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V/0625/2020

Bebauungsplan Nr. 562 - Entwurf zur Offenlegung

Vorlagen 03.07.2020

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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0625/2020

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Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0625/2020

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Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 4 
Anlage 8 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 
Textliche Festsetzungen
z
um Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Heriburgstraße 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
1.1.1  In den allgemeinen Wohngebieten (WA 1-15) ist die ausnahmsweise Zulässigkeit 
von Gartenbaubetrieben und Tankstellen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO 
nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans. 
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1  In den Allgemeinen Wohngebieten WA2-6, WA8-13 ist die Anzahl der Wohneinhei-
ten auf zwei je freistehendem Einzelhaus / je Doppelhaushälfte / je Reihenhaus-
scheibe begrenzt. (§ 9 (1) Nr.6 BauGB). 
1.2.2 Ausnahmsweise kann die GRZ der Reihenmittelhäuser bis zu 0,5 betragen, um die 
geforderte profilgleiche Errichtung mit den Nachbarhäusern einzuhalten. (§  17 
Abs.2 BauNVO, vgl. Pkt. 2.1.7). 
1.3  Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
1.3.1 Eine rückwärtige Überschreitung der Baugrenzen ist im Erdgeschoss ausnahm s-
weise durch Terrassenüberdachungen auf 2/3 der Gebäudebreite bis zu einer Tiefe 
von 3,0 m zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 3 BauNVO) 
1.3.2 In der abweichenden Bauweise sind Reihenhäuser mit einer Gesamtlänge von 
über 50m zulässig, an ihren Endpunkten sind sie mit Grenzabstand zu errichten. 
1.4  Höhe baulicher Anlagen / Geschossigkeit 
1.4.1 Die maximalen Gebäudehöhen – als Attikahöhen (AH) der Flachdachgebäude bzw. 
als First- und Traufhöhen (FH, TH) der Gebäude mit geneigten Dächern –   sind in 
den jeweiligen Bereichen der Planzeichnung mit Bezug auf Normalhöhe Null (NHN) 
festgesetzt. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenkante der senkrecht au f-
gehenden Wand mit der Oberkante Dachhaut. (§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §16 
Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) – hier zunächst  hilfsweise noch Bezugshöhen – 
1.4.2  Bei den II- bis III-geschossig festgesetzten Gebäuden darf das dritte Geschoss m a-
ximal 80  % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses betragen. Der 
Rücksprung ist zur jeweiligen Gartenseite des Grundstücks zu orientieren. 
1.4.3 Eine Überschreitung der festgesetzten Höhen durch bis zu 1,0 m hohe Anlagen zur 
Nutzung erneuerbarer Energien ist generell zulässig. Die Aufbauten und Anlagen 
sind zu allen Seiten um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückzusetzen 
(§9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §16 Abs. 6 BauNVO, vgl. Pkt. 2.1.5).

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 4 
1.5  Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 
Nebenanlagen 
1.5.1 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind nur in nerhalb der überbaubaren Grund-
stücksflächen oder außerhalb der Vorgärten an den Schmalseiten der Gebäude o-
der im rückwärtigen Bereich zulässig (§ 23 (5) BauNVO). Diese Beschränkung be-
zieht sich nicht auf Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen. 
Zu den öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen ist ein Mindestabstand von 0,5 m 
einzuhalten (§ 23 (5) BauNVO). 
Alle Nebenanlagen außerhalb der Baufenster sind in eingeschossiger Bauweise mit 
einer maximalen Höhe von 2,30 m zu errichten (§ 16 (2) Nr.4 BauNVO). 
1.5.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf je Einfamilienhaus, je Doppelhaushälfte, je 
Reihenhausscheibe 10 m² nicht überschreiten. Für Mehrfamilienhäuser beträgt die 
zulässige Grundfläche für Nebenanlagen 20 m² pro Gebäude (§ 16 (2) Nr.2 BauN-
VO). 
Garagen und Carports, Stellplätze 
1.5.3 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren 
Flächen oder auf den dafür mit „Ga/Cp“ -festgesetzten Flächen zulässig. (§12 (6) 
BauNVO)  
1.5.4 Bei Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports ) ist ein vorderer Abstand von 
mindestens 3,0 m (Aufstellfläche) und ein seitlicher Abstand von mindestens 0,5 m 
zur Straßenbegrenzungslinie bzw. GFL-Fläche einzuhalten. 
1.5.5 Nicht-überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder au f 
den dafür mit „St“-festgesetzten Flächen zulässig. (§12 (6) BauNVO)  
1.5.6 Offene Stellplätze sowie private Erschließungsflächen sind mit versickerungsfähi-
gem Pflaster oder Gittersteinen auszuführen. Diese Regelung gilt nicht für TG -
Zufahrten, sofern eine Pflasterung aus technischen Gründen nicht möglich ist. (§ 9 
Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
1.5.7 Die Tiefgaragenflächen außerhalb der überbauten Flächen sind mit einer mindes-
tens 50 cm dicken Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 
1.6  Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen 
1.6.1 Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder 
beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit einheimischen, stand-
ortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 16 
bis 18 cm zu ersetzen (§ 9 (1) Nr. 25 b BauGB). 
1.6.2 Im Bereich der privaten Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein groß-
kroniger Laubbaum fachgerecht zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 25 
BauGB).

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 4 
1.6.3 Die im Bebauungsplan vorgeschlagenen Standorte für Bäume sind als heimische, 
standortgerechte Laubbäume als Hochstamm mit einem Mindestumfang von 16- 18 
cm zu pflanzen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB). 
1.7  Immissionsschutz 
1.7.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 
1.8  Artenschutz 
1.8.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 
1.9  Versorgungsleitungen, -anlagen 
1.9.1 - bei Bedarf zu ergänzen - 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO 
NRW)  
2.1  Bauwerksgestaltung 
Dächer 
2.1.1  Als Dachform sind in den WA1-13 ausschließlich Flachdächer mit einer Dachnei-
gung von maximal 5 Grad zulässig.  
 Im WA14 und WA15 sind Hauptgebäude ausschließlich mit Satteldächern mit ei-
ner Neigung von 30-45° zulässig.  
2.1.2 Flachdächer der Hauptbaukörper und Garagen sind vollflächig mit mindestens 
0,10 m Bodensubstrat dauerhaft zu bedecken und mindestens extensiv zu be-
grünen (§ 9 Abs.1 Nr. 16 c BauGB). 
2.1.3  Ortgang- und Dachüberstände sind für Gebäude mit Flachdach unzulässig.  
2.1.4  Dachaufbauten (mit Ausnahme von Solar- und Photovoltaikanlagen, vgl.  
Pkt. 1.4.3) sowie Dachterrassen sind unzulässig.  
Gestaltung: architektonische Einheitlichkeit, Material- und Farbgebung 
2.1.5  Die Hauptbaukörper sind nur als Klinkerbauten in roter / rotbrauner Farbgebung 
(RAL Nr. 3000, 3003, 3009, 3011, 3013, 3016, 3031, 3033), bzw. nur als Klinker- 
oder Putzbauten in weißer bis beiger Farbgebung (RAL Nr. 1000, 1001, 1002, 
1013, 1014, 1015, 9001, 9003, 9010) zulässig. 
2.1.6  Glänzende Fassadenmaterialien sind ausgeschlossen. 
2.1.7  Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d.h. mit einheitlicher 
vorderer Gebäudeflucht, gleicher Firsthöhe, gleicher Dachneigung sowie einheit-
lich in Material und Farbe zu errichten (§ 9 BauO NRW). 
2.2 Grundstücksflächen 
2.2.1 Grundstückseinfriedungen an Straßen-, Fuß-/Radweg- oder privaten Erschlie-
ßungsflächen sind nur in Verbindung mit einer zur Verkehrs- bzw. Erschließungs-
fläche zugewandten Eingrünung mit standortgerechten Laubgehölzen von min-
destens 0,30 m Tiefe zulässig. Diese sowie die dahinterliegende Zäune oder 
Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 4 
2.2.2 Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige 
Zwecke benötigt werden, als Grünflächen herzustellen und zu unterhalten. (§ 8 
(1) BauO NRW). 
3.  Hinweise  
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum „Planen - Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Al-
bersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.2  Empfehlung zum Schutz vor Starkregenereignissen 
Um Schäden bei außergewöhnlichen St arkregenereignissen zu vermeiden wird 
empfohlen, die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude mindes-
tens 0,30 m über der Oberkante der jeweils benachbarten Verkehrs- und Freiflächen 
anzuordnen. Insbesondere bei Aufenthaltsräumen im Kellergeschoss sollte verstärkt 
Vorsorge vor Überflutung getroffen werden.   
Für Tiefgaragen wird empfohlen, technische Vorkehrungen zum Schutz vor Überfl u-
tungen zu treffen (Schwellen, Drainagerinnen mit ausreichenden Breiten und Ti e-
fen). 
3.3  Denkmalschutz 
Im Geltungsbereich befindet sich ein vermutetes Bodendenkmal gemäß §2 Den k-
malschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG), das im Vorfeld jedweder Erdarbei-
ten wissenschaftlich untersucht, geborgen und dokumentiert werden muss (§ 29 
DSchG). 
Auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler können in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft bei Bodeneingriffen jederzeit neue Boden-
denkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturg e-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natür-
lichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL-
Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist un-
verändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.4  Kampfmittel (noch in Bearbeitung) 
3.5  Altlasten   
Für den Planbereich sind keine Altlast -/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich je-
doch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, 
ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz zu informieren.

V-0625-2020-Anlage-7-Begruendung

59884 Zeichen

Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 1 von 20 
Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0625/2020 
Begründung
z
um Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Heriburgstraße 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................ ................................................................. 2
2. Geltungsbereich  ................................ ..................................................................................................... 2
3. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................................................................. 3
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 4 
4. Räumliche und strukturelle Situation ................................ ..................................................................... 4
5. Planungsziele ................................ ......................................................................................................... 4
5.1 Übergeordnete Zielsetzungen ..................................................................................................... 5 
5.2 Konkrete Zielsetzungen ............................................................................................................... 5 
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................ ................................................................................. 6
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 6 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 6 
6.2.2 Überbaubare Flächen........................................................................................................ 9 
6.2.3  Bauweise und Bauform ..................................................................................................... 9 
6.2.4  Dachform, Dachaufbauten .............................................................................................. 10 
6.2.5  Gestalt ............................................................................................................................. 10 
6.2.6  Garagen / Carports / Stellplätze, Nebenanlagen ............................................................ 11 
6.2.7  Freiflächen, Begrünung ................................................................................................... 12 
6.2.8  Einfriedungen .................................................................................................................. 13 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung  (noch in Bearbeitung) ............................................................ 13 
6.3.1 Äußere Erschließung....................................................................................................... 13 
6.3.2  Innere Erschließung  / ruhender Verkehr ........................................................................ 13 
6.3.3  ÖPNV .............................................................................................................................. 14 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 14 
6.4.1  Entwässerung .................................................................................................................. 14 
6.4.2  Energieversorgung .......................................................................................................... 15 
6.4.3  Entsorgung ...................................................................................................................... 15 
6.4.4  Versorgungseinrichtungen .............................................................................................. 15 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 15 
6.6  Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 16 
6.6.1  Öffentliche Grünflächen .................................................................................................. 16 
6.6.2  Grünflächen auf Privat-Grundstücken ............................................................................. 16 
6.6.3  Wald (noch in Bearbeitung) ............................................................................................. 16 
6.6.4  Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 17 
6.6.5  Ausgleichsflächen (noch in Bearbeitung) ........................................................................ 17 
6.6.6  Flächen für die Wasserwirtschaft (noch in Bearbeitung) ................................................ 17 
6.7  Immissionsschutz (noch in Bearbeitung) ................................................................................... 17 
6.7.1  Verkehrslärm (noch in Bearbeitung) ............................................................................... 17 
6.7.2  Gewerbelärm (noch in Bearbeitung) ............................................................................... 18 
6.7.3  Sport- und Freizeitlärm (noch in Bearbeitung) ................................................................ 18 
6.8  Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 18 
6.9  Kampfmittel (noch in Bearbeitung) ............................................................................................ 18 
6.10  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 18 
6.10.1  Bodendenkmale .......................................................................................................... 18

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 2 von 20 
6.10.2  Baudenkmäler ............................................................................................................ 18 
7.  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 19 
9.  Gesamtabwägung (noch in Bearbeitung) ............................................................................................ 20 
9.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich (noch in Bearbeitung) ......................................... 20 
9.2  sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen (noch in Bearbeitung)  ......................... 20 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen (noch in Bearbeitung) .................................. 20 
Anhang ........................................................................................................................................................ 20 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Angesichts der positiven Entwicklungsperspektiven der Stadt Münster ist auch langfristig von 
einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen. Zentrales Ziel der Münsteraner 
Stadtentwicklung ist deshalb die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebo-
tes. Damit einher geht auch die Bereitstellung ausreichender technischer und sozialer Infr a-
strukturen. Aus siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen sollen bei der zusätzlichen 
Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Entwicklung vorranging Flächen durch Wi e-
dernutzbarmachung, Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt 
werden. Bei der knapp 8,9 ha großen Fläche am „Kirschgarten“ handelt es sich um einen be-
reits verkehrlich erschlossenen und im Stadtteil Handorf integrierten Standort, welcher mit Aus-
nahme des östlichen Bereichs von allen Seiten von Wohnnutzung umgeben ist. 
Der Bebauungsplan Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets in Kombi-
nation mit wohnungsnaher Infrastruktur auf den Flächen der ehemaligen Sportanlagen in Müns-
ter-Handorf schaffen. 
Vorausgegangen ist der Bebauungsplan Nr. 561 vom Februar 2018, der die Verlegung der bi s-
lang am Kirschgarten gelegenen Sportflächen und -einrichtungen eingeleitet hat, welche künftig 
auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich der Hobbeltstraße verortet werden.  
2.  Geltungsbereich 
Das dreiseitig von Bebauung umschlossene Plangebiet befindet sich zwischen der Straße 
Kirschgarten im Süden, der Heriburgstraße im Westen und Nordwesten sowie der Hobbeltstr a-
ße im Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 562 wird begrenzt: 
 im Norden / Nordwesten durch die Sporthalle Middelfeld und den Kindergarten „Am Juf-
fernbach“ sowie die  Wohnbebauung an der Straße Bünkamp,  
 im Osten durch die Hobbeltstraße und die jenseitigen Kleingarten/ Tennisplatzflächen, 
 im Süden durch die Wohnbebauung an der Straße Kirschgarten, 
 im Westen durch die Wohnbebauung an der Heriburgstraße.  
Innerhalb des Plangebiets liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung:  Handorf, Flur 9 
Flurstücke:  1382, 1629, 1630, 1631, 1801, 1803,  
Teile der Flurstücke 1804, 1859.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 3 von 20 
 
