzugsräume. Bewohner der
Geschosswohnungsbauten können gemeinschaftlich ihre Grünflächen auf den jeweiligen
Grundstücken nutzen. Da sie Bestandteil der Wohngrundstücke sind, erfolgt keine eigenständi-
ge Festsetzung.
Als Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts sind offene Stel l-
plätze ebenso wie privat e Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. ver-
sickerungsfähige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen (vgl. Textli-
che Festsetzungen Pkt. 1.5.6).
Die Tiefgaragenflächen außerhalb der überbauten Flächen sind mi t einer mindestens 50 cm di-
cken Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (vgl. Textliche Festsetzungen
Pkt. 1.5.7).
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Zwecke benötigt
werden, als Grünflächen herzus tellen und zu unterhalten. Abweichungen sind ausnahmsweise
zulässig (§8 (1) BauO NRW) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.2.2).
6.6.3 Wald (noch in Bearbeitung)
Der Gehölzbestand im Nordwesten des Plangebietes ist beim Landesbetrieb Wald und Holz als
Forstfläche registriert. Durch die Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche für die Schule verliert er
Bebauungsplan Nr. 562
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Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 17 von 20
rein planungsrechtlich seine Waldeigenschaft. Somit ist für ihn ein Forstausgleich bereitzustel-
len, für den eine entsprechende Ersatzfläche noch zu benennen ist.
Dabei ist noch offen, ob und in welchem Umfang dieser Gehölzbestand überhaupt beseitigt
werden muss, oder als Bestandteil des Schulhofs eingebunden werden kann.
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Schützenswerte Baumbestände sind zu pflegen und zu erhalten. Ausfälle sollten durch Neuan-
pflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem
Mindeststammumfang von 16 bis 18 cm ersetzt werden.
6.6.5 Ausgleichsflächen (noch in Bearbeitung)
Für das Plangebiet bestand im Berei ch des ehemaligen Bürgerbades und der Sportflächen be-
reits weitreichende Zulässigkeit für Eingriffe in den Naturhaushalt. Daher sind zusätzliche Ei n-
griffe hauptsächlich die im Bereich des Gehölzbestands nordwestlich des Bürgerbads zu bilan-
zieren, der als innerstädtischer Wald mit der Erholungsstufe I eingestuft ist. Weitere Ausfüh-
rungen finden sich im Umweltbericht. Konkretisierende Aussagen – auch zu möglichen Ersat z-
standorten – sind im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu treffen.
6.6.6 Flächen für die Wasserwirtschaft (noch in Bearbeitung)
Im Westen des Plangebietes ist eine Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt, weil der dort
verortete Juffernbach gemäß Wasserrahmenrichtlinie (EU -WRRL) renaturiert wird. Die hierfür
benötigte Fläche inklusive eines beidseitigen Renaturierungsraums ist überlagernd als Fläche
für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses wie-
dergegeben. Ebenso wird das etwas 4.000 m² umfassende Regenrückhaltebecken als Fläche
für die Wasserwirtschaft festgesetzt, da dieses nur ein geringes Maß an dauerhafter Einstauung
verfügt und so dimensioniert ist, dass es sich hierbei um kein technisches Bauwerk handelt.
6.7 Immissionsschutz (noch in Bearbeitung)
Die Immissionssituation bezogen auf alle relevanten Emissionsquellen wird derzeit gutachterlich
untersucht.
Die für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung zugrunde liegende Gebietsart ergibt sich aus
der Art der baulichen Nutzung, die im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet (WA) und
einer Gemeinbedarfsfläche für eine vierzügige Schule festgesetzt wird, sowie aus der für die
umgebende Bebauung festgesetzte bzw. abzuleitende Gebietskategorie.
Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur potentiellen Konfliktbewältigung sind aus dem
vorzulegenden Immissionsschutzgutachten abzuleiten.
6.7.1 Verkehrslärm (noch in Bearbeitung)
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm
durch die „Hobbeltstraße“ und die Straße „Kirschgarten“ zu betrachten.
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Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
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6.7.2 Gewerbelärm (noch in Bearbeitung)
6.7.3 Sport- und Freizeitlärm (noch in Bearbeitung)
Östlich des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des Tennisclubs Handorf e.V.. Bei der
Sportfläche handelt es sich um acht Asche- Tennisplätze sowie einem Allwetterplatz m it Ball-
wand. Die Immissionssituation des angrenzenden Sportplatzes wird auf Grundlage der 18.
BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) gutachterlich beurteilt.
6.8 Altlasten / Altstandorte
Das Plangebiet wurde wegen seiner Vornutzung auf das mögliche V orhandensein kieselrothal-
tiger Kupferschlacken untersucht.
Hierzu wurden aus vier definierten Teilflächen Bodenmischproben aus den Tiefenintervallen
0,0-0,3 m sowie 0,3-0,6 m unter der Geländeoberkante entnommen und auf den Gehalt an Kup-
fer und Hexachlorbenzol untersucht. Die Konzentrationen an Kupfer sowie der Gehalt an Hex a-
chlorbenzol liegen in allen untersuchten Mischproben unter den jeweiligen Bestimmungsgren-
zen des angewandten Nachweisverfahrens.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist daher festzuhalten, dass der Verdacht auf das mög-
liche Vorhandensein kieselrothaltiger Kupferschlacken durch die durchgeführten Untersuchun-
gen widerlegt werden konnte
1. Maßnahmen, die vor einer Inanspruchnahme als Wohnbaufl ä-
chen umgesetzt werden müssten, sind daher nicht erforderlich.
6.9 Kampfmittel (noch in Bearbeitung)
6.10 Denkmalschutz / Archäologie
6.10.1 Bodendenkmale
Innerhalb des Plangebietes befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bodendenkmal g e-
mäß §2 Denkmalschutzgesetzes NRW. Im Bereich der Freifläche südlich des Bürgerbades und
westlich der Sportplätze lag der Hof Hobbelt, der in der Urkarte von 1830 verzeichnet ist und
dessen Geschichte bis weit in das Mittelalter zurückreicht. Die historische Hofanlage ist urkund-
lich erstmals 1320 genannt. Über den Erhaltungszustand des vermuteten Bodendenkmals kön-
nen beim derzeitigen Kenntnisstand keine genauen Aussagen getroffen werden. Die Tatsache,
dass das Areal modern nicht weiter überbaut worden ist, lässt erwarten, dass relevante Teile
der histo rischen Hofanlage, die in der lokalen Geschichtsschreibung der älteren Besiedlung
Handorfs zugerechnet wird, im Boden erhalten geblieben sind.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Hinweise.
6.10.2 Baudenkmäler
Weder im Geltungsbereich noch in der unmittelbar angrenzenden Umgebung liegen Bauden k-
mäler, die es für die Planung zu berücksichtigen gälte.
1 GeoConsult Dülmen 2019: Sportanlage Hobbeltstraße / Kirschgarten in Münster-Handorf. Untersuchung auf kieselrothaltige Kup-
ferschlacke.
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7. Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 8,9 ha 100 %
Öffentliche Verkehrsfläche 0,7 ha 8 %
Private Verkehrsfläche 0,3 ha 3 %
Bauflächen (WA) 4,4 ha 49 %
Gemeinbedarfsflächen 1,3 ha 15 %
Öffentliche Grünfläche 1,1 ha 12 %
Regenrückhaltebecken (RRB) 0,4 ha 5 %
Renaturierung des Juffernbachs 0,7 ha 8 %
Tabelle 1: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
Der Umweltbericht wird derzeit erarbeitet, inbegriffen die Belange des Artenschutzes. In diesem
Zusammenhang ist auch die Durchführung vorgezogener CEF- Maßnahmen zu prüfen, um s i-
cherzustellen, dass keine erhebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten zu befürchten
sind.
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9. Gesamtabwägung (noch in Bearbeitung)
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich (noch in Bearbeitung)
9.2 sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen (noch in Bearbeitung)
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen (noch in Bearbeitung)
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße /
Kirschgarten / Heriburgstraße
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anhang
Untersuchung auf kieselrothaltige Kupferschlacke
V-0625-2020-Anlage-2-Lageplan-Variante-3
36 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
V-0625-2020-Anlage-6-Perspektive-Neu
36 Zeichen
Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
562_Plan-Entwurf
12850 Zeichen
II 26 785 784 782 979 783 II II 38 40 807805 28 III I 10 II I II II 8 6 4 2 899 901 898 758 757 759 II 64 56 I I 17 G G P G G G P G G P G P G G G G P G G G P G Flur 7 Sportanlage Handorf Juffernbach I Rampe Rampe II I II II I I I II II IIII II II II II IIII I I I II II II II II II II II II II II II F F S F S S S MD F S S F S S S S S F F F F F II I II I I I I I I II II I II I II II I I II II I II II I II I I I I I I I I II I II I I I I III II II I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I II II III II I I II I II II II II II II II II II II II II II I I II II I I I I II II II I II II II I I III II I II II I II I I I II II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II I I I I I II II II II II II II II II II II II II II II II I II II II II II II II II I II I I II II II II II I II II II II II I I I I II II II II II II I II II II I I I I II I II II II I I I II I I I I II II II II I I I I I I I I I I I I I I I II II I II II I I I II II II I II II II II II II II II II II II II I I II II II II II I II II I I I II II I II IIII IIII I I I I II I I I II I II I I I I II II II II II II II II I II I II II II II I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I II II II I I I II II I II II II II II II II II II II II II II II II II I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I III II I I I I I II I I I I I II I II II II I II II II I II II I II II I II II II II II I I I I III III III II I II II II I Heimathaus 22 b 1 a 15 a 15 c 15 b 1 a 1 22 a 14 20 24 26 16 18 120 63 65 4 10 6 15 12 c 13 25 23 21 18 25 24 b 38 a 39 52 6 28 32 5 a 106 a 108 a 45 a 54 54 a 10 Hobbeltstraße Hobbeltstraße Wedemhove Drostestraße Drostestraße Drostestraße Krüsbreede Krüsbreede Disselbrede Disselbrede Middelfeld Lammerbach Lammerbach Ludwig-Wolker-Straße Heriburgstraße Heriburgstraße Heriburgstraße 14 12 88 86 84 20 100 67 71 69 65 63 81 59 61 92 68 74 76 78 42 77 66 80 48 50 5244 22 51 73 53 32 45 82 70 46 72 75 11 47 79 49 18 56586062 16 58 110 54 60 68 43 62 43a 66 64 39 108 41 106 55 57 64a 50 104 52 102 38 40 34 38 18 11 9 20 17 12 17 28a 28b 19 8 17 27 20a 6 20 5 9 10 19 11 2 34 12 4 2b 30 1 31 33 34 46 7 26c 10 3 26b 25 21 36 44 13 32 8 15a 15 19 10 17 4 18 27 20 7 16 42 50 30a 30 14 13 27 39 13 42 24b 32a 19 24c 51 3 7 17 24a 26 26a 32 34 15 24 38 40 36 36a 9 11 31 33 35 24 24a 40 37 25 23 5 22 3 16 4 14 22 21 15 23 29 14 1 12 16 18 37 15 18 29 35 11 28a 28 30 30 9 24a 10a 4 32 48 15 13a 19a 8a 20 7a 100 13 20 92a 92 5543 57 59 61 10 49 47 17a 11 51 6b 49 45 31a 28 53 30 27 29 31 19 21 23a 23 7 5 4 123 18 125 7 50 14 13 16 20a 22 24 8 16 3 2 12 8 7 3 2 5 12 13 15 29a 15 5 17 1 17 3 2 2a 28 16 6 1 48a 6 20 8 18 36 24 22 14 26 12 10 16 14 13 12 20 6 10 40 4 38 34 8 32 50 86 54 56 94 58 88 52 1 90 96 102 9 80 60 7 98 5 62 41 100 39 64 82 37 44 35 46 33 84 31 3 1 42 48 29 26 27 28 44 36 29 1 22 46 24 25 4 27 30 15 23 17 11 32 13 25 5 8 68 21 6 70 3 5 17 3 11 66 23 28 72 78 22 19 74 21 76 9a 11 9 9 15 44a 34 13 7 15 7 9 3 1 5 8 24 26 19 22 11 10 43 Kirschgarten Kirschgarten Hilgeland Am Juffernbach Am Juffernbach Bünkamp Bünkamp Sandbrink Sandbrink Sandbrink 1645 1641 956 1065 1060 1002 1007 812 555554 983 980 949 958 337 1601 1600 955 921 891 522 210 333 331 343 330 342 329 341 340 920 919 918 917 860 551 801 800 797 796 810 795 809 794 521 808 793 792 791 811810 804 856 855 834 829 828 827 826 799 787 108 790 803 789 802 788 781 797 460 798 1423 780 779 778 777 1426 1413 1425 1410 1409 14211420 773 1419 1402 1401 1400 1399 1398 1397 1448 1418 141714161415 1414 1396 1395 1394 1393 1187 1186 1183 1182 1328 1326 1325 1357 1356 1324 1323 1322 1321 1320 1319 1198 1197 