Abbildung 1: Luftbild mit eingezeichnetem Plangebiet 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Bebauungsplan durch einen rot -grauen 
Farbstreifen gekennzeichnet. 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster stellt den Planbereich bereits ent-
sprechend der beabsichtigten Nutzung als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Müns ter – wurde für diesen Bereich im 
Jahr 2017 parallel im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans 561 geändert –  
stellt das Plangebiet hauptsächlich als Wohnbaufläche mit ergänzenden Gemeinbedarfsstruktu-
ren und ergänzender Grünfläche entlang des Juffernbachs dar.  
Somit sind die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans Nr. 562 gemäß § 8 (2) BauGB aus 
dem FNP entwickelt.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 4 von 20 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Für das Plangebiet gilt bislang der rechtskräftige Bebauungsplan Handorf Nr. 2 „Middelfeld“ 
(HAN2), welcher 1969 in Kraft getreten und 1977 zuletzt geändert wurde. Dieser setzt für den 
Planbereich überwiegend öffentliche Grünfläche und Fläche für Gemeinbedarf fest, was sich 
vor Ort durch das Bürgerbad und die Sportflächen manifestierte. 
Mit dem  Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 562 verliert der Bebauungsplan HAN2 seine 
rechtskräftige Wirkung in dem vom neuen Bebauungsplan überlagerten Bereich. 
4.  Räumliche und strukturelle Situation 
Das ca. 8,9 ha große Plangebiet ist in den süd- östlichen Siedlungsbereich Handorfs eingebun-
den. Das Stadtteilzentrum, welches sich um die Handorfer Straße gebildet hat, liegt mit dem 
Großteil der örtlichen Einkaufsmöglichkeiten westlich etwa 500 m entfernt. Die dem Plangebiet 
nächstgelegene Versorgung mit täglichen Gütern befindet sich in ca. 120 m Entfernung an der 
Ludwig-Wolker-Straße. 
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegen die Matthias -Claudius- und die Kardinal -von-
Galen-Grundschule. Sie beide sind aus dem neuen Wohnquartier heraus fußläufig zu erreichen. 
Die fünfgruppige Kindertagesstätte „Am Juffernbach“, welche nördlich des Plangebietes liegt, 
ergänzt das Infrastrukturangebot. 
Derzeit wird das Plangebiet als Grün-  bzw. Gemeinbedarfsfläche durch das Bürgerbad, zwei 
Fußball- und weitere Bolzplätze mit ergänzenden Sporteinrichtungen, einem Kinderspielplatz 
und dem Heimathaus genutzt. Ihnen sind größere Stellplatzanlagen zugeordnet. 
Der (teilweise verrohrte) Juffernbach teilt das Plangebiet in Ost und West und dient gleichzeitig 
als Bindeglied zur Naherholung, da er zugleich ein ökologisch wertvolles Element darstellt. 
Wohnbebauung grenzt nördlich, westlich und südlich des Plangebietes an. Die Struktur der nä-
heren Umgebung ist durch überwiegende Wohnnutzung –  im Süden und Westen I - bis II -
geschossige Einfamilien -, Doppel - und Reihenhausbebauung mit vereinzelten Mehrfamilien-
häusern, im Norden insbesondere I - bis II -geschossige Reihen-  und II - bis III- geschossiger 
Mehrfamilienhäuser – geprägt.  
Östlich des Plangebiets liegen –  getrennt durch die Hobbeltstraße – die Flächen des Kleingärt-
nervereins Lammerbach e. V. sowie des Tennisclubs Handorf e.V.. Nördlich daran angrenzend 
entsteht das neue Sportzentrum Handorfs mit einem Bürgerbad und weiteren Sport - und Frei-
zeitflächen. 
5.  Planungsziele 
Das übergeordnete Planungsziel besteht darin, weitere Wohnbauflächen zu entwickeln und 
damit dem anhaltenden Wohnraumbedarf in Münster Rechnung zu tragen. Dabei sollen vielsei-
tige Angebote geschaffen werden, die sich an verschiedene Zielgruppen richten. Dies beinhaltet 
auch die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum entsprechend des Modells der soz i-
algerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü).  
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und E r-
richtung von ca. 180 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern schaffen. Diese

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 5 von 20 
Mischung der Wohnformen wird realisiert, um den verschiedenen Wohnraumbedarfen gerecht 
zu werden. Verbunden mit freiraumplanerischen Qualitäten sollen so –  gemäß den derzeit übli-
chen Maßgaben bei aktuellen Baugebieten in den Außenstadtteilen Münsters – Dichten erreicht 
werden, die das Umfeld berücksichtigen, zugleich aber auch einen nennenswerten Mengenef-
fekt erzielen. 
In den Bereichen, die für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, sollen je nach Nachfragesituati-
on auch Angebote für Gemeinschaftswohnformen, Seniorenwohnen sowie eine Flüchtlingsun-
terkunft möglich sein.  
Gleichzeitig muss mit der Schaffung von Wohnraum die soziale Infrastruktur angepasst werden: 
Die bislang westlich des Plangebietes gelegene Matthias -Claudius-Grundschule ist baulich in 
die Jahre gekommen und muss zudem deutlich erweitert werden. Anstatt einer Sanierung am 
Altstandort ist die Verlagerung dieser Schule ins Plangebiet vorgesehen. Somit wird die Chance 
gegeben, einen Neubau unter modernen pädagogischen Gesichtspunkten zu errichten. 
Ein weiteres Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung freiraumplanerischer Strukturen. Dies 
beinhaltet die Erschließung des Plangebietes durch Fuß-  und Radwegeverbindungen, di e Re-
naturierung des Juffernbachs, die Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes sowie die 
Verortung eines Spielplatzes im Plangebiet. 
5.1 Übergeordnete Zielsetzungen 
Die Stadt Münster beabsichtigt, das frei werdende Sportplatzgelände aufzuwerten, indem v or-
rangig Wohnbauflächen geschaffen werden. Dabei wird eine Bebauung angestrebt, die sich der 
Umgebung anpasst. Demnach unterliegt das städtebauliche Konzept folgenden Zielsetzungen: 
 hochwertige, ortsnahe Bauflächen für die Wohnnutzung bereitzustellen, 
 die gewachsenen Strukturen aufzugreifen und weiterzuentwickeln, 
 auf kurzem Wege Freiraum zugänglich zu machen, 
 infrastrukturelle Bedarfe zu decken. 
5.2 Konkrete Zielsetzungen 
Mit dem städtebaulichen Konzept sollen verschiedene und in Handorf etablierte Wohnfor men – 
wie Doppel- / Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau –  verwirklicht werden, um so neben 
jungen Familien auch der älteren Generation einen angemessenen Wohnraum bieten zu kön-
nen. Mit ihren öffentlichen und privaten Räumen bildet die künftige Bebauung klare Orientierung 
und überschaubare Nachbarschaften, welche auf die Maßstäblichkeit der Umgebung aufbaut. 
Aus ökologischen wie stadtgestalterischen Gründen sind dabei ausschließlich begrünte Flac h-
dächer vorgesehen. 
Die Anbindung des Plangebiets erfolgt über  die Hobbeltstraße und die Straße Kirschgarten, so 
dass eine fußläufige Verbindung zum Ortszentrum Handorfs und eine Verknüpfung mit dem 
Umfeld entsteht.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 6 von 20 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Um eine beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten und die Ziele 
des Bebauungsplans auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs umzusetzen, sind Fest -
setzungen bezüglich 
 des Erschließungskonzeptes 
 der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, 
 der überbaubaren Grundstücksflächen,  
 der Dachform,  
 der Sicherung von schützenswerten Baumbestand 
von substantieller Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar.  
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept des Vorhabens zu sichern. 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
Art der baulichen Nutzung  
Alle im Plangebiet vorgesehenen Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet  gem. 
§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, da die vorgesehenen baulichen Strukturen 
überwiegend dem Wohnen dienen, aber auch die Möglichkeit zur Ansiedlung verträglicher Er-
gänzungsnutzungen offen halten sollen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebi ete werden die 
gemäß §1 (5) BauNVO eigentlich ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstel-
len ausgeschlossen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.1.1), für sie besteht keine Lagegunst, 
zudem stünden sie den o.g. Zielen der intensiven Wohnraumbereitstellung entgegen. 
Der westliche Teil des Plangebietes wird durch bestehende Mehrfamilienhaus-Wohnstrukturen 
geprägt, so dass sich die Neubaumaßnahmen hauptsächlich auf den östlichen Teil des Plang e-
biets beschränken. Dennoch soll der Wohnbaubestand an dieser Stelle planungsrechtlich ges i-
chert und mit der Möglichkeit für geringfügige Anbauten ergänzt werden. 
Im Norden des Plangebiets wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schu-
le“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) verortet, um die Verlagerung der Matthias -Claudius-Schule pla-
nungsrechtlich vorzubereiten. Bei einer Verlagerung wird der bisherige Standort der zweizüg i-
gen Schule an der Drostestraße aufgegeben und stattdessen die Errichtung eines vierzügigen 
Schulbaukörpers im Plangebiet erfolgen. 
Für das  im Süden des Plangebiets gelegene Gebäude des Heimatvereins steht keine Nut-
zungsänderung an, so dass hier die Festsetzung als Gemeinbedarfsnutzung angezeigt ist. 
Maß der baulichen Nutzung  
Es gilt das Ziel, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und das Baugebiet nur in einem 
städtebaulich verträglichem Maß zu verdichten, so dass die festgesetzte Grundflächenzahl

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von 0,4 die Obergrenze des §  17 BauNVO ausschöpft und sich dennoch der städtebauliche 
Entwurf in die umgebende Bebauung einfügt, denn der ortsübli chen Grundstücksausnutzung 
wird entsprochen. Bei Reihenmittelhäusern kann ausnahmsweise eine GRZ von 0,5 zugelassen 
werden, um die geforderte profilgleiche Errichtung mit den Nachbarhäusern einzuhalten (vgl. 
Textliche Festsetzungen Pkt. 1.2.2). Durch Garag en, Stellplätze und Nebenanlagen darf diese 
Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um zusätzliche 50% überschritten werden. Eine über-
mäßige Verdichtung – auch mit Bezug auf den zu begrenzenden Niederschlagswasserabfluss – 
ist jedoch nicht zu befürchten. Bei v ielen Wohngebäuden ist es möglich, Stellplätze in direkter 
Gebäudenähe und damit in der Regel auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen (vgl. Textl i-
che Festsetzungen Pkt. 1.5.3; 1.5.5). Wo dies nicht möglich ist, können die außerhalb des Bau-
grundstücks festgesetzten Gemeinschaftsanlagen als Flächenanteil der Grundstücksfläche hi n-
zugerechnet werden. Damit wird bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eine 
kalkulatorische Benachteiligung jener Grundstückseigentümer vermieden, bei denen Stellplat z-
fläche und Grundstücksfläche räumlich auseinander fallen.  
Die Kombination aus der maximal zulässigen Geschossigkeit und der Bauköperhöhe erübrigt 
die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ). 
Zahl der Vollgeschosse  
Der städtebauliche Entwurf staffelt die Geschosse der vorgesehenen Gebäude in Anlehnung an 
die umgebende Bebauung.  
Für alle Einfamilien-  und Doppelhäuser sowie für alle Hausgruppen wird die Zahl der Vollg e-
schosse auf zwei bis drei festgesetzt. Ihr drittes Geschoss darf –  um die im städtebauliche n 
Entwurf vorgesehene Staffelung des obersten Vollgeschosses sicherzustellen – maximal 80% 
der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses umfassen (vgl. Textliche Festsetzungen 
Pkt. 1.4.2). Durch die Festsetzung wird eine wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke (bspw. 
auch für kinderreiche Familien) ermöglicht, gleichzeitig jedoch ein verträglicher Übergang zw i-
schen dem neuen Baugebiet und der bestehenden Bebauung sichergestellt. Die Bauherren 
sollten dabei im Vorfeld berücksichtigen, dass gemäß der a ktuellen Stellplatzsatzung der Stadt 
Münster für Wohnungen über 150 m² Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen sind.  
Unter Ausnutzung der Zweigeschossigkeit sind Stadthäuser mit praktikabler Raumaufteilung 
und -ausnutzung möglich, ohne dass sie das Ortsbild beeinträchtigen. 
In dem für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen, zentralen Bereich des Plangebietes sind zwi n-
gend drei Vollgeschosse fe stgesetzt, um eine angemessene betonende Höhenentwicklung s i-
cherzustellen. Hiermit ist sowohl die Schaffung auskömmlicher  Wohnflächen als auch die hö-
henmäßig wirksame Fassung der öffentlichen Räume beabsichtigt. 
Die zwingend zweigeschossigen Einfamilienhäuser mit ihrer Option für Staffelgeschosse in 
Kombination mit den zwingend dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern bilden in Verbindung mit 
ihren Flachdächern (vgl. Kapitel 6.2.4) einen vergleichsweise einheitlichen Gebäudetypus, der 
den vom städtebaulichen Konzept beabsichtigten gemeinsamen Siedlungs -Charakter unter-
streicht. 
Um dem erhöhten Schulraumbedarf gerecht zu werden, zugleich aber auch das Einfügen in die 
Umgebung sicherzustellen, wird für die Matthias -Claudius-Schule eine maximale Dreigeschos-
sigkeit festgesetzt, die somit die Prägung durch die Bestandsbebauung (nordwestlich geleg e-