1196 1195 1212 1194 791 1150 790 1171 1149 1170 1086 788 1108 1107 1101 1100 1112 1192 1191 691 1190 1189 1188 1136 1181 1180 1177 1176 690 1173 689 1172 1109 1049 1044 688 1043 687 1042 1010 1041 1009 1008 1006 1028 1005 1027 1004 998 984 995 982 1083 1064 1063 1076 1062 1075 1061 1059 1058 1003 1048 1047 1046 1045 994 981 993 992 991 990 989 945 338 336 335 334 986 985 923 922 966 953 965 952 964 962 961 948 960 1541 1549 1780 1651 1650 1649 1648 1647 1646 1640 1639 1624 1644 1643 1642 826 831 829 1174 639 889 526 883 882 1491 362 652 646 1590 1568 1111 197 890 623 578 577 934 958 638 594 625 624 884 880 879 815 814 830 556 525 550 536 533 888 887 886 885 828 827 801 1492 1110 1358 1825 1357 1156 540 526 437 1158 1157 1626 1625 106 1254 1255 1253 1604 1824 1803 940 868 881875 887 837 1344 1260 556 532 884 1094 1123 1073 975 943 872 871 870 869 885 878 877 876 218 888 874 886 873 841 351 350 322 883 882 880 879 862 840 839 859 836 858 857 851 843 531 530 529 527 487 448 612 559 557 432 1374 676 677 678680 681 1595 1570 1594 935 468 679 562 796 586 587 591 594 584 709 173 242 244 319 320 324 336 338 309 340 258 310 314 1593 668 682 683 685 686 644 692 693 467 1571 739 929 930 931 965 967 741 1102 1103 1105 605 1104 1106 1831 774 595 710 1832 684 1571 1435 1618 1055 1313 1314 1375 1451 1454 1455 1433 426 76 2711620 1617 1304 1432 1539 147 881 1668 1669 1081 1087 1252 1312 1082 1086 760 761 763 764 766 767 540 610 600 1592 1801 1833 1834 1837 1836 1835 793 359 290 360 1500 545 811 553 354 1569 1438 1439 1440 891 892 479 459 656 296 297 298 1613 1549 1552 641 642 451408 460 146 946 1502 1840 1783 947 950 951 987 988 1385 1654 1776 811 973 1842 1789 1804 1772 974 609 123 935 967 1843 1795 1839 1476 736 816 251 415 651 252 253 1585 1460 1773 1567 1565 1566 1054 1438 1457 1459 1461 1462 1450 1463 1452 1453 463 462 91 94 1456 270 1848 1849 1838 673 1258 1261 1259 1346 1343 1342 1341 1358 1340 1305 1303 1302 1301 1300 1092 1117 1116 1159 10961056 1084 971970 969 968 996 10691066 1095 10741072 1071 1057 1070 978 976 972 939 1547 1546 1545 1544 1543 1542 1716 1715 1782 1781 339 16311630 1629 260 259 648 1160 436 954 847 846 845 963 959 547 579 740739 968 580579 966 539 538 537 536 534 533 496 535 1615 1548 1122 1121 1120 542 892 1616 200 199 657 472 1382 1317 1138 1134 1597 1584 363 351 350 376 439 645 643 669 438 365 1579 316 1541 196 195 193 1578 1589 307 318 317 192 175 1517 1516 198 923 470 627 916 581 559 630 578 561 543 818 777 698 532 558 531 557 936 561 713 712 560 765 1085 967 915 593 917 896 925 924 922 933 626 625 932 629 628 602 585 583 596 582 592 900 875 897 576 590 613 589 612 874 588 572 568 567 560 559 816 815 814 813 776775 812 822 817 773 771 770769 772 762 966 969961960 968 813 1087 794 957 332 892 339 831 830 1412 14241422 1392 1391 1327 1318 1185 799 555 944 786 977 1193 1179 1178 1175 1099 TGa TGa F+R 5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ FDPð Renaturierter Bachlauf )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ )XX5DGZHJ M )XX5DGZHJ M M M M M M M M 30 m Renaturierungsbereich GA GFL AE )XX5DGZHJ Ga/Cp St St WA St St St St St Ga/Cp Ga/Cp St St St St St St St St Ga/ Cp Ga/ Cp St St Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/Cp Ga/Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/Cp Ga/Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp St St St St St St St Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/Cp Ga/Cp Ga/Cp Ga/Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/ Cp Ga/Cp Ga/CpHUB, E- Lade Car Sharing Bauern- Garten GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GA GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GA GA GA GA GA GFL AE GFL AE GFL AE GFL AE GA GA GA GFL AE GFL AE GH max. 8,5 m GH max. 5,0 m III GH max. 13 m FD 1WA 0,4 FD o 2 III GH max. 10 m WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m E H D 43 0,4 FD o II - III GH max. 10 m H WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m D H 5WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m D 6WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m E 7WA 0,4 FD o GH max. 10 m III D H 8WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m D 11WA 12 9 10 H WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m H WA 0,4 FD a II - III GH max. 10 m 0,4 FD o II - III GH max. 10 m H WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m WA 0,4 0,4 II D 13WA 0,4 FD o II - III GH max. 10 m FH max. 8,5 m TH max. 4,0 m 15 Kiss und Ride SD SD E 0,3 0,3 I14WA o GFL AE GA *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHV des Bebauungsplans =HLFKHQHUNOlUXQJ Festsetzungen des Bebauungsplans Art der baulichen Nutzung II 12 :RKQJHElXGH (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Gemarkungsgrenze Flurgrenze )OXUVWFNVJUHQ]H Topografische Umrisslinie Baum gIIHQWOLFKH*HElXGH :LUWVFKDIWVJHElXGH Bestandsangaben Gemarkung: Flur: 0DVWDE Bebauungsplan Nr. Stand: Bebauungsplan Nr. 562 562 +DQGRUI+REEHOWVWUDH .LUVFKJDUWHQ+HULEXUJVWUDH Handorf 9 1 : 1000 - Entwurf - 01.07.2020 Allgemeine WohngebieteWA 0DGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ *UXQGIOlFKHQ]DKO0,4 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung hEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ Baugrenze Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen )OlFKHQIU7LHIJDUDJHQ GFL $(g Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung 6WHOOSOlW]H)DKUEDKQ*UXQGVWFNH*HElXGH NQIWLJHU5HQDWXULHUXQJVEDFKYHUODXI-XIIHUQEDFK Die Plangrundlage wurde am ____________ aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die Richtigkeit wird bescheinigt. 0QVWHUBBBBBBBBBB __________ ____ Dipl.-Ing. Marienfeld Amtsleiter )UGLHVWlGWHEDXOLFKH3ODQXQJ 0QVWHUBBBBBBBBBB __________ __________ ____ _______________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen Stadtbaurat Amtsleiter 'HU5DWGHU6WDGW0QVWHUKDWDPBBBBBBBBBBJHPl%DX*% den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. 'HU%HVFKOXVVZXUGHLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBBBYRP __________ bekannt gemacht. 0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB 'HU2EHUEUJHUPHLVWHU im Auftrag _______________ Brinkheetker 'LHVHU%HEDXXQJVSODQKDWJHPl%DX*%YRPBBBBBBBBBB bis zum __________ offengelegen. 0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB 'HU2EHUEUJHUPHLVWHU im Auftrag _______________ Brinkheetker 'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPlXQG%DX*%XQGXQG *21:GXUFKGHQ5DWGHU6WDGW0QVWHUDPBBBBBBBBBB als Satzung beschlossen worden. 0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB __________ ____ _______________ 2EHUEUJHUPHLVWHU 6FKULIWIKUHU 'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl%DX*%PLWGHU %HNDQQWPDFKXQJLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBYRP __________ in Kraft getreten. 0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB 'HU2EHUEUJHUPHLVWHU im Auftrag _______________ Brinkheetker 9RUJHVFKODJHQHU0OOVDPPHOSODW]M Rechtsgrundlagen: · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ]XOHW]WJlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP0lU]%*%OO6 · Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) YRP-XOL*915:6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6E · Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), ]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6EEHU6D Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, ]XEHODVWHQGH)OlFKHQ]XJXQVWHQGHU$QOLHJHU$GHU (UVFKOLHXQJVWUlJHU(GHUgIIHQWOLFKNHLWg *HVFKRVVIOlFKHQ]DKO0,4 TGa 8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIUGLH:DVVHUZLUWVFKDIW den Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserabflusses 6WHOOSOlW]HLP6WUDHQUDXP (Standort vorgeschlagen) =DKOGHU9ROOJHVFKRVVHDOV0LQGHVWXQG+|FKVWPDII - III Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1 7UDXIK|KH]ZLQJHQGTH = 4,0 m )LUVWK|KH]ZLQJHQGFH = 8,5 m Bauweise offene Bauweiseo abweichende Bauweise (siehe textl. Festsetzungen)a QXU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJE QXU(LQ]HOXQG'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJED QXU+DXVJUXSSHQ]XOlVVLJH Bauvorschriften Satteldach FlachdachFD SD )OlFKHQIUGHQ*HPHLQEHGDUI Schule .XOWXUHOOHQ=ZHFNHQGLHQHQGH*HElXGHXQG Einrichtungen 9HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQ Verkehr 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH Verkehrsberuhigter Bereich 9HUNHKUVJUQ Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Ver- und Entsorgung )OlFKHQIU9HUVRUJXQJVDQODJHQ$EIDOOHQWVRUJXQJ Abwasserbeseitigung und Ablagerungen (OHNWUL]LWlW7UDIRVWDWLRQ6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ Wasser *UQIOlFKHQ |IIHQWOLFKH*UQIOlFKHQ Parkanlage $QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQG sonstigen Bepflanzungen %lXPH6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ (UKDOWXQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGVRQVWLJHQ %HSIODQ]XQJHQVRZLHYRQ*HZlVVHUQ %lXPH )OlFKHQIU*DUDJHQRGHU&DUSRUW RGHU6WHOOSOlW]HGa/Cp/St Arbeitsstand zum Fassadenfarben rot/rotbraun - RAL CLASSIC RAL 3000 Feuerrot RAL 3003 Rubinrot RAL 3011 Braunrot RAL 3013 Tomatenrot RAL 3016 Korallenrot RAL 3031 Orientrot RAL 3032 Perlrubinrot RAL 3033 Perlrosa RAL 3005 Weinrot RAL 3009 Oxidrot Fassadenfarben beige - RAL CLASSIC RAL 1000 *UQEHLJH RAL 1001 Beige RAL 1014 Elfenbein RAL 1002 Sandgelb RAL 1013 3HUOZHL RAL 1015 Hellelfenbein RAL 9001 &UHPHZHL 5$/6LJQDOZHL 5$/5HLQZHL 'DFKQHLJXQJ0LQGHVWXQG+|FKVWJUHQ]H
Anlage A
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Anlage A zur V/0625/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zum derzeitigen Stand des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Heriburgstraße / Kirschgarten / Hobbeltstraße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt „Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb- nisqualität weiterzuentwickeln“. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen sowie zur Verlagerung und Erweiterung der derzeit angrenzenden Matthias- Claudius-Grundschule geschaffen. Um beiden Zielen gleichermaßen gerecht zu werden, wird der Geltungsbereich des Plangebietes in einem geringen Umfang um einen weiteren Teilbereich ei- nes städtischen Grundstückes nach Nordwesten hin ausgeweitet. Die Baulandentwicklung unterliegt den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü). Der Entwurf des Bebauungsplans soll Ende 2020 / Anfang 2021 öffentlich ausgelegt werden. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen Kosten durch die Erstellung der Erschließungsanlagen sowie der sozialen Infrastruktur. Durch Verkäufe der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss. Die Vorlage hat ebenso Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da eine Folgenutzung der nicht mehr benötigten Sportflächen in Handorf geschaffen wird. Dabei beinhaltet der Bebauungs- plan u.a. Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung.