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nes Kita- und Wohngebäude sowie des west lich vorgelagerten, jüngst errichteten Wohngebäu-
des) aufgreift.  
Baukörperhöhen  
Die angemessene Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO über die 
Festsetzung der maximalen Bauhöhen planungsrechtlich gesichert. Die Dimensionierung ori en-
tiert sich an den umliegenden Wohngebieten und stellt hierdurch ein verträgliches Nebeneinan-
der von neuer und bestehender Bebauung sicher. Die Festsetzung der Gebäudehöhen erfolgt 
in Abhängigkeit von der Zahl der Vollgeschosse. 
Um für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren eindeutige Bezugshöhen vorzugeben, 
werden in der finalen Planzeichnung für die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 
BauGB abschnittsweise maximale Attikahöhen gemäß "Normalhöhe Null" (NHN) festgesetzt.  
Das für diese Festsetzungen zugrunde gelegte Konzept geht davon aus, dass die Gebäude (i n-
klusive eines maximal 5° geneigten Flachdaches) 
 bei zwei Vollgeschossen eine maximale Gebäudehöhe von 7 m  
 bei zwei Vollgeschossen mit einem optionalen Staffelgeschoss eine maximale Gebäude-
höhe von 10 m 
 bei drei Vollgeschossen eine maximale Gesamthöhe von 10 m 
erreichen (vgl. Planzeichnung i.V.m. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.4.1). In der Vorab-
Fassung für die Berichtsvorlage ASSVW werden zunächst hilfsweise diese Höhen ange-
geben und erst anschließend in NHN-Höhen übertragen. Durch die Festsetzung wird eine wir t-
schaftliche Ausnutzung der Grundstücke (bspw. auch für kinderreiche Familien) ermöglicht und 
gleichzeitig ein verträglicher Übergang zwischen dem neuen Baugebiet und der be stehenden 
Bebauung sichergestellt.  
Um für das neue Schulgebäude ausreichend Flexibilität zu sichern, wird dessen maximale G e-
samthöhe mit 13 m kalkuliert und entsprechend mit NHN-Bezug festgesetzt (vgl. Planzeichnung 
i.V.m. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.4 .1). Zugleich können sich künftige Interessenten für die 
angrenzenden Neubaugrundstücke darauf einstellen, welche Dimension die neue Grundschule 
bekommen könnte. 
Die festgelegten Gebäudehöhen können ausnahmsweise durch Anlagen zur Nutzung erneuer-
barer Energien überschritten werden. Aus gestalterischen Gründen sind die Aufbauten und A n-
lagen allseitig um mindestens 1,00 m von den Außenwänden zurückzusetzen (vgl. Textliche 
Festsetzungen Pkt. 1.4.3). 
Zum Schutz der Erdgeschossbereiche vor Überflutungen, beispielsweise bei Starkregenerei g-
nissen, wird den Bauherren empfohlen, die jeweilige Oberkante des Erdgeschossfertigfußb o-
dens mindestens 0,30 m über der geplanten Erschließungsstraßenhöhe anzuordnen. Für Tie f-
garagen wird empfohlen, technische Vorkehrungen zum Schutz vor Überflutungen zu treffen 
(Schwellen, Drainagerinnen mit ausreichenden Breiten und Tiefen)  (vgl. Textliche Festsetzun-
gen Pkt. 3.2).

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6.2.2 Überbaubare Flächen 
Der städtebauliche Entwurf bildet mit seiner Baukörperstellung Raumkanten, Plätze, öffentliche 
sowie private Räume, so dass überschaubare Straßenzüge und Nachbarschaften entstehen. 
Die Bebauungsplan- Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen mittels Baugrenzen 
lässt Baufenster entstehen, die neben den öffentlichen Verkehrsflächen maßgeblich die kon-
zeptionellen Grundzüge des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts widerspiegeln. A n-
dererseits ermöglichen die festgesetzten Baufenster eine gewisse Variabilität in der Ausrichtung 
und baulichen Ausgestaltung der Gebäude. Bei der Lage de r Gebäude im Baufeld ist zu be-
rücksichtigen, dass für Doppelhäuser und Hausgruppen –  zur Sicherung eines geordneten E r-
scheinungsbilds – Profilgleichheit, d.h. u.a. eine einheitliche vordere Gebäudeflucht, festg e-
setzt ist (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.7). 
Um eine optimale Ausnutzung der Baufelder zu ermöglichen, können die zur Hauptgartenseite 
ausgerichteten Baugrenzen ausnahmsweise mit lichtdurchlässigen, zur Gartenseite offenen 
Terrassenüberdachungen überschritten werden. Die Terrassenüberdachungen sind in ihren 
Maßen auf 2/3 der Gebäudebreite und eine Tiefe von maximal 3,00 m zu begrenzen (vgl. Text-
liche Festsetzungen Pkt. 1.3.1). 
Je nach Grundstücksgröße und -zuschnitt wird einer der Faktoren GRZ, Baugrenze oder Stel l-
platzbereitstellung das Limit der Ausnutzbarkeit vorgeben. 
Für die nördliche Gemeinbedarfsfläche wird ein großzügiges Baufenster festgesetzt, um eine 
flexible Lage und Stellung der Schulbaukörper zu ermöglichen. Voraussichtlich wird ein Wet t-
bewerb den städtebaulich-/architektonischen Entwurf für das künftige Gebäude bestimmen, der 
konkretisierend das angemessene Einfügen in die Umgebung qualifiziert. 
6.2.3  Bauweise und Bauform 
Grundsätzlich wird eine offene Bauweise (§22 Abs.1 BauNVO)  festgesetzt. Auf diese Weise 
wird die Realisierung  einer ortstypischen Bebauung mit angemessener städtebaulicher Dichte 
gesichert. Die Bauweise wird in den einzelnen Baufeldern durch Festsetzungen zu Reihen- , 
Doppel- und Einzelhäusern konkretisiert – naturgemäß werden die beiden erstgenannten G e-
bäudearten zueinander grenzständig errichtet, müssen jedoch an ihren Endpunkten den Bau-
wich einhalten. Somit wird insgesamt ein Angebot an verschiedenen Wohnarten im Plangebiet 
erzielt, in den einzelnen Bereichen dennoch eine gewisse Homogenität erreicht.  
Vereinzelt erreichen Baufenster für Reihenhäuser (Hausgruppen) eine Länge von über 50 m. 
Somit trifft auf sie die Definition des § 22 Abs.2 BauNVO der offenen Bauweise nicht zu, so 
dass die Festsetzung der abweichenden Bauweise sicherstellt, dass sie an ihren Endpunkten 
dennoch mit Grenzabstand errichtet werden müssen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.3.2). 
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten ist in den für Einfamilienhausbebauung vorgesehe-
nen Bereichen WA2-6, WA 8-13 auf zwei je freistehendem Einzelhaus / je Doppelhaushälfte / je 
Reihenhausscheibe begrenzt, so dass beispielsweise auch Einliegerwohnungen für Familien-
mitglieder realisierbar sind, ortsuntypische Verdichtung mit Kleinstwohnungen jedoch ausg e-
schlossen sind. In den für Mehrfamilienhäuser vorgesehenen Bereichen wird keine Begrenzung 
vorgenommen, da sich hier ohne voreilige Reglementierung sehr variable Gebäudetypen und 
Wohnformen entwickeln können sollen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.2.1).  Die städt i-

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schen Parzellen werden voraussichtlich auf G rundlage einzureichender Bebauungskonzepte 
vergeben. 
6.2.4  Dachform, Dachaufbauten 
Die Festsetzung der Dachform dient dem Ziel, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild zu 
erreichen. Daneben wird durch die Festsetzung in Kombination mit Dachbegrünung ein Beitrag 
zum Entwässerungskonzept geleistet sowie das Mikroklima verbessert. Aus diesen Gründen 
sind im gesamten Plangebiet –  mit Ausnahme der Bestandsbebauung an der Heriburgstraße 
und dem Heimathaus –  ausschließlich (begrünte) Flachdächer mit einer Dachneigung von m a-
ximal 5° zulässig. 
Die an der Heriburgstraße gelegenen Mehrfamilienhäuser mit Ihren Dachneigungen von ca. 30° 
können im Falle einer Sanierung mit bis zu 45° Dachneigung gestaltet werden, so dass sie die 
Prägung der Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite aufzeigen (vgl. Textliche Fes t-
setzungen Pkt. 2.1.1). 
Dachaufbauten – wie beispielsweise für Solaranlagen –  sind gemäß der im Kapitel „Bauhöhe“ 
benannten Ausnahmeregelung sofern sie allseitig um mindestens 1,00 m von den Außenwän-
den zurückgesetzt werden – zulässig. Ansonsten sind Dachaufbauten sowie Dachterrassen un-
zulässig (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.4), weil sie aufgrund der erforderlichen Geländer 
und der zu erwartenden blickdichten Einfassungen den gestalterisch gewünschten Effekt der 
Rücksprünge konterkarieren würden. 
Ortgang- und Dachüberstände sind für eine einheitliche Einfachheit und Klarheit des Baugebi e-
tes unzulässig (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.3). 
Mangels First erübrigt sich die Festsetzung einer Firstrichtung. 
Profilgleichheit bei Doppel- / Reihenhäusern  
Doppelhäuser sowie zueinander grenzständig errichtete Hausgruppen (Reihenhäuser) sind pro-
filgleich (d.h. mit einheitlicher vorderer Gebäudeflucht, gleicher Firsthöhe, gleicher Dachnei-
gung) zu errichten (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.1.7). Dieses  Angleichungsgebot dient 
dazu, den bei diesen Haustypen offensichtlich vorhandenen baulich -funktionalen Zusammen-
hang auch städtebaulich-architektonisch zum Ausdruck bringen. Dadurch werden moderne G e-
bäudetypen ermöglicht, so dass das Baugebiet eine eigenständige Identität entwickeln kann. 
6.2.5  Gestalt  
Das städtebauliche Konzept sieht eine kubische Architektur mit Flachdächern vor, deren Fas-
saden von großzügigen Loggien und Fensteröffnungen gegliedert werden.  
Fassade: Materialität und Farbgebung 
Die Gebäude in den Allgemeinen Wohngebieten sollen durch eine grundsätzliche Einheitlichkeit 
des Außenwandmaterials den Siedlungscharakter im Sinne einer Quartiersfamilie unterstrei-
chen, um ein städtebaulich gemeinschaftlich geprägtes Wohngebiet zu erreichen. Zugleich ver-
bleibt ihnen ein gestalterischer Spielraum. Die Gebäude sind mit roter / rot brauner / weißer bis 
beiger Klinkerfassade oder weißer bis beiger Putzfassade zu erstellen (vgl. Textliche Festset-
zungen Pkt. 2.1.5). Ein Nebeneinander von roten Klinker - und roten Putzbauten würde –  eben-
so wie glänzende Fassadenmaterialien mir ihren Reflexionen und ihrer Fernwirkung – absehbar

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ein zu variierendes Erscheinungsbild erzeugen, so dass sie ausgeschlossen sind (vgl. Textliche 
Festsetzungen Pkt. 2.1.6). 
 Dunkle Klinker- oder Putzbauten würden nicht dem Ziel der klimagerechten Stadtentwicklung 
entsprechen, weil sie bei starker Sonneneinstrahlung zu sehr Aufheizungseffekt erzielen. 
Für das Grundschulgebäude ist als Sonderbaukörper auch eine erkennbare Andersartigkeit 
denkbar. 
Material und Farbgebung bei Doppel- / Reihenhäusern 
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds sind die einzelnen Wohneinheiten der 
Doppel- und Reihenhäuser mit einer einheitlichen Farbgebung und Materialwahl zu errichten, 
um den bei diesen Haustypen offensichtlich vorhandenen baulich- funktionalen Zusammenhang 
auch städtebaulich-architektonisch zum Ausdruck bringen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 
2.1.7). 
6.2.6  Garagen / Carports / Stellplätze, Nebenanlagen 
Die Zuordnung ergänzender Anlagen wie Garagen / Carports / Stellplätze  oder auch Nebenan-
lagen wie Geräteschuppen etc. auf den Grundstücken kann die städtebauliche Gesamterschei-
nung wesentlich beeinflussen. 
Die dem städtebaulichen Entwurf zugrundeliegenden Kfz -Stellplätze orientieren sich an der 
Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Demnach muss für Wohnungen unter 150 m² Wohnfläche 
jeweils ein Stellplatz nachgewiesen werden. Für Wohnungen über 150 m² Wohnfläche sind 
zwei Stellplätze nachzuweisen, von denen einer als sogenannter gefangener Stellplatz angelegt 
werden kann. Für öffentlich geförderten Wohnraum ist  1 Kfz-Stellplatz je 2 Wohnungen nac h-
zuweisen.  
Der Bebauungsplan enthält entsprechende Vorschläge zur Unterbringung der Kfz -Stellplätze. 
Zur Vermeidung übermäßiger Erschließungsstiche und Vorgartenzonen werden bei etlichen 
Doppel-/ Reihenhausgruppen sowie den Mehrfamilienhäusern die Stellplätze in der Regel nicht 
direkt vor dem Wohngebäude, sondern wohnungsnah in Kfz -Sammelstellplatzanlagen zugeord-
net. Um eine uneinheitliche Anordnung auf den Baugrundstücken auszuschließen und zugleich 
die den öffentlichen Raum prägenden Vorgartenzone freizuhalten bzw. einheitlich zu gestalten, 
sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit 
„Ga/Cp“-festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der Baufelder ist es bspw. denkbar, integrier-
te Garagenlösungen auf Erdgeschoss - oder Kellerebene der Wohngebäude zu realisieren, da-
mit gleichzeitig eine höchstmögliche Wohnfläche beibehalten wird. Für einzelne Mehrfamilien-
häuser werden die Stellplätze mangels ausreichender Flächen voraussichtlich nicht ebenerdig 
bereitgestellt werden können – ihnen zugehörig sind Flächen festgesetzt, die für Tiefgaragen 
vorgesehen sind. 
Garagen und Carports müssen einen vorderen Abstand von mindestens 5,0 m (Garagenvorfl ä-
che) einhalten; sie dürfen eine Höhe von 3,0 m nicht überschreiten. Zur seitlichen Straßenbe-
grenzungslinie ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, um auf dem entstehenden Strei-
fen eine angemessene Eingrünung zu ermöglichen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.4). 
Nicht-überdachte Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen oder auf den dafür mit 
„St“-festgesetzten Flächen zulässig.