V-0625-2020-Anlage-4-Geltungsbereich
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 Erweitertes PlangebietBebauungsplan Nr. 562Bisheriges Plangebiet
V-0625-2020-Anlage-1-Niederschrift
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den städtebaulichen Varianten im Bebauungsplanverfahren Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Stadtbezirk: Münster - Ost Anlass: Vorstellung der städtebaulichen Varianten im Bebauungs- planverfahren Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgar- ten / Heriburgstraße Zeit: 14.11.2019, 18:00 Uhr Ort: Dat Handorfer Huus, Immelmannstr. 37, 48157 Münster Teilnehmer: ca. 130 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Frau Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek Vertretung der Verwaltung: Herr Matthias Blick-Veber, Stadtplanungsamt Frau Vivian Thielemann, Stadtplanungsamt Anlass Am Kirschgarten sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, ca. 8,5 ha großen Baugebiets auf den Flächen der heutigen Sportanlagen geschaffen werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen bereits verkehrlich erschlossenen und in den Stadtteil Handorf integrierten Standort, welcher beinahe vollständig von allen Seiten von Wohnnutzung umgeben ist. Deshalb wird das Ziel verfolgt, an dieser Stelle ein neues Wohng e- biet mit etwa 200 Wohneinheiten zu aktivieren. In einer ersten Bürgeranhörung am 05.02.2019 wurden bereits die allgemeinen planerischen Zielsetzungen erläutert und die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger g e- sammelt. Darauf aufbauend erstellte ein externes Planungsbüro drei städtebauliche Varianten, welche die Anregungen der Öffentlichkeit mit den Zielvorstellungen der Stadt Münster vereint. Zwei von ihnen wurden weiter konkretisiert und werden nun im Zuge dieser Bürgeranhörung vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Eröffnung Frau Klimek begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der Verwaltung. Ferner informiert sie über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 Vorstellung der Planungen Frau Thielemann analysiert das Plangebiet anhand einer Power -Point-Präsentation und stellt die bisherigen projektbezogenen Arbeitsschritte vor. Darauf aufbauend erläutert Herr Blick- Veber die von einem externen Planungsbüro erstellten städtebaulichen Entwürfe. Diese unte r- scheiden sich vor allem in der Anordnung und Zonierung der Wohneinh eiten, der Lage einer zentralen Grünfläche sowie den Anschlussmöglichkeiten an die vorhandene Erschließung. Ergänzend zur vorgetragenen Präsentation stellt Frau Klimek fest, dass viele An regungen und Ideen aus der ersten Bürgeranhörung in die Entwürfe eing earbeitet wurden. Ferner informiert sie über den Ratsbeschluss, in jedem neuen Baugebiet Münsters eine Flüchtlingseinrichtung zu integrieren. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Frau Klimek die Anwesenden um Anmerkungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger Anregungen zum Thema Erschließung Ein Bürger vermutet eine zunehmende Belastung der Hobbeltstraße durch die B51n - Planung, die unter anderem eine Schließung der Anschlussstelle „Lützowstraße“ beabsich- tigt. Frau Klimek informiert über den derzeitigen Stand der Straßenplanung, für die noch kein städtischer Beschluss vorliege. Sie erklärt, dass die Zuständigkeit bei Straßen NRW läge . Ihr Anliegen sei, den Anschluss an die Lützowstraße beizu behalten, da unter an derem die Lützowkaserne auf diese Erschließung angewiesen sei. Ein Kirschgarten -Anwohner erklärt, dass eine Anbindung durch die Straße Kirschgarten zum Plangebiet unerwünscht sei. Das Plangebiet solle ausschließlich über die Hobbeltstr a- ße erschlossen werden. Frau Klimek erklärt hierzu, dass die vorgestellte Erschließungssituation aus den Anregun- gen der ersten Bürgerinformation re sultiere. Eine Anbindung sowohl über die Straße Kirschgarten als auch über die Hobbeltstraße sei notwendig. Eine Bürgerin hinterfragt die Zu- und Abfahrtssituation zwischen der Straße „Kirschgarten“ und der Hobbeltstraße. Insbesondere eine Querung für Fußgänger und Radfahrende solle sichergestellt werden, damit eine Verkehrssicherheit bestehen bleibe. Herr Blick-Veber erklärt, dass eine Prüfung der Einsehbarkeit mit Hilfe von Sichtdreiecken erfolge. Es wird angeregt, nach der Einfahrt zum Plangebiet keinen verkehrsberuhigten Bereich und insbesondere keine unmittelbar anschließenden Kfz-Stellflächen vorzusehen. Die Verwaltung wird die Anregung prüfen. Ein Bürger regt an, den Baustellenverkehr nicht durch den Ort zu führen. Es werden bauli- che Maßnahmen gegen die Lkw -Fahrten gewünscht. Gleichzeitig wird vor potenziellen Schäden an den Geh - und Radwegen gewarnt. Darum wird ei ne Beweissicherung g e- wünscht, die eine Sanierung der Geh- und Radwege durch Anwohnerbeiträge ausschließt. Frau Klimek antwortet, dass das Tiefbauamt solche Prozesse von Anfang an mitdenkt. Demnach sei mö glich, gewisse Bereiche für Lkw s zu sperren. Nichtsdestotrotz könne da- von ausgegangen werden, dass jede Baumaßnahme Verkehr erzeugt. Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Anregungen zum Thema Kfz-Stellflächen Eine Bürgerin regt an, ausreichend Kfz-Stellflächen am Heimathaus zu berücksichtigen, insbesondere wenn entlang der Straße „Kirschgarten“ perspektivisch die Veloroute verla u- fe. Das Parken entlang einer Veloroute wird kritisch gesehen, deshalb sollen gesonderte Kfz-Stellplätze für das Heimathaus vorgesehen werden. Herr Blick-Veber erklärt, dass private Kfz-Stellplätze grundsätzlich auf den eigenen Grun d- stücken bereitzustellen sind . Darüber hinaus seien in etwa 60 öffentliche Kfz-Stellplätze aufgezeigt. Die Stadt Münster könne nicht für ein „Worst-Case“-Szenario ausreichend Stellplätze zur Verfügung stellen. Eine weitere Bürgerin ergänzt, dass im Falle einer Veloroute über den Kirschgarten, auf dieser Straße das Kfz-Parken ausgeschlossen werden solle - ansonsten sei ein Verkehr s- chaos absehbar. Ehe die Straße Kirschgarten Teil der Velo route werde, müsse die Parksi- tuation am Heimathaus geklärt sein. Ein Bürger plädiert darauf, Kfz-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder mindestens di- rekt am Wohngebäude sicherzustellen. Die Verwaltung prüft, wo im Detail noch Optimierungen stattfinden können. Anregungen zum Thema Öffentlicher Personennahverkehr Ein Bürger regt an, den ÖPNV durch potenzielle Anschlussmöglichkeiten mitzudenken. Frau Klimek erläutert, dass insbesondere im Hinblick auf die vorgesehenen Sportflächen im Zuge des Bebauungsplans Nr. 561 derzeit mehrere Varianten zum ÖPNV -Anschluss ge- prüft werden. Anregungen zum Thema Wohnflächenzonierung Ein Bürger merkt an, dass die in Variante 2 dargestellten Mehrfamilienhäuser nicht auf die umgebende Bestandsbebauung reagieren. Aus diesem Grund wird Variante 3 präferiert. Eine Bürgerin hinterfragt die zwei- bis dreigeschossige Dimensionierung der Gebäude. Sie vertritt die Auffassung, eine Dreigeschossigkeit plus Satteldach würde nicht dem Ortsbild entsprechen und plädiert deshalb auf den Ausschluss von dreieinhalb bis vier Geschossen. Herr Blick-Veber erklärt, dass das Einfügen der Gebäude in das Ortsbil d hohe Priorität für das Stadtplanungsamt hat. Die aufgezeigte Dreigeschossigkeit wird als angemessen ei n- geschätzt. Im Bebauungsplan dienen definierte Bauhöhen dazu, unmaßstäbliche Staffelge- schoss-Pyramiden auszuschließen. In Ergänzung dazu merkt ein weiterer Bürger an, dass bereits drei bis vier Geschosse im Handorfer Ortsbild üblich sind. Frau Klimek ergänzt, dass insbesondere im Hinblick auf einen möglichst geringen Versi e- gelungsgrad, über eine Aufstockung der Geschosse nachgedacht werden solle, um gleich- zeitig die Dichtevorgabe der Stadt Münster von ungefähr 55 Wohneinheiten pro Hektar ein- zuhalten. Anregungen zum Thema Bauformen Eine Bürgerin fragt, ob auch freistehende Einfamilienhäuser im Plangebiet eingebunden werden. Dieser Wunsch wird durch weitere Versammelte unterstützt. Frau Klimek erklärt, je mehr freistehende Einfamilienhäuser entstehen, desto mehr müsse die Geschossigkeit anderer Wohnformen aufgestockt werden, um die städtische Dichtevor- Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 gabe von 55 Wohneinheiten pro Hektar einzuhalten. Frau Klimek erfragt ein Stimmungsbild, ob mehr freistehende Einfamilienhäusern gewünscht sind. Dieser Wunsch ist nicht einhei t- lich – aber insbesondere bei jungen bauwilligen Familien ausgeprägt. Eine Bürgerin fragt nach einer barrierefreien Ausstattung der Gebäude durch Personenauf- züge sowie nach der Verfügbarkeit von Balkonen. Herr Blick-Veber erklärt, dass der Bebauungsplan keine detaillierten Grundrisse vorgeben wird. Sie werden später von den Bauherren auf Grundlage der Bauordnung NRW sowie den Wohnungsbauförderungsbestimmungen erarbeitet. Anregungen zum Thema Öffentliche Grünflächen Eine Bürgerin erkundigt sich nach dem Bestandsspielplatz inklusive dem angrenzenden Fußweg im Nordosten des Plangebietes. Herr Blick-Veber erklärt, dass dieser zugunsten einer zentralen Lage im Plangebiet verla- gert werde. Bei der Erschließung des Plangebietes werde auf möglichst kurze Wege g e- achtet. Ein Bürger erkundigt sich nach dem erhaltenswerten Baumbestand. Hierzu erläutert H err Blick-Veber, dass diese im Vorfeld vom Amt für Grünflächen kartiert und in den Plänen durch buschigere Grafiken gekennzeichnet wurden. Dennoch verweist Herr Blick-Veber darauf, dass die endgültige Gebäudeplatzierung noch ausstehe und sich demnach Änderungen ergeben können. Ein Bürger befürchtet, dass die „Grüne Mitte“ in Zukunft aufgrund von Nachverdichtungsa r- beiten bebaut werden könnte. Herr Blick-Veber erklärt, dass die „Grüne Mitte“ Planungsziel ist und im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche inklusive eines Kinderspielplatzes festgesetzt wird. Eine Ewigkeits- garantie kann dennoch nicht abgegeben werden. Ein Bürger begründet seine Favorisierung der Variante 3, weil die Grüne Mitte sich auch in der Mitte des Plangebietes befindet und nicht wie in Variante 2 an den westlichen Rand ge- rückt ist. Anregungen zum Thema Entwässerung Ein Bürger informiert über Gewässerrückstau. Dieser solle durch die Neubaumaßnahmen nicht verschlechtert werden. Deshalb soll die Entwässerung bei der Planung berücksichtigt werden. Gerade im Hinblick auf den zu klein dimensionierten Durchlass an der Middelfel d- halle seien präventive Maßnahmen notwendig. Das Tiefbauamt wird über diese Anregung informiert. Anregungen zum Thema Energie Ein Bürger fragt nach energetischen Optimierungsmöglichkeiten im Plangebiet. Dabei wird ein Nahwärmekonzept gefordert. Herr Blick-Veber antwortet, dass die Gespräche mit den Stadtwerken noch andauern. Es wird geklärt, welche energetischen Maßnahmen von städtischer Seite gesteuert und welche Ideen auf den Grundstückseigentümer übertragen werden. Bislang ist eine weitere Trafo - Station im östlichen Bereich des Plangebietes geplant. Darüber hinaus sind regenerative Energien in Form von Photovoltaikanlagen auf Gründächern vorgesehen. Eine explizite So- larsiedlung wird jedoch nicht konzipiert. Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 Ein Bürger erkundigt sich nach der Integration von Energiestandards. Herr Blick-Veber erläutert, dass diese im Zuge der Grundstücksverkäufe verankert werden. Anregungen zum Thema Sporthalle Ein Bürger hinterfragt den Sinn, eine weitere Sporthalle im Plangebiet vorzusehen. Frau Klimek erläutert , dass aufg rund der Erweiterung der Matthia s-Claudius-Schule eine Sporthalle no twendig werde , da die bisherige Sporthalle voraussichtlich entfiele. Auch in Hinblick auf das gewünschte Wachstum Handorfs sei eine solche Maßnahme notwendig. Ein Bürger ergänzt, dass die Platzierung einer Sporthalle im Plangebiet aufgrund kurzer Wege für die Schülerinnen und Schüler der Matthias -Claudius- und der Kardina l-von- Galen-Schule sinnvoll sei. Frau Klimek fügt ein, dass eine Drei - statt Zweizügigkeit der Sporthalle nicht ausgeschlo s- sen werden könne, da der Bedarf in Handorf hoch sei. Weitere Informationen im Bezug zur Grundschule und Sporthalle erwarte sie in Kürze. Ein Bürger fragt nach Außenbereichssportflächen in Ergänzung zur geplanten Sporthalle. Herr Blick-Veber bejaht diese Frage und verweist auf jeweils eine Kleinsportfläche in ner- halb der Varianten. Die dargestellte Weitsprunganlage sei noch zu prüfen. Eine Bürgerin verlangt eine Prüfung des Größenverhältnisses zwischen der neu einzuric h- tenden und der bestehenden Middelfeld-Sporthalle. Die Verwaltung wird die Anregung aufgreifen. Anregungen zum Thema Grundschule Insbesondere im Hinblick auf die geplante Sporthalle, hinterfragt ein Bürger ob es nicht sinnvoll wäre, die