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Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in den Natur- und Wasserhaushalt im Zusammenhang 
mit Stellplätzen sind unter Kap. 6.6.2 zu finden. 
Fahrrad-Abstellanlagen, Müllsammelanlagen 
Für Fahrrad-Abstellanlagen (auch überdacht) und Müllsammelanlagen wird keine räumliche 
Zuordnung getroffen – sie  müssen in der Regel möglichst bequem  erreicht werden.  
Nebenanlagen 
Die Errichtung von Nebenanlagen (wie bspw. Gartens chuppen) wird zur Vermeidung einer 
wahllosen und uneinheitlichen Anordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentl i-
chen Raum prägenden Vorgartenzone so reglementiert, dass diese nur innerhalb der überbau-
baren Flächen oder außerhalb der Vorgärten zulässig sind (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 
1.5.1). Als Vorgartenbereich ist die Fläche definiert, die zwisc hen der straßenseitigen vorderen  
Baugrenze und der vorgelagerten Verkehrsfläche bzw. Erschließungsfläche liegt. 
Die Größe dieser Nebenanlagen wird – außerhalb der Baufenster – auf 10 m² Grundfläche je 
Einfamilien-, Doppel- und Reihenhauseinheit (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.2)  sowie 
auf eine Höhe von maximal 2,30 m beschränkt. (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.1 ). Bei 
Mehrfamilienhäusern wird die zulässige Grundfläche für Nebenanlagen auf 20 m² je Gebäude 
erweitert (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1. 5.2). Die Nebenanlagen müssen einen Abstand 
zu den öffentlichen Flächen von min. 0,5 m haben, um eine Eingrünung der Abstandsflächen zu 
ermöglichen (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.5.1).  
6.2.7  Freiflächen, Begrünung 
Um die Straßenräume möglichst offen und durchgrünt zu gestalten, sind die in Kapitel 6.2.6 de-
finierten Vorgartenbereiche mit Ausnahme der notwendigen Zuwege und Zufahrten, zulässigen 
Stellplatzanlagen, Fahrradabstellanlagen und Müllsammelanlagen gärtnerisch anzulegen und 
dauerhaft zu unterhalten. 
Für einen einheitlichen Gebietscharakter sowie zur ökologischen (Kleinbiotop), technischen 
(Wasserrückhaltung) und klimatischen (Staub- und Feuchtigkeitsbindung) Optimierung sind alle 
Flachdächer (maximale Neigung von 5°, vgl. Textliche Festsetzungen Nr. 2.1.1) von Hauptbau-
körpern und Garagen dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen (siehe textliche Festsetzung 
Nr. 2.1.2). Diese Vorgabe bezieht sich auch auf die großformatigen Flachdächer des künftigen 
Schulgebäudes. In der Abwägung überwiegen diese positiven Wirkungen im Verhältnis zum  
überschaubaren wirtschaftlichen Mehraufwand für die Bauherren.  
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und 
ökologischen Funktionen. Innerhalb der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sind –  in der 
Regel verbunden mit der Darstellung von Stellplätzen –  entsprechende Standortvorschläge für 
mögliche Baumpflanzungen aufgezeigt. Sie geben den Straßen und Plätzen einen eigenständi-
gen Charakter mit Aufenthaltsqualität und dienen gleichzeitig der Verkehrsberuhigung auf den 
Erschließungsstraßen im Plangebiet. 
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und Erschließungsflächen sollen heimische, standortg e-
rechte Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 16 bis 18 cm gepflanzt, dauerhaft er-
halten und gepflegt werden. Als identifikationsstiftendes Element sind Zierkirschen wünschens-
wert (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.6.3).

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In der Planzeichnung sind mehrere Bäume als zu erhalten festgesetzt. Sie dürfen nicht beschä-
digt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit einheim i-
schen, standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 
16 bis 18 cm zu ersetzen (§9 (1) Nr. 25b BauGB) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 1.6.1).  
Im Bereich der privaten Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein großkroniger 
Laubbaum fachgerecht zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Dabei ist eine Veg e-
tationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25 BauGB) (vgl. Textliche Festsetzun-
gen Pkt. 1.6.2). 
6.2.8  Einfriedungen 
Einfriedungen der Baugrundstücke an Straßen, Fuß- /Radweg bzw. privaten Erschließungsfl ä-
chen sind nur in Verbindung mit einer zur Verkehrs - bzw. Erschließungsfläche zugewandten 
Eingrünung von mindestens 0,3 m Tiefe zulässig. Hinter dieser Eingrünung gelegene Zäune 
und Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten (vgl. Textliche Festsetzungen 
Pkt. 2.2.1). Auf diese Weise wird die Qualität eines einsehbaren Straßenraums gefördert und 
die Wahrnehmbarkeit von Gebäuden und Freiflächen ermöglicht. 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung  (noch in Bearbeitung) 
6.3.1 Äußere Erschließung  
Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt von Süden über die Straße Kirschgarten 
durch zwei Zufahrten sowie von Osten über die Hobbeltstraße. Somit besteht die Wahl -Option 
zwischen zwei Verkehrsrouten zum übergeordneten städtischen Straßenverkehrsnetz. 
Um zu ermitteln, wieviel Verkehr durch das neue Baugebiet erzeugt wird, welche Verkehrsstär-
ken somit künftig auf den umliegenden Straßen zu erwarten sind und zum Nachweis der aus-
reichenden Leistungsfähigkeit des Verkehrsnet zes wird derzeit ein gesondertes Verkehr s-
gutachten erstellt.  
Der zukünftige Standort der Matthias -Claudius-Schule wird für K raftfahrzeuge von Nordwesten 
über die bisherige Zufahrt des Bürgerbads erschlossen. Stellplätze – sowohl für die Pädagogen 
als auch für den Hol- und Bringverkehr der Eltern – sind im Vorfeld westlich der Schule geplant. 
Dadurch wird der motorisierte Individualverkehr wie bislang geführt, so weit wie möglich aus 
dem Neubaugebiet herausgehalten und gleichzeitig eine direkte Anbindung der sozialen Infr a-
strukturen geschaffen. 
6.3.2  Innere Erschließung  / ruhender Verkehr 
Die südlichen Zufahrten über die Straße Kirschgarten sowie die östliche Zufahrt über die Ho b-
beltstraße münden in einer inneren, U -förmigen Erschließung als Tempo 30- Zone. Diese 
Haupterschließung ist im Trennprinzip mit einer 5,50 Meter breiten Straße sowie beidseitigen 
Hochbord-Gehwegen von 2,75 Meter Breite vorgesehen. Außerdem wird hier die Möglichkeit 
gegeben, im öffentlichen Straßenraum zu parken. Mittig dieses Rings l iegt ein Stich, der als 
Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ausgestaltet ist. Hierdurch erübrigen sich a b-
gegrenzte Fuß-/Radwege, so dass eine Gesamtbreite von sieben Metern ausreicht. Diese inne-
re Erschließung – in Verbindung mit kurzen Wohnwegen (z.T. nur für den gelegentlichen B e-
darfsfall anfahrbar) – sichert die Erreichbarkeit des gesamten Plangebiets. Gemäß § 9 Abs. 1

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Nr. 21 BauGB werden diese als private Stichstraßen mit Geh-  Fahr- und Leitungsrechten für 
Anlieger und Erschließungsträger f estgesetzt. Rückwärtige Dungwege werden als Flächen mit 
Gehrechten für Anlieger dargestellt. 
Der Matthias -Claudius-Schulstandort wird über die Heriburgstraße erschlossen, so dass der 
Kfz-Verkehr bereits aus dem vorhandenen Erschließungsnetz abgewickelt werden kann.  
Ergänzende separate Fuß - und Radwege werden entlang des Juffernbachs, innerhalb der 
zentralen Mitte sowie entlang der nördlichen Plangebietsgrenze geführt. Sie sollen somit in a t-
traktivem Umfeld verlaufen und zudem kurze sichere Wege für die Bevölkerung sicherstellen, 
um den Wohnkomfort zu maximieren.  
Zusätzlich zu den Stellplätzen auf Privatgrundstücken sind im öffentlichen Straßenraum Bes u-
cherstellplätze in einer Größenordnung von ca. 30% der geplanten Hauseinheiten nachgewi e-
sen und exemplarisch in den Straßenzügen eingezeichnet –  was etwa 60 Stellplätzen ent-
spricht. Ihre exakte Position ergibt sich erst im Rahmen der konkreten Straßenausbauplanung.  
Die Entwicklung Münsters zur Smart City ruft im Bebauungsplan unter dem Aspekt „Mobilität & 
Digitalisierung“ (sowie „smart energy“) konkrete Standortfragen auf. Auf Höhe des Heimathau-
ses ist eine Verkehrsfläche vorgesehen, die bspw. als Stellplatz für Carsharing, Hol - und Bring-
station (HUB), öffentlicher Stellplatz mit E -Ladeoption oder auch für (Lasten- )Bikesharing die-
nen kann. 
Das gesamte Wohngebiet ist in seiner Dimensionierung so angelegt, dass dreiachsige Ret-
tungs- und Müllfahrzeuge fahren und gegebenenfalls wenden können.  
6.3.3  ÖPNV  
Durch Handorf verkehren drei innerstädtische Buslinien: Linie 2 vom Hauptbahnhof Münster bis 
zur Kaserne Handorf, Linie 4 zwischen dem Clemenshospital und dem Waldfriedhof Lauheide 
sowie Linie 10 vom Hauptbahnhof Münster bis zur Fachklinik Hornheide. Eine Anbindung an die 
Innenstadt ist somit über eine regelmäßige Bustaktung von jeweils zwanzig Minuten gegeben. 
Die nächstgelegene Haltestelle „Kirschgarten“ befindet sich in etwa 500 m Fußentfernung – bis 
zum östlichsten Grundstück des Plangebiets beträgt diese Entfernung in etwa einen Kilometer. 
Somit besteht bereits eine fußläufig erreichbare Anbindung an den öffentlichen Personennah-
verkehr. 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Bereich der öffentlichen und privaten Wegeflächen un-
terzubringen. 
6.4.1  Entwässerung  
Durch das westliche Drittel des Plangebiets fließt in Süd- Nord-Richtung der „Juffernbach“. Ne-
ben seiner ökologischen Funktion hat er auch Bedeutung für die N iederschlagswasserbeseiti-
gung. Er soll renaturiert und um beidseitig 15 m breite Schutzstreifen ergänzt werden. Dement-
sprechend ist er in der Planzeichnung als Wasserfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB festg e-
setzt, beidseits gesäumt von einer öffentlichen Grünfläche mit der überlagernden Festsetzung 
als Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserab-
flusses.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 15 von 20 
Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt in separaten Schmutz - und Regenwasserkanälen 
(Trennsystem).  
Aufgrund des r elativ hohen Grundwasserstandes und der nur schwach wasserdurchlässigen 
Bodenbeschaffenheit ist eine komplette Versickerung des Niederschlagswassers nicht mö g-
lich. Das Gefälle des Plangebiets ist von Ost nach West zum Juffernbach hin gerichtet, so dass 
ein natürlicher Ablauf des anfallenden Regenwassers gesichert ist. Auf tiefster Geländelage 
wird ein zentrales Regenrückhaltebecken vor der Einleitung in den Juffernbach notwendig. Di e-
ses verfügt nur ein geringes dauerhaftes Einstauvolumen und muss dadurch ni cht umzäunt 
werden. Dadurch erhält das Regenrückhaltebecken einen Naturerholungswert für die Bewoh-
nende des zukünftigen Baugebietes. Der Bereich hat eine Gesamtgröße (einschließlich B ö-
schungen und Waldrand) von ca. 4.000 m². Betriebstechnisch wird es sowoh l von Norden als 
auch über den südlichen Fuß- und Radweg erschlossen.  
Über das Regenrückhaltebecken hinaus werden weitere Versickerungsmöglichkeiten durch 
mindestens extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern zwingend erforderlich. 
6.4.2  Energieversorgung  
Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Chancen zu nutzen und neue Baugebiete als zukunftsweisen-
de energetisch hocheffiziente Neubausiedlungen zu planen. Dabei sollten aktive und passive 
solare Maßnahmen bei der Errichtung der Gebäude sowie technische Möglic hkeiten für die E r-
zeugung, Nutzung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte Anwendung finden. Für alle 
Gebäude sind Dachbegrünungen (vgl. Kapitel 6.2.7 und 6.4.1) festgesetzt und insbesondere in 
Hinblick auf Klimaschutz - und Klimaanpassungsaspekte empfehlenswert. Eine sinnvolle Kom-
bination einer Photovoltaikanlage mit einem begrünten Dach ist zu begrüßen. 
Am südlichen Rand des Plangebiets besteht eine Ortsnetzstation. Durch das Schaffen neuer 
Wohnbauflächen, wird diese durch eine weitere im Osten ergänzt, so dass der ermittelte Bedarf 
an elektrischer Energie abgedeckt wird. Eine Versorgung mit Fernwärme ist derzeit nicht vorge-
sehen. 
6.4.3  Entsorgung 
Die Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster unmittelbar vorgeno m-
men. Entsprechende Müllsammelstellen wurden im Plangebiet identifiziert und sind in der Plan-
zeichnung ersichtlich. 
6.4.4  Versorgungseinrichtungen  
Ein wohnungsnahes Angebot an Gütern des täglichen Bedarfs ist sichergestellt. In einem fuß-
läufigen Versorgungsradius von einem Kilometer befinden sich drei Lebensmittelmärkte sowie 
weitere grundbedarfsdeckende Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister.  
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 562 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, 
die Matthias-Claudius-Schule, welche sich bislang nordwestlich des Plangebietes in einem bau-
lich sanierungsbedürftigen Zustand befindet, im Plangebiet baulich grundlegend neu und nach 
modernen schulpädagogischen Konzepten zu errichten. Mit dem Neubau wi rd die derzeit zwei-
zügige Grundschule auf eine Vierzügigkeit erweitert, so dass der aktuelle und perspektivische

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 16 von 20 
Bedarf gedeckt wird. Die für den Schulbetrieb erforderliche Turnhalle soll am Altstandort Dros-
testraße in fußläufiger Nähe – außerhalb des aktuellen Plangebietes – errichtet werden. 
Die fünfgruppige Kindertagesstätte „Eichenaue e.V.“ befindet sich nördlich angrenzend zum 
Plangebiet. Weitere Bedarfe, die im Plangebiet zu verorten wären, sind nicht angemeldet wor-
den. 
Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird durch die Errichtung 
eines Spielplatzes im „Grünen Zentrum“ des Plangebiets mit einer Größe von ca. 2.850 m² i n-
nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans gedeckt. 
6.6  Grünflächen / Begrünung 
6.6.1  Öffentliche Grünflächen 
Die zentrale Mitte des Plangebiets ist siedlungsprägend, sie gliedert das Baugebiet und führt 
ihm eine Aufenthaltsqualität durch Sport - und Spielmöglichkeiten sowie wohnungsnahen Nah-
erholungsbereichen zu. Diese Fläche wird –  ebenso wie straßenbegleitende Grünsäume und 
der Juffernbach- Grünzug – als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zur Unterstützung des nach-
haltigen Grundgedankens soll soweit möglich der schützenswerte Baumbestand im gesamten 
Plangebiet erhalten bleiben und in das städtebauliche Konzept eingearbeitet werden. 
Im erweiterten Radius des Plangebiets wird der nahegelegene Auenbereich der Werse mit sei-
nen bestehenden Fuß-  und Radwegen den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern 
nach Naherholung und Bewegung gerecht.  
6.6.2  Grünflächen auf Privat-Grundstücken 
Ergänzend zum öffentlichen Naherholungsangebot haben auch die Einfamilien- , Doppel - und 
Reihenhäuser ihre Grün- / Gartenbereiche als wohnungsnahe Rückzugsräume. Bewohner der 
Geschosswohnungsbauten können gemeinschaftlich ihre Grünflächen auf den jeweiligen 
Grundstücken nutzen. Da sie Bestandteil der Wohngrundstücke sind, erfolgt keine eigenständi-
ge Festsetzung. 
Als Maßnahme zur Förderung des lokalen und natürlichen Wasserhaushalts sind offene Stel l-
plätze ebenso wie privat e Erschließungsflächen mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. ver-
sickerungsfähige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen (vgl. Textli-
che Festsetzungen Pkt. 1.5.6).  
Die Tiefgaragenflächen außerhalb der überbauten Flächen sind mi t einer mindestens 50 cm di-
cken Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (vgl. Textliche Festsetzungen 
Pkt. 1.5.7). 
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Zwecke benötigt 
werden, als Grünflächen herzus tellen und zu unterhalten. Abweichungen sind ausnahmsweise 
zulässig (§8 (1) BauO NRW) (vgl. Textliche Festsetzungen Pkt. 2.2.2). 
6.6.3  Wald (noch in Bearbeitung) 
Der Gehölzbestand im Nordwesten des Plangebietes ist beim Landesbetrieb Wald und Holz als 
Forstfläche registriert. Durch die Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche für die Schule verliert er

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 17 von 20 
rein planungsrechtlich seine Waldeigenschaft. Somit ist für ihn ein Forstausgleich bereitzustel-
len, für den eine entsprechende Ersatzfläche noch zu benennen ist.  
Dabei ist noch offen, ob und in welchem Umfang dieser Gehölzbestand überhaupt beseitigt 
werden muss, oder als Bestandteil des Schulhofs eingebunden werden kann. 
6.6.4  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Schützenswerte Baumbestände sind zu pflegen und zu erhalten. Ausfälle sollten durch Neuan-
pflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm mit einem 
Mindeststammumfang von 16 bis 18 cm ersetzt werden. 
6.6.5  Ausgleichsflächen (noch in Bearbeitung) 
Für das Plangebiet bestand im Berei ch des ehemaligen Bürgerbades und der Sportflächen be-
reits weitreichende Zulässigkeit für Eingriffe in den Naturhaushalt. Daher sind zusätzliche Ei n-
griffe hauptsächlich die im Bereich des Gehölzbestands nordwestlich des Bürgerbads zu bilan-
zieren, der als  innerstädtischer Wald mit der Erholungsstufe I eingestuft ist.  Weitere Ausfüh-
rungen finden sich im Umweltbericht. Konkretisierende Aussagen –  auch zu möglichen Ersat z-
standorten – sind im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu treffen. 
6.6.6  Flächen für die Wasserwirtschaft (noch in Bearbeitung) 
Im Westen des Plangebietes ist eine Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt, weil der dort 
verortete Juffernbach gemäß Wasserrahmenrichtlinie (EU -WRRL) renaturiert wird. Die hierfür 
benötigte Fläche inklusive eines  beidseitigen Renaturierungsraums ist überlagernd als Fläche 
für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses  wie-
dergegeben. Ebenso wird das etwas 4.000 m² umfassende Regenrückhaltebecken als Fläche 
für die Wasserwirtschaft festgesetzt, da dieses nur ein geringes Maß an dauerhafter Einstauung 
verfügt und so dimensioniert ist, dass es sich hierbei um kein technisches Bauwerk handelt. 
6.7  Immissionsschutz (noch in Bearbeitung) 
Die Immissionssituation bezogen auf alle relevanten Emissionsquellen wird derzeit gutachterlich 
untersucht. 
Die für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung zugrunde liegende Gebietsart ergibt sich aus 
der Art der baulichen Nutzung, die im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet (WA) und 
einer Gemeinbedarfsfläche für eine vierzügige Schule festgesetzt wird, sowie aus der für die 
umgebende Bebauung festgesetzte bzw. abzuleitende Gebietskategorie. 
Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur potentiellen Konfliktbewältigung sind aus dem 
vorzulegenden Immissionsschutzgutachten abzuleiten. 
6.7.1  Verkehrslärm (noch in Bearbeitung) 
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm 
durch die  „Hobbeltstraße“ und die Straße „Kirschgarten“ zu betrachten.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 18 von 20 
6.7.2  Gewerbelärm (noch in Bearbeitung) 
6.7.3  Sport- und Freizeitlärm (noch in Bearbeitung) 
Östlich des Plangebietes befindet sich die Tennisanlage des Tennisclubs Handorf e.V.. Bei der 
Sportfläche handelt es sich um acht Asche- Tennisplätze sowie einem Allwetterplatz m it Ball-
wand. Die Immissionssituation des angrenzenden Sportplatzes wird auf Grundlage der 18. 
BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) gutachterlich beurteilt. 
6.8  Altlasten / Altstandorte  
Das Plangebiet wurde wegen seiner Vornutzung auf das mögliche V orhandensein kieselrothal-
tiger Kupferschlacken untersucht.  
Hierzu wurden aus vier definierten Teilflächen Bodenmischproben aus den Tiefenintervallen 
0,0-0,3 m sowie 0,3-0,6 m unter der Geländeoberkante entnommen und auf den Gehalt an Kup-
fer und Hexachlorbenzol untersucht. Die Konzentrationen an Kupfer sowie der Gehalt an Hex a-
chlorbenzol liegen in allen untersuchten Mischproben unter den jeweiligen Bestimmungsgren-
zen des angewandten Nachweisverfahrens. 
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist daher festzuhalten, dass der Verdacht auf das mög-
liche Vorhandensein kieselrothaltiger Kupferschlacken durch die durchgeführten Untersuchun-
gen widerlegt werden konnte
1. Maßnahmen, die vor einer Inanspruchnahme als Wohnbaufl ä-
chen umgesetzt werden müssten, sind daher nicht erforderlich. 
6.9  Kampfmittel (noch in Bearbeitung) 
6.10  Denkmalschutz / Archäologie  
6.10.1  Bodendenkmale 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bodendenkmal g e-
mäß §2 Denkmalschutzgesetzes NRW. Im Bereich der Freifläche südlich des Bürgerbades und 
westlich der Sportplätze lag der Hof Hobbelt, der in der Urkarte von 1830 verzeichnet ist und 
dessen Geschichte bis weit in das Mittelalter zurückreicht. Die historische Hofanlage ist urkund-
lich erstmals 1320 genannt. Über den Erhaltungszustand des vermuteten Bodendenkmals kön-
nen beim derzeitigen Kenntnisstand keine genauen Aussagen getroffen werden. Die Tatsache, 
dass das Areal modern nicht weiter überbaut worden ist, lässt erwarten, dass relevante Teile 
der histo rischen Hofanlage, die in der lokalen Geschichtsschreibung der älteren Besiedlung 
Handorfs zugerechnet wird, im Boden erhalten geblieben sind. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Hinweise. 
6.10.2  Baudenkmäler 
Weder im Geltungsbereich noch in der unmittelbar angrenzenden Umgebung liegen Bauden k-
mäler, die es für die Planung zu berücksichtigen gälte. 
                                                
1 GeoConsult Dülmen 2019: Sportanlage Hobbeltstraße / Kirschgarten in Münster-Handorf. Untersuchung auf kieselrothaltige Kup-
ferschlacke.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 19 von 20 
7.  Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 8,9 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 0,7 ha 8 % 
Private Verkehrsfläche 0,3 ha 3 % 
Bauflächen (WA) 4,4 ha 49 % 
Gemeinbedarfsflächen 1,3 ha 15 % 
Öffentliche Grünfläche 1,1 ha 12 % 
Regenrückhaltebecken (RRB) 0,4 ha 5 % 
Renaturierung des Juffernbachs 0,7 ha 8 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB   
Der Umweltbericht wird derzeit erarbeitet, inbegriffen die Belange des Artenschutzes. In diesem 
Zusammenhang ist auch die Durchführung vorgezogener CEF- Maßnahmen zu prüfen, um s i-
cherzustellen, dass keine erhebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten zu befürchten 
sind.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf - 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Begründung zum Entwurf - Zwischenstand / Seite 20 von 20 
9.  Gesamtabwägung (noch in Bearbeitung) 
9.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich (noch in Bearbeitung) 
9.2  sonstige Umweltbelange: verbleibende Auswirkungen (noch in Bearbeitung) 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen (noch in Bearbeitung) 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße / 
Kirschgarten / Heriburgstraße 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
Anhang 
Untersuchung auf kieselrothaltige Kupferschlacke