Matthias-Claudius-Schule gänzlich im Plangebiet neu zu errichten. Frau Klimek antwortet, dass man diesen Hinweis im weiteren Planungsverlauf erwägen werde. Ein Bürger regt an, praktischerweise das alte Schwimmbecken dafür zu nutzen , die Sport- halle an Ort und Stelle tiefergelegt zu platzieren und so ihre Massivität zu reduzieren. Frau Klimek bezweifelt, ob man auf diese Weise den bautechnischen Bedarfen einer Sporthalle gerecht werden könne. Anregungen zum Thema Heimathaus Ein Bürger erkundigt sich nach einer Mö glichkeit, Freiflächen rund um das Heimathaus zu veranlassen. Der Grund dafür sei Lärmprävention, denn im Heimathaus würden einige Ver- anstaltungen stattfinden, von denen Lärmimmissionen ausgingen. Herr Blick-Veber merkt an, dass der Heimatverein auch über einen Bauerngarten nördlich des bestehenden Heimathauses nachdenke. Im Zusammenhang mit einer Grundstückser- weiterung werden auch Detailskizzen über eine Stellplatzoptimierung erstellt. Anregungen zum Thema Altlasten Ein Bürger erkundigt sich nach dem Stand der Altlastenprüfung. Bebauungsplan Nr. 562 Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 Herr Blick-Veber erklärt, dass eine Prüfung nach kieselrothaltiger Kupferschlacke ein nega- tives Ergebnis ergab. Anregungen zum Thema Grundstücksvergabe Ein Bürger erkundigt sich nach den Vergabekriterien und wünscht, auch ohne Kinder eine Berücksichtigung zu finden. Herr Blick-Veber erklärt, dass die Vergabe der Grundstücke den Vergabekriterien der Stadt Münster unterliegt. Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser und möchte einen Preis für ein solches Grundstück genannt bekommen. Herr Blick-Veber rät dazu, sich im weiteren Planverfahren an das Amt für Liegenschaften zu wenden. Die ge nauen Grundstückseinteilungen we rden noch vo rgenommen und de m- entsprechend die Preise ermittelt. Anregungen zum weiteren Vorgehen Eine Bürgerin bittet darum, die Informationen auch an weitere Fachämter zu geben. Stimmungsbild zur bevorzugten Variante Frau Klimek vollzieht eine Abstimmung zu den beiden Varianten, indem die Bürgerinnen und Bürger sich per Handzeichen für die von Ihnen bevorzugte Variante melden. Die Abstimmung ergab ein deutliches Votum für Variante 3. Gründe: - Grüne Mitte ist mittig im Plangebiet platziert und kann dadurch als Quartierstreffpunkt genutzt werden. - Gebäudestruktur bildet fließendere Übergange zur Bestandsbebauung Im weiteren Planungsprozess soll eine weitere Bürgeranhörung mit dem Bebauungsplan auf Basis der Variante 3 stattfinden, die dann Details zu den geäußerten Veränderungswünschen, der S porthallengröße und zur Situation der Matthias-Claudius-Schule aufzeigt. Realistischer- weise wird dieser Termin voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2020 erfolgen. Frau Klimek rät dazu, weitere Fachämter (b eispielsweise das Amt für Liegenschaften) in diesen drit- ten Bürgeranhörungstermin einzubinden. Ende der Veranstaltung Frau Klimek bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die konstruktiven Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veranstaltung gegen 19:25 Uhr. gez. Frau Martina Klimek Bezirksbürgermeisterin gez. Frau Vivian Thielemann Protokollführerin
Berichtsvorlage
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V/0625/2020 V/0625/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Heriburg- straße / Kirschgarten / Hobbeltstraße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2013 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 561 und 562 gefasst . Ziel der gemeinsamen Beschlussvorlage n (V/0776/2013 und V/0776/2013/1) war die Verlagerung der Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße (Beba u- ungsplan Nr. 561 - Neustandort Sport) und die Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes westlich der Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten (Bebauungsplan Nr. 562 - künftiger Altstandort Sport). Der B e- bauungsplan Nr. 561 ist bereits am 09.02.2018 in Kraft getreten. Die von einem Planungsbüro erarbeiteten städtebaulichen Entwürfe für den Bereich des Bebauung s- plans Nr. 562 sind am 05.09.2019 im ASSVW, am 07.11.2019 in der BV Ost und am 14.11.2019 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Niederschrift siehe Anlage 1) vorgestel lt worden. Im Rahmen dieser Beratungen wurde einhellig die Entwurfsvariante 3 favorisiert, die auf einer Gesam t- fläche von 8,9 ha Platz für etwa 180 Wohneinheiten bietet und sich durch folgende Schwerpunkte auszeichnet (Anlagen 2 und 3): Städtebauliche Gesamtfigur Der Entwurf sieht die Realisierung sowohl von Ein - als auch Mehrfamilienhausbebauung in einer klaren Zonierung vor. Die Mehrfamilienhäuser platzieren sich dabei zentral im Plangebiet in ost - Stadtplanungsamt 14.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thielemann / Herr Geitel Telefon: 492-6174 / 492-6193 Thielemann@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0625/2020 westlicher Richtung. Daran anschließend werden Reihen - und Doppelhäuser angeboten. Ein öf- fentlicher Grünbereich inklusive Kinderspielplatz liegt im Zent rum des Plangebiets. Die Renaturi e- rung des Juffernbachs, welche im westlichen Drittel des Bebauungsplans vorgesehen ist, bildet ein weiteres freiraumgliederndes Element als westliche Flanke und führt dem Plangebiet durch seine Erlebbarkeit sowie seinen ökologischen Vorteilen eine neue Lebensqualität zu. Soziale Infrastruktur Bislang wurde der Nordwesten des Planbereiches für eine 3-fach-Sporthalle vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Grundstück für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft vorzuhalten, für die zum jetzigen Stadium im Bebauungsplan noch keine exakte Standortfestlegung erforderlich ist. Verkehrliche Anbindung Das Plangebiet wird an zwei Abschnitten des Kirschgartens sowie einem weiteren der Hobbel t- straße an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden, so dass sich der planinduzierte Verkehr verteilt. Das Baugebiet wird im Inneren ringartig als Tempo-30-Zone erschlossen, mit verkehrsbe- ruhigten Erschließungsstichen. Darüber hinaus sind autarke Fuß- und Radwege vorgesehen. Entwässerungs- und Freiraumkonzept Die für das Plangebiet notwendige Regenrückhaltung ist östlich des Juffernbachs in der Weise vorgesehen, dass in einer weitläufigen Mulde voraussichtlich mit einem geringen ganzjährigen Einstauvolumen zu rechnen ist und dadurch nicht als technisches Bauwerk wahrgenommen wird, sondern als Freiraumelement. Ohnehin sollen die Dächer sämtlicher Neubaute n begrünt werden, um das Niederschlagswasser direkt vor Ort zurückzuhalten und ökologische sowie klimatische Vorteile zu erzielen. Unabhängig von der Entwässerungssituation des Baugebietes soll der Juffernbach zudem verlegt, geöffnet und renaturiert werden. Parallel zur Planung des Neubaugebietes wurde in der Stadtverwaltung geprüft, auf welche Weise die sich abzeichnende Vierzügigkeit der Matthias -Claudius-Grundschule am besten umgesetzt werden kann. Im Nachgang an die o.g. Baugebiets -Präsentationen hat sich die Notwendigkeit herauskristalli- siert, dass anstatt einer Bestandssanierung / -erweiterung am Altstandort Drostestraße ein Neubau im Plangebiet Kirschgarten – am Standort des heutigen Bürgerbads – errichtet werden soll. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, einen vierzügigen Neubau unter modernen bautechnischen und pädagogi- schen Aspekten an einem Standort zu errichten, der in die Ortslage integriert ist und baustellentec h- nisch ohne Störung des Schulbetriebs abgewickelt werden kann. Um hierzu ausreichend Flächen, beispielsweise auch zur Nutzung als Schulhof, bereitstellen zu können, ist das Plangebiet in geringem Umfang nach Norden hin auszuweiten (Anlage 4). Die Haupterschließung der Schule würde über die bisherige Zuwegung des Bürgerbads erfolgen, ergänzt durch ein von mehreren Seiten herangeführtes Fuß- und Radwegenetz. Die zuvor im Kirschgarten-Gebiet vorgesehene 3-fach-Sporthalle kann dann am bisherigen Schulstandort Drostestraße, und somit näher zur Dorbaumstraße (K 16), errichtet wer- den. Eine Vorlage zum Grundsatzbeschluss zum Neubau eines vierzügigen Grundschulgebäudes im Plangebiet Kirschgarten und zum Neubau einer Dreifach -Sporthalle auf dem Grundstück Drostestr a- - 3 - V/0625/2020 ße befindet sich parallel in der Beratung der Fachausschüsse und wird abschließe nd im Rat am 26.08.2020 entschieden (Vorlage V/0425/2020). Aufgrund der bislang eingegangenen Anregungen, insbesondere auch der nun geplanten Ergänzung um die Grundschule, ist der städtebauliche Entwurf überarbeitet worden . Gleichzeitig bleiben die zu- grunde liegenden städtebaulichen Entwicklungsziele gewahrt (Anlage n 5 und 6). Momentan werden die Expertisen, beispielsweise zur Entwässerung und zum Arten- und Immissionsschutz, ergänzt. Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist am 09.06.2020 zur Vorlage V/0109/2020, Punkt 4.5.6, der Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt worden, ob eine Errichtung der 4-zügigen Matthias-Claudius- Schule und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bü rgerbads möglich sei. Schul- und Sportflächen würden somit eine Einheit bilden. Die Verwaltung hat diese Anregung geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Grafiken der Anlage 5 und 6 verdeutlichen, welche Dimensionen / Anfahrbarkeit / Präsenz das Schulgebäude inklusive Schulhof am Standort des Bürgerbads sowie eine künftige Dreifach- Sporthalle am Alt-Standort Drostestraße haben würden. Unter dieser Maßgabe wäre zu hinterfragen, an welcher Stelle die Sporthalle noch ergänzt werden könnte: nördlich hemmt das geringe Flächenangebot, der ungünstige Zuschnitt, die dann definitiv er- forderliche Beseitigung des Baumbestands sowie die vorhandene Wohnbebauung südlich hemmt der unabdingbare Bedarf an ausreichend dimensionierten Regenrückhalteflä- chen westlich hemmt der zu renaturierende Bereich des Juffernbaches östlich hemmt der weitere Verlust der bislang veranschlagten Wohneinheiten sowie die St ö- rung durch ein un maßstäbliches Sporthallenvolumen im sensiblen nördlichen Bereich der kleinteiligeren grünen Mitte. Insofern stuft die Verwaltung die Verortung der Dreifachspor thalle am bisherigen Schulstandort Dros- testraße als geeigneter ein, da sie dort auch im Hinblick auf die geplante Vereinsnutzung eine besse- re Zuordnung zur Dorbaumstraße hat. Die Fußwegdistanz für die Grundschüler läge bei ca. 150- 200 m auf geschützten Wegen. Eine weitere Überarbeitung des Kirschgarten-Entwurfes würde zu einem städtebaulich weniger attraktiven Ergebnis zur Reduzierung der dort erzielbaren Wohneinheiten sowie zu einer zeitlichen Verzögerung führen. Somit empfiehlt die V erwaltung, den überarbeiteten Entwurf in der aufgezeigten Fassung weiter zu verfolgen. Die Planreife für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird absehbar erst nach der Kommunalwahl im September 2020 erreicht werden. Angesicht der zunächst fol genden konstituie - renden Sitzungen wird es dann für einen längeren Zeitraum keine Gremiensitzungen geben, in der eine Kenntnisnahme zum Entwurf der Offenlegung erfolgen kann. - 4 - V/0625/2020 Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den bereits heute vorliegenden Entwurfssta nd zur Kenntnis zu nehmen sowie die Verwaltung zu ermächtigen, den überarbeiteten Bebau -ungsplanentwurf samt begleitender Unterlagen nach Fertigstellung öffentlich auszulegen. Auf diesem Wege kann eine Ve r- zögerung in der weiteren Flächenentwicklung für notwendigen Wohnraumbedarf vermieden werden. I.V gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 14.11.2019 Anlage 2 – Lageplan der favorisierten bisherigen Entwurfsvariante 3 Anlage 3 – Perspektive der favorisierten bisherigen Entwurfsvariante 3 Anlage 4 – Darstellung des bisherigen und erweiterten Geltungsbereiches Anlage 5 – Lageplan der überarbeiteten Entwurfsvariante 3 Anlage 6 – Perspektive der überarbeiteten Entwurfsvariante 3 Anlage 7 – Begründung - Zwischenstand Anlage 8 – Textliche Festsetzungen - Zwischenstand Anlage 9 – Bebauungsplan (Verkleinerung) - Zwischenstand
V-0625-2020-Anlage-9-Planverkleinerung
75 Zeichen
Anlage 9 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 Bebauungsplan Nr. 562Planverkleinerung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Heriburgstraße 14
- Hobbeltstraße
- Immelmannstraße 37
- Lützowstraße
- Handorfer Straße
- Ludwig-Wolker-Straße
- Drostestraße
- Dorbaumstraße
- Am Juffernbach
- Kirschgarten
- Disselbrede
- Krüsbreede
- Middelfeld
- Lammerbach
- Hilgeland
- Sandbrink 1645
- Eichenaue
- Bünkamp
- Werse
- Asche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0625/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37