V-0625-2020-Anlage-2-Lageplan-Variante-3

36 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0625/2020

V-0625-2020-Anlage-6-Perspektive-Neu

36 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0625/2020

562_Plan-Entwurf

12850 Zeichen

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Flur 7
Sportanlage
Handorf
Juffernbach
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Rampe
Rampe
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45 a
54
54 a
10
Hobbeltstraße
Hobbeltstraße
Wedemhove
Drostestraße
Drostestraße
Drostestraße
Krüsbreede
Krüsbreede
Disselbrede
Disselbrede
Middelfeld
Lammerbach
Lammerbach
Ludwig-Wolker-Straße
Heriburgstraße
Heriburgstraße
Heriburgstraße
14 12
88 86 84
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100
67
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69
65 63
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3
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5
8
24
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19
22
11
10
43
Kirschgarten
Kirschgarten
Hilgeland
Am Juffernbach
Am Juffernbach
Bünkamp
Bünkamp
Sandbrink
Sandbrink
Sandbrink
1645
1641
956
1065
1060
1002
1007
812
555554
983
980
949
958
337
1601
1600
955
921
891
522
210
333
331
343
330
342
329
341
340
920
919
918
917
860
551
801
800
797
796
810
795
809
794
521
808
793
792
791
811810
804
856
855
834
829
828
827
826
799
787
108
790
803
789
802
788
781
797
460
798
1423
780
779
778
777
1426
1413
1425
1410
1409
14211420
773
1419
1402
1401
1400
1399
1398
1397
1448
1418
141714161415
1414
1396
1395
1394
1393
1187
1186
1183
1182
1328
1326
1325
1357
1356
1324
1323
1322
1321
1320
1319
1198
1197
1196
1195
1212
1194
791
1150
790
1171
1149
1170
1086
788
1108
1107
1101
1100
1112
1192
1191
691
1190
1189
1188
1136
1181
1180
1177
1176
690
1173
689
1172
1109
1049
1044
688
1043
687
1042
1010
1041
1009
1008
1006
1028
1005
1027
1004
998
984
995
982
1083
1064
1063
1076
1062
1075
1061
1059
1058
1003
1048
1047
1046
1045
994
981
993
992
991
990
989
945
338
336
335
334
986
985
923
922
966
953
965
952
964
962
961
948
960
1541
1549
1780
1651
1650
1649
1648
1647
1646
1640
1639
1624
1644
1643
1642
826
831
829
1174
639
889
526
883
882
1491
362
652
646
1590
1568
1111
197
890
623
578
577
934
958
638
594
625
624
884
880 879
815
814
830
556
525
550
536
533
888
887
886
885
828
827
801
1492
1110
1358
1825
1357
1156
540
526
437
1158
1157
1626
1625
106
1254
1255
1253
1604
1824
1803
940
868
881875
887
837
1344
1260
556
532
884
1094
1123
1073
975
943
872
871
870
869
885
878
877
876
218
888
874
886
873
841
351
350
322
883
882
880
879
862
840
839
859
836
858
857
851
843
531
530
529
527
487
448
612
559
557
432
1374
676 677
678680 681
1595
1570
1594
935
468
679
562
796
586
587
591
594
584
709
173
242
244
319
320
324
336
338
309
340
258
310
314
1593
668 682
683
685
686
644
692
693
467
1571
739
929
930
931
965
967
741
1102
1103
1105
605
1104 1106
1831
774
595
710
1832
684
1571
1435
1618
1055
1313
1314
1375
1451
1454
1455
1433
426
76
2711620
1617
1304
1432
1539
147
881
1668
1669
1081
1087
1252
1312
1082
1086
760
761
763 764
766
767
540
610
600
1592
1801
1833
1834
1837
1836
1835
793
359
290
360
1500
545
811
553
354
1569
1438
1439
1440
891
892 479
459
656
296
297
298
1613
1549
1552
641
642
451408
460
146
946
1502
1840
1783
947
950
951
987
988
1385
1654
1776
811
973
1842
1789
1804
1772
974
609
123
935
967
1843
1795
1839
1476
736
816
251
415
651
252 253
1585
1460
1773
1567
1565 1566
1054
1438
1457
1459 1461
1462
1450
1463
1452
1453
463
462
91
94
1456
270
1848
1849
1838
673
1258
1261
1259
1346
1343
1342
1341
1358
1340
1305
1303
1302
1301
1300
1092
1117
1116
1159
10961056
1084
971970
969
968
996
10691066
1095
10741072
1071
1057
1070
978
976
972
939
1547
1546
1545
1544
1543
1542
1716
1715
1782
1781
339
16311630
1629
260
259
648
1160
436
954
847
846
845
963
959
547
579
740739
968
580579
966
539
538
537
536
534
533
496
535
1615
1548
1122
1121
1120
542
892
1616
200
199
657
472
1382
1317
1138
1134
1597
1584
363
351
350
376
439
645
643
669
438
365
1579
316
1541
196
195
193
1578
1589
307
318
317
192
175
1517
1516
198
923
470
627
916
581
559
630
578
561
543
818
777
698
532
558
531
557
936
561
713
712
560
765
1085
967
915
593
917
896
925
924
922
933
626
625
932
629
628
602
585
583
596
582
592
900
875
897
576
590
613
589
612
874
588
572
568
567
560
559
816
815
814
813
776775
812
822
817
773
771
770769
772
762
966
969961960
968
813
1087
794
957
332
892
339
831
830
1412
14241422
1392
1391
1327
1318
1185
799
555
944
786
977
1193
1179
1178
1175
1099
TGa
TGa
F+R
5HJHQUFNKDOWHEHFNHQ
FDPð
Renaturierter
Bachlauf
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
)X‰X5DGZHJ
M
)X‰X5DGZHJ
M
M
M
M
M
M
M
M
30 m Renaturierungsbereich
 GA
 GFL
  AE
)X‰X5DGZHJ
Ga/Cp
St
St
WA
St
St
St
St
St
Ga/Cp
Ga/Cp
St
St
 St
St
St
St
St
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
St
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
St
St
St
St
St
St
St
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/
Cp
Ga/Cp
Ga/CpHUB, E- Lade
Car Sharing
Bauern-
Garten
 GFL
  AE
 GFL
  AE  GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
 GA
 GA
 GA
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GFL
  AE
 GA
 GA
 GA
 GFL
  AE
 GFL
  AE
GH max. 8,5 m
GH max. 5,0 m
III
GH max.
13 m
FD
1WA
0,4 FD
o
2 III
GH max.
10 m
WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
E H
D
43
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
H
WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
D H
5WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
D
6WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
E
7WA
0,4 FD
o
GH max.
10 m
 III
D H
8WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
D
11WA
12
9
10
H
WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
H
WA
0,4 FD
a
II - III
GH max.
10 m
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
H
WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
WA
0,4 0,4
II
D
13WA
0,4 FD
o
II - III
GH max.
10 m
ƒƒ
FH max. 8,5 m
TH max. 4,0 m
15
Kiss und Ride
SD
ƒƒSD
E
0,3 0,3
I14WA
o
 GFL
  AE  GA
*UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHV
des Bebauungsplans
=HLFKHQHUNOlUXQJ
Festsetzungen des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
II
12 :RKQJHElXGH (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
)OXUVWFNVJUHQ]H
Topografische Umrisslinie
Baum
gIIHQWOLFKH*HElXGH
:LUWVFKDIWVJHElXGH
Bestandsangaben
Gemarkung:
Flur:
0D‰VWDE
Bebauungsplan Nr.
Stand:
Bebauungsplan Nr. 562
562
+DQGRUI+REEHOWVWUD‰H
.LUVFKJDUWHQ+HULEXUJVWUD‰H
Handorf
9
1 : 1000
- Entwurf -
01.07.2020
Allgemeine WohngebieteWA
0D‰GHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ
*UXQGIOlFKHQ]DKO0,4
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
hEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ
Baugrenze
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
)OlFKHQIU7LHIJDUDJHQ
GFL
$(g
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
6WHOOSOlW]H)DKUEDKQ*UXQGVWFNH*HElXGH
NQIWLJHU5HQDWXULHUXQJVEDFKYHUODXI-XIIHUQEDFK
Die Plangrundlage wurde am ____________ aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
0QVWHUBBBBBBBBBB
__________ ____
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
)UGLHVWlGWHEDXOLFKH3ODQXQJ
0QVWHUBBBBBBBBBB __________
__________ ____ _______________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
'HU5DWGHU6WDGW0QVWHUKDWDPBBBBBBBBBBJHPl‰†%DX*%
den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst.
'HU%HVFKOXVVZXUGHLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBBBYRP
__________ bekannt gemacht.
0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB
'HU2EHUEUJHUPHLVWHU
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
'LHVHU%HEDXXQJVSODQKDWJHPl‰†%DX*%YRPBBBBBBBBBB
bis zum __________ offengelegen.
0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB
'HU2EHUEUJHUPHLVWHU
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl‰††XQG%DX*%XQG††XQG
*21:GXUFKGHQ5DWGHU6WDGW0QVWHUDPBBBBBBBBBB
als Satzung beschlossen worden.
0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB
__________ ____ _______________
2EHUEUJHUPHLVWHU 6FKULIWIKUHU
'LHVHU%HEDXXQJVSODQLVWJHPl‰†%DX*%PLWGHU
%HNDQQWPDFKXQJLP$PWVEODWWGHU6WDGW0QVWHU1UBBYRP
__________ in Kraft getreten.
0QVWHUBBBBBBBBBBBBBBB
'HU2EHUEUJHUPHLVWHU
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
9RUJHVFKODJHQHU0OOVDPPHOSODW]M
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
]XOHW]WJlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP0lU]%*%OO6
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
YRP-XOL*915:6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6E
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP$SULO*915:6EEHU6D
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L,
]XEHODVWHQGH)OlFKHQ]XJXQVWHQGHU$QOLHJHU$GHU
(UVFKOLH‰XQJVWUlJHU(GHUgIIHQWOLFKNHLWg
*HVFKRVVIOlFKHQ]DKO0,4
TGa
8PJUHQ]XQJYRQ)OlFKHQIUGLH:DVVHUZLUWVFKDIW
den Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserabflusses
6WHOOSOlW]HLP6WUD‰HQUDXP
(Standort vorgeschlagen)
=DKOGHU9ROOJHVFKRVVHDOV0LQGHVWXQG+|FKVWPD‰II - III
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1
7UDXIK|KH]ZLQJHQGTH =
4,0 m
)LUVWK|KH]ZLQJHQGFH =
8,5 m
Bauweise
offene Bauweiseo
abweichende Bauweise (siehe textl. Festsetzungen)a
QXU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJE
QXU(LQ]HOXQG'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJED
QXU+DXVJUXSSHQ]XOlVVLJH
Bauvorschriften
Satteldach
FlachdachFD
SD
)OlFKHQIUGHQ*HPHLQEHGDUI
Schule
.XOWXUHOOHQ=ZHFNHQGLHQHQGH*HElXGHXQG
Einrichtungen
9HUNHKUVIOlFKHQEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ
6WUD‰HQYHUNHKUVIOlFKHQ
Verkehr
6WUD‰HQEHJUHQ]XQJVOLQLH
Verkehrsberuhigter Bereich
9HUNHKUVJUQ
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Ver- und Entsorgung
)OlFKHQIU9HUVRUJXQJVDQODJHQ$EIDOOHQWVRUJXQJ
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
(OHNWUL]LWlW7UDIRVWDWLRQ6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ
Wasser
*UQIOlFKHQ
|IIHQWOLFKH*UQIOlFKHQ
Parkanlage
$QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQG
sonstigen Bepflanzungen
%lXPH6WDQGRUWYRUJHVFKODJHQ
(UKDOWXQJYRQ%lXPHQ6WUlXFKHUQXQGVRQVWLJHQ
%HSIODQ]XQJHQVRZLHYRQ*HZlVVHUQ
%lXPH
)OlFKHQIU*DUDJHQRGHU&DUSRUW
RGHU6WHOOSOlW]HGa/Cp/St
Arbeitsstand zum
Fassadenfarben rot/rotbraun - RAL CLASSIC
RAL 3000 Feuerrot
RAL 3003 Rubinrot
RAL 3011 Braunrot
RAL 3013 Tomatenrot
RAL 3016 Korallenrot
RAL 3031 Orientrot
RAL 3032 Perlrubinrot
RAL 3033 Perlrosa
RAL 3005 Weinrot
RAL 3009 Oxidrot
Fassadenfarben beige - RAL CLASSIC
RAL 1000 *UQEHLJH
RAL 1001 Beige
RAL 1014 Elfenbein
RAL 1002 Sandgelb
RAL 1013 3HUOZHL‰
RAL 1015 Hellelfenbein
RAL 9001 &UHPHZHL‰
5$/6LJQDOZHL‰
5$/5HLQZHL‰
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Anlage A

1989 Zeichen

Anlage A zur V/0625/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Bericht zum derzeitigen Stand des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – 
Heriburgstraße / Kirschgarten / Hobbeltstraße. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt „Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterzuentwickeln“.  
 
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von 
Wohnbauflächen sowie zur Verlagerung und Erweiterung der derzeit angrenzenden Matthias-
Claudius-Grundschule geschaffen. Um beiden Zielen gleichermaßen gerecht zu werden, wird der 
Geltungsbereich des Plangebietes in einem geringen Umfang um einen weiteren Teilbereich ei-
nes städtischen Grundstückes nach Nordwesten hin ausgeweitet. 
 
Die Baulandentwicklung unterliegt den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster 
(SoBoMü).  
 
Der Entwurf des Bebauungsplans soll Ende 2020 / Anfang 2021 öffentlich ausgelegt werden. 
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen Kosten durch die Erstellung der Erschließungsanlagen sowie der 
sozialen Infrastruktur. Durch Verkäufe der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer 
Wohnungen zur Verfügung stellen muss.  
 
Die Vorlage hat ebenso Einfluss auf klimaschutzrelevante Aspekte, da eine Folgenutzung der 
nicht mehr benötigten Sportflächen in Handorf geschaffen wird. Dabei beinhaltet der Bebauungs-
plan u.a. Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung.

V-0625-2020-Anlage-4-Geltungsbereich

101 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
Erweitertes PlangebietBebauungsplan Nr. 562Bisheriges Plangebiet

V-0625-2020-Anlage-1-Niederschrift

16551 Zeichen

Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung  
der Öffentlichkeit zu den 
städtebaulichen Varianten im  
Bebauungsplanverfahren Nr. 562:  
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Stadtbezirk: Münster - Ost 
Anlass: Vorstellung der städtebaulichen Varianten im Bebauungs-
planverfahren Nr. 562: Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgar-
ten / Heriburgstraße 
Zeit: 14.11.2019, 18:00 Uhr 
Ort: Dat Handorfer Huus, Immelmannstr. 37, 48157 Münster 
Teilnehmer: ca. 130 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Frau Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek 
Vertretung der Verwaltung: Herr Matthias Blick-Veber, Stadtplanungsamt 
Frau Vivian Thielemann, Stadtplanungsamt 
Anlass 
Am Kirschgarten sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
neuen, ca. 8,5 ha großen Baugebiets auf den Flächen der heutigen Sportanlagen geschaffen 
werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen bereits verkehrlich erschlossenen und in 
den Stadtteil Handorf integrierten Standort, welcher beinahe vollständig von allen Seiten von 
Wohnnutzung umgeben ist. Deshalb wird das Ziel verfolgt, an dieser Stelle ein neues Wohng e-
biet mit etwa 200 Wohneinheiten zu aktivieren. 
In einer ersten Bürgeranhörung am 05.02.2019 wurden bereits die allgemeinen planerischen 
Zielsetzungen erläutert und die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger g e-
sammelt. Darauf aufbauend erstellte ein externes Planungsbüro drei städtebauliche Varianten, 
welche die Anregungen der Öffentlichkeit mit den Zielvorstellungen der Stadt Münster vereint. 
Zwei von ihnen wurden weiter konkretisiert und werden nun im Zuge dieser Bürgeranhörung 
vorgestellt und zur Diskussion gestellt. 
Eröffnung 
Frau Klimek begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus der Politik und der 
Verwaltung. Ferner informiert sie über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0625/2020

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 
 
Vorstellung der Planungen 
Frau Thielemann analysiert das Plangebiet  anhand einer Power -Point-Präsentation und stellt 
die bisherigen projektbezogenen Arbeitsschritte  vor. Darauf aufbauend erläutert Herr Blick-
Veber die von einem externen Planungsbüro erstellten städtebaulichen Entwürfe. Diese unte r-
scheiden sich vor allem in der Anordnung und Zonierung der Wohneinh eiten, der Lage einer 
zentralen Grünfläche sowie den Anschlussmöglichkeiten an die vorhandene Erschließung. 
Ergänzend zur vorgetragenen Präsentation stellt Frau Klimek fest, dass viele An regungen und 
Ideen aus der ersten Bürgeranhörung in die Entwürfe eing earbeitet wurden. Ferner informiert 
sie über den Ratsbeschluss, in jedem neuen Baugebiet Münsters eine Flüchtlingseinrichtung zu 
integrieren. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Frau Klimek die Anwesenden um 
Anmerkungen und Fragen: 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Anregungen zum Thema Erschließung 
 Ein Bürger vermutet eine zunehmende Belastung der Hobbeltstraße durch die B51n -
Planung, die unter anderem eine Schließung der Anschlussstelle „Lützowstraße“ beabsich-
tigt. 
Frau Klimek informiert über den derzeitigen Stand der Straßenplanung, für die noch kein 
städtischer Beschluss vorliege. Sie erklärt, dass die Zuständigkeit bei Straßen NRW läge . 
Ihr Anliegen sei, den Anschluss an die Lützowstraße beizu behalten, da unter an derem die 
Lützowkaserne auf diese Erschließung angewiesen sei.  
 Ein Kirschgarten -Anwohner erklärt, dass eine Anbindung durch die Straße Kirschgarten  
zum Plangebiet unerwünscht sei. Das Plangebiet solle ausschließlich über die Hobbeltstr a-
ße erschlossen werden. 
Frau Klimek erklärt hierzu, dass die vorgestellte Erschließungssituation aus den Anregun-
gen der ersten Bürgerinformation re sultiere. Eine Anbindung sowohl über die Straße 
Kirschgarten als auch über die Hobbeltstraße sei notwendig. 
 Eine Bürgerin hinterfragt die Zu- und Abfahrtssituation zwischen der Straße „Kirschgarten“ 
und der Hobbeltstraße. Insbesondere eine Querung für Fußgänger und Radfahrende solle 
sichergestellt werden, damit eine Verkehrssicherheit bestehen bleibe. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass eine Prüfung der Einsehbarkeit mit Hilfe von  Sichtdreiecken 
erfolge. 
 Es wird angeregt, nach der Einfahrt zum Plangebiet keinen verkehrsberuhigten Bereich und 
insbesondere keine unmittelbar anschließenden Kfz-Stellflächen vorzusehen. 
Die Verwaltung wird die Anregung prüfen. 
 Ein Bürger regt an, den Baustellenverkehr nicht durch den Ort zu führen.  Es werden bauli-
che Maßnahmen gegen die Lkw -Fahrten gewünscht. Gleichzeitig wird vor potenziellen 
Schäden an den Geh - und Radwegen  gewarnt. Darum wird ei ne Beweissicherung g e-
wünscht, die eine Sanierung der Geh- und Radwege durch Anwohnerbeiträge ausschließt. 
Frau Klimek antwortet, dass das Tiefbauamt solche Prozesse von Anfang an mitdenkt.  
Demnach sei mö glich, gewisse Bereiche für Lkw s zu sperren. Nichtsdestotrotz könne da-
von ausgegangen werden, dass jede Baumaßnahme Verkehr erzeugt.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 
Anregungen zum Thema Kfz-Stellflächen 
 Eine Bürgerin regt an, ausreichend Kfz-Stellflächen am Heimathaus zu berücksichtigen, 
insbesondere wenn entlang der Straße „Kirschgarten“ perspektivisch die Veloroute verla u-
fe. Das Parken entlang einer Veloroute wird kritisch gesehen, deshalb sollen gesonderte 
Kfz-Stellplätze für das Heimathaus vorgesehen werden. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass private Kfz-Stellplätze grundsätzlich auf den eigenen Grun d-
stücken bereitzustellen sind . Darüber hinaus seien in etwa 60 öffentliche Kfz-Stellplätze 
aufgezeigt. Die Stadt Münster könne nicht für ein „Worst-Case“-Szenario ausreichend 
Stellplätze zur Verfügung stellen. 
 Eine weitere Bürgerin ergänzt, dass im Falle einer  Veloroute über den Kirschgarten, auf 
dieser Straße das Kfz-Parken ausgeschlossen werden solle - ansonsten sei ein Verkehr s-
chaos absehbar. Ehe die Straße Kirschgarten Teil der Velo route werde, müsse die Parksi-
tuation am Heimathaus geklärt sein. 
 Ein Bürger plädiert darauf, Kfz-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder mindestens di-
rekt am Wohngebäude sicherzustellen. 
Die Verwaltung prüft, wo im Detail noch Optimierungen stattfinden können. 
 
Anregungen zum Thema Öffentlicher Personennahverkehr 
 Ein Bürger regt an, den ÖPNV durch potenzielle Anschlussmöglichkeiten mitzudenken. 
Frau Klimek erläutert, dass insbesondere im Hinblick auf die vorgesehenen Sportflächen im 
Zuge des Bebauungsplans Nr. 561 derzeit mehrere Varianten zum ÖPNV -Anschluss ge-
prüft werden. 
 
Anregungen zum Thema Wohnflächenzonierung 
 Ein Bürger merkt an, dass die in Variante 2 dargestellten Mehrfamilienhäuser nicht auf die 
umgebende Bestandsbebauung reagieren. Aus diesem Grund wird Variante 3 präferiert. 
 Eine Bürgerin hinterfragt die zwei- bis dreigeschossige Dimensionierung der Gebäude. Sie 
vertritt die Auffassung, eine Dreigeschossigkeit plus Satteldach  würde nicht dem Ortsbild 
entsprechen und plädiert deshalb auf den Ausschluss von dreieinhalb bis vier Geschossen. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass das Einfügen der Gebäude in das Ortsbil d hohe Priorität für 
das Stadtplanungsamt hat.  Die aufgezeigte Dreigeschossigkeit wird als angemessen ei n-
geschätzt. Im Bebauungsplan dienen definierte Bauhöhen dazu, unmaßstäbliche Staffelge-
schoss-Pyramiden auszuschließen. 
 In Ergänzung dazu merkt ein weiterer Bürger an, dass bereits drei bis vier Geschosse im 
Handorfer Ortsbild üblich sind. 
 Frau Klimek ergänzt, dass insbesondere im Hinblick auf einen möglichst geringen Versi e-
gelungsgrad, über eine Aufstockung der Geschosse nachgedacht werden solle, um gleich-
zeitig die Dichtevorgabe der Stadt Münster von ungefähr 55 Wohneinheiten pro Hektar ein-
zuhalten. 
 
Anregungen zum Thema Bauformen 
 Eine Bürgerin fragt, ob auch freistehende Einfamilienhäuser im Plangebiet  eingebunden 
werden. Dieser Wunsch wird durch weitere Versammelte unterstützt. 
Frau Klimek erklärt, je mehr freistehende Einfamilienhäuser entstehen, desto mehr müsse 
die Geschossigkeit anderer Wohnformen aufgestockt werden, um die städtische Dichtevor-

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 
gabe von 55 Wohneinheiten pro Hektar einzuhalten. Frau Klimek erfragt ein Stimmungsbild, 
ob mehr freistehende Einfamilienhäusern gewünscht sind. Dieser Wunsch ist nicht einhei t-
lich – aber insbesondere bei jungen bauwilligen Familien ausgeprägt. 
 Eine Bürgerin fragt nach einer barrierefreien Ausstattung der Gebäude durch Personenauf-
züge sowie nach der Verfügbarkeit von Balkonen. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass der Bebauungsplan  keine detaillierten Grundrisse vorgeben 
wird. Sie werden später von den Bauherren  auf Grundlage der Bauordnung NRW  sowie 
den Wohnungsbauförderungsbestimmungen erarbeitet. 
 
Anregungen zum Thema Öffentliche Grünflächen 
 Eine Bürgerin erkundigt sich nach dem Bestandsspielplatz  inklusive dem angrenzenden 
Fußweg im Nordosten des Plangebietes. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass dieser zugunsten einer zentralen Lage im Plangebiet verla-
gert werde. Bei der Erschließung des Plangebietes werde auf möglichst kurze Wege g e-
achtet. 
 Ein Bürger erkundigt sich nach dem erhaltenswerten Baumbestand. 
Hierzu erläutert H err Blick-Veber, dass diese im Vorfeld vom Amt für Grünflächen kartiert  
und in den Plänen durch buschigere Grafiken gekennzeichnet wurden. Dennoch verweist 
Herr Blick-Veber darauf, dass die endgültige  Gebäudeplatzierung noch ausstehe und sich 
demnach Änderungen ergeben können. 
 Ein Bürger befürchtet, dass die „Grüne Mitte“ in Zukunft aufgrund von Nachverdichtungsa r-
beiten bebaut werden könnte. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass die „Grüne Mitte“ Planungsziel ist und im Bebauungsplan als 
Öffentliche Grünfläche inklusive eines Kinderspielplatzes festgesetzt wird. Eine Ewigkeits-
garantie kann dennoch nicht abgegeben werden. 
 Ein Bürger begründet seine Favorisierung der Variante 3, weil die Grüne Mitte sich auch in 
der Mitte des Plangebietes befindet und nicht wie in Variante 2 an den westlichen Rand ge-
rückt ist. 
 
Anregungen zum Thema Entwässerung 
 Ein Bürger informiert über Gewässerrückstau. Dieser solle durch die Neubaumaßnahmen 
nicht verschlechtert werden. Deshalb soll die Entwässerung bei der Planung berücksichtigt 
werden. Gerade im Hinblick auf den zu klein dimensionierten Durchlass an der Middelfel d-
halle seien präventive Maßnahmen notwendig. 
Das Tiefbauamt wird über diese Anregung informiert. 
 
Anregungen zum Thema Energie 
 Ein Bürger fragt nach energetischen Optimierungsmöglichkeiten im Plangebiet. Dabei wird 
ein Nahwärmekonzept gefordert. 
Herr Blick-Veber antwortet, dass die Gespräche mit den Stadtwerken noch andauern. Es 
wird geklärt, welche energetischen Maßnahmen von städtischer Seite gesteuert und welche 
Ideen auf den Grundstückseigentümer  übertragen werden. Bislang ist eine weitere Trafo -
Station im östlichen Bereich des Plangebietes  geplant. Darüber hinaus sind regenerative 
Energien in Form von Photovoltaikanlagen auf Gründächern vorgesehen. Eine explizite So-
larsiedlung wird jedoch nicht konzipiert.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 
 Ein Bürger erkundigt sich nach der Integration von Energiestandards. 
Herr Blick-Veber  erläutert, dass diese im Zuge der Grundstücksverkäufe verankert werden. 
 
Anregungen zum Thema Sporthalle 
 Ein Bürger hinterfragt den Sinn, eine weitere Sporthalle im Plangebiet vorzusehen. 
Frau Klimek erläutert , dass aufg rund der Erweiterung der Matthia s-Claudius-Schule eine 
Sporthalle no twendig werde , da die bisherige Sporthalle voraussichtlich entfiele. Auch in  
Hinblick auf das gewünschte Wachstum Handorfs sei eine solche Maßnahme notwendig. 
 Ein Bürger ergänzt, dass die Platzierung einer Sporthalle im Plangebiet aufgrund kurzer 
Wege für die Schülerinnen und Schüler der Matthias -Claudius- und der Kardina l-von-
Galen-Schule sinnvoll sei. 
 Frau Klimek fügt ein, dass eine Drei - statt Zweizügigkeit der Sporthalle nicht ausgeschlo s-
sen werden könne, da der Bedarf in Handorf hoch sei. Weitere Informationen im Bezug zur 
Grundschule und Sporthalle erwarte sie in Kürze. 
 Ein Bürger fragt nach Außenbereichssportflächen in Ergänzung zur geplanten Sporthalle. 
Herr Blick-Veber bejaht diese Frage und verweist auf jeweils eine Kleinsportfläche in ner-
halb der Varianten. Die dargestellte Weitsprunganlage sei noch zu prüfen. 
 Eine Bürgerin verlangt eine Prüfung des Größenverhältnisses zwischen der neu einzuric h-
tenden und der bestehenden Middelfeld-Sporthalle. 
Die Verwaltung wird die Anregung aufgreifen. 
 
Anregungen zum Thema Grundschule 
 Insbesondere im Hinblick auf die geplante Sporthalle, hinterfragt ein Bürger ob es nicht 
sinnvoll wäre, die Matthias-Claudius-Schule gänzlich im Plangebiet neu zu errichten. 
Frau Klimek antwortet, dass man diesen Hinweis im weiteren Planungsverlauf erwägen 
werde. 
 Ein Bürger regt an, praktischerweise das alte Schwimmbecken dafür zu nutzen , die Sport-
halle an Ort und Stelle tiefergelegt zu platzieren und so ihre Massivität zu reduzieren. 
Frau Klimek bezweifelt, ob man auf diese Weise den bautechnischen Bedarfen einer 
Sporthalle gerecht werden könne. 
 
Anregungen zum Thema Heimathaus 
 Ein Bürger erkundigt sich nach einer Mö glichkeit, Freiflächen rund um das Heimathaus zu 
veranlassen. Der Grund dafür sei Lärmprävention, denn im Heimathaus würden einige Ver-
anstaltungen stattfinden, von denen Lärmimmissionen ausgingen. 
Herr Blick-Veber merkt an, dass der Heimatverein auch über einen Bauerngarten nördlich 
des bestehenden Heimathauses nachdenke. Im Zusammenhang mit einer Grundstückser-
weiterung werden auch Detailskizzen über eine Stellplatzoptimierung erstellt. 
 
Anregungen zum Thema Altlasten 
 Ein Bürger erkundigt sich nach dem Stand der Altlastenprüfung.

Bebauungsplan Nr. 562 
Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 
Herr Blick-Veber erklärt, dass eine Prüfung nach kieselrothaltiger Kupferschlacke ein nega-
tives Ergebnis ergab. 
 
Anregungen zum Thema Grundstücksvergabe 
 Ein Bürger erkundigt sich nach den Vergabekriterien und wünscht, auch ohne Kinder eine 
Berücksichtigung zu finden. 
Herr Blick-Veber erklärt, dass die Vergabe der Grundstücke den Vergabekriterien der Stadt 
Münster unterliegt. 
 Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser und möchte 
einen Preis für ein solches Grundstück genannt bekommen. 
Herr Blick-Veber rät dazu, sich im weiteren Planverfahren an das Amt für Liegenschaften 
zu wenden. Die ge nauen Grundstückseinteilungen we rden noch vo rgenommen und de m-
entsprechend die Preise ermittelt. 
 
Anregungen zum weiteren Vorgehen 
 Eine Bürgerin bittet darum, die Informationen auch an weitere Fachämter zu geben. 
 
Stimmungsbild zur bevorzugten Variante 
 Frau Klimek vollzieht eine Abstimmung zu den beiden Varianten, indem die Bürgerinnen 
und Bürger sich per Handzeichen für die von Ihnen bevorzugte Variante melden. 
Die Abstimmung ergab ein deutliches Votum für Variante 3. 
Gründe: 
- Grüne Mitte ist mittig im  Plangebiet platziert und kann dadurch als Quartierstreffpunkt 
genutzt werden. 
- Gebäudestruktur bildet fließendere Übergange zur Bestandsbebauung 
 
Im weiteren Planungsprozess soll eine weitere Bürgeranhörung mit dem Bebauungsplan auf 
Basis der Variante 3 stattfinden, die dann Details zu den geäußerten Veränderungswünschen, 
der S porthallengröße und zur Situation der  Matthias-Claudius-Schule aufzeigt. Realistischer- 
weise wird dieser Termin voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2020 erfolgen. Frau 
Klimek rät dazu, weitere Fachämter (b eispielsweise das Amt für Liegenschaften) in diesen drit-
ten Bürgeranhörungstermin einzubinden.  
 
Ende der Veranstaltung 
Frau Klimek  bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung 
sowie für die konstruktiven Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet 
die Veranstaltung gegen 19:25 Uhr. 
gez. 
Frau Martina Klimek 
Bezirksbürgermeisterin 
gez. 
Frau Vivian Thielemann 
Protokollführerin

Berichtsvorlage

9271 Zeichen

V/0625/2020 
V/0625/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  Woh-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 562: Handorf – Heriburg-
straße / Kirschgarten / Hobbeltstraße gemäß §  3 Abs.  2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich 
auszulegen. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.2013 die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne 
Nr. 561 und 562 gefasst . Ziel der gemeinsamen Beschlussvorlage n (V/0776/2013 und 
V/0776/2013/1) war die Verlagerung der Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße (Beba u-
ungsplan Nr. 561 - Neustandort Sport) und die Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes westlich der 
Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten (Bebauungsplan Nr.  562 - künftiger Altstandort Sport). Der B e-
bauungsplan Nr. 561 ist bereits am 09.02.2018 in Kraft getreten. 
Die von einem Planungsbüro erarbeiteten städtebaulichen Entwürfe für den Bereich des Bebauung s-
plans Nr. 562 sind am 05.09.2019 im ASSVW, am 07.11.2019 in der BV  Ost und am 14.11.2019 in 
einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Niederschrift siehe Anlage 1) vorgestel lt worden. Im 
Rahmen dieser Beratungen wurde einhellig die Entwurfsvariante  3 favorisiert, die auf einer Gesam t-
fläche von 8,9 ha Platz für etwa 180 Wohneinheiten bietet  und sich durch folgende Schwerpunkte 
auszeichnet (Anlagen 2 und 3): 
Städtebauliche Gesamtfigur 
Der Entwurf sieht die Realisierung sowohl von Ein - als auch Mehrfamilienhausbebauung in einer 
klaren Zonierung vor. Die Mehrfamilienhäuser platzieren sich dabei zentral im Plangebiet in ost -
Stadtplanungsamt 
 
14.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau  Thielemann /  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6174 /  
492-6193 
Thielemann@stadt-
muenster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0625/2020 
westlicher Richtung. Daran anschließend werden Reihen - und Doppelhäuser angeboten. Ein öf-
fentlicher Grünbereich inklusive Kinderspielplatz liegt im Zent rum des Plangebiets. Die Renaturi e-
rung des Juffernbachs, welche im westlichen Drittel des Bebauungsplans vorgesehen ist, bildet ein 
weiteres freiraumgliederndes Element als westliche Flanke und führt dem Plangebiet durch seine 
Erlebbarkeit sowie seinen ökologischen Vorteilen eine neue Lebensqualität zu. 
Soziale Infrastruktur 
Bislang wurde der Nordwesten des Planbereiches für eine 3-fach-Sporthalle vorgesehen. Darüber 
hinaus ist ein Grundstück für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft vorzuhalten, für die zum 
jetzigen Stadium im Bebauungsplan noch keine exakte Standortfestlegung erforderlich ist. 
Verkehrliche Anbindung 
Das Plangebiet wird an zwei Abschnitten des Kirschgartens sowie einem weiteren der Hobbel t-
straße an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden, so dass sich der planinduzierte Verkehr 
verteilt. Das Baugebiet wird im Inneren ringartig als Tempo-30-Zone erschlossen, mit verkehrsbe-
ruhigten Erschließungsstichen. Darüber hinaus sind autarke Fuß- und Radwege vorgesehen.  
Entwässerungs- und Freiraumkonzept 
Die für das Plangebiet notwendige Regenrückhaltung ist östlich des Juffernbachs in der Weise 
vorgesehen, dass in einer weitläufigen Mulde voraussichtlich mit einem geringen ganzjährigen 
Einstauvolumen zu rechnen ist und dadurch nicht als technisches Bauwerk wahrgenommen wird, 
sondern als Freiraumelement. 
Ohnehin sollen die Dächer sämtlicher Neubaute n begrünt werden, um das Niederschlagswasser 
direkt vor Ort zurückzuhalten und ökologische sowie klimatische Vorteile zu erzielen. Unabhängig 
von der Entwässerungssituation des Baugebietes soll der Juffernbach zudem verlegt, geöffnet und 
renaturiert werden. 
Parallel zur Planung des Neubaugebietes wurde in der Stadtverwaltung geprüft, auf welche Weise die 
sich abzeichnende Vierzügigkeit der Matthias -Claudius-Grundschule am besten umgesetzt werden 
kann. Im Nachgang an die o.g. Baugebiets -Präsentationen hat sich die Notwendigkeit herauskristalli-
siert, dass anstatt einer Bestandssanierung / -erweiterung am Altstandort Drostestraße ein Neubau im 
Plangebiet Kirschgarten – am Standort des heutigen Bürgerbads – errichtet werden soll. Dadurch 
bietet sich die Möglichkeit, einen vierzügigen Neubau unter modernen bautechnischen und pädagogi-
schen Aspekten an einem Standort zu errichten, der in die Ortslage integriert ist und baustellentec h-
nisch ohne Störung des Schulbetriebs abgewickelt werden kann. Um hierzu ausreichend Flächen, 
beispielsweise auch zur Nutzung als Schulhof, bereitstellen zu können, ist das Plangebiet in geringem 
Umfang nach Norden hin auszuweiten (Anlage 4). Die Haupterschließung der Schule würde über die 
bisherige Zuwegung des Bürgerbads erfolgen, ergänzt durch ein von mehreren Seiten herangeführtes 
Fuß- und Radwegenetz. Die zuvor im Kirschgarten-Gebiet vorgesehene 3-fach-Sporthalle kann dann 
am bisherigen Schulstandort Drostestraße, und somit näher zur Dorbaumstraße (K  16), errichtet wer-
den.  
Eine Vorlage zum Grundsatzbeschluss zum Neubau eines vierzügigen Grundschulgebäudes im 
Plangebiet Kirschgarten und zum Neubau einer Dreifach -Sporthalle auf dem Grundstück Drostestr a-

- 3 - 
V/0625/2020 
ße befindet sich parallel in der Beratung der Fachausschüsse und wird abschließe nd im Rat am 
26.08.2020 entschieden (Vorlage V/0425/2020). 
Aufgrund der bislang eingegangenen Anregungen, insbesondere auch der nun geplanten Ergänzung 
um die Grundschule, ist der städtebauliche Entwurf überarbeitet worden . Gleichzeitig bleiben die zu-
grunde liegenden städtebaulichen Entwicklungsziele gewahrt (Anlage n 5 und 6). Momentan werden 
die Expertisen, beispielsweise zur Entwässerung und zum Arten- und Immissionsschutz, ergänzt. 
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist am 09.06.2020 zur Vorlage V/0109/2020, Punkt 4.5.6, 
der Prüfauftrag an die Verwaltung erteilt worden, ob eine Errichtung der 4-zügigen Matthias-Claudius-
Schule und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bü rgerbads möglich sei. 
Schul- und Sportflächen würden somit eine Einheit bilden. 
Die Verwaltung hat diese Anregung geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:  
Die Grafiken der Anlage 5 und 6 verdeutlichen, welche Dimensionen  / Anfahrbarkeit / Präsenz das 
Schulgebäude inklusive Schulhof am Standort des Bürgerbads sowie eine künftige  Dreifach-
Sporthalle am Alt-Standort Drostestraße haben würden. Unter dieser Maßgabe wäre zu hinterfragen, 
an welcher Stelle die Sporthalle noch ergänzt werden könnte: 
 nördlich hemmt das geringe Flächenangebot, der ungünstige Zuschnitt, die dann definitiv er-
forderliche Beseitigung des Baumbestands sowie die vorhandene Wohnbebauung 
 südlich hemmt der unabdingbare Bedarf an ausreichend dimensionierten  Regenrückhalteflä-
chen 
 westlich hemmt der zu renaturierende Bereich des Juffernbaches 
 östlich hemmt der weitere Verlust der bislang veranschlagten Wohneinheiten sowie die St ö-
rung durch ein un maßstäbliches Sporthallenvolumen im sensiblen nördlichen Bereich der 
kleinteiligeren grünen Mitte.   
Insofern stuft die Verwaltung die Verortung der Dreifachspor thalle am bisherigen Schulstandort Dros-
testraße als geeigneter ein, da sie dort auch im Hinblick auf die geplante Vereinsnutzung eine besse-
re Zuordnung zur Dorbaumstraße hat. Die Fußwegdistanz für die Grundschüler läge bei ca.  150-
200 m auf geschützten Wegen. Eine weitere Überarbeitung des Kirschgarten-Entwurfes würde 
 zu einem städtebaulich weniger attraktiven Ergebnis 
 zur Reduzierung der dort erzielbaren Wohneinheiten sowie  
 zu einer zeitlichen Verzögerung führen. 
Somit empfiehlt die V erwaltung, den überarbeiteten Entwurf in der aufgezeigten Fassung weiter zu 
verfolgen. 
Die Planreife für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird absehbar erst nach der 
Kommunalwahl im September 2020 erreicht werden. Angesicht der zunächst fol genden konstituie -
renden Sitzungen wird es dann für einen längeren Zeitraum keine Gremiensitzungen geben, in der 
eine Kenntnisnahme zum Entwurf der Offenlegung erfolgen kann.

- 4 - 
V/0625/2020 
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den bereits heute vorliegenden Entwurfssta nd zur Kenntnis 
zu nehmen sowie die Verwaltung zu ermächtigen, den überarbeiteten Bebau -ungsplanentwurf samt 
begleitender Unterlagen nach Fertigstellung öffentlich auszulegen. Auf diesem Wege kann eine Ve r-
zögerung in der weiteren Flächenentwicklung für notwendigen Wohnraumbedarf vermieden werden. 
I.V 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 14.11.2019 
Anlage 2 – Lageplan der favorisierten bisherigen Entwurfsvariante 3 
Anlage 3 – Perspektive der favorisierten bisherigen Entwurfsvariante 3 
Anlage 4 – Darstellung des bisherigen und erweiterten Geltungsbereiches 
Anlage 5 – Lageplan der überarbeiteten Entwurfsvariante 3 
Anlage 6 – Perspektive der überarbeiteten Entwurfsvariante 3 
Anlage 7 – Begründung - Zwischenstand 
Anlage 8 – Textliche Festsetzungen - Zwischenstand 
Anlage 9 – Bebauungsplan (Verkleinerung) - Zwischenstand

V-0625-2020-Anlage-9-Planverkleinerung

75 Zeichen

Anlage 9 zur Vorlage Nr. V/0625/2020
Bebauungsplan Nr. 562Planverkleinerung

Beratungsverlauf (2)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Heriburgstraße 14
  • Hobbeltstraße
  • Immelmannstraße 37
  • Lützowstraße
  • Handorfer Straße
  • Ludwig-Wolker-Straße
  • Drostestraße
  • Dorbaumstraße
  • Am Juffernbach
  • Kirschgarten
  • Disselbrede
  • Krüsbreede
  • Middelfeld
  • Lammerbach
  • Hilgeland
  • Sandbrink 1645
  • Eichenaue
  • Bünkamp
  • Werse
  • Asche

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Details

Aktenzeichen
V/0625/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37